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ID0408201200

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    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Franzen 3959 A Erweiterung der Tagesordnung 3959 A Fragestunde (Drucksache IV/1373) Frage des Abg. Storm: Übereignung von Ersatzhöfen Kattenstroth, Staatssekretär . 3959 B, C Storm (CDU/CSU) 3959 C Frage des Abg. Storm: Unterbleiben der Ubereignung infolge untragbarer Belastung Kattenstroth, Staatssekretär 3959 D, 3960 A Storm (CDU/CSU) 3960 A Frage des Abg. Storm: Ankaufsbeihilfen bei Übereignung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3960 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Rückgang der Käseproduktion Schwarz, Bundesminister . , 3960 C, 3961 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3960 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Tiertransporte in Flugzeugen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3961 B Fragen des Abg. Wächter: Verhältnis zur Selbstbeteiligung der Länder an Zuschüssen für landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 C, D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3961 D Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Saale-Brücke bei Hof Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3962 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 3962 B Frage des Abg. Dr. Kübler: Autobahndiagonale vom Mannheimer Dreieck nach Walldorf Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Umbau der Hockenheim-Rennstrecke und Autobahnbau im Bereich dieser Strecke Dr Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 D Dr. Kübler (SPD) 3962 D Frage des Abg. Dr. Althammer: Ursache des Absturzes einer Chartermaschine „Iljuschin 14" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 A, B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Frage ides Abg. Dr. Althammer: Nichtzulassung deutscher Sicherheitsfachleute an die abgestürzte Maschine Dr. Seiermann, ,Staatssekretär . . 3963 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Unglücksfälle mit Chartermaschinen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 C, D, 3964 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 3963 D, 3964 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Diebstahlssicherung bei Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 A Fragen des Abg. Nellen: Neue Bonner Rheinbrücke (Nordbrücke) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 C Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Schädlichkeit weicher Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3965 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Beeinträchtigung der Grundwasservorräte durch Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3965 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Überprüfung schäumender Waschmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3965 C, D, 3966 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 3965 D, 3966 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallkoffer für Ärzte und Zahnärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Entwicklung eines Unfallkoffers für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallausrüstung für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 C Dr. Tamblé (SPD) 3966 C Frage des Abg. Rollmann: Gebrauch von Schädlingsmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1308) Dr. Lippert, Staatssekretär . . . . 3970 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3971 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 3972 B Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 3973 D Rasner (CDU/CSU) 3975 D Dr. Schäfer (SPD) 3976 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3976 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806); Erster Schriftlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1323, zu IV/1323) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD 3967 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 3977 C Busse (FDP) . . . . . . . 3979 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3980 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1336, zu IV/1336) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 3988 A Mick (CDU/CSU) 3988 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3991 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1335, zu IV/1335) — Zweite und dritte Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . 3993 C, 3994 C, 4008 B, 4012 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 3994 A, 4011 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . 3994 B, 4004 B, 4006 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3998 D, 4006 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4041 C Mick (CDU/CSU) 4003 A Stiller (CDU/CSU) 4003 B Frau Meermann (SPD) . . . . 4003 C Wullenhaupt (CDU/CSU) . . . 4007 A Jacobi (Köln) (SPD) 4007 D Lücke, Bundesminister . . . . 4009 B Erklärungen nach § 36 GO Rasner (CDU/CSU) 4012 D Dr. Schäfer (SPD) 4013 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 und über die Zweite und Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1380, 1381, 1382, 1387) . 4013 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Zweite Beratung Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4014 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1366) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) . . 4015 B, 4017 B, 4022 A Jahn (SPD) . . . . . . . 4015 C, 4020 D Dr. Reischl (SPD) 4017 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4019 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4020 A Nächste Sitzung 4022 D Anlagen 4023 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 3959 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4023 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 28. 6. Frau Albertz 27. 6. Arendt (Wattenscheid)* 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Bauknecht 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 66. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Corterier 28. 6. Dr. Deist 27. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Gerns 28.6. Gewandt 7. 7. Giencke 27. 6. Haage (München) 28.16. Hahn (Bielefeld)* 28.6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer' 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28.6. Klinker* 28. 6. Kraus 1. 7. Kreitmeyer 27. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann' 29. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30.16. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Mattick 27. 