Deutscher Bundestag
75. Sitzung
Bonn, den 9. Mai 1963
Inhalt:
Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217)
Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach:
Einrichtung eines Konsulats in Straßburg
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C
Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D
Faller (SPD) 3551 D, 3552 A
Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B
Frage der Abg. Frau Dr. Hubert:
Ratifizierung von Abkommen des Europarats
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C,
3552 D, 3553 A
Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies:
Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten
Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann:
Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C
Frage des Abg. Fritsch:
Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler:
Errichtung von Bundesoberbehörden
Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper:
Telefon- und Anschlußgebühren
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper:
Vorwahlnummern im Fernsprechnetz
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B,
3554 C, 3554 D
Lemper (SPD) 3554 C
Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C
Frage des Abg. Dr. Tamblé:
Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B
Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C
Sänger (SPD) 3556 C
Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D
Erler (SPD) 3557 A
II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963
Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B,
3557 C, 3557 D
Dr. Schäfer (SPD) 3557 C
Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung —
Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A
Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B
Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B
Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B
Einzelplan 20, Bundesrechnungshof
(Drucksache IV/ 1116) 3558 C
Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge
und Kriegsgeschädigte (Drucksache
IV/ 1120) 3558 C
Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D
Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D
Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A
Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A
Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B
Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B
Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D
Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D
Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113)
Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C
von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D
Dr. Supf (FDP) 3577 A
Benda (CDU/CSU) 3580 C
Merten (SPD) 3584 A
Kreitmeyer (FDP) 3589 B
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A
Leicht (CDU/CSU) 3592 B
Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111)
Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B
Rademacher (FDP) 3599 A
Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A
Cramer (SPD) 3607 C
Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C
Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D
Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C
Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem
Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem
Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III
(Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225)
Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A
Rehs (SPD) 3614 A
Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D
Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D
Struve (CDU/CSU) 3615 B
Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A
Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110)
Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D
Blank, Bundesminister 3618 B
Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112)
Cramer (SPD) 3621 A
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D
Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C
Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B
Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114)
Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D
Frau Dr. Schwarzhaupt,
Bundesminister 3627 D
Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117)
Gewandt (CDU/CSU) 3629 D
Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D
Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C
Scheel, Bundesminister 3636 B
Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118)
Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C
Wellmann (SPD) 3639 A
Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B
Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119)
Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A
Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A
Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A
Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D
Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123)
Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C
Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B
Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130)
Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C
Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131)
Schoettle (SPD) 3651 D
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B
Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B
Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020)
Rasner (CDU/CSU) 3616 C
Nächste Sitzung 3653 D
Anlagen 3654
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551
75. Sitzung
Bonn, den 9. Mai 1963
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Achenbach * 10. 5.
Dr. Arndt (Berlin) 31. 5.
Dr. Atzenroth 10. 5.
Bauer (Würzburg) * 10. 5.
Bazille 14. 5.
Berkhan * 10. 5.
Fürst von Bismarck * 10. 5.
Blachstein * 10. 5.
Dr. h. c. Brauer * 10. 5.
Brünen 8. 6.
Burckardt 9. 5.
Burgemeister 10. 5.
Corterier 31. 5.
Dr. Dörinkel 10. 5.
Dr. Effertz 9. 5.
Even (Köln) 18. 5.
Figgen 15. 6.
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5.
Franke 10. 5.
Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5.
Fritsch 10. 5.
Frau Funcke (Hagen) 9. 5.
Funk (Neuses am Sand) 25. 5.
Dr. Furler * 10. 5.
Gehring 10. 5.
Gerlach 10. 5.
Gerns * 10. 5.
Gscheidle 9. 5.
Dr. h. c. Güde 17. 5.
Freiherr zu Guttenberg 10. 5.
Haage (München) 21. 5.
Heiland 19. 5.
Dr. Dr. Heinemann 10. 5.
Dr. Hellige * 10. 5.
Hirsch 24. 5.
Höfler * 10. 5.
Frau Dr. Hubert * 10. 5.
Hufnagel 11. 5.
Dr. Huys 9. 5.
Jacobs * 10. 5.
Dr. Jungmann 18. 5.
Kahn-Ackermann * 10. 5.
Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5.
Knobloch 10. 5.
