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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Inhalt: Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217) Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Einrichtung eines Konsulats in Straßburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D Faller (SPD) 3551 D, 3552 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung von Abkommen des Europarats Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C, 3552 D, 3553 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies: Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C Frage des Abg. Fritsch: Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Errichtung von Bundesoberbehörden Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Telefon- und Anschlußgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Vorwahlnummern im Fernsprechnetz Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B, 3554 C, 3554 D Lemper (SPD) 3554 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C Sänger (SPD) 3556 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D Erler (SPD) 3557 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B, 3557 C, 3557 D Dr. Schäfer (SPD) 3557 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache IV/ 1116) 3558 C Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 1120) 3558 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113) Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D Dr. Supf (FDP) 3577 A Benda (CDU/CSU) 3580 C Merten (SPD) 3584 A Kreitmeyer (FDP) 3589 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A Leicht (CDU/CSU) 3592 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111) Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B Rademacher (FDP) 3599 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A Cramer (SPD) 3607 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III (Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225) Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A Rehs (SPD) 3614 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D Struve (CDU/CSU) 3615 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110) Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D Blank, Bundesminister 3618 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112) Cramer (SPD) 3621 A Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3627 D Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117) Gewandt (CDU/CSU) 3629 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C Scheel, Bundesminister 3636 B Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118) Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C Wellmann (SPD) 3639 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119) Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123) Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130) Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131) Schoettle (SPD) 3651 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020) Rasner (CDU/CSU) 3616 C Nächste Sitzung 3653 D Anlagen 3654 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Brünen 8. 6. Burckardt 9. 5. Burgemeister 10. 5. Corterier 31. 5. Dr. Dörinkel 10. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Frau Funcke (Hagen) 9. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Hirsch 24. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11. 5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Kriedemann ** 10. 5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 10. 5. Mattick 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 10. 5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19.5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Frau Dr. Rehling * 10. 5. Richarts 10. 5. Schlee 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Schultz 9. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Seuffert 9. 5. Spitzmüller 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10.5. Storch ** 10. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 10. 5. Zoglmann 31. 5. b) Urlaubsanträge Frau Renger 31. 5. Anlage 2 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129). Der Bundeshag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern 1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen: Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden. 3656 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden. Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM". Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Eisenmann Anlage 4 Umdruck 269 Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schwabe Dr. Tamblé Buchstaller Dr. Eppler Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr Dr. Rinderspacher Ritzel Schmidt (Braunschweig) Anlage 5 Umdruck 251 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen. Bonn, den 7. Mai 1963 Rehs Jaksch Frehsee Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 268 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert: a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt: „(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein. 2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt: 5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2: (2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff- Dr. Schmidt (Offenbach) Strohmayr Urban Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug Spies Wendelborn Rademacher Ramms Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657 nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."' 3. In Artikel 11 wird a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet" b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben: „ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung."; c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen; d) hinter Nr. 8 eingefügt: ,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."' 4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt: ,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt: „§78a § 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."' Bonn, den 8. Mai 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker Dr. Bieringer Dr. Böhm (Frankfurt) Brück Bühler Dr. Burgbacher Dr. Czaja Dr. Dichgans Diebäcker Falke Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Götz Goldhagen Gottesleben Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger Frau Klee Knobloch Leicht Lemmer Meis Mick Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus Ruf Ruland Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff Dr. Seffrin Spies Stiller Storch Struve Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Wuermeling Ziegler Dr. Zimmer Dr. Zimmermann (München) Anlage 7 Umdruck 274 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung: Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft 2. In Artikel 2 Nr. 1 a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung: „(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder . eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.", Absatz 3 wird gestrichen; b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b (1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme 3658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten. (3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend. (4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint. (5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ; c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt: „§ 169c (1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn 1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist, 2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder 3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt." 3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an." 4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."' 5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."' 6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung: „(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) . (4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist." 7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen. 8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen. 9. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen. b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen. 10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen. 11. Artikel 15 wind wie folgt geändert: a) Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird." b) Absatz 7,a wird gestrichen. c) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659 L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden." Bonn, den 9. Mai 1963 Fnau Dr. DiemerNicolaus Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Schlee Benda Ehnes Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Ramminger Vogt Wieninger Dürr und Fraktion Anlage 8 Umdruck 275 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 wird a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1", b) § 112 Abs. 4 gestrichen, c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen." 2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 9 Umdruck 276 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschoff Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. KiepAltenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 10 Umdruck 260 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung: „Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer". Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden." 2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde 3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 11 Umdruck 261 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt: 1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt. 2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5: „5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird." 3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt: der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde Anlage 12 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 13 Umdruck 270 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Schoettle Dr. Gleissner Dr. Vogel Müller (Aachen-Land) Dr. Eande Dr. Götz Dr. Althammer Mengelkamp Baier (Mosbach) Ritzel Brese Jürgensen Dr. Conring Seidel (Fürth) Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode) Leicht Krappe Windelen Peters Anlage 14 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt: „Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 278 Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661 Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 16 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt: „a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,". 2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM" Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607 Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 273 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert. 2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 18 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes," Bonn, 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 20 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 277 Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt: „7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);" Bonn, den 9. Mai 1963 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Emde Leukert Krüger Dr. Rutschke
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Freiherr Klaus von Mühlen


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Kollege, ich gebe Ihnen vollkommen recht; aber auch Kabinettsentscheidungen pflegen leider zunächst eine gewisse Rücksicht auf die Ministerialbürokratie zu nehmen. Ich komme noch darauf zu sprechen.