6. Mauk* 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 27. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann* 28. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 28. 6. Frau Dr. Probst 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28.16. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Seifriz* 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28.6. Frau Strobel* 28.6. Urban 2. 7. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski* 28.6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Anlage 2 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie ist keine Leistung der Sozialhilfe im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung." 2. In § 5 Satz 2 wird das Wort „Maßnahme" durch das Wort „Maßgabe" ersetzt. 3. In § 20 Nr. 6 werden die Worte „vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 4. § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Von den Einnahmen ist für Steuern und Versicherungsbeiträge ein Pauschbetrag von 15 vom Hundert der nach den Absätzen 1 und 2 verminderten Einnahmen abzusetzen." 5. In § 24 Satz 2 Nr. 5 werden die Worte „wenn sie von den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern ganz oder teilweise bewohnt werden," gestrichen. 6. § 32 erhält folgenden neuen Absatz 4: „ (4) Dritte im Sinne des § 39 Abs. 4 sind verpflichtet, der in § 30 genannten Stelle über Art und Höhe der Rechtsansprüche, nach denen sie einem zum Haushalt rechnenden Familienmitglied Leistungen zu gewähren haben, Auskunft zu geben, wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert." 7. § 33 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Entscheidung über den Antrag soll in angemessener Frist getroffen werden. Wird die Entscheidung nicht innerhalb von drei Mo- 4024 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 naten nach der Antragstellung getroffen, so ist die Wohnbeihilfe in Härtefällen vorläufig zu bewilligen, es sei denn, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung offensichtlich nicht erfüllt sind; dies gilt auch, solange eine Rechtsverordnung nach § 43 nicht erlassen ist." 8. § 39 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Hat ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied Rechtsansprüche, nach denen ein Dritter Leistungen zu gewähren hat, so kann die in § 30 genannte Stelle durch eine Anzeige an den Dritten bewirken, daß die Rechtsansprüche in Höhe der Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, auf die in § 30 genannte Stelle übergehen. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch des zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedes nicht der Pfändung unterworfen ist. Der Zustimmung des Leistungsberechtigten bedarf es nicht." 9. § 42 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach dem Semikolon folgender Satzteil angefügt: „dabei kann eine durch Selbsthilfe erbrachte Eigenleistung, soweit die übliche Eigenleistung überschritten wird, verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt werden;" b) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7 a eingefügt: „7 a. den wertmäßigen Umfang der in § 24 Satz 2 bezeichneten Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, die für die Entrichtung der Miete oder Aufbringung der Belastung nicht einzusetzen oder zu verwerten sind;" 10. § 43 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Obergrenzen sollen nach Gemeindegrößenklassen und Wohnungsgruppen, insbesondere nach Art und Alter der Gebäude gestaffelt sein. Die Obergrenzen können nach weiteren unterschiedlichen Merkmalen, insbesondere nach Wohngegend, nach Stockwerksunterschied, Lage und Ausstattung der Wohnungen gestaffelt sein." 11. In § 48 Abs. 2 Nr. 2 wird in § 73 Nr. 3 Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 12. § 49 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Wird der Antrag auf Gewährung der Wohnbeihilfe erstmalig innerhalb von vier Monaten nach Anwendbarkeit dieses Gesetzes gestellt, so wird die Wohnbeihilfe vom Ersten des Monats an gewährt, von dem an dieses Gesetz anzuwenden ist, wenn im übrigen die Voraussetzungen erfüllt sind." 13. In § 56 Nr. 7 werden in § 48 Nr. 2 in § 36 a) in Satz 1 die Worte „Miet- und Lastenbeihilfe" durch die Worte „Miet- oder Lastenbeihilfe" und das Wort „Maßnahmen" durch das Wort „Maßgaben" ersetzt, b) in Buchstabe c Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 14. In § 58 wird in der vorletzten Zeile vor dem Wort „Gesetz" das Wort „Ersten" eingefügt. Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 325 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Tragbar ist die Miete oder Belastung, die über folgende Vomhundertsätze des monatlichen Familieneinkommens nicht hinausgeht bei einem monatlichen Familieneinkommen über über über über über über über über für einen Alleinstehenden bis 200 DM. 200 bis 300 DM 300 400 500 600 700 800 900 bis 1000 DM über 14 15 bis bis bis bis bis bis 1000 400 500 600 700 800 900 DM DM DM DM DM DM DM 16 17 18 19 20 für einen Haushalt mit zwei 12 14 15 16 17 18 19 20 drei Familienmitgliedern 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4025 bis bei einem monatlichen Familieneinkommen über 1000 DM 300 über über über über über über über DM 300 400 500 600 700 800 900 bis bis bis bis bis bis bis 400 500 600 700 800 900 1000 DM DM DM DM DM DM DM für einen Haushalt mit 12 13 14 15 16 17 18 19 20 vier fünf 11 12 13 14 15 16 17 18 19 sechs 10 11 12 13 14 15 16 17 18 sieben 9 10 11 12 13 14 15 16 17 acht oder mehr Familienmitgliedern 7 8 9 10 11 12 13 14 15" 2. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — wird Absatz 2 gestrichen. 3. In § 20 — Außer Betracht bleibende Einnahmen — wird folgende neue Nummer 01 eingefügt: „01. ein Betrag von 1200 Deutsche Mark jährlich von den Einkommen eines jeden Familienangehörigen mit Ausnahme des Ehegatten,". 4. In § 22 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Beträgt das Jahreseinkommen eines Alleinstehenden nicht mehr als 2400 Deutsche Mark, so bleiben 1200 Deutsche Mark außer Ansatz. (2) Beträgt die Summe der Jahreseinkommen in einem Haushalt mit zwei oder mehr Familienmitgliedern nicht mehr 3600 Deutsche Mark, so bleiben 1800 Deutsche Mark außer Ansatz." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 340 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 wird in der zweiten Tabelle unter „acht oder mehr Familienmitgliedern" die Zahl „17" durch die Zahl „16" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 5 Umdruck 326 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 29 — Verhältnis der Wohnbeihilfen zur Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge — wird gestrichen. 