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ID0407823500

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
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    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In ihren Erklärungen vor dem Bundestag am 29. November 1961 und 6. Februar 1963 hat die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur sozialen Gleichstellung der Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone mit den Vertriebenen angekündigt. In Verwirklichung dieser Zusage legt sie diesen Gesetzentwurf vor.
    In zahlreichen Veröffentlichungen ist darauf hingewiesen worden, daß sich das Schicksal der Deutschen aus der sowjetisch besetzten Zone weitgehend dem der Heimatvertriebenen angenähert hat. Es wurde mit Recht betont, daß die Deutschen aus der sowjetisch besetzten Zone vorwiegend nicht aus privaten oder wirtschaftlichen, sondern aus zwingenden politischen Gründen ihre Heimat verlassen haben. Soweit sich bei dem einzelnen die politischen Umstände zu einem besonderen unausweichlichen Druck verdichtet haben, der — ähnlich wie im Zuge der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach Kriegsende bei den Heimatvertriebenen — die eigene freie Willensentscheidung weitgehend ausgeschaltet hat, werden sie als Sowjetzonenflüchtlinge mit dem Ausweis C anerkannt und erhalten damit die besonderen Rechte und Vergünstigungen, die das Bundesvertriebenengesetz und andere Bestimmungen
    für sie vorsehen. Aber auch die Opfer der allgemeinen politischen Zwangslage, deren soziale Stellung sich durch ihre Flucht entscheidend verschlechtert hat und die nicht in der Lage sind, diese Notlage selbst oder mit Hilfe ihrer Angehörigen zu überwinden, bedürfen einer sozialen Unterstützung und Förderung.
    Die soziale Gleichstellung der Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone ist kein in sich abgeschlossener Sachverhalt; sie hat nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begonnen und wird damit auch nicht beendet sein. Begonnen haben die gesetzgeberischen Maßnahmen mit dem Notaufnahmegesetz im August 1950, das die Verteilung



    Bundesminister Mischnick
    und vorläufige Unterbringung der Notaufgenommenen vorsieht. Sie wurden fortgesetzt mit der Einbeziehung dieses Personenkreises in die Maßnahmen nach den zahlreichen sozialen Wohnungsbauprogrammen seit 1953 und durch die Ermöglichung von Ausbildungshilfen. Ich will nicht alle Maßnahmen, die im einzelnen noch erfolgt sind, hier aufzählen, sondern damit nur klarstellen, daß das, was hier geschieht, nicht das erste auf dem Gebiet der sozialen Gleichstellung ist, sondern daß es den Sinn hat, Lücken, die auf diesem Gebiet noch vorhanden sind, soweit als möglich zu schließen.
    Während die bisherigen Leistungen jedoch im wesentlichen den jeweiligen Kostenträgern für den Betroffenen gewährt wurden, sollen die Leistungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Berechtigten unmittelbar zugute kommen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur beschleunigten sozialen Eingliederung der Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone.
    Der Gesetzentwurf stellt keine Ideallösung dar, sondern trägt in vielen Punkten Kompromißcharakter. Auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes und der Länder mußte Rücksicht genommen werden. Deshalb mußte sich die Bundesregierung schweren Herzens zu Einschränkungen und Abstrichen bei der Gesamtkonzeption, bei der Abgrenzung des Personenkreises und bei einzelnen Leistungsarten entschließen. Auch der Bundesrat hat mit einer einzigen Ausnahme bisher keine Möglichkeit für eine weitergehende Regelung gesehen.
    Ich möchte in der ersten Lesung nicht im einzelnen auf die Bestimmungen des Gesetzentwurfs eingehen, sondern nur ein paar Hinweise auf den wesentlichen Inhalt geben. Ähnlich wie im Bundesvertriebenengesetz und anderen Gesetzen werden Personen, die politisch oder kriminell besonders belastet sind, von den Leistungen des Gesetzes ausgeschlossen. Es würde nicht verstanden werden, wenn Personen, die dem sowjetzonalen System erheblich Vorschub geleistet haben und später, aus welchen Gründen auch immer, ihm den Rücken gekehrt haben, in sozialer Hinsicht gefördert werden würden.
    Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs ist die gesetzliche Regelung der bisher auf Verwaltungsvereinbarung beruhenden Einrichtungshilfe. Hiermit verbunden ist die Beseitigung einer Reihe von Härten, die bisher in dieser Vereinbarung lagen. Die Leistungen sind an die Zweite Leistungsdurchführungsverordnung angeglichen. Es ist ein genereller Grundbetrag vorgesehen, der Stichtag für den Wohnraumbezug entfällt, und die zweite Einkommensgrenze fällt ebenfalls weg.
    Für die alten Flüchtlinge, die ehemals selbständig waren, ist der Abschnitt III von größter Bedeutung. Hier wird sichergestellt, daß diese Flüchtlinge, genauso wie es im Lastenausgleich für die Heimatvertriebenen vorgesehen ist, eine Unterhaltshilfe erhalten. Auch die Höhe der Leistungen für diese Unterhaltshilfe ist, einschließlich des Selbständigenzuschlages, den Beträgen angepaßt, die für die Heimatvertriebenen gewährt werden. Es werden auch solche Berechtigte einbezogen, die mit einem zu berücksichtigenden Familienangehörigen zusammengelebt haben und von ihm wirtschaftlich abhängig waren. Ich möchte auf die Notlage gerade dieses Personenkreises ganz besonders hinweisen, da er keine Rentenversorgung erhält, sondern nach dem derzeitigen Stand ausschließlich auf Sozialhilfe angewiesen ist.
    In einem weiteren Abschnitt werden Eingliederungshilfen behandelt. Hierbei handelt es sich in erster Linie darum, daß zur Schaffung neuer Existenzen Darlehen gewährt werden, wie es bei den Vertriebenen und denjenigen, die den Ausweis C erhalten, der Fall ist.
    Eine besondere Bedeutung haben innerhalb dieser Eingliederungshilfen die vorgesehenen Darlehen zum Wohnungsbau. Sie sind für Berechtigte bestimmt, deren wohnungsmäßige Unterbringung im Rahmen der Sonderwohnungsbauprogramme bzw. nach den Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bisher nicht möglich war. Hierzu gehören insbesondere Berechtigte, die nicht im Wege der Notaufnahme zugezogen sind oder die nach Einweisung in ein Bundesland später in ein anderes Bundesland verzogen sind.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch auf eine wesentliche Bestimmung hinweisen. Im Gesetzentwurf ist die gleiche Kostenregelung vorgesehen, die bisher für die Einrichtungshilfe galt. 75 % der Kosten sollen also vom Bund, 25 % sollen von den Ländern getragen werden. Die Verhandlungen über den Bundesanteil in den letzten Tagen und die Streichungsvorschläge, die von seiten des Vermittlungsausschusses gemacht worden sind, beziehen sich zum Teil auch auf Leistungen, die hier vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf auf jeden Fall in dieser Form durch das Hohe Haus verabschiedet werden sollte und daß auch die dafür benötigten Mittel von beiden Seiten, nämlich von Bund und Ländern, bereitgestellt werden sollten, zumal auch von den Ländern immer wieder Klage darüber geführt worden ist, daß diesem Personenkreis nicht genügend geholfen wird.
    Die Bundesregierung bittet darum, sie bei der Verwirklichung dieser Maßnahmen zu unterstützen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nachdem wir uns am 13. März dieses Jahres in erster Lesung mit dem Flüchtlingsgesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktionbeschäftigt haben, wird uns heute ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt, der in der Öffentlichkeit als Flüchtlingshilfegesetz bekanntgeworden ist. Schon allein die Titel beider Gesetzentwürfe kennzeichnen den großen Unterschied im Inhalt.
    Der Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion — Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besat-



    Frau Korspeter
    zungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin— macht deutlich, daß es sich hierbei um Rechte der Flüchtlinge handelt, die ihnen zugestanden werden sollen. Es ist im Hause bekannt, daß wir mit unserem Gesetzentwurf die rechtliche Gleichstellung und damit selbstverständlich auch die soziale Gleichstellung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen regeln wollen, es sei denn, daß gegen einzelne bestimmte Ausschließungstatbestände vorliegen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen — Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin — bringt ganz deutlich zum Ausdruck, daß es sich hierbei um Hilfsmaßnahmen — ich möchte sagen — mit fürsorgerischem Charakter handelt. In den beiden Regierungserklärungen — der Herr Minister Mischnick hat es bereits gesagt - hatte die Bundesregierung angekündigt, daß sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen wolle, der die Gleichstellung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten herbeiführen solle, und auch in der schriftlichen Begründung wird nochmals auf diese Zielsetzung hingewiesen. Durch den Gesetzentwurf, der uns heute vorgelegt wird und den wir heute debattieren, sollen die gegebenen Zusagen und Versprechungen der Bundesregierung eingelöst werden.
