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ID0407822000

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja.


Rede von Dr. Wolfgang Rutschke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Glombig, Sie berufen sich auf den Bundesrat. Ist die SPD-Fraktion auch bereit, im Bundesrat dafür zu sorgen, daß die Gelder, die dort und von Ihnen gefordert werden, uns zur Verfügung gestellt werden?




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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Rutschke, darauf wird Ihnen am Freitag schon die entsprechende Antwort erteilt werden. Ich vermag —das ist auch nicht meine Sache — im Augenblick nicht zu dem gesamten Finanzstreit zwischen Bund und Ländern Stellung zu nehmen. Ich halte es sogar für außerordentlich bedauerlich, Herr Kollege Dr. Rutschke, daß die Kriegsopferversorgung immer wieder in diese finanzpolitischen Auseinandersetzungen gerät und hineingezogen wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das wird heute bei dem schwebenden Finanzstreit zwischen Bund und Ländern besonders deutlich. Die allseits als notwendig anerkannte Verbesserung der Kriegsopferversorgung kann nicht allein und überwiegend von fiskalischen Gesichtspunkten abhängen.

    (Zurufe von der FDP.)

    — Das haben Sie doch selbst eingesehen. Sie haben gesagt, wir hätten schon längst unsere Hand zu einer ausreichenden Versorgung der Kriegsopferversorgung geben müssen.

    (Abg. Dr. Rutschke: Als wir das Geld hatten!)

