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ID0407821000

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bin gern dazu bereit.
    Meine Damen und Herren! Die Weiterentwicklung des Ersten Neuordnungsgesetzes ist dringend erforderlich — ich kann mich da auf das beziehen, was Frau Kollegin Probst bereits vorgetragen hat —, und das gilt auch für die Grundrente. Ich bin mit ihr einer Meinung. Wir können die Grundrente nicht völlig beiseite liegenlassen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nun einmal andere geworden. Auf allen anderen Gebieten hat man die Renten erhöht. Wir können bei den Kriegsopferrenten nicht einfach sagen: hier wird nichts getan. Aber es scheint mir besonders wichtig zu sein, daß auch der Verlust, den der einzelne im Beruf getragen hat, entschädigt wird, und ich glaube, daß unsere Vorstellungen in dieser Richtung praktikabel und vernünftig sind.

    (Beifall bei der FDP.)






Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Gesetzesentwurfs unter Punkt 7 c der Tagesordnung hat der Abgeordnete Bazille.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Bazille


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die anscheinend friedliche Atmosphäre des nicht besonders gut besetzten Hauses kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit der heutigen Debatte das politische Ringen um die seit Jahren versprochene und ebenso lange fällige Fortsetzung der im Jahre 1960 begonnenen Neuordnung des Kriegsopferrechts in sein entscheidendes Stadium eintritt. Gestatten Sie mir deshalb eine grundsätzliche Vorbemerkung!
    Einige Sprecher der Regierungsfraktionen haben wiederholt versucht, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als ob das entschiedene Drängen der sozialdemokratischen Fraktion auf eine Entscheidung in der Sache auf Bedürfnisse der Parteiagitation zurückzuführen sei, während sie selber angeblich in der Sorge um das Wohl der Kriegsopfer sich von niemandem übertreffen lassen wollten. Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieses Stils der politischen Auseinandersetzung, der mir wenig geeignet erscheint, der Sache, um die es hier geht, zu dienen, stehen unübersehbare Fakten gegen eine derartig abwegige Sicht der Zusammenhänge.
    Zum einen ist die Koalition selbst ob der Untätigkeit der Bundesregierung offensichtlich auseinandergefallen, was die Vorlagen in den Drucksachen 1030 und 1033 sowohl eines Teils der CDU/CSU- Fraktion als auch von Abgeordneten der Freien Demokratischen Fraktion dieses Hauses beweisen. Die Einbringung dieser Vorlagen müßte sonst ebenso als „Ausfluß parteiagitatorischer Bedürfnisse" qualifiziert werden.
    Zum anderen hat der Bundesrat in einer in der Öffentlichkeit viel beachteten Entschließung folgendes zum Ausdruck gebracht:
    Der Bundesrat hält eine fühlbare Verbesserung der Leistungen und auch einen weiteren Ausbau des Bundesversorgungsgesetzes für geboten, da die Versorgung der Kriegsopfer hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in nicht länger vertretbarem Maße zurückgeblieben ist.
    Auch der Bundesrat wird meines Wissens in seiner Mehrheit nicht von Sozialdemokraten besetzt, so daß man doch wohl sagen muß, daß die Kritik am Verhalten der Bundesregierung, die von den verschiedensten Seiten geübt wird, sich zu einem Ring zusammenfügt. Von dort her muß leider wieder einmal das festgestellt werden, was ich schon einmal von dieser Stelle aus gesagt habe, nämlich daß das gesellschaftspolitische Leitbild der Bundesregierung in bezug auf die Versorgung der Kriegsopfer offenbar so beschaffen ist, daß bei der Befriedigung sozialer Ansprüche für die Bundesregierung die Kriegsopfer die letzten sind;

