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    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Inhalt: Mandatsniederlegung des Abg. Wittrock . 3551 A Fragestunde (Drucksache IV/ 1217) Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Generalkonsulat in Nancy Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Einrichtung eines Konsulats in Straßburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3551 C, 3551 D, 3552 A, 3552 B, 3552 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3551 D Faller (SPD) 3551 D, 3552 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3552 A, 3552 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung von Abkommen des Europarats Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3552 C, 3552 D, 3553 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3552 D Frage des Abg. Margulies: Konsultation des Europäischen Parlaments über die Assoziierung afrikanischer Staaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3553 A, 3553 C Margulies (FDP) . . . . . . . . 3553 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Jordanische Gastarbeiter . . . . 3553 C Frage des Abg. Fritsch: Hubschrauber beim Bundesgrenzschutz 3553 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Errichtung von Bundesoberbehörden Höcherl, Bundesminister . 3553 D, 3554 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Telefon- und Anschlußgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 A Frage des Abg. Lemper: Vorwahlnummern im Fernsprechnetz Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3554 B, 3554 C, 3554 D Lemper (SPD) 3554 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3554 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Eintragung der Namen von Ärzten in Telefonbüchern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3554 D, 3555 B, 3555 C, 3555 D, 3556 A, 3556 B, 3556 C, 3556 D, 3557 A, 3557 B Dr. Tamblé (SPD) . . . 3555 B, 3555 C Brück (CDU/CSU) . . . 3555 C, 3557 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 3555 D, 3556 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) 3556 B,3556 C Sänger (SPD) 3556 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3556 D Erler (SPD) 3557 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Frage des Abg. Dr. Roesch: Fernsehempfang im Werdenfelser Land Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3557 B, 3557 C, 3557 D Dr. Schäfer (SPD) 3557 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3557 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 700) Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/ 1106) 3558 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/ 1107) 3558 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/ 1108) 3558 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1115) 3558 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache IV/ 1116) 3558 C Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 1120) 3558 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/ 1121) 3558 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/ 1122) 3558 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/ 1124) . . 3559 A Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache IV/ 1126) 3559 A Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen IV/ 1127, zu IV/ 1127) 3559 B Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/ 1128) 3559 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/ 1125) . . . . . . . . . . 3588 D Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 1129, zu IV/ 1129) . . . 3588 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/ 1113, zu IV/ 1113) Erler (SPD) . . . . . . . . . 3559 C von Hassel, Bundesminister 3567 D, 3594 D Dr. Supf (FDP) 3577 A Benda (CDU/CSU) 3580 C Merten (SPD) 3584 A Kreitmeyer (FDP) 3589 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3591 A Leicht (CDU/CSU) 3592 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 1111, zu IV/ 1111) Ritzel (SPD) . 3598 C, 3603 B Rademacher (FDP) 3599 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3605 B, 3609 A Cramer (SPD) 3607 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3608 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 3609 D Dr. Conring (CDU/CSU) 3611 C Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 1109, zu IV/ 1109); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1209, Umdrucke 185, 186) und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 III (Drucksachen IV/ 1138, IV/ 1225, zu IV/ 1225) Müller (Ravensberg) (SPD) . . . 3613 A Rehs (SPD) 3614 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3614 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3614 D Struve (CDU/CSU) 3615 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3616 A Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/ 1110, zu IV/ 1110) Seidel (Fürth) (SPD) 3616 D Blank, Bundesminister 3618 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 1112) Cramer (SPD) 3621 A Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3622 D Dr. Besold (CDU/CSU) 3624 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 3625 B Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 1114) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3625 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3627 D Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 1117, zu IV/ 1117) Gewandt (CDU/CSU) 3629 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3631 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 3633 C Scheel, Bundesminister 3636 B Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/ 1118) Windelen (CDU/CSU) . 3638 D, 3639 C Wellmann (SPD) 3639 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3639 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/ 1119) Jacobi (Köln) (SPD) 3640 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 3643 A Frau Meermann (SPD) . . . . 3644 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3645 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3647 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/ 1123) Liehr (SPD) 3649 A, 3649 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3649 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/ 1130) Frau Krappe (SPD) . . . . . . 3651 C Haushaltsgesetz 1963 (Drucksache IV/ 1131) Schoettle (SPD) 3651 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3652 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/ 1169); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/ 1222) — Zweite und dritte Beratung 3653 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/ 1095, IV/ 1223) . . . . . . . . . . 3653 B Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG zur Änderung verschiedener Anhänge zur Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und zur Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/ 1199, IV/ 1212) . . 3653 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Verordnung des Rates der EWG über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksachen IV/ 1176, IV/ 1226) . . 3653 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, zu 1020) Rasner (CDU/CSU) 3616 C Nächste Sitzung 3653 D Anlagen 3654 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3551 75. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Brünen 8. 6. Burckardt 9. 5. Burgemeister 10. 5. Corterier 31. 