Rede:
ID0407528500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Baier: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Inhalt: Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217) Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Einrichtung eines Konsulats in Straßburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D Faller (SPD) 3551 D, 3552 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung von Abkommen des Europarats Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C, 3552 D, 3553 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies: Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C Frage des Abg. Fritsch: Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Errichtung von Bundesoberbehörden Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Telefon- und Anschlußgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Vorwahlnummern im Fernsprechnetz Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B, 3554 C, 3554 D Lemper (SPD) 3554 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C Sänger (SPD) 3556 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D Erler (SPD) 3557 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B, 3557 C, 3557 D Dr. Schäfer (SPD) 3557 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache IV/ 1116) 3558 C Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 1120) 3558 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113) Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D Dr. Supf (FDP) 3577 A Benda (CDU/CSU) 3580 C Merten (SPD) 3584 A Kreitmeyer (FDP) 3589 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A Leicht (CDU/CSU) 3592 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111) Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B Rademacher (FDP) 3599 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A Cramer (SPD) 3607 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III (Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225) Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A Rehs (SPD) 3614 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D Struve (CDU/CSU) 3615 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110) Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D Blank, Bundesminister 3618 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112) Cramer (SPD) 3621 A Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3627 D Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117) Gewandt (CDU/CSU) 3629 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C Scheel, Bundesminister 3636 B Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118) Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C Wellmann (SPD) 3639 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119) Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123) Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130) Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131) Schoettle (SPD) 3651 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020) Rasner (CDU/CSU) 3616 C Nächste Sitzung 3653 D Anlagen 3654 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Brünen 8. 6. Burckardt 9. 5. Burgemeister 10. 5. Corterier 31. 5. Dr. Dörinkel 10. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Frau Funcke (Hagen) 9. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Hirsch 24. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11. 5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Kriedemann ** 10. 5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 10. 5. Mattick 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 10. 5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19.5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Frau Dr. Rehling * 10. 5. Richarts 10. 5. Schlee 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Schultz 9. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Seuffert 9. 5. Spitzmüller 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10.5. Storch ** 10. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 10. 5. Zoglmann 31. 5. b) Urlaubsanträge Frau Renger 31. 5. Anlage 2 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129). Der Bundeshag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern 1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen: Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden. 3656 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden. Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM". Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Eisenmann Anlage 4 Umdruck 269 Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schwabe Dr. Tamblé Buchstaller Dr. Eppler Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr Dr. Rinderspacher Ritzel Schmidt (Braunschweig) Anlage 5 Umdruck 251 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen. Bonn, den 7. Mai 1963 Rehs Jaksch Frehsee Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 268 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert: a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt: „(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein. 2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt: 5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2: (2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff- Dr. Schmidt (Offenbach) Strohmayr Urban Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug Spies Wendelborn Rademacher Ramms Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657 nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."' 3. In Artikel 11 wird a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet" b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben: „ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung."; c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen; d) hinter Nr. 8 eingefügt: ,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."' 4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt: ,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt: „§78a § 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."' Bonn, den 8. Mai 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker Dr. Bieringer Dr. Böhm (Frankfurt) Brück Bühler Dr. Burgbacher Dr. Czaja Dr. Dichgans Diebäcker Falke Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Götz Goldhagen Gottesleben Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger Frau Klee Knobloch Leicht Lemmer Meis Mick Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus Ruf Ruland Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff Dr. Seffrin Spies Stiller Storch Struve Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Wuermeling Ziegler Dr. Zimmer Dr. Zimmermann (München) Anlage 7 Umdruck 274 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung: Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft 2. In Artikel 2 Nr. 1 a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung: „(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder . eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.", Absatz 3 wird gestrichen; b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b (1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme 3658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten. (3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend. (4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint. (5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ; c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt: „§ 169c (1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn 1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist, 2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder 3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt." 3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an." 4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."' 5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."' 6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung: „(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) . (4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist." 7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen. 8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen. 9. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen. b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen. 10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen. 11. Artikel 15 wind wie folgt geändert: a) Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird." b) Absatz 7,a wird gestrichen. c) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659 L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden." Bonn, den 9. Mai 1963 Fnau Dr. DiemerNicolaus Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Schlee Benda Ehnes Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Ramminger Vogt Wieninger Dürr und Fraktion Anlage 8 Umdruck 275 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 wird a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1", b) § 112 Abs. 4 gestrichen, c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen." 2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 9 Umdruck 276 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschoff Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. KiepAltenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 10 Umdruck 260 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung: „Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer". Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden." 2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde 3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 11 Umdruck 261 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt: 1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt. 2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5: „5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird." 3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt: der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde Anlage 12 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 13 Umdruck 270 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Schoettle Dr. Gleissner Dr. Vogel Müller (Aachen-Land) Dr. Eande Dr. Götz Dr. Althammer Mengelkamp Baier (Mosbach) Ritzel Brese Jürgensen Dr. Conring Seidel (Fürth) Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode) Leicht Krappe Windelen Peters Anlage 14 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt: „Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 278 Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661 Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 16 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt: „a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,". 2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM" Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607 Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 273 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert. 2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 18 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes," Bonn, 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 20 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 277 Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt: „7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);" Bonn, den 9. Mai 1963 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Emde Leukert Krüger Dr. Rutschke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hedwig Meermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Gestatten Sie mir, den Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion Umdruck 257 auf Einstellung von 20 Millionen DM in den Einzelplan 25 zum Bau von Altenwohnungen zu begründen.
    Die SPD-Fraktion hat einen ähnlichen Antrag schon im vergangenen Jahr gestellt, der aber von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden ist. Da sich in der Zwischenzeit die Wohnungslage der alten Menschen keineswegs verbessert, sondern eher verschlechtert hat, hoffe ich, wenn nicht das Ohr dieses Hauses, so doch vielleicht die helfende Hand der Damen und Herren Kollegen von der Regierungsmehrheit zu finden. Wenn ich dieses Hohe Haus für die Wohnungssorgen der alten Menschen zu interessieren versuche, so möchte ich darauf hinweisen, daß diese Frage allein von der Zahl der Betroffenen her kein nebensächliches Problem darstellt.
    Nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamts lebten in der Bundesrepublik im Jahre 1960 rund 5,7 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre waren. Zur Zeit werden es etwa 6 Millionen sein. Im Jahre 1975 werden voraussichtlich 15 % unserer Bevölkerung älter als 65 Jahre sein. Ein großer Teil der zur Zeit lebenden Menschen, die über 65 Jahre alt sind, leben allein. Das sind rund 3,8 Millionen, also 64 %. Viele von ihnen werden recht mangelhaft oder überhaupt nicht betreut. Sehr viele leben in völlig unzureichenden Wohnverhältnissen. So hat eine Repräsentativerhebung, die kürzlich in Köln vorgenommen worden ist, ergeben, daß von den alleinlebenden Frauen über 65 Jahre 33% nur in einem Zimmer ohne Küche hausen müssen, von den alleinlebenden Männern über 65 Jahre 39%.
    Von den alten Menschen, die nicht allein leben, wohnen viele mit ihren Kindern zusammen. Das ist ganz sicher immer dann eine Ideallösung, wenn die alten Menschen im Zusammensein mit Kindern und Enkelkindern eine neue Bereicherung ihres Lebensinhalts finden können. Aber das kann man nicht erzwingen. Manche alten Menschen sind nur
    geduldet. Es ist in sehr vielen Wohnungen auch, weil sie zu klein sind, gar nicht möglich, daß mehrere Generationen miteinander wohnen. Außerdem ziehen nach neueren Untersuchungen die meisten alten Menschen eine gewisse Selbständigkeit vor. Sie möchten zwar in der Nähe ihrer Kinder, aber doch für sich leben, wohl aus der Erkenntnis heraus, daß eine nicht zu große räumliche Distanz die Aufrechterhaltung positiver Familienbeziehungen erleichtert.
    Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich hier etwas ,ausgeholt habe. Aber wenn 'wir uns über den Wohnungsbau für alte Menschen unterhalten, müssen wir uns darüber im klaren sein, daß Leitbilder, die vor gar nicht langer Zeit noch allgemeine
    tigkeit hatten, heute einfach nicht mehr auf alle Familien zu übertragen sind. Wir müssen uns dabei auch über die gewandelten Familienbeziehungen Gedanken machen, und wir müssen die Wünsche kennen; die die alten Menschen selbst in bezug auf ihre Wohnung haben.
    Es kommt bei alten Menschen häufig vor, daß sie ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen. Das ist immer besonders hart. Es geschieht aus den verschiedensten Gründen, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder aus finanziellen Gründen. Es geschieht auch, weil sie z. B. nach der Zuruhesetzung nicht länger in einer Werkswohnung bleiben können oder weil sie aus einem Sanierungsgebiet weichen müssen; denn gerade in den Sanierungsgebieten gibt es immer einen 'besonders hohen Prozentsatz alter Bewohner. Alte Menschen müssen heutzutage manchmal .auch weichen, weil ihre Vermieter in Erwartung der Mietrechtsänderung und der Mietpreisfreigabe schon jetzt eine vorsorgliche Kündigung aussprechen. Wenn solche Kündigungen auch rechtsunwirksam ,sind,so wissen die Betroffenen doch, daß sie in absehbarer Zeit ,ausziehen müssen.
    Wohin sollen sich nun alte Menschen wenden, um eine Wohnung zu finden? Haben sie eine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt? Die Mieten frei finanzierter Wohnungen betragen heute zwischen 3,50 und 6 DM pro qm. Die Durchschnittsrenten oder -pensionen lagen aber nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamts im Jahre 1960 bei 354 DM. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß ein Bezieher einer solchen Pension oder Rente als Mieter für eine frei finanzierte Wohnung einfach nicht in Frage kommt. Aber auch von denen, die über idem Durchschnitt liegen, können sich nur sehr wenige eine frei finanzierte Wohnung leisten.
    Hier wird übrigens auch das zu erwartende Wohnbeihilfengesetz nicht viel ändern können. Denn bei den sehr teuren Wohnungen wird der Anteil, den der Mieter selbst zu tragen hat, trotz Wohnbeihilfen immer ganz beachtlich bleiben und insbesondere von alten Menschen nur in den allerseltensten Fällen aufzubringen sein.
    Es erhebt sich die Frage, ob die Wohnungssorgen alter Menschen nicht dadurch gelöst werden können, daß ihnen die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus bevorzugt zur Verfügung gestellt werden. Damit könnte man aber nur sehr wenigen helfen. Denn erstens gibt es nicht genug Wohnungen im sozialen