    (Zustimmung bei der SPD)

    und die letzten beißen bekanntlich nach einem sehr wahren Wort aus dem Volksmund die Hunde.
    So wie im Augenblick der Stand der Auseinandersetzungen um den Bundeshaushalt ist, sprechen gewichtige Gründe dafür, daß es politische Kräfte in diesem Lande und eine gewisse öffentliche Meinung dafür gibt, die bereit wären, den Kriegsopfern auch diese Rolle zuzumuten.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird sich einer solchen Entwicklung mit allen Kräften widersetzen. Wir sehen die Kriegsopferversorgung in ihrem prinzipiellen Zusammenhang mit der allgemeinen Wehrpflicht, die nur dann bejaht werden kann, wenn das damit verbundene individuelle Risiko des Bürgers von der Solidarhaftung der gesamten Volksgemeinschaft umfaßt und getragen wird.
    Das Rechtsfundament der Kriegsopferversorgung, die die Versorgung der Wehrpflichtigen der Bundeswehr umschließt, wurzelt primär im rechtsstaatlichen und nicht, wie Herr Blank immer wieder glaubt, im sozialstaatlichen Bereich. Der Inhalt der Versorgung erschöpft sich nicht im Versuch, verarmten Kriegsopfern zu helfen und sie vor Not zu bewahren, sondern das Versorgungsrecht hat die Aufgabe, die Einbußen an Leben, Gesundheit und im sozialen Bereich, die wegen der Folgen der Ableistung des Wehrdienstes entstanden sind, durch die Gewährung entsprechender Versorgungsleistungen mit Rechtscharakter auszugleichen.
    Die Herbeiführung eines Mindestmaßes solcher Ausgleiche, gemessen an den Notwendigkeiten und an den Möglichkeiten der Gegenwart, ist Ziel des sozialdemokratischen Gesetzentwurfs. Er fußt auf den Grundsätzen des bisherigen Rechts. Eine grundsätzliche Abkehr, Herr Kollege Rutschke, vom bisherigen System der Versorgung, so wie es in den vergangenen zehn Jahren seit der Schaffung des Bundesversorgungsgesetzes entwickelt worden ist, würde eine solche Fülle neuer Probleme aufwerfen und Verwaltung und Rechtsprechung damit belasten, daß diese erst in Jahren zu bewältigen sein würden. Die damit verbundene weitere Verzögerung in der Auszahlung verbesserter Versorgungsleistungen an die Empfänger wäre diesen gegenüber unter keinem Gesichtspunkt zu verantworten. Dagegen ist es unerläßlich, im Rahmen des geltenden Rechts die bereits mit dem Ersten Neuordnungsgesetz begonnene Akzentverschiebung zugunsten der Grund- und Festrenten fortzusetzen und variable Leistungen besser und verwaltungsgerechter auszugestalten.
    Art, Umfang und Folgen der Schäden, wie sie durch den Verlust von Leben, Gesundheit und von Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am sozialen Leben entstanden sind, müssen in erster Linie bestimmend für Maß und Inhalt der Versorgungsleistungen sein.
    Es wird noch für eine lange Zeit Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaften bleiben, bestehende Rechtsnachteile der Kriegsopfer innerhalb der deutschen Sozialgesetzgebung durch eine laufende Weiterverbesserung des Kriegsopferrechts zu beseitigen. Die große Zahl der Versorgungsberechtigten einerseits und der Umfang der Ansprüche, welche insgesamt an den Bundeshaushalt gestellt sind, andererseits lassen es leider nicht zu, mit einem Zwei-



