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ID0408215200

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    1154. zuzustimmen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Franzen 3959 A Erweiterung der Tagesordnung 3959 A Fragestunde (Drucksache IV/1373) Frage des Abg. Storm: Übereignung von Ersatzhöfen Kattenstroth, Staatssekretär . 3959 B, C Storm (CDU/CSU) 3959 C Frage des Abg. Storm: Unterbleiben der Ubereignung infolge untragbarer Belastung Kattenstroth, Staatssekretär 3959 D, 3960 A Storm (CDU/CSU) 3960 A Frage des Abg. Storm: Ankaufsbeihilfen bei Übereignung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3960 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Rückgang der Käseproduktion Schwarz, Bundesminister . , 3960 C, 3961 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3960 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Tiertransporte in Flugzeugen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3961 B Fragen des Abg. Wächter: Verhältnis zur Selbstbeteiligung der Länder an Zuschüssen für landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 C, D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3961 D Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Saale-Brücke bei Hof Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3962 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 3962 B Frage des Abg. Dr. Kübler: Autobahndiagonale vom Mannheimer Dreieck nach Walldorf Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Umbau der Hockenheim-Rennstrecke und Autobahnbau im Bereich dieser Strecke Dr Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 D Dr. Kübler (SPD) 3962 D Frage des Abg. Dr. Althammer: Ursache des Absturzes einer Chartermaschine „Iljuschin 14" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 A, B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Frage ides Abg. Dr. Althammer: Nichtzulassung deutscher Sicherheitsfachleute an die abgestürzte Maschine Dr. Seiermann, ,Staatssekretär . . 3963 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Unglücksfälle mit Chartermaschinen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 C, D, 3964 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 3963 D, 3964 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Diebstahlssicherung bei Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 A Fragen des Abg. Nellen: Neue Bonner Rheinbrücke (Nordbrücke) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 C Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Schädlichkeit weicher Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3965 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Beeinträchtigung der Grundwasservorräte durch Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3965 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Überprüfung schäumender Waschmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3965 C, D, 3966 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 3965 D, 3966 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallkoffer für Ärzte und Zahnärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Entwicklung eines Unfallkoffers für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallausrüstung für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 C Dr. Tamblé (SPD) 3966 C Frage des Abg. Rollmann: Gebrauch von Schädlingsmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1308) Dr. Lippert, Staatssekretär . . . . 3970 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3971 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 3972 B Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 3973 D Rasner (CDU/CSU) 3975 D Dr. Schäfer (SPD) 3976 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3976 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806); Erster Schriftlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1323, zu IV/1323) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD 3967 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 3977 C Busse (FDP) . . . . . . . 3979 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3980 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1336, zu IV/1336) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 3988 A Mick (CDU/CSU) 3988 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3991 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1335, zu IV/1335) — Zweite und dritte Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . 3993 C, 3994 C, 4008 B, 4012 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 3994 A, 4011 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . 3994 B, 4004 B, 4006 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3998 D, 4006 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4041 C Mick (CDU/CSU) 4003 A Stiller (CDU/CSU) 4003 B Frau Meermann (SPD) . . . . 4003 C Wullenhaupt (CDU/CSU) . . . 4007 A Jacobi (Köln) (SPD) 4007 D Lücke, Bundesminister . . . . 4009 B Erklärungen nach § 36 GO Rasner (CDU/CSU) 4012 D Dr. Schäfer (SPD) 4013 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 und über die Zweite und Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1380, 1381, 1382, 1387) . 4013 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Zweite Beratung Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4014 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1366) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) . . 4015 B, 4017 B, 4022 A Jahn (SPD) . . . . . . . 4015 C, 4020 D Dr. Reischl (SPD) 4017 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4019 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4020 A Nächste Sitzung 4022 D Anlagen 4023 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 3959 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4023 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 28. 6. Frau Albertz 27. 6. Arendt (Wattenscheid)* 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Bauknecht 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 66. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Corterier 28. 6. Dr. Deist 27. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Gerns 28.6. Gewandt 7. 7. Giencke 27. 6. Haage (München) 28.16. Hahn (Bielefeld)* 28.6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer' 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28.6. Klinker* 28. 6. Kraus 1. 7. Kreitmeyer 27. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann' 29. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30.16. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Mattick 27. 6. Mauk* 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 27. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann* 28. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 28. 6. Frau Dr. Probst 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28.16. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Seifriz* 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28.6. Frau Strobel* 28.6. Urban 2. 7. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski* 28.6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Anlage 2 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie ist keine Leistung der Sozialhilfe im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung." 2. In § 5 Satz 2 wird das Wort „Maßnahme" durch das Wort „Maßgabe" ersetzt. 3. In § 20 Nr. 6 werden die Worte „vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 4. § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Von den Einnahmen ist für Steuern und Versicherungsbeiträge ein Pauschbetrag von 15 vom Hundert der nach den Absätzen 1 und 2 verminderten Einnahmen abzusetzen." 5. In § 24 Satz 2 Nr. 5 werden die Worte „wenn sie von den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern ganz oder teilweise bewohnt werden," gestrichen. 6. § 32 erhält folgenden neuen Absatz 4: „ (4) Dritte im Sinne des § 39 Abs. 4 sind verpflichtet, der in § 30 genannten Stelle über Art und Höhe der Rechtsansprüche, nach denen sie einem zum Haushalt rechnenden Familienmitglied Leistungen zu gewähren haben, Auskunft zu geben, wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert." 7. § 33 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Entscheidung über den Antrag soll in angemessener Frist getroffen werden. Wird die Entscheidung nicht innerhalb von drei Mo- 4024 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 naten nach der Antragstellung getroffen, so ist die Wohnbeihilfe in Härtefällen vorläufig zu bewilligen, es sei denn, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung offensichtlich nicht erfüllt sind; dies gilt auch, solange eine Rechtsverordnung nach § 43 nicht erlassen ist." 8. § 39 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Hat ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied Rechtsansprüche, nach denen ein Dritter Leistungen zu gewähren hat, so kann die in § 30 genannte Stelle durch eine Anzeige an den Dritten bewirken, daß die Rechtsansprüche in Höhe der Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, auf die in § 30 genannte Stelle übergehen. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch des zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedes nicht der Pfändung unterworfen ist. Der Zustimmung des Leistungsberechtigten bedarf es nicht." 