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    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Inhalt: Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217) Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Einrichtung eines Konsulats in Straßburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D Faller (SPD) 3551 D, 3552 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung von Abkommen des Europarats Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C, 3552 D, 3553 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies: Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C Frage des Abg. Fritsch: Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Errichtung von Bundesoberbehörden Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Telefon- und Anschlußgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Vorwahlnummern im Fernsprechnetz Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B, 3554 C, 3554 D Lemper (SPD) 3554 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C Sänger (SPD) 3556 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D Erler (SPD) 3557 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B, 3557 C, 3557 D Dr. Schäfer (SPD) 3557 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache IV/ 1116) 3558 C Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 1120) 3558 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113) Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D Dr. Supf (FDP) 3577 A Benda (CDU/CSU) 3580 C Merten (SPD) 3584 A Kreitmeyer (FDP) 3589 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A Leicht (CDU/CSU) 3592 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111) Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B Rademacher (FDP) 3599 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A Cramer (SPD) 3607 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III (Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225) Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A Rehs (SPD) 3614 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D Struve (CDU/CSU) 3615 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110) Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D Blank, Bundesminister 3618 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112) Cramer (SPD) 3621 A Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3627 D Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117) Gewandt (CDU/CSU) 3629 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C Scheel, Bundesminister 3636 B Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118) Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C Wellmann (SPD) 3639 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119) Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123) Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130) Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131) Schoettle (SPD) 3651 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020) Rasner (CDU/CSU) 3616 C Nächste Sitzung 3653 D Anlagen 3654 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Brünen 8. 6. Burckardt 9. 5. Burgemeister 10. 5. Corterier 31. 5. Dr. Dörinkel 10. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Frau Funcke (Hagen) 9. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Hirsch 24. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11. 5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Kriedemann ** 10. 5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 10. 5. Mattick 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 10. 5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19.5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Frau Dr. Rehling * 10. 5. Richarts 10. 5. Schlee 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Schultz 9. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Seuffert 9. 5. Spitzmüller 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10.5. Storch ** 10. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 10. 5. Zoglmann 31. 5. b) Urlaubsanträge Frau Renger 31. 5. Anlage 2 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129). Der Bundeshag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern 1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen: Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden. 3656 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden. Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM". Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Eisenmann Anlage 4 Umdruck 269 Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schwabe Dr. Tamblé Buchstaller Dr. Eppler Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr Dr. Rinderspacher Ritzel Schmidt (Braunschweig) Anlage 5 Umdruck 251 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen. Bonn, den 7. Mai 1963 Rehs Jaksch Frehsee Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 268 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert: a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt: „(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein. 2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt: 5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2: (2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff- Dr. Schmidt (Offenbach) Strohmayr Urban Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug Spies Wendelborn Rademacher Ramms Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657 nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."' 3. In Artikel 11 wird a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet" b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben: „ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung."; c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen; d) hinter Nr. 8 eingefügt: ,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."' 4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt: ,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt: „§78a § 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."' Bonn, den 8. Mai 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker Dr. Bieringer Dr. Böhm (Frankfurt) Brück Bühler Dr. Burgbacher Dr. Czaja Dr. Dichgans Diebäcker Falke Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Götz Goldhagen Gottesleben Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger Frau Klee Knobloch Leicht Lemmer Meis Mick Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus Ruf Ruland Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff Dr. Seffrin Spies Stiller Storch Struve Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Wuermeling Ziegler Dr. Zimmer Dr. Zimmermann (München) Anlage 7 Umdruck 274 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung: Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft 2. In Artikel 2 Nr. 1 a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung: „(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder . eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.", Absatz 3 wird gestrichen; b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b (1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme 3658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten. (3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend. (4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint. (5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ; c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt: „§ 169c (1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn 1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist, 2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder 3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt." 3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an." 4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."' 