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ID0407114300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Wahl 3251 A Erweiterung der Tagesordnung 3251 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 1093, IV/ 1099) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Etatmittel für die baulichen Belange von Bundestag und Bundesregierung seit 1949 und für die nächsten Jahre Niederalt, Bundesminister 3251 D, 3252 B, C Dr. Kohut (FDP) 3252 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3252 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Ausbildungsvorschriften für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3252 D, 3253 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 3253 A, B Frage des Abg. Dr. Kohut: Leprakranke in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3253 C, D Dr. Kohut (FDP) 3253 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Zulassung der. Apothekerpraktikanten zum Pharmaziestudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3253 D, 3254 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3253 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Benachteiligung männlicher Praktikanten bei Zulassung zum Studium gegenüber weiblichen Anwärtern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3254 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Empfehlung an die Ständige Konferenz der Kultusminister Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3254 B, C, D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3254 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausfuhrverbot für Großröhren in die Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3254 D, 3255 A, B, C, D, 3256 A, C, D, 3257 A, B Dr. Mommer (SPD) 3255 A, B Dr. Kohut (FDP) 3255 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Börner (SPD) 3255 D Junghans (SPD) . . . 3256 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3256 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3256 D, 3257 A Sänger (SPD) . . . . . . . 3257 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Schadenersatz für Opfer von Verkehrsunfällen Dr Bucher, Bundesminister . . . 3257 C Dr. Mommer (SPD) 3257 C Frage des Abg. Varelmann: Ausfuhr von Zuchttieren Schwarz, Bundesminister . 3257 D, 3258 A Varelmann (CDU/CSU) 3258 A Fragen des Abg. Merten: Errichtung eines Kreiswehrersatzamtes in Aschaffenburg Hopf, Staatssekretär 3258 B, C, D, 3259 A Merten (SPD) 3258 C Vogt (CDU/CSU) . . . 3258 D, 3259 A Frage des Abg. Dürr: Sperrgüter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 3259 B, C, D Dürr (FDP) 3259 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Gutachten über die Errichtung der Station in Raisting Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3260 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 3260 A, B Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Großbodenstation für Satelliten im Raum Raisting Dr. Ernst, Staatssekretär . . 3260 C, D, 3261 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 3260 D, 3261 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156) 3261 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132); in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133) Lemmer, Landesminister 3261 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3262 C, 3295 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3268 A, 3293 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3273 A Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 3273 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 3282 B Dr. Atzenroth (FDP) 3287 A Dr. Balke (CDU/CSU) 3290 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksache IV/ 1163) Bading (SPD) . . . . . . . . 3296 B Nächste Sitzung 3296 D Anlagen 3297 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3251 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 8.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Arnold 29. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Berkhan 29. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Biegler 29. 3. Birkelbach * 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 29. 3. Brese 29. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Dr. Czaja 29. 3. Dr. Danz 29. 3. Dr. Deist * 30. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dorn 29. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann. 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 29. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 29. 3. Franke 29. 3. Dr. Franz 29. 3. Franzen 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Dr. Gradl 29.3. Gscheidle 29. 3. Günther 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Hermsdorf 29. 3. Herold 29. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Holkenbrink 29. 3. Frau Dr. Hubert 29. 3. Illerhaus ' 30. 3. Jaksch 26. 4. Kalbitzer 29. 3. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29.3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Leber 29. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Lähr * 30. 3. Lücker (München) ' 30. 3. Margulies * 30. 3. Mattick 29.3. Mauk * 30. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Remscheid) 29. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31.3. 011enhauer 29. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Porzner 29. 3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher * 30. 3. Richarts * 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Schneider (Hamburg) 29. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29. 3. Seibert 29. 3. Seifriz * 30. 3. Seuffert 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Stammberger 29. 3. Dr. Starke * 30.3. Stooß 29. 3. Storch * 30. 3. Strauß 29.3. Frau Strobel * 30. 3. Struve 29. 3. Dr. Tamblé 29. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Dr. Wahl 29. 3. 3298 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm * 30. 3. Welslau 29. 3. Werner 29. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Burgbacher zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029). Mineralölpolitik in Industriestaaten Frankreich. Grundlage der französischen Mineralölpolitik ist das Gesetz vom 30. März 1928, das im Laufe der Zeit wiederholt den geänderten Verhältnissen angepaßt wurde. Es überträgt bestimmten, von einem ministeriellen Prüfungsausschuß ausgewählten Unternehmen Importmonopole auf Zeit. Einfuhren sind nur bis zu einer Jahreshöchstmenge zulässig, die bis zu 1/5 erhöht oder gesenkt werden kann. Auch der Absatz im Inland wird reguliert. Die Unternehmen sind verpflichtet, Vorratslager zu bilden. Die weitgefaßten Bestimmungen des Gesetzes geben dem Staat jede Möglichkeit, den Importeuren 3) Auflagen aller Art zu machen und dabei auch den Bezug bestimmter Rohöle und die Herstellung bestimmter Produkte vorzuschreiben. Damit werden insbesondere die Verarbeitung und der Absatz des Sahara-Öls weitgehend gesichert. Verstöße gegen diese und zahlreiche weitere Verpflichtungen der Mineralölunternehmen werden mit dem Verfall einer Kaution, der Herabsetzung des, ihnen zugestandenen Importkontingents oder sogar mit der völligen Aberkennung der Einfuhrberechtigung geahndet. Der französische Staat nimmt mit zahlreichen Beteiligungen an Unternehmen der Mineralölwirtschaft und mit eigenen Staatsgesellschaften auch als Unternehmer Einfluß auf die Erzeugung und den Markt. Erst kürzlich wurde bekannt, daß die französische Staatsgesellschaft Union Generale des Pétroles (UGP) eine Großraffinerie auf deutschem Boden, im Raume Mainz, errichten will. Bau und Betrieb von Rohölleitungen bedürfen nach dem Dekret vom 16. Mai 1959 einer Genehmigung. Der Absatz von Mineralölprodukten wird durch zahlreiche Preisvorschriften, insbesondere eine Preismeldepflicht sowie durch ein Verbot höherer als 5% iger Rabatte transparent gemacht und beaufsichtigt. Mit diesen umfassenden und bis ins einzelne gehenden Regelung befindet sich die französische Mineralölwirtschaft vollständig unter staatlicher Kontrolle. Praktisch entzieht der französische Staat seine Mineralölwirtschaft weitgehend den Vorschriften des EWG-Vertrages. Großbritannien. Die britische Regierung verfolgt seit jeher eine besonders aktive Mineralölpolitik. Sie stützt sich dabei nicht nur auf eine maßgebliche Beteiligung an der British Petrol Company (BP), einem der größten Mineralölkonzerne der Welt, sondern auch auf unmittelbare politische und militärische Einflußnahme in den Fördergebieten des Nahen und Fernen Ostens. Die Öleinfuhr ist lizenziert. Dabei wird die Devisenbewirtschaftung als Mittel der Importpolitik benutzt. Ölleitungen dürfen auf Grund des Pipe-Lines-Act 1962 nur nach vorheriger Genehmigung durch den Energieminister gebaut und betrieben werden. Belgien. Belgiens staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Mineralölpolitik setzen bei der Heizöleinfuhr an, die seit 1959 mengenmäßig beschränkt wird. Daneben wird der Binnenmarkt durch strenge Bevorratungspflichten für Importeure und Verbraucher (seit 1961 18% der Jahreslieferungen) stabilisiert; Außenseiter im Mineralölhandel haben ohne großen Lagerraum auf diesem Markt keine Chance. Niederlande. Der Staat nimmt hier über die Staatsmijnen Einfluß auf den Mineralölmarkt. Über diese Gesellschaft betreibt er einerseits den weitaus größten Teil des niederländischen Steinkohlenbergbaus, auf der anderen Seite arbeiten die Staatsmijnen eng mit der Esso beim Absatz von Mineralölerzeugnissen zusammen. Italien. Italien, das fast vollständig von Importenergie abhängig ist, unternimmt große Anstrengungen, sich aus der Abhängigkeit von den internationalen Ölkonzernen zu befreien. Der staatliche Energiekonzern Ente Nazionale Idrocaburi (ENI) ist bemüht, durch Ölprospektionen in anderen Ländern eigene Energiequellen zu erschließen. Daneben. nimmt es Italien in Kauf, einen bedeutenden Teil seiner Energieversorgung durch die Einfuhr von Ostblock-Öl zu decken. Im Inland besteht ein straffe Aufsicht über die Mineralölwirtschaft. Grundlage hierfür ist das Mineralölwirtschaftsgesetz vom 2. November 1933. Ähnlich wie nach dem französischen Gesetz werden langfristige Importkonzessionen verliehen — mit Kontigenten und strengen Bevorratungspflichten. Die Errichtung und der Betrieb von Raffinerien und Pipelines sind genehmigungspflichtig. Die Preise für Mineralölprodukte müssen veröffentlicht werden und unterliegen der Überwachung durch die Regierung. Die staatliche ENI genießt in der Mineralölwirtschaft eine Vorzugsstellung. USA. Das Schwergewicht der amerikanischen Energiepolitik liegt auf dem Schutz und der Erweiterung der inländischen Energiequellen im Interesse der nationalen Sicherheit. Diesem Zweck dient insbesondere die mengenmäßige Beschränkung der Mineralöleinfuhren. Die ursprünglich freiwlligen Einfuhrbeschränkungen 'werden seit 1959 zwangsweise durchgesetzt. Auf der Grundlage des Trade Expansion Act von 1962 wurden sie am 1. Januar 1963 erneut verschärft. Die Quote der zulässigen Einfuhr ist jetzt auf 12,2 % der inländischen Erzeugung begrenzt. Von dem Bedarfszuwachs wird Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3299 also künftig auf die inländische Ölerzeugung so viel entfallen wie auf die Importe. Im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Erhaltung der Lagerstätten wird außerdem die inländische Rohölerzeugung mengenmäßig gesteuert. Daneben werden auf alle Energieeinfuhren Zölle erhoben. Japan. Die Mineralöleinfuhr ist lizenziert. Ein hemmungsloser Konkurrenzkampf der Mineralölgesellschaften auf dem japanischen Markt war der Grund für den Erlaß des Mineralälwirtschaftsgesetzes vom 11. Mai 1962. Das Gesetz schreibt die jährliche Aufstellung eines Mineralölversorgungsplanes für jeweils fünf Jahre vor. Investitionen bedürfen der Genehmigung. Die Produktionspläne der Unternehmer müssen auf den Mineralölversorgungsplan abgestimmt werden. Durch die Festsetzung von Standardpreisen können volkswirtschaftlich unerwünschte Preisschwankungen ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.