9. § 42 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach dem Semikolon folgender Satzteil angefügt: „dabei kann eine durch Selbsthilfe erbrachte Eigenleistung, soweit die übliche Eigenleistung überschritten wird, verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt werden;" b) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7 a eingefügt: „7 a. den wertmäßigen Umfang der in § 24 Satz 2 bezeichneten Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, die für die Entrichtung der Miete oder Aufbringung der Belastung nicht einzusetzen oder zu verwerten sind;" 10. § 43 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Obergrenzen sollen nach Gemeindegrößenklassen und Wohnungsgruppen, insbesondere nach Art und Alter der Gebäude gestaffelt sein. Die Obergrenzen können nach weiteren unterschiedlichen Merkmalen, insbesondere nach Wohngegend, nach Stockwerksunterschied, Lage und Ausstattung der Wohnungen gestaffelt sein." 11. In § 48 Abs. 2 Nr. 2 wird in § 73 Nr. 3 Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 12. § 49 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Wird der Antrag auf Gewährung der Wohnbeihilfe erstmalig innerhalb von vier Monaten nach Anwendbarkeit dieses Gesetzes gestellt, so wird die Wohnbeihilfe vom Ersten des Monats an gewährt, von dem an dieses Gesetz anzuwenden ist, wenn im übrigen die Voraussetzungen erfüllt sind." 13. In § 56 Nr. 7 werden in § 48 Nr. 2 in § 36 a) in Satz 1 die Worte „Miet- und Lastenbeihilfe" durch die Worte „Miet- oder Lastenbeihilfe" und das Wort „Maßnahmen" durch das Wort „Maßgaben" ersetzt, b) in Buchstabe c Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 14. In § 58 wird in der vorletzten Zeile vor dem Wort „Gesetz" das Wort „Ersten" eingefügt. Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 325 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Tragbar ist die Miete oder Belastung, die über folgende Vomhundertsätze des monatlichen Familieneinkommens nicht hinausgeht bei einem monatlichen Familieneinkommen über über über über über über über über für einen Alleinstehenden bis 200 DM. 200 bis 300 DM 300 400 500 600 700 800 900 bis 1000 DM über 14 15 bis bis bis bis bis bis 1000 400 500 600 700 800 900 DM DM DM DM DM DM DM 16 17 18 19 20 für einen Haushalt mit zwei 12 14 15 16 17 18 19 20 drei Familienmitgliedern 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4025 bis bei einem monatlichen Familieneinkommen über 1000 DM 300 über über über über über über über DM 300 400 500 600 700 800 900 bis bis bis bis bis bis bis 400 500 600 700 800 900 1000 DM DM DM DM DM DM DM für einen Haushalt mit 12 13 14 15 16 17 18 19 20 vier fünf 11 12 13 14 15 16 17 18 19 sechs 10 11 12 13 14 15 16 17 18 sieben 9 10 11 12 13 14 15 16 17 acht oder mehr Familienmitgliedern 7 8 9 10 11 12 13 14 15" 2. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — wird Absatz 2 gestrichen. 3. In § 20 — Außer Betracht bleibende Einnahmen — wird folgende neue Nummer 01 eingefügt: „01. ein Betrag von 1200 Deutsche Mark jährlich von den Einkommen eines jeden Familienangehörigen mit Ausnahme des Ehegatten,". 4. In § 22 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Beträgt das Jahreseinkommen eines Alleinstehenden nicht mehr als 2400 Deutsche Mark, so bleiben 1200 Deutsche Mark außer Ansatz. (2) Beträgt die Summe der Jahreseinkommen in einem Haushalt mit zwei oder mehr Familienmitgliedern nicht mehr 3600 Deutsche Mark, so bleiben 1800 Deutsche Mark außer Ansatz." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 340 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 wird in der zweiten Tabelle unter „acht oder mehr Familienmitgliedern" die Zahl „17" durch die Zahl „16" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 5 Umdruck 326 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 29 — Verhältnis der Wohnbeihilfen zur Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge — wird gestrichen. 2. In § 39 — Rückforderung überzahlter Wohnbeihilfen und gesetzlicher Forderungsübergang — wird Absatz 1 wie folgt neu gefaßt: „(1) Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, sind zurückzuzahlen, wenn und soweit die ungerechtfertigte Gewährung vom Beihilfeempfänger zu vertreten ist." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 317 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald eine Ubersicht über die Maßnahmen der Länder und Kommunen zur Umschichtung der Mieter im sozialen Wohnungsbau vorzulegen. Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Frau Dr. Kiep-Altenloh Schultz und Fraktion 4026 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Anlage 7 Umdruck 335 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietoder Wohnrecht wird in der Fassung der Vorlage — Drucksache IV/900 — wiederhergestellt. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 333 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II wird a) in Nr. 1 'Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." b) in Nr. 2 in § 3 c Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." c) in Nr. 3 Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirttung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 9 Umdruck 324 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Als Nummer 2a wird eingefügt: ,2. § 1 wird wie folgt gefaßt: „§ 1 Geltungsbereich und Grundsatz der Entschädigung Die ehrenamtlichen Richter bei den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit haben Anspruch auf 1. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (§ 2), 2. Entschädigung für Fahrtkosten und Fußwegstrecken (§ 3), 3. Entschädigung für Aufwand (§§ 4 bis 6)."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4027 b) Nummer 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 wird wie folgt gefaßt: 11§. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (1) Steht der ehrenamtliche Richter in einem Arbeitsverhältnis, so zahlt ihm der Arbeitgeber für die versäumte Arbeitszeit das Arbeitsentgelt fort, jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Das Arbeitsentgelt und die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen, .die auf die versäumte Arbeitszeit entfallen, werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Für Beamte und für Angestellte des öffentlichen Dienstes erfolgt keine Erstattung. (2) Der ehrenamtliche Richter, der nicht in. einem Arbeitsverhältnis steht, erhält Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis. (3) Entsteht dem ehrenamtlichen Richter ein Verdienstausfall, so richtet sich die Entschädigung nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst. Sie beträgt jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Ein Verdienstausfall gilt immer als eingetreten, wenn der ehrenamtliche Richter erwerbstätig ist. (4) Ist ein Verdienstausfall nicht eingetreten, so erhält der ehrenamtliche Richter eine Entschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von drei Deutsche Mark für jede Stunde. Dies gilt auch für einen ehrenamtlichen Richter, der in einem Arbeitsverhältnis steht, für die Zeit der Heranziehung außerhalb seiner Arbeitszeit. (5) Als versäumt gilt auch die Zeit, während der der ehrenamtliche Richter seiner gewöhnlichen Beschäftigung infolge seiner Heranziehung nicht nachgehen kann. Die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet. Soweit die Zeitversäumnis zehn Stunden je Tag übersteigt, wird sie nicht berücksichtigt."' c) Nummer 3 a wird gestrichen. d) Als Nummer 5 a wird eingefügt: ,5 a In § 5 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „(2) Werden dem ehrenamtlichen Richter die Kosten einer notwendigen Vertretung ersetzt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3."' e) als Nummer 7 wird eingefügt: ,7. § 10 wird wie folgt gefaßt: „§ 10 Vorschuß Den ehrenamtlichen Richtern ist auf Antrag ein angemessener Vorschuß auf die Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitversäumnis zu bewilligen."' f) Als Nummer 8 wird eingefügt: ,8. § 11 wird wie folgt gefaßt: „§ 11 Erlöschen des Anspruchs Der Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Beendigung der Heranziehung bei der Stelle geltend gemacht wird, welche die Entschädigung anzuweisen hat."' g) Als Nummer 9 wird eingefügt: 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Die dem ehrenamtlichen Richter zu gewährende Entschädigung und der dem Arbeitgeber zu zahlende Erstattungsbetrag werden durch gerichtlichen Beschluß festgesetzt, wenn der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse oder in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber die richterliche Festsetzung beantragen." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefaßt: „Beschwerdeberechtigt sind nur der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse und in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber."' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 327 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefaßt: — unverändert nach Drucksache IV/1194 — 4028 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 b) Satz 4 wird wie folgt gefaßt: „Die Entschädigung richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließsich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. " 2. Artikel 3 § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1963 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dürr und Fraktion Anlage 11 Umdruck 322 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/1224, IV/1366). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung".' Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: ,Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis 31. August 1971".' 3. Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 3 4. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a erhält § 93 a Abs. 5 Satz 1 folgende Fassung: 5. „Die Entscheidungen des Ausschusses oder des Senats ergehen ohne mündliche Verhandlungen und brauchen, außer wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, nicht begründet zu wer den." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzentwurf selber sind keine Änderungsanträge mehr vorhanden, da der Antrag Umdruck 336 von den Antragstellern zurückgezogen worden ist.

