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ID0407023300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Wir stehen bei der Aussprache über den Punkt 27 der Tagesordnung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute morgen wurde ein Werk eingebracht, von dem man sagen kann, daß es einer der bedeutungsvollsten Gesetzentwürfe ist, die dem Bundestag vorgelegt wurden. Auf die Bedeutung dieser Reform wurde bereits hingewiesen.
Im Laufe der Diskussion heute morgen hat sich in den beiden Beiträgen schon gezeigt, daß sich im Parlament anscheinend zwei Auffassungen gegenüberstehen. Die Vertreter der einen Auffassung bekennen sich zu dem Entwurf und haben den festen Willen, daran mitzuarbeiten und mitzuwirken, daß das, was hier an wertvollster Vorarbeit geleistet worden ist, auch Gesetz wird. Auf der anderen Seite, meine Herren Kollegen von der SPD, glaubte ich den Ausführungen von Herrn Wittrock zu meinem großen Bedauern nicht nur eine Kritik an dem Entwurf als solchem entnehmen zu müssen, auf die ich noch im einzelnen eingehen werde, sondern auch von vornherein ein Resignieren, ein Zögern: Hat es überhaupt noch Sinn, hat es Wert?
Im Zusammenhang mit der Geschichte dieser Reform wurde darauf hingewiesen, daß sie schon seit langer Zeit vorbereitet worden ist. Herr Güde, Sie sagten, diese Reform habe Sie Ihr Leben lang begleitet. Ich bin der Auffassung, daß es sich um eine Aufgabe handelt, die diesem Parlament aus der geschichtlichen Entwicklung heraus gestellt ist. Ich würde es bedauern, wenn die Abgeordneten nicht erkennen würden, daß sie sich dieser Pflicht einfach nicht entziehen können, daß sie sich ihr auch dann nicht entziehen können, wenn das eine oder andere Problem behandelt werden muß, das nicht einfach ist und von dem man weiß, daß da die Auffassungen auseinandergehen.

(Abg. Wittrock: Haben Sie mir gar nicht zugehört?)

— Doch, Herr Kollege Wittrock, ich habe sehr genau zugehört, gerade auch Ihren Ausführungen. Ich würde es sehr bedauern, wenn man vor den Problemen, die hiermit angeschnitten sind, von vornherein resignieren würde.
Ich muß allerdings auch noch etwas anderes sagen. Ich bin meiner Fraktion auch heute noch dankbar, daß sie mir, als ich 1957 in den Bundestag gewählt wurde, die Möglichkeit gegeben hat, an den Beratungen der Großen Strafrechtskommission teilzunehmen. Seit dieser Zeit, seit dem Jahre 1957, habe ich das Werden und Wachsen dieses Entwurfes verfolgt.
Heutzutage wird bezweifelt: Ist denn unser Parlament überhaupt noch in der Lage, eine große Reform eines Gesetzes durchzuführen und insofern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtsentwicklung zu geben? Dazu wurde schon gesagt: der Stil, in dem das Parlament, der Bundestag, arbeitet, muß geändert werden.
Es hat sich aber schon gezeigt, daß mit der sehr sorgfältigen Vorbereitung des Gesetzentwurfs durch die Große Strafrechtskommission und nachher durch die Länderkommission eine Vorarbeit geleistet wurde, meine Herren Kollegen von der SPD, die es uns Abgeordneten auch jetzt noch ermöglicht, in diesem Bundestag die Arbeiten an diesem Gesetzentwurf nicht nur zu beginnen, sondern auch mit Erfolg abzuschließen. Das liegt an unserem Willen. Das liegt daran, in welchem Geiste wir an die Aufgabe herangehen und ob wir tatsächlich den Entschluß haben, die Arbeit an diesem Gesetzentwurf zu Ende zu bringen.
Herr Kollege Wittrock, ich habe vorhin gemerkt, daß meine Zwischenfrage, die ich Ihnen gestellt habe, Ihnen nicht ganz angenehm gewesen ist. Aber ich habe den Eindruck, es liegt folgendes Mißverständnis vor.

(Abg. Wittrock: Ihre Zwischenfragen sind mir immer angenehm!)

— Das zu hören freut mich. Sie hatten mich veranlaßt, diese Zwischenfrage zu stellen, weil Sie aus dem Allgemeinen Teil des Entwurfs einzelne Sätze herausgenommen hatten und es so hinstellten, als ob Unnötiges gesagt worden sei. Gerade wenn man C wie ich an den Beratungen der Großen Strafrechtskommission teilgenommen hat, weiß man, daß in dem Allgemeinen Teil kein Satz steht, der nicht berechtigt ist. In dem Allgemeinen Teil dieses Strafgesetzentwurfs ist so viel enthalten, daß Sie sich bei der Beratung auch mit der Grundkonzeption auseinandersetzen müssen. Sie müssen sich ganz klar mit der Frage auseinandersetzen, ob Sie sich zum Schuldstrafrecht bekennen oder ob Sie glauben, daß die soziale Reformbewegung das Richtige ist; zu dem einen oder anderen müssen Sie sich bekennen!