Kohlberger 10. 5.
Dr. Kopf * 10. 5.
Dr. Kreyssig ** 17. 5.
Kriedemann ** 10. 5.
Leber 10. 5.
Lenze (Attendorn) * 10. 5.
Dr. Löbe 10. 5.
Lohmar 10. 5.
* Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Lücker (München) 10. 5.
Mattick 10. 5.
Mauk ** 10. 5.
Frau Dr. Maxsein * 10. 5.
Memmel * 10. 5.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5.
Dr. von Merkatz 17. 5.
Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5.
Dr. Mommer 15. 7.
Frau Dr. Pannhoff 10. 5.
Paul * 10. 5.
Peters (Norden) 19.5.
Frau Pitz-Savelsberg 9. 5.
Pöhler 10. 5.
Frau Dr. Rehling * 10. 5.
Richarts 10. 5.
Schlee 10. 5.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5.
Schultz 9. 5.
Dr. Seffrin * 10. 5.
Seifriz * 9. 5.
Dr. Serres * 10. 5.
Seuffert 9. 5.
Spitzmüller 10. 5.
Dr. Stammberger * 10. 5.
Dr. Starke 13. 5.
Dr. Stecker 10. 5.
Dr. Steinmetz 10.5.
Storch ** 10. 5.
Dr. Süsterhenn * 10. 5.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5.
Wächter 9. 5.
Dr. Wahl * 10. 5.
Wehking 9. 5.
Wienand * 10. 5.
Wittmer-Eigenbrodt 31. 7.
Dr. Zimmer * 10. 5.
Dr. Zimmermann (München) 10. 5.
Zoglmann 31. 5.
b) Urlaubsanträge
Frau Renger 31. 5.
Anlage 2 Umdruck 271 (neu)
Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129).
Der Bundeshag wolle beschließen:
Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern
1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen:
Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden.
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2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen:
Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden.
Bonn, den 9. Mai 1963
Windelen
Anlage 3 Umdruck 264
Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen —
wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM".
Bonn, den 8. Mai 1963
Rademacher Eisenmann
Anlage 4 Umdruck 269
Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen
In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung:
„Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen.
Bonn, den 8. Mai 1963
Schwabe
Dr. Tamblé Buchstaller
Dr. Eppler
Höhmann
(Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr
Dr. Rinderspacher Ritzel
Schmidt (Braunschweig)
Anlage 5 Umdruck 251
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben
In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen.
Bonn, den 7. Mai 1963
Rehs
Jaksch
Frehsee
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 268
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert:
a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1
b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt:
„(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein.
2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt:
5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2:
(2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff-
Dr. Schmidt (Offenbach)
Strohmayr Urban
Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug
Spies
Wendelborn Rademacher Ramms
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657
nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."'
3. In Artikel 11 wird
a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt:
,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet"
b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben:
„ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter
a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und
b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung.";
c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen;
d) hinter Nr. 8 eingefügt:
,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."'
4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt:
,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt:
„§78a
§ 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."'
Bonn, den 8. Mai 1963
Dr. h. c. Güde Dr. Kanka
Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker
Dr. Bieringer
Dr. Böhm (Frankfurt) Brück
Bühler
Dr. Burgbacher Dr. Czaja
Dr. Dichgans Diebäcker
Falke
Dr. Fritz (Ludwigshafen)
Dr. Götz
Goldhagen
Gottesleben
Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger
Frau Klee
Knobloch
Leicht
Lemmer
Meis
Mick
Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus
Ruf
Ruland Scheppmann
Dr. Schmidt
(Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff
Dr. Seffrin
Spies Stiller Storch
Struve
Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi
Dr. Winter
Dr. Wuermeling Ziegler
Dr. Zimmer
Dr. Zimmermann
(München)
Anlage 7 Umdruck 274
Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung:
Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft
2. In Artikel 2 Nr. 1
a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung:
„(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder
. eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.",
Absatz 3 wird gestrichen;
b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b
(1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint.
(2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme
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hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten.
(3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend.
(4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint.
(5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ;
c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt:
„§ 169c
(1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn
1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist,
2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder
3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist.