2. In § 39 — Rückforderung überzahlter Wohnbeihilfen und gesetzlicher Forderungsübergang — wird Absatz 1 wie folgt neu gefaßt: „(1) Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, sind zurückzuzahlen, wenn und soweit die ungerechtfertigte Gewährung vom Beihilfeempfänger zu vertreten ist." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 317 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald eine Ubersicht über die Maßnahmen der Länder und Kommunen zur Umschichtung der Mieter im sozialen Wohnungsbau vorzulegen. Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Frau Dr. Kiep-Altenloh Schultz und Fraktion 4026 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Anlage 7 Umdruck 335 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietoder Wohnrecht wird in der Fassung der Vorlage — Drucksache IV/900 — wiederhergestellt. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 333 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II wird a) in Nr. 1 'Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." b) in Nr. 2 in § 3 c Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." c) in Nr. 3 Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirttung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 9 Umdruck 324 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Als Nummer 2a wird eingefügt: ,2. § 1 wird wie folgt gefaßt: „§ 1 Geltungsbereich und Grundsatz der Entschädigung Die ehrenamtlichen Richter bei den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit haben Anspruch auf 1. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (§ 2), 2. Entschädigung für Fahrtkosten und Fußwegstrecken (§ 3), 3. Entschädigung für Aufwand (§§ 4 bis 6)."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4027 b) Nummer 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 wird wie folgt gefaßt: 11§. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (1) Steht der ehrenamtliche Richter in einem Arbeitsverhältnis, so zahlt ihm der Arbeitgeber für die versäumte Arbeitszeit das Arbeitsentgelt fort, jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Das Arbeitsentgelt und die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen, .die auf die versäumte Arbeitszeit entfallen, werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Für Beamte und für Angestellte des öffentlichen Dienstes erfolgt keine Erstattung. (2) Der ehrenamtliche Richter, der nicht in. einem Arbeitsverhältnis steht, erhält Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis. (3) Entsteht dem ehrenamtlichen Richter ein Verdienstausfall, so richtet sich die Entschädigung nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst. Sie beträgt jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Ein Verdienstausfall gilt immer als eingetreten, wenn der ehrenamtliche Richter erwerbstätig ist. (4) Ist ein Verdienstausfall nicht eingetreten, so erhält der ehrenamtliche Richter eine Entschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von drei Deutsche Mark für jede Stunde. Dies gilt auch für einen ehrenamtlichen Richter, der in einem Arbeitsverhältnis steht, für die Zeit der Heranziehung außerhalb seiner Arbeitszeit. (5) Als versäumt gilt auch die Zeit, während der der ehrenamtliche Richter seiner gewöhnlichen Beschäftigung infolge seiner Heranziehung nicht nachgehen kann. Die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet. Soweit die Zeitversäumnis zehn Stunden je Tag übersteigt, wird sie nicht berücksichtigt."' c) Nummer 3 a wird gestrichen. d) Als Nummer 5 a wird eingefügt: ,5 a In § 5 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „(2) Werden dem ehrenamtlichen Richter die Kosten einer notwendigen Vertretung ersetzt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3."' e) als Nummer 7 wird eingefügt: ,7. § 10 wird wie folgt gefaßt: „§ 10 Vorschuß Den ehrenamtlichen Richtern ist auf Antrag ein angemessener Vorschuß auf die Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitversäumnis zu bewilligen."' f) Als Nummer 8 wird eingefügt: ,8. § 11 wird wie folgt gefaßt: „§ 11 Erlöschen des Anspruchs Der Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Beendigung der Heranziehung bei der Stelle geltend gemacht wird, welche die Entschädigung anzuweisen hat."' g) Als Nummer 9 wird eingefügt: 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Die dem ehrenamtlichen Richter zu gewährende Entschädigung und der dem Arbeitgeber zu zahlende Erstattungsbetrag werden durch gerichtlichen Beschluß festgesetzt, wenn der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse oder in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber die richterliche Festsetzung beantragen." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefaßt: „Beschwerdeberechtigt sind nur der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse und in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber."' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 327 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefaßt: — unverändert nach Drucksache IV/1194 — 4028 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 b) Satz 4 wird wie folgt gefaßt: „Die Entschädigung richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließsich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. " 2. Artikel 3 § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1963 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dürr und Fraktion Anlage 11 Umdruck 322 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/1224, IV/1366). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung".' Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: ,Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis 31. August 1971".' 3. Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 3 4. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a erhält § 93 a Abs. 5 Satz 1 folgende Fassung: 5. „Die Entscheidungen des Ausschusses oder des Senats ergehen ohne mündliche Verhandlungen und brauchen, außer wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, nicht begründet zu wer den." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Die von Herrn Abgeordneten Storm in seiner ersten Frage erwähnten Richtlinien des Bundesministers der Finanzen über die Freimachung landwirtschaftlich genutzter Liegenschaften für Zwecke der Verteidigung vom 14. Januar 1957 sehen die Gewährung von Beihilfen — 'im Gegensatz zu Darlehen — des Bundes an die Länder nur dann vor, wenn den Ländern 'besonders hohe Kosten für folgende Maßnahmen entstehen: a) Regelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse, b) Durchführung von Bodenverbesserungen, c) Anlegung und Ausbau von Wegen, Gräben und sonstigen Folgeeinrichtungen, d) genossenschaftliche und gemeindewirtschaftliche Anlagen, e) Elektrifizierung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