      (Zuruf von der SPD: Das ist aber eine sehr schlechte Sache!)

      — Ich schlage Ihnen vor, Herr Kollege, das Ende meiner Ausführungen abzuwarten.
      Wir haben auch aus den Ausführungen meines Herrn Vorredners gehört, daß das Hohe Haus allen Anlaß hat, festzustellen, daß die Koordinierung der entwicklungspolitischen Aufgaben unter dem Dache des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit noch keineswegs in dem erforderlichen Umfang erreicht worden ist, wobei die Verantwortlichkeit hierfür — auch darin besteht erfreulicherweise völlige Einigkeit in diesem Hohen Hause — keineswegs dem Ministerium oder seinem Minister zufällt.
      Dem BMZ — ich darf jetzt diese Abkürzung verwenden — ist bislang lediglich der Vorsitz in dem Interministeriellen Ausschuß für Entwicklungspolitik zugesprochen worden. In den interministeriellen Referentenausschüssen für Technische Hilfe und Kapitalhilfe, die für die praktische Entwicklungsarbeit weitgehend ausschlaggebend sind, ist eine rasche Überprüfung der Beteiligung und der Einwirkungsmöglichkeit des BMZ dringend erforderlich.
      Durch die Errichtung des BMZ einerseits und seiner bisher mangelhaften Ausstattung mit Kompetenzen andererseits ist, was die deutsche Offentlichkeit und die Entwicklungsländer betrifft — das sollen wir beachten —, eine völlig falsche Optik entstanden. In der deutschen Öffentlichkeit und in den Entwicklungsländern besteht, von außen her gesehen, der Eindruck, daß die Gesamtverantwortung für die deutsche Entwicklungspolitik dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit obliegt.
      In der interministeriellen Praxis dagegen wird dem BMZ weiterhin in sehr entscheidenden Fragen von anderen Ressorts immer noch diese Gesamtverantwortung bestritten. Die entsprechenden Folgen für die praktische Arbeit können nicht ausbleiben. Optik und Wirklichkeit decken sich nicht. In gleicher Weise deckt sich nicht der Auftrag dieses Hohen Hauses mit der Erfüllung, die ihm zuteil wurde.
      Dies trifft für die haushaltstechnische Seite zu. Im Einzelplan 23 ist zwar für das Jahr 1963 eine Zusammenfassung der im Bundeshaushaltsplan für die Entwicklungshilfe ausgebrachten Mittel rein formell ziemlich weitgehend erfolgt. Die materielle Zuständigkeit verschiedener Ressorts ist aber dadurch, soweit ich das als Nicht-Haushaltsexperte übersehen kann, nicht berührt worden.
      Trotzdem sind seit der Errichtung des BMZ hinsichtlich der Ausrichtung der deutschen Entwicklungsmaßnahmen unter einer einheitlichen Konzeption Fortschritte erzielt worden. Eine Reihe neuer Aufgaben konnte in Angriff genommen werden. Wir haben soeben bei der Beratung der Anträge zum Einzelplan 23 ein solches Novum behandelt: die An-



      Freiherr von Mühlen
      rechnung der Lieferung von Lebensmitteln an die Entwicklungsländer auf die Entwicklungshilfe. Das ist alles erfreulich, reicht aber nicht aus.
