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    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lünenstrass Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . 3755 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3737 A Fragestunde (Drucksachen IV/1250, IV/1255) Frage des Abg. Marquardt: Schriften des Presse- und Informationsamtes von Hase, Staatssekretär . . . 3737 C, D Marquardt (SPD) 3737 C Fragen des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben 3737 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Englische Elektronengeräte für die Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 3738 A Fragen des Abg. Felder: Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Offiziere Hopf, Staatssekretär 3738 B, C Felder (SPD) 3738 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3738 D, 3739 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3739 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zugabteile für Reisende mit Kleinkindern und Abteile für Raucher und Nichtraucher Dr. Seiermann, Staatssekretär . 3739 B, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3739 C Frage des Abg. Dr. von Haniel-Niethammer: Schnellzugverbindung München—Rom Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3739 D Frage des Abg. Berlin: Ersetzung von Bahnschranken durch Blinklichtanlagen in Lage Dr. Seiermann, Staatssekretär 3740A, B, D, 3741 A Berlin (SPD) . . . . . . . . 3740 B, D Spies (CDU/CSU) 3741 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Freifahrten für weibliche Beschäftigte der Bundesbahn . . . . . . . . 3741 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Fragen des Abg. Müller (Remscheid) : Gastarbeiter und Bestimmungen über Waffenbesitz 3741 B Frage des Abg. Glombig: Äußerung des Bundesarbeitsministers zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . . . 3741 C, D Glombig (SPD) . . . . . . . 3741 C, D Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-fransösische Zusammenarbeit (Drucksache 1V/1157); Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksache IV/1252) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 3742 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3745 A Wehner (SPD) 3745 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3748 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3752 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3753 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3755 B, 3760 B Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3756 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3757 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3760 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3763 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1V/1206) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) 3764 A, D Lemmrich (CDU/CSU) 3764 B Eisenmann (FDP) 3765 D Wahl zum Wahlprüfungsausschuß . . . 3766 C Nächste Sitzung 3766 D Anlagen 3767 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 3737 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Dr.-Ing. Balke 17. 5. Bausch 16. 5. Bazille 17. 5. Bergmann * 16. 5. Beuster 10. 6. Birkelbach * 16. 5. Birrenbach 16. 5. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher* 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 17. 5. Dr. Deist* 16. 5. Deringer* 16. 5. Dr. Dichgans* 16. 5. Dr. Effertz 16. 5. Frau Dr. Elsner* 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller* 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler* 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hermsdorf 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Dr. Huys 17. 5. Illerhaus 17. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer* 16. 5. Frau Kettig 22. 5. Killat 16. 5. Klinker* 16. 5. Dr. Kreyssig* 16. 5. Kriedemann* 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr* 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Dr. Mälzig 17. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies* 16. 5. Marx 17. 5. Mattick 17. 5. Mauk* 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger* 16. 5. Michels 16. 5. Missbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller-Hermann* 16. 5. Nellen 17. 5. Ollenhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp* 16. 5. Frau Dr. Probst* 16. 5. Rademacher* 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18. 5. Frau Renger 31. 5. Richarts* 16. 5. Rohde 16. 5. Sander 17. 5. Scheppmann 16. 5. Schulhoff 17. 5. Schwabe 16. 5. Seifriz* 16. 5. Soetebier 16. 5. Spitzmüller 17. 5. Dr. Stammberger 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Stauch 17. 5. Dr. Stecker 18. 5. Stein 16. 5. Dr. Steinmetz 17. 5. Storch 17. 