    Dagegen sind Ankaufsbeihilfen in Form von verlorenen Zuschüssen — das ist wohl die für Sie entscheidende Frage, Herr Abgeordneter Storm —, um Finanzierungslücken beim Erwerb der Ersatzhöfe durch den Siedler zu schließen, in den Richtlinien des Bundesministers der Finanzen von 1957 nicht vorgesehen. Sollte die Übereignung von Ersatzhöfen, die Freimachungsbetroffenen zunächst pachtweise überlassen worden sind, auch unter völligem Verzicht auf eine Verzinsung und unter Einräumung des niedrigsten Tilgungssatzes — d. h. von 2 % — für das Bundesdarlehen gleichwohl den Erwerber zu hoch belasten, wird der Bundesschatzminister im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen prüfen, ob und inwieweit eine weitere Hilfe zum Zweck der Eigentumsbildung gewährt werden kann. Diese Frage befindet sich, Herr Abgeordneter Storm, in der Prüfung.


Rede von Dr. Richard Jaeger
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( Herr Staatssekretär. Wir kommen zu 'den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe auf die Frage VIII/1 — des Abgeordneten Schmidt Trifft es zu, daß die Produktion von Edamer Käse in der Bundesrepublik, besonders im südwestdeutschen Raum, rückläufig ist? Herr Bundesminister, ich darf bitten. Ich darf die Frage wie folgt beantworten. Die Erzeugung von Edamer Käse wird statistisch nicht gesondert erfaßt, sondern nur in Verbindung mit der Erzeugung von Goudakäse. Während die Erzeugung der genannten beiden Käsesorten in der Bundesrepublik im Jahre 1962 13 810 t betrug, belief sie sich im Jahre 1961 auf 15 440 t; die Erzeugung ist also um 1630 t = 10,6 % zurückgegangen. Für den südwestdeutschen Raum liegen keine Vergleichszahlen vor. Als repräsentativ kann jedoch die Entwicklung im Lande Bayern gelten, das mit rund 500/o an der Gesamterzeugung von Edamer-und Goudakäse beteiligt ist. Während in Bayern im Jahre 1962 6972 t Edamerund Goudakäse hergestellt wurden, waren es im Jahre 1961 7497 t; es ergab sich also ein Rückgang um 525 t — gleich 7% —. Allerdings konnte das Land Bayern in dem gleichen Zeitraum seine Gesamtproduktion an Hart-, Schnittund Weichkäse um 1462 t — gleich 1,6% erhöhen, was insbesondere auf der Zunahme der Hartkäseerzeugung beruhte. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt Herr Bundesminister, welche Ursachen hat dieser Rückgang? Die Ursache des Rückgangs, Herr Kollege Dr. Schmidt, liegt darin, daß die gesamte Käseeinfuhr ab 1953 liberalisiert ist. Mit 80% ist der Schnittkäse an der Käseeinfuhr beteiligt, so daß sich die Liberalisierung beim Schnittkäse ganz besonders auswirkt. Wir haben auf Grund des Rückgangs der Preise mit Holland und Dänemark Vereinbarungen über Mindesteinfuhrpreise getroffen. Dieses System hat sich ganz gut bewährt, und es schweben augenblicklich Verhandlungen, um auch mit Frankreich und Belgien zu einem ähnlichen Einvernehmen zu kommen. Wir hoffen, daß wir uns damit so lange behelfen können, bis wir zu einer Marktordnung für Milch und Käse kommen. Eine zweite Zusatzfrage! Herr Bundesminister, können Sie sagen, ob dieser Rückgang irgendwelche Einflüsse auf die Auszahlungspreise bei den Erzeugern gehabt hat? Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß ein Rückgang der Käsepreise auch einen Rückgang der Erzeugerpreise für Milch zur Folge gehabt hat. Ich komme zur Frage VIII/2 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —: Ist es richtig, daß für Tiertransporte in Flugzeugen noch keine Desinfektionsbestimmungen vorliegen? Herr Bundesminister, ich darf bitten. Es ist richtig, daß für Tiertransporte in Flugzeugen noch keine Desinfektionsbestimmungen vorliegen. Das Problem der Desinfektion und der Desinsektierung von Luftfahrzeugen, die im Tiertransport eingesetzt waren, ist wiederholt Gegenstand eingehender Beratungen des Interministeriellen Ausschusses für Erleichterungen im internationalen Luftverkehr gewesen. Dabei war zu berücksichtigen, daß die Desinfektion und Desinsektierung eines Luftfahrzeuges, einschließlich seiner Fracht, naturgemäß von der technischen Seite her erheblich größere Schwierigkeiten bereitet als beispielsweise die eines Eisenbahngüterwagens oder Lastkraftwagens. Aus den Stellungnahmen der beteiligten Sachverständigen hat sich ergeben, daß die vorbereitenden Arbeiten und Versuche für eine ebenso wirksame wie die Flugabfertigung nicht behindernde und die Flugsicherheit nicht gefährdende Handhabung von Desinfektionsund Desinsektierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grunde hat es der Interministerielle Ausschuß für zweckmäßig erachtet, Empfehlungen zum Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften noch nicht vorzulegen, sondern die Ergebnisse der laufenden Versuche zunächst abzuwarten und erst bei Vorliegen eines in der Praxis erprobten Verfahrens die erforderlichen Maßnahmen abschließend zu beraten. Eine Zusatzfrage! Sehen Sie Möglichkeiten, Herr Minister, wenn sich die Verabschiedung endgültiger Bestimmungen noch sehr verzögern sollte, an die entsprechenden Stellen eine vorläufige Anweisung zu geben? Herr Kollege, die Angelegenheit liegt ja so, daß wir im innerdeutschen Verkehr kaum Tiertransporte zu verzeichnen haben. Es handelt sich also um internationale Verbindungen, die hier in erster Linie in Frage kommen. Deswegen handelt es sich also auch um eine internationale Behandlung des Problems, und hier sind die Versuche für eine wirksame und praktische Desinfektion auf dieser Ebene noch keineswegs abgeschlossen. Wir arbeiten aber gemeinsam mit unseren Nachbarn an der Vervollständigung der Maßnahmen und sind selbstverständlich gerne bereit, aktiv in dieser Frage in Erscheinung zu treten. Wir kommen zur Frage VIII/3 — des Herrn Abgeordneten Wächter —: Haben alle Länder das im Einzelplan 10 Kap. 1002 Tit. 618 a und b des Bundeshaushalts 1963 vorgesehene und von der Bundesregierung festgelegte Verhältnis der Selbstbeteiligung der Länder an diesen Zuschüssen zur Förderung des Einsatzes von Maschinen und Geräten anerkannt? Herr Präsident, ich darf um Erlaubnis bitten, die Fragen 3 und 4 zusammen beantworten zu dürfen. Bitte sehr. Frage VIII/4 — des Herrn Abgeordneten Wächter —: Sind die in Frage VIII/3 genannten Bundesmittel den Ländern bereits überwiesen worden, so daß