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ID0407706200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lünenstrass Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . 3755 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3737 A Fragestunde (Drucksachen IV/1250, IV/1255) Frage des Abg. Marquardt: Schriften des Presse- und Informationsamtes von Hase, Staatssekretär . . . 3737 C, D Marquardt (SPD) 3737 C Fragen des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben 3737 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Englische Elektronengeräte für die Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 3738 A Fragen des Abg. Felder: Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Offiziere Hopf, Staatssekretär 3738 B, C Felder (SPD) 3738 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3738 D, 3739 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3739 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zugabteile für Reisende mit Kleinkindern und Abteile für Raucher und Nichtraucher Dr. Seiermann, Staatssekretär . 3739 B, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3739 C Frage des Abg. Dr. von Haniel-Niethammer: Schnellzugverbindung München—Rom Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3739 D Frage des Abg. Berlin: Ersetzung von Bahnschranken durch Blinklichtanlagen in Lage Dr. Seiermann, Staatssekretär 3740A, B, D, 3741 A Berlin (SPD) . . . . . . . . 3740 B, D Spies (CDU/CSU) 3741 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Freifahrten für weibliche Beschäftigte der Bundesbahn . . . . . . . . 3741 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Fragen des Abg. Müller (Remscheid) : Gastarbeiter und Bestimmungen über Waffenbesitz 3741 B Frage des Abg. Glombig: Äußerung des Bundesarbeitsministers zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . . . 3741 C, D Glombig (SPD) . . . . . . . 3741 C, D Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-fransösische Zusammenarbeit (Drucksache 1V/1157); Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksache IV/1252) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 3742 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3745 A Wehner (SPD) 3745 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3748 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3752 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3753 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3755 B, 3760 B Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3756 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3757 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3760 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3763 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1V/1206) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) 3764 A, D Lemmrich (CDU/CSU) 3764 B Eisenmann (FDP) 3765 D Wahl zum Wahlprüfungsausschuß . . . 3766 C Nächste Sitzung 3766 D Anlagen 3767 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 3737 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Dr.-Ing. Balke 17. 5. Bausch 16. 5. Bazille 17. 5. Bergmann * 16. 5. Beuster 10. 6. Birkelbach * 16. 5. Birrenbach 16. 5. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher* 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 17. 5. Dr. Deist* 16. 5. Deringer* 16. 5. Dr. Dichgans* 16. 5. Dr. Effertz 16. 5. Frau Dr. Elsner* 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller* 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler* 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hermsdorf 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Dr. Huys 17. 5. Illerhaus 17. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer* 16. 5. Frau Kettig 22. 5. Killat 16. 5. Klinker* 16. 5. Dr. Kreyssig* 16. 5. Kriedemann* 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr* 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Dr. Mälzig 17. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies* 16. 5. Marx 17. 5. Mattick 17. 5. Mauk* 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger* 16. 5. Michels 16. 5. Missbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller-Hermann* 16. 5. Nellen 17. 5. Ollenhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp* 16. 5. Frau Dr. Probst* 16. 5. Rademacher* 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18. 5. Frau Renger 31. 5. Richarts* 16. 5. Rohde 16. 5. Sander 17. 5. Scheppmann 16. 5. Schulhoff 17. 5. Schwabe 16. 5. Seifriz* 16. 5. Soetebier 16. 5. Spitzmüller 17. 