Rede von Dr. Ludwig Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem polemischen Teil der Begründung der Großen Anfrage möchte ich in dieser Phase nicht Stellung nehmen, sondern mich ganz nüchtern auf die Beantwortung der Fragen beschränken.
3) Die Frage 1 lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag die Grundlagen ihrer Energiewirtschaftspolitik mitzuteilen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung auf lange Sicht, insbesondere im Steinkohlenbergbau und in der Mineralölwirtschaft?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ihre bisherigen ständigen und kostspieligen Eingriffe in die Energiewirtschaft geeignet sind, diese Ziele zu erreichen?
Die Energiepolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Ihre Grundprinzipien sind der Wettbewerb als Ordnungsfaktor, die privatwirtschaftlich-unternehmerische Initiative, eine besondere soziale Verpflichtung. Die nach diesen Grundsätzen ausgerichtete Energiepolitik wird indessen keineswegs dogmatisch verstanden, sie verlangt nicht nur die Berücksichtigung von Sondertatbeständen, die den Wettbewerbsvorstellungen nicht entsprechen, sondern läßt auch Interventionen aus sozialen und politischen Gründen zu. Es besteht ein Spielraum für pragmatische Entscheidungen, wenn die Situation es erfordert. Diese Grundsätze schließen ein, daß der deutsche Steinkohlenbergbau im Wettbewerb selbstverständlich auch die eigene Entscheidung über seine Preisgestaltung zu treffen hat.
Die wirtschaftspolitischen Probleme der einzelnen Energiewirtschaftszweige können und dürfen nicht mehr isoliert gesehen werden, sie ergeben sich vielmehr aus den Wechselbeziehungen der Energieträger und sind nur aus einer einheitlichen energiepolitischen Sicht zu lösen. Hierbei darf nicht vergessen werden, daß die Energiewirtschaft nicht einem Selbstzweck dient, sondern ihr in der Gesamtwirtschaft eine dienende Funktion zukommt. Wenn heute das Verhältnis der heimischen Steinkohle zum Öl die energiepolitische Szene weitgehend beherrscht, so kann dabei nicht übersehen werden — und das gilt auch für das energiepolitische Handeln —, daß die Kräfte der Technik und der Wissenschaft die Möglichkeiten der Energieversorgung in der Bundesrepublik wie in aller Welt ständig erweitern. Die Vielfalt der Energiequellen nimmt zu, heute durch das Raffineriegas, in naher Zukunft durch das Erdgas, in absehbarer Zeit durch die immer stärker sich ankündigende Atomenergie.
Eine notwendigerweise auf den Fortschritt in den energiewirtschaftlichen Fragen bedachte Energiepolitik kann nicht ein Gegeneinander der einzelnen Energieträger bedeuten, sie kann nur darauf ausgerichtet sein, eine sinnvolle Ergänzung der heute vorhandenen und der in der Zukunft erschließbaren Energiequellen herbeizuführen. Das Ziel der Energiepolitik der Bundesregierung ist eine ausreichende Versorgung der gesamten Wirtschaft und der Bevölkerung mit billiger Energie. In diesem Rahmen wird eine möglichst ausgeglichene Beschäftigung der Energiewirtschaftszweige angestrebt.
Im Kohlenhereich ist das Ziel der Energiepolitik auf die Anpassung des Steinkohlenbergbaus gerichtet. Seit Beginn der Krise im Jahre 1958 war die Bundesregierung bestrebt, 'die Bemühungen der betroffenen Unternehmen des Steinkohlenbergbaus um eine Anpassung .an die strukturell veränderte Situation des Energiemarktes zu unterstützen und insbesondere die Ertragskraft und die Wettbewerbsposition ides Bergbaus zu verstärken. Abgelehnt wurden von der Energiepolitik dagegen stets rein quantitative Schutzmaßnahmen, deren alleiniger Zweck ,es gewesen wäre, den Bestand des Fördervolumens ides deutschen Steinkohlenbergbaus um jeden Preis zu gewährleisten.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Eine andersgeartete Politik hätte auch dem Interesse der Verbraucher nicht gerecht werden können.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung steht voll zu den Maßnahmen, die sie auf dem Energiegebiet getroffen hat. Diese Maßnahmen waren einschneidend. Die Interventionen der Bundesregierung standen aber stets unter dem Ziel, das ich Ihnen dargelegt habe. Sie waren in 'diesem Sinn nicht punktuell ausgerichtet, sondern aufeinander abgestimmt. Sie mögen einzeln betrachtet auch mitunter als kostspielig angesehen werden, auf lange Sicht indessen und auch gemessen an dem erreichten Erfolg ist die Bundesregierung .der festen Auffassung, mit ihren Maßnahmen und Interventionen auf dem richtigen Wege zur Erreichung des Zieles einer möglichst billigen und die Nachfrage befriedigenden Energieversorgung geblieben zu sein. Da die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft in dem immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb ein waches Kostenbewußt-



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Erhard
sein erforderlich macht, wird die Bundesregierung künftig noch mehr darauf bedacht sein, den Verbraucher belastende Maßnahmen auf dem Energiegebiet zu vermeiden.
In Anwendung der hier dargelegten Grundsätze hat die Bundesregierung in ihrer Sitzung vom 7. März 1963 eine Reihe von Beschlüssen zur Energiepolitik gefaßt, von denen ich an dieser Stelle fünf kurz mittedlen möchte. Im sachlichen Zusammenhang werde ich auf die einzelnen Punkte und die Erörterungen der Bundesregierung noch bei der Beantwortung der späteren Fragen zurückkommen.
1. Die Fristen für den genehmigungsfreien Abschluß von Einfuhrverträgen im Mineralölbereich werden von bisher 24 Monaten 'auf 9 Monate herabgesetzt, um die Voraussetzungen zu schaffen, im Notfall schnell und wirksam eingreifen zu können.
2. Auf Grund der Erfahrungen des vergangenen Winters wird die Bundesregierung über eine gesetzliche Regelung für eine dezentralisierte Bevorratung auf 'dem Energiesektor beraten.
3. Wir werden weiter mit der Regierung des Landes Nordrhein-Westfallen nach Anhörung der beteiligten Wirtschaftsverbände überprüfen, ob und in welcher Form durch mittelbar wirkende finanzielle Anreize die Verwendung von Steinkohle zur Erzeugung von Elektrizität 'gefördert werden kann.
4. Wir werden die Möglichkeiten untersuchen, die für eine Förderung des Baues von Blockheizwerken auf Kohlenbasis bestehen.
5. Es soll im Rahmen der geplanten Änderung des Mineralölsteuergesetzes geprüft wenden, ob der Verbrauch von Heizbitumen und Raffineriegas zum unmittelbaren Verheizen einer Besteuerung unterworfen werden soll, die der Regelung der Heizölsteuer entspricht, da die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, daß diese beiden Produkte in zunehmendem Maße zur Wärmeerzeugung verwandt werden.
Frage 2: Ist die Bundesregierung sich bewußt, daß die Bereitschaft, weitere Opfer in Form von Preiserhöhungen und Steuern im Rahmen der Energiewirtschaft zu bringen, stetig sinkt, weil die Bundesregierung es bisher versäumt hat, Sinn und Zweck dieser Opfer ausreichend klarzumachen?
Die Antwort lautet wie folgt. Die Bundesregierung ist sich eines Versäumnisses nicht bewußt. Es gibt kaum einen Bereich der Wirtschaftspolitik, der sowohl in diesem Hause als auch in der Öffentlichkeit eingehender erörtert worden ist als gerade die Energiepolitik. Ich brauche nur an die zahlreichen Debatten zu erinnern, die wir zu diesem Thema hatten. Die seit langem konsequent fortgesetzte energiepolitische Konzeption der Bundesregierung habe ich Ihnen soeben bei der Beantwortung der Frage 1 noch einmal erläutert.
Es trifft sicherlich zu, daß ein erheblicher Teil der bisher für den Steinkohlenbergbau getroffenen Anpassungsmaßnahmen dazu geführt hat, daß der Verbraucher sich nicht zu den jeweils niedrigsten auf dem Weltmarkt notierten Preisen versorgen konnte. Eine solche Folgewirkung ihrer Politik hält die Bundesregierung angesichts ihrer Verantwortung gegenüber der Gesamtwirtschaft im Hinblick auf die von der Energiepolitik verfolgten Ziele indessen für zumutbar. Eines der wesentlichen Ziele war und ist, wie gesagt, die Anpassung des deutschen Steinkohlenbergbaus.
Dazu haben wir durch den Kohlenzoll und durch die Entliberalisierung der Kohleneinfuhr die Wirksamkeit 'des einen wichtigen Konkurrenten der deutschen Kohle auf die traditionellen Absatzgebiete, vornehmlich auf die Küstenbereiche, beschränkt. Mit der Heizölsteuer haben wir Einfluß auf das Vordringen des anderen Konkurrenten genommen und gleichzeitig die finanziellen Mittel gewonnen, um die Rationalisierung des Steinkohlenbergbaus wirksam unterstützen zu können. Alle weiteren Maßnahmen der Bundesregierung waren und sind darauf ausgerichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, .daß die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus in umfassender Weise die für eine Stärkung der Leistungsfähigkeit bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen und die dafür erforderlichen Investitionen vornehmen. Neue Impulse in diesem Bereich erwartet die Bundesregierung von dem inzwischen vorgelegten Entwurf des Gesetzes über die Errichtung eines Rationalisierungsverbandes für den Steinkohlenbergbau.
In der Energiedebatte am 16. Mai 1962 habe ich ausgeführt, daß die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung nicht punktueller Natur, sondern daß sie stets aufeinander abgestimmt waren in Verfolgung des Zieles, eine wirtschaftliche Energieversorgung insgesamt zu erreichen. Die Erfolge 'dieser Politik für das Wohl der Allgemeinheit sind nach meiner Meinung deutlich: Wir haben in den vergangenen Jahren eine stets gesicherte Energieversorgung bei insgesamt stabilem Preisniveau 'gehabt; der deutsche Steinkohlenbergbau konnte außerordentlich große Produktivitätssteigerungen erzielen; in den letzten fünf Jahren von 1600 kg auf 2500 kg pro Mann und Schicht. Der Anpassungsverlauf hat sich in geordneten Bahnen vollzogen, ohne daß ernsthafte soziale Schwierigkeiten auftraten. Dabei ist es uns auf diesem Wege qualitativer Hilfs-
und Schutzmaßnahmen für den Bergbau gelungen, die freie Wahl des Verbrauchers auf dem Energiesektor zu erhalten. Ein wesentlicher Teil der dazu bisher ergriffenen Maßnahmen ist vorübergehender Natur, weil er nur dazu dienen soll, der Steinkohle die Anpassung zu erleichtern.
Frage 3: Hält die Bundesregierung an ihrer am 16. Mai 1962 geäußerten Auffassung, „die Wirtschaftspolitik so zu orientieren, daß der Steinkohlenbergbau einen Absatz von 140 Mill. t Kohle behaupten kann", fest? Wenn nein, welche Kohlenförderung strebt. die Bundesregierung an? Welche Maßnahmen gedenkt sie einzuleiten, um das von ihr angestrebte Ziel zu erreichen?
Die Antwort: Die Bundesregierung verbleibt bei der Auffassung, die sie am 16. Mai 1962 in diesem Hohen Hause vertreten hat. Sie sieht einen Absatz von 140 Millionen t als eine erwünschte Größenordnung an. Die Bundesregierung muß allerdings in



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Erhard
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Erreichung dieses Zieles von einem fruchtbaren Zusammenwirken mit allen Beteiligten abhängt. Ich habe am 16. Mai 1962 ausdrücklich auf die eigenen Anstrengungen der Kohle hingewiesen, die unerläßlich seien. Diese eigenen Anstrengungen sehe ich u. a. in einem entsprechenden Preisverhalten der Kohle, in dem Bemühen uni vollständige Ausschöpfung aller Rationalisierungsmöglichkeiten sowie in der vollen Ausnutzung der von der Bundesregierung hierfür gebotenen Hilfen. Indem ich diese Feststellungen treffe, mache ich zugleich deutlich, daß es sich bei der Erklärung der Regierung nicht etwa um eine Absatzgarantie in der genannten Höhe handelt, sondern um ein wünschenswertes Ziel, das zu erreichen sich alle Beteiligten bemühen müßten.
Die Bundesregierung ist im Rahmen der bei Beantwortung der Frage 1 dargelegten Grundsätze bestrebt, das Ziel des Steinkohlenbergbaus zu unterstützen, sich auf einer möglichst gesunden und wirtschaftlichen Grundlage zu entwickeln. Die Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu beigetragen, daß tatsächlich die Steinkohlenförderung seit mehr als vier Jahren in der Größenordnung von 140 Millionen t Absatz gefunden hat. Zusätzlich konnten in dieser Zeit bis heute über 12 Millionen t Kohle und Koks von den Zechenhalden verbraucht werden. Sie liegen heute bei 6,6 Millionen t, das entspricht einer Förderung von etwa 14 Tagen.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Bundesregierung zeigt sich auch darin, daß in anderen westeuropäischen Kohlenbergbauländern die Kohlenförderung seit 1957, dem letzten Jahr vor der Kohlenkrise, wesentlich stärker zurückgenommen wurde als in der Bundesrepublik. Die Förderung wurde seit diesem Zeitpunkt bis 1961 in Belgien um 27%, in Großbritannien um 16 %, in Frankreich um 8 % und in der Bundesrepublik um 6 % vermindert.
Allgemein wird man zu der durch die Frage 3 der Großen Anfrage aufgeworfenen Problematik sagen müssen, daß unsere Wirtschaft sich laufend Strukturveränderungen gegenübersieht, die von ihr und der Wirtschaftspolitik bewältigt werden müssen. Wirtschaftspolitische Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung eines bestimmten Wirtschaftszweiges müssen notwendigerweise immer unter dem Vorbehalt wesentlicher Verschiebungen in den zugrunde gelegten Voraussetzungen gesehen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Energiewirtschaft. Die Entwicklung des Energiemarktes wird ebenso wie in der Vergangenheit auch künftig durch eine starke Dynamik, d. h. durch sich ständig verschiebende wirtschaftliche Grunddaten, gekennzeichnet sein.
Frage 4:
Will die Bundesregierung dem Beschluß des Bundestages vom 16. Mai 1962 nachkommen und von der Ermächtigung nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch machen, nachdem die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Mineralölwirtschaft und des Steinkohlenbergbaus unter Beteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums zu keinem Ergebnis geführt haben?
Die Bundesregierung hält nach sehr sorgfältiger Abwägung aller prüfbaren Umstände eine Anwendung des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes bei der gegenwärtigen energiewirtschaftlichen Situation nicht für geboten. Ein Eingriff, wie ihn die Entliberalisierung darstellt, muß seiner Schwere nach gewissermaßen die Ultima ratio sein. Durch einen solchen Eingriff, dessen Wirkung sich nicht auf die Bundesrepublik beschränken könnte, würde, wenn er erfolgreich sein sollte, die Freiheit des Konsumenten eingeschränkt werden. Er würde mit einem hohen Maß von Wahrscheinlichkeit, ja fast mit Sicherheit die Preise in Bewegung bringen und das Ziel, die deutsche Wirtschaft im Sinne der Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit verhältnismäßig billiger Energie zu versorgen, in Frage stellen.
Ich habe diese Umstände hier angeführt, um Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, darzulegen, daß schon ganz außergewöhnliche wirtschaftliche Tatbestände vorliegen müssen, um einen Schritt wie die Entliberalisierung nach innen und außen zu rechtfertigen. Solche außergewöhnlichen Tatbestände liegen aber nach der Überzeugung der Bundesregierung nicht vor.
Die deutsche Steinkohlenförderung ist seit 1959 praktisch konstant geblieben. Sie lag stets etwas über 140 Millionen t. Nach den Vorausschätzungen des Steinkohlenbergbaus selbst wird sie sich im Jahre 1963 auf 139,6 Millionen t belaufen. Ich wiederhole, seit mehr als vier Jahren hat die deutsche Steinkohlenförderung in der Größenordnung von 140 Millionen t Absatz gefunden. Zusätzlich konnten in dieser Zeit — wie ich bereits ausführte — mehr als 12 Millionen t Steinkohle und Koks von den Zechenhalden verkauft werden.
Das Jahr 1962 ist entgegen manchen zu Beginn des Jahres gemachten Vorhersagen für den Steinkohlenbergbau günstig verlaufen, was besonders auch auf die Witterungsverhältnisse zurückzuführen ist. Der Steinkohlenbergbau hatte einen Haldenzugang für 1962 in Höhe von 5 Millionen t vorhergesagt. Tatsächlich haben die Halden um rd. 2 Millionen t abgenommen. Der gesamte Energieverbauch ist um 6 % statt, wie ursprünglich angenommen, um 2 % gestiegen. Diese Tatsachen zeigen, welche Vorsicht gegenüber Prognosen angebracht ist, insbesondere dann, wenn diese zur Grundlage von schwerwiegenden wirtschaftspolitischen Entscheidungen gemacht werden sollen.
Insgesamt gesehen bestätigt das Jahr 1962 noch einmal die Richtigkeit der bisherigen Energiepolitik der Bundesregierung. Während auf der einen Seite der Absatz der heimischen Kohle im wesentlichen erhalten geblieben ist, bewies der Energiemarkt auf der anderen Seite eine große Elastizität. Trotz der wegen der ungewöhnlich kalten Witterung im Jahre 1962 und auch 'in den ersten Monaten des Jahres 1963 unvorhersehbar aufgetretenen großen Mehranforderungen ist es zu keinen wesentlichen Versorgungsengpässen im Energiebereich gekommen. Ohne die erheblich gesteigerten Heizölzuliefe-
Deutscher 'Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3271
Bundesminister Dr. Dr. h. c. Erhard
rungen hätten wir die langdauernde Kälteperiode kaum ohne ernste Schwierigkeiten überstanden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Die Zunahme des Heizölverbrauchs hat aber auch deutlich werden lassen, wie schwierig es ist, eine einigermaßen verläßliche Vorausberechnung der Zuwachsrate dieses außerordentlich elastischen Energieträgers vorzunehmen.
Für das Jahr 1963 ist nach der Vorschau des Bundesministeriums für Wirtschaft mit einiger Sicherheit vorauszusagen, daß eine Erhöhung der Bestände an Steinkohle und Koks auf den Zechenhalden in wesentlichem Umfang nicht eintreten dürfte. Der anhaltend kalte Winter legt eher die Vermutung "nahe, daß der Energieverbrauch 1963 abermals die Zuwachsrate von 2 % übersteigen wird, so daß es zu einer Erhöhung der Halden überhaupt nicht kommen dürfte.
Diese Vorausschau berechtigt uns zu der Hoffnung, daß es der Bundesregierung auch ohne die schwere Operation der Entliberalisierung mit den von ihr beabsichtigten Maßnahmen gelingen wird, den Anpassungsprozeß der deutschen Kohle im Sinne des gemeinsamen Zieles durchzuführen und die Bereitschaft der Mineralölindustrie zu verstärken, die Pläne für den Aufbau und den Ausbau von Raffinerien vorher mit ihr abzustimmen. Eine solche Bereitschaft würde weitere Maßnahmen auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes entbehrlich machen.
Frage 5:
Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung
des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen, das Energiewirtschaftsgesetz so zu ändern, daß eine Einflußnahme auf sämtliche Investitionen in der Energiewirtschaft, insbesondere auf die Errichtung von Zechenanlagen, Kokereien, Erdölgewinnungsanlagen, Raffinerien, Gaserzeugungsanlagen, Kraftwerken, Gasleitungen, Ölleitungen und Stromleitungen ermöglicht wird?
Der Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen, das Energiewirtschaftsgesetz so zu ändern, daß eine umfassende Einflußnahme auf sämtliche Investitionen in der Energiewirtschaft ermöglicht wird, wirft zahlreiche wirtschaftspolitische, energiewirtschaftliche und rechtliche Probleme auf. Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. März 1963 beschlossen, eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes eingehend zu prüfen.
Frage 6:
Denkt die Bundesregierung daran, den Rohöldurchsatz bei den Raffinerien einzuschränken?
Angesichts der gegenwärtigen energiewirtschaftlichen Lage, wie ich sie bei der Beantwortung der Frage 4 geschildert habe, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Rohöldurchsatz bei den Raffinerien einzuschränken.
Frage 7:
Ist die Bundesregierung bereit, die Errichtung
einer zentralen Energieeinfuhrstelle zu erwägen, um alle in der Zukunft noch erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Energiemarktes zu koordinieren?
Diese Frage beantworte ich mit nein. Frage 8:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um bei Mangellage willkürliche Preiserhöhungen zu verhindern, wie sie in letzter Zeit für Heizöl vorgenommen wurden?
In diesem Winter waren die klimatischen Verhältnisse außergewöhnlich. Sie führten allgemein zu einem höheren Brennstoffbedarf und zu besonderen Erschwernissen beim Transport. Das Ergebnis war sowohl eine fühlbare Kostenerhöhung als auch eine Anspannung des Marktes. Die Kostensteigerungen wurden weitgehend auf die Heizölpreise überwälzt. In einer Reihe von Einzelfällen — aber eben nur von Einzelfällen — ist ganz sicher die angespannte Versorgungslage zu Preiserhöhungen, die über die Kostensteigerungen hinausgingen, ausgenutzt worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Bundesregierung ist bestrebt, durch die gesetzliche Auferlegung einer Energiebevorratung Mangelerscheinungen, wie sie im letzten Winter zutage traten, vorzubeugen. Sie hofft, durch die Einführung einer verbrauchsnahen Lagerhaltung die Ursachen besonderer Preiserhöhungen einengen zu können.
Frage 9:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um die Erzeuger von Heizöl im Interesse der Versorgungssicherheit zu einer ausreichenden Lagerhaltung zu verpflichten?
Wie ich bei der Beantwortung der Frage 8 bereits ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, im Interesse der Versorgungssicherheit auf dem Energiesektor eine gesetzlich angeordnete Pflicht zur dezentralen Bevorratung von Brennstoffen einzuführen.
Frage 10:
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Gesunderhaltung der Bevölkerung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Entschwefelung, insbesondere der flüssigen Brennstoffe, zwingend vorschreibt?
Die Bundesregierung anerkennt die Notwendigkeit, im Interesse der Gesunderhaltung der Bevölkerung zur Entschwefelung, insbesondere der flüssigen Brennstoffe, zu treffen. Das Bundeskabinett hat daher das Gesundheitsministerium in seiner Sitzung am 7. März 1963 beauftragt, die Möglichkeiten für eine entsprechende gesetzliche Regelung zu prüfen, wobei dann allerdings auch die Kohleverwendung in dieser Hinsicht zu überprüfen wäre.
Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ichgleich zu dem Gesetz über den Rationalisierungsverband eine Einführung gebe.



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Erhard
Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache IV/ 1080 liegt Ihnen der Entwurfeines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau vor, dessen Vorlage bereits anläßlich der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD am 16. Mai 1962 angekündigt und in einer Entschließung des Bundestages vom gleichen Tage auch gefordert worden ist. Ich brauche daher die Bedeutung, die die Bundesregierung dem Gesetzentwurf beimißt, nicht besonders zu unterstreichen. Sie wissen, daß die darin vorgesehenen Maßnahmen neben der Verlängerung des Kohlenzolls und der Heizölsteuer einen wesentlichen Teil derjenigen energiepolitischen Vorkehrungen darstellen, die die Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlenbergbaus ,insbesondere zur Verbesserung seiner Produktivität und seiner schwierigen Ertragslage, zu ergreifen gedenkt.