die Auszahlungen auf genehmigte Anträge inzwischen hätten erfolgen müssen? Die Zuwendungsbescheide für die Förderungsmaßnahmen zu Tit. 618 a und b — Zuschüsse zum Bau von Grünfuttersilos usw. und für den überbetrieblichen Einsatz von Maschinen — sind von den Ländern noch nicht anerkannt worden, da die Aufbringung der für 1963 neu geforderten Landesbeteiligung — 50 % der in Anspruch genommenen Bundesmittel — auf Schwierigkeiten stößt. Um den Ablauf der Förderungsmaßnahmen nicht zu gefährden, hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Beteiligungsauflage für 1963 fallenzulassen in der Erwartung, daß die Länder nach Möglichkeit freiwillig Beiträge für die genannten Maßnahmen leisten werden. Die Länder sind bereits entsprechend benachrichtigt. Der Anerkennung der Zuwendungsbescheide dürfte damit nichts mehr im Wege stehen. Die erforderlichen Bundesmittel können von den Ländern jederzeit durch Scheck abgerufen werden, sobald sie die Zuwendungsbescheide anerkannt haben. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, trifft das, was Sie soeben erwähnt haben — daß den Ländern gegenüber nicht mehr darauf bestanden werde, daß sie einen Anteil selbst tragen —, auch für andere Gebiete zu oder nur für die Maschinen? Auch für andere Gebiete. Es gilt für fünf Positionen. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Frage X/1 — des Herrn Abgeordneten Neumann Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten im Interzonenverkehr Berlin—München durch das Fehlen der Saale-Brücke bei Hof und die dadurch bedingten weiten Umwege und erhöhten Aufwendungen bekannt? Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantworten zu dürfen. Bitte sehr. Frage X/2 — des Herrn Abgeordneten Neumann Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Zonenbehörden in jüngster Zeit ihre Bereitschaft geäußert haben, beim Wiederaufbau der Saale-Brücke bei Hof mitzuwirken? Die Zeitverluste und erhöhten Aufwendungen, die für die Verkehrsteilnehmer durch das Fehlen der Saalebrücke im Zuge der Autobahn Berlin—München und die dadurch notwendigen Verkehrsumleitungen entstehen, sind der Bundesregierung seit Jahren bekannt. Es sind auch in der Vergangenheit laufend Bemühungen unternommen worden, um diesen Zustand durch Wiederaufbau der Autobahnbrücke über die Saale zu verbessern. Leider war unseren Bemühungen bisher der Erfolg versagt, obwohl alle beteiligten und interessierten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland einhellig zusammengewirkt haben. Was die zweite Frage anlangt, Herr Abgeordneter, so bitte ich um die Erlaubnis, diese Frage zu gegebener Zeit schriftlich beantworten zu dürfen. Eine Zusatzfrage! Mit der späteren schriftlichen Beantwortung der zweiten Frage bin ich einverstanden. Zu dem ersten Punkt möchte ich mir die Frage erlauben, ob von Ihnen nicht weitere Anstrengungen unternommen werden können, um auf unserer Seite den Verkehrsfluß ab Ende Autobahn bis zum Zonengrenzpunkt Töpen/Juchhöh zügiger zu gestalten? Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen für diesen Hinweis dankbar. Ich werde Ihrer Anregung nachgehen und, wenn etwas zu verbessern ist, für die Verbesserung sorgen. Zweite Zusatzfrage! Im Juni-Heft des ADAC ist ein umfangreicher Artikel erschienen — er ist mir leider erst vor einigen Tagen zu Gesicht gekommen —, der sich mit dieser Frage beschäftigt. Sind von seiten Ihres Ministeriums keine diesbezüglichen Besprechungen mit dem ADAC über die auf westlicher Seite möglichen Verbesserungen geführt worden? Ich kann diese Frage aus dem Handgelenk nicht beantworten. Bei den engen Beziehungen, die wir in solchen Fragen mit den Sportverbänden — insbesondere mit dem ADAC — unterhalten, möchte ich annehmen, daß entweder auf Bundesoder auf Landesebene auch der ADAC in diese Besprechungen einbezogen worden ist. Ich will aber auch dieser Frage nachgehen. Wir kommen zur Frage X/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kübler —: Bis wann liegt die genaue Linienführung der Autobahnentlastungsdiagonale vom Mannheimer Dreieck nach Walldorf fest? Die Linienführung der Autobahndiagonale vom Mannheimer Dreieck nach Walldorf liegt im Grundsätzlichen fest. Dem Entwurf für den Abschnitt Schwetzingen–Walldorf konnte bereits zugestimmt werden. Große Schwierigkeiten hingegen bereitete die Trassierung unmittelbar südlich von Mannheim, wo ein Wasserfassungsgebiet der Stadt angeschnitten wird. Aber auch hier zeichnet sich eine Lösung ab. Im Einvernehmen mit der Stadt Mannheim wird zur Zeit der Entwurf beim Autobahnamt Stuttgart ausgearbeitet. Ich hoffe, daß die Linienführung dann in Bälde endgültig festgelegt werden kann. Wir kommen dann zu den Fragen X/4 und X/5 — des Abgeordneten Dr. Kübler —: Wer finanziert den notwendigen Umbau der HockenheimRennstrecke? Bis wann können die Rechtsverhältnisse für den Autobahnbau im Bereich der Hockenheimer Rennstrecke geklärt werden? Die vorgesehene Linienführung der Autobahndiagonale Mannheim–Walldorf kreuzt den westlichen Teil der Rennstrecke des Hockenheimringes zweimal. Der Bund als Baulastträger der Autobahn kann nach dem Fernstraßengesetz nur die Kosten für die Folgemaßnahmen übernehmen, die durch den Autobahnbau veranlaßt sind. Die Klärung der Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Umbau des Hockenheimringes durch die Auftragsverwaltung — das ist das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg — hat sich im vorliegenden Falle als sehr langwierig erwiesen. Erst wenn die Auftragsverwaltung berichtet hat, kann festgestellt werden, aus welcher Sachund Rechtslage und in welchem Umfange sich eine Verpflichtung des Bundes zu einer Beteiligung an den Kosten ergibt, die durch den Umbau des Hockenheimringes entstehen. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Innenminister von Baden-Württemberg bei einer Gesamtkostenhöhe von etwa 8 Millionen DM für den Umbau des Hockenheimringes den Bund für kostenersatzpflichtig in einer Höhe von 4,3 Millionen DM ansieht? Diese Zahl ist mir nachrichtlich bekannt. Der amtliche Bericht des Ministeriums liegt aber noch nicht vor. Ist damit auch die Frage X/5 beantwortet? Ich komme zu der Frage X/6 — des Abgeordneten Dr. Althammer —: Trifft es zu, daß die am 16. Juni 1963 bei Totkomplos in Südostungarn abgestürzte Chartermaschine vom Typ „Iljuschin 14" — wobei 29 Touristen aus Süddeutschland uns Leben kamen — völlig veraltet und betriebsunsicher war? Die Iljuschin 14 ist eine Nachkriegsentwicklung der Sowjetunion, die in mehreren Ostblockstaaten in Lizenz nachgebaut worden ist. Flugzeuge dieses Musters werden nicht nur im Charterverkehr, sondern auch heute noch im internationalen Fluglinienverkehr sowohl innerhalb des Ostblocks als auch z. B. im Verkehr nach Westeuropa eingesetzt. Die Iljuschin 14 gilt zwar im Vergleich zu neueren Entwicklungen als unwirtschaftlich. Hinsichtlich der Lufttüchtigkeit kann der Iljuschin 14 jedoch eine durch Überalterung bedingte generelle Betriebsunsicherheit ebensowenig unterstellt werden wie z. B. dem etwa zur gleichen Zeit entwickelten vergleichbaren amerikanischen Flugzeug vom Muster Convair 240, das sich ebenfalls noch in großer Stückzahl im Einsatz befindet. Die rumänisch-ungarische Untersuchung über die Unfallursache des am 16. Juni d. J. abgestürzten Flugzeuges ist noch nicht abgeschlossen. Ein Vertreter des Luftfahrtbundesamtes hat sich bis zur Stunde als Beobachter am Unfallort befunden. Sein Bericht liegt mir allerdings noch nicht vor. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß nach Auskünften der Passagiere, die die gleiche, später abgestürzte Maschine für ihren Flug von Constanza nach München benutzt haben, die Maschine bei ihrem Abflug zweimal starten mußte, weil es beim ersten Start nicht möglich war, sie in die Luft zu bringen, und daß das nicht zum Anlaß genommen wurde, die Maschine zu überprüfen? Diese Einzelheiten sind mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Sie werden aber sicher in dem Bericht, den wir bekommen, zur Sprache gebracht werden, und ich bin gern bereit, Sie zu gegebener Zeit darüber zu unterrichten. Ich komme zur nächsten Frage, Frage X/7 — des Abgeordneten Dr. Althammer —: Trifft es zu, daß das rumänische Flugpersonal der am 16. Juni 1963 abgestürzten Chartermaschine vom Typ Iljuschin 14" keine deutschen Sicherheitsfachleute an die Maschine ließ mit der Begründung, daß die technischen Daten des Flugzeuges geheimzuhalten seien? Es trifft nicht zu, daß „das rumänische Flugpersonal . . . keine deutschen Sicherheitsfachleute an die Maschine ließ mit der Begründung, daß .die technischen Daten des Flugzeuges geheimzuhalten seien". Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß gelegentlich festgestellt werden mußte, daß bei der Wartung und Kontrolle besonders auch von Chartermaschinen gerade in kleineren osteuropäischen Staaten nicht die notwendige Sorgfalt angewandt wurde? Darüber liegen mir keine Beschwerden vor, Herr Abgeordneter. Ich rufe auf Frage X/8 — des Abgeordneten Dr. Althammer —: Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, Konsequenzen daraus zu ziehen, daß bereits in den vergangenen Jahren schwerste Unglücksfälle gerade mit Chartermaschinen zu verzeichnen waren, und die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Touristen, besonders die Vorschriften über Startund Landeerlaubnis für veraltete und nicht mehr verkehrssichere Chartermaschinen, entsprechend zu verschärfen? Zur Frage 8 in Verbindung mit Ihrer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter: Ich habe die Unfälle von Chartermaschinen auf deutschem Gebiet seit 1957 im einzelnen noch einmal nachprüfen und mir das Ergebnis vorlegen lassen. Es ist kein Fall nachweisbar, daß eine ausländische Chartermaschine infolge eines vorhersehbaren technischen Mangels, der die Lufttüchtigkeit beeinträchtigte, verunglückt ist. Soweit Unfallursachen überhaupt nachweisbar waren, beruhten sie auf höherer Gewalt und menschlichem Versagen. Eine Starterlaubnis wird nur für solche Flugzeuge erteilt, deren Verkehrssicherheit durch ein vom Eintragungsstaat ausgestelltes Lufttüchtigkeitszeugnis nachgewiesen ist. Einer Änderung bestehender Sicherheitsvorschriften der Bundesrepublik bedarf es nach unserer Auffassung auf Grund der bisher vorliegenden Ergebnisse nicht. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß gerade Länder, um die es sich hier handelt, also kleinere osteuropäische Staaten, nicht der internationalen Dachorganisation des Flugtransportwesens angeschlossen sind und daß damit die Kontrolle auf die Nachprüfung des Bordbuches beschränkt ist? Ich glaube nicht, daß hier ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Mitgliedschaft bei einem internationalen Verband und der Flugsicherheit eines Flugzeuges gegeben ist. Ich wäre aber dankbar, wenn Sie diese Frage einmal mit dem zuständigen Referenten unserer LuftfahrtStaatssekretär Dr. Seiermann abteilung erörtern würden, der Ihnen darüber die genaue Auskunft geben kann. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wäre es, wenn das, was ich vorher in meiner Zusatzfrage gesagt habe, zutreffen sollte — daß hier ein internationaler Zusammenschluß abgelehnt wird und daher die Kontrolle in diesen Ländern zu wünschen übrig läßt —, nicht möglich, ähnlich, wie es bei der Eisenbahn möglich ist, gewisse Typen, bei denen solche Besorgnisse hinsichtlich der Kontrolle und Wartung bestehen, aus dem Flugdienst auszuschließen, mindestens soweit es das Anfliegen deutscher Flugplätze betrifft? Ich will diese Frage gern prüfen, Herr Abgeordneter. Wir kommen zur Frage X/9 — des Abgeordneten Hörmann Ist der Bundesregierung bekannt, ob die gesetzlich vorgeschriebene Diebstahlsicherung bei Kraftfahrzeugen seit dem 1. Januar 1963 positive Erfahrungen mit sich gebracht, also zu einem Rückgang der Kraftfahrzeugdiebstähle geführt hat? Bitte, Herr Staatssekretär. Mit der nach § 38 a der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung waren erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge ab 1. Juli 1961, bereits im Verkehr befindliche ab 1. Januar 1963 auszurüsten. Authentische Angaben über den Erfolg dieser Maßnahme liegen in größerem Umfange bisher noch nicht vor. Jedoch ist z. B. im Land Nordrhein-Westfalen die Zahl der Fälle unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen in den ersten Monaten des Jahres 1963 bereits um 23,1 % zurückgegangen. Die Stadt Frankfurt am Main berichtet, daß die Zahl der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen in den ersten Monaten des Jahres 1963 bereits um 45% zurückgegangen ist. Nach Angaben des Bundeskriminalamts, dem genaue Zahlen auch noch nicht vorliegen, wurden von August bis Dezember 1962 etwa 30 000 Fahrzeuge unbefugt benutzt. Hierzu hat mir das Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen, das gemeinsam mit der Technischen Prüfstelle in Hannover Musterprüfungen für serienmäßig hergestellte Sicherungseinrichtungen vornimmt, berichtet, daß im gleichen Zeitraum im Bundesgebiet nur bei 841 Fahrzeugen — davon 212 Personenkraftwagen — die Sicherungseinrichtungen überwunden wurden. Hieraus kann bereits geschlossen werden, daß sich die Einführung der Sicherungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen bewährt und daß in erster Linie nur noch Fahrzeuge entwendet werden, die entweder entgegen ,den gesetzlichen Bestimmungen noch nicht ausgerüstet sind oder deren Sicherungseinrichtungen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht wirksam gemacht waren, Ich betone aber ausdrücklich, daß endgültige Schlußfolgerungen erst gezogen werden können, wenn die entsprechenden Zahlen des Bundeskriminalamts für die Jahre 1962 und 1963 vorliegen. Wir kommen zu den Fragen des Abgeordneten Nellen. Herr Staatssekretär, wollen Sie sie im Zusammenhang beantworten? Ich kann sie im Zusammenhang beantworten. Ich rufe auf die Fragen X/10, X/11 und X/12 — des Abgeordneten Nellen —: Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die geplante neue Bonner Rheinbrücke Gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister sich dafür einzusetzen, daß in die Planung für die neue Bonner Rheinbrücke auch Radund Fußwege mitaufgenommen werden, wie das die Bevölkerung von Bonn und Beuel wünscht? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, mit den interessierten Kommunalverwaltungen in Bonn und Beuel sowie mit den Landkreisverwaltungen wegen der finanziellen Seite einer auf Radund Fußwege erweiterten Planung für die neue Bonner Rheinbrücke bald zu verhandeln? Herr Abgeordneter, ich möchte Ihre Fragen insgesamt mit Ja beantworten. Ich muß dieses Ja aber auch Ihnen gegenüber mit dem gleichen Vorbehalt versehen, den andere Mitglieder dieses Hohen Hauses entgegennehmen mußten, die persönlich oder durch Beauftragte bei unseren Abteilungen in dieser Frage der Nordbrücke Bonns vorgesprochen haben, nämlich mit dem Vorbehalt, daß die Finanzierungsfrage hinsichtlich der zusätzlichen Kosten, die durch die Anlage von Geh-und Radfahrwegen entstehen, noch geprüft und entschieden werden muß. Mein Minister und mein Haus sind gern bereit, diese Verhandlungen, die durch den Landschaftsverband zu führen sind, zu fördern und möglichst bald zu einem Abschluß zu bringen. Ich rufe auf die Frage X/13 — des Abgeordneten Hauffe —: Sieht der Herr Bundesverkehrsminister eine Möglichkeit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß der Durchgangsverkehr Nürnberg—Hof über Bayreuth—Neuenmarkt/Wirsberg geführt wird, damit Bayreuth als Regierungssitz von Oberfranken und als international bekannte Festspielstadt D-Zug-Station werden kann? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 26. Juni 1963 lautet: Die Frage des Anschlusses von Bayreuth an das D-Zug-Netz ist von der Deutschen Bundesbahn schon wiederholt behandelt und auf Veranlassung des Bundesministers für Verkehr hin überprüft worden. Anläßlich eines Besuches des Bundesministers für Verkehr im Juli 1962 in Bayreuth ist diese Angelegenheit mit dem Herrn Oberbürgermeister besprochen worden. Seine Wünsche wurden der Deutschen Bundesbahn vorgetragen. Die Deutsche Bundesbahn aber hat dem Bundesminister für Verkehr auf diese erneute Anfrage mitgeteilt, daß die Führung der in Frage kommenden Züge über Bayreuth einen Umweg von 18 km bedeutet. Dadurch verschlechterten sich nicht nur die Reisezeiten um 32 Minuten, sondern die Reisenden müssen auch noch höhere Fahrpreise zahlen. Nachdem durch Zählungen festgestellt wurde, daß 3/4 der Reisenden über Bayreuth hinaus Vizepräsident Dr. Jaeger und nur 1/4 nach Bayreuth fahren, glaubte die Deutsche Bundesbahn, es nicht vertreten zu können, dem weitaus größten Teil der Reisenden die angegebenen Nachteile zuzumuten. Die Angelegenheit wurde sodann von der Deutschen Bundesbahn auch mit dem Ständigen Fahrplanausschuß des Deutschen Industrieund Handelstages behandelt, der diese Regelung einmütig billigte. Der vor einigen Jahren versuchsweise über Bayreuth gefahrene D 237/238 Stuttgart—Hof hat zahlreiche und lebhafte Klagen der über Bayreuth hinausfahrenden Reisenden ausgelöst, so daß diese Regelung wieder aufgegeben werden mußte. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist ständig bemüht, die Stadt Bayreuth für den Verlust der D-Züge durch gute und schnelle Eilzugverbindungen zu entschädigen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen, zunächst zur Frage XI/1, gestellt von der Abgeordneten Frau Schanzenbach: Ist der Frau Bundesgesundheitsministerin die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände bekannt, wonach die von der Waschmittelindustrie neu entwickelten „weichen" Detergentien möglicherweise erhebliche Giftmengen enthalten? Frau Ministerin, darf ich bitten. Die Befürchtungen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände über die Wirkung .der sogenannten weichen Detergentien sind mir bekannt. Diese Befürchtungen sind nicht begründet. Die Bundesregierung hat zu der Frage schon mehrfach Stellung genommen, zuletzt in einer schriftlichen Antwort des Herrn Bundesministers für Wirtschaft auf Fragen des Abgeordneten Herrn Dr. Hamm. Das war am 15. Februar 1963. Unter Hinweis auf diese ausführliche Stellungnahme der Bundesregierung ist zur Frage der Giftigkeit neu entwickelter Detergentien folgendes festzustellen. Die im Laufe des Jahres 1960 von der Industrie begonnene Entwicklung von weichen Detergentien ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen und geht verständlicherweise bei den einzelnen Firmen verschiedene Wege. Nach Meinung der Fachleute werden aber bei Inkrafttreten der Detergentienverordnung .am 1. Oktober 1964 genügend brauchbare weiche Detergentien verfügbar sein, also Stoffe, die weder für Wasserorganismen noch für die Trinkwasserversorgung eine erhöhte Gefahr mit sich bringen. Ich hatte kürzlich — am 5. Juni 1963 — eine Besprechung mit den maßgeblichen Fachleuten auf diesem Gebiet aus Industrie und Forschung, die mir dies bestätigt haben. Frage XI/2 — der Abgeordneten Frau Schanzenbach —: Ist es denkbar, daß die neuen, als weich geltenden Detergentien, wenn sie Giftstoffe enthalten, geeignet sind, im Laufe der Zeit die Grundwasservorräte zu beeinträchtigen und zu gefährden? Bitte, Frau Ministerin! Diese Frage von Frau Schanzenbach, die den gleichen Gegenstand betrifft, kann ich mit Nein beantworten. Nach Meinung der Fachleute werden bis zum Inkrafttreten .der Rechtsverordnung am 1. Oktober 1964 'brauchbare, d. h. wasserunschädliche Detergentien verfügbar sein, und es dürfen von diesem Zeitpunkt ab nur noch derartige Stoffe verwandt werden. Ich rufe auf die dritte Frage der Abgeordneten Frau Schanzenbach, Frage XI/3: Ist die Frau Bundesgesundheitsministerin bereit, dem Verlangen nach umfassender Untersuchung aller nicht auf