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ID0407027500

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    Vokabeln: 4
    1. Bitte,: 1
    2. Herr: 1
    3. Abgeordneter: 1
    4. Frehsee.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    — Natürlich Verstärkung!
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um den Änderungsantrag der SPD erinnert mich an eine Debatte, die wir vor Jahren geführt haben, als die SPD bei der Rentengesetzgebung vergeblich versuchte, eine Mindestrente festlegen zu lassen. Da ist man aus der CDU/CSU-Fraktion hier heraufgegangen und hat gesagt: Dazu ist die Fürsorge da, für diese Leute.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sozialhilfe!)

    — Verzeihung, damals gab es noch keine Sozialhilfe. Man hat gesagt: Dafür ist die Fürsorge da!
    Als wir dagegen protestierten, hat Herr Kollege Arndgen hier oben gesagt: Fürsorge ist doch keine Schande!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau richtig!)

    — Genau richtig. Dann bin ich hier heraufgegangen und habe das gesagt, was ich jetzt leider auch wieder sagen muß: Sozialhilfe —. damals Fürsorge — ist sicherlich keine Schande, und wer gezwungen ist, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, braucht sich nicht zu schämen! Eine Schande ist es, daß ein Mensch sein Leben lang arbeitet und dann keine andere Möglichkeit sieht, als sich von der Sozialhilfe ernähren zu lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Uns trifft die Schande, nicht den Hilfesuchenden in der Sozialhilfe, uns, den Gesetzgeber, uns das Volk. Das muß ich Ihnen noch einmal sagen.
    Nun zur Sache selbst. Da war mir doch eines sehr interessant. Mein Herr Vorredner hat gesagt, es würde ein Bruch entstehen, wenn man zu dem Bauern und zu der Bäuerin nun auch noch die mithelfenden Familienangehörigen hinzunähme; denn
    — so hat er wörtlich gesagt, wenn ich richtig verstanden habe — sie hätten ja gar keine Vorleistung erbracht. Darf ich einmal ganz bescheiden fragen, was für eine Vorleistung der Bauer erbracht hat?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    — In dem von Ihnen angesprochenen Sinn? Er bezahlt seit dem 1. Oktober 1957 12 DM.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Na ja!)

    — Na und? Der andere hat aber ein Leben lang diesem Bauern geholfen, den bäuerlichen Besitz und die Agrarwirtschaft zu erhalten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Den gibt er so auch ab!)

    — Na ja, den gibt er so auch ab.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hilfe zur Selbsthilfe!)

    - Verzeihen Sie, Herr Winkelheide, gerade aus
    Ihrer Ecke hören wir sehr oft, wir sollten in unserem Leben daran denken, daß wir nichts mitnehmen können. Auch der Bauer kann nichts mitnehmen. Er gibt den Hof mit und ohne Altershilfe ab; dafür sorgt der liebe Gott.

    (Unruhe bei der CDU/CSU.) Aber Herr Kollege Stingl, nun zur Sache.


    (Abg. Stingl: Sie wissen es selbst besser, als Sie es sagen, daß das Altershilfegesetz in diese Richtung gewirkt hat!)

    Nun kommt Ihre Forderung, diese Menschen ,an die Sozialhilfe zu verweisen. Ich muß Sie mit dem Bundessozialhilfegesetz konfrontieren und Ihnen sagen, warum das nicht gut ist. Sie kennen den Unterschied zwischen dem Begriff des Unterhaltsverpflichteten gemäß § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem entsprechenden Begriff des Bundessozialhilfegesetzes. Da auf dem Bauernhof diese Menschengruppe meist in einer Haushaltsgemeinschaft lebt,



    Könen (Düsseldorf)

    würde bei der Inanspruchnahme der Sozialhilfe folgendes geschehen. Der § 16 — ich habe mir dazu das Gesetz extra mitgebracht — des Bundessozialhilfegesetzes sagt:
    Lebt ein Hilfesuchender in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten,
    — das ist also nicht der Begriff der Unterhaltspflichtigen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern geht darüber hinaus —
    so wird vermutet, daß er von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit jedoch der Hilfesuchende von den in Satz 1 genannten Personen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht erhält, ist ihm Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
    Meine Damen und Herren, Sie reden immer so viel vom Familienzusammenhalt und vom Familiensinn. Wir haben soeben etwas von der naturgewollten Ordnung gehört. Was Sie hier beabsdchtigen, nämlich die Ablehnung dieses Antrages, stimmt mich doch ein wenig bedenklich, ob Sie da richtig sattelfest sind. Dieser § 16 des Bundessozialhilfegesetzes bedeutet doch, daß das Sozialamt — es handelt sich meist um kleine Gemeinden, wo wahrscheinlich das Kreisamt die Dinge regelt — in einem solchen Fall vermuten muß: Hier wird der Lebensunterhalt an und für sich bereits gewährt. Nun muß man dem Sozialamt beweisen, daß er nicht gewährt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich das bitte vor!
    Hinzu kommt in einem solchen Fall das Eingreifen der Vermögens- und Einkommensbestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes. Das sind alles Dinge, von denen ich ehrlich hoffe, daß Sie das selber gar nicht wollen. Die Verlagerung der Belastung vom Bund auf die Gemeinden kommt auch noch hinzu.
    Meine Damen und Herren, Sie sind also sehr schlecht beraten, wenn Sie den Antrag der SPD ablehnen. Ich bin an dieser Arbeit nicht beteiligt und habe an und für sich mit diesen Dingen nichts zu tun, aber eines lasse ich nicht gelten: Wenn Sie schon Überlegungen anstellen, wo das eigentlich hinpaßt, so muß ich Ihnen sagen: nicht nur die mitarbeitenden Familienangehörigen gehören zum Sozialhilfegesetz, sondern jeder Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, auch jeder Bauer und jede Bäuerin gehören zum Sozialhilfegesetz.

