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ID0407823700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
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    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nachdem wir uns am 13. März dieses Jahres in erster Lesung mit dem Flüchtlingsgesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktionbeschäftigt haben, wird uns heute ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt, der in der Öffentlichkeit als Flüchtlingshilfegesetz bekanntgeworden ist. Schon allein die Titel beider Gesetzentwürfe kennzeichnen den großen Unterschied im Inhalt.
    Der Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion — Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besat-



    Frau Korspeter
    zungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin— macht deutlich, daß es sich hierbei um Rechte der Flüchtlinge handelt, die ihnen zugestanden werden sollen. Es ist im Hause bekannt, daß wir mit unserem Gesetzentwurf die rechtliche Gleichstellung und damit selbstverständlich auch die soziale Gleichstellung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen regeln wollen, es sei denn, daß gegen einzelne bestimmte Ausschließungstatbestände vorliegen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen — Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin — bringt ganz deutlich zum Ausdruck, daß es sich hierbei um Hilfsmaßnahmen — ich möchte sagen — mit fürsorgerischem Charakter handelt. In den beiden Regierungserklärungen — der Herr Minister Mischnick hat es bereits gesagt - hatte die Bundesregierung angekündigt, daß sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen wolle, der die Gleichstellung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten herbeiführen solle, und auch in der schriftlichen Begründung wird nochmals auf diese Zielsetzung hingewiesen. Durch den Gesetzentwurf, der uns heute vorgelegt wird und den wir heute debattieren, sollen die gegebenen Zusagen und Versprechungen der Bundesregierung eingelöst werden.
    Es ist ganz selbstverständlich, daß dieser Gesetzentwurf von uns, aber auch ganz besonders von den Betroffenen unter dem Aspekt überprüft wird, ob er als eine ausreichende Realisierung der in den Regierungserklärungen abgegebenen Zusagen angesehen werden kann. Die Bundesregierung muß es hinnehmen, daß diese Frage mit einem Nein beantwortet wird. Sie muß dieses Nein hinnehmen, weil das, was nach dem vorgelegten Gesetzentwurf unter sozialer Gleichstellung verstanden wird, wohl kaum den Mindestforderungen der Millionen Flüchtlinge entspricht, die — wie das zuständige Ministerium selber im Bulletin vom 14. Oktober 1962 ausgeführt hat — durch die Unerträglichkeit der politischen Zustände aus ihrer Heimat hinausgedrängt wurden.
    Während der Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durch eine Neuordnung der §§ 3 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes alle Flüchtlinge erfaßt, beschäftigt sich dieser Gesetzentwurf nur mit den sogenannten nicht anerkannten Flüchtlingen, also mit denen, die gemäß den §§ 3 und 4 den C- Ausweis nicht erhalten haben. Dabei hat es aber die Bundesregierung für richtig gehalten, diese Gruppe nicht in ihrer Gesamtheit einzubeziehen. Durch die Einführung eines neuen Stichtages hat sie von vornherein alle die Flüchtlinge von den Leistungen dieses Gesetzentwurfs ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Anstatt die Flüchtlinge — wie es meine Fraktion beabsichtigt — in einer Gruppe mit gleichen Rechten zusammenzufassen und endlich die Kluft zwischen den anerkannten und den nicht anerkannten Flüchtlingen zu überbrücken, würde dieser Entwurf, wenn er so Gesetz würde, wie er uns heute vorliegt, drei Kategorien von Flüchtlingen schaffen,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    nämlich nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge mit dem C-Ausweis, zweitens nach diesem Flüchtlingshilfegesetz anerkannte Deutsche aus der Zone und drittens nicht anerkannte Flüchtlinge, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Das ist ein Tatbestand, der es eigentlich unmöglich macht, von einer Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen zu sprechen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun zu den Leistungen! Sie bestehen in der Einrichtungshilfe, in der Beihilfe zum Lebensunterhalt und in Darlehen zum Existenzaufbau in der gewerblichen Wirtschaft, in den freien Berufen und in der Landwirtschaft sowie zum Wohnungsbau.
