Rede:
ID0407115000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Gestatten: 1
    2. Sie: 1
    3. eine: 1
    4. Zwischenfrage: 1
    5. des: 1
    6. Abgeordneten: 1
    7. Friedensburg?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Wahl 3251 A Erweiterung der Tagesordnung 3251 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 1093, IV/ 1099) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Etatmittel für die baulichen Belange von Bundestag und Bundesregierung seit 1949 und für die nächsten Jahre Niederalt, Bundesminister 3251 D, 3252 B, C Dr. Kohut (FDP) 3252 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3252 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Ausbildungsvorschriften für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3252 D, 3253 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 3253 A, B Frage des Abg. Dr. Kohut: Leprakranke in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3253 C, D Dr. Kohut (FDP) 3253 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Zulassung der. Apothekerpraktikanten zum Pharmaziestudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3253 D, 3254 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3253 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Benachteiligung männlicher Praktikanten bei Zulassung zum Studium gegenüber weiblichen Anwärtern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3254 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Empfehlung an die Ständige Konferenz der Kultusminister Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3254 B, C, D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3254 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausfuhrverbot für Großröhren in die Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3254 D, 3255 A, B, C, D, 3256 A, C, D, 3257 A, B Dr. Mommer (SPD) 3255 A, B Dr. Kohut (FDP) 3255 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Börner (SPD) 3255 D Junghans (SPD) . . . 3256 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3256 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3256 D, 3257 A Sänger (SPD) . . . . . . . 3257 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Schadenersatz für Opfer von Verkehrsunfällen Dr Bucher, Bundesminister . . . 3257 C Dr. Mommer (SPD) 3257 C Frage des Abg. Varelmann: Ausfuhr von Zuchttieren Schwarz, Bundesminister . 3257 D, 3258 A Varelmann (CDU/CSU) 3258 A Fragen des Abg. Merten: Errichtung eines Kreiswehrersatzamtes in Aschaffenburg Hopf, Staatssekretär 3258 B, C, D, 3259 A Merten (SPD) 3258 C Vogt (CDU/CSU) . . . 3258 D, 3259 A Frage des Abg. Dürr: Sperrgüter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 3259 B, C, D Dürr (FDP) 3259 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Gutachten über die Errichtung der Station in Raisting Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3260 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 3260 A, B Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Großbodenstation für Satelliten im Raum Raisting Dr. Ernst, Staatssekretär . . 3260 C, D, 3261 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 3260 D, 3261 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156) 3261 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132); in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133) Lemmer, Landesminister 3261 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3262 C, 3295 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3268 A, 3293 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3273 A Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 3273 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 3282 B Dr. Atzenroth (FDP) 3287 A Dr. Balke (CDU/CSU) 3290 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksache IV/ 1163) Bading (SPD) . . . . . . . . 3296 B Nächste Sitzung 3296 D Anlagen 3297 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3251 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 8.32 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Arnold 29. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Berkhan 29. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Biegler 29. 3. Birkelbach * 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 29. 3. Brese 29. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Dr. Czaja 29. 3. Dr. Danz 29. 3. Dr. Deist * 30. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dorn 29. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann. 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 29. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 29. 3. Franke 29. 3. Dr. Franz 29. 3. Franzen 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Dr. Gradl 29.3. Gscheidle 29. 3. Günther 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Hermsdorf 29. 3. Herold 29. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Holkenbrink 29. 3. Frau Dr. Hubert 29. 3. Illerhaus ' 30. 3. Jaksch 26. 4. Kalbitzer 29. 3. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29.3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Leber 29. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Lähr * 30. 3. Lücker (München) ' 30. 3. Margulies * 30. 3. Mattick 29.3. Mauk * 30. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Remscheid) 29. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31.3. 011enhauer 29. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Porzner 29. 3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher * 30. 3. Richarts * 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Schneider (Hamburg) 29. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29. 3. Seibert 29. 3. Seifriz * 30. 3. Seuffert 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Stammberger 29. 3. Dr. Starke * 30.3. Stooß 29. 3. Storch * 30. 3. Strauß 29.3. Frau Strobel * 30. 3. Struve 29. 3. Dr. Tamblé 29. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Dr. Wahl 29. 3. 3298 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm * 30. 3. Welslau 29. 3. Werner 29. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Burgbacher zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029). Mineralölpolitik in Industriestaaten Frankreich. Grundlage der französischen Mineralölpolitik ist das Gesetz vom 30. März 1928, das im Laufe der Zeit wiederholt den geänderten Verhältnissen angepaßt wurde. Es überträgt bestimmten, von einem ministeriellen Prüfungsausschuß ausgewählten Unternehmen Importmonopole auf Zeit. Einfuhren sind nur bis zu einer Jahreshöchstmenge zulässig, die bis zu 1/5 erhöht oder gesenkt werden kann. Auch der Absatz im Inland wird reguliert. Die Unternehmen sind verpflichtet, Vorratslager zu bilden. Die weitgefaßten Bestimmungen des Gesetzes geben dem Staat jede Möglichkeit, den Importeuren 3) Auflagen aller Art zu machen und dabei auch den Bezug bestimmter Rohöle und die Herstellung bestimmter Produkte vorzuschreiben. Damit werden insbesondere die Verarbeitung und der Absatz des Sahara-Öls weitgehend gesichert. Verstöße gegen diese und zahlreiche weitere Verpflichtungen der Mineralölunternehmen werden mit dem Verfall einer Kaution, der Herabsetzung des, ihnen zugestandenen Importkontingents oder sogar mit der völligen Aberkennung der Einfuhrberechtigung geahndet. Der französische Staat nimmt mit zahlreichen Beteiligungen an Unternehmen der Mineralölwirtschaft und mit eigenen Staatsgesellschaften auch als Unternehmer Einfluß auf die Erzeugung und den Markt. Erst kürzlich wurde bekannt, daß die französische Staatsgesellschaft Union Generale des Pétroles (UGP) eine Großraffinerie auf deutschem Boden, im Raume Mainz, errichten will. Bau und Betrieb von Rohölleitungen bedürfen nach dem Dekret vom 16. Mai 1959 einer Genehmigung. Der Absatz von Mineralölprodukten wird durch zahlreiche Preisvorschriften, insbesondere eine Preismeldepflicht sowie durch ein Verbot höherer als 5% iger Rabatte transparent gemacht und beaufsichtigt. Mit diesen umfassenden und bis ins einzelne gehenden Regelung befindet sich die französische Mineralölwirtschaft vollständig unter staatlicher Kontrolle. Praktisch entzieht der französische Staat seine Mineralölwirtschaft weitgehend den Vorschriften des EWG-Vertrages. Großbritannien. Die britische Regierung verfolgt seit jeher eine besonders aktive Mineralölpolitik. Sie stützt sich dabei nicht nur auf eine maßgebliche Beteiligung an der British Petrol Company (BP), einem der größten Mineralölkonzerne der Welt, sondern auch auf unmittelbare politische und militärische Einflußnahme in den Fördergebieten des Nahen und Fernen Ostens. Die Öleinfuhr ist lizenziert. Dabei wird die Devisenbewirtschaftung als Mittel der Importpolitik benutzt. Ölleitungen dürfen auf Grund des Pipe-Lines-Act 1962 nur nach vorheriger Genehmigung durch den Energieminister gebaut und betrieben werden. Belgien. Belgiens staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Mineralölpolitik setzen bei der Heizöleinfuhr an, die seit 1959 mengenmäßig beschränkt wird. Daneben wird der Binnenmarkt durch strenge Bevorratungspflichten für Importeure und Verbraucher (seit 1961 18% der Jahreslieferungen) stabilisiert; Außenseiter im Mineralölhandel haben ohne großen Lagerraum auf diesem Markt keine Chance. Niederlande. Der Staat nimmt hier über die Staatsmijnen Einfluß auf den Mineralölmarkt. Über diese Gesellschaft betreibt er einerseits den weitaus größten Teil des niederländischen Steinkohlenbergbaus, auf der anderen Seite arbeiten die Staatsmijnen eng mit der Esso beim Absatz von Mineralölerzeugnissen zusammen. Italien. Italien, das fast vollständig von Importenergie abhängig ist, unternimmt große Anstrengungen, sich aus der Abhängigkeit von den internationalen Ölkonzernen zu befreien. Der staatliche Energiekonzern Ente Nazionale Idrocaburi (ENI) ist bemüht, durch Ölprospektionen in anderen Ländern eigene Energiequellen zu erschließen. Daneben. nimmt es Italien in Kauf, einen bedeutenden Teil seiner Energieversorgung durch die Einfuhr von Ostblock-Öl zu decken. Im Inland besteht ein straffe Aufsicht über die Mineralölwirtschaft. Grundlage hierfür ist das Mineralölwirtschaftsgesetz vom 2. November 1933. Ähnlich wie nach dem französischen Gesetz werden langfristige Importkonzessionen verliehen — mit Kontigenten und strengen Bevorratungspflichten. Die Errichtung und der Betrieb von Raffinerien und Pipelines sind genehmigungspflichtig. Die Preise für Mineralölprodukte müssen veröffentlicht werden und unterliegen der Überwachung durch die Regierung. Die staatliche ENI genießt in der Mineralölwirtschaft eine Vorzugsstellung. USA. Das Schwergewicht der amerikanischen Energiepolitik liegt auf dem Schutz und der Erweiterung der inländischen Energiequellen im Interesse der nationalen Sicherheit. Diesem Zweck dient insbesondere die mengenmäßige Beschränkung der Mineralöleinfuhren. Die ursprünglich freiwlligen Einfuhrbeschränkungen 'werden seit 1959 zwangsweise durchgesetzt. Auf der Grundlage des Trade Expansion Act von 1962 wurden sie am 1. Januar 1963 erneut verschärft. Die Quote der zulässigen Einfuhr ist jetzt auf 12,2 % der inländischen Erzeugung begrenzt. Von dem Bedarfszuwachs wird Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3299 also künftig auf die inländische Ölerzeugung so viel entfallen wie auf die Importe. Im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Erhaltung der Lagerstätten wird außerdem die inländische Rohölerzeugung mengenmäßig gesteuert. Daneben werden auf alle Energieeinfuhren Zölle erhoben. Japan. Die Mineralöleinfuhr ist lizenziert. Ein hemmungsloser Konkurrenzkampf der Mineralölgesellschaften auf dem japanischen Markt war der Grund für den Erlaß des Mineralälwirtschaftsgesetzes vom 11. Mai 1962. Das Gesetz schreibt die jährliche Aufstellung eines Mineralölversorgungsplanes für jeweils fünf Jahre vor. Investitionen bedürfen der Genehmigung. Die Produktionspläne der Unternehmer müssen auf den Mineralölversorgungsplan abgestimmt werden. Durch die Festsetzung von Standardpreisen können volkswirtschaftlich unerwünschte Preisschwankungen ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inspiriert von dem klassischen Zitat des Herrn Kollegen Deist habe ich auch eins, und das heißt: „Die Ruhe ist die Außenseite der Kraft, und die Übereilung entsteht aus dem Bewußtsein der Schwäche."

    (Heiterkeit. — Sehr gut! in der Mitte. — Abg. Dr. Deist: Wer übereilt sich hier eigentlich?)

    Die Große Anfrage ist mit Recht als eine Frage zur Energiepolitik gestellt worden, und wir müssen uns bei der Debatte davor hüten, daß wir daraus nur eine Kohle-Öl-Diskussion machen, aus dem begreiflichen Grund heraus, weil dieses Problem jetzt besonders ansteht. Es ist auch klar, daß gewisse Unterschiede zwischen der Regierungskoalition und 'der Opposition bestehen, wobei ich aber auch erhebliche Ansatzpunkte für eine gemeinsame
    Auffassung in dieser Frage glaube feststellen zu können.
    Die Verschiedenheit besteht grundsätzlich darin, daß wir von der Regierungskoalition mit Rücksicht auf die Freiheit in der Marktwirtschaft etwas zögernder zu Interventionen kommen als die Opposition aus einer stärkeren Betonung einer geplanten Wirtschaft oder gar, was die Kohle betrifft, einer Verstaatlichung dieses Wirtschaftszweiges, die wir nach wie vor ablehnen.

    (Abg. Arendt [Wattenscheid] : Die Lizenzierung wollten Sie doch schon am 16. Mai!)

    — Ich spreche nicht von der Lizenzierung, sondern von der Verstaatlichung.
    Wir stellen uns hinter "die Antwort der Bundesregierung, die der Herr Bundeswirtschaftsminister vorgetragen hat. Wir glauben nicht, daß sie ein Beweis für Lethargie ist, sondern wir glauben, daß sie einen weiteren Schritt auf dem Gebiet der Entwicklung der Energiewirtschaftspolitik bedeutet.
    Wir können auch nicht der Meinung sein, daß gewisse Formulierungen weicher seien als die vom 16. Mai 1962. Ich möchte ganz besonders auf einen Satz auf der Seite 8 unten verweisen, in dem gesagt wird, daß es gelingen wird, den Anpassungsprozeß der deutschen Kohle im Sinne des gemeinsamen Ziels durchzuführen und die Bereitschaft der Mineralölindustrie zu verstärken, die Pläne für den Aufbau und den Ausbau von Raffinerien vorher mit ihr abzustimmen. Eine solche Bereitschaft würde weitere Maßnahmen auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes entbehrlich machen. D. h. auf deutsch gesagt: eine mangelnde Bereitschaft wird diese Maßnahmen notwendig machen.
    Zusammen damit ist auch die beabsichtigte Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zu sehen, die vielleicht dann anders als das Außenwirtschaftsgesetz, aber mit ähnlichen Ergebnissen enden könnte.
    Vor allem aber möchte ich sagen, daß wir jede Einzelmaßnahme — und insofern ist das Programm der Regierung ein Programm, denn die Einzelmaßnahmen sind aufeinander abgestimmt —, daß wir diese Politik, z. B. des Kohlezolls, z. B. der Heizölsteuer, z. B. des Rationalisierungsverbandes und was es sonst noch auf diesem Gebiet zum Schutze der heimischen Kohle geben könnte, nur verantworten können, wenn wir uns der gesamten energiepolitischen Zielsetzung in der Bundesrepublik bewußt sind. Diese gesamte energiepolitische Zielsetzung in der Bundesrepublik muß tendenziell — das kann sie nicht von heute auf morgen — dahin gehen, daß die gängigen Energien in allen Regionen der Bundesrepublik zu annähernd gleichen Preisen zur Verfügung stehen.
    Ein Wort zur Anpassung anderer Standortvoraussetzungen — wie etwa der Löhne —, die noch nicht durchgeführt ist! Deshalb ist es auch falsch, den Energiepreis allein als entscheidend für eine Standortwahl anzusehen. Das wird er erst dann, wenn die anderen Kosten der Produktion einander angeglichen sind, z. B. Löhne und Lebenskosten in den
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, ,den 29. März 1963 3283
    Dr. Burgbacher
    verschiedenen Regionen. Aber das wird geschehen. In dem Maße, wie das geschieht, müssen wir eine Energiepolitik betreiben, die nicht nur, nennen wir es beim Namen, dem Ruhrgebiet oder dem Saargebiet zugute kommt, sondern die der energiepolitischen Situation in allen Regionen zugute kommt.
    Dazu gehört die Förderung des Ausbaues jeder Verbundwirtschaft. Auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energien sind wir schon auf dem Wege. Soweit es Ferngasverbundnetze, soweit es die noch weitergehenden Stromverbundnetze betrifft, sind wir schon relativ weit und hätten auch mehr Möglichkeiten, als genutzt werden, um bei diesen Energien schon zu einer Art Briefmarkenpreis in der Bundesrepublik, zumindest tendenziell, zu kommen. Wir sind auch der Meinung, daß die Pipelines das Verbundnetz der Ölindustrie sind und daß ihre Förderung auch notwendig ist. Für die Kohle gibt es kein Verbundnetz. Die Verflüssigung der Kohle — Transport durch Pipelines — ist wohl eine Utopie, aus wirtschaftlichen Gründen. Aber das Verbundnetz der Kohle könnten im übertragenen Sinne die Wasserstraßen und die Kanäle sein und die Frachtpolitik der Deutschen Bundesbahn und die aus dem Heizölsteueraufkommen abzuzweigenden Beträge an Frachtverbilligungen für Kohetransporte in revierferne Gebiete, um auf diese Weise auch tendenziell für Kohle zu etwa angenäherten Preisen in den verschiedenen Gebieten der Bundesrepublik zu kommen. Ich lege auf diese Feststellung, daß die Gesamtlinie der Energiepolitik dahin zielen muß, großen Wert.
    Ich lege aber auch auf eine weitere Feststellung großen Wert. Wer glaubt, eine etwa krisenhafte Zuspitzung an der Ruhr sei nur ein Ruhrproblem, der irrt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Eine Krise an der Ruhr wäre eine Krise in der deutschen Volkswirtschaft. Wer Ohren hat zu hören, und Augen zu sehen, der überlege sich, welche Bedeutung die krisenhafte Zuspitzung im französischen Bergbau möglicherweise für die gesamte französische Volkswirtschaft haben wird.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Und für die Politik!)

    Mit anderen Worten: eine Wirtschaftspolitik — und in diesem Fall Energiepolitik —, die in wichtigen Regionen der Bundesrepublik krisenhafte Zuspitzungen vermeidet, ist nicht eine Politik für die Menschen dort allein, sondern für alle Menschen in der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deshalb sollte man auch nicht von Interessengegensätzen sprechen, etwa von Interessengegensätzen zischen Süddeutschland und der Ruhr. Es besteht kein Interessengegensatz bei der Beseitigung einer Kreislaufstörung, wenn es dem Magen noch gut geht. Vielmehr ist alles, was wir tun, eine Art Kreislauftherapie volkswirtschaftlicher Art. Wir würden, wenn es eine solche Zuspitzung in anderen Regionen der Bundesrepublik gäbe, genauso entschlossen zu handeln haben.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Es ist darauf hingewiesen worden, daß wir auch an den Gemeinsamen Markt denken müssen. Die Übergangszeit geht 1970 zu Ende. Dann soll der Gemeinsame Markt vollendet sein, und dann ist vom Standpunkt der Bundesrepublik aus zu bedenken, daß nach menschlichem Ermessen von allen Kohlen in der Gemeinschaft die relativ günstigsten Voraussetzungen bei der deutschen Kohle liegen. Es wäre deshalb in Ansehung des Übergangs in den Gemeinsamen Markt wenig sinnvoll, wenn wir eine Politik machten oder zuließen, bei der Förderungen zum Erliegen kämen, die heute schon über dem Durchschnitt der Förderungen in den anderen Kohlerevieren der Gemeinschaft liegen. Wir können die Politik, die wir bis 1970 zu machen haben, nicht losgelöst von den 1970 kommenden Gesichtspunkten eines wirklichen Gemeinsamen Marktes treiben.
    Freilich werden dann auch andere Probleme auf uns zukommen. Wir haben in Frankreich eine voll verstaatlichte Energiewirtschaft. In Italien haben wir eine praktisch verstaatlichte Energiewirtschaft, und auch in Großbritannien — falls es dabei ist — haben wir eine verstaatlichte Energiewirtschaft. In Holland ist die Zusammenarbeit zwischen Kohle und 01 aus Gründen, die in den Gesellschaften liegen, ziemlich eng.
    Welche Auswirkungen das auf unsere Energiepolitik hat, wollen wir uns wie bisher, aber immer intensiver, je näher wir dem Jahre 1970 kommen, überlegen. Wir werden dann wahrscheinlich nicht mit klugen, reinen wissenschaftlich-dogmatischen Lösungen arbeiten können, sondern uns mit pragmatischen Lösungen befassen müssen, die die Nahtstelle zwischen der nicht verstaatlichten bundesrepublikanischen Energiewirtschaft und den verstaatlichten in anderen Ländern der Gemeinschaft zu bilden haben.
