Rede:
ID0407029700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Weber,: 1
    4. lassen: 1
    5. Sie: 1
    6. eine: 1
    7. Zwischenfrage: 1
    8. des: 1
    9. Herrn: 1
    10. Abgeordneten: 1
    11. Könen: 1
    12. zu?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)




    — Sicher, Herr Professor; ich habe nur die Gelegenheit benutzt, das auszusprechen.
    Ich möchte — bis auf einige wenige Punkte — nicht auf die Einzelheiten eingehen. Wir sind uns alle einig, daß Rehabilitationsmaßnahmen eigentlich gleich hätten mit einsetzen müssen. Herr Kollege Frehsee — ich glaube, ich muß das sehr deutlich sagen —, woran ist es eigentlich gescheitert? Der gute Wille war bei allen Parteien vorhanden. Die Frage ist nämlich: wie läßt man Rehabilitationsmaßnahmen anlaufen? Ich habe schon im Ernährungsausschuß einen Vorschlag gemacht, und dort schieden sich die Geister.
    Meine Damen und Herren gerade von der SPD, ich glaube, wenn wir hier Heilmaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen einführen, so steht fest, daß derjenige Bauer, der absolut reif für die Erwerbsunfähigkeit ist, der 63 Jahre alt ist und einen Sohn hat, der den Hof übernehmen kann, in einer ganz anderen Lage ist als ein junger Bauer von 40 Jahren, der kleine Kinder hat und der niemanden hat, der seine Stelle als Betriebsleiter ausfüllt. Es wurden Befürchtungen — zu Recht bestehende Befürchtungen — geäußert, die auch wir geteilt haben, daß man Gefahr läuft, wieder zuerst in das rein Institutionelle zu schreiten, wo laufend die Gefahr der Ausweitung der Kosten besteht, Kosten, die wir in der Landwirtschaft zweimal nicht tragen können und die sich auch auf manchen Gebieten der Sozialversicherung heute gefahrvoll abzeichnen. Deshalb wäre der Vorschlag, der Selbstverwaltung die ersten Schritte zu genehmigen, nämlich in der Richtung zu gehen, Heilmaßnahmen durchzuführen, richtig gewesen. Aber — und dort schieden sich die Geister, Herr Kollege Frehsee —, das viel Wichtigere unterblieb, nämlich demjenigen, der keinen Ersatz auf dem Hof hat, kostenlos für die Zeit des Heilverfahrens eine Ersatzkraft zu stellen. Das war ein Vorschlag, Herr Professor Schellenberg, der von Ihrer Seite abgelehnt wurde. Ich verstehe, die SPD hätte in diesem Moment

    (Abg. Frehsee: Ersatzkraft ja, Zuschuß nein!) über ihren Schatten springen müssen.


    (Abg. Frehsee: Zuschuß ist unsozial!)

    — Nein, Herr Kollege Frehsee, das ist nicht unsozial. Hier scheiden sich die Geister in der Sozialpolitik.

    (Abg. Könen [Düsseldorf] : Dann gehen die reichen Bauern in die Heilbäder!)

    — Genau umgekehrt! Auch wir sind der Meinung, dem Reichen sollte keine Ersatzkraft kostenlos gestellt werden. Wir sind der Meinung, daß man nicht nur zur Stärkung der eigenen Verantwortung, sondern mit einer entsprechenden Handhabung, die den menschlichen Eigenschaften am besten Rechnung trägt, am besten damit hinkommt, nicht nur bei den Arbeitnehmern, sondern zweimal bei den Selbständigen, daß man auch dort das Prinzip einer eigenen Beteiligung festlegt. Hier haben sich die Geister geschieden, und vielleicht wäre es möglich gewesen, wenn Sie mitgezogen hätten.
    Aber deshalb bin ich noch nicht unglücklich, Herr Kollege Frehsee. Ich bin der Meinung, daß eigentlich alles in der Entschließung steht, und es wird an uns liegen — das zu Ihrem Antrag auch zur dritten Lesung —, der Regierung, wie man so sagt, Dampf zu machen, daß nämlich die Ergebnisse der Untersuchung und auch der Gesetzentwurf zeitig vorgelegt werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Mit der Terminfestsetzung sorgen Sie für rechtzeitige Vorlage!)

    Ohne eine Terminierung, Herr Professor Schellenberg; wir werden Manns genug sein, um auch die
    Dinge hier vom Parlament aus zu beschleunigen.

    (Lachen bei der SPD.)

    Lassen Sie mich noch eines sagen im Zusammenhang mit der Forderung der SPD — unser ebenso altes Anliegen —, die mithelfenden Familienangehörigen mit hineinzuziehen. Diese Sorge teilen wir auch heute noch genauso mit Ihnen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Stimmen aber dagegen!)

    Wir konnten nicht mitstimmen, Herr Professor, weil Ihr Änderungsantrag nämlich nicht durchdacht war. Sie hätten, was ich vorhin schon andeutete, damit auch sagen müssen, wie es in Zukunft mit den zweit- und drittgeborenen Bauernsöhnen und -töchtern sein soll, wie das von Jugend an mit der Alterssicherung gehandhabt werden soll.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, ich freue mich über verschiedene Gedanken, die die Sozialdemokratie gerade zum landwirtschaftlichen Sozialplan vorgetragen hat.

