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ID0407028100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag Umdruck 232 Ziffer 3 betrifft die Gewährung von Heilverfahren. Die sozialdemokratische Fraktion hatte in ihrem Gesetzesvorschlag vorgesehen, daß nach der Annahme der Gewährung eines vorgezogenen oder vorzeitigen Altersgeldes bei Erwerbsunfähigkeit zwangsläufig auch Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederhenstellung der Erwerbsfähigkeit eingeführt werden. Wir geben zu, daß unser Vorschlag in Anlehnung an die Rentenversicherung im Augenblick vielleicht noch etwas zu umfassend war, als daß er Ihre Zustimmung im Ausschuß finden konnte. Wir
    haben uns deshalb auch im Hinblick darauf, daß Sie der Auffassung sind, daß man zum mindesten gewisse Fragen der Rehabilitation, beispielsweise der Gewährung eines Übergangsgeldes, Umschulungsmaßnahmen usw., noch prüfen sollte, um dann einen anderen Gesetzesvorschlag zu machen, jetzt mit unserer Vorlage — und darauf mache ich Sie besonders aufmerksam — nur auf Heilverfahren in der Form der vier- bis sechswöchigen Kuren in Sanatorien, Kurheimen oder Anstalten beschränkt. Es handelt sich also um eine absolut gezielte Maßnahme, die nur auf ärztliche Verordnung, gegebenenfalls mit vertrauensärztlicher Überprüfung, und unter ärztlicher Kontrolle in entsprechenden Heimen oder Sanatorien gewährt wird. Der Begriff Heilverfahren ist ein feststehender Begriff. Wer damit zu tun hat, weiß, daß diese Maßnahmen auch bei den Trägern, das heißt bei der Alterskasse der Landwirte, keinerlei Apparaturen bedürfen, weil sie von entsprechenden Bade- oder Kureinrichtungen, die sich draußen befinden, durchgeführt werden können. Die Maßnahmen sind allein von einer entsprechenden ärztlichen Beurteilung abhängig. Wir sind der Meinung, daß der Versuch unternommen werden muß, zu verhüten, daß das Altersgeld wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit in Anspruch genommen wird.
    Zur Kostensituation! Ein Heilverfahren in Form einer vier- bis sechswöchigen Kur kostet nach den bisher vorliegenden Unterlagen der Rentenversicherungsträger diese etwa 800 DM. Dabei sind die Aufwendungen für Übergangsgeld nicht mit einbezogen; ein solches kommt hier auch nicht in Frage. Wenn wir durch eine oder auch zwei Kuren erreichen, daß die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des Bauern oder der Bäuerin erhalten wird, dann treten bei Kosten von 800 DM bei der Alterskasse Einsparungen ein, die sich schon bei einer einzigen Jahresrente auf rund 1350 DM belaufen. Nun wissen wir, daß solche gezielten Maßnahmen — eine, zwei oder auch drei Kuren — oft die Berufs- und Erwerbsfähigkeit auf Jahre hinaus erhalten. Man kann also mit unverhältnismäßig geringem Aufwand einen hohen Effekt erzielen; dieser Effekt ist für die Alterskasse, aber auch — wenn man an die weitere Tätigkeit des Bauern denkt — volkswirtschaftlich von außerordentlicher Bedeutung.
    Nun können natürlich auch Einwendungen gemacht werden. So haben wir etwa schon das Argument gehört, daß hier ein Erholungsurlaub finanziert werde. Demgegenüber möchte ich darauf hinweisen, daß die Voraussetzungen für dieses Heilverfahren — nämlich die ärztliche Anordnung, die vertrauensärztliche Untersuchung und die ärztliche Kontrolle der Durchführung — absolut sicherstellen, daß kein Mißbrauch der befürchteten Art betrieben werden kann. Es wird also keine Urlaubsreisen nach dem sonnigen Süden geben. Die Landwirte können eine solche Kur in der Regel nur im Winter machen, wenn sie überhaupt den Hof verlassen können.