(2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt."
3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung:
„ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an."
4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung:
,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."'
5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung:
,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."'
6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung:
„(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) .
(4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist."
7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen.
8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen.
9. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen.
b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen.
10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen.
11. Artikel 15 wind wie folgt geändert:
a) Absatz 6 erhält folgende Fassung:
(6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird."
b) Absatz 7,a wird gestrichen.
c) Absatz 8 erhält folgende Fassung:
„ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659
L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden."
Bonn, den 9. Mai 1963
Fnau Dr. DiemerNicolaus
Hoogen
Dr. Weber (Koblenz) Schlee
Benda Ehnes
Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich
Dr. Ramminger Vogt
Wieninger
Dürr und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 275
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 Nr. 1 wird
a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1",
b) § 112 Abs. 4 gestrichen,
c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen."
2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt:
„(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft."
Bonn, den 9. Mai 1963
Dr. Achenbach
Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm
(Kaiserslautern)
Frau Dr. Heuser
Dr. Hoven Dr. Imle
Keller
Frau Dr. Kiep-Altenloh
Dr. Krümmer Kubitza
Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies
Ramms
Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter
Walter
Anlage 9 Umdruck 276
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171).
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben.
Bonn, den 9. Mai 1963
Dr. Achenbach Dr. Aschoff
Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm
(Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven
Dr. Imle
Keller
Frau Dr. KiepAltenloh
Dr. Krümmer Kubitza
Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies
Ramms
Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter
Walter
Anlage 10 Umdruck 260
Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen
1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung:
„Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs-
und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer".
Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden."
2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ".
Bonn, den 8. Mai 1963
Gewandt Dr. Vogel
Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde
3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963
Anlage 11 Umdruck 261
Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131).
Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt:
1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt.
2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5:
„5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird."
3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt:
der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark".
Bonn, den 8. Mai 1963
Gewandt Dr. Vogel
Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde
Anlage 12 Umdruck 272
Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen —
Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht.
Bonn, den 9. Mai 1963
Dr. Vogel Schoettle
Dr. Conring Ritzel
Dr. Stoltenberg Jürgensen
Leicht Dr. Schäfer
Windelen Schröder (Osterode)
Mengelkamp Dr. Emde
Baier (Mosbach) Kreitmeyer
Dr. Althammer Peters
Anlage 13 Umdruck 270
Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen —
In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht.
Bonn, den 9. Mai 1963
Schoettle Dr. Gleissner
Dr. Vogel Müller (Aachen-Land)
Dr. Eande Dr. Götz
Dr. Althammer Mengelkamp
Baier (Mosbach) Ritzel
Brese Jürgensen
Dr. Conring Seidel (Fürth)
Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode)
Leicht Krappe
Windelen Peters
Anlage 14 Umdruck 256
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt:
„Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM"
Bonn, den 7. Mai 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 278
Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661
Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert:
„Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen."
Bonn, den 9. Mai 1963
Windelen
Anlage 16 Umdruck 257
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen
1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt:
„a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,".
2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt:
Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM"
Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607
Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden.
Bonn, den 7. Mai 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 17 Umdruck 273
Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin —
Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert.
2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin —
Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht.
Bonn, den 9. Mai 1963
Dr. Vogel Schoettle
Dr. Conring Ritzel
Dr. Stoltenberg Jürgensen
Leicht Dr. Schäfer
Windelen Schröder (Osterode)
Mengelkamp Dr. Emde
Baier (Mosbach) Kreitmeyer
Dr. Althammer Peters
Anlage 18 Umdruck 259
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt:
„für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes,"
Bonn, 7. Mai 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 19 Umdruck 262
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131).
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 12 a wird gestrichen.
Bonn, den 8. Mai 1963
Ollenhauer und Fraktion
3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963
Anlage 20 Umdruck 250
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131).
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:
„(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze."
Bonn, den 7. Mai 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 21 Umdruck 277
Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten
Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt:
„7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);"
Bonn, den 9. Mai 1963
Kuntscher
Dr. Vogel
Dr. Emde Leukert
Krüger
Dr. Rutschke