    (Zurufe von der SPD: Hört! Hört! — Höchst bemerkenswert!)

    Da wir aber interfraktionell vereinbart haben, daß in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14 Uhr keine Abstimmungen stattfinden, stelle ich die Abstimmung jetzt zurück.
    Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksache IV/900) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (24. Ausschuß) (Drucksachen IV/1336, zu IV/1336)

    (Erste Beratung 63. Sitzung).

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Mick. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Berichterstatter verzichtet.
    Wir sind in der zweiten Beratung.

    (Zuruf.)




    Vizepräsident Schoettle
    — Wollen Sie für die allgemeine Aussprache das Wort haben oder zur Änderungsanträgen Stellung nehmen?

    (Abg. Jacobi [Köln] : Zur allgemeinen Aussprache und Änderungsantrag!)

    — Gut, ich erteile Ihnen das Wort.


Rede von Werner Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute herrscht in diesem Hause eine mir im einzelnen nicht erklärbare Nervosität, und offenbar muß man sich besonders bemühen, die Worte abzuwägen. Das fällt ein wenig schwer, wenn man die Dinge, die hier im Rahmen der Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15 beraten werden, in ihrer ganzen Komplexität betrachtet. Dann nämlich, Herr Kollege Dr. Weber, der Sie sich soeben so getroffen fühlten, sieht man, daß es doch nicht ganz so leicht ist, die Methoden zu verteidigen, die bei den Beratungen von Ihren Freunden für richtig gehalten wurden. Der Vorwurf, daß hier wichtigste Fragen mehr als zwei Jahre nicht behandelt wurden, daß man sich allzuviel Zeit nahm, hat eine ganz besondere Bedeutung.

(Abg. Dr. Hauser: Warum kam kein Initiativantrag von Ihnen?!)

— Entschuldigen Sie, Herr Kollege, Sie gehören zu denjenigen, die gelegentlich Zwischenrufe machen, ohne zu wissen, was sie damit sagen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Warum so überheblich?!)

Denn der Punkt, zu dem ich jetzt spreche — —

(Abg. Dr. Czaja: Antworten Sie lieber auf den Zwischenruf!)

— Ich bin ja dabei, Herr Kollege Dr. Czaja. Sie werden noch nervöser werden. Passen Sie gut auf!

(Abg. Dr. Czaja: Sie sollen dem Kollegen Hauser antworten, nicht Zensuren geben!)

— Ich antworte ja; nur hindern Sie mich durch Ihre Zwischenrufe daran, Herr Kollege. Ich habe so auf Ihren Zwischenruf reagiert, weil es sich gerade bei dem Tagungsordnungspunkt, der in diesem Augenblick aufgerufen worden ist, um einen Antrag meiner Freunde handelt, der in totalem Widerspruch zu dem steht, was Ihre Freunde für richtig hielten. Wir haben im Januar dieses Jahres einen Gesetzesantrag eingebracht, in dem wir — er wurde im März von mir eingehend in ,diesem Hohen Hause begründet — beantragt haben, wegen der vielen Unklarheiten, wegen der Zeitversäumnisse und wegen anderer Dinge die Fristen ides sogenannten Lücke-Planes um ein Jahr zu verschieben. Das hat seinen Grund, Herr Kollege Dr. Weber, nicht in einer grundsätzlichen Ablehnung der Überführung des Wohnungswesens in die Marktwirtschaft, sondern in Bedenken gehabt, die wir haben, ob denn die Zeit schon reif ist, heute zu entscheiden und die Fristen in Gang zu setzen. Darüber möchte ich Ihnen einiges sagen dürfen.
Wenn man sich den Schriftlichen Bericht ansieht, den der Kollege Mick vorgelegt hat, dann wird einem erst in diesem Augenblick — wenn man sich
sonst mit der Materie nicht beschäftigt hat — klar, daß es sich hier um einen derartig abgewandelten SPD-Antrag handelt, daß nur noch .der Mantel übriggeblieben ist, der Inhalt aber nur, wenn man Kuriositäten zuneigt, als mit dem Willen der Antragsteller vereinbar angesehen werden kann.