    Es ist ganz selbstverständlich, daß dieser Gesetzentwurf von uns, aber auch ganz besonders von den Betroffenen unter dem Aspekt überprüft wird, ob er als eine ausreichende Realisierung der in den Regierungserklärungen abgegebenen Zusagen angesehen werden kann. Die Bundesregierung muß es hinnehmen, daß diese Frage mit einem Nein beantwortet wird. Sie muß dieses Nein hinnehmen, weil das, was nach dem vorgelegten Gesetzentwurf unter sozialer Gleichstellung verstanden wird, wohl kaum den Mindestforderungen der Millionen Flüchtlinge entspricht, die — wie das zuständige Ministerium selber im Bulletin vom 14. Oktober 1962 ausgeführt hat — durch die Unerträglichkeit der politischen Zustände aus ihrer Heimat hinausgedrängt wurden.
    Während der Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durch eine Neuordnung der §§ 3 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes alle Flüchtlinge erfaßt, beschäftigt sich dieser Gesetzentwurf nur mit den sogenannten nicht anerkannten Flüchtlingen, also mit denen, die gemäß den §§ 3 und 4 den C- Ausweis nicht erhalten haben. Dabei hat es aber die Bundesregierung für richtig gehalten, diese Gruppe nicht in ihrer Gesamtheit einzubeziehen. Durch die Einführung eines neuen Stichtages hat sie von vornherein alle die Flüchtlinge von den Leistungen dieses Gesetzentwurfs ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Anstatt die Flüchtlinge — wie es meine Fraktion beabsichtigt — in einer Gruppe mit gleichen Rechten zusammenzufassen und endlich die Kluft zwischen den anerkannten und den nicht anerkannten Flüchtlingen zu überbrücken, würde dieser Entwurf, wenn er so Gesetz würde, wie er uns heute vorliegt, drei Kategorien von Flüchtlingen schaffen,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    nämlich nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge mit dem C-Ausweis, zweitens nach diesem Flüchtlingshilfegesetz anerkannte Deutsche aus der Zone und drittens nicht anerkannte Flüchtlinge, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Das ist ein Tatbestand, der es eigentlich unmöglich macht, von einer Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen zu sprechen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun zu den Leistungen! Sie bestehen in der Einrichtungshilfe, in der Beihilfe zum Lebensunterhalt und in Darlehen zum Existenzaufbau in der gewerblichen Wirtschaft, in den freien Berufen und in der Landwirtschaft sowie zum Wohnungsbau.
    Die Einrichtungshilfe, die seit 1961 gewährt wird und bislang auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern basierte, soll durch diesen Gesetzentwurf gesetzlich verankert werden. Alle, die sich damit befaßt haben, wissen, daß die Bestimmungen dieser Vereinbarung so engherzig waren, daß die Durchführung keinen befriedigen konnte. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Einrichtungshilfe in einigen, aber nicht in wesentlichen Punkten verbessert werden. Aber auf keinen Fall kann hierbei von einer sozialen Gleichstellung gesprochen werden. Während jedem Vertriebenen, auch dem Flüchtling mit C-Ausweis, ungeachtet des Bedarfs und der jetzigen wirtschaftlichen Lage Hausratsentschädigung oder Hausratsbeihilfen gewährt werden, sollen hiernach diese Einrichtungshilfen nur dann gewährt werden, wenn der Betreffende noch Bedarf an notwendigem Hausrat hat. Jeder weiß, wie problematisch die Überprüfung notwendigen Hausrats ist. Die Einrichtungshilfe soll nur gewährt werden, wenn das Einkommen monatlich 500 DM nicht übersteigt und wenn nachgewiesen werden kann, daß keine Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen, also eine Leistung, die Bedarfs- und Einkommensprüfungen vorsieht und die auch nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gegeben werden soll.