5. Dr. Dörinkel 10. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Frau Funcke (Hagen) 9. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Hirsch 24. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11. 5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Kriedemann ** 10. 5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 10. 5. Mattick 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 10. 5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19.5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Frau Dr. Rehling * 10. 5. Richarts 10. 5. Schlee 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Schultz 9. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Seuffert 9. 5. Spitzmüller 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10.5. Storch ** 10. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 10. 5. Zoglmann 31. 5. b) Urlaubsanträge Frau Renger 31. 5. Anlage 2 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier Einzelplan 36 - Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1129). Der Bundeshag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 - Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich dies Bundesministers des Innern 1. In Tit. 305 - Kosten der personellen Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes - (Drucksache IV/ 1129 S. 6) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringlen: Minderausgaben dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 309 verwendet werden. 3656 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 2. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/ 1129 S. 8) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: Die Mittel dürfen in Höhe der Einsparungen bei Tit. 305 überschritten werden. Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Rademacher, Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird folgender neuer Tit. 822 als Leertitel eingefügt: „Tit. 822 — Beteiligung am Bau des Nord-SüdKanals — — DM". Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Eisenmann Anlage 4 Umdruck 269 Änderungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Dr. Tamblé und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1111). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 601 (Drucksache IV/ 1111 S. 4) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Förderung des Reiseverkehrs nach Deutschland". Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schwabe Dr. Tamblé Buchstaller Dr. Eppler Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Hörmann (Freiburg) Liehr Dr. Rinderspacher Ritzel Schmidt (Braunschweig) Anlage 5 Umdruck 251 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1109). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Ausgaben In Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — (Drucksache IV/ 1109) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Dafür ist die in den Erläuterungen zu Tit. 571 (Drucksache IV/ 700 Anlage) aufgeführte Bindungsermächtigung von 290 Mio DM auf 270 Mio DM herabzusetzen. Bonn, den 7. Mai 1963 Rehs Jaksch Frehsee Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 268 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV /1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 5 wird Nr. 1 wie folgt geändert: a) in § 23 Abs. 1 StPO soll es statt „abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft" heißen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 b) an § 23 Abs. 2 StPO wird folgender Absatz 2 a angefügt: „(2 a) Ein Richter, der vor der Erhebung der Anklage die Untersuchungshaft, die einstweilige Unterbringung oder die Fortdauer einer dieser Maßnahmen angeordnet oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat, darf, wenn der Angeschuldigte nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder § 208 Abs. 1 Satz 1 Einwendungen erhoben hat, an der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mitwirken und im ersten sowie im einzigen Rechtszug auch nicht Mitglied des erkennenden Gerichts sein. 2. In Artikel 7 wird nach Nr. 5 a eingefügt: 5 b. § 203 erhält folgenden Absatz 2: (2) Hat der Angeschuldigte binnen der ihm nach § 201 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Frist keine Einwendungen gegen die Eröff- Dr. Schmidt (Offenbach) Strohmayr Urban Wellmann Dr. Brenck Drachsler Krug Spies Wendelborn Rademacher Ramms Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3657 nung des Hauptverfahrens erhoben, so bedarf es der Prüfung nach Absatz 1 nicht."' 3. In Artikel 11 wird a) nach Nr. 1 als Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 62 Abs. 1 Satz 2 wird hinter „(§ 76 Abs. 2) " ein Beistrich gesetzt und eingefügt „in der Strafkammer, die, wenn der Angeschuldigte Einwendungen erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet" b) in Nr. 3 § 73 Abs. 3 GVG die folgende Fassung gegeben: „ (3) An Stelle der Strafkammer entscheidet der Vorsitzende oder ein Einzelrichter a) wenn der Angeschuldigte Einwendungen nicht erhoben hat, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und b) über die Untersuchungshaft sowie die einstweilige Unterbringung."; c) in Nr. 4 in § 82 Abs. 2 GVG der letzte Halbsatz („§ 73 Abs. 3 ist nicht anzuwenden") gestrichen; d) hinter Nr. 8 eingefügt: ,8 a. § 139 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann den Vorsitz auch ein Mitglied des Gerichtes führen, das vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres bestimmt wird."' 4. In Artikel 13 wird hinter Nr. 1 Buchstabe d eingefügt: ,e) vor § 79 wird im Neunten Unterabschnitt als § 78 a eingefügt: „§78a § 23 Abs. 1 und 2 a der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden."' Bonn, den 8. Mai 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Dr.-Ing. Balke Becker Dr. Bieringer Dr. Böhm (Frankfurt) Brück Bühler Dr. Burgbacher Dr. Czaja Dr. Dichgans Diebäcker Falke Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Götz Goldhagen Gottesleben Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Hörnemann (Gescher) Dr. Jaeger Frau Klee Knobloch Leicht Lemmer Meis Mick Müller (Aachen-Land) Neumann (Allensbach) Dr. Ramminger Rauhaus Ruf Ruland Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg) Schulhoff Dr. Seffrin Spies Stiller Storch Struve Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Wuermeling Ziegler Dr. Zimmer Dr. Zimmermann (München) Anlage 7 Umdruck 274 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Schlee und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift des Artikels 2 erhält folgende Fassung: Schlußgehör durch die Staatsanwaltschaft 2. In Artikel 2 Nr. 1 a) erhält § 169 a Abs. 2 a folgende Fassung: „(2 ,a) Hält die Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts oder . eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so teilt sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mit und stellt ihnen anheim, binnen einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob sie einzelne Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Einreichung der Anklageschrift vorbringen wollen.", Absatz 3 wird gestrichen; b) erhält § 169b folgende Fassung: „§ 169 b (1) In den Fällen des § 169 a Abs. 2 a kann der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist auch beantragen, daß er durch den Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Ermittlungen mündlich gehört