      Gerade die Tatsache, daß dieses Ministerium nach erst so kurzer Arbeitszeit und mit nach allen Seiten hin eingeengten Kompetenzen unbestreitbare Erfolge seiner Arbeit vorweisen kann, rechtfertigt die Feststellung, daß noch weit mehr hätte erreicht werden können, wenn eine größtmögliche Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des BMZ gegeben gewesen wäre.
      Es ist also an der Zeit — und ich glaube, alle Diskussionen, die in diesem Hause bisher zu diesem Thema stattgefunden haben, brachten dies zum Ausdruck —, daß nunmehr so rasch wie irgend möglich eine eindeutige Richtlinienkompetenz dieses Ministerium festzulegen sein wird, eine Richtlinienkompetenz, die sowohl die Haushaltsansätze als auch die Bindungsermächtigungen umfaßt und sich in gleicher Weise auch auf Planungsaufgaben, auf Koordinierungsmaßnahmen sowie auf die Durchführung von Entwicklungsvorhaben erstreckt. Ohne eine solche Maßnahme können die Mittel für Entwicklungshilfe nicht einheitlich verwaltet, bewirtschaftet und von einer Gesamtverantwortung aus vertreten werden.
      Ich habe schon darauf hingewiesen — und es ist auch von allen meinen Vorrednern unter Zustimmung des Hohen Hauses anerkannt worden , daß das BMZ trotz aller organisatorischen Mängel bemerkenswerte Leistungen vorzuweisen hat.

      (in wesentlichen Punkten eine Neuausrichtung erfahren. Gleichzeitig ist die Durchführung von Einzelmaßnahmen in vielen Bereichen der Entwicklungshilfe beschleunigt worden. Was den ersten Punkt betrifft, so möchte ich besonders die Änderung der Zusagen für die Kapitalhilfe erwähnen, bei der nunmehr die Rahmenzusagen nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Künftig dürfte jedoch hier noch eine bessere Vorplanung der deutschen Hilfen erforderlich sein mit dem Ziel, schon im Zeitpunkt der Zusage einen klaren Überblick über die Verwendung der Mittel zu besitzen. Es dürfte ferner verstärkte Aufmerksamkeit auf die Liefergebundenheit der Kapitalhilfe gelegt werden müssen, um die entwicklungspolitische Wirkung der Hilfsmaßnahmen zu sichern und die Interessen der deutschen Wirtschaft besser zu gewährleisten. Das BMZ ist auf allen Gebieten bereits auf gutem Wege. Die Frage einer sinnvollen Koordinierung bzw. der Zusammenfassung der Zuständigkeiten drängt sich aber überall in den Vordergrund. Das betrifft auch die Durchführung der Verwendungsprüfung der Entwicklungshilfemittel im Ausland. Das BMZ hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme ausgearbeitet und auch den zuständigen Ausschüssen des Bundestages übermittelt. Aus ihr ergibt sich im wesentlichen, daß man bei der Ausarbeitung endgültiger Richtlinien für die Verwendungsprüfung in den einzelnen Bereichen der Entwicklungshilfe noch nicht ,sehr weit gekommen ist. Auch hier gilt es noch, unterschiedliche Auffassungen bei den beteiligten Ressorts auszugleichen. Auch die auf dem Gebiet der Förderung privater Institutionen, die sich das BMZ besonders angelegen sein läßt, besteht meines Erachtens die Notwendigkeit, alle diese Bestrebungen unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten zusammenzuführen und in ihren gegenseitigen Auswirkungen aufeinander abzustimmen. Dasselbe gilt auch für die Bürgschaftshilfe, die Abwicklung von Ausfuhrgarantien und viele andere Fragen, die ich heute angesichts der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung steht, nicht im einzelnen aufgreifen möchte. Eine Frage jedoch, die heute noch behandelt werden sollte und die nach einer baldigen Klärung drängt, stellt sich im Bereich der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe. Es liegt im Interesse einer klaren Verantwortung in diesem Bereich, darum bemüht zu sein, daß die gegenwärtige Aufsplitterung der Zuständigkeiten baldigst beseitigt wird. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nur ein Beispiel anführen: Anläßlich der UN-Konferenz im Februar 1963 in Genf ist die ungenügende Vorbereitung und die unzureichende Vertretung der Bundesrepublik 'in der Offentlichkeit nicht nur aufgefallen, sondern auch kritisiert worden. In der Presse sowohl des Inlandes wie des Auslandes ist dafür, im Zeichen der falschen Optik, auf die ich eingangs hingewiesen habe, das BMZ verantwortlich gemacht worden, obwohl die Federführung für die Vorbereitung der Konferenz beim Bundeswirtschaftsministerium und die Delegationsleitung beim Auswärtigen Amt gelegen hat. Lassen Sie mich abschließend zu diesem Koordinationslamento noch kurz auf die technische Hilfeleistung zu sprechen kommen, die ja schon die Herren Kollegen Gewandt und Hermsdorf angeschnitten haben. Es ist erwiesen, daß auch auf diesem Gebiet die Zuständigkeit von vier Hauptressorts und des jeweiligen Fachressorts sich als höchst nachteilig herausgestellt hat. Eine sinnvolle personelle Steuerung aller notwendigen Maßnahmen nach einer einheitlichen Konzeption ist bisher in diesem Bereich schlechterdings nicht möglich gewesen. Diese Schwierigkeiten haben die Gefahr zur Folge, daß bei der Durchführung von Projekten nach wie vor Verzögerungen auftreten und in Kauf genommen werden müssen, die in den Augen der Entwicklungsländer den Wert der Projekte oftmals herabsetzen und damit die entwicklungspolitische Wirksamtkeit der Hilfsmaßnahmen im Hinblick auf die Bundesrepublik in Frage stellen. Auch für die Einschaltung von Institutionen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe außerhalb der Bundesverwaltung sollte sichergestellt werden, daß für die Verbände in diesem Bereich nur e i n Bundesministerium zuständig ist. Für eine sinnvolle Mitarbeit dieser gesellschaftlichen Gruppen ist es notwendig, ihre Tätigkeiten und ihre Maßnahmen mit den Entwicklungsförderungsmaßnahmen zu koordinieren. Freiherr von Mühlen Und das Fazit: Hoffen wir, daß bis zur Beratung des nächsten Haushaltsplans des BMZ das Wunder geschehen ist, nachdem das unmöglich Erscheinende getan wurde, das Wunder nämlich, daß durch entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung über ererbte ministerialbürokratische Beharrungstendenzen hinweg der von diesem Hause bereits vor einem Jahr ausgesprochene und heute wiederum betonte — man darf sagen: betont betonte — Wunsch nach Kompetenzausgleich zwischen den mit Entwicklungshilfe befaßten Ressorts in einer Art und Weise erfüllt wird, die den Erfordernissen einer Gesamtverantwortung der deutschen Entwicklungspolitik sowohl gegenüber der deutschen Öffentlichkeit wie gegenüber den Entwicklungsländern entspricht. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfordert doch bei weitem keine Bereitschaft zur Selbstentleibung irgendwelcher ministerieller Fachressorts. Ich glaube auch, daß dieses Hohe Haus künftig seine Verantwortlichkeit und seine Aufmerksamkeit mehr auch auf die weitere Gestaltung und die weitere Handhabung dieser Fragen seitens der Regierungsspitze lenken muß. Im übrigen: Ich glaube, es hätte im Rahmen der Entwicklung gelegen, wenn z. B. das Auswärtige Amt, das gerade zu Beginn dieses Jahres eine völlige Neugestaltung seines Arbeitsplanes vorgenommen hat, im Rahmen dieser Neuverteilung auch die Ressortprobleme hinsichtlich des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit gelöst hätte. I Im Herbst dieses Jahres, wenn eine Ablösung an der Regierungsspitze erfolgt, wird die Zeit gekommen sein, dafür zu sorgen, daß die Wünsche, die das Hohe Haus im Hinblick auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorgebracht und der Exekutive zu erfüllen aufgetragen hat, erfüllt werden. Sie haben recht, Herr Kollege Hermsdorf, der Regierungschef kann hier entscheidend mitwirken. Aber letzten Endes sind doch wir, das Parlament, die politische Kontrollinstanz. Wir haben in diesem Hohen Hause die Errichtung dieses neuen Ministeriums und die Ausstattung dieses neuen ministeriellen Gartens beschlossen und Herrn Minister Scheel zum Grundherrn dieses Gartens bestellt. Ich glaube deshalb auch, wir