    Eine Ausnutzung dieser Maßnahmen ist auch deshalb nicht möglich, weil es sich nach unserem Vorschlag um reine Kann-Maßnahmen handelt; das heißt, die Alterskassen können zur Erhaltung der



    Killat
    Erwerbsfähigkeit usw. ein Heilverfahren gewähren. Die Selbstverwaltungsorgane dieser Alterskassen haben es in der Hand, mit ihren Richtlinien Grenzen festzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten. Jeder in diesem Hause wird zugeben, daß besonders die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft beinahe jeden Pfennig erst zwei- oder dreimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Es ist also bei ihnen eine Gewähr dafür gegeben, daß mit diesem Instrument sparsam gearbeitet wird. Hinzu kommt, daß die Selbstverwaltung auf Grund ihres Erfahrungsschatzes hinsichtlich der Rehabilitation in den Berufsgenossenschaften tatsächlich in der Lage ist, Richtlinien für zweckentsprechende Maßnahmen auszuarbeiten.
    Nun ist dann und wann einmal zu hören, daß auf dem Lande gewisse Neidkomplexe hinsichtlich der etwa gleichstehenden Handwerker auftreten, weil aus der Handwerkerversorgung schon solche Maßnahmen gewährt werden oder auch weil der Landarbeiter durch die LVA eine entsprechende Kur bekommt. Wenn man das als Neidkomplex bezeichnet, dann ist dais falsch. Hier herrscht vielmehr, glaube ich, ein echtes Gefühl für eine ungerechte Behandlung vor, weil die Landwirte, nachdem sie schon eine soziale Sicherung haben, noch nicht über solche Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit verfügen.
    Wir müssen bedenken, daß wir mit der Einführung des vorzeitigen Altersgeldes bei Erwerbsunfähigkeit absolut verpflichtet sind, Maßnahmen zu deren Verhütung vorzusehen, weil sie finanziell sinnvoller, aber auch sozialpolitisch gezielter 'sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir tun ja alles — wenn ich an die Maßnahmen denke, die in diesem Hause schon für die Landwirtschaft beschlossen sind —, um die Leistungsfähigkeit und den Leistungswillen der landwirtschaftlichen, bäuerlichen Bevölkerung zu heben. Gerade im Zuge der weiteren Rationalisierung und Technisierung, auch mit dem Rückgang der Arbeitskräfte auf dem Lande, wird es auf dem Dorfe mehr als bisher von entscheidender Bedeutung sein, daß die Arbeitskraft und die Leistungsfähigkeit dieser bäuerlichen Familien erhalten bleiben. Wir meinen, es wäre kurzsichtig, vielleicht sogar leichtfertig oder unverantwortlich, wenn wir zulassen wollten, daß der Bauer lieber seine Arbeitskraft ruiniert, um dann vielleicht am Ende durch ein solches vorzeitiges Altersgeld eine gewisse Hilfe zu erfahren, statt ein gezieltes Heilverfahren einzuführen, das sparsam, aber zweckmäßig ist und dafür Sorge tragen würde, daß diese Arbeitskraft noch recht lange dem Betrieb erhalten bleibt.
    Wir meinen also, daß Sie aus Gründen der Vernunft, aus Gründen des sozialpolitisch sinnvollen Handelns, aber auch aus Gründen der volkswirtschaftlichen Nutzung der Produktivität der in der Landwirtschaft Tätigen und der längeren Erhaltung ihrer Arbeitskraft diesem begrenzten Antrag auf Einführung eines Heilverfahrens zustimmen können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Berberich hat das Wort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Berberich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Killat hat noch einmal den Antrag der SPD auf Einführung von Heilmaßnahmen im Rahmen der Altershilfe begründet. Ich muß dabei anerkennen, daß der Antrag, der uns heute vorliegt, sich wesentlich gewandelt hat gegenüber dem, was ursprünglich im Ernährungs- und sodann im Sozialpolitischen Ausschuß diskutiert worden ist. Der Herr Kollege Killat weiß ganz genau, daß wir innerhalb der CDU und der FDP keine grundsätzlichen Gegner dieser Heilmaßnahmen sind, sondern daß es sich darum dreht, ob man im gegenwärtigen Moment diese Maßnahmen durchführen kann oder ob es notwendig ist, noch eine Reihe von Erfahrungen zu sammeln und die Abgrenzungen der Zuständigkeiten, auch bei den Überschneidungen mit anderen Sozialversicherungsträgern, zunächst einmal zu klären.
    Herr Kollege Killat, Sie haben ja den Entschließungsantrag im Sozialpolitischen Ausschuß ebenfalls gehört — er liegt ja auch hier als Antrag vor —, in dem im Gegensatz zu dem von Ihnen bemängelten Verfahren bei den mithelfenden Familienangehörigen bereits die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs von seiten der Bundesregierung gefordert worden ist. Wir haben bereits die Zusicherung der Bundesregierung, daß sie sich sofort nach Verabschiedung des Gesetzes daran machen wird, die Unterlagen zu sammeln, die notwendig sind, um die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen zu treffen, um die Einführung der Heilbehandlungsmaßnahmen auch im Rahmen der Altershilfe zu sichern. Dabei sind wir uns darüber im klaren, daß eis sich dann auch um die Finanzierung handelt. Ich bin nicht ganz der Meinung, daß die Rechnung mit 110 Millionen, die vorhin aufgemacht worden ist, stimmt. Wir haben bei der Einführung des Altershilfegesetzes mit den Unterschätzungen der Ausgaben so viel schlechte Erfahrungen im Rahmen der Alterssicherung gemacht.

    (Zuruf von der Mitte: Sehr richtig!)

    daß wir der Meinung sind, wir sollten Schritt für Schritt vorgehen und sollten uns vorher sicheren Boden unter den Füßen verschaffen, bevor wir irgendwelche Konzeptionen übernehmen, deren Auswirkungen im gegenwärtigen Moment nicht überschaubar sind.
    Sie wissen aus den Diskussionen des Ausschusses, daß die Meinungen darüber, welchen Umfang diese Rehabilitationsmaßnahmen annehmen werden, erheblich auseinandergehen, und zwar zwischen 10 und 40 %. Unter solchen Umständen darf man es uns nicht verübeln, wenn wir aus den schlechten Erfahrungen mit Schätzungen nun den Weg der Sicherheit gehen wollen.
    Wir sind davon überzeugt, daß diese Heilbehandlungsmaßnahmen in absehbarer Zeit im Rahmen der Altershilfe eingeführt werden. Aber wir wollen diese Dinge gesetzgeberisch dann so vorbereitet wissen, daß uns die ganze Sache nicht hinterher



    Berberich
    wieder Kummer bereitet und wir nach einem Viertel- oder halben Jahr mit einer Novellierung kommen müssen, um diese unvorhergesehenen Ausgaben abfangen zu können.
    Herr Kollege Killat, Ihre Argumentation in bezug auf Beiträge stimmt nicht ganz. Es wird auch in dem Falle, daß jemand vorzeitig Altersgeld erhält, der Beitrag des Betriebs nicht ausfallen, sondern in diesem Moment muß ja der Betrieb einen neuen Bewirtschafter haben, und dieser neue Bewirtschafter zahlt selbstverständlich Beiträge.
    Dann zu der Frage, daß Ihre Formulierung nur eine Kannbestimmung ist. Meine Damen und Herren, wir wissen aus dem Sozialrecht genau, wenn ein einziges Mal von dieser Kannbestimmung Gebrauch gemacht worden ist, daß für jeden gleichliegenden Fall der klagbare Anspruch darauf besteht, daß diese Kannbestimmung auch auf ihn angewendet wird.
    Sie haben gesagt, Herr Kollege Killat, wir muteten dem Bauern zu, daß er sich vorzeitig seine Arbeitskraft ruiniere, um in den Genuß des vorzeitigen Altersgeldes zu kommen. Herr Kollege Killat, Sie kennen die Verhältnisse in der Landwirtschaft gut genug und wissen, daß dieser Vorwurf völlig unbegründet ist. Die vorzeitige Ruinierung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft geht von anderen Grundlagen aus als davon, ob der Mann 100 DM Altersgeld erhält oder nicht.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Der Kampf ums Dasein in der Landwirtschaft ist eben so hart, daß der Betriebsinhaber und seine. Ehegattin auch dann arbeiten müssen, wenn sie unter Umständen vom gesundheitlichen Standpunkt aus gar nicht mehr arbeiten dürften. Daran ändert auch die Einführung eines vorzeitigen Altersgeldes nichts. Wenn die Voraussetzungen nicht zu schaffen sind, eine Ersatzkraft zu bekommen, nützt die Einführung von Heilmaßnahmen überhaupt nichts, weil der Bauer nicht aus seinem Betrieb herauskann.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf deshalb noch einmal bitten, diesen Antrag im gegenwärtigen Moment nicht anzunehmen, sondern uns die Zeit dafür zu lassen, die Dinge wirklich ausreichend vorzubereiten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)