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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
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    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Auf diesem Umdruck 232 betreffen die Ziffern 1 und 2 denselben Komplex; sie stehen in unmittelbarem materiellem Zusammenhang. Wenn Sie erlauben, werde ich diese beiden Ziffern gemeinsam begründen.
    Meine Damen und Herren, mit den Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der SPD auf Umdruck 2321 beantragen wir die Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen -in die landwirtschaftliche Altershilfe. Wir wiederholen damit einen Antrag, den wir schon vor fast sechs Jahren einmal gestellt haben, als das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte hier in diesem Hohen Hause beraten und beschlossen wurde. Wir haben vornehmlich zwei Gründe für diesen Antrag, der sich auch in der Drucksache 901, dem Entwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte, befand und der in den beiden Ausschüssen, die diese Gesetzentwürfe beraten haben — im mitberatenden Ernährungsausschuß und im federführenden Sozialpolitischen Ausschuß —, der Ablehnung verfiel.
    Wir haben zwei Gründe dafür, diesen Antrag jetzt hier in der zweiten Lesung im Plenum zu wie-
    *) Siehe Anlage 2
    derholen. Der erste dieser beiden Gründe ist der, daß es sich um ein Problem von großer sozialer Bedeutung handelt. Der zweite Grund ist, daß die Finanzierung dieser Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen in die landwirtschaftliche Altershilfe gesichert ist.
    Meine politischen Freunde und ich haben uns immer wieder für die Verbesserung der sozialen Verhältnisse der mithelfenden Familienangehörigen eingesetzt. Wir haben das nicht nur vor sechs Jahren bei der Beratung der Altershilfe für Landwirte getan, wir haben das auch bei anderen Gelegenheiten getan, beispielsweise bei der Neuregelung des Rechts der Unfallversicherung; nicht bei der Beratung der Unfallversicherungsreform vor einigen Wochen, sondern bei der Beratung der Gesetze zur vorläufigen Neuregelung der Geldleistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Wir hatten dort mit unseren Bemühungen Erfolg. Die große Mehrheit in diesem Hohen Hause hat auf Grund der sozialdemokratischen Anträge damals beschlossen, daß den mithelfenden Familienangehörigen die Unfallrenten nicht auf der Grundlage sogenannter festgesetzter durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste, sondern auf der Grundlage des Dreihundertfachen des Ortslohnes bemessen werden.
    Was die Unfallversicherung betrifft, so können wir davon sprechen, daß die Situation einigermaßen bereinigt ist. Ich verweise auf den Entschließungsantrag, den wir bei der Unfallversicherungsreform eingebracht haben. Ich sage „einigermaßen"; denn ganz in Ordnung sind die Verhältnisse dort noch nicht. Aber in bezug auf die Alterssicherung gibt es bisher keinerlei Regelung für diesen verhältnismäßig großen Personenkreis, der zwar nun im Verlaufe dieses Strukturwandels in der Landwirtschaft von Jahr zu Jahr zahlenmäßig abnimmt, der aber noch eine verhältnismäßig große Bedeutung hat. Auf Grund wissenschaftlich exakter Feststellungen der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie hier in Bonn, die zu diesem Zweck von dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Forschungsauftrag erhalten hat, kann man davon ausgehen, daß sich etwa in jedem zehnten Betrieb der 890 000 zur Alterskasse beitragspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik ein mithelfender Familienangehöriger befindet. Nach sachverständiger Meinung — und da beziehe ich mich auf die Vertreter des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen, die als sachverständig zu bezeichnen sind — handelt es sich um 10% von 890 000; das sind 89 000 Menschen. Nach sachverständiger Meinung würde etwa die Hälfte dieser 89 000 Menschen bereits in den Genuß des Altersgeldes kommen, wenn die mithelfenden Familienangehörigen in die Altershilfe für Landwirte ein- bezogen würden. Es handelt sich um jene Menschen, die man hier von dieser Stelle aus wiederholt auch schon mit Onkel Paul und Tante Lina bezeichnet hat. Es handelt sich in der Regel um ledig gebliebene Brüder und Schwestern landwirtschaftlicher Betriebsinhaber, die im landwirtschaftlichen Betrieb, in dem Betrieb ihres Bruders oder ihrer Schwester hauptberuflich tätig geblieben sind. Es handelt sich um