5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."' 6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung: „(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) . (4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist." 7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen. 8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen. 9. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen. b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen. 10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen. 11. Artikel 15 wind wie folgt geändert: a) Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird." b) Absatz 7,a wird gestrichen. c) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659 L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden." Bonn, den 9. Mai 1963 Fnau Dr. DiemerNicolaus Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Schlee Benda Ehnes Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Ramminger Vogt Wieninger Dürr und Fraktion Anlage 8 Umdruck 275 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 wird a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1", b) § 112 Abs. 4 gestrichen, c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen." 2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 9 Umdruck 276 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschoff Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. KiepAltenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 10 Umdruck 260 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung: „Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer". Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden." 2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde 3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 11 Umdruck 261 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt: 1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt. 2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5: „5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird." 3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt: der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde Anlage 12 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 13 Umdruck 270 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Schoettle Dr. Gleissner Dr. Vogel Müller (Aachen-Land) Dr. Eande Dr. Götz Dr. Althammer Mengelkamp Baier (Mosbach) Ritzel Brese Jürgensen Dr. Conring Seidel (Fürth) Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode) Leicht Krappe Windelen Peters Anlage 14 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt: „Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 278 Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661 Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 16 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt: „a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,". 2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM" Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607 Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 273 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert. 2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 18 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes," Bonn, 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 20 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 277 Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt: „7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);" Bonn, den 9. Mai 1963 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Emde Leukert Krüger Dr. Rutschke
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    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte, Herr Präsident!


Rede von Fritz Baier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, ist Ihnen nicht bekannt, daß sich der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen mit dem Bundeskuratorium für Jugendfragen seit geraumer Zeit damit befaßt, den Bundesjugendplan nach zeitgemäßeren Gesichtspunkten aufzugliedern, und halten Sie es für zweckmäßig, daß wir uns trotzdem in dieser späten Stunde hier darüber unterhalten?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, darf ich Ihnen sagen, daß der Aktionsausschuß zur Beratung der Bundesregierung installiert worden ist. Die Entscheidung darüber, wie der Bundesjugendplan letzthin strukturiert werden muß, muß aber durch das Parlament getroffen werden und kann nicht durch einen wie auch immer gearteten Ausschuß ersetzt werden.
    Ich möchte also darauf verzichten, auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Berlin-Begegnung besonders einzugehen; aber zur internationalen Begegnung der Jugend möchte ich doch einige Feststellungen treffen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bejaht den weiteren Ausbau gerade dieser Position. Es ist ganz gewiß kein Nachteil, wenn sich dabei auch Schwerpunkte der Freundschaft und der freundschaftlichen Begegnung zu dem einen oder anderen Lande ergeben.
    Wenn aber, wie von dem Herrn Bundesminister für Familien- und Jugendfragen mitgeteilt worden ist, künftig für den deutsch-französischen Jugendaustausch etwa das Zehnfache des Betrages gewährt werden soll, der bislang für die Begegnung mit der Jugend der übrigen Welt zur Verfügung steht, dann ist das nach unserem Dafürhalten keine vernünftige Relation und stellt — diese Sorge haben wir jedenfalls — den Erfolg jahrelanger Bemühungen auf diesem Gebiet in Frage.
    Wohl verstanden, wir sind sehr für eine Intensivierung gerade des deutsch-französischen Jugendaustausches; aber wir stimmen sicherlich alle darin überein, daß die Völkerversöhnung nicht an der deutsch-französischen Grenze haltmachen darf. Die Aussöhnung mit Frankreich darf nicht den Eindruck hinterlassen, als solle sie auf Kosten der Möglichkeiten zu einer Verständigung mit anderen Völkern in und außerhalb Europas geschehen.
    Lassen Sie mich hier sagen: Gerade die deutsche Jugend — das ist wohl hinreichend bekannt — möchte nicht, daß die Ansätze für ein größeres, vereintes Europa verschüttet werden. Wir müssen auf jeden Fall den Eindruck vermeiden, daß eine ungleiche Förderung mit öffentlichen Mitteln gleichzusetzen wäre mit einer unterschiedlichen Stärke unseres Willens zur Völkerverständigung.