    Bazille
    ten Neuordnungsgesetz zugleich das Ziel einer umfassenden Neugestaltung des Kriegsopferversorgungsrechts zu erreichen. Dies läßt sich nur in Etappen verwirklichen.
    Aber keine dieser Etappen kann und darf darauf verzichten, eine Korrektur des geltenden Rechts in der Weise vorzunehmen, daß der Rechtscharakter der Versorgung gestärkt wird, unter gleichzeitigem Abbau solcher Leistungen, deren Gewährung an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden ist. Es ist auf die Dauer unerträglich, daß im Bereich der Versorgung der Lohn für eigene Anstrengung im Beruf und in der Vorsorge für das Alter in einer anteilmäßigen Kürzung der Versorgungsleistungen besteht. Das wird besonders deutlich, wenn man sich etwa vergegenwärtigt, daß der Sparwille der deutschen Bundesbürger durch Gewährung staatlicher Sparprämien belohnt wird, während ein Kriegsbeschädigter, der von seiner bescheidenen Versorgungsrente einen Teil anspart, es hinnehmen muß, daß nach einigen Jahren die Verzinsung seines angesparten Kapitals zu einer weiteren Absenkung der Versorgungsrente führt. Das heißt, auf der einen Seite belohnt der Bundesgesetzgeber die Spartätigkeit seiner Bürger; auf der anderen Seite, wenn diese Bürger Kriegsopfer sind, bestraft er sie durch weiteren Entzug einer Versorgungsleistung.
    Auch im Bereich der Elternversorgung treten derartig groteske Verhältnisse ein, daß etwa beim Zusammentreffen einer Elternrente nach dem Bundesversorgungsgesetz mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Ansprüchen aus dem gesetzlichen Lastenausgleich zweimal eine Kürzung eintritt, wenn sich die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Das heißt, die Summe der Abzüge ist größer als der Zuwachs durch Steigerung der Rentenbezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es braucht uns nicht zu wundern, wenn die Auswirkungen von solchen Gesetzen bei den Betroffenen zur Staatsverdrossenheit führen, ja, wenn diese Leute den Staat zu hassen beginnen, der in solcher Weise mit ihnen Schindluder treibt. Hier wird im Elementaren das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat berührt, und das geht weit über bloße Sozialpolitik hinaus. Wir müssen uns daher bei der weiteren Gestaltung des Versorgungsrechts darum bemühen, daß solche Vorschriften aus dem Versorgungsrecht verschwinden, die geeignet sind, einen Bürger, der so große Vorleistungen für den Staat erbracht hat, in der Weise vor den Kopf zu stoßen, wie das durch Vorschriften des geltenden Rechts geschieht, die wider jede Vernunft praktiziert werden müssen.