    Die Einrichtungshilfe, die seit 1961 gewährt wird und bislang auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern basierte, soll durch diesen Gesetzentwurf gesetzlich verankert werden. Alle, die sich damit befaßt haben, wissen, daß die Bestimmungen dieser Vereinbarung so engherzig waren, daß die Durchführung keinen befriedigen konnte. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Einrichtungshilfe in einigen, aber nicht in wesentlichen Punkten verbessert werden. Aber auf keinen Fall kann hierbei von einer sozialen Gleichstellung gesprochen werden. Während jedem Vertriebenen, auch dem Flüchtling mit C-Ausweis, ungeachtet des Bedarfs und der jetzigen wirtschaftlichen Lage Hausratsentschädigung oder Hausratsbeihilfen gewährt werden, sollen hiernach diese Einrichtungshilfen nur dann gewährt werden, wenn der Betreffende noch Bedarf an notwendigem Hausrat hat. Jeder weiß, wie problematisch die Überprüfung notwendigen Hausrats ist. Die Einrichtungshilfe soll nur gewährt werden, wenn das Einkommen monatlich 500 DM nicht übersteigt und wenn nachgewiesen werden kann, daß keine Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen, also eine Leistung, die Bedarfs- und Einkommensprüfungen vorsieht und die auch nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gegeben werden soll.
    Der Abschnitt II sieht die Beihilfen zum Lebensunterhalt vor, und zwar an solche Deutsche aus der Zone, die im vorgeschrittenen Lebensalter stehen oder dauernd erwerbsunfähig sind, allerdings unter der Voraussetzung, daß sie eine selbständige Existenz verloren und einen Vermögensverlust erlitten haben. Danach bleiben die Unselbständigen unberücksichtigt, auch dann, wenn sie keine Rentenversorgung erwerben konnten, und es bleiben die Flüchtlinge unberücksichtigt, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Wir sind der Meinung, diese Personengruppe trifft der Stichtag mit aller Härte. Wir nehmen an — das wird in dem Ausschuß noch sehr eingehend besprochen werden müssen —, daß ein großer Teil dieses ausgeschlossenen Personenkreises ehemals Selbständige waren, die von den frühen Maßnahmen des Systems getroffen wurden, bei uns aber die Anerkennung als C-Flüchtlinge nicht erhielten, nicht erhalten konnten, weil man ihre Zwangslage in dem Verlust ihrer Existenzgrundlage sah.



    Frau Korspeter
    Die Eingliederungsdarlehen zum Existenzaufbau entsprechen nicht in vollem Umfang den Aufbaudarlehen aus dem Lastenausgleich, und auch die Bestimmungen über die Gewährung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau können uns nicht voll befriedigen. Diese Darlehen sollen diejenigen Deutschen aus der Zone nicht erhalten, deren Versorgung mit Wohnraum aus Mitteln der Sonderwohnungsbauprogramme für im Rahmen des Notaufnahmeverfahrens aufgenommene Deutsche aus der Zone bereits erfolgt ist oder in Aussicht steht. Durch diese Regelung besteht für diesen Personenkreis nach wie vor kaum eine Möglichkeit zur Bildung von Wohnungseigentum, während für Vertriebene, die aus der Zone gekommen sind, und für anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge Aufbaudarlehen zum Wohnungsbau aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs gewährt werden können, auch wenn ihre Versorgung mit Wohnraum aus diesen Sonderbauprogrammen erfolgt ist.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, daß schon dieser Überblick deutlich macht, daß der Regierungsentwurf in keiner Weise der angekündigten Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten entspricht. Er führt unseres Erachtens keine Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen herbei. Er bringt nicht einmal eine Gleichstellung der Flüchtlinge untereinander, sondern er begründet eine neue Kategorie.
    Herrn Minister Mischnick tist bekannt, wie groß die Enttäuschung und auch die Kritik in Flüchtlingskreisen über diesen Entwurf ist. Im Grunde empfinden es die Betroffenen sogar als eine Irreführung, daß in Erklärungen und Verlautbarungen — auch noch einmal in der Begründung — von einer Gleichstellung gesprochen wird und daß dann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der dieser Zielsetzung nicht entspricht.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Dieser Gesetzentwurf bringt keine gerechte Lösung; im Gegenteil. Wir empfinden ihn nur als ein Flickwerk, und er führt unseres Erachtens in eine Sackgasse, aus der der Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung kaum zu finden ist, weil er keine Anknüpfungspunkte dafür bietet.