Seifenbasis schäumender Waschmittel näherzutreten? Bitte, Frau Ministerin! Diese Frage beantworte ich mit Ja. Die Bundesregierung verfolgt seit langem die Entwicklung neuer Detergentien sehr genau und läßt die sich daraus ergebenden Probleme ständig prüfen. Notwendige Untersuchungen werden so umfassend wie möglich durchgeführt. Soweit es sich um Probleme im Zusammenhang mit Wasser handelt, werden diese Untersuchungen vom Hauptausschuß „Detergentien und Wasser" geleitet. Diesem Ausschuß gehören Sachverständige der Wasserwirtschaft, der Hygiene, der Fischerei und der Industrie, die Detergentien herstellt, an. In bezug auf gesundheitliche Fragen, die durch die Verwendung derartiger Detergentien zur Herstellung von kosmetischen Artikeln, von Lebensmitteln und von Spülmitteln entstehen können, habe ich dass Bundesgesundheitsamt mit den erforderlichen Untersuchungen beauftragt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jacobi. Frau Ministerin, darf ich mir die Frage erlauben, ob das von Ihrem Hause in dieser Sache bisher Veranlaßte wirklich befriedigend ist und ob Sie der Meinung sind, daß alle bisher erstatteten Sachverständigengutachten als objektiv bezeichnet werden können? Herr Kollege, ob alle Sachverständigengutachten zu diesem Thema, die in der Weltgeschichte herumschwirren, objektiv sind, das ist natürlich eine Frage, die weder ich noch irgend jemand auf einem anderen ähnlichen Fachgebiet bejahen kann. Ich glaube aber, daß wir, das Bundesgesundheitsamt und das Bundesministerium für Gesundheitswesen, in der Lage sind, aus den Unterlagen, die uns geliefert werden, die objektiven und sachlichen herauszufinden. Eine zweite Zusatzfrage. Ich möchte diese Hoffnung teilen und Sie zugleich fragen, ob Sie der Auffassung sind, daß es zweckmäßig erscheint, dem Hauptausschuß Detergentien und Wasser auch noch einmal eine sorgfältige Prüfung seiner bisherigen Stellungnahmen zu empfehlen. Im Augenblick kann ich auf diese Frage keine Antwort geben. Erlauben Sie mir bitte, die Frage schriftlich zu beantworten. Ich rufe auf die Frage XI/4 — des Abgeordneten Dr. Tamblé —: Beabsichtigt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß möglichst bald ein bundeseinheitlicher Unfallkoffer Ärzten und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden kann? Das Wort zur Beantwortung hat Frau Dr. Schwarzhaupt. Die Beantwortung Ihrer Frage ergeht im Benehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr. Seit über einem Jahr wird in Zusammenarbeit mit verkehrsmedizinischen Experten geprüft, welche Mindesteinrichtungen ein Unfallkoffer haben sollte, den man bundeseinheitlich empfehlen könnte. Von verschiedenen Firmen sind Musterkoffer angeboten worden; die Angebote werden in Zusammenarbeit mit Ärzten geprüft. Zur Zeit nimmt die Bundesärztekammer in einem vor kurzem gegründeten verkehrsmedizinischen Ausschuß zu den Angeboten und Vorschlägen Stellung; wir bemühen uns, im Benehmen mit der Kammer zu einem bundeseinheitlichen Vorschlag zu kommen. Zu einer Zusatzfrage Frau Dr. Hubert! Ich wollte fragen, ob sich die Bundesregierung nicht auch die Erfahrungen zunutze zu machen gedenkt, die im Lande Niedersachsen mit dem dort bereits ausgegebenen Unfallkoffer gemacht worden sind. In diesem Lande ist man ja schon aktiv geworden. Selbstverständlich wollen wir uns diese Erfahrungen zunutze machen. Ich rufe auf die Frage XI/5 — des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé —: Ist die Bundesregierung bereit, sich an der Entwicklung einer Unfallausrüstung für Kraftfahrzeuge Bitte sehr, Frau Dr. Schwarzhaupt! Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin an den Bemühungen um die Entwicklung eines Unfallkoffers für Kraftfahrzeuge beteiligen. Eine Zusatzfrage wird nicht gestellt. Wir kommen daher zur nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé, der Frage XI/6: Ist die Bundesregierung bereit, zu den Anschaffungskosten einer Kraftfahrzeugunfallausrüstung finanzielle Unterstützung zu gewähren? Zur Beantwortung Frau Dr. Schwarzhaupt! Die Frage der finanziellen Unterstützung für die Anschaffung einer KraftfahrzeugUnfallausrüstung wird zur Zeit u. a. auch mit der Bundesärztekammer diskutiert. Unsere Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Tamblé. Frau Ministerin, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, 'daß auch Sie der Meinung sind, daß es sich hier um eine öffentliche Aufgabe handelt und es den Ärzten und Zahnärzten nicht gut zugemutet werden kann, hierfür allein die Kosten zu übernehmen, die nach meiner Information etwa 300 bis 350 DM betragen? Ich bin der Meinung, daß es sich hier um eine Frage handelt, an der auch ein öffentliches Interesse besteht. Wir kommen nun zur Frage XI/7 — des Herrn Abgeordneten Rollmann —: Beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht der Sonderkommission des Präsidenten der USA „Über den Gebrauch von Schädlingsmitteln" Schlußfolgerungen für die Bundesrepublik zu ziehen? Frau Ministerin, bitte! Das Bundesgesundheitsministerium 'bereitet seit mehreren Monaten — und zwar ganz unabhängig von den amerikanischen Untersuchungen — gemeinsam mit ,dem Bundesernährungsministerium eine Rechtsverordnung nach § 5 a Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittelgesetzes vor. Auf Grund der Vorarbeiten des Bundesgesundheitsamtes und der Biologischen Bundesanstalt, die kurz vor dem Abschluß stehen, sollen die sehr niedrigen Restmengen von Schädlingsbekämpfungsmitteln festgelegt werden, die in Lebensmitteln höchstens noch vorhanden sein dürfen, wenn sie in den Verkehr gebracht werden. Hierbei werden alle einschlägigen Unterlagen geprüft und, soweit es sinnvoll ist, mitberücksichtigt, so auch der Bericht der Sonderkommission des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika „Über den Gebrauch von Schädlingsmitteln". Eine Zusatzfrage? — Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin. Wir stehen damit bereits am Ende der Fragestunde. Vizepräsident Dr. Jaeger Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung 'des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften Erster Schriftlicher Bericht 'des Rechtsausschusses Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Hauser, für seinen Schriftlichen Bericht. Ist eine Ergänzung notwendig? — Das ist offenbar nicht ,der Fall. Wir kommen also jetzt zur zweiten Beratung. Ich rufe auf den Art. 1. Wird zu Art. 1 das Wort gewünscht? — Die allgemeine Aussprache kommt erst in der dritten Lesung. Wortmeldungen müssen Sie also zurückstellen. (Abg. Jahn: Ich möchte grundsätzlich zu Art. 1 etwas bemerken!)