5. Dr. Stammberger 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Stauch 17. 5. Dr. Stecker 18. 5. Stein 16. 5. Dr. Steinmetz 17. 5. Storch 17. 5. Frau Strobel* 16. 5. Sühler 17. 5. Dr. Toussaint 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm* 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 14. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/1217, Fragen IX/1 und IX/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bisher vom Saarland belieferte Versorgungsunternehmen des süddeutschen Raumes mit dem Ablauf des Kohlenwirtschaftsjahres (31. März 1963) nur noch zu wesentlich verschlechterten Preisen und Bedingungen mit Gaskohle beliefert werden? Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die für das in Frage IX/1 erwähnte Geschäftsgebaren gegebene Begründung (Rationalisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Grubenstilllegungen) zutreffend und vertretbar ist? 3768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Zur Frage IX/1 Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Versorgungsunternehmen im süddeutschen Raum ab 1. April 1963 nicht mehr zu den bisherigen Sonderpreisen und -bedingungen von den Saarbergwerken beliefert wird. Die Saarbergwerke mußten sich seit dem Kohlenwirtschaftsjahr 1958/59 vielfach den Konkurrenzpreisen und den Sonderbedingungen des Ruhrbergbaus anpassen, wenn sie ihre Produktion bei den Versorgungsunternehmen. des süddeutschen Raumes absetzen wollten. Hierzu sind sie durch die Bestimmungen des Montanunion-Vertrages berechtigt. Es wurden daher mit einem Großteil dieser Verbraucher entsprechende langfristige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um Verträge mit dreijähriger Dauer handelte, sind diese mit dem 31. März 1963 ausgelaufen. Neue derartige Verträge werden von den Saarbergwerken aus Erlösgründen 'vorerst nicht abgeschlossen. Wie bekannt, weist die Entwicklung im Steinkohlenbergbau im ganzen Bundesgebiet steigende Kosten auf, die bisher nur zum Teil durch Rationalisierungen, Stillegungen usw. ausgeglichen werden konnten. Infolgedessen sahen sich auch die Saarbergwerke gezwungen, verschiedene Preisvergünstigungen, die sie in früherer Zeit eingeräumt hatten, aufzuheben. Zur Frage IX/2 Diese Frage steht im Zúsamenhang mit der Frage IX/ 1. Wie hierzu bereits dargelegt, waren auch die Saarbergwerke zu Rationalisierungsmaßnahmen und im Zusammenhange damit zu Zechenstillegungen genötigt. Nach meiner Unterrichtung reichen die bisherigen Rationalisierungserfolge jedoch nicht aus, um die Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten voll auszugleichen. Ein teilweiser Ausgleich muß daher anderweitig — d. h. über den Preis — gesucht werden. Die Bundesregierung sieht Preiserhöhungen selbstverständlich nicht gern. Andererseits aber ist es das Ziel der Energiepolitik, die Wettbewerbsfähig- I keit und Leistungskraft des Steinkohlenbergbaus zu steigern. Der Saarbergwerke AG kann es daher m. E. nicht verwehrt werden, ihre Erlöse durch maßvolle Preiskorrekturen zu verbessern, wenn der Markt eine solche Verbesserung erlaubt und diese Preiserhöhung durch die Kostenentwicklung bedingt ist. Jedenfalls erscheint es vernünftiger, den Weg einer maßvollen Preiskorrektur zu wählen, als sich im Wege von Subventionen den unerläßlich notwendigen Ausgleich zu verschaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) Drucksache IV/1250 (Fragen XII/1 und XII/2): Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß Bundesfinanzhilfen für Schulbauten als Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen teilweise so verspätet gewährt werden, daß die Schulausbildung der Kinder der am Dienstort wohnenden Soldaten gefährdet ist? ist es mit der Fürsorgepflicht des Staates gegeniiber seinen Soldaten vereinbar, daß die Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen in ihrer Gesamtsumme weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen? Mir ist bekannt, daß seit einiger Zeit die Bundesfinanzhilfen mit erheblicher Verspätung gewährt werden. Dadurch treten Verzögerungen bei Schulbauten und bei anderen, insbesondere kommunalen Folgemaßnahmen ein, die für den Schulunterricht und für andere Dinge unangenehm sind. Die Verzögerungen in der Gewährung der Bundesfinanzhilfen liegen daran, daß die Geldmittel nicht ausreichen, um die nötigen Aufgaben schnell durchzuführen. Ich habe bereits angeregt, diese Sache in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu besprechen, um eine Abhilfe zu finden. Bis dies grundsätz4ich möglich ist, werde ich mit dem Bundesminister der Finanzen erwägen, Bindungsermächtigungen zu erlangen, damit wenigstens Zusagen für das nächste Jahr gegeben werden und damit die Gemeinden usw. endgültig planen und die Restfinanzierung sicherstellen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich möchte mich auf wenige Wort beschränken. Ich glaube, ich kann das nach den vorzüglichen Berichten auch tun, die wir mündlich und schriftlich bekommen haben.