wird (Schlußgehör). Erwägt die Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift beim Schöffengericht 'einzureichen, so ist sie nur dann verpflichtet, das Schlußgehörzu gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art unid Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so ist auch dieser berechtigt, an dem Schlußgehör teilzunehmen oder den Beschuldigten ,dabei zu vertreten. Das Recht zur Teilnahme 3658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 hat auch der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten. (3) Üllber das Recht, das Schlußgehör zu beantragen, sind der Beschuldigte, falls sein Aufenthalt bekannt ist, und sein Verteidiger bei der Mitteilung über den Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 2 a) zu belehren. Die §§ 297, 299 gelten entsprechend. (4) Sind weitere Ermittlungen vorgenommen worden, nachdem das Schlußgehör in derselben Sache 'bereits gewährt worden ist, so ist -die Staatsanwaltschaft nur dann verpflichtet, das Schlußgehör nochmals zu gewähren, wenn es wegen der Bedeutung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zweckmäßig erscheint. (5) Das wesentliche Ergebnis des Schlußgehörs ist aktenkundig zu machen." ; c) wird fo'lgen'der § 169 c angefügt: „§ 169c (1) Die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs entfällt, wenn 1. der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist, 2. seine Teilnahme in angemessener Zeit wegen großer Entfernung unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde oder 3. der Beschuldigte in dem festgesetzten Termin ohne genügende Entschuldigung ausbleibt und nicht durch einen Verteidiger vertreten ist. (2) Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so wird in dein Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 das Schlußgehör dem Verteldiger gewährt. Jedoch entfällt die Pflicht zur Gewährung des Schlußgehörs auch in diesen Fällen, wenn der Verteidiger in dem festgesetzten Termin ohne 'genügende Entschuldigung ausbleibt." 3. In Artikel 2 Nr. 2 enthält § 197 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Hält die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht für erforderlich oder sind diese abgeschlossen, so 'wendet sie die §§ 169 a bis 169 c entsprechend an." 4. In Artikel 2 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Dem § 212 wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Der Antrag steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden."' 5. In Artikel 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. Dem § 407 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Antrag. auf Erlaß eines Strafbefehls steht im Sinne des § 147 Abs. 5 und des § 169 a Abs. 1 der Einreichung einer Anklageschrift gleich. § 169 a Abs. 2 a und § 169 b sind nicht anzuwenden. Der vorherigen Anhörung des Beschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."' 6. In Artikel 3 erhält in Ni-. 2 § 141 Abs. 3 und 4 folgende Fassung: „(3) 1 ,er Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169 a Abs. 1) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Antrag stellen, falls die Gewährung des Schlußgehörs in Betracht kommt und nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Verteidigung nach § 140 Abs. 1 notwendig sein wind. Der Abschluß der Ermittlungen soll in diesem Falle auch dem Beschuldigten eist nach der Bestellung des Verteidigers mitgeteilt werden (§ 169 a Abs. 2 a) . (4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist." 7. In Artikel 5 Nr. 1 wird in § 23 der Absatz 1 gestrichen. 8. In Artikel 7 werden die Nummern 2 a, 2 b, 2 c, 2 d, 2 e und 5 a gestrichen. 9. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 werden in § 58 Abs. 1 Satz 1 die Worte „oder die Entscheidungen bis zum Beginn des Hauptverfahrens" gestrichen. b) Die Nummern 3, 4, 6, 7, 8 werden gestrichen. 10. Artikel 13 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben al), a3) und a4) werden gestrichen. 11. Artikel 15 wind wie folgt geändert: a) Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) § 23 Abs. 4 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 5 ist nur in Strafsachen anzuwenden, in denen über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden wird." b) Absatz 7,a wird gestrichen. c) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Ist die Anklageschrift vor idem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Gericht eingereicht worden, so sind im weiteren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3659 L Verfahren die §§ 197, 200, 201 und 202 der Strafprozeßordnung in der bisher geltenden Fassung anzuwenden." Bonn, den 9. Mai 1963 Fnau Dr. DiemerNicolaus Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Schlee Benda Ehnes Dr. von HanielNiethammer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Ramminger Vogt Wieninger Dürr und Fraktion Anlage 8 Umdruck 275 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 wird a) in § 112 Abs. 3 nach den Worten. „oder 177" eingefügt „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220a Abs. 1 Nr. 1", b) § 112 Abs. 4 gestrichen, c) dem § 121 Abs. 2 folgender Satz 2 angefügt: „Das Oberlandesgericht darf die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht über sechs Monate hinaus anordnen." 2. In Artikel 17 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Die Vorschriften des § 121 treten einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschhoff Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 9 Umdruck 276 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/ 1020, IV/ 1171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag in Abständen von 6 Monaten, erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, darüber zu berichten, in wieviel Fällen die Oberlandesgerichte eine Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 2 angeordnet haben. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Achenbach Dr. Aschoff Frau Dr. DiemerNicolaus Eisenmann Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. KiepAltenloh Dr. Krümmer Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Margulies Ramms Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Wächter Walter Anlage 10 Umdruck 260 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen), Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1117). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Zweckbestimmung des Tit. 46 — Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 13) erhält folgende neue Fassung: „Einnahmen aus dem Verkauf von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer". Folgender Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Anfallende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des Tit. 572 verwendet werden." 2. Der Tit. 572 — Lieferung von Ernährungs- und landwirtschaftlichen Produktionsgütern an Entwicklungsländer — (Drucksache IV/ 1117 S. 3) erhält folgenden zusätzlichen Haushaltsvermerk: „Mit anfallenden Gegenwertmitteln können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden (vgl. Tit. 46) ". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde 3660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 11 Umdruck 261 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Vogel, Dr. Emde zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz . 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 23 wird wie folgt ergänzt: 1. In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 werden jeweils hinter den Worten „Bundesminister der Finanzen die Worte ,,, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingefügt. 2. Absatz 1 erhält folgende neue Nummer 5: „5. zur Sicherung der Finanzierung von förderungswürdigen Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern, wenn dadurch eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln vermieden wird." 3. In Absatz 2 wird hinter „7 000 000 000 Deutsche Mark" eingefügt: der Höchstbetrag der Gewährleistungen nach Absatz 1 Nr. 5 auf insgesamt 170 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 8. Mai 1963 Gewandt Dr. Vogel Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Emde Anlage 12 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 892 — Kapitalerhöhung bei der Salzgitter AG, Salzgitter — wird von 22 365 000 DM um 23 250 000 DM auf 45 615 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 13 Umdruck 270 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 43 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Schoettle Dr. Gleissner Dr. Vogel Müller (Aachen-Land) Dr. Eande Dr. Götz Dr. Althammer Mengelkamp Baier (Mosbach) Ritzel Brese Jürgensen Dr. Conring Seidel (Fürth) Dr. Stoltenberg Schröder (Osterode) Leicht Krappe Windelen Peters Anlage 14 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird ein neuer Tit. 951 eingefügt: „Tit. 951 Zur Verstärkung der Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin 650 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 278 Änderungsantrag des Abgeordneten Windelen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1118). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 03 — Bundesvermögens- und Bauverwaltung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 3661 Die Zweckbestimmung des Tit. 713 — Berlin-Charlottenburg, ehemaliges Reichssportfeld, Instandsetzungsmaßnahmen ... — wird durch folgenden Haushaltsvermerk erweitert: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 650 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 9. Mai 1963 Windelen Anlage 16 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1119). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 582 — Förderung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache IV/ 700 Anlage S. 26) wird Nr. (1) a) wie folgt neu gefaßt: „a) die alleinstehenden Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,". 2. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: Tit. 607 Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnungen 20 000 000 DM" Die Erläuterungen lauten: Zu Tit. 607 Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung entsprechender Kleinwohnungen als Alterswohnungen oder besonderer Wohnanlagen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch u. a. auch die Freimachung entsprechend großer Wohnungen für junge, insbesondere kinderreiche Familien erreicht werden. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 273 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1130). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. A 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 195 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 171 750 000 DM vermindert. 2. Zu Kap. 60 05 — Leistungen des Bundes für Berlin — Der Ansatz bei Titel 571 — Bundesdarlehen — wird von 95 000 000 DM um 23 250 000 DM auf 118 250 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Mai 1963 Dr. Vogel Schoettle Dr. Conring Ritzel Dr. Stoltenberg Jürgensen Leicht Dr. Schäfer Windelen Schröder (Osterode) Mengelkamp Dr. Emde Baier (Mosbach) Kreitmeyer Dr. Althammer Peters Anlage 18 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700 Anlage, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, für Baumaßnahmen im Bereich ,des zivilen Bevölkerungsschutzes," Bonn, 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1963 Anlage 20 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht restlos durch Kapitalaufnahmen bedient werden können, entscheidet der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Rangfolge der zu bedienenden Ansätze." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 277 Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Emde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/ 700, IV/ 1131). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgende neue Nr. 7 a eingefügt: „7 a. für Verbindlichkeiten .des Ausgleichsfonds aus .der Eintragung von Schuldbuchforderungen oder der Aushändigung von Schuldverschreibungen nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1169);" Bonn, den 9. Mai 1963 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Emde Leukert Krüger Dr. Rutschke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Merten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Benda, Sie wissen genau, daß ich im Verteidigungsausschuß zu Beginn der Haushaltsberatungen die Frage an die Bundesregierung gerichtet habe, welche Wehrkonzeption nun eigentlich diesem Haushalt zugrunde liege. Sie wissen ebenfalls, daß die Antwort auf diese Frage mehr als kümmerlich gewesen ist, weil sie ausgerechnet in die Zeit des Ministerwechsels fiel und die armen Generale, die diese Anwort zu geben hatten, ganz offensichtlich in außerordentlicher Bedrängnis waren; wir haben sie dann auch nicht weiter bedrängt. Einen Minister konnten wir nicht fragen, weil es keinen Minister gab, und einen Staatssekretär konnten wir auch nicht fragen, weil er sich damals als in Urlaub befindlich betrachtete. Aus diesem Grunde ist uns nicht klargeworden, welche Wehrkonzeption denn nun eigentlich diesem Haushalt zugrunde liegt. Was wir wissen, ist das, was der Herr Bundesverteidigungsminister später zu diesen Dingen ausgeführt hat. Wir sind mit einem großen Teil seiner Ausführungen einverstanden, nicht aber mit dem einen Satz, daß es eine Änderung der Verteidigungspolitik in der Bundesrepublik nicht gebe. Wir beurteilen das auch völlig anders als Sie und er. Aber mit dem anderen sind wir einverstanden; jedoch müssen Sie zugeben: das waren nur Bruchstücke aus einem sehr großen Gebiet, und es kann einer großen Partei nicht zugemutet werden, sich mit einem Teil für das Ganze zufriedenzugeben und davon ihre politische Entscheidung abhängig zu machen. Deshalb enthalten wir uns heute der Stimme.
    Zu dem, was der Herr Bundesverteidigungsminister ausgeführt hat, möchte ich nur einiges wenige hinzufügen.
    Herr Minister von Hassel, ich bin etwas enttäuscht über das, was Sie zur Frage des Organisationsgesetzes ausgeführt haben. Wenn ich richtig verstanden habe, sind Sie der Meinung, daß die Zeit zur Vorlage dieses Gesetzes noch nicht reif sei.
    Ich darf Sie an .den Brief erinnern, den der Herr Vorsitzende der Verteidigungsausschusses am 5. April an Sie geschrieben hat und mit dessen Inhalt auch ich voll und ganz übereinstimme. Ich möchte Sie bitten, ,die Forderungen und die Wünsche, die in diesem Brief zum Ausdruck gekommen sind, zu erfüllen, damit, solange es noch kein Gesetz über die Organisation und Spitzengliederung der Streitkräfte gibt, wenigstens einige Änderungen der Organisation und der Spitzengliederung, die Sie inzwischen vorhaben, um Erfahrungen zu sammeln, vorher im Verteidigungsausschuß besprochen werden.
