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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Inhalt: Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217) Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Einrichtung eines Konsulats in Straßburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D Faller (SPD) 3551 D, 3552 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung von Abkommen des Europarats Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C, 3552 D, 3553 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies: Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C Frage des Abg. Fritsch: Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Errichtung von Bundesoberbehörden Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Telefon- und Anschlußgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Vorwahlnummern im Fernsprechnetz Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B, 3554 C, 3554 D Lemper (SPD) 3554 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C Sänger (SPD) 3556 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D Erler (SPD) 3557 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B, 3557 C, 3557 D Dr. Schäfer (SPD) 3557 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache IV/ 1116) 3558 C Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 1120) 3558 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113) Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D Dr. Supf (FDP) 3577 A Benda (CDU/CSU) 3580 C Merten (SPD) 3584 A Kreitmeyer (FDP) 3589 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A Leicht (CDU/CSU) 3592 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111) Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B Rademacher (FDP) 3599 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A Cramer (SPD) 3607 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III (Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225) Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A Rehs (SPD) 3614 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D Struve (CDU/CSU) 3615 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110) Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D Blank, Bundesminister 3618 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112) Cramer (SPD) 3621 A Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3627 D Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117) Gewandt (CDU/CSU) 3629 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C Scheel, Bundesminister 3636 B Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118) Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C Wellmann (SPD) 3639 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119) Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123) Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130) Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131) Schoettle (SPD) 3651 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020) Rasner (CDU/CSU) 3616 C Nächste Sitzung 3653 D Anlagen 3654 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Brünen 8. 6. Burckardt 9. 5. Burgemeister 10. 5. Corterier 31. 5. Dr. Dörinkel 10. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Frau Funcke (Hagen) 9. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Hirsch 24. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11. 5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Kriedemann ** 10. 5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 10. 5. Mattick 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 10. 5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19.5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Frau Dr. Rehling * 10. 5. Richarts 10. 5. Schlee 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Schultz 9. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Seuffert 9. 5. Spitzmüller 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10.5. Storch ** 10. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 10. 5. Zoglmann 31. 5. b) Urlaubsanträge Frau Renger 31. 5. Anlage 2 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129). Der Bundeshag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern 1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen: Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden. 3656 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden. Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM". Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Eisenmann Anlage 4 Umdruck 269 Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schwabe Dr. Tamblé Buchstaller Dr. Eppler Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr Dr. Rinderspacher Ritzel Schmidt (Braunschweig) Anlage 5 Umdruck 251 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen. Bonn, den 7. Mai 1963 Rehs Jaksch Frehsee Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 268 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert: a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt: „(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein. 2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt: 5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2: (2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff- Dr. Schmidt (Offenbach) Strohmayr Urban Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug Spies Wendelborn Rademacher Ramms Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657 nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."' 3. In Artikel 11 wird a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet" b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben: „ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung."; c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen; d) hinter Nr. 8 eingefügt: ,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."' 4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt: ,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt: „§78a § 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."' Bonn, den 8. Mai 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker Dr. Bieringer Dr. Böhm (Frankfurt) Brück Bühler Dr. Burgbacher Dr. Czaja Dr. Dichgans Diebäcker Falke Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Götz Goldhagen Gottesleben Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger Frau Klee Knobloch Leicht Lemmer Meis Mick Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus Ruf Ruland Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff Dr. Seffrin Spies Stiller Storch Struve Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Wuermeling Ziegler Dr. Zimmer Dr. Zimmermann (München) Anlage 7 Umdruck 274 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung: Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft 2. In Artikel 2 Nr. 1 a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung: „(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder . eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.", Absatz 3 wird gestrichen; b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b (1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme 3658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten. (3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend. (4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint. (5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ; c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt: „§ 169c (1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn 1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist, 2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder 3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt." 3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an." 4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."' 5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."' 6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung: „(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) . (4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist." 7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen. 8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen. 9. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen. b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen. 10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen. 11. Artikel 15 wind wie folgt geändert: a) Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird." b) Absatz 7,a wird gestrichen. c) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659 L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden." Bonn, den 9. Mai 1963 Fnau Dr. DiemerNicolaus Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Schlee Benda Ehnes Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Ramminger Vogt Wieninger Dürr und Fraktion Anlage 8 Umdruck 275 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 wird a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1", b) § 112 Abs. 4 gestrichen, c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen." 2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 9 Umdruck 276 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschoff Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. KiepAltenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 10 Umdruck 260 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung: „Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer". Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden." 2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde 3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 11 Umdruck 261 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt: 1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt. 2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5: „5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird." 3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt: der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde Anlage 12 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 13 Umdruck 270 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Schoettle Dr. Gleissner Dr. Vogel Müller (Aachen-Land) Dr. Eande Dr. Götz Dr. Althammer Mengelkamp Baier (Mosbach) Ritzel Brese Jürgensen Dr. Conring Seidel (Fürth) Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode) Leicht Krappe Windelen Peters Anlage 14 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt: „Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 278 Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661 Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 16 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt: „a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,". 2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM" Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607 Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 273 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert. 2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 18 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes," Bonn, 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 20 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 277 Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt: „7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);" Bonn, den 9. Mai 1963 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Emde Leukert Krüger Dr. Rutschke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Einzelplan 13
    Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