    Ich bin mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister der Meinung, daß die bisherige Politik richtig gewesen ist und keine gefährlichen Folgerungen gezeitigt hat. Das beweist die Aufrechterhaltung der Förderung und des Absatzes um die 140 Millionen t. Ich bin aber andererseits der Meinung, daß der kritische Punkt vielleicht erst in einigen Jahren eintreten wird, nämlich dann, wenn die Raffinerien voll zum Zuge kommen, und daß wir uns das rechtzeitig überlegen müssen. Das will ja der Bundeswirtschaftsminister, das will die Bundesregierung mit der Ankündigung der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, mit der Verkürzung der Fristen, die ich als ein Menetekel ansehe. Auch wenn die Verkürzung der Fristen bei einigen Großen nicht voll zur Wirkung kommt — wie ganz richtig ausgeführt worden ist —, so ist sie doch ein Zeichen für alle, daß Bundesregierung und Bundestag die Linie vom 16. Mai heute

    (Abg. Dr. Deist: Nein!)

    konsequent weitergehen. Darüber wird unser Kollege Friedensburg, wenn nachher noch die Möglichkeit besteht, einiges zu sagen haben.
    Ob es über die Lizenzierung geht, wenn die Ölindustrie weiter so großzügig, sagen wir einmal:



    Dr. Burgbacher
    zukunftsträchtig Ölraffinerien bauen will, oder ob es über die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes geht, das wird wohl im Laufe dieses oder des nächsten Jahres durch die Beratung der Vorlagen der Bundesregierung in diesem Hause zu entscheiden sein.
    Die Maßnahmen, die wir hier überlegen und die alle unter dem Titel Kohle laufen, möchte ich nicht nur unter den Titel Kohle stellen, sondern mindestens auch unter den Titel heimische Energie. Ich gehöre zu denen, die sagen, daß man die Vorräte an heimischer Energie, wenn man sie unter zumutbaren Opfern erhalten und nutzbar machen kann, nicht in den Dreck werfen darf, weil man nie weiß, ob man nicht in Situationen kommt und ob es nicht Zeiten geben kann — wobei ich jetzt nicht in erster Linie Krieg meine, — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich auch wieder etwas von Zahlungs- und Handelsbilanz spreche,

    (Beifall rechts)

    bei reichen Leuten ist das nicht mehr so Sitte, aber ich tue es trotzdem —, wo sie noch mal eine Rolle spielen könnten.
    Wenn sich dieses Hohe Haus auf Grund der Vorlage der Bundesregierung mit einer umfänglichen Notstandsgesetzgebung befaßt, nämlich mit den Maßnahmen, die notwendig sind, wenn der Notstand eintritt, dann meine ich, daß als ungeschriebenes Gesetz über allen legislativen Maßnahmen dieses Hauses auch zu stehen hat: sie müssen so sein, daß sie aus sich heraus, aus innen heraus eine Notstandsvorsorge in bestem Sinne bedeuten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich kann nicht anerkennen, daß, wenn wir etwa im Jahre 1970 bei Aufrechterhaltung der Förderung an heimischer Energie in der Bundesrepublik und im gemeinsamen Markt mit 50 % importabhängig sind, es gleichgültig ist, ob wir dann mit 50 oder 70 % energieimportabhängig sind. Das ist gerade dann um so weniger gleichgültig, je höher der unvermeidbare Prozentsatz an Importenergie sein wird.
    Wir brauchen unvermeidlich Importenergie. Es ist unbestritten, daß nach menschlichem Ermessen der bedeutende Zuwachs an Energieverbrauch in den nächsten Jahrzehnten dem Öl gehört und daß wir das 01 brauchen. Das ist aber kein Argument dafür, daß wir, weil wir das Öl brauchen, die Kohle mehr, als das einer Volkswirtschaft zugemutet werden kann, zum Erliegen kommen lassen, mit der resignierenden These, ob 50 oder 70 % Importabhängigkeit, ist gleichgültig.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Darf ich eine Zwischenfrage stellen?)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Friedensburg?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr!