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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 80. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3869 A Zur GO Rasner (CDU/CSU) 3869 B, C Dr. Schäfer (SPD) 3869 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 3869 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/ 1308) Dr. Schäfer (SPD) . . . 3870 B, 3871 A Rasner (CDU/CSU) 3870 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 1309) Dr. Lippert, Staatssekretär . . . . 3871 A Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 3871 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 387.2 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3872 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3873 B Dr. Müller, Landesminister . . . . 3873 D Fragestunde (Drucksache IV/ 1331) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Fahrvergünstigungen für Bedienstete der Deutschen Bundesbahn 3874 C Frage des Abg. Gewandt: Deutschtürkisches Reederabkommen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3874 D, 3875 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . 3875 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbau der Mosel . . . . . . . . 3875 C Fragen des Abg. von Bodelschwingh: Straßentransport von Mineralöl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3876 A, D, 3877 A, B von Bodelschwingh (CDU/CSU) . . 3876 D, 3877 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 3877 B Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Bau eines zweiten Landeskulturwehres bei Breisach Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3877 C, 3878 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3878 A Frage des Abg. Folger: Reklame bei Omnibussen und Überlandfahrzeugen der Bundesbahn Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3878 B, D Folger (SPD) 3878 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1963 Frage des Abg. Welslau: Bahnhofsgebäude in Barntrup Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . . 3879 A, B Welslau (SPD) 3879 B Frage des Abg. Felder: Schreibabteile in den FD-Zügen Rheinpfeil und Rheingold Dr .-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3879 B, D Felder (SPD) 3879 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 3879 D Frage des Abg. Faller: Versicherungskarte im grenzüberschreitenden Autoverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3880 A, B Faller (SPD) 3880 B Frage des Abg. Dröscher: Verkehrsbehinderung durch Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3880 C Fragen des Abg. Ritzel: Hilfe für deutsche Schiffe bei Eisnot Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3880 D, 3881 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3881 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung von Artikel 1 der Verordnung Nr. 24 des Rates hinsichtlich der Frist für die Errichtung des Weinbaukatasters (Drucksachen IV/ 1341, IV/ 1360) 3881 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Verordnung Nr. 37 des Rates hinsichtlich der Festsetzung der Schwellenpreise für Mehl, Grobgrieß und Feingrieß bei Gewährung einer Subvention für das zu ihrer Herstellung verwendete Getreide (Drucksachen IV /1338, IV/ 1361) 3881 C Nächste Sitzung 3881 D Anlage 3883 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1963 3869 80. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Lisle der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 21. 6. Frau Albertz 27.6. Dr. Arndt (Berlin) 30.9. Dr. Atzenroth 21.6. Dr. Dr. h. c. Baade 1.7. Baldauf 26. 6. Dr. -Ing. Balke 21.6. Dr. Bechert 21.6. Dr. Besold 21.6. Beuster 1.7. Dr. Bleiß 21. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21.6. Dr. Dittrich 21.6. Eisenmann 21.6. Frau Eilers 26. 6. Dr. Elbrächter 21.6. Ertl 21.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 21.6. Franke 21.6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gedat 21.6. Gehring 26.6. Gerns 28. 6. Haage (München) 21.6. Hahn (Bielefeld) ' 21.6. Dr. Harm (Hamburg) 1.7. Hellenbrock 21.6. Dr. Hellige 21.6. Hösl 26. 6. Hübner 21.6. Illerhaus 21.6. Jakobi (Köln) 21.6. Dr. h. c. Jaksch 21.6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Kraus 1.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann 21.6. Krug 21.6. Kubitza 21.6. Kurlbaum 21.6. Lange (Essen) 21.6. Lautenschlager 26. 6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Dr. Löbe 21.6. Maier (Mannheim) 21.6. Margulies * 21.6. Metter 1.7. Metzger * 21.6. Michels 21.6. Dr. Mommer 15.7. Müller (Remscheid) 21.6. Müller (Worms) 21.6. Müller-Hermann 21.6. Ollenhauer 21.6. Porten 21.6. Rademacher 21.6. Ramms 21.6. Riegel (Göppingen) 21.6. Rollmann 21.6. Ruland 21.6. Dr. Schmidt (Gellersen) 21.6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Soetebier 21.6. Dr. Starke 21.6. Stein 21. 6. Dr. Stoltenberg 21.6. Sühler 21. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Dr. Willeke 26. 6. Wischnewski 21. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31.7. Dr. Zimmer 21.6. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 28. 6. Gewandt 7.7.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 1309. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Bei Enthaltungen der linken Seite angenommen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wuermeling und Bausch sind dagegen!)

    — Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen der Opposition angenommen.
    Zu der in der Fragestunde der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1963 gestellten Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) Nr. XIII/ 6 *) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Juni 1963 eingegangen. Sie lautet:
    Die Deutsche Bundesbahn gewährt ihren Bediensteten (Arbeitern, Beamten und Angestellten) und deren Familienangehörigen in bestimmtem Umfang Fahrvergünstigungen in Form von Freifahrscheinen. Diese stellen eine freiwillige Leistung der Verwaltung dar; ein Rechtsanspruch der Bediensteten hierauf besteht nicht. Die bei der Deutschen Bundesbahn tätigen weiblichen Bediensteten erhalten in gleicher Weise wie ihre männlichen Kollegen die Fahrvergünstigungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder. Für die im Hausstand lebenden Ehegatten der Bediensteten gewährt die Deutsche Bundesbahn in der Weise Freifahrt, daß die Ehefrauen der männlichen Bediensteten Freifahrscheine auch dann erhalten, wenn sie erwerbstätig sind. Dem Ehegatten einer weiblichen Bundesbahnbediensteten wird Freifahrt jedoch nur dann gewährt, wenn er von der Bediensteten ständig ausschließlich oder überwiegend unterhalten wird.
    Bei dieser Regelung geht die Deutsche Bundesbahn von der Erwägung aus, den Bediensteten, der auf Grund gesetzlicher Verpflichtung durch Erwerbstätigkeit außer Hauses seine Familie zu unterhalten hat (§ 1360 BGB), in seiner Unterhaltspflicht zu unterstützen.
    In dieser unterschiedlichen Behandlung der Bediensteten der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich der Gewährung von Freifahrt an die erwerbstätigen Ehegatten vermag die Bundesregierung keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Abs. 2 GG zu erblicken. Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG verbietet es nicht, verschiedenartig gelagerte Tatbestände unterschiedlich zu behandeln. Solche unterschiedlichen Tatbestände sind hier gegeben. Während der männliche Bedienstete seine Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbahn auf Grund seiner gesetzlich gegebenen Verpflichtung, zum Unterhalt seiner Familie durch Erwerbstätigkeit beizutragen, ausübt; versieht die weibliche Bundesbahnbedienstete in der Regel ihre Tätigkeit freiwillig, d. h. nicht auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit. Dieser Unterschied wird auch nicht dadurch aufgehoben, daß die mitverdienende Ehefrau eines Bediensteten mit ihren so erzielten Einkünften zum Unterhalt der Familie beiträgt. Den Fällen, in denen die weibliche Bedienstete auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, zum Unterhalt ihrer Familie durch Erwerbstätigkeit beizutragen, tätig wird, trägt die Deutsche Bundesbahn, wie oben erwähnt, ausreichend Rechnung. Der Gleichheitsgrundsatz wird also von der Deutschen Bundesbahn durchaus beachtet.
    Nebenbei sei bemerkt, daß dieses Verfahren auch den Grundsätzen entspricht, die das Bundesbeamtengesetz und die Reichsversicherungsordnung in ihren versorgungsrechtlichen Regelungen (vgl. § 132 BBG, § 1266 RVO) hinsichtlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau enthalten.
    Wir fahren fort in der
    Fragestunde (Drucksache IV/ 1331).
    Es stehen noch Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr an.
    Ich rufe die von dem Abgeordneten Gewandt gestellte Frage XI/1 auf:
    Trifft es zu, daß türkischerseits das deutsch-türkische Reederabkommen aus dem Jahre 1961 nicht eingehalten wurde?
    Bitte, Herr Minister.

    (Anhaltende große Unruhe.)

    — Ich bitte die Damen und Herren, die den Raum verlassen, Ruhe zu bewahren.


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es trifft zu, Herr Kollege, daß das zwischen den deutschen Nahost-Linienreedern und der türkischen Staatsreederei am 3. Juni 1961 geschlossene Abkommen von dem türkischen Vertragspartner nicht eingehalten wurde. Es handelt sich um eine privatwirtschaftliche Vereinbarung der am Linienverkehr zwischen 'der Bundesrepublik und der Türkei beteiligten deutschen und türkischen Linienreeder mit einer Laufzeit bis Ende 1962. Bis zu diesem Zeitpunkt sind von .den deutschen Reedern nur höch-
*) Siehe 77. Sitzung Seite 3741 A



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
stens etwa 30% der Ladung, gemessen am Frachtwert, befördert worden, die nach dem Reederabkommen dem deutschen Partner zustehen sollte.
Trotz zahlreicher türkischer Zusagen und auch Erklärungen offizieller türkischer Stellen, das Reederabkommen — wenn auch verspätet — zu erfüllen, ist es nicht gelungen, von der türkischen Seite, der regelmäßig die Disposition über die Ladung zusteht, die erforderlichen Ladungsübertragungen zu erhalten.
Die Abwicklung des Reederabkommens wird gegenwärtig auch im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den deutschen Konsortialbeitrag für die multilaterale Finanzhilfe an die Türkei erörtert. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Im Juli finden neue Erörterungen der Reederseite in Ankara statt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Blumenfeld.