    — Ob wir es jetzt haben, darüber werden wir uns zu gegebener Zeit unterhalten.
    Ich bin der Meinung, daß nicht immer wieder eine direkte Verbindung mit den Beratungen über die Forderungen der Bundesregierung zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern hergestellt werden sollte. Hier geht es vorrangig um das menschliche, gesellschaftspolitische und entschädigungsrechtliche Problem eines gerechten und würdigen Ausgleichs für unermeßliche Opfer an Leben und Gesundheit, die für das ganze Volk erbracht worden sind. Die gesellschaftspolitische Verpflichtung ist 18 Jahre nach Beendigung des zweiten Weltkrieges immer noch nicht erfüllt, obwohl alle Parteien den berechtigten Forderungen der Kriegsopfer gegenüber immer wieder ihr Verständnis und ihre Unterstützung zum Ausdruck bringen und obwohl die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bei gutem Willen eine gerechte und zufriedenstellende Lösung dieses Problems längst möglich gemacht hätte, Herr Dr. Rutschke.
    Wo stehen wir denn heute? Der Antrag der SPD vom Dezember 1961 auf eine 10%ige Anhebung der Grundrenten und der Ausgleichsrenten als Überbrückungshilfe für das Jahr 1962 ist verschleppt und schließlich abgelehnt worden. Im Kriegsopferausschuß ist durch eine Verzögerungstaktik der Koalition, die ihresgleichen sucht, erreicht worden, diese Koalition um die Peinlichkeit zu bringen, zu unserem Antrag ein klares Ja oder Nein sagen zu müssen. Das ist u. a. auch mit der Begründung geschehen, daß der Bericht der Bundesregierung über die Prüfung der Anrechnungsbestimmungen in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechts — Drucksache IV1464 —, vor allem, soweit es sich um den Bereich der Kriegsopferversorgung handelt, völlig neue Erkenntnisse gebracht habe und die Bundesregierung deshalb gebeten werden müsse, dem Kriegsopferausschuß erst einmal mitzuteilen, welche sozialpolitischen Konsequenzen sie aus diesen neuen Erkenntnissen, die in Wahrheit uralt sind, zu ziehen gedenkt. Der Bericht der Bundesregierung sagt nicht mehr, aber auch nicht weniger als das, daß von über 3 Millionen versorgungsberechtigter Kriegsopfer bei 615 797 Kriegsopfern, die über eine Rente aus der Sozialversicherung verfügen, eine Erhöhung der Sozialrente durch die Rentenanpassungsgesetze zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge führt. Für die überwiegende Mehrzahl dieser Versorgungsberechtigten, nämlich für mehr als ein Fünftel aller Versorgungsberechtigten, tritt, da die Erhöhung der Sozialrenten im gleichen Umfang die Ausgleichsoder Elternrenten mindern, eine Besserung der wirtschaftlichen Lage durch die Anhebung der Sozialrenten nicht ein.
    Es mußte damals auch der Koalition im Kriegsopferausschuß klar gewesen sein, daß diese soziale Ungerechtigkeit, die auch demoralisierende Auswirkungen hat, spätestens mit dem Inkrafttreten des BVG, nämlich bereits seit Oktober 1950, erkennbar war. Mithin muß auch klar gewesen sein, daß dieses Problem kein Problem einer Überbrückungshilfe für Kriegsopfer sein konnte, sondern vielmehr ein Problem der Neuordnung der Kriegsopferversorgung selbst. Aus diesen Erkenntnissen hat der Regierungsentwurf die Nutzanwendung gezogen, die Bestimmungen 'über die Anrechnung der übrigen Einkünfte — gemeint sind hiermit in erster Linie Einkünfte aus Renten — zu verbessern, wenngleich über den Umfang dieser Verbesserungen im Kriegsopferausschuß noch zu sprechen sein wird.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist zusammen mit dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates und den Kriegsopferverbänden der einmütigen Auffassung, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung der Grundrenten um rund 11 % als völlig ungenügend zu betrachten ist. Damit wird die von der Bundesregierung behauptete Angleichung der Kriegsopferrenten an die allgemeine Einkommensentwicklung um so weniger erreicht, als sie entgegen ihrer ursprünglichen Absicht auf eine Erhöhung der Ausgleichsrenten völlig verzichten will. Die Kriegsopferrenten wurden zuletzt 1960 mit dem Zweiten Neuordnungsgesetz erhöht. Seitdem stieg die allgemeine Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung meines Wissens nicht um 28, sondern um 32,2 v. H.
    Von dieser Tatsache ausgehend ist bei der zweiten Neuordnung der Kriegsopferversorgung zu fordern, daß die Grundrentenerhöhung durchschnittlich mindestens 20 bis 25 v. H. betragen muß. Damit muß erreicht werden, daß der Rechtsanspruch in der Kriegsopferversorgung durch eine Verlagerung des Schwerpunkts auf die Grundrenten verstärkt wird, die erheblichen Unterschiede gegenüber den Leistungen nach anderen vergleichbaren Sozialgesetzen vermindert werden und die Rente eines erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten eine Höhe erreicht, die in etwa der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung entspricht.
    Gegen die Absicht, den bisher auf Erwerbsunfähige beschränkten Berufsschadensausgleich auf