    Lassen Sie mich deshalb unmißverständlich sagen: Wir sind keineswegs gegen die Absicht der Bundesregierung, den Jugendetat um 20 Millionen DM zu verstärken, wenngleich es interessant wäre, einmal die Berechnungsgrundlage dafür kennenzulernen. Aber weder der deutsch-französische Jugendaustausch allein noch, wie verlautete, eine Begegnung mit der Jugend anderer Völker — etwa unter deutsch-französischer Führung — wäre eine ausreichende Motivierung für eine so beachtliche Aufstockung der Mittel gerade für diese Position, sondern nur die Vielfalt internationaler Jugendbegegnungen, das gleichberechtigte Miteinander der Jugend der freien Welt, zu der ja, für Europa gesehen, bei aller Respektierung nicht nur die französische Jugend, sondern auch die englische und skandinavische Jugend gehören, würde eine solche Aufstockung — und in dieser Höhe — rechtfertigen.



    Liehr
    Wir meinen, daß die Bundesregierung gut beraten wäre, wenn sie ihre Absichten sorgfältig überprüfte und konkretisierte.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen im übrigen die Absicht der Bundesregierung, den Bundesjugendplan übersichtlicher zu gestalten, zu straffen und, wie gesagt wurde, auch in gewisser Weise zu bereinigen. Aber zu dieser Bereinigung wird auch das Sachverständigengremium, von dem Sie gerade eben gesprochen haben, Herr Kollege, das zur Beratung der Bundesregierung in Jugendfragen zuständig ist, und wird auch eine Trennung von Beratern und Interessenten gehören müssen. Ohne jemandem nahetreten zu wollen: weder der Aktionsausschuß noch das Bundesjugendplankuratorium konnte trotz aller Bemühungen der einzelnen Persönlichkeiten bei den Beratungen des Bundesjugendplans immer eine klare Trennung walten lassen. Die Zusammensetzung brachte es eben mit sich, daß der einzelne nicht nur als Berater tätig war, sondern auch in die Rolle des Interessenvertreters gedrängt wunde, der letzten Endes für seinen Verband oder für seine Gruppe einen möglichst hohen Anteil herausschlagen sollte.
    Nach § 26 des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist nun ein Bundesjugendplankuratorium zu bilden, das die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe zu beraten hat. Wir nehmen an, daß damit die Tage des Aktionsausschusses und des Bundesjugendplankuratoriums gezählt sind. Wir halten es jedenfalls für richtig, wenn das neu zu bildende Bundesjugendkuratorium in bezug auf den Bundesjugendplan nur noch die Grundsätze berät, ohne — wie bisher — Einzelheiten zu diskutieren.
    Die Beratungen des Jugendetats sollten nach unserem Dafürhalten, wie das bei allen anderen Einzelplänen der Fall ist, einzig und allein im zuständigen Ausschuß des Bundestages geführt werden, der dann natürlich auch die vom Bundesjugendkuratorium erarbeiteten Grundsätze in seine Beratungen einbeziehen müßte.
    Ansonsten, meine Damen und Herren, sehen wir dem in diesem Jahr fälligen Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendhilfe mit großem Interesse entgegen. Wir erwarten, daß der Bericht möglichst bald dem Hohen Hause vorgelegt wird, zumal angenommen werden kann, daß sich daraus auch für den Bundesjugendplan weitere Konsequenzen ergeben.
    Abschließend darf ich sagen: wir sind gewiß, daß all dies einer weiteren Versachlichung der um den Bundesjugendplan geführten Diskussionen dienlich sein wird. Wir werden uns erlauben, im Ausschuß auf diese und einige andere Punkte im einzelnen zurückzukommen.

    (Beifall bei der SPD.)