    Frehsee
    89 000 Menschen, die in der Regel keine andere Altersversorgung haben.
    Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei ist der Meinung, daß diese Menschen in diese Altershilfe, in diese besondere Form von Alterssicherung oder sozialer Sicherung im Alter, so darf ich vielleicht sagen, einbezogen werden sollten.
    In den Ausschüssen ist uns das Argument entgegengehalten worden, daß man damit das System ändere, daß man dem System dieser Altershilfe nicht Rechnung trage, wenn man dem sozialdemokratischen Antrag folge, daß vielmehr für solche Fälle einstimmig von diesem Hause die Sozialhilfe geschaffen worden sei. Wir sind trotz dieses Einwandes der Auffassung, daß diese Menschen in dieses System der sozialen Sicherung im Alter einbezogen werden sollten.
    Wir sind in den Ausschüssen verdächtigt worden, daß wir mit dieser Einstellung irgendeine negative Kritik an der Bundessozialhilfe üben wollten. Wir weisen das weit von uns. Aber hier geht es um ein Stück. berufsständischer Solidarität des Bauerntums. Wir sind der Meinung, daß das Bauerntum nicht aus den Betriebsinhabern, ihren Ehegatten und vielleicht noch den Hoferben besteht, den Kindern also, die später den Hof übernehmen. Vielmehr meinen wir, daß die im landwirtschaftlichen Betrieb verbliebenen Brüder und Schwestern der landwirtschaftlichen Unternehmer auch zum Bauerntum zu zählen sind, zu dem Bauerntum, dem sie ihr Leben lang gedient haben, und zu der Landwirtschaft, der sie ihr Leben lang angehört haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es sind Menschen, die genau wie die Betriebsinhaber und ihre Ehefrauen ihr ganzes Leben lang in den landwirtschaftlichen Betrieben tätig gewesen sind. Schon aus Gründen der berufsständischen Solidarität sollte die Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen in die landwirtschaftliche Altershilfe erfolgen. Man sollte sie nicht a n die Sozialhilfe verweisen.
    Darüber hinaus wäre eine solche Regelung kommunalunfreundlich, wenn ich mich einmal sehr zurückhaltend so äußern darf. Sie würden mit der Verweisung dieser Menschen an die Sozialhilfe deren soziale Last auf die Schultern der Nachbarn und der Gemeinde- und der Kreisangehörigen legen. Wir halten das nicht für richtig. Wir halten es vielmehr für richtig, daß der Berufsstand selber und darüber hinaus die große Gemeinschaft der Steuerzahler für sie eintritt. Auch aus diesem Grunde sind wir dagegen, daß man sie mit der Verweisung an die Sozialhilfe abspeist.
    Es gibt dabei auch einen agrarpolitischen Aspekt. Viele von diesen „Onkeln" und „Tanten" haben einen Erbanspruch an den Betriebsinhaber, den sie manchmal nicht geltend gemacht haben, weil der landwirtschaftliche Betrieb nicht in der Lage ist, den Erbanspruch ohne weitere Verschuldung zu befriedigen. Nun, wenn sie an die Sozialhilfe verwiesen würden, müßte dieser Erbanspruch dort realisiert werden, wo er besteht. Das wäre agrarpolitisch mindestens unerwünscht. Das würde unerwünschte Auswirkungen auf die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe — des Gros der landwirtschaftlichen Betriebe — hier in der Bundesrepublik Deutschland haben, wie sie uns am 13. Februar bei der Einbringung des Grünen Berichts durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dargelegt worden ist.
    Es gibt noch einen dritten agrarpolitischen Gesichtspunkt, und da wende ich mich besonders an die Berufskollegen. Es wird vielfach — mit Recht — von Arbeitskräfte-Überbesatz in den kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben gesprochen. Nun, dies ist — vielleicht sogar vorwiegend — auch ein Problem der bäuerlichen Familienbetriebe, also nicht nur etwa der kleinen und der mittleren Betriebe. In diesen bäuerlichen Familienbetrieben herrscht im Gegensatz zu dem Überbesatz an Arbeitskräften in der gesamten Landwirtschaft vielfach doch schon ein empfindlicher Arbeitskräftemangel, der zur Überbelastung der Bäuerin, der Landfrau, geführt hat.
    Wenn Sie sich dieser Personengruppe gegenüber unfreundlich verhalten — und darum handelt es sich —, dann wird sich natürlich die Abwanderung dieser Familienarbeitskräfte so fortsetzen wie bisher, und dann werden wir in absehbarer Zeit keine mithelfenden Familienangehörigen mehr haben. Ich gebe zu bedenken, ob dieses Extrem — um ein solches handelt es sich hier — die richtige und im Sinne der Landwirtschaft und ihrer Interessen liegende Lösung wäre.
    Es ist weiter eingewendet worden, daß man ein allgemeines Präjudiz schaffen würde, wollte man die mithelfenden Familienangehörigen hier einbeziehen. Nun, das gleiche Argument ist uns entgegengehalten worden, als wir die Altershilfe für Landwirte überhaupt eingeführt haben. Es wurde gesagt, das würde präjudizierende Wirkung haben und bedeuten, daß für andere Gruppen von Selbständigen gleichfalls Altershilfe eingeführt werden müßte. Bisher hat es aber eine solche Auswirkung nicht gegeben, und ich glaube, das gleiche kann man — mindestens bis zu diesem Grade — auch von dem Problem der mithelfenden Familienangehörigen voraussagen.
    Aber vielleicht hat das Argument doch eine gewisse präjudizierende Wirkung; es diffamiert doch die Mitarbeit von Familienarbeitskräften allgemein. Wenn man hier sagt — wie es geschehen ist —, daß sich diese Leute an die Sozialhilfe wenden sollten, dann diffamiert das nicht nur die Mitarbeit von Familienarbeitskräften im landwirtschaftlichen Betrieb, sondern allgemein in der Wirtschaft und gerade in jenen Zweigen der Wirtschaft, in denen der Familienbetrieb vorherrscht, also im Handel, im Handwerk usw.
    Sie haben in den Ausschüssen diesen Antrag der Sozialdemokratischen Partei abgelehnt. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben aber einen Entschließungsantrag vorbereitet; wir werden ihn nachher behandeln. Sie 'fordern in diesem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, das Problem zu prüfen und über das Ergebnis der Über-



    Frehsee
    prüfung dem Bundestag zu berichten. Sie haben damit also zum Ausdruck gebracht, daß Sie an sich die Berechtigung dieses Anliegens anerkennen; das ist ein großer Fortschritt gegenüber der Haltung, die Sie vor sechs Jahren eingenommen haben.
    Meine Damen und Herren, auf Grund vielfacher Erfahrungen haben wir allerdings ,die Sorge, daß mit diesem Entschließungsantrag die Lösung des Problems auf die lange Bank geschoben werden soll, wenn es nicht gar wieder für geraume Zeit, bis die sozialdemokratische Fraktion es erneut — ich möchte einmal sagen — hochzerrt, begraben werden soll.
    Aus diesem Grunde stellen wir heute hier diesen Antrag. Sie haben, wie ich hoffe, diesen Ausführungen entnommen, daß es von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei — ich sage das nicht phrasenhaft; es ist ein ernstes Anliegen — nicht so leichtfertig und oberflächlich behandelt wird, wie es dann und wann gesagt wird, und auch nicht etwa aus propagandistischen Gründen. Es handelt sich wirklich um ein Problem von großer sozialer Bedeutung. Diese Leute leben häufig — diejenigen von uns, die in landwirtschaftliche Familienbetriebe hineinkommen, wissen das — von Großmut und Gnade ihrer Verwandten, ihrer Brüder und Schwestern. Wir sollten hier, nachdem wir bei den Bauern und Bäuerinnen die Regelung getroffen haben, in sie auch diese Menschen einbeziehen.
    Ein letztes Wort! Das Saarland hat das getan. Als 1954 mit dem Gesetz Nr. 433 eine Altershilfe für Landwirte eingeführt wurde — dort im Rahmen der allgemeinen Rentenvensicherung —, sind die mithelfenden Familienangehörigen einbezogen worden. Nun dehnen wir diese Altershilfe für Landwirte auf das Saarland aus und beseitigen also, was da für die mithelfenden Familienangehörigen an Rechten bestand.
    Nun sieht man in Art. 4 Abs. 3 vor — und wir stimmen dem zu —; daß diejenigen, die bisher als mithelfende Familienangehörige eine Altershilfe bekommen haben, sie weiter erhalten. Es ist aber ungut, daß hier ein sozialpolitischer Fortschritt, der wirklich begründet war, wieder rückgängig gemacht werden soll. In Zukunft wird, wenn Sie diesen sozialdemokratischen Antrag ablehnen, auch im Saarland, und zwar mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, d. h. ab kommendem 1. April, der mithelfende Familienangehörige keine Alterssicherung haben.
    Damit will ich meine Begründung abschließen und Sie nochmals sehr dringend bitten, diesem sozialdemokratischen Antrag auf Umdruck 232 Ihre Zustimmung zu geben.
    In Ziffer 1 wird der anspruchsberechtigte Personenkreis formuliert.
    Unter Ziffer 2 sagen wir in Modifizierung des entsprechenden Antrags in Drucksache 901 und dessen, was wir in den Ausschüssen vertreten haben, um Ihnen die Sache noch mehr zu erleichtern, in einem § 2 a Abs. 1 b, daß Voraussetzung für Gewährung von Altersgeld an ehemalige mithelfende Familienangehörige sein soll, daß sie in ihrem ganzen Arbeitsleben — von der Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres — überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen tätig gewesen sind. Analog dazu verlangen wir bei der Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes für erwerbsunfähige, ehemals mithelfende Familienangehörige, daß sie in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig waren, wobei natürlich Ersatzzeiten, Kriegsdienst und Gefangenschaftszeiten, Zeiten politischer Verfolgung usw., ebenso wie in der Rentenversicherung, nicht angerechnet werden sollen.
    Ich wiederhole unsere Bitte im Interesse dieses Personenkreises, der sich wirklich in einer sozialen Notsituation befindet, die immer größer wird, je größer der Abstand der Einkommen der Landwirtschaft und derjenigen der gewerblichen Wirtschaft wird. Das ist leider der Fall. Im Interesse dieses Personenkreises, im Interesse einer wirklich abgerundeten Regelung für die soziale Sicherung der in der Landwirtschaft beschäftigten Selbständigen im Alter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung dieses Änderungsantrags gehört: Das Wort dazu hat Herr Abgeordneter Balkenhol.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Balkenhol


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion in dem Änderungsantrag auf Umdruck 232 ist bekannt, und es ist auch, wie ich sagen möchte, berechtigt. Wir haben noch eine Menge Wünsche der Landwirtschaft auf sozialpolitischem Gebiet, die wir auch durchaus als berechtigt anerkennen müssen. Wer feststellt, daß ein Teil unserer landwirtschaftlichen Betriebe um die Existenz ringt, und wer die Lage betrachtet, die daraus in bezug auf die mitarbeitenden Familienangehörigen resultiert, wird aber erkennen, daß die Erfassung dieses Personenkreises in die Systematik dieses Gesetzes nicht hineinpaßt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schellenberg: Welches Gesetzes?)

    — Sie werden doch zugeben, daß das in die Altershilfe für Landwirte nicht hineinpaßt, Herr Kollege Professor Schellenberg. Sie werden doch zugestehen, daß es sich bei diesem Gesetz um eine Verzahnung von sozialpolitischen Anliegen und agrarstruktur-politischen Anliegen handelt, wobei die agrarstruktur-politischen Gesichtspunkte in 'diesem Gesetzentwurf vorwiegen. Ich erinnere an die Hofübergabe und dergleichen. Das rein sozialpolitische Anliegen in diesem Änderungsantrag ist die Forderung nach einer Leistung ohne Vorleistung. Wir sind eben der Meinung — ,das ist schon wiederholt gesagt worden —, daß das dann die Gesetze in anderen Sozialversicherungsbereichen präjudi-



    Balkenhol
    ziert und daß sich weitere Fragen ergeben, z. B. die Fragen: Wer zahlt die Beiträge, welcher Personenkreis zahlt die Beiträge, der versicherte Personenkreis der mithelfenden Angehörigen oder ,aber der Betrieb? Da das .alles noch nicht geklärt ist, liegt ein Antrag des Ausschusses — Herr Kollege Frehsee hat es bereits angedeutet — auf Drucksache IV/1092 vor, in dem die Bundesregierung ersucht wird, zur Gewährung von Altersgeld ein Gesetz vorzubereiten.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das steht nicht drin, Herr Kollege, nein, das ist nicht richtig!)

    — Die Bundesregierung wird ersucht, ein Gesetz vorzubereiten,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Nein!)

    — zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung zu berichten,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das ist etwas anderes!)

    ob und in welcher Weise die Gewährung von Altersgeld an mithelfende Familienangehörige ermöglicht werden kann. Daß eine solche Prüfung vorausgehen muß, ist doch wohl selbstverständlich.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Geprüft wird schon seit einer Reihe von Jahren, Herr Kollege! — Heiterkeit. — Abg. Stingl: Ach, Herr Schellenberg, dafür sorgen Sie schon!)

    — Herr Professor Schellenberg, Ihr Mißtrauen gegenüber dem Arbeitsministerium ist bekannt. Aber wir vertrauen darauf, daß die Gewährung von Altersgeld für die mithelfenden Angehörigen ermöglicht wird. Ebenso soll auch geprüft werden, ob der Bereich der Rehabilitation in dem neuen Gesetzentwurf, der von der Regierung dann vorgelegt wird, realisiert werden kann. Zum mindesten ist dabei ein neuer Gesetzentwurf auf der Basis der übrigen Sozialgesetzgebung erforderlich. Wir bitten daher, diesen Änderungsantrag der Sozialdemokraten abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)