wären in einer sehr unerfreulichen Lage, wenn anläßlich der Beratung des nächsten Haushalts der Grundherr im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit kommen und sagen müßte: Was nützt mir dieser schöne Garten, wenn andere drin spazierengehen? Das Wort hat Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie, Herr Präsident, erlauben, will ich hier doch zu einigen Punkten Stellung nehmen. Ich beginne mit der wesentlichen Frage der Zuständigkeitsverteilung. Die Verteilung der Zuständigkeiten ist natürlich eine Sache der Regierung und nicht des Parlaments. Die Herren Sprecher haben mit Recht darauf hingewiesen, daß Mängel, die hier offenbar vorhanden sind — und ich glaube, es war nicht zufällig, daß eis Mitglieder ,des Haushaltsausschusses waren, die hier gesprochen haben —, innerhalb der Regierung abgestellt werden sollten. Die Aufgabe, die hier in einem eigenen Ministerium zusammengefaßt wurden, ist ganz neu. Sie ist schwierig zu bewältigen, nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in allen westlichen Ländern gleichermaßen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika, die seit 1945 Entwicklungspolitik betreiben, in dieser Zeit häufige Organisationsänderungen haben vornehmen müssen, um sich neuen Entwicklungen anzupassen. Diese Schwierigkeiten gelten auch für uns. Zunächst müssen wir einige Zeit Erfahrungen sammeln. Aber aus den Bemerkungen der Kollegen ist doch hervorgegangen, daß auf jeden Fall schon eine ganze Strecke Weges zurückgelegt worden ist. Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hermsdorf? Bittesehr. Herr Minister, selbst wenn ich Ihre Auffasssung billige, halbe ich doch die konkrete Frage an Sie, in dem Falle als Mitglied des Haushaltsausschuß: Sind Sie nicht der Auffassung, daß uns 'dieses Hinauszögern eine ganze Menge Geld kostet, was auch nicht zu übersehen ist? Herr Kollege, ich würde sagen: nein, das kann wirklich heute niemand sagen. Ich möchte aber darauf hinweisen: gerade der Haushaltsausschuß weiß am allerbesten, daß wir 'auf idem Wege zu einer besseren Regelung sind. Der Haushaltsausschuß hat ja die Regierung dadurch unterstützt, daß er den Bundesbevollmächtigten für Wirtschaftlichkeit vor nicht allzu langer Zeit beauftragt hat, die Grundlagen zu erstellen, die zu einer wirklichen Beurteilung der Situation nötig . Entwicklungspolitik ist nun einmal nur in der Zusammenarbeit einer Anzahl, um nicht zu sagen, einer Vielzahl einzelner Stellen zu bewältigen. Wir sind darauf angewiesen, daß sich mehrere mit diesen Dingen befassen. Ob die augenblickliche Organisationsform die beste ist, das wage auch ich zu bezweifeln. Ich bin deswegen hier in einer etwas schwierigen Lage. Auf der einen Seite, als Vertreter der Regierung, muß ich die versuchte Einmischung der Kollegen in unsere Organisationsgewalt zunächst einmal zurückweisen. Andererseits, als Ressortminister, muß ich sagen, um ganz offen zu sein: Ich teile vielleicht die eine oder andere Auffassung, die hier vorgetragen worden ist. Aber ich muß auch feststellen — die Herren Kollegen Bundesminister Scheel werden das ja nicht bestreiten —, daß wir auf dem Wege sind, eine bessere Lösung zu. erreichen, auch mit Hilfe der Untersuchungen, die erst einmal durchgeführt werden müssen. Es ist richtig — wenn ich jetzt auf einzelne Fragen eingehen darf —, daß das Problem des Vorsitzes in den verschiedenen Unterausschüssen sicherlich nicht ideal gelöst ist. Aber diese Regelung hat sich aus der Entwicklung heraus ergeben. Als wird dieses Ministerium gegründet haben, war diese Aufgabe zunächst einmal auf eine ganze Anzahl von Häusern aufgeteilt. Von da aus mußte die neue Arbeit sich entwickeln. Und dank der guten und loyalen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist doch etwas erreicht worden. Niemand unter Ihnen wird nach dem, was er heute gehört hat, behaupten, daß die sachliche Aufgabe nicht so gut bewältigt worden wäre, wie das überhaupt möglich