    (Drucksache IV/ 1112).

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Jürgensen. Verzichten Sie aufs Wort? — Gut. — Das Wort hat der Abgeordnete Cramer.


Rede von Johann Cramer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 13 gibt keine Gelegenheit, Änderungsanträge zu stellen, weil er ja nur das Ministergehalt ausweist, das Gehalt der Staatssekretäre und den Abschluß der Staatsdruckerei, der Bundesdruckerei in Berlin. Aber die Behandlung des Einzelplans 13 ist für uns die einzige Möglichkeit, zur Frage der Bundespost überhaupt etwas zu sagen.
Nun hat die Deutsche Bundespost in den letzten Monaten sehr stark im Rampenlicht der öffentlichen Kritik gestanden. Diese Kritik bezog sich in erster Linie auf die sehr überstürzte und ich glaube deshalb auch nicht bis zur letzten Konsequenz durchdachte Vorlage der neuen Postordnung und einer neuen Postgebührenordnung. Der Herr Bundespostminister hatte auf unsere diesbezüglichen Anfragen bei vorhergehenden Haushaltsberatungen und auch bei sonstigen Gelegenheiten in der Öffentlichkeit immer wieder erklärt, daß er keinesfalls an einzelne Gebührenerhöhungen denke, sondern eine allgemeine Gebührenreform vorschlagen werde, die aber gekoppelt sein müßte und abhängig sei von einer Neufassung der Postordnung. Diese Neuordnung erfordere aber — so hieß es immer wieder — eine längere Vorbereitungs- und Beratungszeit im Ministerium und im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost.
Die Öffentlichkeit, vielleicht auch der Herr Minister selbst, wurde jedoch durch einen Kabinettsbeschluß von Anfang Oktober des vergangenen Jahres überrascht, wonach die Postgebühren mit Wirkung vom 1. Januar 1963 an erhöht werden sollten. Zu diesem Zeitpunkt waren dem Verwaltungsrat die neuen Ordnungen noch nicht einmal zugeleitet worden. Ihm war vom Kabinett eine Frist gesetzt worden, die gar nicht einzuhalten war. Diese kurze Frist war vielleicht auch schuld daran, daß der zuständige Ausschuß dieses Hauses, der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, sich aus der Presse die Einzelheiten der geplanten Neuordnung heraussuchen mußte.
Es besteht zwischen dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und zwischen den beiden Ministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, ein Abkommen, wonach Verordnungen von grundsätzlicher Bedeutung dem Ausschuß vorher zur Kenntnis gegeben werden sollen, damit der Ausschuß seine Wünsche und Bedenken vorher vortragen kann. Ich muß zugeben, Herr Minister Stücklen hat dem Ausschuß später Bericht erstattet, aber zu einem Zeitpunkt, als die Beschlüsse des Verwaltungsrates ziemlich unverrückbar feststanden.
Die Ausschaltung des Parlaments bei so wichtigen Veränderungen ist sehr bedauerlich, wenn auch seine Anhörung nach dem Postverwaltungsratsgesetz nun nicht mehr juristisch und zwingend vorgeschrieben ist. Aber es bleibt eine peinliche Lücke, daß solch wichtige Angelegenheiten nicht mehr den Ausschuß dieses Hauses passieren und somit auch im Parlament selber nicht zur Sprache kommen.
Im übrigen, meine Damen und Herren, scheinen uns die Erhöhungen mancher Gebühren ziemlich willkürlich gegriffen zu sein. Allein die Briefgebühr bis zu 20 Gramm ist geblieben wie sie war, nämlich 20 Pfennig. Damit sollte angeblich — das ist im Ernst gesagt worden — die Währungsstabilität gewahrt bleiben. Als ob die Währungsstabilität von der 20-Pf-Briefmarke abhinge! Aber dafür sind die übrigen Gebühren dann sehr erheblich angehoben worden, zum Teil sogar über 100 0/o.
Besonders kritisiert worden sind die erschwerenden Bestimmungen für den Versand von Drucksachen, Päckchen und Paketen. Ein ganz besonderer Stein des Anstoßes für die Postabholer ist die neu eingeführte Lagergebühr. Wer seine Post und seine Pakete selber abholt und der Post die Zustellung erspart, zahlt heute mehr als derjenige, der der Post diese Arbeit überläßt. Ich glaube nicht, daß das eine sehr kluge Gebührenpolitik ist. Es gibt übrigens ganz schlaue Leute, die schon herausgefunden haben, wie man die Post um diese Lagergebühr schädigen kann. Ich will das Rezept hier nicht verraten.

(Zurufe: Schade! Schade!)

Vielleicht läßt sich das Ministerium auch noch bewegen, einige der Öffentlichkeit völlig unverständliche Vorschriften abzuändern. Wenn Sie eine Glückwunschkarte verschicken und nur Ihren Namen Julius Meyer schreiben, dann kostet das Drucksachengebühr. Schreiben Sie aber „Dein Julius", dann kostet das die volle Gebühr, also die Gebühr eines Briefes.

(Abg. Schulhoff: Das ist bei der Ansichtskarte schon immer so gewesen!)

— Nein, bei der Ansichtskarte war es nicht so. Sie durften fünf Worte zu dem vorgedruckten Text hinzufügen, jetzt dürfen Sie nur Ihren Namen hinzu setzen. Das ist eine Vorschrift, die den alten Leuten wohl kaum eingehen wird. Aus dieser unverständlichen Bestimmung heraus werden sehr viele Nachgebühren erhoben werden müssen.
Bei den Postzeitungsgebühren hoffe ich, daß sich zwischen Post und Verlegerverbänden noch eine befriedigende Lösung anbahnt. Die zuerst vorgelegte Lösung hätte zweifellos zu schwerwiegenden Folgen für manchen Zeitungsverlag geführt, besonders für die Zeitungen, die auf einen umfangreichen Postversand eingestellt sind. Ich weiß, daß Verhandlungen im Gange sind und daß da noch einiges geschehen wird. Ich bin dafür auch dankbar.
Die übereilte Vorlage der neuen Postordnung und der neuen Postgebührenordnung hat zu einer peinlichen Situation geführt. Da für gewisse Neuregelungen die Einhaltung bestimmter Fristen zwingend



Cramer
vorgeschrieben ist, tritt nun die Postordnung nicht im selben Augenblick in Kraft wie die Postgebührenerhöhungen. Das ist auch eine Folge der übereilten Maßnahme. Man hat eine Notlösung gefunden. Das ist aber immerhin, glaube ich, kein Beweis dafür, daß die ganze Sache mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit, die erforderlich gewesen wäre, durchgeführt worden ist.
Die Bundespost wollte mit der Gebührenordnung ihr voraussichtliches Defizit von schätzungsweise 600 Millionen DM für 1963 ausgleichen. Das ist jetzt nicht mehr möglich, da die einzelnen Erhöhungen nicht, wie vorgesehen wurde, am 1. Januar in Kraft treten konnten, sondern sehr unterschiedlich — die einen zum 1. März, die anderen zum 1. Juli .und einige sogar, wie die Postzeitungsgebühren, am 1. Januar 1964 — in. Kraft getreten sind bzw. treten.
In der öffentlichen Diskussion ist ein interessanter Vorschlag — sogar vom Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen selbst — gemacht worden. Dieser Vorschlag hat jedoch leider nicht die Zustimmung des Bundesfinanzministers und auch nicht die Zustimmung des Kabinetts gefunden. Die Bundespost führt nämlich jährlich 62/3 °/o ihrer Bruttoeinnahmen — also nicht ihres Gewinnes — an den Bundeshaushalt ab. Das waren im Jahre 1961 388 Millionen DM, 1962 422 Millionen DM. Für 1963 sollten es bei den alten Gebühren etwa 480 Millionen DM sein. Wenn die neuen Gebühren wie beabsichtigt termingerecht zur Wirkung gekommen wären, dann wären es 580 Millionen DM gewesen. Das ist genau die Summe, die dem Bundespostminister fehlt, um das Defizit auszugleichen.
Die Abführungen sind sehr erheblich gewesen. Seit 1949 hat die Bundespost an den Bundeshaushalt rund 3,3 Milliarden DM abgeführt. 1966 sollen das sogar 700 Mililonen DM sein. Das würde, wenn es sich um eine Ausschüttung handelte, eine 30 %ige Dividende bedeuten. Neulich hat einmal jemand gesagt, ich glaube der Minister selber, bei einem solchen Ergebnis müßte man eigentlich überlegen, ob die Bundespost nicht zu privatisieren wäre. 30'°/o Dividende ist ja immerhin sehr beachtlich.
Hätte der Bundesfinanzminister für eine gewisse Zeit auf die Ablieferung verzichtet, dann hätte die Bundespost eine Atempause bekommen, die sie zu einer reiflicheren Beratung ihrer Vorlage hätte benutzen können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann hätten wir ein Loch im Etat gehabt!)