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)

Je nachdem, wie Ihre Entscheidung ausfällt, werden Sie schon im Allgemeinen Teil ganz andere Entscheidungen treffen müssen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Verkennen Sie nicht, daß in der Grundkonzeption des Allgemeinen Teils wieder etwas herausgestellt wird, um das gerungen wird und das wir brauchen: Das ist doch die Rechtseinheit in unserem Strafrecht, und das ist weiterhin — was Sie glaubten, entrümpeln zu müssen — die Rechtsklarheit.
Wenn Sie die Protokolle lesen, werden Sie feststellen: sie sind sehr inhaltsreich. Ich kann es Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie die Protokolle, auch wenn Sie das erst nach und nach tun können! Sie werden dann sehen, daß auch die Sätze, die Sie beanstandet haben, durchaus ihren guten und klaren Sinn haben.
Gerade weil ich die Dinge kenne, möchte ich hier all den Wissenschaftlern, den Richtern, vor allen



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Dingen aber auch den hervorragenden Beamten unseres Justizministeriums herzlich danken, die wirklich hingebungsvoll mitgewirkt haben. Bei diesen Tagungen gab es meist keine Nacht, in der nicht bis zwölf, ein Uhr gerade von unseren Ministerialbeamten aus dem Justizministerium gearbeitet wurde, damit die Kommission am nächsten Morgen bei ihren Beratungen die Formulierungen für das, was am Tage vorher erarbeitet worden war, vorliegen hatte. Diese sehr sorgfältige und eingehende Vorarbeit ist natürlich bei dem gesamten Entwurf klar zu erkennen.
Ich stelle mir die Aufgabe gar nicht so schwer vor. Wenn Sie sich einmal über die Grundfragen klargeworden sind, werden Sie feststellen, auch wenn Sie an die Beratung des Besondern Teils herangehen, daß ganze Gebiete — vor allen Dingen, wenn es sich um Vermögensdelikte und all die damit zusammenhängenden Fragen handelt — vorhanden sind, bei denen man sich wahrscheinlich gar nicht so lange aufzuhalten braucht.
Aber wir werden uns über andere Fragen auseinandersetzen müssen! Zunächst zur Frage des Schuldstrafrechts! Herr Güde hat sich — ich nehme an, auch für seine Fraktion — dazu bekannt. Wenn er dabei gesagt hat, es sei der Appell an die sittliche Verantwortung jedes einzelnen, so ist das eine Auffassung, eine Haltung, die wir Freien Demokraten, wir Liberalen immer gehabt und eingenommen haben. Wir haben stets nicht nur die Verantwortung eines jeden betont, sondern auch — das darf nicht außer acht gelassen werden —, daß es eine Willensfreiheit des einzelnen gibt. Bei aller Erkenntnis auch der medizinischen Wissenschaft in der Frage, wieweit jemand gegebenenfalls auf Grund von Krankheit verantwortlich gemacht werden kann, müssen wir doch bedenken: Wohin gelangen wir, wenn wir verneinen, daß der Mensch in seinem Willen frei ist, daß er die Möglichkeit hat, zwischen Gut und Böse zu entscheiden und daß er, wenn er Unrecht begeht, eine Schuld auf sich nimmt? Es geht dabei um eine ethische, eine sittliche Forderung. Wenn wir sie verneinen, wenn wir nur sagen, der Mensch sei das Produkt seiner Charakterveranlagung, seiner Umgebung, der sozialen Umstände, in denen er aufgewachsen ist, dann nehmen wir doch dem Menschen viel von dem sittlichen Gehalt seiner Persönlichkeit.