    Es ist mir auch unverständlich, daß Herr Mischnick im Bulletin vom 7. Juni 1963 in einem Artikel „Versuch einer Bilanz des Flüchtlingsstroms" die hohe Leistung der Flüchtlinge am Aufbau in der Bundesrepublik hervorhebt und dazu erklärt, daß der Wunsch der Flüchtlinge, den Vertriebenen gleichgestellt zu werden, dadurch an Durchschlagskraft gewinne, daß er aber auf der anderen Seite eine so unbefriedigende Regelung vorlegt.
    Wir sollten uns darüber klar sein, daß die Bereitschaft eine gerechte Lösung zu finden, nicht größer wird, je länger wir dieses Problem vor uns herschieben. Wir müssen in dieser Legislaturperiode für eine gerechte Lösung sorgen.
    Herr Kollege Lemmer hat bei seiner Wahl zum Vorsitzenden des Gesamtverbandes der Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin dazu erklärt, daß auch nach seiner Ansicht bei den Flüchtlingen ein Rückstand bestehe, der aufgeholt werden müsse. Über eins sollten wir uns klar sein: durch den jetzigen Gesetzentwurf kann dieser Rückstand nicht aufgeholt werden. Wenn wir das ernstlich wollen — und ich wende mich dabei ganz besonders an die Regierungsfraktionen —, muß dieser Gesetzentwurf in den Beratungen des Bundestages einen grundsätzlichen Wandel erfahren, und zwar in der Richtung, wie sie die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf aufgezeigt hat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Eichelbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat in ihren letzten Ausführungen den Gesetzentwurf der Regierung als ein Gegenstück zu dem Gesetzenwurf der SPD hingestellt. Praktisch wird er das sein; denn es wird sich wohl als sachlich notwendig erweisen, den Regierungsentwurf genau denselben Ausschüssen zu überweisen, denen schon das Flüchtlingsgesetz der SPD, Drucksache 694, vorliegt. Den Mitgliedern der Ausschüsse wird es dann obliegen, die Behandlung der Probleme auf beide Entwürfe zu erstrecken.
    Man wird aber dem Regierungsentwurf nicht gerecht, wenn man nicht das beachtet, was der Herr Vertriebenenminister gesagt hat. Er hat das Gesetz entwickelt aus der Geschichte der von der Notaufnahme Erfaßten, wobei wir uns daran erinnern müssen, daß die Notaufnahme nach der jetzigen gesetzlichen Regelung keine Zwangsvorschrift darstellt. Nur derjenige hat sich der Notaufnahme zu stellen, der irgendwelche „sozialen" Maßnahmen, Hilfen für seine Unterbringung, für seine Berufsausübung, für seine Einrichtung oder für seinen Lebensunterhat braucht und wünscht.
    Im Jahre 1953 hat man, durch die Situation veranlaßt, die Frage der Wohnungsunterbringung großzügig durch Bundesmaßnahmen geregelt. Man hat später noch die Hilfe für eine Einrichtung an alle diejenigen hinzugefügt, die solche Wohnungen bekommen.
    Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf stellt erneut eine Erweiterung dar. Er bringt außerdem noch eine Hilfe für den Lebensunterhalt und eine Hilfe für die Berufsbegründung. Nur in diesem Nacheinander kann man das Gesetz sehen. Gleichzeitig sollten wir uns klarmachen, daß wir in einer Entwicklung der gesetzlichen Lage stehen.
    Ich erkläre hier im Namen meiner Fraktion, daß wir den Gesetzentwurf in diesem Sinne begrüßen und an der weiteren Entwicklung dieser Gesetzgebung positiv mitarbeiten wollen. Das zwingt uns aber nicht, wörtlich zu übernehmen, was die Regierung vorschlägt. Es ist das selbstverständliche Recht des Parlaments und auch der Regierungspartei, die Gesetze entsprechend zu ändern und zu verbessern.
    Ich möchte noch einiges hinzufügen und mich mit den Argumenten meiner Vorrednerin befassen. Es ist natürlich eine Frage, ob der Kreis der von die-



    Eichelbaum
    sem Gesetzentwurf Erfaßten groß genug ist. Darüber werden wir uns im einzelnen unterhalten müssen. Er ist dadurch eingeschränkt, daß bestimmte Sozialerfordernisse verlangt werden: der Verlust der selbständigen Stellung, der Verlust der Wohnungseinrichtung, die Notlage in der Grenze einer bestimmten Einkommenshöhe.

    (Abg. Frau Korspeter: Und der Stichtag, Herr Kollege Eichelbaum!)

    Wir können meiner Ansicht nach dieses Gesetz nicht dazu benutzen, gewissermaßen durch eine Hintertür die ganze Frage der Anerkennung der Flüchtlinge zu regeln, indem wir den nichtanerkannten in Bausch und Bogen dasselbe geben, was dem anerkannten gegeben wird. Wenn wir da eine neue Regelung schaffen wollen — dazu gibt uns ja der Gesetzentwurf der SPD die Möglichkeit —, müssen wir die Bedingungen der Anerkennung in einer positiven und geeigneten Form ändern und weiterentwickeln.
    In dem Diskussionsbeitrag vom 13. März hat uns der Kollege Wehner das Beispiel der Bauern vorgeführt, die, von ihrer Scholle vertrieben, als Flüchtlinge hierherkommen und nicht die nötigen Hilfen erhalten. Diesem Kreis ist durch die 3. Novelle zum Bundesvertriebenengesetz geholfen, in der wir bestimmt haben, daß jeder als Flüchtling anerkannt werden muß, dessen Existenzgrundlage zerstört oder bedroht war oder bei dem die Zerstörung oder Bedrohung bevorstand. Ich glaube, daß das Problem dieser Bauern, Herr Wehner, unterdessen positiv gelöst ist. Allerdings gibt es noch sehr viele Fälle, auf die die 3. Novelle nicht angewandt werden konnte und in denen auf dem Wege der jetzt gültigen Gesetzgebung weiter geholfen werden muß. Die Bestimmungen über den Lebensunterhalt beziehen sich also auf den verhältnismäßig kleineren Kreis derer, die ihre Existenzgrundlage verloren haben, bei denen aber eine Kausalität von Existenzverlust und politischen Umständen der Flucht nicht in der eindeutigen Weise besteht, bei denen, wie es in § 10 Abs. 1 Buchstabe c heißt, das Verlassen der Zone zum Verlust der Existenz geführt hat.
    In der Beratung wird sich herausstellen, daß man bestimmte Grundfragen klären muß, daß man sich überlegen muß, was „Gleichstellung" heißt, wen man gleichstellen will; die Gleichstellung wird immer von denen verlangt, die noch etwas haben wollen, weil eine andere Gruppe mehr bekommt. Es muß auch darüber gesprochen werden, was „auf sozialem Gebiete" heißt und was „Rechtsanspruch" bedeutet.
    Aber man sollte bei der Behandlung dieser Probleme nicht von dem Standpunkt ausgehen, daß jemand, der eine soziale Hilfe erfährt, schon dadurch entwürdigt und entehrt sei. Man kann diese sozialen Hilfen so einrichten, daß die Betreffenden sich wirklich mit gutem Gefühl ihrer Not enthoben wissen können und die Gerechtigkeitsforderung an ihnen erfüllt ist.
    Ich glaube auch, daß die Behauptung, die Schaffung von verschieden zu behandelnden Gruppen bedeute gewissermaßen eine moralische Abwertung der Betreffenden, der Sache nicht ganz gerecht wird. Alle unsere gesetzlichen Maßnahmen gehen ja davon aus, daß man Begriffe schaffen muß, daß man Abgrenzungen schaffen muß, daß man differenzieren muß. Es kommt darauf an, daß die Differenzierung der Sache entspricht und kein Unrecht enthält und die richtigen Hilfen an die Richtigen gegeben werden.
    Ich darf zusammenfassen: Meine Fraktion ist bereit, dieses Gesetz mit Ernst und mit Zustimmung in den Ausschüssen zu behandeln und an ihm die weitere Entwicklung unserer Flüchtlingsgesetzgebung zu vollziehen. Ich bitte, die Überweisung so zu beschließen: an den Lastenausgleichsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen zur Mitberatung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)