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    557. Körperschaften: 1
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    565. Umfang: 1
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    573. Mithelfenden;: 1
    574. Buchstabe: 1
    575. b.Wir: 1
    576. hoffen: 1
    577. sehr,: 1
    578. demnächst: 1
    579. solcher: 1
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    584. Zeit: 1
    585. Sommerfennen: 1
    586. zurückkommen: 1
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    588. werden.Meine: 1
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    592. dritter: 1
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    604. Zahl: 1
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    610. nicht!: 1
    611. Gewähren: 1
    612. Landwirte,: 1
    613. denen: 1
    614. Aussicht: 1
    615. besteht,: 1
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    617. Erwerbsfähigkeit: 1
    618. durch: 1
    619. wiederhergestellt: 1
    620. kann.: 1
    621. einmal: 1
    622. nehmen,: 1
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    627. Sache.: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Frehsee.


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege Winkelheide: die selbständige bäuerliche Bevölkerung wird diesen Gesetzentwurf begrüßen; denn er bringt tatsächlich — das habe ich ja schon vorhin gesagt — eine Reihe von durchaus anerkennenswerten und erfreulichen Verbesserungen, für die die Betroffenen dankbar sein werden.
Nun, das ist das zweite große Änderungsgesetz zum Gesetz über die landwirtschaftliche Altershilfe, die nun fünfeinhalb Jahre besteht und von der wir wiederholt gesagt haben, daß sie sich segensreich ausgewirkt habe, daß sie zu dem wünschenswerten und notwendigen Strukturwandel sowie auch einiges zur sozialen Sicherung der selbständigen bäuerlichen Bevölkerung beigetragen habe. Diese landwirtschaftliche Altershilfe, um die wir ja im Jahre 1957 lange gekämpft haben — Sie werden sich gewiß noch an die Einwände erinnern, die auch von Mitgliedern des Bundestages der 4. Wahlperiode, die 'damals schon da waren, gegen die landwirtschaftliche Altershilfe im Prinzip vorgebracht worden sind:



Frehsee
Dieses System der sozialen Sicherung lasse sich eben nicht mit dem Selbstvorsorgegedanken, Frau Kalinke, der im Vordergrund zu stehen habe, vereinbaren —, dieses Gesetz über die Altershilfe haben Sie geradezu .erbittert bekämpft.
Wir haben das Gesetz jetzt 51/2 Jahre, und wir stimmen mit Ihnen darin überein, daß es ein erfolgreiches, ein sozialpolitisch gutes Gesetz ist. Wir haben damit Neuland beschritten und haben keinen Fehlschritt getan. Wir haben uns damals in bezug auf die Finanzierung ein wenig verrechnet.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein wenig? Erheblich!)

— Ja, wir Sozialdemokraten haben aber, Herr Kollege Struve, schon bei der Verabschiedung des Altershilfegesetzes den Bundeszuschuß und die Bundesgarantie gefordert, die Sie uns dann erst 1961 mit der ersten großen Novelle konzediert haben, weil Sie sie dann haben konzedieren müssen.
Ich darf darauf doch voller Genugtuung hinweisen, daß wir damals bei einem Beitrag von 10 DM das Risiko vorausgesehen haben.

(Abg. Bauknecht: Der Zuschuß war doch gesichert; das wußten Sie genau so gut wie wir!)

— Dann müßte ich, Herr Kollege Bauknecht, zurückgreifen auf die Aussprache, die wir im Juli 1955 über das Landwirtschaftsgesetz geführt haben.

(Zurufe: Lieber nicht!)

Damals hat die Mehrheit den sozialdemokratischen Antrag abgelehnt, die Sozialpolitik in den Katalog der Mittel des Landwirtschaftsgesetzes aufzunehmen. — Herr Kollege Struve, als Bauernverbandspräsident von Schleswig-Holstein, sollten Sie nicht auf die Uhr sehen, wenn es um die Belange der Bauern geht!

(Heiterkeit.)

Damals haben Sie den Antrag abgelehnt, die Sozialpolitik in den Katalog der Mittel des Landwirtschaftsgesetzes aufzunehmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es kommt darauf an, was man unter Sozialpolitik versteht!)

— Nun, das, was im Rahmen der Altershilfe für
Landwirte geschieht, ist zweifellos Sozialpolitik, wenngleich das Geld dafür aus dem Grünen Plan gegeben wird. Aber es ressortiert doch bei Herrn Minister Blank und nicht bei Herrn Minister Schwarz; er sitzt dort mit seinen Herren, und das Landwirtschaftsministerium ist nur mit einem Herrn vertreten. Das ist wirklich ein sozialpolitisches Gesetz.
Wir begrüßen dieses Gesetz. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß auf sozialdemokratische Initiative innerhalb von 42 Tagen — wir hatten hier am 13. Februar die erste Lesung der beiden Gesetzentwürfe; heute haben wir den 28. März — ein so bedeutsames Gesetz beschlossen worden ist, und ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen in den beiden beteiligten Ausschüssen im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dafür danken, daß es möglich gewesen ist — im Interesse der Betroffenen! —, in so kurzer Zeit, so schnell diese wichtigen Verbesserungen zustande zu bringen.
Ich darf nur nebenbei daran erinnern, daß es im Sozialpolitischen Ausschuß einer Kampfabstimmung bedurfte, um einen Termin oder Termine für Sitzungstage für die Beratung dieses Gesetzentwurfs zu bekommen, und daß das beschlossen wurde mit den Stimmen der Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Regierungskoalition. Nun, in 42 Tagen haben wir solch bedeutsame Verbesserungen beschlossen. Damals, bei der ersten Novelle — ich will es nur der Historie willen sagen — haben wir zwei Jahre gebraucht; zwei Jahre haben wir uns um die erste Novelle bemüht, und ein Jahr haben wir verhandelt.
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei begrüßt die Erhöhung des Altersgeldes, die also jetzt ab 1. April für den verheirateten Altersgeldempfänger von 60 auf 100 DM und für den alleinstehenden Altersgeldempfänger von 40 auf 65 DM monatlich vorgenommen wird. Wir haben 1957 beantragt, man solle die Altersgelder auf 90 und 60 DM festsetzen; wir sind jetzt also bei dem Ziel, das uns damals vorgeschwebt hat, angelangt, ein wenig liegen wir darüber. Wir halten diese Sätze für gerechtfertigt und für richtig und begrüßen auch die Einbeziehung der Erwerbsunfähigen in die landwirtschaftliche Altershilfe, die also jetzt vorzeitig bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit dieses Altersgeld von 100 bzw. 65 DM monatlich erhalten werden. Wir begrüßen die Einbeziehung jener Bauern und Landwirte in die landwirtschaftliche Altershilfe, die am 1. Oktober 1957, als das Gesetz in Kraft trat, das 50. Lebensjahr vollendet hatten, aber schon eine Rente aus der Rentenversicherung bezogen und deswegen nicht mehr beitragspflichtig und also auch nicht altersgeldanspruchberechtigt waren. Es handelt sich um einen erheblichen Personenkreis, und die Beträge, die die Gewährung des Altersgeldes an diese Bauern und Landwirte erfordert, sind nicht gering. Wir begrüßen auch diese Regelung, und wir begrüßen die Einbeziehung des Saarlandes in diese landwirtschaftliche Altershilfe, wenngleich wir mit Bedauern feststellen müssen, daß damit auf einem Teilgebiet ein sozialpolitischer Rückschritt verbunden ist; ich habe das vorhin ausgeführt. Das bezieht sich auf die mithelfenden Familienangehörigen, die an der Saar auch Altersgeld bekommen haben.
Wir bedauern, meine Damen und Herren, daß Sie dem sozialdemokratischen Antrag in Drucksache IV/901 nicht gefolgt sind, allen Witwen — bei Verlust des Gatten also — das Altersgeld vorzeitig zu gewähren, ohne Rücksicht auf das Alter dieser Witwen. Das, meine Damen und Herren von der Koalition, wäre eine agrarstrukturpolitisch besonders interessante Sache gewesen. Es genügt nicht, daß Herr Kollege Berberich wiederholt zugegeben hat, daß das der Fall ist. Sie haben eis abgelehnt mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken. Im Ernährungsausschuß hatten wir uns auf ein Alter von 45 Jahren geeinigt. Das hätte aber bedingt, daß wir die Witwer auch hätten einbeziehen müssen und ihnen mindestens ab dem vollendeten



Frehsee
50. Lebensjahr das Altersgeld hätten gewähren müssen. Es wären sicher nicht. viele Witwer davon betroffen worden, so daß man das hätte in Kauf nehmen können.
Wir bedauern es in diesem Fall auch aus agrar-strukturpolitischen Gründen, daß diesem sozialdemokratischen Antrag nicht Rechnung getragen wurde. Wir bedauern, daß Sie dem Vorschlag nicht gefolgt sind, den Altenteilern, die gebrechlich sind, die gelähmt oder bettlägerig sind, eine Gebrechlichkeitszulage zu gewähren. Wir bedauern das und werden selbstverständlich bei passender Gelegenheit diesen sozialpolitisch sehr fundierten Antrag wiederholen.
Wir bedauern, daß die Mithelfenden nicht einbezogen wurden. Daß die sozialpolitische Zielsetzung dieses Gesetzes bei dieser Novelle außerordentlich vernachlässigt worden ist, das bedauern wir. Wir bedauern, daß bei diesem Gesetz, man muß fast schon sagen, sozialpolitisch und volkswirtschaftlich Unfug getrieben wird, indem man Erwerbsunfähigkeitsrenten gewährt, ohne gleichzeitig Heilverfahren durchzuführen. Wir hoffen, daß das eintritt, was Herr Kollege Berberich hier gesagt hat, daß sich die Regierung verpflichtet, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zur Einführung von Heilverfahren vorzulegen.

(Abg. Balkenhol: Erst prüfen!)

— Nein, das steht in der Entschließung, darauf nehme ich Bezug: nicht zu prüfen, Herr Kollege Balkenhol, Sie müssen doch mindestens als Mitglied der Koalition Ihren eigenen Entschließungsantrag kennen. Da steht:
Die Bundesregierung wird ersucht,
einen Gesetzentwurf vorzubereiten und den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten, der unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Sozialleistungszweigen Art und Umfang sowie die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen
— Hört! Hört! —
im Bereich der Altershilfe für die Landwirte regelt.
— Herr Kollege Balkenhol, entschuldigen Sie, ich habe jetzt von Heilverfahren gesprochen und nicht mehr von den Mithelfenden; auf die Mithelfenden bezieht sich Buchstabe b.
Wir hoffen also sehr, daß demnächst ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt wird, und Sie können sicher sein, daß wir zu gegebener Zeit und sehr schnell nach den Sommerfennen darauf zurückkommen und daran erinnern werden.
Meine Damen und Herren! Auch jetzt noch in der allgemeinen Aussprache in dritter Lesung die Bemerkung: Sie werden mit einer solchen Aktivität dier Sozialdemokraten auch vor dem bösen Ende vielleicht bewahrt, das die Sache nehmen könnte, wenn erst in großer Zahl Erwerbsunfähigkeitsrenten gewährt worden sind, 'die Sie nach Einführung von Heilverfahren nachher wieder nehmen müssen. Machen Sie solche Experimente lieber nicht! Gewähren Sie lieber nicht Erwerbsunfähigkeitsrenten an Bauern und Landwirte, bei denen Aussicht besteht, daß ihre Erwerbsfähigkeit durch ein oder zwei Heilverfahren wiederhergestellt werden kann. Ihnen das, was ihnen einmal gewährt worden ist, wieder zu nehmen, weil anschließend ein anderes Gesetz gemacht worden ist, ist eine sehr böse Sache. An und für sich sollten wir Ihnen nicht den Gefallen tun, Sie darauf hinzuweisen; aber die Sache ist so bedeutsam und wichtig, daß wir nicht umhinkönnen, darauf aufmerksam zu machen.

(als wenn diese Beschlüsse des Bundestags 150 Millionen DM kosteten, als wenn der Bund über den Grünen Plan 150 Millionen DM für diese Neuregelung dier Altershilfe aufzubringen hätte. Er wird tatsächlich nur 110 Millionen DM aufzubringen haben. Schon im vorigen Jahr sind von dem Gesamtbetrag des Grünen Plans, der sich auf über 2,1 Milliarden DM belief, 250 Millionen DM nicht in Anspruch genommen worden. Sie sind aber der Landwirtschaft angekreidet und angelastet worden. Wir wollen das für diesen Fall der Altershilfe für Landwirte verhindern und haben deswegen die entsprechenden Anträge gestellt. Sie haben sie abgelehnt. Wir bedauern dais außerordentlich. Herr Kollege Winkelheide hat in seinem Beitrag zu dieser allgemeinen Aussprache in dritter Lesung gesagt, daß der Betrag in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werde. Bitte schön, damit haben Sie das zugegeben. Sie liegen völlig richtig, Herr Kollege Winkelheide. Es ist laber notwendig, das deutlich zu machen. Damit will ich schließen. Meine Damen und Herren, Sie haben meinen Ausführungen entnommen, daß die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei diesem zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte zustimmen wird. Das Wort hat der Abgeordnete Weber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für die Fraktion der Freien Demokraten das gleiche zu sagen wie die beiden anderen Kollegen. Die Freien Demokraten begrüßen dieses Gesetz. Wenn ich an die Kampfauseinandersetzungen vor zwei Jahren zurückdenke — ich will die Dinge gar nicht wieder aufrollen —, muß ich feststellen, daß wir im Grundsätzlichen eigentlich bei allen drei Fraktionen dieses Hauses ziemlich weitgehend einig sind. Wir begrüßen es vor allen Dingen, daß hiermit gleichzeitig die Schwächen und Mängel, die nun einmal einem Gesetz, mit dem man Neuland beschreitet, immer anhaften, beseitigt werden. Herr Kollege Frehsee hat den Mitgliedern der Ausschüsse gedankt, die an dem Entwurf gearbeitet haben. Ich möchte diesen Dank weiter ausdehnen und möchte ihn auch den Herren des Ministerums, die an dem Weber l Entwurf mitgearbeitet haben, aussprechen. Sie haben ihren Teil dazu beigetragen, daß es gemeinsam gelang, in der kurzen Zeit dieses Gesetzentwurfs so weit zu entwickeln, daß er heute verabschiedet werden kann. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schellenberg: Herr Kollege Weber, das war ein Initiativantrag aus dem Hause und keine Regierungsvorlage!)


(Beifall bei dier SPD.)