Auch die Erfahrung des Lebens spricht gegen die soziale Reformrichtung. Uns allen ist es doch ein Bedürfnis, daß unsere Jugend nach Möglichkeit in einem gesunden Geist heranwächst, daß unsere Jugendlichen zu denen gehören, die nicht straffällig werden, die nicht gegen Gesetze verstoßen. Und doch erleben wir immer wieder mit Schrecken, daß Jugendliche, die in völlig geordneten Familienverhältnissen aufgewasen sind, und zwar sowohl, was die Liebe der Eltern und ihre Fürsorge, was aber auch die materiellen Umstände betrifft, daß Jugendliche, bei denen alle Voraussetzungen gegeben waren, ordentliche Menschen zu werden, nachher trotzdem zu denen gehören, die die Gesetze nicht geachtet haben. Auf der anderen Seite erleben wir es wieder, daß Jugendliche, die in schlechtesten sozialen Verhältnissen, in schlechtester Umgebung
aufgewachsen sind, doch Menschen werden, die so charaktervoll und leistungsfähig sind, daß jeder Staat auf sie stolz sein kann. Das sind Unwägbarkeiten, die das menschliche Leben nun einmal mit sich bringt.
Etwas anderes ist es natürlich — und ich verkenne das keineswegs —, daß es auch heute noch von maßgeblichem Einfluß auf ein Kind ist, in welchem Kreis es aufwächst, wie es von seinen Eltern geführt wird, und daß wir — da gebe ich der sozialen Richtung durchaus recht — alles tun sollten, diese sozialen Verhältnisse zu bessern. Wir sollten alles tun, damit jedem Kind die besten Voraussetzungen gegeben werden, damit es zu denen gehört, die wir uns alle wünschen, die die Gesetze achten und ihnen nicht zuwiderhandeln. Wir wissen jedoch, daß das eine Idealforderung ist, die .wie alle Ideale nicht hundertprozentig erreicht werden kann.
Nun, Herr Kollege Wittrock, haben Sie das Strafensystem dieses Entwurfs angegriffen. Wenn ich sagte, daß bei der Schaffung dieses Entwurfs nicht an den Erkenntnissen der Wissenschaft und an denen des menschlichen Lebens vorbeigegangen worden sei, so meinte ich, daß dazu auch folgendes gehört: daß bei der Ausgestaltung des Strafensystems und bei der Einführung dieser weitgehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung etwas erreicht werden soll, was Ihnen so sehr am Herzen liegt, aber nicht nur Ihnen, sondern uns allen. Sie haben mit Recht eines gesagt: Die Aufgabe des Strafvollzugs soll und muß es sein, denjenigen, der einmal gegen das Gesetz verstoßen hat, zu resozialisieren, wieder einzugliedern in unsere Gemeinschaft.
Ich teile diese Auffassung in vollem Umfang. Ich teile auch die Auffassung, daß unser Strafvollzugssystem als solches außerordentlich reformbedürftig sei; aber Sie wissen, daß dann, wenn in den Landtagen das Verständnis für die Bedeutung dieser Aufgabe vorhanden ist und die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die baulichen und auch die personellen Voraussetzungen für einen modernen Strafvollzug geschaffen werden, heute bereits viel getan werden kann. Daß wir wirklich einen Strafvollzug erhalten, der sehr stark diese Resozialisierung zuläßt, diesen Resozialisierungsgedanken verwirklicht, dafür ist Voraussetzung, daß wir zunächst diesen Entwurf verabschieden. Auf diesem Entwurf aufbauend können dann nämlich — können nicht nur, sondern müssen in bezug auf den Strafvollzug sogar — die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden.
Herr Kollege Wittrock, Sie haben sich sehr gegen die kurzen Freiheitsstrafen gewendet. Diese Auffassung hat auch die Große Strafrechtskommission geteilt; aber Sie übersehen eines mit Ihrer Forderung nach einer Mindeststrafe von sechs Monaten: daß wir ja nicht nur asoziale Elemente haben, daß vor allen Dingen nicht nur vorsätzliche Taten mit Gefängnis bestraft werden, sondern auch viele, viele Fahrlässigkeitsdelikte. Insofern ist — bei diesen Fahrlässigkeitsdelikten gerade — .eine Resozialisierung der Täter gar nicht erforderlich, weil es sich nicht um Asoziale handelt.