    Frau Meermann
    I Wohnungsbau, und zweitens entspricht von den vorhandenen ,Sozialwohnungen nur eine ganz geringe Anzahl den Bedürfnissen der alten Menschen. Ein alter Mensch braucht im allgemeinen nur eine kleine Wohnung. Aber sie muß mit guten sanitären Einrichtungen ausgestattet sein. Sie muß leicht zu heizen und zu reinigen und so unfallsicher wie nur möglich sein. Solche Wohnungen sind im Verhältnis zu ihrer Größe teuer und mit den normalerweise im öffentlichen Wohnungsbau gewährten Mitteln nur schwer zu finanzieren. Daher konnten Altenwohnungen in größerem Umfang bisher nur in sehr wenigen Großstädten und nur unter erheblichem Einsatz eigener Mittel gebaut werden.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang aber doch auch auf die Bestrebungen einiger Länder, den Bau von Altenwohnungen zu fördern, hinweisen, insbesondere auf die Bestrebungen der Länder Niedersachsen und Hessen.
    Aber alles, was bisher geschehen konnte, ist wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Im vergangenen Jahr wurde bei der Haushaltsberatung vom Herrn Kollegen Baier gesagt, daß hier keine weitere Töpfchenwirtschaft betrieben werden solle. Jeder, der in der kommunalen Praxis steht, wird mir doch bestätigen, daß es auch heutzutage noch zwei Gruppen von Menschen gibt und daß es diese Gruppen noch auf lange Sicht hinaus geben wird, die im Wohnungsbau einer über das übliche Maß hinausgehenden Förderung bedürfen. Das sind einmal die jungen Familien, und das sind zum_ anderen die alten Menschen. Daß für die jungen Familien etwas Besonderes getan werden muß, kommt in dem uns vorliegenden Haushaltsplan in dankenswerter Weise zum Ausdruck, wenn ich auch der Auffassung bin, daß für den Mietwohnungsbau für junge Ehepaare nicht genügend in diesem Haushaltsplan vorgesorgt ist. Den jungen Familien könnte aber mittelbar noch weiter geholfen werden, wenn mehr alten Menschen Gelegenheit gegeben würde, in bequeme Altenwohnungen umzusiedeln und ihre bisherige größere Wohnung für junge Familien freizumachen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das ist nämlich eine weitere Gruppe von alten Menschen, die durch den Bau von besonders für sie geeigneten Wohnungen aus ihren Wohnungssorgen befreit werden könnten: diejenigen, die zwar eine Wohnung haben, die auch gar nicht aus ihr heraus müssen, denen sie aber zu groß und zu unbequem geworden ist. Viele von ihnen würden in einer auf sie zugeschnittenen Wohnung bis an ihr Lebensende bleiben können. Sie könnten also ihre Selbständigkeit behalten; und das ist doch der Wunsch fast aller alten Menschen.
    Für die, die es nicht können, müßten in größerem Umfange als bisher Wohnheime und Altersheime gebaut werden können. Im Jahre 1960 hatten nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes nur 4 % aller Menschen über 65 Jahre überhaupt die Möglichkeit, entweder in einem Altenheim oder Alterspflegeheim oder auch in einer Altenwohnung unterzukommen.

    (Händeklatschen bei der CDU/CSU.)

    — Es tut mir leid, ich muß meine Rede zu Ende halten; es geht jetzt aber schneller.

    (Heiterkeit.)

    Wir Sozialdemokraten meinen, der Deutsche Bundestag ist es den alten Menschen schuldig, daß er ihre Wohnungsversorgung weder dem freien Spiel der Kräfte überläßt noch sich darauf verläßt, daß sich Länder und Gemeinden schon irgendwie darum kümmern werden. Einige tun es, und andere tun es nicht. Viele können es auch nicht, wenn ihnen nicht vom Bund finanziell geholfen wird. Aber dringlich ist diese Frage überall, in der ganzen Bundesrepublik.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Alte Menschen pflegen still zu sein. Sie treten nicht als Massenorganisation auf, um ihre Forderungen zu präsentieren. Daher gehen ihre Sorgen uns oft nicht so ganz ins Bewußtsein. Sie werden in der Offentlichkeit nur wenig beachtet. Wie sehr aber gerade die alten Menschen unserer besonderen Hilfe bedürfen, das hat der Herr Bundespräsident in seiner Ansprache zur Eröffnung der Fernsehlotterie „Deutsche Altershilfe" am 1. Februar dieses Jahres in wirklich ergreifender Weise zum Ausdruck gebracht. Der Herr Bundespräsident hat sich dabei an jeden einzelnen Staatsbürger gewandt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir im Fernsehen gehört!)