5. Frau Strobel* 16. 5. Sühler 17. 5. Dr. Toussaint 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm* 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 14. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/1217, Fragen IX/1 und IX/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bisher vom Saarland belieferte Versorgungsunternehmen des süddeutschen Raumes mit dem Ablauf des Kohlenwirtschaftsjahres (31. März 1963) nur noch zu wesentlich verschlechterten Preisen und Bedingungen mit Gaskohle beliefert werden? Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die für das in Frage IX/1 erwähnte Geschäftsgebaren gegebene Begründung (Rationalisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Grubenstilllegungen) zutreffend und vertretbar ist? 3768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Zur Frage IX/1 Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Versorgungsunternehmen im süddeutschen Raum ab 1. April 1963 nicht mehr zu den bisherigen Sonderpreisen und -bedingungen von den Saarbergwerken beliefert wird. Die Saarbergwerke mußten sich seit dem Kohlenwirtschaftsjahr 1958/59 vielfach den Konkurrenzpreisen und den Sonderbedingungen des Ruhrbergbaus anpassen, wenn sie ihre Produktion bei den Versorgungsunternehmen. des süddeutschen Raumes absetzen wollten. Hierzu sind sie durch die Bestimmungen des Montanunion-Vertrages berechtigt. Es wurden daher mit einem Großteil dieser Verbraucher entsprechende langfristige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um Verträge mit dreijähriger Dauer handelte, sind diese mit dem 31. März 1963 ausgelaufen. Neue derartige Verträge werden von den Saarbergwerken aus Erlösgründen 'vorerst nicht abgeschlossen. Wie bekannt, weist die Entwicklung im Steinkohlenbergbau im ganzen Bundesgebiet steigende Kosten auf, die bisher nur zum Teil durch Rationalisierungen, Stillegungen usw. ausgeglichen werden konnten. Infolgedessen sahen sich auch die Saarbergwerke gezwungen, verschiedene Preisvergünstigungen, die sie in früherer Zeit eingeräumt hatten, aufzuheben. Zur Frage IX/2 Diese Frage steht im Zúsamenhang mit der Frage IX/ 1. Wie hierzu bereits dargelegt, waren auch die Saarbergwerke zu Rationalisierungsmaßnahmen und im Zusammenhange damit zu Zechenstillegungen genötigt. Nach meiner Unterrichtung reichen die bisherigen Rationalisierungserfolge jedoch nicht aus, um die Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten voll auszugleichen. Ein teilweiser Ausgleich muß daher anderweitig — d. h. über den Preis — gesucht werden. Die Bundesregierung sieht Preiserhöhungen selbstverständlich nicht gern. Andererseits aber ist es das Ziel der Energiepolitik, die Wettbewerbsfähig- I keit und Leistungskraft des Steinkohlenbergbaus zu steigern. Der Saarbergwerke AG kann es daher m. E. nicht verwehrt werden, ihre Erlöse durch maßvolle Preiskorrekturen zu verbessern, wenn der Markt eine solche Verbesserung erlaubt und diese Preiserhöhung durch die Kostenentwicklung bedingt ist. Jedenfalls erscheint es vernünftiger, den Weg einer maßvollen Preiskorrektur zu wählen, als sich im Wege von Subventionen den unerläßlich notwendigen Ausgleich zu verschaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) Drucksache IV/1250 (Fragen XII/1 und XII/2): Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß Bundesfinanzhilfen für Schulbauten als Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen teilweise so verspätet gewährt werden, daß die Schulausbildung der Kinder der am Dienstort wohnenden Soldaten gefährdet ist? ist es mit der Fürsorgepflicht des Staates gegeniiber seinen Soldaten vereinbar, daß die Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen in ihrer Gesamtsumme weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen? Mir ist bekannt, daß seit einiger Zeit die Bundesfinanzhilfen mit erheblicher Verspätung gewährt werden. Dadurch treten Verzögerungen bei Schulbauten und bei anderen, insbesondere kommunalen Folgemaßnahmen ein, die für den Schulunterricht und für andere Dinge unangenehm sind. Die Verzögerungen in der Gewährung der Bundesfinanzhilfen liegen daran, daß die Geldmittel nicht ausreichen, um die nötigen Aufgaben schnell durchzuführen. Ich habe bereits angeregt, diese Sache in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu besprechen, um eine Abhilfe zu finden. Bis dies grundsätz4ich möglich ist, werde ich mit dem Bundesminister der Finanzen erwägen, Bindungsermächtigungen zu erlangen, damit wenigstens Zusagen für das nächste Jahr gegeben werden und damit die Gemeinden usw. endgültig planen und die Restfinanzierung sicherstellen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Wahl.