    Dieser Wunsch beruht auf einer internen Abmachung, die wir mit Ihren Herren Vorgängern, und zwar mit beiden, getroffen hatten, und ich nehme nach Ihrer ganzen Einstellung gegenüber den parlamentarischen Körperschaften an, daß Sie sich auch an diese Abmachung gebunden fühlen. Ich hoffe, daß es dann gelingt, vielleicht etwas eher, als Sie heute noch glauben, zu einer gesetzlichen Regelung .dieser Frage zu kommen. Wir sind völlig damit einverstanden, daß' erst Erfahrungen gesammelt werden. Aber inzwischen ist eine sehr lange Zeit verstrichen. Auch die von Ihnen erwähnten Fälle des Manövers im vorigen Jahr und der KubaKrise liegen doch schon viele Monate zurück, so daß man daraus .die nötigen Folgerungen ziehen könnte. Uns Sozialdemokraten wäre es lieb, wenn es noch in diesem Bundestag zu einer Verabschiedung eines Gesetzes über ,die Organisation und Spitzengliederung käme.
    Als weiteres Thema möchte ich hier die Stellung der Technik innerhalb der Bundeswehr behandeln. Wir haben in diesem Haushalt erstmalig die Stelle
    3586 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag-, den 9. Mai 1963
    Merten

    (bisher der Fall ist. Wenn ich mir die Rolle der Techniker graphisch darstelle, muß ich feststellen, daß sie im Jahre 1913 hinsichtlich der Generalsstellen wesentlich stärker gewesen ist als heute, und das hat wieder einen unheilvollen Einfluß auf den Nachwuchs auf diesem Gebiet, von dem wir ja wissen, daß er zahlenmäßig sehr zu wünschen übrigläßt. Auch ,da könnte viel getan werden, wenn die Laufbahn Ich möchte sehr empfehlen, der Rede große Aufmerksamkeit zu schenken, die der General Foertsch am 29. November 1962 auf einer Kommandeurbesprechung in Hannover zur Frage der Bewältigung der Technik in der Bundeswehr gehalten hat. Dort ist in einer umfassenden Weise der Versuch gemacht worden, die Bedeutung des Menschen 'in der Truppe und 'die Bedeutung der Technik in der Truppe in einer vernünftigen Art nebeneinanderzustellen. Das Fazit dessen, was der General Foertsch damals vor den Kommandeuren ausgeführt hat, ist doch wohl, daß der Soldat als Person voll ausgebildet werden muß, auch auf technischem Gebiet, weil das beste und modernste Material nichts nützt, wenn es nicht von den Soldaten in einer vorbildlichen Art und Weise bedient werden kann. In diesem Zusammenhang denke ich auch an das Geld des Steuerzahlers. Wir wissen, daß schon in Friedenszeiten der durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufene Verschleiß des vorhandenen außerordentlich wertvollen Geräts so groß ist, daß er kaum noch verantwortet werden kann. Wir haben uns im Verteidigungsausschuß mit den Vertretern des Ministeriums eingehend über die Verbesserung der Situation der Techniker in der Bundeswehr auf dem militärischen und zivilen Gebiet unterhalten. Dabei sind wir noch nicht zu abschließenden Ergebnissen gekommen. Ich hoffe, daß der Herr Bundesverteidigungsminister oder seine Beamten und Offiziere uns recht bald brauchbare Vorschläge unterbreiten, damit 'der Technik in der Bundeswehr eine bessere Rolle zugewiesen wird, als sie sie heute hat; denn es ist nun einmal so, daß innerhalb der deutschen Streitkräfte nur zwei Siebentel einer Division mit der Waffe in der Hand in den Kampf eingreifen, während 'fünf Siebentel mit der Technik, mit der Logistik und mit anderen für die Truppen notwendigen Dingen zu tun haben. Es muß auch in der Truppe klar sein, daß Verantwortungsfreude und Leistungsfähigkeit bei den Technikern genauso wichtig sind wie beim Truppenoffizier, weil eben der eine ohne den anderen gar nicht auskommen kann. In dieser Richtung haben wir einige gute Ansätze festzustellen. Ich will das Thema hier nicht weiter verbreitern. Ich möchte das nur anmerken, weil wir sehr bald versuchen müssen, hier neue Wege zu gehen. Das Material der Bundeswehr nimmt von Jahr zu Jahr zu. Aber die Menschen, die dieses Material betreuen und erhalten müssen, nehmen von Jahr zu Jahr ab. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht länger dulden können. Ich möchte als zweiten Punkt anmerken, Herr Minister, daß es einmal der Überprüfung wert wäre, festzustellen, ob es nicht zweckmäßig ist, schon 'in Friedenszeiten die Logistik der Bundeswehr so zu gliedern, wie es der Kriegsgliederung entspricht, damit nicht gerade in Spannungszeiten eine Umgliederung erfolgen muß, d. h. damit sie nicht gerade dann, wenn die logistische Organisation größte Anforderungen erfüllen muß, nicht arbeitsfähig ist, weil (sie sich in der Umgliederung befindet. Es wären dann noch einige 'technische Einzelheiten zu erwägen — auch darüber können wir im Ausschuß sprechen —: daß in allen Teilstreitkräften dasselbe Depotsystem angewendet wird, das in der NATO eingeführt ist, so daß nicht verschiedene Systeme angewendet werden, die nur zu erhöhten Anforderungen an das Personal und damit auch zu erhöhten Kosten führen müssen. Der Herr Minister ist sehr ausführlich — und ich danke ihm dafür — auf die Frage des Umbaus der Neubauten von U-Booten eingegangen, und ich glaube, auch Herr Kollege Benda hat diese Frage in seiner Rede kurz