    Ein solch elementares Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist auch dort berührt, wo man das wissenschaftliche Unvermögen, die Frage zu klären, ob beim Wehrdienst ein Gesundheitsschaden eingetreten ist oder nicht, dem Bürger anlastet. Wir sind der Meinung, daß im demokratischen Rechtsstaat die Last des Zweifels in all diesen Fällen von der Allgemeinheit getragen werden müßte. Zugunsten des Bürgers sollte der erste Anschein gelten, daß, wer gesund genug war, Wehrdienst zu leisten, sich eine auftretende Gesundheitsstörung, sofern sich nicht das Gegenteil erweisen läßt, durch wehrdienstliche Einflüsse zugezogen hat. Dabei gehen wir in unserem Entwurf nicht so weit wie etwa andere Länder, in denen der zeitliche Zusammenhang mit dem Wehrdienst allein genügt. Wir meinen, daß eine großzügigere und elastischere Handhabung den Problemen in ausreichender Weise gerecht wird. Allerdings wäre diese Frage in dieser Schärfe nicht entstanden, wenn die Bundesregierung von dem Institut der Härtevorschrift in § 89, das der Deutsche Bundestag mit dem Ersten Neuordnungsgesetz geschaffen hat, in viel großzügigerem Umfang Gebrauch gemacht hätte.
    Das gilt auch für einige andere Leistungsbereiche der Bundesversorgung, die im Gesetz nur sehr allgemein und generell geregelt sind. In der orthopädischen Versorgung beispielsweise hat der Beschädigte Anspruch darauf, daß Hilfsmittel in technischwissenschaftlich anerkannter Ausführung dem allgemeinen technischen Entwicklungsstand angepaßt sind. Ich habe vor nicht allzulanger Zeit in der Fragestunde einmal den Herrn Bundesminister für Arbeit gefragt, ob ihm bekannt sei, daß führende deutsche Forscher auf dem Gebiete der Orthopädie die Leistungen des Staates in bezug auf die Förderung der deutschen Forschung für völlig unzulänglich halten. Der Herr Minister. hat mir geantwortet, daß ihm das nicht bekannt sei.
    Ich möchte deshalb die Gelegenheit der heutigen Aussprache benutzen, um zu zitieren, was Herr Professor Dr. Hepp von der Universitätsklinik Münster bereits am 14. Januar 1960 als Sachverständiger vor dem Kriegsopferausschuß des dritten Deutschen Bundestages dazu ausgeführt hat. Herr Professor Hepp erklärte:
    Wir haben, soweit ich es übersehe, viel zu wenig Schulungsmittel und Schulungskräfte in Deutschland, um Versorgungsärzte und Handwerker auf dem höchsten technischen Stand zu halten. Nach dem ersten Weltkrieg hatten wir einen gewissen Vorsprung in der technischen orthopädischen Entwicklung in der Welt. Wir drohen ihn zu verlieren, wenn wir nicht mehr Mittel für Forschung, Entwicklung und Lehre einsetzen. Was in Deutschland an Lehr- und Forschungsmitteln in der technisch-orthopädischen Versorgung ausgegeben wird, wirkt im Vergleich zu dem, was andere Länder ausgeben, geradezu grotesk. Im Bundeshaushalt stehen 54 Millionen DM im Jahr für technische Hilfsmittel zur Verfügung. Davon wird für Forschung und Entwicklung genau 1/4 % ausgegeben. Wenn ein ziviler Betrieb mit 1/4 % für Forschung und Entwicklung arbeiten würde, wäre er in wenigen Monaten pleite. Ich möchte den Ausschuß bitten, sich insbesondere um diese Frage zu kümmern; denn hiervon hängt in Wirklichkeit die praktische technische orthopädische Betreuung ab. Wir müssen heran an den Versorgungsarzt und Handwerker, und wir müssen jedem Körperbehinderten die Möglichkeit geben, daß er nach dem neuesten Stand versorgt wird. Ein Katalog allein genügt nicht.