Rede von Dr. Eduard Wahl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In jeder Legislaturperiode des Bundestages kehrt eine Vorlage wieder, die das im Grundgesetz vorgesehene höchste Verfassungsgericht, seine Organisation, seine Geschäftsverteilung und seine Methoden der Sacherledigung zum Gegenstand hat. Diese Vorlagen stellen den Bundestag jedes Mal vor eine schwierige Aufgabe. Allzu leicht geraten die an der Gesetzgebung beteiligten politischen Instanzen in den Verdacht, der Reformwille gegenüber dem Bundesverfassungsgericht entspringe einer Animosität. Bekanntlich kann es ein Gericht nicht allen Prozeßbeteiligten und Interessenten recht machen, besonders wenn die Entscheidungen so weittragend sind wie die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Es bedarf deshalb von seiten dieses Hohen Hauses der größten Behutsamkeit, sowohl bei den gesetzgeberischen Lösungen selbst wie bei deren Vorbereitung, und ich bin davon überzeugt, daß der Rechtsausschuß insoweit den Anregungen des Herrn Ministers Rechnung tragen wird, auch dieses Mal nicht ohne Zuziehung der Richter des Bundesverfassungsgerichts als Sachverständige seine Beratungen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, als das Bundesverfassungsgericht geschaffen wurde, entschloß sich der Rechtsausschuß zur Einrichtung des Zwillingsgerichts, d. h. es wurden zwei Senate geschaffen, deren Zuständigkeit voneinander in der Weise abgegrenzt wurde, daß für _seinen Zuständigkeitsbereich jeder Senat das Bundesverfassungsgericht ist. Ich hatte damals auf den französischen Kassationshof hingewiesen, der dank der Vorschaltung der Chambre des Requêtes, die bei ihrer Vorprüfung die Kassationsbeschwerde abweisen kann oder die Sache an die stärker besetzte Zivilkammer weiterverweist, mit einem einzigen Spruchkörper, nämlich der Chambre Civile auskommt und mit allen Kassationsrekursen, die aus dem ganzen Lande anfallen, fertig wird. Ich wurde damals vom Rechtsausschuß beauftragt, genauer über das französische Recht zu berichten, und stieß bei meinen Studien in den entscheidenden französischen Prozeßrechtswerken auf eine heftige Kritik am geltenden französischen System, das besser durch ein Mehrkammersystem nach Art des deutschen Reichsgerichts ersetzt würde. So kam es dann



Dr. Wahl
zu zwei Senaten für das Bundesverfassungsgericht, wobei wir etwas übersahen, was dem Rechtsvergleicher und dem Rechtshistoriker eigentlich längst bekannt ist. Die Menschen sind nun einmal so angelegt, daß sie ihr eigenes Elend am deutlichsten fühlen und die anderen glücklich preisen, deren Lebensverhältnisse mangels eigener Erfahrung ihnen günstiger erscheinen, als sie es in Wirklichkeit verdienen. Anders ausgedrückt: wenn man aus der Rechtsvergleichung Nutzen ziehen will, darf man sich nicht so sehr an die Reformvorschläge des Auslands halten als an das dort geltende Recht, das, wie in diesem Fall das Verfahrensrecht des Kassationshofes, seit 150 Jahren in Kraft ist und die in der ganzen Welt berühmte schöpferische Rechtsprechung des höchsten französischen Gerichtshofs ermöglicht hat. Solche historischen Erfahrungen stellen einer Institution das Zeugnis aus, daß sie in der Rechtsanwendung ihre Probe bestanden hat, und sie besagen mehr für die Praktikabilität eines Systems als noch so überlegte Reformvorschläge, deren Bewährung in der Praxis noch aussteht.
So hat auch das Zwillingsgericht bald gezeigt, daß ihm das Einheitsgericht, als das der Supreme Court der Vereinigten Staaten, das angesehenste Verfassungsgericht der Welt, von Anfang an wirkte, organisatorisch überlegen ist. Das Verfassungsrecht ist eben eine Einheit, und so einleuchtend es erscheint, daß man die Organstreitigkeiten von den Grundrechtsfragen trennt und die beiden Materien verschiedenen Senaten überträgt, so sind doch Überschneidungen unvermeidlich. Ich erinnere bloß an die verfassungsrechtlichen Notstandsprobleme, die uns im Augenblick besonders beschäftigen und bei denen der innere Zusammenhang zwischen dem Funktionieren der Verfassungsorgane und dem Schutz der Grundrechte besonders deutlich ist. Die Zweierherrschaft, die man im Zwillingsgericht in gewissem Sinne verwirklicht sehen kann, ist schon bei der römischen Konsularverfassung problematisch gewesen, wie ich hier nicht näher auszuführen brauche.
Deshalb hat der Bundestag sich bei der ersten größeren Reform im Jahre 1956 dafür ausgesprochen, das Bundesverfassungsgericht solle allmählich zum Einheitsgericht umgestaltet werden, und hat die allmähliche Herabsetzung der Richterzahl verfügt. In diesem Gesetz ist für 1963 die Herabsetzung der Richterzahl von 10 auf 8 Richter pro Senat vorgesehen, um damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum Einheitsgericht zu tun.
Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß die Umwandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Einheitsgericht nicht dadurch wieder hinausgeschoben werden darf, daß die Richterzahl noch einmal für eine weitere Übergangszeit wieder auf 10 Richter erhöht werden soll, zumal jetzt ein Zeitpunkt herangekommen ist, in dem das Ausscheiden der Richter in keinem einzigen Fall die vorzeitige Verabschiedung eines Richters bedingt.
Bei der Verringerung der Richterzahl ergibt sich angesichts der Geschäftslage des Gerichts die Notwendigkeit, eine weitere Entlastungsnovelle durch eine Vereinfachung des Verfahrens zu beschließen, zumal auch bei der nun bald anstehenden Schaffung des Einheitsgerichts naturgemäß die Entlastungsfragen im Vordergrund stehen werden. Die Regierungsvorlage hat diese Frage mutig angepackt, und der Bundesrat hat dazu noch weitere Anregungen gegeben. Freilich ist es nicht so, daß die Verringerung der Richterzahl automatisch im gleichen Verhältnis auch die Leistungsfähigkeit des Gerichts herabsetzt, da bekanntlich in einem größeren Beratungsgremium selbst bei äußerster Selbstzucht der Beteiligten die Erledigung eines Tagesordnungspunktes sich mehr in die Länge zieht als in kleineren Zirkeln. Aber es ist natürlich ebenso klar, daß der Begründungszwang für die ergangenen Entscheidungen mit mehr Richtern leichter bewältigt werden kann als mit einer kleineren Richterzahl. Worin ich vor allem einen Ansatzpunkt für eine mögliche Entlastung des Gerichts sehe, ist die stattliche Anzahl höchst bedeutender Entscheidungen, durch die das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Lücken des Verfassungsrechts mittlerweile ausgefüllt hat. Bei der ewigen Wiederkehr gleicher oder ähnlicher Fälle kann sich das Gericht eine Erleichterung verschaffen, indem es auf bereits früher erarbeitete Rechtsgrundsätze verweist. Die entscheidende Aufgabe des Rechtsausschusses sehe ich deshalb in der Erörterung der §§ 93 a und 93 b des Entwurfs. Dazu liegen schon Anregungen aus dem Bundesrat vor, die jetzt aber bei der ersten Lesung noch nicht besprochen zu werden brauchen.
Ich schließe mit dem Antrag, die Vorlage dem Rechtsausschuß zu überweisen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reischl.