erwähnt. Herr Minister, ich erinnere mich, daß wir mit einer kleinen Delegation des Verteidigungsausschusses in der HowaldtsWerft in Kiel dieses U-Boot einmal im Holzmodell besichtigt haben und daß uns bei dieser Gelegenheit der berühmte Stahl, von dem jetzt in der Presse die Rede ist, vorgeführt wurde. Es ist uns — den wenigen, die mit diesen Dingen zu tun hatten — damals versichert worden, daß dieser Stahl in jeder Hinsicht geprüft worden sei und für den vorgesehenen Zweck brauchbar sei. Dieser amagnetische Stahl ist keineswegs etwas Neues. Er wurde bereits zu Ende des letzten Krieges öffentlich behandelt, und zwar im Zusammenhang mit magnetischen Torpedos, die von ihrem Opfer angezogen wurden. Schon damals hat man sich auf diesem Gebiet betätigt. Nach dem Kriege war bei Kriegsschiffen und bei Handelsschiffen immer wieder von diesem amagnetischen Stahl die Rede. So ganz geheim war die Existenz dieses Stahls nicht. Allerdings war geheim, daß die für die Ostsee bestimmten U-Boote aus diesem Stahl gebaut werden sollten. Ich bedauere es ebenfalls lebhaft, daß es nicht gelungen ist, diese Tatsache, die seit Jahren einigen wenigen Menschen bekannt war, in der Offentlichkeit geheimzuhalten. Wir hoffen, daß eine eingehende Untersuchung stattfindet, so daß wir uns im Verteidigungsausschuß einmal über die Frage der Verantwortung in diesem Punkt unterhalten können. Ich darf hier bloß anmerken, daß entgegen den Meldungen in der Öffentlichkeit der Verteidigungsausschuß als solcher über diese Misere nicht unterrichtet worden ist. Es gibt keinen Bericht darüber außer einem Brief, den Herr Staatssekretär Hopf an den Herrn Vorsitzenden des Merten Verteidigungsausschusses geschrieben hat und der — ich muß das leider sagen — etwas weniger enthält, als in einigen deutschen Zeitungen gestanden hat. Lassen Sie mich nun zu einem Problem kommen, das mir besondere Sorgen bereitet und das auch innerhalb der Bundeswehr in der letzten Zeit recht vergiftend gewirkt hat, dem Problem des Wohnungsbaus für die Bundeswehr. Der Herr Minister hat dieses Problem in seinen Ausführungen ebenfalls angesprochen. Er hat gesagt: 125 000 Wohnungen brauchen wir, 70 000 davon haben wir, also werden noch 50bis 55 000 Wohnungen gebraucht. Nun weiß jedermann, daß gerade für junge Berufssoldaten, seien sie nun Unteroffiziere oder Offiziere, die Trennung von der Familie eine außerordentlich mißliche Sache ist. Wir haben im Ausschuß wiederholt den Wunsch geäußert, daß im Rahmen der Planungen der Bundeswehr nicht nur die Kasernen, sondern zur gleichen Zeit auch die Wohnungen an den betreffenden Standorten gebaut werden. Das ist leider nicht in dem Umfang gelungen, den wir immer für notwendig gehalten haben. Ich mache dafür das System des Wohnungsbaus für die Bundeswehr mit verantwortlich. Die Bundeswehr — bzw. der Bund — baut diese Wohnungen nicht selbst, sondern läßt sie durch private Bauträger bauen, die dafür bisher 90 % der Baukosten als Darlehen vom Bund erhalten haben. Nicht an jedem Standort finden sich private Bauträger, die zum Bau dieser Wohnungen bereit sind. Aus diesem Grunde ist auch der Wohnungsbau dem Kasernenbau nicht gefolgt, sondern es hat da außerordentliche Spannungen gegeben. Ich halte dieses System auch deshalb nicht für gut, weil der private Bauherr mit den Mieten, die er von den verheirateten Berufssoldaten bekommt, das Kapital verzinst und zurückzahlt und dann in 20 Jahren frei über dieses Haus verfügen kann. Er ist dann also nicht mehr genötigt, Angehörige der Bundeswehr in diesem Haus unterzubringen; und wir fangen dann wieder von vorn an, Wohnungen für die Bundeswehr zu bauen. Ich hätte es von Anfang an für richtig gehalten, diese Wohnungen genauso zu bauen wie die Wohnungen für die Stationierungsstreitkräfte, nämlich als bundeseigene Dienstwohnungen, wie das auch bei anderen Beamten getan wird. Ich denke dabei z. B. an den Zoll. Dann wären wir. aus diesen Schwierigkeiten heraus, auch aus den Schwierigkeiten, die sich durch die Höhe der Mieten ergeben. Auch hier haben nämlich die Bundeswehrsoldaten berechtigten Grund 'zur Klage. Wir haben zwar ein recht kompliziertes System von Mietbeihilfen eingeführt, einführen müssen, weil die Besatzungswohnungen sehr groß waren — 140 qm — und es einem Unteroffizier also gar nicht möglich war, die Miete für eine solche Wohnung aufzubringen, weil sie ungefähr so hoch war wie sein gesamtes Gehalt, das ihm netto ,ausgezahlt wurde. Dieses System der Mietbeihilfen erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der letzten Endes zu nichts anderem dient als dazu, daß der Bund Geld auf der einen Seite gibt, auf der anderen Seite wieder einnimmt, also quasi von einer Hosentasche in die andere befördert, aber nicht ohne daß er dazu eines gewaltigen Verwaltungsaufwandes bedarf. Wenn das Gesetz über die Mietund Wohnbeihilfen, das augenblicklich dem Hause zur Beratung vorliegt, in Kraft treten sollte, ist die Bundeswehr nicht mehr in der Lage, die bisherigen Mietbeihilfen zu zahlen. Ich möchte jetzt schon die Aufmerksamkeit des Hauses darauf lenken, daß es auch dann noch notwendig