    Bazille
    So weit der Sachverständige im Januar 1960 vor dem Kriegsopferausschuß des Deutschen Bundestages. Geändert hat sich bis zum heutigen Tage auf diesem Gebiet so gut wie nichts.
    Es muß den Staatsbürger, der seine Gesundheit durch Einwirkung von Waffen verlor, verdrießen, wenn er sieht, wie heute wieder Millionen-Summen für die Entwicklung neuer Waffen und neuen Kriegsgeräts aufgewendet werden, wenn es gleichzeitig nicht für notwendig gehalten wird, dem Menschen, den Kriegswaffen zum Krüppel gemacht haben, diejenigen technischen Hilfen zur Verfügung zu stellen, deren eine Zeit fähig wäre, die sich anschickt, den Weltraum zu erobern. Bedurfte es wirklich der Contergan-Katastrophe in diesem Lande, ehe man sich in der Bundesrepublik des verpflichtenden Erbes einer einmal in der Welt führenden Orthopädietechnik besann?!
    Auch auf anderen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ist ein Rückstand zu verzeichnen, der mit den Verhältnissen, die zu klären sind, nicht in Einklang gebracht werden kann. Die verdienstvollen Arbeiten der Forscher auf dem Gebiete der Auswirkungen extremer Lebensverhältnisse — ich denke etwa an die Herren Professoren Schenck, Nathusius und andere — haben deutlich gemacht, wie leicht, um nicht zu sagen, wie leichtfertig, die Versorgungsmedizin die Begriffe anlage- und schicksalsbedingt zu handhaben geneigt ist.
    Auch ist es unerträglich, daß ärztliche Planstellen im Bereich der Kriegsopferversorgung deshalb nicht zu besetzen sind, weil ihre materielle Ausstattung so schäbig ist, daß gute Ärzte für den Dienst im Rahmen der Versorgung heute kaum mehr gewonnen werden können. Wie anders ist dies etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo selbst der Präsident im Krankheitsfalle ein Krankenhaus der Kriegsopferversorgung aufsucht, weil er weiß, daß ihm dort eine optimale gesundheitliche Betreuung sichergestellt ist. Bei uns in Deutschland herrscht dagegen auf allen Gebieten der Versorgung eine Unterbewertung, nicht nur im gesetzgeberischen, auch im administrativen Bereich.
    Doch nun zum Gesetz selber zurück. Wir meinen, daß die Vollversorgung des erwerbsunfähigen Beschädigten ihrer Höhe nach weiter an der allgemeinen Bemessensgrundlage orientiert bleiben muß und daß die Hinterbliebenenversorgung von dort in entsprechender Weise abzuleiten ist. Als neues Rechtsinstitut der Versorgung empfehlen wir die Einführung eines Pflegeleistungsgeldes. Es sollen diejenigen Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten erhalten, die einen Teil des Schicksals ihres Mannes, das allein zu tragen menschliche Möglichkeiten und Fähigkeiten übersteigt, zu ihrem eigenen gemacht haben und für einen längeren Zeitraum mit ihnen in Gemeinschaft gelebt haben. Die Lebensleistung dieser Frauen verdient die Bewunderung unseres ganzen Volkes.
    Im übrigen will ich es mir im Rahmen dieser ersten Lesung versagen, des Näheren auf die einzelnen Verbesserungen einzugehen, die unser Entwurf vorsieht. Ich kann mich im großen und ganzen dem anschließen, was Frau Kollegin Dr. Probst hinsichtlich ihres Entwurfs hierzu gesagt hat, zumal sich dieser in weiten Teilen mit unseren Vorstellungen deckt.
    Vielleicht ist mir am Schluß aber noch eine Bemerkung gestattet, die unser Haus betrifft. Es wäre zu begrüßen, wenn die Arbeitsmöglichkeiten, die dem Kriegsopferausschuß des Bundestages zur Verfügung ,stehen, dem Umfang und der politischen Bedeutung dieser Aufgabe besser entsprächen. Nach den langen Jahren der Entwicklung des Bundesversorgungsgesetzes ist dieses Rechtsgebiet durch eine Fülle höchstrichterlicher Entscheidungen und Verwaltungsvorschriften sowie durch das ständige Anfügen neuer materiell-rechtlicher Bestimmungen weithin unübersehbar geworden. Es muß auch die Aufgabe des Bundestages sein, das Versorgungsrecht trotz seiner Weiterentwicklung im Bereich des Materiell-Rechtlichen für die Anwendung einfacher und für die Verwaltung handlicher zu gestalten. Nach dem, was ich bis jetzt in der heutigen Aussprache gehört habe, hoffe ich, daß wir einen Weg finden, die Tradition des Hauses fortzusetzen und in den Beratungen im Kriegsopferausschuß zu der Korrektur zu kommen, die bis jetzt leider noch jedes Mal gegenüber den Vorstellungen der Bundesregierung sich als notwendig erwiesen hat. Ich kann nur bedauern, daß wir durch das lange Hinausschieben dieser ersten Lesung wieder einmal unnötig Zeit verloren haben. So wie die Dinge liegen, werden wir wahrscheinlich erst nach den Parlamentsferien dahin kommen, im Ausschuß zunächst mit der Anhörung von Sachverständigen zu beginnen, so daß die Kriegsopfer in diesem Jahr keinen Pfennig aus einer verbesserten Versorgung erhalten können, es sei denn, man entschließt sich zu einem Vorschaltgesetz, um wenigstens im Bereich der Grundrenten den Versorgungsberechtigten Leistungsverbesserungen zukommen zu lassen. In die Verantwortung für diese zeitliche Verzögerung muß sich der Herr Bundesarbeitsminister mit der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Hauses teilen.

    (Beifall bei der SPD.)