    (Beifall des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Klatschen Sie nicht zu früh, Herr Professor Schellenberg, vielleicht bekomme ich jetzt nicht mehr solchen Beifall, wenn ich folgendes sage: Ich habe mich vor allen Dingen darüber gefreut, daß man hier diese Wege beschreitet, nach dem wir jahrelang der Meinung waren, die Landwirtschaft ist gar nicht in der Lage, alle ihre Söhne und Töchter in die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung hineinzunehmen, wo man sie jahrelang hineinzwängen wollte. Ich habe die Dinge schon vor sieben Jahren miterlebt, gleich zu Beginn meiner parlamentarischen Tätigkeit, auch bei den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen. Wir sind mit Ihnen der Meinung, daß hier noch eine große Aufgabe bevorsteht.
    Wir begrüßen auch, Herr Professor Schellenberg und Herr Kollege Frehsee, was Sie damals in der ersten Lesung gesagt haben, daß nämlich mit dem, was Sie anstrebten, mit Ihrem Sozialplan für die Landwirtschaft, wir nun auch hier zu einer geglie-



    Weber (Georgenau)

    derten Sozialversicherung kommen. Ich stelle nur gleich die Gegenfrage: Was soll noch das Mäntelchen der Dachorganisation, das Sozialwerk eigentlich darstellen? Ist es noch ein Mäntelchen einer Einheitsversicherung, oder wie wollen Sie dies folgerichtig weiterentwickeln? Meine Fraktionskollegen wären gern bereit gewesen, die Entwicklung zu beschleunigen. Wir haben uns überzeugen lassen, daß wir, auf den bestehenden Gesetzen aufbauend, die Gesetze schrittweise weiterentwickeln müssen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich unterstreichen, was Kollege Winkelheide sagte, daß es richtig ist, wenn .das gesamte Volk, auch die Arbeiterschaft, Anteil nimmt an den Sorgen und an den Nöten der Landwirtschaft, die heute im Zeitalter der Technik in ihren Strukturproblemen drinsteht und heftig ringt.

    (Abg. Könen [Düsseldorf] : Das tut doch die Arbeiterschaft, wenn sie in den Versammlungen nach dem Grünen Plan fragt!)

    — Jawohl, Herr Kollege Könen. Wir begrüßen es ja schon.
    Lassen Sie mich aber noch einige Fragen an die SPD stellen. Herr Kollege Frehsee, Sie haben in der ersten Lesung festgestellt, die Landwirtschaft hinke den Vergleichslöhnen um 38 % nach. Ich habe mir den Grünen Bericht noch einmal vorgenommen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Ich möchte jetzt keine Agrardebatte führen, aber ich möchte Ihnen die sozialpolitischen Möglichkeiten aufzeigen, Herr Professor.
    Die Landwirtschaft hatte im letzten Berichtsjahr insgesamt 3,2 Millionen ständig Beschäftigte. Die auf volle Arbeitskräfte bereinigte Zahl ist 2,3 Millionen. Wenn Sie den 2,3 Millionen Vollarbeitskräften einschließlich der Sozialbezüge das geben wollten, was der Vergleichslohn ausmacht, dann hätte die Spanne zwischen dem Aufwand und dem Ertrag 13,8 Milliarden ausmachen müssen.
    Lassen Sie mich noch von einer anderen Seite den Spielraum für die landwirtschaftliche Sozialpolitik aufzeigen. 2,3 Millionen Vollarbeitskräfte in der Landwirtschaft mal 2700 Arbeitsstunden — das sind die bereinigten Zahlen — macht rund 6,21 Milliarden Arbeitsstunden in der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hatte im letzten Jahr einen Verkaufserlös von 20,5 Milliarden.

    (Abg. Könen [Düsseldorf] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Könen, ich möchte bloß die Dinge im Zusammenhang zu Ende führen. Ich komme nachher darauf zurück. — 20,5 Milliarden und dazu pro Arbeitskraft und Jahr 1500 DM Sachwerte für Wohnung und Eigenbezug bedeuten 24 Milliarden Gesamtleistung. Das macht für die Arbeit in der Landwirtschaft eine Gesamtleistung je bereinigte Arbeitskraft von 3,90 DM gegenüber 15 bis 18 DM in der Industrie in den Jahren 1959/60. Mit diesen 3,90 DM Gesamtleistung, wovon alle Ausgaben bezahlt werden, Herr Professor, sind zwei Drittel, nämlich 16 Milliarden — —

    (Abg. Dr. Schellenberg: Stehen die hier im Gesetz?)

    — Nein, aber ich werde Ihnen sagen, wo der sozialpolitische Spielraum für Ihren Sozialplan ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Über den diskutieren wir heute nicht mehr!)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Weber, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Könen zu?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Jetzt ja, bitte.