war. Das ist von den Sprechern der drei Fraktionen, auch von der Oppositionspartei, anerkannt worden. Ich habe mir doch heute mit Freude gerade Ihre Zustimmung zum Haushalt holen dürfen. Sie haben gesagt, der Kompetenzstreit verzögere die Wirksamkeit. Ich muß sagen: Der Begriff Streit ist falsch; wir haben uns bisher nicht gestritten. Wir werden uns auch nicht streiten, sondern wir werden nach der besten Lösung suchen. Das liegt im Interesse aller Beteiligten in der Bundesregierung. Sie haben nach der Gesamtverantwortung gefragt, Sie kennen die Kompetenzverteilung, in der wir, und zwar nach den gegebenen Zuständigkeiten, das Beste, das überhaupt möglich war, gemacht haben. Die Gesamtverantwortung für diese Aufgabe — das ist nun einmal eine Eigenart der Massendemokratie — wird normalerweise demjenigen zugeschrieben, der sich in erster Linie mit den Problemen befaßt. Und es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Offentlichkeit im Inland und Ausland, insbesondere auch in den Entwicklungsländern, der Auffassung ist, daß ich als der Minister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit die Gesamtverantwortung für Entwicklungspolitik trage. Ich will auch gar nicht versuchen, hier die Verantwortung nunmehr auf die einzelnen Ministerien zu zergliedern. Wenn im einzelnen Kritik an Maßnahmen geübt worden ist, die hier und da vielleicht nicht Ihren Beifall gefunden haben, so könnte ich sagen: Ich habe acht verschiedene Punkte gehört; Punkt 1 gehört zur Kompetenz des Auswärtigen Amts. Punkt 2 fällt in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums, Punkt 3 in die des Finanzministeriums, Punkt 4 in die eines anderen Ministeriums usw. Meine Damen und Herren, das tue ich gar nicht; denn auch ich fühle die Verantwortung für diese Aufgabe mir selbst übertragen. Und verlassen Sie sich darauf: ich werde in nächster Zukunft entsprechend handeln. Um damit diesen Fragenkomplex abzuschließen: ich werde bei einer passenden Gelegenheit dafür sorgen, daß Ihren Wünschen Rechnung getragen wird. Meine Damen und Herren: in der Politik gibt es passende und unpassende Gelegenheiten. In den letzten Monaten gab es keine passende Gelegenheit, dieses Problem, das Sie gemeinsam gelöst sehen wollen, in geeigneter Form zu lösen. Aber es wird Ihnen nicht entgangen sein, daß eine solche, und zwar eine besonders passende Gelegenheit in nicht allzu ferner Zeit vor uns steht. Ich glaube, es liegt im Interesse aller Beteiligten, daß wir sie wahrnehmen; ich hoffe, daß wir sie in der rechten Form wahrnehmen. Lassen Sie mich nun ein paar Bemerkungen zu Einzelfragen machen, vor allen Dingen zu den Haushaltsfragen, die Herr Kollege Gewandt hier vorgetragen hat. Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß ich natürlich — ich möchte sagen: hilfsweise — mit Ihren Anträgen einverstanden bin, weil damit die Bewegungsfreiheit der Regierung wiederhergestellt wird. Ich habe den mit der Materie befaßten Kollegen schon gesagt, daß es mir am liebsten gewesen wäre, man hätte die Kürzung gar nicht vorgenommen; denn in der Praxis ändert sie ja nichts an dem wirklichen Verhalten der Bundesregierung. Wir sind eben gezwungen, unsere eingegangenen Verpflichtungen einzulösen; sind Mittel vorhanden, aus den vorhandenen Mitteln; sind keine Mittel vorhanden, müssen wir einen Ausweg suchen. Gäben wir weniger aus, als im Haushalt eingesetzt ist, verblieben praktisch die nicht verwendeten Mittel als Reste. Insofern ändert sich in der Praxis nichts. Ich hatte nur eine Sorge: daß bei Aufrechterhaltung der Streichung, ohne zu verdeutlichen, was gemeint ist, nach außen hin, auch unseren Partnern gegenüber, der Eindruck hätte entstehen können, wir hätten nunmehr unsere Anstrengungen für die Entwicklungspolitik V verringern wollen. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Das festzustellen, daran liegt mir heute. Ich habe gerade die Presseerklärung vor mir liegen, die gestern nach der DAC-Sitzung in Paris herausgegeben wurde und die sich mit dem Deutschland-Examen befaßt. In dieser Presseerklärung wird gesagt, man befürchte, das Volumen der deutschen Entwicklungshilfe könnte in den kommenden Jahren nachlassen, so daß es nicht mehr der Leistungskraft der Bundesrepublik und den Anstrengungen anderer Industriestaaten entsprechen würde. Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß dieser formale Vorgang der Streichung durch die Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit der Regierung kompensiert, daß unsere Leistungsbereitschaft also um keinen Deut vermindert worden ist. Und noch etwas, meine Damen und Herren! Das wird gerade die Kritiker in ihrer Kritik bestätigen, soweit sie hier die Beschleunigung der Auszahlung verlangt haben. Her Gewandt hat darauf hingewiesen, daß es nötig ist, die Auszahlungen bei genehmigten Projektabkommen zu beschleunigen, nicht zuletzt auch deshalb, daß nicht später die Auszahlungen auf einen ganz kurzen Zeitraum zusammenfallen. Dieser Vorschlag, diese Gedankengänge sind ebenfalls in der erwähnten Presseerklärung ausgedrückt worden. Dort wurden die Beratungen über das Examen der Bundesrepublik und GroßBundesminister Scheel . britanniens wie folgt zusammengefaßt: Die Bemühungen um eine beschleunigte Auszahlung der Entwicklungshilfegelder und eine Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe sollen intensiviert werden. Auch daran sehen Sie aber, meine Damen und Herren, daß nicht nur wir diese Schwierigkeiten haben, die vereinbarten Projektzusagen beschleunigt auszuführen. Das ist vielmehr eine Sorge, die auch andere Länder haben. Vielleicht darf ich auch darauf hinweisen, daß wir diese Sorge nicht zuletzt aus einem Grunde haben, der von ihnen behoben werden kann. Wir haben zu wenige Mitarbeiter. Die Vereinigten Staaten befassen 19 000 Menschen mit diesen Aufgaben, und auch Großbritannien und Frankreich beschäftigen viele Tausende in der Zentrale, während das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 192 Mitarbeiter hat und versucht, mit diesen wenigen Menschen seine Aufgaben zu lösen. Es liegt daher auch an Ihnen, meine Damen und Herren, uns hier zur Beschleunigung zu verhelfen, indem Sie unsere Arbeitsfähigkeit weiter erhöhen. Ich möchte, weil die Zeit schon so weit fortgeschritten ist und der Herr Präsident in so liebenswürdiger Art darauf hingewiesen hat, es wäre vielleicht sogar im Interesse der Kollegen, ihrer guten Nerven und auch ihrer Gesundheit, unsere Diskussion nicht zu lange auszudehnen, auf die einzelnen Fragen nicht eingehen, obwohl ich das mit besonderer Lust getan hätte. Vielmehr möchte ich zum Abschluß trotz der Kritik, die mich ja nur zum Teil getroffen hat und auch nur zum Teil treffen sollte, den Rednern für die Anregungen danken, die mit der Kritik verbunden waren und die mir Basis sein werden für die weitere Behandlung der Frage. Ich hoffe, daß wir auch im nächsten Jahr in gemeinsamer Arbeit weiter Fortschritte machen werden. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zum Änderungsantrag Umdruck 260. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu Einzelplan 25 im ganzen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Einzelplan 25 ist einstimmig angenommen. Nun, meine Damen und Herren, bin ich erneut gebeten worden, ein paar kräftige Worte zu sagen. Sie wissen schon, welchem Thema das gilt. Ich möchte mich dieses Auftrags entledigen, indem ich den folgenden Rednern versichere, daß ihnen die angespannte Aufmerksamkeit dieses Hauses trotz der vorgerückten Stunde totsicher ist, wenn sie ganz Sensationelles zu sagen haben. Aber eben auch nur dann! Ich weiß ,allerdings nicht, ob das einen Abgeordneten, der fest entschlossen scheint, jetzt noch länger zu reden, dm mindesten zubeeindrucken vermag. (Heiterkeit. — Zuruf von der CDU/CSU: Solange er auf einem Bein stehen kann!)





      (Lebhafter Beifall.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)