    Glombig
    alle Beschädigten ohne Rücksicht auf den Grad der Minderung der Erwerbsunfähigkeit auszudehnen, bestehen unsererseits Bedenken. Sie gründen sich in erster Linie auf die bisherigen praktischen Erfahrungen — wie bereits hier ausgeführt worden ist —, die von der Versorgungsverwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung beruflichen Betroffenseins und auf Gewährung von Berufsschadensausgleich gesammelt werden konnten. Diese Erfahrungen haben gezeigt, daß die Zahl der gestellten Anträge recht gering ist. Wir vertreten daher die Auffassung, daß die im Entwurf vorgesehene Ausweitung des Berufsschadensausgleichs eine Flut von Anträgen zur Folge hätte, daß aber andererseits der Prozentsatz der Ablehnungen zunehmend stark ansteigen wird, je niedriger die Minderung der Erwerbsfähigkeit der Antragsteller ist.
    Wegen der verzögerten Entscheidung über die zweite Neuregelung des Versorgungsrechts sind wir für eine Vorverlegung des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Gesetzes auf den 1. Juli 1963.
    Der Nachtragshaushalt 1962 und der Bundeshaushalt 1963 sind verabschiedet worden, ohne daß Vorsorge dafür getroffen worden ist, eine ausreichende Verbesserung der Kriegsopfer zu gewährleisten. Im diesjährigen Bundeshaushalt wurden die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung nicht nur nicht erhöht, sondern um 139,5 Millionen DM niedriger als im Vorjahr angesetzt.
    Ich wiederhole den Gedanken, daß wir uns 18 Jahre nach Beendigung des Krieges nun aber endlich des unglückseligen Erbes von noch nahezu 3 Millionen Kriegsopfern in vernünftiger und ausreichender Weise anzunehmen haben. Am 31. März 1963 wurden noch insgesamt 2 953 460 anspruchsberechtigte Kriegsopfer gezählt. Die Höchstzahl der anspruchsberechtigten Kriegsopfer wurde am 30. November 1952 mit 4 380 612 erreicht. Der Rückgang von rund 1,4 Millionen Kriegsopfern erklärt sich aus dem sogenannten natürlichen Abgang, in der Hauptsache dadurch, daß eine große Zahl von versorgungsberechtigten Waisen mit Erreichung der Altersgrenze von 18 Jahren aus der Versorgung ausscheidet. Die Zahl der anerkannten Versorgungsberechtigten wurde im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts für Mitte 1963 auf 2 954 000 geschätzt. Tatsächlich wurde diese Zahl aber bereits am 1. März um 540 unterschritten. Die rückläufige Entwicklung wird anhalten.
    Hieraus ergeben sich für das laufende Rechnungsjahr wesentliche Minderausgaben. Weil sich diese Entwicklung — der Rückgang der Anspruchsberechtigten und damit der Rückgang der Aufwendungen — auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird, sind die Forderungen der Kriegsopfer auf eine ausreichende Verbesserung ihres Versorgungsrechts finanziell durchaus realisierbar.
    Die Zahl der Empfänger von Ausgleichsrenten — das wurde heute bereits gesagt, ich möchte es aber noch einmal in einem anderen Zusammenhang wiederholen — hat in den letzten Jahren ständig abgenommen. Im Jahre 1952 erhielten 16,6% der Schwerbeschädigten und 43,4 % der Kriegerwitwen neben der Grundrente noch die volle Ausgleichsrente.
    Innerhalb von 10 Jahren fiel dieser Prozentsatz auf 7,6 bzw. 10 %.
    Aber der Herr Minister Blank ist ein erklärter Gegner der ausreichenden Erhöhung der Grundrenten. Das haben seine wiederholten Äußerungen, im Grund auch seine heutigen Ausführungen gezeigt. Er will, wie er immer wieder versichert, das Schwergewicht bei der Novellierung des Bundesversorgungsgesetzes auf den Ausgleich von Härten bei den Schwerbeschädigten legen. Nur die Tatsache, daß aus den Reihen der Regierungskoalition und von seiten der Opposition beachtliche Vorschläge zur Erhöhung der Grundrenten kamen, hat ihn zu dem konzeptionellen Bocksprung — so kann man es wohl bezeichnen — veranlassen können oder vielleicht sogar veranlassen müssen, von dem ersten Referentenentwurf zum Zweiten Neuordnungsgesetz, der nur eine Erhöhung der Ausgleichsrenten und eine Verstärkung des Berufsschadensausgleichs vorsah, abzugehen und eine völlig unzureichende Grundrentenerhöhung von durchschnittlich 11 % vorzuschlagen. Wegen des schwierigen Nachweises eines Berufsschadens hätten, wenn seine Pläne allein zum Berufsschadensausgleich und zur Erhöhung der Ausgleichsrenten durchgekommen wären, nur verhältnismäßig wenig Kriegsopfer bei Annahme dieser Vorschläge bessergestellt werden können.
    Zum Ausgleich für die von ihm vorgeschlagene unzureichende Grundrentenerhöhung hat Minister Blank dann aber in seinem Regierungsentwurf gleich wieder auf eine Erhöhung der Ausgleichsrenten verzichtet. Herr Minister Blank hat gesagt, wenn man nur einen bestimmten Betrag zur Verfügung habe, müsse man diesen Betrag nach Bedürftigkeitsgrundsätzen verteilen, nämlich danach, wer nun am ehesten bedürftig ist, eine Erhöhung seiner Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu erhalten.
    Herr Stingl hat erklärt, daß es ihm nicht um einen billigen Ausgleich, um eine billige Regelung gehe, sondern daß es ihm um eine richtige Regelung gehe. Ich meine, daß doch diese beiden Aussagen sich diametral entgegenstehen und nicht auf einen Nenner gebracht werden können. Ich bin der Meinung, daß — um auch davon noch einmal zu sprechen — der soziale Rechtsstaat in seiner sozialen Gesetzgebung durchaus auch unsozial und ungerecht sein kann, daß diese Dinge einander nicht ausschließen. Wir haben unzählige Beweise in der deutschen Sozialgesetzgebung auch der jüngsten Zeit dafür, daß diese Sozialgesetzgebung nicht immer und in jedem Falle gerecht ist und nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG entspricht.