    (Abg. Balkenhol: Das habe ich nicht abgestritten!)

    — Nein, Sie haben gesagt, der Bauer und die Bäuerin gehören zur Altershilfe, und für die anderen ist die Sozialhilfe da. Wenn ich Sie falsch verstanden habe, nehme ich sofort alles zurück. Ich habe Sie so verstanden. Ich möchte Sie wirklich bitten, dem Antrag zuzustimmen. Am Geld kann es nach meiner Meinung nicht liegen, sondern es liegt nur am guten Willen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte, Herr Abgeordneter Frehsee.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir geben durchaus zu, daß das Altershilfegesetz, Herr Kollege Balkenhol, eine agrarpolitische Zielsetzung hat. Wir haben es ja an dieser Stelle sehr oft begrüßt, daß durch die Einführung der landwirtschaftlichen Altershilfe ein agrarstrukturpolitischer Effekt erzielt wurde. Dieser Effekt wird jetzt wieder verstärkt werden durch die Erhöhung des Altersgeldes. So war ja auch unser zwischenzeitlich von Ihnen wiederholt abgelehnter Antrag auf Erhöhung des Altersgeldes zu verstehen. Aber, meine Damen und Herren, wir gehen nicht so weit wie Sie — das möchte ich in aller Form klarstellen —, daß die sozialpolitische Zielsetzung dieses Gesetzes von völlig untergeordneter Bedeutung sei oder daß dieses Gesetz vielleicht gar keine sozialpolitische Aufgabe mehr habe. Das können wir in keiner Weise so akzeptieren. Ich würde auch nicht sagen, daß die agrarpolitische Zielsetzung Vorrang vor der sozialpolitischen hat. Wir Sozialdemokraten sind nicht der Meinung, daß mit dieser Altershilfe für Landwirte nur der landwirtschaftliche Strukturwandel, die Abwanderung aus der Landwirtschaft, die Abgabe der Höfe usw. gefördert werden solle, sondern wir sind der Meinung, daß mit diesem Gesetz die soziale Sicherung der Selbständigen im Alter in der geeigneten Weise durchgeführt werden sollte, in der, wie ich häufig sage, der Selbständigkeit bäuerlichen Wirtschaftens gerecht werdenden, angepaßten Weise, aber die soziale Sicherung besonderer Art.
    Herr Kollege Balkenhol, Sie haben dem Antrag mit dem Argument, das ja schon im Ausschuß vorgebracht wurde, widersprochen, daß für die mithelfenden Familienangehörigen keine Vorleistung erbracht sei. Nun, für das jetzt gezahlte Altersgeld in der Landwirtschaft werden zur Zeit im Jahr 170 Millionen DM für 330 000 Altersgeldbezieher aufgewendet. Demnächst werden es 280 Millionen DM im Jahr sein, ab 1. April nämlich, wenn wir dieses Gesetz heute abend hier verabschieden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber das ist doch erfreulich!)

    ohne daß die entsprechenden Vorleistungen erbracht worden wären.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Früher! Aber jetzt haben sie bezahlt!)

    — Bitte schön, jedenfalls bekommen die jetzigen Altersgeldbezieher ihr Altersgeld zum überwiegenden Teil aus Mitteln — —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Betrieb zahlt doch weiter!)

    Hier handelt es sich lediglich darum, in gleicher Weise die Altersgelder für die mithelfenden Familienangehörigen zu finanzieren.
    Ich darf nun noch einiges zur Finanzierung sagen. Das ist vorhin angesprochen worden, auch von meinem Kollegen Könen. Ich sagte vorhin ganz pauschal, die Finanzierung sei gesichert. Ich muß, so



    Frehsee
    leid es mir tut — denn der Bericht ist für meine Begriffe ausgezeichnet ausgefallen, Herr Kollege Weber —, dem Nachtrag, den Sie heute hier vorgetragen haben, widersprechen. Es trifft nicht zu, daß das Neuregelungsgesetz, daß dieses Änderungs- und Ergänzungsgesetz eine zusätzliche Belastung von 200 Millionen DM im Jahre und von 150 Millionen DM in neun Monaten bedeutet. Das ist nur nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und nach Auffassung der Mehrheit im Ausschuß der Fall. Wir haben im Ausschuß ganz eindeutig widersprochen. Wir waren in der Minderheit. Sie hätten als Berichterstatter, wenn Sie einen Nachtrag bringen wollten, nur zu formulieren brauchen: nach Meinung der Mehrheit 200 bzw. 150 Millionen. Aber Sie haben gesagt: So ist es, es kostet 200 Millionen.
    Es kostet nicht 200 Millionen im Jahr und nicht 150 Millionen ab 1. April 1963, sondern, wenn Sie die sozialdemokratischen Anträge nicht annehmen, über die wir heute beschließen werden, dann kostet die Sache knapp 110 Millionen DM. 150 Millionen werden — jetzt spreche ich es aus, und es wird damit im Protokoll stehen, und Sie können mir das Protokoll gern am Ende des Jahres vorhalten — —

    (Zuruf von der Mitte)

    — Bitte?

    (Erneuter Zuruf von der Mitte)

    — Ja, aber der Herr Kollege Weber hat in Abänderung seines Schriftlichen Berichts vorgetragen, „150 Millionen" sei falsch und müsse gestrichen werden; es müsse heißen: 200 Millionen im Jahr, und das bedeute, daß für 9 Monate ab 1. April 150 Millionen gebraucht würden. Das ist unzutreffend. Das ist nach Meinung der Regierung so; ich kommen vielleicht in anderem Zusammenhang darauf zurück.

    (Abg. Struve: Herr Frehsee, das weiß kein Mensch! Das können Sie gar nicht behaupten! Sie wissen ganz genau, daß auf Grund dieses Gesetzes Arbeitsunfähige zusätzlich Anträge stellen können! Sie wissen genau, daß ein Teil neu hineinkommt! Wir übersehen ja gar nicht, wieviel Anträge gestellt werden können! Das ist doch ein Streit um Worte!)

    — Dann hätte es mindestens heißen müssen: „wird geschätzt".
    Aber wir wissen doch einiges, und ich darf das der Reihe nach anführen. Die Erhöhung des Altersgeldes kostet 110 Millionen; da sind wir uns einig. Die Differenz zwischen uns liegt bei nur 2 Millionen; wir sagen: 108, Sie sagen: 110 Millionen. Darüber brauchen wir nicht zu sprechen. Aber für die Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes an Erwerbsunfähige rechnet die Regierung mit 60 Millionen. Sie begründet diese Rechnung mit dem Verhältnis von Frühinvaliden und Altersruhegeldbeziehern in der Rentenversicherung und sagt, dort bezögen 39 % Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente; wenn man das gleiche Verhältnis in der Landwirtschaft zugrunde lege, koste das 60 Millionen. Nun schauen Sie in dem Protokoll vom 7. März nach! Schon die ganz einfache Rechnung nach Adam Riese, die zu
    diesem Zweck aufzumachen wäre, ergäbe nicht 60, sondern sogar 108 Millionen. Irgendwie, gegriffen, kommt die Regierung auf 60 Millionen. Nicht einmal die einfache Prozentrechnung stimmt. Im übrigen kostet das nach Meinung der Sachverständigen 30 bis 35 Millionen im Jahr. Da diese Regelung erst am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll, kostet sie also nur drei Viertel davon. Aber sie kostet noch nicht einmal drei Viertel davon im Jahre 1963, weil das ganz neu ist, weil es noch nicht einmal Merkblätter und Antragformulare gibt, weil erst Anträge bei der Alterskasse gestellt werden müssen, weil erst eine Aufklärung durch die Verbände erfolgen muß und weil die Alterskasse dann die Leute zum Amtsarzt zur Untersuchung schicken muß. Darüber vergeht nach meinem Dafürhalten das Jahr 1963.
    Trotzdem sind bei unseren 110 Millionen vorsichtigerweise 20 Millionen vorgesehen, weil ich gewärtigen muß, daß Sie mir in einem Jahr, so etwa um diese Zeit, das vorhalten, was ich Ihnen heute gesagt habe. Wir haben hierfür also 20 Millionen vorgesehen und 3 Millionen für die Witwen, 5 Millionen für die Verwaltung und 7 Millionen für die sogenannten § 8 Abs. 4-Fälle. Das macht 143 Millionen im Jahr; geteilt durch 4 mal 3 ergibt genau 107,25 Millionen. Ich habe aufgerundet und gesagt: 110 Millionen.
    Jedenfalls kostet es nicht die 150 Millionen, die der Landwirtschaftsminister mit dem Finanzminister vereinbart hat und die Ausgangspunkt aller Erörterungen in den beiden Ausschüssen waren. Es ging, Herr Kollege von Bodelschwingh, in den Ausschüssen in erster Linie darum, wie man die 150 Millionen verteilen soll. Sie haben bis jetzt 110 Millionen verteilt. Wenn Sie dem sozialdemokratischen Antrag, den ich vorhin begründet habe, zustimmen, so kostet das schätzungsweise 20 Millionen, vielleicht auch 25 Millionen von den 40 Millionen, die noch übrig sind. Dann sind die 150 Millionen immer noch nicht ausgeschöpft. Auch die Finanzierung ist also gesichert.

    (Beifall bei der SPD.)