    Der Abschnitt II sieht die Beihilfen zum Lebensunterhalt vor, und zwar an solche Deutsche aus der Zone, die im vorgeschrittenen Lebensalter stehen oder dauernd erwerbsunfähig sind, allerdings unter der Voraussetzung, daß sie eine selbständige Existenz verloren und einen Vermögensverlust erlitten haben. Danach bleiben die Unselbständigen unberücksichtigt, auch dann, wenn sie keine Rentenversorgung erwerben konnten, und es bleiben die Flüchtlinge unberücksichtigt, die vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen sind. Wir sind der Meinung, diese Personengruppe trifft der Stichtag mit aller Härte. Wir nehmen an — das wird in dem Ausschuß noch sehr eingehend besprochen werden müssen —, daß ein großer Teil dieses ausgeschlossenen Personenkreises ehemals Selbständige waren, die von den frühen Maßnahmen des Systems getroffen wurden, bei uns aber die Anerkennung als C-Flüchtlinge nicht erhielten, nicht erhalten konnten, weil man ihre Zwangslage in dem Verlust ihrer Existenzgrundlage sah.



    Frau Korspeter
    Die Eingliederungsdarlehen zum Existenzaufbau entsprechen nicht in vollem Umfang den Aufbaudarlehen aus dem Lastenausgleich, und auch die Bestimmungen über die Gewährung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau können uns nicht voll befriedigen. Diese Darlehen sollen diejenigen Deutschen aus der Zone nicht erhalten, deren Versorgung mit Wohnraum aus Mitteln der Sonderwohnungsbauprogramme für im Rahmen des Notaufnahmeverfahrens aufgenommene Deutsche aus der Zone bereits erfolgt ist oder in Aussicht steht. Durch diese Regelung besteht für diesen Personenkreis nach wie vor kaum eine Möglichkeit zur Bildung von Wohnungseigentum, während für Vertriebene, die aus der Zone gekommen sind, und für anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge Aufbaudarlehen zum Wohnungsbau aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs gewährt werden können, auch wenn ihre Versorgung mit Wohnraum aus diesen Sonderbauprogrammen erfolgt ist.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, daß schon dieser Überblick deutlich macht, daß der Regierungsentwurf in keiner Weise der angekündigten Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten entspricht. Er führt unseres Erachtens keine Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen herbei. Er bringt nicht einmal eine Gleichstellung der Flüchtlinge untereinander, sondern er begründet eine neue Kategorie.
    Herrn Minister Mischnick tist bekannt, wie groß die Enttäuschung und auch die Kritik in Flüchtlingskreisen über diesen Entwurf ist. Im Grunde empfinden es die Betroffenen sogar als eine Irreführung, daß in Erklärungen und Verlautbarungen — auch noch einmal in der Begründung — von einer Gleichstellung gesprochen wird und daß dann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der dieser Zielsetzung nicht entspricht.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Dieser Gesetzentwurf bringt keine gerechte Lösung; im Gegenteil. Wir empfinden ihn nur als ein Flickwerk, und er führt unseres Erachtens in eine Sackgasse, aus der der Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung kaum zu finden ist, weil er keine Anknüpfungspunkte dafür bietet.
    Es ist mir auch unverständlich, daß Herr Mischnick im Bulletin vom 7. Juni 1963 in einem Artikel „Versuch einer Bilanz des Flüchtlingsstroms" die hohe Leistung der Flüchtlinge am Aufbau in der Bundesrepublik hervorhebt und dazu erklärt, daß der Wunsch der Flüchtlinge, den Vertriebenen gleichgestellt zu werden, dadurch an Durchschlagskraft gewinne, daß er aber auf der anderen Seite eine so unbefriedigende Regelung vorlegt.
    Wir sollten uns darüber klar sein, daß die Bereitschaft eine gerechte Lösung zu finden, nicht größer wird, je länger wir dieses Problem vor uns herschieben. Wir müssen in dieser Legislaturperiode für eine gerechte Lösung sorgen.
    Herr Kollege Lemmer hat bei seiner Wahl zum Vorsitzenden des Gesamtverbandes der Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin dazu erklärt, daß auch nach seiner Ansicht bei den Flüchtlingen ein Rückstand bestehe, der aufgeholt werden müsse. Über eins sollten wir uns klar sein: durch den jetzigen Gesetzentwurf kann dieser Rückstand nicht aufgeholt werden. Wenn wir das ernstlich wollen — und ich wende mich dabei ganz besonders an die Regierungsfraktionen —, muß dieser Gesetzentwurf in den Beratungen des Bundestages einen grundsätzlichen Wandel erfahren, und zwar in der Richtung, wie sie die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf aufgezeigt hat.

    (Beifall bei der SPD.)