(Zuruf des Abg. Wittrock.)




Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Eine Tatsache ist doch, daß eine Strafe als Spezialprävention eine abschreckende Wirkung hat. Gerade auf diejenigen, die durch Fahrlässigkeit ein Rechtsgut verletzt haben, wirkt eine solche kurze Freiheitsstrafe erfahrungsgemäß sehr schockartig und bessernd. Es ist weiterhin doch zu begrüßen, daß die Strafhaft für diese Fahrlässigkeitsdelikte eingeführt wird.
Noch etwas anderes, Herr Kollege Wittrock. Wahrscheinlich werden wir, wenn wir darüber beraten, gar nicht weit auseinander sein. — Aber in der anderen Frage, daß für befristete Freiheitsstrafen eine Einheitsstrafe geschaffen werden soll und nur noch für lebenslängliche Freiheitsstrafe Zuchthaus vorgesehen werden soll, sonst nur Gefängnis, kann ich Ihnen nicht folgen. Es ist mit Recht in dem Entwurf darauf abgehoben worden, daß wir keine Todesstrafe haben und daß — das hat auch der Herr Justizminister ausgeführt — doch nicht gleichbehandelt werden kann in der Art der Freiheitsentziehung das schwerste Vergehen gegen das Leben, auch wenn es vielleicht nicht mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft wird, mit einem Vermögensdelikt. Aber ich glaube, wir sollten heute in der ersten Lesung all diese Fragen nicht weiter vertiefen. Woran auch mir liegt, ist, daß bei den Fragen des Strafvollzugs auch überprüft wird, wie gegebenenfalls eine Wiedergutmachung für den Geschädigten erfolgt. Es trifft leider zu, daß die Lösungen, die wir jetzt haben, eigentlich keine Lösungen sind. In diesem Zusammenhang muß auch geprüft werden, was getan werden kann, damit auch die Familie des Verurteilten — vor Not jedenfalls — geschützt ist. Das sind alles Fragen des Strafvollzugs.
Aber etwas anderes ist im Entwurf enthalten. Es sollen Vollstreckungsgerichte geschaffen werden, um damit einen individuellen Strafvollzug — mit der Möglichkeit der Resozialisierung — zu schaffen. Nur über eines wollen wir uns ganz klar sein: Es ist in dieser Beziehung nicht allein mit Gesetzen getan. Es ist schon von dem Makel gesprochen worden, der jemand anhaftet, wenn er aus dem Zuchthaus entlassen wird, und davon, daß darin schon wieder der Grund zu neuer Kriminalität liegt. Das liegt aber vielfach an uns allen. Freiherr von Nottbeck, der Justizminister von Niedersachsen, hat ein gutes Wort geprägt, als er sagte: „Wer gesühnt hat, muß Frieden haben!" Das ist eine wichtige Forderung, eine Forderung, die an uns alle gestellt wird. Wenn einer gesühnt hat und kehrt wieder in die Freiheit zurück, müssen auch wir alle bereit sein, einen Schlußstrich zu ziehen, solange sich der Betreffende im Rahmen der Gesetze hält und nicht erneut kriminell wird. Hier ist eine Forderung an die Allgemeinheit zu erheben, die nicht dringlich genug gestellt werden kann.

(Abg. Wittrock: Auch an den Gesetzgeber!)

Man erfährt immer wieder: wenn einer eine Arbeitsstelle gefunden hat — was schon schwer ist, darüber machen wir uns keine Illusionen — und dann herauskommt, daß er derartig bestraft ist, weigern sich andere, die mit ihm zusammen arbeiten, dies weiterhin zu tun. Die Arbeitgeber haben oft durchaus Verständnis dafür, daß jemand, der gestrauchelt ist, nach seiner Entlassung zuerst Arbeit braucht, damit er nicht wieder in Versuchung kommt, kriminell zu werden. Dem müssen auch die Arbeitskollegen Rechnung tragen.
Man könnte über diese Probleme noch vieles sagen.
Ich möchte doch noch einige Worte auch zu dem Besonderen Teil des Entwurfs sagen. Wenn ich vorhin gesagt habe, daß ich absolut auf dem Boden dieses Entwurfs stehe und daß wir als Freie Demokraten uns zu diesem Schuldstrafrecht bekennen, so bin ich allerdings der Auffassung, daß wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs und besonders auch bei der Beratung des Besonderen Teils doch manche Dinge finden werden, in denen wir uns bei aller Betonung der gemeinschaftlichen Grundlage, Herr Kollege Güde, vielleicht nicht einigen werden. Sie haben dringend darum gebeten, daß wir uns heute nicht binden. Ich glaube, niemand kann sich heute schon endgültig binden, wie er zu dem einen oder anderen Problem stehen wird. Aber wir können den Problemen nicht aus dem Wege gehen.
Sie haben gesagt, daß es nicht darum gehe, unmittelbar religiöse oder ethische Forderungen in das Strafgesetz umzusetzen. Das war ein gutes Wort. Und wenn Sie die Gemeinschaftlichkeit betont haben, so war auch das ein gutes Wort. Etwas anderes hat mich aber betroffen, Herr Kollege Güde. Sie haben in diesem Zusammenhang gesprochen von dem christlichen Humanismus, vom liberalen Humanismus und vom sozialen Humanismus. Es gibt doch nur einen Humanismus! Es hat mich betroffen, daß Sie das Liberale wieder zumindest als, vorsichtig ausgedrückt, andersartig klassifizieren gegenüber dem Christlichen. Das trifft einfach nicht zu. Wir Liberale sind genauso gute Christen und genauso gute Humanisten, wie ich das von Ihnen und auch von den Sozialdemokraten hoffe.

(Beifall bei der FDP.)

Herr Kollege Güde, ich möchte Sie deshalb dringend bitten, etwas Derartiges nicht wieder zu sagen. Das ist etwas, was uns Liberale immer auf das äußerste kränkt — das wissen Sie auch aus den Debatten des letzten Bundestages —, wenn das Liberale einfach in einen Gegensatz zum Christentum gesetzt wird, was doch einfach nicht richtig ist. Ich würde mich außerordentlich freuen — —

(Zuruf von der SPD: Ist Erhard kein Christ?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Dr: Diemer-Nicolaus, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Winter?