Niemand von uns verlangt oder wünscht, daß die Bundespost in die roten Zahlen kommt. Deshalb mußte etwas geschehen. Die Art und Weise aber und das Tempo, wie es geschehen ist, hat die gesamte Öffentlichkeit befremdet, vor allem unsere Wirtschaft, die gar nicht so schnell ihre einzelnen Versandarten umstellen und ihre Formulare umdrucken konnte, wie das die Anpassung an das Tempo der Gebührenerhöhung verlangte.
Ein Wort des Dankes an dieser Stelle an das Personal der Deutschen Bundespost. Der Dienst bei der Deutschen Bundespost ist trotz Hausbriefkästen und Postleitzahlen gewiß nicht leichter, sondern eher schwerer geworden. Das hängt nicht zuletzt mit dem Personalmangel zusammen, der auch bei der Post festzustellen ist. Ich darf bitten, daß das Ministerium in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat die Bemühungen fortsetzt, die Zahl der Dienstposten mit der Zahl der verfügbaren Personalstellen immer mehr in Übereinstimmung zu bringen, und mit Nachdruck dafür sorgt, daß eine befriedigende Lösung eintritt.

(Zuruf von der Mitte: Völlig verkehrt!)

— Nein, das ist nicht verkehrt bei der Bundespost. Die Folge dieser Tatsache ist nämlich, daß die an sich interessierten jungen Leute nicht mehr zur Bundespost gehen, wenn sie vor der Berufswahl stehen, sondern in andere Wirtschaftszweige abwandern.
Die Zahl der Antragsteller, die auf einen Fernsprechanschluß warten, ist immer noch erschreckend hoch. Wir haben gehört, daß die Bundespost in ihrem Fünfjahresplan etwa 9 Milliarden DM aufwenden will, um nach und nach zu kürzeren Wartefristen zu kommen. Wir haben aber auch hören müssen, daß in zehn Jahren immer noch eine Warteliste existieren wird. Das ist ein unerträglicher Zustand. Man sollte der Bundespost helfen, daß sie erstens die erforderlichen Gelder bekommt; leider muß sie sie auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Zweitens sollte man versuchen, die Kapazitäten der Industrie so auszunutzen, daß der Engpaß nach und nach überwunden wird.
Wir sehen eine Gefahr darin, daß die Bundespost gezwungen wird, ihren Finanzbedarf auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Das ist richtig. Wir würden es lieber sehen, wenn man einen Mittelweg fände, um das Eigenkapital aufzustocken. Ein Weg wäre der, den Wunsch des Ministers zu erfüllen und für einige Jahre auf die Ablieferungspflicht zu verzichten. Dann würde man wieder ein gesundes Verhältnis herstellen, und darauf kommt es an. Die Bundespost ist ein Sondervermögen — so hat der Minister kürzlich gesagt —, und wir müssen aufpassen, daß es nicht ein sonderbares Vermögen der Bundesrepublik wird. Das ist auch unser Interesse, und ich meine, wir müssen alles tun, damit die Bundespost ein leistungsfähiges Unternehmen bleibt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen.