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ID0407031100

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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
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    Rede von Hans Hörmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zugleich möchte ich damit die Änderungsanträge unter den weiteren Ziffern unseres Antrages begründen, weil ich glaube, daß dadurch einige Zeit erspart wird.
    Da eine Einigung über unseren Antrag Drucksache IV/296 nicht möglich war, obwohl er rund ein Jahr lang in Bearbeitung war, und da wir den Vorschlag der CDU, der in der Ausschußvorlage Drucksache IV/1146 vorliegt, für sehr problematisch und für nicht sehr zweckmäßig halten, haben wir einen eigenen Kompromißvorschlag unterbreitet.
    Dieser Vorschlag ist auch von Sprechern der anderen Fraktionen als vernünftig bezeichnet worden. Er trägt einigen im Verlauf der Aussprache vorgetragenen Bedenken und Anregungen Rechnung. Unser Kompromißvorschlag geht dahin, einen neuen Abs. 3 zum § 46 des Reichsknappschaftsgesetzes ein-zufügen, der eine sozialpolitische Ergänzung darstellen soll. Jeder Bergmann, der 55 Jahre als ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt — also 25 Jahre im knappschaftlichen Betrieb, 15 Jahre Hauerarbeiten —, soll die Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Wir unterstellen also auf Grund allgemeiner Erfahrungen, daß bei diesem Personenkreis die Berufsunfähigkeit vorliegt.
    Die wichtigsten Unterschiede zwischen unserem Kompromißvorschlag und der Ausschußvorlage sowie dem CDU-Vorschlag darf ich kurz aufzählen. Materiell besteht kein Unterschied. In beiden Teilen wird der Art und der Form nach dieselbe Rentenhöhe, dieselbe Rentenart gewährt, nur daß beim Ausschußvorschlag ein anderer Name für die Rente gefunden worden ist.
    Die Unterschiede bestehen im wesentlichen darin, daß nicht jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, die Rente bekommen soll, sondern nur diejenigen, die aus Rationalisierungsgründen oder bei Stilllegung oder bei Einschränkung und ähnlichen Vorgängen aus dem Knappschaftsbetrieb ausscheiden, die Möglichkeit haben sollen, diese Knappschaftsausgleichsrente zu erhalten. Es handelt sich also um eine sogenannte Strukturrente oder eine Wirtschafts- und sozialpolitische Mischung in der gesamten Rentengewährung.
    Der weitere Unterschied besteht darin, daß es sich nicht um eine Einfügung als Regelleistung aus der Versicherung handelt, wie es in unserem Vorschlag
    *) Siehe Anlage 5 zum § 46 der Fall ist, sondern daß eine Sonderleistung oder eine Zusatzleistung aus der Versicherung gewährt werden soll — ich verweise auf den entsprechenden Abschnitt unter § 98 a —, und daß ein neuer Name für diese Rente, nämlich Knappschaftsausgleichsrente, gefunden worden ist. Ich möchte auf die etwaigen Konsequenzen daraus gar nicht hinweisen. Es handelt sich aber effektiv um einen neuen siebten Rentennamen.
    Wir meinen, daß dadurch der sozialpolitische Aufbau der bestehenden Rentenleistungen geändert wird, daß dadurch eine wirtschaftspolitisch bedingte Leistung eingeführt und das bestehende System durchbrochen wird. Ich selber halte den Vorschlag der CDU-Fraktion nicht grundsätzlich für ganz schlecht und ganz indiskutabel, aber ich meine, er birgt wesentliche Mängel, und ich werde versuchen, sie kurz darzustellen. Er wird auch Anlaß zu vielen Klagen und Fragen und vielleicht auch zu ungleicher Behandlung geben.
    Nehmen wir in einem Betrieb einen 55jährigen Bergmann, der die Voraussetzungen erfüllt. Der Betrieb rationalisiert; der Mann wird entlassen, bekommt die Knappschaftsausgleichsrente. In einem nebenan liegenden Betrieb ist schon viel früher rationalisiert worden, oder der Mann wird weiter gebraucht, er wird nicht entlassen. Er hat dieselben Voraussetzungen erfüllt, war vielleicht sogar schon 20 Jahre Hauer, hat keine Möglichkeit, die Rente zu bekommen, es sei denn, er stellt Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, und es wird dann ärztlicherseits festgestellt, daß er berufsunfähig ist.
    Wir haben also eine unterschiedliche Behandlung. Beim ersten Mal ist die ärztliche Beteiligung, die persönliche Untersuchung, die persönliche Lage maßgebend. Beim zweiten Male ist nach dem CDU-Vorschlag ein äußerlicher Einfluß, ein wirtschaftspolitischer Einfluß der Anstoß dazu, daß die Rente, selbstverständlich wenn die Voraussetzungen vorliegen, gewährt wird. Besonders auch aus diesen Gründen halten wir unseren Vorschlag für gerechter, für einfacher, auch für praktikabler, weil sicher bei den Betroffenen sehr wenig Verständnis dafür vorhanden sein wird, wenn man nach unterschiedlichen Gesichtspunkten handelt.
    In der Aussprache wurde zugegeben, daß in den bis jetzt stillgelegten Betrieben bei den Beschäftigten zwischen 50 und 60 Jahren überwiegend Berufsunfähigkeit vorlag und vorliegt. Wir meinen, daß das dann aber auch auf die übrigen Betriebe, wo keine Stillegungen stattfanden, logischerweise zutreffen muß, und es trifft auch zu. Das wird auch untermauert durch die Tatsache, daß die meist über 50 Jahre alten Bergleute tatsächlich bei Stillegungen entlassen wurden. Zum Teil wurden dafür dann als Ergänzung sogar ausländische Arbeitskräfte eingestellt.
    Dazu noch ganz kurz zur Orientierung ein paar Richtpunkte und Zahlen. Das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn nach ,einer Darstellung aus dem Geschäftsbericht der Ruhrknappschaft 1959 lag etwas unter 56 Jahren bei Berufsunfähigkeit und bei Erwerbsunfähigkeit. Das Durchschnittsalter bei Ende der Rentenzahlung durch Tod lag bei Berufsun-



    Hörmann (Freiburg)

    fähigkeit bei 57,6 und bei Erwerbsunfähigkeit bei 59,2 Jahren.
    Weiter ein kurzes Wort zu dem Argument der Wirtschaftsvereinigung Bergbau! Es wird gesagt, daß die erfahrenen alten Hauer über 55 Jahre im Betrieb zu halten seien, man brauche sie noch; sie müßten auf Grund ihrer Erfahrungen dableiben. Ich meine, daß unser Kompromißvorschlag eine Möglichkeit gibt, dann in gegenseitiger Vereinbarung bei einem entsprechenden Anreiz für die Betroffenen, die unabkömmlichen Hauer im Betrieb zu halten, wenn man sie unbedingt benötigt.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß man nicht einen neuen § 98a als Sonderregelung einbauen sollte aus wirtschaftspolitischen Erwägungen, sondern daß man nach unserem Vorschlag durch die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 46 eine Regelleistung aus sozialpolitischen Erwägungen schaffen sollte. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Vorschlag bitten und vielleicht an ein Wort des Herrn Bundesarbeitsministers erinnern, das er anläßlich der Aussprache über die Unfallversicherungsreform zum Problem des Gemeinlastverfahrens gesprochen hat, nämlich über den notwendigen Dank und die notwendige Anerkennung der Leistungen der Bergleute.
    Ich meine, daß hier eine Möglichkeit gegeben ist, die Dankesschuld abzustatten, und zwar gerecht für alle Betroffenen, und nicht einen Unterschied zu machen zwischen verschiedenen Gruppen, bei denen die Voraussetzung für die Rentengewährung erfüllt ist. Wir bitten Sie herzlichst um Zustimmung zu unserem Kompromißvorschlag.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Scheppmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Scheppmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU bitte ich, den Antrag der SPD-Fraktion zu Drucksache 1146 auf Umdruck 244, der soeben begründet worden ist, abzulehnen.
    Der heute vorlegte Antrag ist der gleiche Antrag, der als Alternativantrag der SPD dem Sozialpolitischen Ausschuß vorgestern vorgelegt worden ist, auch dort beraten, aber in dieser Beratung abgelehnt wurde. Dieser Antrag fordert die Einführung einer Knappschaftsrente wegen fiktiver Berufsunfähigkeit ,an alle Versicherten, die die Voraussetzungen für die Gewährung des Knappschaftsruhegeldes mit der Vollendung des 60. Lebensjahres erfüllen, allerdings — wie wir soeben gehört haben — mit einem Steigerungsbetrag von 2 %, weil der Antrag jetzt umgestellt ist nach § 48 des RKG, also in bezug auf die Knappschaftsberufsunfähigkeitsrente für alle, die im Betrieb tätig sind, ohne Ausnahme für alle, die die Voraussetzungen erfüllt haben: wenn sie 55 Jahre alt sind und nicht mehr in diesem knappschaftlichen Betrieb arbeiten.
    Die Bedenken, die schon im Sozialpolitischen Ausschuß zum Ausdruck gekommen sind, sind auch
    heute im wesentlichen noch die gleichen, die wir gegen die Vorziehung beim Knappschaftsruhegeld hier vortragen. Nach dem Antrag, der soeben vom Kollegen Hörmann begründet worden ist, sollen also ohne Ausnahme alle, die die Voraussetzungen nach den Bestimmungen der Hauerverordnung erfüllt haben und 55 Jahre ialt sind, antragsberechtigt sein.
    Hier bestehen aber doch wesentliche Unterschiede. Sie haben gesagt, Herr Kollege Hörmann, es bestünden keine Unterschiede; dennoch bestehen sie. Zunächst einmal besteht ein Unterschied insofern, daß der im Sozialpolitischen Ausschuß auf Grund eines Antrages der CDU/CSU gefaßte Beschluß von der Regelleistung absieht, die Sie mit Ihrem Antrag in das Knappschaftsgesetz unter den Bestimmungen der §§ 44 ff. einbauen wollen. Wir sind der Meinung, das sollte man nicht tun. Ich habe bereits im Ausschuß dargelegt, daß wir 1957 im Rahmen der Rentenreform ein Knappschaftsgesetz geschaffen haben, ,das alle Besonderheiten des Bergbaues berücksichtigt. Die Regelleistungen dieses sehr guten Gesetzes, das wir seinerzeit geschaffen haben, wollen wir in keiner Weise geändert wissen.
    Worum es geht, ist, daß wir infolge der Krise im Bergbau eine besondere Betrachtung anstellen müssen. Ich darf einmal anhand einiger Zahlen aufzeigen, welche Rationalisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren im Bergbau durchgeführt worden sind. Die Zahlen über den Umfang, in dem der westdeutsche Bergbau seit Beginn der Kohlenkrise rationalisiert hat, sind der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Seit 1958 sind 24 Schachtanlagen mit 10,8 Millionen t Jahresförderung sowie 101 Klein-Kohlenzechen mit 0,6 Millionen t Jahresförderung stillgelegt worden. 10 Kokereianlagen und 8 Brikettfabriken wurden außer Betrieb gesetzt. Es ist kein Geheimnis, daß weitere 6,4 Millionen t Jahresförderkapazität zur Stillegung vorgesehen sind. Das würde bedeuten, daß noch einmal 50- bis 60 000 Bergleute ausscheiden müßten, nachdem bis jetzt schon annähernd 200 000 Bergarbeiter ausgeschieden sind.
    Die Zahl der fördernden Anlagen im Bergbau ist von 172 im Jahre 1957 auf 127 bis Ende 1962, also um 45 zurückgegangen. Weiterhin wurden 42 Schachtanlagen zu 21 Großanlagen zusammengelegt.
    Angesichts dieser Rationalisierungsmaßnahmen ist es 'schwierig, die Bergleute im Alter zwischen 50 und 60 Jahren, die schon überwiegend berufsunfähig sind — nach den Unterlagen der Knappschaftsversicherung liegt das Durchschnittsalter für den Eintritt der 'Berufsunfähigkeit bei 57 Jahren —, auf einem anderen Arbeitsplatz unterzubringen. Denn Fachkräfte des Bergbaues mit einer solchen speziellen Berufsausbildung können in diesem Alter kaum noch auf anderen Arbeitsplätzen angemessen untergebracht werden.
    Nun unterscheidet sich unsere Ansicht von dem Vorschlag, den Sie, Herr Kollege Hörmann, gemacht haben, in folgendem. Ich hatte schon gesagt: Wir wollen keine Regelleistungen ändern. Sie wissen ja,



    Scheppmann
    daß wir im Ausschuß vorgeschlagen haben, einen neuen § 98 a anzufügen, der im Kernpunkt wie folgt lautet:
    Der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung hat einem Versicherten, der die Voraussetzungen der Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat, auf Antrag eine Knappschaftsausgleichsleistung
    — das ist das Entscheidende hierbei! —
    zu gewähren, wenn seine bisherige Beschäftigung in dem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, nach Vollendung des 55. Lebensjahres endet.
    Damit bringen wir zum Ausdruck, daß diese gesetzliche Bestimmung für Arbeitskräfte gelten soll, die infolge von Rationalisierungsmaßnahmen nicht nur da, wo ein Betrieb ganz stillgelegt wird, sondern auch dort, wo sich eine Teilstillegung auswirkt und eine Zusammenlegung erfolgt, überflüssig werden und entlassen werden. Wir sind der Überzeugung, daß auch die Rationalisierungsmaßnahmen im Bergbau, die zwar im Augenblick noch laufen, in mindestens zwei, spätestens in drei Jahren beendet sind und daß dann diese Leistung von selbst ausläuft. So brauchen wir keine Änderungen der Regelleistung vorzunehmen, die dann notwendig wären, wenn Ihr Antrag angenommen würde.
    Aus dem Grunde bin ich der Meinung, man sollte das nicht tun. Wenn man schon von einer Altersgrenze im Bergbau ausgehen will — ich habe das bereits bei der ersten Lesung im vergangenen Jahre gesagt —, dann, meine Damen und Herren, kann man einfach mit den übrigen Ländern, die zur Gemeinschaft gehören und Kohle fördern, keine Vergleiche anstellen, weil dort die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Renten an Bergleute grundsätzlich verschieden sind. Ich darf Ihnen sagen, daß diese Bergleute zwar mit 55 Jahren ausscheiden, dann aber so gestellt sind, daß sie kaum 50 % der Rentenbezüge bekommen, die hier in der Bundesrepublik gezahlt werden.
    Ich nehme an, meine Damen und Herren, daß ich eine weitere Begründung dafür, weshalb wir den Antrag der SPD ablehnen, nicht zu geben brauche. Ich würde Sie herzlich darum bitten, dem in der Vorlage enthaltenen Antrag der CDU/CSU, der im Sozialpolitischen Ausschuß angenommen worden ist, zuzustimmen. Damit hätten wir eine Regelung getroffen, die in dem Augenblick, in dem die Rationalisierungsmaßnahmen zu Ende gehen, von selbst ausläuft, und wir brauchten im Grundsatz das Knappschaftsgesetz nicht mehr zu ändern.