    Die Wohnungsnot der alten Menschen kann aber nicht vom einzelnen Mitbürger behoben werden. Sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Deutsche Bundestag sollte sich dieser Verpflichtung nicht entziehen. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag auf Umdruck 257 zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Baier (Mosbach).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt mir sehr schwer, in dieser Stunde auf diese umfangreichen Ausführungen kurz zu antworten. Aber ich bin nur ein Mann und keine charmante Dame und darf sicherlich Ihre Geduld nicht so lange in Anspruch nehmen.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Lassen Sie mich etwas zu dem Antrag der SPD- Fraktion auf Umdruck 257 sagen. Die alleinstehenden Personen ab 21 Jahre, die als Flüchtlinge aus der Sowjetzone in die Bundesrepublik kommen, in den Wohnungsbau zugunsten der Flüchtlinge einzubeziehen, hat sicherlich einiges für sich. Sie haben auf das nun eingebrachte Flüchtlingsgesetz hingewiesen, nach dem ja für diese jungen Flüchtlinge in der Form von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau etwas getan werden soll.
    Auf der anderen Seite möchte ich aber doch einer Änderung der gegenwärtigen Finanzierung widersprechen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Fassung der Erläuterungen im Einzelplan 25 in der vorliegenden Form genau mit dem § 18 des Zweiten



    Baier (Mosbach)

    Wohnungsbaugesetzes übereinstimmt. Verehrte Frau Kollegin, Sie wissen es auch, daß diese Regelungen in jahrelangen, sehr langwierigen Verhandlungen mit den Ländern ausgehandelt worden sind. Es hat sehr lange gedauert, bis man damals zu dieser sehr großzügigen Lösung, der „Kanzler-Lösung", bei ,der Finanzierung des Wohnungsbaues für die Zonenflüchtlinge kam. Es scheint mir im Augenblick nicht möglich zu sein, daß wir, ohne mit den Ländern, die ja auch die Hälfte der Mittel zu tragen haben, darüber zu sprechen, hier von unis aus eine Änderung herbeiführen. Ich möchte daher bitten, diesen Antrag abzulehnen.

    (Abg. Frau Krappe: Das war mager, Herr Kollege!)

    Nun zu den Zuschüssen zum Bau von Altersheimen! Sie hatten ja bereits im vorigen Jahr einen Antrag hierzu gestellt. Damals sprachen Sie — ich habe es mir genau gemerkt — von „Alterswohnheimen", dieses Jahr schreiben Sie „Alterswohnungen".
    Nicht nur Sie von der SPD-Fraktion, sondern auch wir erkennen und anerkennen die Sorgen und die Probleme unserer alten Menschen. Ich stimme mit Ihnen darin überein, daß es sich bei der Versorgung unserer alten Menschen in erster Linie um ein gesellschaftspolitisches Problem handelt. Ich gaube sagen zu können, daß wir, soweit es die wohnungsmäßige Unterbringung betrifft, auch einiges getan haben.
    Bitte lesen Sie den § 28 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Dort heißt es:
    In angemessenem Umfange sind auch die Wohnbedürfnisse von Alleinstehenden, von berufstätigen Frauen mit Kindern und von älteren Ehepaaren zu berücksichtigen.

    (Abg. Frau Krappe: Das ist eine Deklamation!)

    Dieser Auftrag wurde vom Bund erteilt. Es liegt bei den Ländern und bei den Gemeinden, entsprechend diesem Gesetz zu handeln.
    Aber ich möchte auch sagen, daß es mir widerstrebt, daß wir heute wieder einen Sondertitel und damit diesen berühmten Sondertopf für einen bestimmten Personenkreis einführen. Die gesonderte Berücksichtigung eines bestimmten Personenkreises bringt eine erhebliche Komplizierung der Verwaltung mit sich, die unzweckmäßig und unerwünscht ist. Es war auf manchem Gebiet notwendig; da haben wir es getan. Das wissen Sie. Sie haben es bekanntlich immer kritisiert. Und nun wollen Sie das tun, was wir damals nur in dem unbedingt notwendigen Rahmen getan haben.
    Abgesehen von dieser im Gesetz festgelegten Berücksichtigung der alten Menschen im sozialen Wohnungsbau durch Bund, Länder und Gemeinden hat bekanntlich auch der Bundeswohnungsbauminister seit Jahren aus seinem Sonderfonds Zusatzdarlehen zur Verfügung gestellt, um den Bau von Alterswohnungen zu fördern und insbesondere eine Mietverbilligung herbeizuführen. Ich darf letztlich darauf hinweisen, daß auch im Bundesinnenministerium für die Schaffung von Altersheimen aus einem 12-Millionen-Fonds alljährlich etwa ein Drittel zur Verfügung gestellt wird.
    Ich möchte eine letzte Anmerkung zu diesem Thema machen, nämlich die Feststellung treffen, daß es nicht spezielle Aufgabe des Bundes auf Grund des Grundgesetzes ist, diese Aufgabe wahrzunehmen, sondern daß es in erster Linie eine Aufgabe der Länder und wohl auch der gewerbesteuerstarken Gemeinden und Städte wäre, wo sich dieses Problem ganz besonders zeigt, sich dieser Sorge anzunehmen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Wir wollen die anspornen!)

    — Es wird ja einiges getan, Herr Jacobi. Aber es geht nicht an, daß wir in einem Zeitpunkt, wo der Bund kaum in der Lage ist, seine ureigensten Aufgaben zu finanzieren, hier in den Bereich von Landes- und Gemeindezuständigkeiten einsteigen und versuchen, die auch mitzutragen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sie sind dafür, und deshalb lehnen Sie es ab! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Ich bin für die Bewältigung dieses Problems. Der Bund tut einiges. Aber Sie können ihm nicht die ganze Last auftragen. Herr Dr. Schäfer, Sie kennen doch genau die Diskussionen. Wenn Sie hier wieder 20 Millionen ausgeben wollen, reißt das in den Gesamtetat natürlich in diesem Augenblick ein neues Loch.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Der außerordentliche Haushalt! — Abg. Dr. Schäfer: Herr Baier, die Aufgabe, es abzulehnen, ist nicht leicht! Ich verstehe es!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nur wenige Worte auch zu dem sagen, was Herr Jacobi als Sprecher der SPD heute abend hier sagte. Herr Jacobi, Ihre Einwände gegen die Wohnungsbaupolitik des Bundes sind nicht neu und auch nicht sensationell, was man heute abend eigentlich hätte erwarten sollen.

    (Zuruf von der SPD: Sie sind aber Tatsachen!)

    — Freilich, auch das! Wir wissen das genau. Es ist nicht alles rosig auf dem Wohnungsbausektor. Sie haben den Jahresbericht der Bundesregierung zitiert. Dort steht, daß das verflossene Jahr auf dem Gebiet des Wohnungsbaus voller Schwierigkeiten, aber auch erfolgreich gewesen ist. Das ist das Entscheidende, wenn wir die Arbeit des Ministeriums und der Bundesregierung heute auf diesem speziellen Sektor betrachten und diskutieren. Ich glaube, daß man die Wohnungsbaupolitik eben auch in die Gesamtzusammenhänge unserer Wirtschaft mit einordnen muß. Wenn wir es so betrachten, können wir feststellen, daß auch im Jahre 1962 sehr beachtliche Erfolge auf dem Wohnungsbaugebiet erreicht wurden, daß dieses Jahr aber auch voller wachsender Schwierigkeiten und voller Hemmnisse war. Immerhin, die Zahl von 530 000 fertiggestellten Wohnungen bei all den wirtschaftlichen Schwierigkeiten zeigt auch, daß es eine großartige Leistung



    Baier (Mosbach)

    ist, wenn wir gleichzeitig bedenken, daß auch in diesem Jahr die Größe und die Ausstattung der Wohnungen wiederum verbessert wurde.
    Sie haben auf die Probleme, die es auf dem Wohnungsbausektor gibt, und auf die Steigerung der Baupreise hingewiesen. Ich glaube, daß es nicht Aufgabe des Wohnungsbauministers allein sein kann, etwa die Baupreise in den Griff zu bekommen, sondern wir alle kennen die vielfältigen Faktoren, die dazu beitragen, die bei Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Kostenerhöhungen und Überziehen der Kapazität anfangen.

    (Zuruf von der SPD: Trifft das nicht auch für Grundstückspreise zu?)

    — Im Augenblick rede ich von den Baupreisen. Von dem anderen können wir reden, wenn Sie Lust dazu haben. Auch da gibt es verschiedene Gründe. Die Ursache liegt doch darin, daß am Ende des Jahres 1962 ein Bauüberhang von rund 800 000 Wohnungen in der Bundesrepublik vorhanden gewesen ist. 155 % der fertiggestellten Wohnungen eines Jahres waren als Überhang am Jahresende vorhanden. Ich glaube, hier zeigt sich die ganze Problematik; hier zeigt sich auch, weshalb auch auf dem Wohnungsbausektor einiges zur Beruhigung der Überkonjunktur getan werden muß. Wir bekennen uns dazu, um die Baukonjunktur insgesamt wieder in ruhigere Bahnen zu bringen. Natürlich wissen auch wir, daß der Wohnungsbau nicht die eigentliche Ursache der Überhitzung auf dem Baumarkt ist. Das hat der letzte Vierteljahresbericht 1962 der Bundesregierung sehr genau ausgewiesen, der lediglich beim öffentlichen Hochbau eine Steigerung um 7,4 % gegenüber einer Minderung beim Wohnungsbau von 0,7 % aufzeigte.
    Trotz aller Kritik, die Sie angebracht haben, und trotz aller Schwierigkeiten, die wir sehen, müssen wir feststellen, daß der Wohnungsbau in der Bundesrepublik ,auch im vergangenen Jahr erfolgreich war und daß wir heute an der Spitze der Leistungen im Wohnungsbau in der ganzen Welt stehen. Wie Sie, Herr Kollege Jacobi, wohl auch ,aus dem Jahresbericht ersehen haben, marschiert die Bundesrepublik mit 10,5 Wohnungen auf 1000 Personen an der Spitze aller anderen Länder.

    (Beifall in der Mitte.)

    Deshalb muß ich Ihre Behauptung mit aller Schärfe zurückweisen, die soziale Marktwirtschaft sei auf diesem speziellen Gebiet eine Phrase, während wir in Wirklichkeit an der Spitze der Leistungen in der ganzen Welt stehen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das habe ich ja gar nicht behaupttet, Herr Baier! Dias hat das „Bundesbaublatt" gegenüber Herrn Muthesius gerügt. Unterstellen Sie mir doch eine solche Feststellung nicht!)

    — Ich will es gern zur Kenntnis nehmen, daß Sie es nicht behauptet haben. Ich hatte es anders verstanden. Es wäre wohl auch unglaubwürdig, wenn Sie so etwas behaupten wollten, wo solche großen Taten hier vollbracht worden sind.
    Die Notwendigkeit, auch weiterhin zu bauen, wird von allen anerkannt. Der Wohnungsbau wird auch in der notwendigen Weise fortgesetzt werden. Ich möchte hier an dass Zweite Wohnungsbaugesetz erinnern, in dem in § 1 Abs. 5 ,als Zielsetzung vermerkt ist, daß in den Jahren 1957 bis 196'2 möglichst 1,8 Millionen Wohnungen gebaut werden sollen. Wir haben diese Zahl nicht nur erreicht, wir haben sie überschritten. Sie wissen, daß wir in diesem Jahr insgesamt 'die 7 000 000. Wohnung in der Bundesrepublik bauen werden. Der Wohnungsbau wird Schritt if& Schritt mit dem Abbau der Zwangswirtschaft fortgesetzt werden, und wir werden mit allen verfügbaren Bundes- und Landesmitteln — allerdings unter Beachtung der Maxime für einen ruhigen Ablauf und für eine ruhigere Entwicklung des Baumarktes — ,versuchen, das endgültige Ziel zu erreichen, nämlich bis zum Jahre 1965 die Wohnungsnot in der Bundesrepublik zu beseitigen.
    Wenn dieses Ziel erreicht sein wird — und bereits heute sind wir nicht weit 'vor dem Ende —, können wir feststellen, daß es sich um eine großartige Leistung sicherlich des ganzen deutschen Volkes, aber auch der Bundesregierung, die diese Wohnungsbaupolitik mitgetragen hat, handelt.

    (Beifall in der Mitte.)