( Mehrheit dieses Hauses, vermutet und unterstellt worden sei. Zugleich aber haben wir nie einen Augenblick einen Zweifel daran gelassen, daß uns die ganze Defizitberechnung nicht ausreichend erscheint. Wir haben das im März dieses Jahres in unserer Stellungnahme im einzelnen belegt, als wir unseren Gesetzesantrag begründeten. Das Ganze ist selbstverständlich im Gesamtzusammenhang zu sehen. Ich habe dieser Tage aus der Feder des Herrn Bundeswohnungsbauministers einen Aufsatz gelesen, aus dem ich zwei Sätze mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren möchte. Sie lauten: Das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und ein soziales Mietrecht tritt am 1. August 1963 in eine entscheidende Phase. In weit über 300 Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Fesseln einer über 40jährigen Zwangswirtschaft im Wohnungswesen endlich und endgültig fallen; das erste Nahziel ist erreicht. Ich zitiere aus dem „Rheinischen Merkur" vom 21. Juni 1963; der Aufsatz hat die Überschrift: „Ende der Wohnungszwangswirtschaft". Meine Damen und Herren, die zitierten zwei Sätze zeigen, daß der Minister, der innerhalb der Bundesregierung das Wohnungswesen zu vertreten hat, sich einer ziemlich vereinfachenden und, wie ich meine, auch noch schiefen Terminologie bedient. Als ob er sein Vorgänger im Amt, als ob er der Jacobi Präsident des Hausund Grundbesitzerveines wäre, versieht er alles, was nach dem ersten Weltkrieg an Notmaßnahmen getroffen worden ist — Wohnraumkontingentierung, Wohnraumbewirtschaftung und Mietenstopp, aber auch den Mieterschutz — mit einer einheitlichen negativen Wertmarke. Dabei hat er kürzlich vor den Hausund Grundbesitzern betont — ich glaube, daß er das ehrlich so gemeint hat —, er sei nicht nur für die Hausund Grundbesitzer, sondern auch für die Mieter da. Wenn das so ist — ich möchte ihm den guten Willen nicht absprechen —, dann liegt eben die Betrachtung des Sachverhaltes, um den es geht, anders, je nachdem, von welcher Warte aus sie erfolgt. Der Herr Minister ist seit Jahren optimistisch. Er hat uns immer wieder vorgehalten, es werde sich schon alles einrangieren, es werde weitergebaut. Von diesem Optimismus bleibt er nach wie vor getragen. Er sieht die Dinge nicht durch eine düstere, sondern durch eine rosarote Brille und meint, das, was die Opposition immer wieder an Kritik anführe, bewahrheite sich nicht, und deshalb könne man die Schritte schon heute gehen, die er beabsichtigt. Das ist der Unterschied in der Auffassung und in der Betrachtung. Sicherlich gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die mit Recht verdienen im Laufe der Zeit abgebaut zu werden. Aber hinsichtlich des Mieterschutzes scheint uns mit dem, was Sie beabsichtigen und so unvollständig tun, wie sich das heute bereits herausstellt, noch keine vertretbare Regelung gefunden zu sein. Wir meinen, daß man auch nicht in dieser Form von Fesseln der Zwangswirtschaft sprechen darf, wenn es um den Schutz derer geht, die auch nach Ihrer Meinung noch geschützt werden sollen. Wir sollten diese Wertung, diese nicht ganz sachliche Betrachtung der Dinge und diese Darstellung, die immer davon ausgeht, als wenn ganz allgemein schreckliche Dinge überwunden und abgelöst werden müßten, aufgeben. Niemand, der eines sachlichen Urteils fähig ist, wird leugnen, daß dem Hausbesitz seit langer Zeit seine Dispositionsfreiheit durch viele Maßnahmen eingeengt worden ist. Diese Maßnahmen der letzten Jahrzehnte legten ihm Opfer auf; sie mußten ihm wegen der allgemeinen Notlage schwere Opfer auferlegen, die sicherlich nicht leicht zu tragen waren. Niemand, der einen Sinn für Gerechtigkeit hat, wird sich weigern, nicht mehr zeitgemäßen zwangswirtschaftlichen Maßnahmen ein Ende zu bereiten. Der Unterschied der Auffassungen liegt insoweit nicht im Prinzipiellen, sondern dort, wo über zwei Fragen gestritten wird und gestritten werden muß: Erstens, gestatten die tatsächlichen Verhältnisse schon jetzt die Überführung des Wohnungswesens in die Marktwirtschaft, und zweitens, ist ein wirklich soziales Mietrecht garantiert? Über ,den zweiten Punkt hat ,es soeben eine Debatte gegeben. Sie ließ erkennen, wie wenig befriedigend die von der Mehrheit dieses Hauses beschlossenen mietrechtlichen Vorschriften sind. Sie wissen, daß wir Ihnen den Vorwurf machen, daß Sie die 'Dinge nicht genügend durchdacht haben. Das ist unser Standpunkt, den können Sie uns nicht verwehren. Ich brauche dazu jetzt keine Stellung zu nehmen; wir werden zu einem späteren Zeitpunkt dazu noch Gelegenheit haben, wenn der bisherigen Flickschusterei ein weiteres Ergänzungsgesetz angehängt wird. Erlauben Sie mir, zu der ersten Frage und damit zu dem nunmehr zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf im einzelnen Stellung zu nehmen. Das bereits eingangs in Zitatform erwähnte Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht, im Volksmund kurz „Lücke-Plan" genannt — zunächst war der Minister darüber betrübt; schließlich hat ,er sich damit abgefunden —, gründet sich auf einen Pfeiler, der statistisches Wohnungsdefizit heißt. Die Wohnraumbewirtschaftung, die Bindung der Mietpreise und der Mieterschutz in seiner bisherigen Form sollen für die Stadtund Landkreise entfallen, die ein statistisches Wohnungsdefizit von weniger als 3 0/o aufweisen. Diese numerische Größe soll ausschlaggebend sein. Ortsindividuelle Gegebenheiten und Überlegungen bleiben bewußt unberücksichtigt. Schon in unserer Kritik am 8. März 1963 anläßlich der ersten Beratung haben wir auf die Fragwürdigkeit der statistischen Berechnungen, ja, auf das Abenteuerliche hingewiesen, das sich aus ihrer Anwendung ergibt. Wir haben nachgewiesen, daß die methodischen Grundlagen der Defizitberechnung fehlerund lückenhaft sind. Wir haben nachgewiesen, daß selbst bei unterstellter methodischer Richtigkeit das Modell einfach nicht für alle Kreise infolge der vorliegenden besonderen örtlichen oder regionalen Bedingungen Aussagekraft besitzt. Wir haben nachgewiesen, daß die Art der Defizitberechnung insbesondere für große Landkreise das unmögliche Ergebnis erbringen kann, daß der Landkreis insgesamt ein Wohnungsdefizit unter 3% aufweist, obwohl über 50 % seiner kreisangehörigen Gemeinden ein viel höheres Defizit zu beklagen haben. Solche Fälle gab es — wir wiesen sie nach —, solche Fälle gibt es nach wie vor. Dies alles haben wir nachgewiesen, ohne auf seiten der Bundesregierung ein Echo zu finden, ohne daß die Bundesregierung den Versuch gemacht hätte, sich mit unseren Argumenten ernsthaft auseinanderzusetzen. Ich