sein wind, für die Bediensteten des Bundes eine Sonderregelung zu ermöglichen, weil diese sich nicht des freien Wohnungsmarkts bedienen könen, sondern mehr oder weniger die Wohnungen nehmen müssen, die ihnen der Bund an den einzelnen Standorten zur Verfügung stellen kann. Ich möchte nun aber auch die Bundesregierung auf einen Mißstand aufmerksam machen, der die Wohnungslage noch verschärft. Wir hörten vom Minister, daß noch rund 50 000 Wohnungen gebraucht werden. Für die Vorbereitung des Wohnungsbaus in den Jahren 1964 und 1965 muß das Bundesfinanzministerium heute schon die Bindungsermächtigungen erteilen, damit die Planung vorbereitet, die Grundstücke gekauft und 'die anderen Vorbereitungen getroffen 'werden können. Tatsächlich aber hat das Bundesfinanzministerium seit Oktober 1962 keine Bindungsermächtigungen erteilt. Das bedeutet, daß im Jahre 1963 wesentlich weniger Wohnungen gebaut wenden können, als vorgesehen war, und daß im Jahre 1964 statt der geplanten 12 000 Wohnungen möglicherweise nur 2000 errichtet werden können. Das bedeutet mit anderen Worten, daß besonders die neu für die Bundeswehr verpflichteten Berufssoldaten in absehbarer Zeit nicht mit Wohnungen rechnen können und von ihren Familien getrennt leben müssen mit allen Schwierigkeiten, die das mit sich bringt. Das hat nicht nur Einfluß auf diejenigen, die jetzt schon getrennt leben müssen, sondern auch auf diejenigen, die sich neu verpflichten sollen und wollen. Ich wäre dankbar, wenn innerhalb der Bundesregierung dafür gesorgt würde, daß der Stopp für die Bindungsermächtigungen wenigstens im Rahmen der Bundeswehr möglichst schnell aufgehoben würde. Es geht beim Wohnungsbau für die Bundeswehr um mehr, als daß schlechthin Wohnungen für irgend jemand gebaut werden. Es geht vielmehr einfach 'darum, daß die Bediensteten des Bundes, die oft in Standorte kommen, in denen es kaum die Möglichkeit der freien Wohnungswahl gibt, gleichzeitig auch die Möglichkeit erhalten, ihre Familien in den betreffenden Standorten unterzubringen, weil es ihnen einfach nicht zugemutet werden kann, neben allen anderen Beschwernissen, die der Dienst in der Bundeswehr hat, nun auch noch die Trennung von der Familie auf sich zu nehmen. Die Lücke von acht Monaten, die durch den Stopp der Bindungsermächtigungen entstanden ist, können wir sowieso nicht wieder aufholen. Wir 'kommen also sowieso in Verzug mit diesem Wohnungsbau, insbesondere weil auch die Oberfinanzdirektionen angewiesen worden sind, auch vorbereitende Arbeiten einzustellen. Daher geht der Wohnungsbau für 'die Bundeswehr auf keinem Gebiet weiter, solange diese Sache nicht von der Bundesregierung in Ordnung gebracht worden ist. Ich glaube, daß ich mich da der Unterstützung Merten des Bundesverteidigungsministeriums und vor allen Dingen des Ministers nicht besonders zu versichern brauche. Es ist selbstverständlich, daß er sich für diese Dinge einsetzen wird. Ich hoffe, daß auch das Bundesfinanzministerium, insbesondere der Minister selber, einsieht, daß wir hier einen Sonderfall vor uns haben, bei dem unbedingt, und zwar schnell, geholfen werden muß. Ähnliches gilt für die Familienheimdarlehen, die gegeben werden. Ich will darauf aber, weil es sich um Spezialfragen handelt, wegen des Zeitmangels nicht näher eingehen. Aber angesichts der Tatsache, daß nun sehr viele Berufssoldaten fehlen — die letzten Zahlen, die ich hörte, waren 6000 Offiziere und 20 000 Unteroffiziere —, sollten wir alles tun, um diesen Beruf auch dadurch attraktiv zu machen, daß wir den Soldaten erlauben, mit ihren Familien zusammenzuwohnen. Zum Schluß lassen Sie mich noch auf ein Thema eingehen, das auch vom Minister und von meinem Kollegen Erler hier angedeutet worden ist. Das ist die Frage der Verwendung der Reservisten. Ich hoffe, daß uns das Ministerium und der Minister im Verteidigungsausschuß sehr bald einmal einen Vorschlag machen können, was aus den Reservisten werden soll, deren Zahl heute schon höher ist als die Zahl der aktiven Soldaten. Nur ein kleiner Teil dieser Reservisten wird ja benötigt, um die NATODivisionen auf volle Kriegsstärke zu bringen. Was aber soll mit den anderen werden? Wir haben hier, glaube ich, ein gutes Reservoir für den dringend notwendigen Aufbau der Territorialverteidigung, und wir sollten versuchen, diese Reservisten schon jetzt in Einheiten zusammenzufassen; denn ich befürchte, daß das im Spannungsfall und im Ernstfall kaum noch möglich sein wird. Außerdem würden sich die Angehörigen einer solchen Reserveeinheit vom Kommandeur über den Chef und den Zugführer bis zum letzten Soldaten auch durch die Wehrübungen schon in Friedenszeiten kennenlernen können, und das wäre mir weit wichtiger als die etwas sehr schwache Betreuung der Reservisten, wie sie hier und da von den einzelnen Einheiten und von den Wehrersatzämtern versucht wird, die doch letzten Endes für die militärische Schlagkraft der Reservisten eine sehr geringe Bedeutung hat. Außerdem sind nur 10 % der Reservisten durch diese Betreuung erfaßt. Ich glaube, daß man hier mehr Phantasie und mehr Elastizität nötig hat, um zu einer