    (Zuruf aus der Mitte: Was ist denn Gerechtigkeit?)

    — Nun, was Gerechtigkeit ist, darüber müssen sich dann zu gegebener Zeit die Gerichte auseinandersetzen. Aber wir haben vor, hier nach Möglichkeit mehr Gerechtigkeit zu praktizieren.
    Wenn Herr Blank auf der anderen Seite sagt, daß jedem das Seine gegeben werden soll, muß ich dem entgegenhalten: ich habe den Eindruck, daß den Kriegsopfern unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit das Ihre bisher noch nicht gegeben



    Glombig
    worden ist. Mithin kann man doch nicht davon sprechen, es komme nunmehr nur darauf an, das, was vorhanden ist, nach dem Grundsatz zu verteilen: Jedem das Seine. Man kann davon nicht sprechen, weil wir erst einmal eine gerechte Ausgangsbasis für die Kriegsopfer finden müssen.
    Diese gerechte Ausgangsbasis für alle Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz erheischt aber von uns eine ausreichende Grundrenten- und Ausgleichsrentenerhöhung und nicht nur eine Zurverfügungstellung von Mitteln für Gruppen innerhalb der Versorgungsberechtigten, die besonders bedürftig seien. Ich bin auch der Meinung, daß man das Versorgungsrecht nicht in der Weise mit der Unfallversicherung gleichstellen kann, wie es Herr Dr. Rutschke tut. Denn die Unfallversicherung gewährt Leistungen, die aus Mitteln der Arbeitgeber aufgebracht werden — darum geht es Ihnen ja im Grunde genommen — und nicht aus Mitteln des Bundes. Wir sollten wirklich danach streben, daß die Leistungen der Kriegsopferversorgung an die Leistungen der Unfallversicherung angepaßt werden. Aber wir sollten nicht den Weg gehen, daß wir sagen: Weil die Kriegsopfer diese Leistungen noch nicht haben, müssen wir mit einer Verbesserung der Leistungen der Unfallversicherung zurückhalten. Das scheint mir unlogisch zu sein.
    Lassen Sie mich zum Schluß nur noch folgendes sagen. Herr Minister von Hassel versicherte unlängst Vertretern der Kriegsopferverbände, daß er sich für eine Angleichung der Versorgungsleistungen für Angehörige der Bundeswehr in Schadensfällen an die Leistungen gleichartiger Sozialgesetze einsetzen werde. Ich meine, daß diese Versicherung zu begrüßen ist. Aber ich möchte davor warnen, bei solchen Zusicherungen von Überlegungen auszugehen, nach denen das Recht der Bundeswehrsoldaten anders, nämlich besser gestaltet werden soll als das Recht der alten Soldaten, der Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges. Es wäre verhängnisvoll, wenn wir zweierlei Recht schüfen, einmal ein Recht für die alten Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges und zum anderen ein Recht für die jungen Soldaten der Bundeswehr. Hier handelt es sich um ein gleiches Recht, das in gleicher Weise für alle verbessert werden muß. Diese Verbesserung des Rechts der Kriegsopferversorgung für alle Versorgungsberechtigten wird das besondere Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion während der Haushaltsberatungen der kommenden Zeit im Kriegsopferausschuß des Bundestages sein.

    (Beifall bei der SPD.)