bin daher gezwungen, die Bedenken meiner Partei gegen die Defizitberechnung noch einmal kurz deutlich zu machen. Erstens. Die Grundlage der Defizitberechnung ist die schematische Gegenüberstellung der Anzahl der Normalwohnungen und der Wohnparteien. Schon hier ist ein grundsätzlicher Einwand geltend zu machen. In dieser Gegenüberstellung ist die Rede von Wohnungen und Wohnparteien, aber nicht vom Wohnbedarf, und auf diesen Wohnbedarf kommt es ja eigentlich an. Der Bedarf ist bei der Methode, die angewandt wird, sozusagen durch die Hintertür in der Definition dessen, was eine Normalwohnung ist, eingeschmuggelt worden. Der Bedarf, der erst durch die Untersuchung gefunden werden soll, ist also bereits als Prämisse in das Berechnungsmodell aufgenommen. Jacobi Zweitens. Unterstellt, der Ansatzpunkt der Defizitberechnung sei zweifelsfrei, so lassen sich schon bei einer ersten Betrachtung eine Reihe methodischer Mängel erkennen, die ich ebenfalls am 8. März 1963 in diesem Hause aufgewiesen habe. Ich erinnere hier nur an fälschlich in die Rechnung eingehende, für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke zweckentfremdete Wohnungen oder in Eigennutzung genommene oder am Tage der Aufhebung des Mieterschutzes zu nehmen beabsichtigte Wohnungen, an die Problematik der Einpendler, an den völlig negierten Wechslerbedarf. Bitte lesen Sie das damals Gesagte nach. Drittens. Die Bundesregierung ist der Meinung, ein solcherart lückenhaft errechnetes Defizit von weniger als 3 % sei ausreichend, um den Wohnungsmarkt als so ausgeglichen betrachten zu können, daß die bisherigen Mieterschutzbestimmungen überflüssig sind. Wie kommt die Bundesregierung eigentlich auf 3 %? Bildet sie hier etwa Analogien zum Arbeitsmarkt, den man nach heutiger Auffassung als ausgeglichen bezeichnet, wenn die Arbeitslosenziffer 2 bis 3% nicht überschreitet? Ich finde, das ist eine gefährliche Vergleichsbasis. Man kann sich zwar den Typ des notorisch Arbeitsunwilligen vorstellen, aber doch wohl kaum den Typ des Wohnunwilligen, abgesehen von professionellen Vaganten, die jedoch in Deutschland nicht den Bruchteil eines Prozentes der potentiellen Wohnparteien ausmachen. Was soll also die 3%-Grenze? Ich vermag kein schlagendes Argument für gerade 3% zu finden. Es handelt sich offenbar um Metaphysik, wenn gerade die 3% zugrunde gelegt werden, wenn sie die Grenze sein sollen. Logisch erscheinen die 3 % nicht. Also hier handelt es sich doch offenbar um eine willkürliche Prämisse. Viertens. Die Defizitberechnung stellt auf Stadt-und Landkreise ab. Ich will zunächst etwas — nicht sehr viel; das ist ja ,alles am 8. März bereits ausgeführt worden — zu den Landkreisen sagen. Meine Damen und Herren, die Beispiele zeigen, daß eine pauschale Defizitberechnung für Landkreise geradezu an Aberwitz grenzt. Ich habe mir die Mühe gemacht, alle mir zugänglichen Wohnungsstatistiken der Landkreise kritisch durchzusehen. In einem verschwindend geringen Umfang stellt ein Landkreis gleichzeitig einen geschlossenen Wohnungsmarkt dar. Wohnungsmärkte sind nun einmal lokal eng begrenzte Teilmärkte. Hier besteht — bei aller Liebe zu marktwirtschaftlichen Modellen — keine Freizügigkeit des Angebots oder der Nachfrage; man kann nun einmal eine Wohnung nicht auf den Buckel laden und hundert Kilometer weiter anbieten, wie es andererseits aus einleuchtenden Gründen unerwünscht ist, daß der Wohnungssuchende auf eine hundert Kilometer entfernte etwaige Leerwohnung verwiesen wird. Ich habe Ihnen am 8. März zahlreiche Landkreise vorgeführt, die insgesamt ein Defizit von unter 3 % aufwiesen, in denen jedoch über 50 % der kreisangehörigen Gemeinden einen Wohnungsmangel von weit über 3 % zu beklagen hatten. Diese Hinweise haben Sie nicht gerührt; sie taten es während der nachfolgenden Ausschußberatungen auch nicht, sie tun es wohl auch heute nicht. Sie halten es mit Morgensterns Palmström: wie er schließen Sie messerscharf, das nicht sein kann, was nicht sein darf. Sie trösten sich auch hier mit einer Fiktion, nämlich: Landkreis gleich Wohnungsmarkt. Fünftens. Zu den Stadtkreisen! Selbst bei den Stadtkreisen, in der Regel Großstädte, kann man nicht von homogenen Wohnungsmärkten sprechen. Ich wünschte, ich könnte Ihnen hier ein Schaubild über die Wohnungslage z. B. .der Stadt Kiel zeigen. Die Wohnungsnot ist dort in den einzelnen Stadtteilen völlig unterschiedlich. Das Defizit beträgt zwischen 7% in der Vorstadt und 48% in Schilksee. Das beweist, ,daß noch nicht einmal ein Stadtkreis als einheitlicher Wohnungsmarkt betrachtet werden kann, aus Gründen, die sich nicht generalisieren lassen, sondern örtlich außerordentlich verschieden sind. Über die Besonderheiten der örtlichen Wohnungssituation, die durch die schematische Defizitberechnung in keiner Weise berücksichtigt werden, will ich Ihnen einige Beispiele nennen. So weist Duisburg einen besonders hohen Anteil an Montagearbeitskräften auf, die nicht in die Rechnung eingehen, weil nur die ortsanwesende Bevölkerung erfaßt wird. Des weiteren besteht zwischen den amtlichen Wohnungsfehlergebnissen und den städtischen Erhebungen eine Abweichung von rund 8000 Wohnungen. Sie erklärt sich daraus, daß in der amtlichen Erhebung eine erhebliche Anzahl sogenannter unechter Wohnungen berücksichtigt wurden, die auf Grund von Beschlagnahmen von Einzelräumen und Abstellräumen ,aus größeren Hauptwohnungen gebildet wurden und die von den Untermietern als selbständige Wohnung angegeben sind. Ich verweise auf die Stadt Gelsenkirchen, die im Juli vergangenen Jahres eine Erfassung aller Wohnungsuchenden an Hand eines detaillierten Fragebogens durchgeführt und dabei ermittelt hat, daß der statistische Wohnungsfehlbestand in keiner Weise den echten Wohnungsfehlbestand wiedergibt. Nach den Aufzeichnungen des Statistischen Landesamtes betrug der Wohnungsfehlbestand in Gelsenkirchen am 31. Dezember 1962 2%. Die eigene Interview-Erhebung ergab ein Wohnungsdefizit in mehr als der doppelten Höhe. Meines Wissens haben Sie alle darüber eine das im einzelnen ausweisende Denkschrift der Stadt Gelsenkirchen erhalten. Lesen Sie dort die Zahlen nach und bilden Sie sich dann ein Urteil darüber, was mit den amtlichen Statistiken in einem solchen Falle anzufangen ist. In Castrop-Rauxel ist die amtliche Defizitberechnung schon deshalb ein Schlag ins Leere, weil rund 53% des gesamten Wohnungsbestandes werkseigene oder werksgebundene Wohnungen sind, die dem Wohnungsmarkt des Normalverbrauchers überhaupt nicht zur Verfügung stehen. (Abg. Dr. Czaja: Was sind .das für Verbraucher?)





(Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Geschützt werden!)




In Düsseldorf ergab die von der Stadtverwaltung angestellte Ermittlung ein Wohnungsdefizit, das rund 150 % über dem des Statistischen Landesamtes



Jacobi (Köln)

lag. Wieder läßt sich die frappierende Differenz durch eine örtliche Besonderheit, wenigstens zum Teil, erklären: in Düsseldorf besteht ein besonders starkes Einkommensgefälle. Die Einkommensverhältnisse erlauben es daher einer weitaus größeren Zahl von Einwohnern als in anderen Städten, frei finanzierte Wohnungen zu mieten und diese gering zu belegen bzw. mehrere zu belegen.
In Essen stimmt das rechnerische Defizit nicht wegen des außerordentlich hohen Wechsler- bzw. Nachholbedarfs.
Herne würde nach den Feststellungen des Statistischen Landesamtes auf der Grundlage 1956 weißer Kreis sein. Eigene Erhebungen ergaben ein Defizit von weit über 3 %. Grund: das Statistische Landesamt geht von der Wohnbevölkerung aus und zieht alle diejenigen Personen von der Einwohnerzahl ab, die einen zweiten Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben und dort zur Arbeit gehen. Da es sich hierbei jedoch überwiegend um Personen handelt, die verheiratet sind und ihre Familienwohnungen in Herne haben, stimmt der statistische Ausgangspunkt nicht; wieder also eine örtliche Besonderheit.
Für Recklinghausen — ich nenne nur noch zwei Orte — kann der amtliche Berechnungsmodus deswegen keine Geltung haben, weil ein überdurchschnittlich hoher Nachholbedarf besteht. Bei Wohnungskontrollen ist festgestellt worden, daß 10 bis 15% der Familien in völlig überbelegten bzw. menschenunwürdigen Wohnungen wohnen, vielfach
drei Generationen in einer Wohnung.
Ein letzter Ort: Offenbach. Ich verdanke diese Zahlen unserem Kollegen Bäumer, der in dieser Stadt Wohnungsdezernent ist. Offenbach hat eine Einwohnerzahl von 120 000 und einen Wohnungsbestand von 39 700 per 31. Dezember 1962. An Wohnungsuchenden werden in Offenbach vermerkt: 19 740 Personen für 6580 Wohnungseinheiten. Davon sind objektiv gesucht — also Wohnungen, bei denen dem Suchenden bis jetzt keine eigene Wohnung zur Verfügung steht; also nicht unter Berücksichtigung subjektiver Wohnwünsche —: 4290 Wohnungen. Subjektiv — wegen angeblich unzureichender Wohnungen — werden 2290 Wohnungen gewünscht. An Notstandsfällen gibt es 450, an Räumungsfällen über 200, an jungen Familien 528, die nicht wohnungsversorgt sind. Die Zahlen, die Sie hier zu den amtlichen statistischen Zahlen in Vergleich setzen können, liegen bei weitem über 100 % höher, als es die amtliche Statistik ausweist.
Das alles — ich könnte weitere Beispiele anführen — zeigt, wie wenig man mit der Statistik anfangen kann, als wie schwaches Indiz für die Beurteilung der Sachverhalte sie überhaupt zur Seite steht. Ich will auf weitere Beispiele verzichten, die alle zeigen, daß das Modell der Defizitberechnung in seiner jetzigen starren Handhabung einfach unzureichend ist und daß es die besonderen Verhältnisse im Einzelfall gleichsam vergewaltigt.
Wie immer man die Dinge betrachtet, wir können unser Erstaunen darüber nicht leugnen, daß man es sich so leicht macht, auf Grund der Statistik Entscheidungen von so weitreichendem Umfang zu treffen, wie das hier geschieht.
Im übrigen wurde, als wir im März Kritik übten, erklärt: „Jawohl, wir werden die neuen Zahlen vorlegen; wir werden der neuen Berechnung die Ergebnisse der Statistik des Jahres 1961 zugrunde legen." — Haben Sie eigentlich diese Statistik bereits in Händen? Hat Ihnen irgend jemand einmal eine Aufstellung an die Hand gegeben, auf Grund derer Sie Vergleiche anstellen können?

(Abg. Dr. Hesberg: Herr Kollege Jacobi, im Ausschuß sind doch die ersten Ergebnisse seinerzeit vorgelegt und erörtert worden!)