Durch die notwendigerweise sehr eingehende und sorgfältige Vorbereitung des Gesetzentwurfs, aber auch durch längere Verhandlungen mit dem Lande Nordrhein-Westfalen hat sich 'die vom Deutschen Bundestag erwartete unverzügliche Vorlage verzögert.
Eine Darstellung der Vorschriften im einzelnen darf ich mir unter Hinweis auf die ausführliche schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs ersparen. Folgendes ist indessen hervorzuheben.
Wie ich soeben im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Energiepolitik ausgeführt habe, war und ist das Bestreben der Bundesregierung seit Beginn der Kohlenkrise im Jahre 1958 darauf ausgerichtet, den Bergbau bei seinen Bemühungen um ,eine Anpassung an die strukturell veränderte Situation des Energiemarktes zu fördern. Daß ein solches Vorhaben nur dann wirksam verfolgt werden kann, wenn es von den betroffenen Unternehmen selbst voll und ganz unterstützt wird, bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Die zur Bewältigung der anstehenden Probleme notwendige Zusammenarbeit zwischen Staat und Bergbau soll durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Errichtung eines Selbstverwaltungsverbandes für den Steinkohlenbergbau in Form einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlich Rechts erreicht werden. Der Verband ist jedoch nicht als Dauereinrichtung gedacht; er stellt vielmehr nach Ablauf von fünf Jahren seine aktive Tätigkeit wieder ein. Innerhalb dieser Übergangszeit soll der Bergbau selbst Wege finden, um sich gegenüber konkurrierenden Energieträgern aus eigener Kraft behaupten zu können. Zu diesem Zweck sind dem Verband zwei Hauptaufgaben gestellt. Einmal soll er durch die Gewährung von Darlehen und Übernahme von Bürgschaften mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden DM 'die Investitionen ermöglichen, die zur inner- und überbetrieblichen Rationalisierung sowie zur Durchführung sonstiger im Interesse einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlenbergbaus förderungswürdigen Vorhaben unerläßlich sind. Die Verwirklichung dieser Aufgabe des Verbandes, die den erforderlichen Impuls für 'die Bereitschaft der sehr großen und langfristig wirkenden Investitionen geben soll, wollen wir durch ein Bürgschafts- und Rückbürgschaftsprogramm der öffentlichen Hand unterstützen.
Die zweite 'wichtige Aufgabe des Verbandes sehen wir in der Gewährung einer Stillegungsprämie, mit der ein Anreiz für das Ausscheiden schlechter Schachtanlagen gesetzt werden soll. Der für die Prämie vorgesehene Betrag von 25 DM je Tonne verwertbare Förderung soll je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und aus Umlagemitteln des Verbandes aufgebracht werden. Mit dieser Hilfsmaßnahme wollen wir nicht in die unternehmerische Entscheidung über die Stillegung einer Anlage eingreifen; es bleibt vielmehr den Unternehmen selbst überlassen, ob sie die Vorteile der Prämie so hoch veranschlagen, daß sie auf den Weiterbetrieb einer Schachtanlage verzichten wollen.
Ob mit der Stillegungsaktion auch ein Rückgang der tatsächlichen Förderung verbunden sein wird, läßt sich heute kaum übersehen. Es kann aber 'davon ausgegangen werden, daß der Bergbau bemüht sein wird, die Kohlenförderung auf die besten Anlagen zu konzentrieren und diese dann kapazitätsmäßig voll auszulasten. Der mit der Gewährung der Stilllegungsprämie verfolgte Zweck würde ohne eine befriedigende Regelung für die auch nach Stillegung einer Schachtanlage noch bis 1979 weiter zu zahlenden Lastenausgleichsabgaben vielfach nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Finanzierungshilfe aus Bundesmitteln für die Ablösung der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe im Falle 'der Stillegung einer Schachtanlage vor.
In einem weiteren Abschnitt des Gesetzentwurfs sind schließlich wichtige steuerliche Maßnahmen zur Rationalisierung vorgesehen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Regelungen für Veräußerungen, d. h. Buchgewinne, und für Umwandlungen. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß die positive Rationalisierung im Bergbau auch über den Bereich eines einzelnen Unternehmens hinaus verstärkt durchgeführt werden kann. Mit der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die 'derartigen Rationalisierungsvorhaben häufig entgegenstehen, erhofft sich die Bundesregierung eine erhebliche Verbesserung der Betriebs- und Unternehmensstruktur, die ihrerseits einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Ertragskraft des Bergbaus leisten wird. Allen im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ist gemeinsam, daß durch sie in den Wirtschaftsablauf nicht unmittelbar eingegriffen wird. Sie sollen vielmehr als mittelbar wirkende Anreize die Bereitschaft zur unternehmerischen Eigeninitiative erhöhen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit ist die Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion beantwortet. Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat zugleich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau begründet.
    Es ist wohl kaum daran zu zweifeln, daß im Anschluß an die Beantwortung der Großen Anfrage



    Vizepräsident Schoettle
    der SPD eine Aussprache stattfindet. Die Wortmeldungen liegen bereits vor.
    Zunächst hat das Wort Frau Bundesministerin Dr. Schwarzhaupt.