    Was die Präambel angeht, so hat niemals jemand von uns daran gedacht, daß der deutsch-französische Vertrag die in der Präambel genannten Verträge irgendwie beeinträchtigen solle.
    Ich möchte, damit vielleicht hie und da in der Tiefe schlummernde Bedenken ganz wegfallen, aber auch noch folgendes sagen. Ich habe den Staatssekretär Rusk im Frühsommer des vergangenen Jahres gefragt, ob die Vereinigten Staaten Bedenken dagegen hätten, wenn wir, woran wir dächten, in ein engeres Verhältnis zu Frankreich treten würden. Herr Rusk hat mir damals gesagt: Keineswegs; die Vereinigten Staaten werden immer in einem engeren Verhältnis zu England stehen, und deswegen begrüße ich es, wenn Sie und Frankreich auch in
    einem engeren Verhältnis stehen.
    Es ist also, meine verehrten Damen und Herren, gar nicht etwa Verborgenen vor Amerika verhandelt worden, sondern ich habe sogar zuerst den amerikanischen Staatssekretär befragt, ob Amerika da Bedenken hätte.
    Was dann das Verhältnis des französischen Präsidenten zur politischen Union angeht, so möchte ich Sie auf folgendes hinweisen. Nach der Konferenz von Godesberg im Juli 1961 hat der französische Präsident General de Gaulle einen Entwurf für einen Vertrag über eine politische Union vorgelegt. In diesem Vertragsentwurf war vorgesehen, daß auch die schon bestehenden europäischen Einrichtungen von dem neuen Vertrag mit erfaßt werden sollen. Das war für uns und auch für andere nicht annehmbar. Ich bin damals mit Herrn de Gaulle in Baden-Baden zusammengekommen und halbe ihm das auseinandergesetzt, habe ihm gesagt, daß bestehende Einrichtungen, die gut funktionieren, doch nicht durch neu zu schaffende der politischen Union beeinträchtigt werden dürften. Er hat mir 'zugestimmt und seine Meinung in diesem Punkte geändert, so daß nunmehr der Entwurf der politischen Union uns absolut annehmbar erschien.
    Aber damals haben die Niederlande und Belgien gegen diese politische Union Protest eingelegt. Das ist wahrscheinlich von den Niederlanden ausgegangen; denn ich habe später mit Herrn Spaak ein Gespräch darüber gehabt, .aus dem ganz klar hervorging, daß er seine Ansicht zu ändern bereit war.
    Dann, meine Damen und Herren, haben Herr de Gaulle und ich den damaligen Ministerpräsidenten Fanfani gebeten, er möge doch die Regierungschefs der sechs Länder nach Rom einladen — es war schon früher von einer Konferenz in Rom die Rede —, damit wir dort mit der Frage der politischen Union weiterkämen. Leider hat es Herr Fanfani abgelehnt, uns nach Rom einzuladen.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, aus dem, was ich da gesagt habe, zu entnehmen, daß ein Haupthindernis dafür, daß nicht schon im Jahre 1961 eine politische Union geschaffen wurde, nicht etwa Frankreich war, nicht General de Gaulle war, sondern andere es gewesen sind. General de Gaulle steht meines Wissens — er hat mir das auch ausdrücklich gesagt — nach wie vor auf dem Boden einer politischen Union Europas. Das steht auch ausdrücklich in den Erklärungen, die de Gaulle und ich am 22. Januar dieses Jahres in Paris abgegeben haben.
    Meine Damen und Herren, Sie wundern sich vielleicht — lassen Sie mich auch das hier einfügen —, daß sich Länder innerhalb der Sechs so stark konsultieren. Ich bitte Sie, doch einmal die zwischen den Benelux-Staaten bestehenden Verträge zu lesen. Lesen Sie sie doch einmal! Es sind mehrere Verträge. Sie fingen vorsichtig an. Ich glaube aber kaum, daß man sie jetzt noch Konsultationsverträge nennen kann. Und wer in aller Welt hat sich darüber bisher aufgeregt? Niemand, meine Damen und Herren! Die Benelux-Staaten haben sich sehr heftig und sehr eindringlich konsultiert. Das hat der ganzen Sache nichts geschadet. Im Gegenteil, wenn eine Einigung zwischen mehreren erfolgt — die natürlich nicht dem anderen aufgezwungen werden darf —, kommt man doch sehr viel leichter zu einem gemeinsamen Beschluß, wenn man zu sechs ist.
    Ich möchte dem Herrn Kollegen Wehner noch etwas sagen. Herr Kollege Wehner — das wird ihm kein Mensch abstreiten — hat doch eine Begabung für Zukunftsblicke in die Politik.

    (Heiterkeit. — Beifall bei der SPD.)

    — Ich bin noch nicht fertig, meine Damen und Herren. Nein, ich wollte ihm gar kein Kompliment machen,

    (Heiterkeit)

    sondern ich wollte ihm nur sagen, daß er die Begabung dafür hat.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Sie alle haben das doch anerkannt, meine Herren; denn Sie sind ihm doch in seinen zukunftsseherischen Ausblicken immer gefolgt.

    (Wiederholte Heiterkeit.)

    Herr Kollege Wehner, stellen Sie sich doch einmal vor, das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland wäre nicht gründlich, wie das durch diesen Vertrag erfolgen soll, bereinigt worden, die ganze, in alte Jahrhunderte zurückreichende Rechnung nicht beglichen, nicht alles erledigt worden, nicht ein neuer Anfang, ein gemeinsamer Anfang gemacht worden! Sie werden mir darin sicher recht



    Bundeskanzler Dr. Adenauer
    geben: Wenn das nicht erfolgt wäre, wäre ein Aufbau Europas völlig unmöglich gewesen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich brauche Sie doch nur daran zu erinnern, daß nach dein Zusammenbruch Deutschlands im Jahre 1945 sehr ernsthafte Bestrebungen im Gange waren — gestützt von Frankreich und von Sowjetrußland —, in Deutschland überhaupt keine zentrale Gewalt mehr entstehen zu lassen und insbesondere das Industriegebiet zu internationalisieren. Diese Vorgänge, unter denen wir alle damals sehr gelitten haben, muß man sich einmal in Erinnerung rufen, um ermessen zu können, welche Bedeutung das hat, was wir jetzt gemacht haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das möchte ich auch noch Herrn Wehner sagen: Sie wissen, daß die Sowjetunion an mehrere Staaten wegen dieses Vertrages Noten gerichtet hat. Die schärfste Note ist von der Sowjetunion ,an Frankreich gerichtet worden, eine Warnung, diesen Vertrag mit Deutschland abzuschließen. Diese Note, die von Moskau nach Paris gegangen ist, ist für mich eine hundertprozentige innere Rechtfertigung unseres Standpunkts.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf auch daran erinnern, daß zwischen dem Deutschen Reich und dem zaristischen Rußland jahrzehntelang ein Vertrag gegen Frankreich bestanden hat. Ich darf weiter daran erinnern, daß schon ein Jahr nach dem Ausscheiden Bismarcks die französische Flotte in Kronstadt war und daß dann von Frankreich ein Vertrag mit dem zaristischen Rußland gegen Deutschland geschlossen worden ist.
    Wie groß 'der Wechsel, die Änderung, die Spanne der Entwicklung ist, das können Sie auch daraus sehen, daß es kein anderer als General de Gaulle war, der im Jahre 1944 als Ministerpräsident nach Moskau gefahren ist, um den Vertrag mit Moskaugegen Deutschland wiederherzustellen.
    Alle diese Dinge, die ja noch gar nicht so weit zurückliegen, die wir selbst erlebt haben, muß man sich vor Augen halten, um sich klarzumachen, was hätte kommen können und was nun Gott sei Dank abgewendet worden ist und für alle Zukunft abgewendet bleibt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin Herrn von Brentano sehr dankbar, daß er den Dank an de Gaulle wegen der Rede, die er damals vor dem amerikanischen Senat für Deutschland gehalten hat, ausgesprochen hat. Ich kann nur hinzufügen, daß auch in sehr engem Kreise Herr de Gaulle immer absolut unsere Rechte nach dem Osten zu vertreten hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es war ein sehr feierlicher Akt, als Präsident de Gaulle und ich in Paris die Gemeinsame Erklärung unterschrieben. Es heißt darin:
    in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker
    — „Völker", ich _unterstreiche das Wort — zueinander von Grund ,auf neugestaltet. Und an einer anderen Stelle heißt es:
    in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist.
    Das ist in jener sehr feierlichen Stunde damals in Paris erklärt und unterschrieben worden vom Präsidenten ide Gaulle und von mir als Bundeskanzler.
    Meine verehrten Damen und Herren, ich bin aufrichtig glücklich darüber, daß, wie es allem Anschein nach kommen wird, eine so imposante, so große Mehrheit für diesen Vertrag ist. Denn nur dann, wenn dieser Vertrag nicht von der einen oder anderen Mehrheit, sondern von der großen Menge des ganzen deutschen Volkes — und das wird er, meine Damen und Herren — und von der ganz großen Mehrheit — ich wage nicht zu sagen: einstimmig; deswegen sage ich: von der ganz großen Mehrheit — des Bundestages getragen wird, können wir erwarten, daß dieser Vertrag die Wirkungen haben wird, die wir von ihm erhoffen und die in eine weite, weite Zukunft hineinreichen sollen.

    (Lang anhaltender, lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich rufe auf Art. 1 und 2, letzteren mit der Streichung der beiden Worte „und soweit", wie es der Auswärtige Ausschuß Ihnen vorgeschlagen hat, sowie Art. 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort hierzu wird nicht mehr gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Die allgemeine Aussprache hat bereits stattgefunden. Wird sonst noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Eine Gegenstimme rechts und einige Gegenstimmen links. Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei einigen Enthaltungen mit sehr großer Mehrheit angenommen.

(Beifall im ganzen Hause, bei dem sich die Abgeordneten der CDU/CSU erheben.)

Meine Damen und Herren, ich habe eine traurige Pflicht zu erfüllen.

(Die Abgeordneten erheben sich.)




Vizepräsident Dr. Jaeger
In den frühen Morgenstunden dieses Tages ist unser Kollege Karl-Heinz Lünenstraß durch einen Verkehrsunfall gestorben. Er befand sich wohl auf dem Wege zur Sitzung dieses Hohen Hauses.
Unser Kollege Lünenstraß wurde am 28. November 1919 in Dahlhausen im Ennepe/Ruhr-Kreis geboren. Nach der Schriftsetzerlehre wurde er Soldat und nahm 1939 bis 1945 am zweiten Weltkrieg teil. Nach Beendigung des Krieges übte er zunächst seinen Beruf als Schriftsetzer aus und arbeitete an verschiedenen Tageszeitungen mit.
Von 1947 bis 1949 war er hauptamtlich für die Sozialdemokratische Partei in Geldern, Kleve und Krefeld tätig. Im Jahre 1949 wurde er Parteisekretär im Landkreis Düsseldorf-Mettmann.
Karl-Heinz Lünenstraß hat früh den Weg zur Sozialdemokratischen Partei gefunden. Bereits vor 1933 war er Mitglied der Sozialistischen Jugend. Nach 1945 stellte er sich sofort in den Dienst der sozialdemokratischen Parteiarbeit. Im Landkreis Düsseldorf-Mettmann war er Kreistagsmitglied und Fraktionsvorsitzender. Er bekleidete das Amt des Bürgermeisters der Stadt Mettmann. Er war Vorsitzender des Beirats bei der Landespolizeibehörde Düsseldorf.
Er gehörte dem Deutschen Bundestag über die Landesliste Nordrhein-Westfalen seit 1957, also nun zum zweitenmal, an. Er war Mitglied des Ausschusses für Inneres.
Ich spreche den Angehörigen des verstorbenen Kollegen und den Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die tiefe Anteilnahme des Hauses aus. — Ich stelle fest, daß Sie sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben haben. Ich danke Ihnen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224).
Zur Einbringung des Gesetzes hat das Wort der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Verabschiedung des letzten Änderungsgesetzes zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat das Hohe Haus die Bundesregierung ersucht, rechtzeitig einen Gesetzentwurf über die Umwandlung des Bundesverfassungsgerichts aus einem Zwillingsgericht in ein Einheitsgericht für das Jahr 1963 vorzulegen. Der Bundesrat ist dieser Entschließung damals beigetreten.
    Die Bundesregierung hat nun in enger Fühlungnahme mit dem Bundesverfassungsgericht geprüft, ob die Umwandlung in ein Einheitsgericht möglich erscheint. Sie stimmt mit den gesetzgebenden Körperschaften nach wie vor darin überein, daß ein Einheitsgericht die angemessene Organisationsform für das Bundesverfassungsgericht darstellt. Die Bundesregierung hat sich jedoch den überzeugenden
    Gründen des Gerichts nicht verschließen können, daß die Umwandlung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertretbar ist. Die Geschäftsbelastung des Gerichts hat entgegen den Erwartungen bei der Verabschiedung der letzten Novelle nicht nachgelassen. Ich werde mir erlauben, im Rechtsausschuß hierzu neues Zahlenmaterial vorzulegen, da die in der Begründung zum Regierungsentwurf genannten Zahlen inzwischen überholt sind.
    Die Umwandlung des Bundesverfassungsgerichts in ein Einheitsgericht würde jedenfalls, wenn man das Gericht nicht mit der Arbeit völlig überfordern will, nur mit einer Einschränkung seiner Zuständigkeiten erkauft werden können. An eine solche Einschränkung der Zuständigkeiten des Gerichts denkt jedoch niemand. Sämtliche Zuständigkeiten sind organisch miteinander verbunden und außer der Verfassungsbeschwerde auf Grund eines wohlüberlegten Planes des Verfassungsgesetzgebers im Grundgesetz selbst festgelegt. Auch die im Grundgesetz nicht festgelegte Verfassungsbeschwerde hat eine so bedeutsame Funktion bei der Fortbildung des Verfassungsrechts, insbesondere bei der Auslegung der Grundrechte, erlangt, daß eine Einschränkung jedenfalls so lange nicht erwogen werden sollte, als der Prozeß der Konkretisierung der Grundrechte durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.
    Aus diesen Gründen glaubt die Bundesregierung dem Hohen Hause einen der Entschließung von 1959 entsprechenden Entwurf über die Umwandlung des Bundesverfassungsgerichts in ein Einheitsgericht noch nicht vorlegen zu können. Unabhängig von der Frage der Umwandlung in ein Einheitsgericht muß aber angesichts der am 1. September dieses Jahres kraft Gesetzes eintretenden Herabsetzung der Richterzahl geprüft werden, wie die Arbeitskraft des Gerichts weiterhin gewährleistet werden kann. Allein die Zahl der jährlich eingehenden Verfassungsbeschwerden hat sich von 1956 bis heute verdoppelt. Zur Lösung dieses Problems gibt es nur zwei Wege: entweder bleibt es für eine weitere Übergangszeit bei zehn Richtern je Senat, oder das Gericht wird durch Verfahrensvereinfachungen in die Lage versetzt, auch mit acht Richtern je Senat den Arbeitsanfall zu bewältigen.
    Die Bundesregierung glaubt, es nicht vertreten zu können, dem Hohen Haus eine Verlängerung der Übergangszeit, also eine Belassung von je zehn Richtern, vorzuschlagen, zumal ja eine solche Verlängerung schon einmal im Jahre 1959 vorgenommen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht ist bei seinem hohen Rang denkbar ungeeignet für Übergangslösungen. Eine Übergangslösung würde auch die Erreichung des für richtig gehaltenen Zieles eines Einheitsgerichts wesentlich erschweren. Schließlich würden wir nach Ablauf der Übergangszeit mit Sicherheit vor demselben Problem stehen.
    Die Bundesregierung schlägt deshalb nach sorgfältigen Erörterungen mit dem Bundesverfassungsgericht den zweiten Weg vor, dem sich auch der Bundesrat mit großer Mehrheit angeschlossen hat.. Es muß der Versuch gemacht werden, durch Verfah-



    Bundesminister Dr. Bucher
    rensvereinfachungen das Gericht in die Lage zu versetzen, auch mit acht Richtern je Senat den Arbeitsanfall zu bewältigen. Die Möglichkeiten hierzu sind allerdings begrenzt. Die Entlastung muß vor allem bei der Fülle der Verfassungsbeschwerden gesucht werden, die fast 90 % aller Eingänge ausmachen und von denen weniger als 1 % Erfolg hat.
    Ich möchte aber betonen, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung die Verfassungsbeschwerde als solche unangetastet läßt. Ich bin auch der Auffassung, daß die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde, die für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger und für die Konkretisierung der Grundrechte derart wichtig ist, nicht allein an der Zahl der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gemessen werden kann. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß in der Vergangenheit nur knapp 5 % aller Verfassungsbeschwerden durch die Senate selbst entschieden wurden. Der Rest wurde von den Vorprüfungsausschüssen verworfen. Das hat seinen Grund darin, daß ein hoher Prozentsatz der Verfassungsbeschwerden mißbräuchlich eingelegt wird und daß namentlich in Fällen, in denen die Beschwerdeführer nicht durch Anwälte vertreten sind, allzu häufig ein Verfahren begehrt wird, das weder der Stellung des Gerichts noch dem Sinn der Verfassungsbeschwerde entspricht.
    Der Entwurf sieht deshalb zur Entlastung des Gerichts neben anderen Verfahrensvereinfachungen eine Umgestaltung des Verwerfungsverfahrens in ein positives Annahmeverfahren und die Auflockerung der Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheidungen vor. Diese beiden Änderungen stehen in einer Wechselbeziehung. Sie sollen auf der einen Seite eine Entlastung des Gerichts in Fällen der unzulässigen, offensichtlich unbegründeten oder gar mißbräuchlich eingelegten Verfassungsbeschwerde gewährleisten und auf der anderen Seite sicherstellen, daß die verfassungspolitisch bedeutsamen Verfahren zur Entscheidung vor die Senate selbst kommen.
    Ob diese Entlastung als Ausgleich für die am 1. September eintretende Herabsetzung der Richterzahl von zehn auf acht Richter je Senat ausreichen wird oder ob eine weitere Entlastung geboten ist, wird sehr sorgfältiger Prüfung im Rechtsausschuß bedürfen. Sie kennen hierzu den Vorschlag des Bundesrates, die Begründungspflicht für die ablehnenden Entscheidungen im Annahmeverfahren zu beseitigen. In diesem Vorschlag des Bundesrates sehe ich einen vertretbaren Ansatzpunkt. Ich berücksichtige hierbei vor allem, daß eine einmal angenommene Verfassungsbeschwerde nur in begründeter Form verworfen werden kann und daß im übrigen bereits zwei Richter genügen, um eine solche begründete Senatsentscheidung herbeizuführen. Das höchste Gericht der Bundesrepublik kann das Vertrauen für sich in Anspruch nehmen, daß es von der Freistellung vom Begründungszwang in maßvoller Weise Gebrauch machen würde, so daß in dem verfassungsrechtlich bedeutsamen Bereich die Frage einer begründungslosen Verwerfung von Verfassungsbeschwerden kaum entstehen dürfte.
    Über diese zweifellos sehr schwierigen Fragen stehe ich noch in einem Meinungsausstausch mit
    dem Gericht, und ich nehme an, daß der Rechtsausschuß — wenn ich mir diese Anregung erlauben darf — auch dem Bundesverfassungsgericht selbst Gelegenheit geben wird, seine Auffassung hierzu im Rechtsausschuß vorzutragen.
    Abschließend darf ich auch vor diesem Hohen Hause das besondere Anliegen der Bundesregierung hervorheben, gesetzliche Bestimmungen, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, im größtmöglichen Einvernehmen aller Verfassungsorgane und auf breitester parlamentarischer Grundlage — d. h. jedenfalls auf breiterer, als der derzeitigen Besetzung des Hauses entspricht — zu beschließen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)