Verbesserung der Verhältnisse zu kommen. Der Verteidigungsminister hat öffentlich und auch im Ausschuß erklärt, daß er eine Art Pause eintreten lassen wolle, um der inneren Konsolidierung der Bundeswehr den nötigen Raum zu geben. Wir sind dem Minister dankbar für diese Absicht, und wir hoffen, daß diese Pause nun auch genutzt wird, um innerhalb der Bundeswehr und innerhalb der Organisation der Territorialverteidigung zu einer Konsolidierung im Sinne einer Erhöhung der Schlagkraft der Verbände zu kommen. Insbesondere die Territorialverteidigung hat so außerordentlich umfangreiche Verpflichtungen zu erfüllen, daß, glaube ich, ohne ihre Stärkung und ohne ihre Vervollkommnung ein großer Teil der Anstrengungen, die wir auf anderen Gebieten gemacht haben, sinnlos wird. Hier ist also sehr bald eine Ergänzung durch eine Verstärkung der Territorialverteidigung erforderlich. Die kompliziertesten und teuersten Waffensysteme werden zur Wirkungslosigkeit verurteilt sein, wenn wir den einfachen Dingen der Landesverteidigung zuwenig Aufmerksamkeit widmen. Ich habe hier in meinen Ausführungen fast nur solche einfachen Dinge angesprochen. Wir fordern — und ich hoffe, daß Sie da mit mir einig sind — eine Ausgewogenheit der Bundeswehr in bezug auf die Teile, die der NATO unterstellt sind, und auf die Teile, die der nationalen Verantwortung unterliegen. Wir hoffen — das darf ich zum Schluß sagen—, daß eine von der Sache her bestimmte Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister in Zukunft Platz greifen wird, so, wie sie sich in den Anfängen bereits gezeigt hat. Dann werden wir auch dem Verteidigungsminister einen guten Rat geben dürfen, im besonderen, was seinen Umgang mit Frauen betrifft. Herr Bundesverteidigungsminister, ich meine eine ganz bestimmte Sorte von Frauen, nämlich die Abgeordneten dieses Hauses. Ich hätte Ihnen einen anderen Weg empfohlen, um diese Frauen von dem, was Sie vorhaben, zu überzeugen. Wenn wir mal Zeit haben, reden wir vielleicht darüber. Immerhin ist es anzuerkennen und das möchte ich lobend erwähnen —, daß auch hier der Herr Bundesverteidigungsminister versucht hat, einen neuen Weg zu gehen, wenn dieser Weg auch nicht gleich zum Erfolg geführt und in der Öffentlichkeit scharfe Kritik hervorgerufen hat. Das Anliegen, um das es ihm dabei ging, war ja nun wirklich sehr berechtigt. Wir werden uns im Hause sicher noch damit beschäftigen müssen, wie diesem Anliegen Rechnung getragen werden kann. In der Hoffnung auf eine sachliche Zusammenarbeit, Herr Minister, werden wir Ihren Haushalt nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten. Ich unterbreche hier die Beratung des Einzelplans 14 und bitte um Ihr Einverständnis, daß wir die zurückgestellten Abstimmungen über Einzelplan 31, Ministerium für Atomkernenergie — Wissenschaftliche Forschung, und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung, noch durchführen. — Ich höre keinen Widerspruch. Wir stimmen dann ab über den Einzelplan 31, Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1125. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? — Bei Enthaltung der Fraktion der SPD angenommen. Ich rufe dann den Einzelplan 36 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 258 *)








    (Heiterkeit.)


    (Beifall bei der SPD.)


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Geschlossen
abstimmen!)
') Siehe 74. Sitzung Anlage 9



Vizepräsident Dr. Dehler
— Es kann geschlossen abgestimmt werden, Herr Dr. Schäfer?

(Abg. Dr. Schäfer: Einzelpositionen!)

— Also über die Einzelpositionen.
Es muß dann zunächst über die Anträge zu Kap. 36 04, Ziff. 1 des Umdrucks, abgestimmt werden. Wer zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Ziff. 2: Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Mit der gleichen Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ziff. 3: Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Ebenfalls abgelehnt.
Ziff. 4: Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Ebenfalls abgelehnt.
Ziff. 5: — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Ziff. 6: Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Ebenfalls abgelehnt.
Dann stimmen wir ab über die Anträge zu Kap. 36 05, bei dem es richtig Ziff. 7 und Ziff. 8 heißen muß. Zunächst Ziff. 7 des Umdrucks. Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Abgelehnt.

(Zuruf von der SPD: Die ewigen Neinsager!)

Ziff. 8: Ich bitte um Zeichen. — Gegenprobe! — Ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen dann zu dem Änderungsantrag des Herrn Abgeordneten Windelen auf Umdruck 271 (neu) *). Kann geschlossen abgestimmt werden?

(Zuruf: Jawohl!)

— Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1129 unter Berücksichtigung der Änderung des angenommenen Antrags auf Umdruck 271 (neu). Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich unterbreche die Sitzung; sie wird um 14.45 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.11 bis 14.47 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir fahren in der Aussprache über den Einzelplan 14 fort. Das Wort hat der Abgeordnete Kreitmeyer.