— Dazu werde ich gleich noch etwas sagen. — Schließlich sind die Ausschüsse keine Geheimnisträger; jedenfalls nicht alle Ausschüsse sind es. Es handelt sich um eine Frage, die der Beurteilung auch der Bevölkerung unterliegen muß, und ich möchte eigentlich annehmen, daß Abgeordnete, die von dieser teilweisen statistischen Unterrichtung, zu der ich gleich noch eine Bemerkung machen will, nicht erfaßt worden sind, ebenfalls einen Anspruch darauf haben, zu wissen, worüber sie mitentscheiden.

(Zuruf des Abg. Dr. Czaja.)

Wenn Sie in Ihre eigenen Kreise zurückgehen, kann keiner von Ihnen sagen, was dort nun geschieht. Ich kenne Oberstadtdirektoren, Oberbürgermeister und Verwaltungsfachleute aus der ganzen Bundesrepublik, die selbst heute noch nicht wissen, wie es denn nun mit den Ergebnissen der Statistik aussieht.
Vor einigen Tagen konnten wir in der Presse lesen, daß nach dem neuen Saldo von 565 Stadt- und Landkreisen jetzt 397 sogenannte weiße Kreise sind. 200 Kreise sollen nicht einmal ein Defizit von 3 % oder weniger sondern überhaupt kein Defizit haben; es wurde sogar behauptet, ein Teil von ihnen verzeichne einen Wohnungsüberschuß.
Ich weiß nicht recht, ob man sich mit einer solch allgemeinen Berichterstattung abfinden kann, die noch dazu lediglich durch die Presse erfolgt. Die Ergebnisse, die uns, wie schon Herr Kollege Dr. Hesberg sagte, lediglich im Ausschuß an die Hand .gegeben worden sind — wenn ich nicht irre, geschah das Ende Mai/Anfang Juni dieses Jahres —, trugen dazu noch den Vermerk: „Nicht zur Veröffentlichung". Bis dahin hatten wir eine Aufstellung erhalten, wonach 166 betroffene Kreise weiße Kreise sein sollen. Jetzt hat man uns Ende Mai/Anfang Juni eine Liste nachgereicht, wonach sich die Zahl der weißen Kreise um 153 auf insgesamt 319 erhöht. Eine Aufbereitung dieser Werte aber ist nicht erfolgt, und ebensowenig hat man uns eine Überprüfungsmöglichkeit gegeben.
Nun sollen also noch weitere Kreise erfaßt worden sein. Haben wir in diesem Hause denn nicht einen Anspruch darauf, daß jeder Abgeordnete nicht nur diese Aufstellung bekommt, sondern auch einige Erläuterungen dazu?

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Unter anderem meine ich ,die Erläuterung dessen,
was kürzlich im Bundesbaublatt zu lesen war: es



Jacobi (Köln)

werde noch geraume Zeit dauern, bis die Statistik ausgewertet werden könne. Es liegen also lediglich Zahlen vor; ihre umfassende Auswertung jedoch ist noch nicht möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute ist das Wort „würdig" hier in diesem und jenem Sinne gebraucht worden. Ich glaube nicht, daß es mir eine Rüge ,einbringen kann, wenn ich erkläre: Eine solche Methode scheint mir dieses Hauses kaum würdig zu sein. Wir müssen doch wissen, worüber wir entscheiden!
Noch eines will ich Ihnen sagen. Wir haben schließlich außer der Notwendigkeit, unsere eigene Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen, seit langer Zeit auch die Verpflichtung, uns um die Gastarbeiter zu bekümmern. Wenn Sie die Gastarbeiter einmal in Verbindung mit der Statistik bringen, um ,die es hier geht, dann läßt sich folgendes feststellen. Bei der Berechnung des statistischen Wohnungsdefizits wurden anläßlich der Haushaltszählung 1956 .die zu diesem Zeitpunkt schon in Deutschland in Privatunterkünften — also nicht in Werkheimen oder Anstalten — lebenden Gastarbeiter als selbständige Haushalte mit erfaßt. Das können Sie bei jedem Statistischen Landesamt erfahren. Dabei handelt es sich jedoch um relativ niedrige Ziffern; 1956 waren noch nicht sehr viele Gastarbeiter zu registrieren.
Bei der Berechnung des Defizits für 1961 wurden die bis dahin zusätzlich eingeströmten Gastarbeiter und damit ihre eigentliche Zahl in der Fortschreibung nicht erfaßt. Nach der im Rahmen der EWG geschlossenen Vereinbarung über die Freizügigkeit von Arbeitskräften im Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind die Gastarbeiter, was ihre Unterbringung in Wohnungen angeht, den heimatlichen Arbeitern gleichzustellen. Hier aber handelt es sich um ein Problem, das besonders viele weiße Kreise betrifft. — Herr Kollege Dr. Czaja, Sie scheinen mir der Sache nach zuzustimmen. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß nach meiner Schätzung auf Grund der Angaben, die ich bekam, allein im Lande Baden-Württemberg zirka 300 000 Gastarbeiter auf diese Weise nicht erfaßt worden sind. Für Niedersachsen gilt ähnliches. Für die übrigen Länder auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist denn das eine verantwortliche Methode? Ist denn das irgendwie zu billigen und zu verstehen? Die örtlichen Behörden aber müssen mit den Schwierigkeiten fertig werden. In den weißen Kreisen sitzen diese Gastarbeiter genauso wie in den sogenannten Ballungsräumen in den Großstädten, die noch nicht betroffen werden. Das sollte uns eigentlich alle ein wenig nachdenklich stimmen. Wir sollten uns da doch wohl ein wenig mehr, als dies bisher von Ihrer Seite geschehen ist, überlegen, ob denn wirklich die Reife der Entscheidung vorliegt, von der Sie ausgehen. Wir Sozialdemokraten meinen, daß das nicht der Fall ist. Wir halten deshalb unseren Antrag, die Fristen des sogenannten Lücke-Planes um ein Jahr zu verschieben, aufrecht. Wir haben ihn frist- und formgerecht eingebracht, und es ist darüber zu entscheiden.
Nach dem, was ich ausgeführt habe — ich könnte es noch breit ergänzen, will aber darauf verzichten —, kann doch nicht geleugnet werden, daß die Entscheidungen, die hier hinsichtlich der weißen Kreise und der Infristsetzung der Maßnahmen des Lücke-Plans getroffen werden, auf einem schwankenden und undurchdachten Unterbau, auf Fiktionen und Prämissen erfolgen, die eigentlich einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Es kann auch von Ihnen nicht geleugnet werden, daß Sie Entscheidungen treffen, die Sie zum Teil gar nicht übersehen. Wir pflegen uns im Ausschuß immer freimütig zu unterhalten, und da haben auch Sie zugeben müssen, das Ganze sei natürlich ein gewisses Experiment. Sie hofften nur im Gegensatz zu uns, daß es klappen werde.

(Abg. Dr. Czaja: Wir haben Schutzmaßnahmen eingebaut!)

Wir haben die Sorge und die Pflicht, Sie zu warnen und zu mahnen. Wir haben die Pflicht, uns zum Sprecher derer zu machen, die voller Sorgen sind, die verwirrt sind, die Angst vor der Entwicklung haben, und haben dabei nicht die Absicht, irgend etwas zu dramatisieren. Das wollen wir nicht, und das dürfen wir nicht im allgemeinen Interesse. Dennoch möchten wir Sie bitten, noch einmal zu überlegen, ob es richtig ist, wie Sie es sich offenbar geschworen haben, die Fristen in der Weise, wie Sie uns heute vorgeschlagen haben, aufrechterhalten.
Wir sind der Meinung, daß Sie schlecht beraten sind, wenn Sie auf Ihrem Standpunkt beharren. Wir wissen andererseits, daß es nicht nur auf der Seite der Mieter Sorgen gibt, sondern daß auch bei den Haus- und Grundbesitzern eine gewisse Unzufriedenheit herrscht und daß hier sogar sehr massive Forderungen gestellt werden, ja, daß man mit dieser oder jener Maßnahme nicht zufrieden ist und glaubt, man könne auch in den schwarzen Kreisen die Maßnahmen treffen, die für die weißen vorgesehen sind. Es gibt doch — Herr Preusker hat Derartiges gesagt — sogar Vorstellungen, in einigen Jahren würden wir über Wohnungshalden verfügen. Auch dafür, meine Damen und Herren, gibt es keinen Anhaltspunkt; es sei denn, daß es sich um Luxuswohnungen handelt, die zum Teil heute schon leerstehen, weil sie — das hat mir der Herr Kollege Bäumer gesagt —, wie etwa in Offenbach, zu einem Mietpreis von 400 bis 450 DM nicht an den Mann gebracht werden können. Es handelt sich dort um Appartementwohnungen mit einem Raum, Kochnische, Diele und Bad. Solche Wohnungen können wohl von uns nicht als Normalwohnungen betrachtet und in unsere Rechnung einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Abschluß erklären, daß wir uns darüber im klaren sind: hier geht es um schwierige Fragen. Aber es geht in sofern um übersehbare Dinge, als Sie selbst mit einer letzten Gewißheit und mit ruhigem Gewissen nicht vertreten können, was Sie sich vorgenommen haben.
Ich darf noch einmal auf den Aufsatz zu sprechen kommen, den der Herr Bundesminister Lücke in der Zeitschrift „Rheinischer Merkur" geschrieben



Jacobi (Köln)

hat. Dort spricht er zum Schluß davon, daß es darum gehe, Vorurteile auf beiden Seiten, bei Hauseigentümern und bei Mietern, abzubauen. Er bezeichnet sich in diesem Zusammenhang als Anwalt beider Gruppen und bietet an: echte Partnerschaft. Er schreibt:
Im Interesse unserer Gesellschaftspolitik können wir auf ein optimales Maß an Freiheit auch in Fragen des Haus- und Grundeigentums nicht verzichten. Die von uns
— so schreibt er wörtlich —
angestrebte Gesellschaftsordnung verlangt aber auf der anderen Seite, daß die freie Verfügungsmacht über Haus und Boden in voller sozialer Verantwortung vor der Allgemeinheit gehandhabt wird. Eine echte Partnerschaft zwischen Hauseigentümern und Mietern ist nur möglich, wenn mit der Lösung der Erstarrung des Wohnungsmarktes auch eine Lösung der erstarrten Vorstellung vom Begriff „Wohnwert" erfolgt.
All dem möchte ich zustimmen. Ich muß nur meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß heute im Jahre 1963 plötzlich der Wohnwert als möglicher Maßstab der Beurteilung entdeckt wird. Als wir bei der Beratung des Ersten Bundesmietengesetzes immer wieder mit substantiierten Anträgen darauf abstellten, man möge doch den Wohnwert zugrunde legen, da haben Sie uns entgegengehalten

(Abg. Dr. Czaja: Mit Recht!)

— zum Teil mit hämischer Kritik —, das sei verwaltungsmäßig nicht möglich; so etwas könne man nicht machen. Nun können Sie es. Sie haben Zeit gebraucht, um sich in dieser Frage unsere Vorstellungen zu eigen zu machen. Sie sollten sich jetzt Zeit nehmen — ein Jahr Zeit —, um Ihre Konzeption, soweit es sich um eine solche handelt, besonders unter dem Aspekt der sozialen Vertretbarkeit noch einmal zu überdenken.
Meine Damen und Herren, es ist zwei Tage her, daß wir dem Präsidenten der Vereinigten Staaten bei seiner denkwürdigen und wegweisenden Rede in der Frankfurter Paulskirche Beifall zollten, als er ausrief: „Unsere Mission ist die Schaffung einer neuen Gesellschaftsordnung, die auf Freiheit und Gerechtigkeit beruht, wo der Mensch Herr seiner Geschicke, wo der Staat der Diener seiner Bürger ist und wo alle Männer und Frauen eines besseren Lebens für sich und ihre Kinder teilhaftig werden können." Diese Worte zum Schluß seiner Rede hat John F. Kennedy auf unsere, ja auf der ganzen Welt Zukunft hin gemünzt.
Ich sagte: wir haben dem Beifall gezollt. Stehen wir damit nicht verstärkt in der Pflicht, auch in diesem Hause, nach einem Ausgleich gesellschaftspolitischer Spannungen zu suchen? Verpflichtet uns diese Zustimmung nicht, sorgfältiger denn je zu prüfen, wohin uns die Entscheidungen führen, die wir hier treffen, zu prüfen, ob sie gerecht, ob sie freiheitlich und sozial zugleich sind?
Meine Freunde und ich haben nicht den Eindruck, daß diese Voraussetzungen hier vorliegen. Wir haben nicht den Eindruck, daß das ganze Haus weiß, um was es geht, einfach deshalb, weil ihm die nötige Einsicht nicht ermöglicht worden ist. Wir sind der Auffassung, daß hier verfrüht gehandelt wird. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen wiederherzustellen, doch noch einmal Ihre Aufmerksamkeit zu schenken und ihm gemäß seinem ursprünglichen Wortlaut zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mick.