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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Dr. Dresbach, ich habe hier von dem Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof 'entwickelt hat, gesprochen, und ich betrachte es als einen zumindest bedenklichen Zustand, wenn dieser gleiche Maßstab bei der Beurteilung der von mir erwähnten Sachverhalte der Sterilisation und des Intimverhaltens von ernsthaft Verlobten zu einem negativen Ergebnis führt, während man die ein Ärgernis bildende Mensurpraxis gewisser Gemeinschaften mit dem Segen der Sittlichkeit versieht. Das meine ich, Herr Kollege Dr. Dresbach.


Rede von Dr. August Dresbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich noch eine Frage stellen? Werden Sie mir dauernd zürnen, wenn ich Ihre Vergleiche doch als bei den Haaren herbeigezogen erkläre?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie haben nach Art. 38 des Grundgesetzes das Recht, sich ein Urteil zu bilden, wie es Ihnen gefällt.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf macht in der Beschränkung des Bereichs des Strafrechtlichen insoweit einen gewissen Anfang, als eine Reihe von bisherigen Übertretungstatbeständen aus dem Strafgesetz entfernt wird. Aber die verbleibenden Tatbestände der bisherigen Übertretungen zeigen, daß noch mehr zur Entlastung des Strafgesetzbuches zu tun ist. Wir halten das für einen Weg, der die Autorität des Gesetzes hebt, und auf diese Weise wird auch die Autorität des Richters gehoben, der berufen ist, das Gesetz anzuwenden.
    Unter diesem allgemeinen Gesichtspunkt der Einschränkung der Sphäre des Strafrechtlichen vermissen wir in dem Entwurf auch jeden ernsthaften Versuch, die Zahl der Verurteilungen im Rahmen des Möglichen zu reduzieren. Obgleich nämlich die Statistik ausweist — ich verweise hierzu auf die Ausführungen in dem Juni-Heft 1962 von „Wirtschaft und Statistik" —, daß die Zahl der Verurteilungen wegen aller Delikte, die keine Verkehrsdelikte sind, seit dem Jahre 1900 um fast 25 % abgenommen hat, ist die Zahl der Verurteilungen aber auch heute noch erschreckend hoch. So errechnen die Statistiker, daß auf 100 000 Männer, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, 78 000 Verurteilungen entfallen, und zwar ohne Verkehrssachen. Gewiß, diese Zahl enthält auch mehrfache Verurteilungen ein und derselben Person. Auch wenn man dies berücksichtigt, ist aber die Zahl der betroffenen Personen erschreckend hoch.

    (Zuruf von der FDP: Das ist doch unmöglich!)

    — Das ist nicht unmöglich. Lesen Sie nach im JuniHeft „Wirtschaft und Statistik"!

    (Abg. Dr. h. c. Güde: Von 100 000 Personen 78 000?)

    — Auf 100 000 Personen entfallen 78 000 Bestrafungen, und zwar wenn das Alter von 60 Jahren erreicht ist. Natürlich sind auch Doppelbestrafungen in dieser Zahl enthalten, so daß die Ziffer der betroffenen Personen sich etwas reduziert, vielleicht auf 50 000; ich weiß es nicht.

    (Anhaltende Unruhe bei der CDU/CSU und rechts.)

    Diese Zahl ist im Grunde das Ergebnis des Dogmas vom staatlichen Strafanspruch, der seinen Tribut fordert ohne Rücksicht auf die Interessen des Verletzten, ohne Rücksicht auf die Schwere der Tat, ohne Rücksicht auf die vielleicht erfolgte Wiedergutmachung des durch die Tat bewirkten Schadens, ohne Rücksicht auf die etwaige Verzeihung des Verletzten.
    Der Entwurf bleibt, indem er auf der unabdingbaren Anerkennung des Prinzips des staatlichen Strafanspruchs beruht, insoweit ganz in den bisherigen Bahnen. Zwar wird in der Begründung darauf hingewiesen, daß die Belange des einzelnen den Vorrang vor den Belangen des Staates haben, aber wir sind der Auffassung: man ist hier nicht konsequent. Es ist nicht damit getan, daß man in der Reihenfolge der Abschnitte des Entwurfs den Schutz der Rechtsgüter des einzelnen vor dem Schutz der Rechtsgüter des Staates regelt und das dann als eine besondere Errungenschaft ansieht. Für den durch eine strafbare Handlung, also etwa durch ein Eigentumsdelikt Verletzten ist das, was der Entwurf, jedenfalls gedanklich, entscheidend betont, nämlich der staatliche Strafanspruch, in aller Regel völlig



    Wittrock
    uninteressant. Das Interesse des Verletzten ist auf das gerichtet, was der Entwurf doch recht stiefmütterlich behandelt, nämlich auf die Wiedergutmachung des Schadens, die ja im übrigen durch das oft sehr kostspielige Strafverfahren praktisch vereitelt wird.
    Aus diesen Überlegungen ergeben sich Ansatzpunkte für einen Beitrag zu einer echten Reform, die durchaus natürlich von dem Mut zu besseren Lösungen getragen sein muß. Es muß versucht werden, im Bereiche der kleineren Kriminalität dem Institut des Strafantrags mehr Raum zu geben. Das Institut der tätigen Reue ist weiter als bisher auszubauen. Auch der Gedanke der Verzeihung des Verletzten oder der Gedanke der strafbefreienden Wirkung der Wiedergutmachung — gegebenenfalls verbunden etwa mit einer dem Verletzten zukommenden Buße —, all diese Erwägungen verdienen nach unserer Auffassung stärkeres Gewicht. Es wäre sicherlich etwas Neues, aber wir sind der Meinung, es wäre ein Schritt nach vorn.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Den Schritt haben wir doch gestern gemacht!)

    — Damit allein ist es nicht getan, Herr Kollege Weber. Ich habe weitere Institute erwähnt, die ausgebaut werden müssen. Ich freue mich, daß Sie dem zustimmen, daß ein Ausbau dieser weiteren Institute in Erwägung gezogen werden muß. Beispielsweise muß die Erweiterung des Instituts des Strafantrages im Strafgesetzbuch erfolgen, und die Erweiterung des Rechtsinstituts der tätigen Reue muß im Strafgesetzbuch festgelegt werden. Wenn man das tut, dann ist das ein wirklicher Schritt nach vorn. Es wäre ein Beitrag zu einer Gesamtreform. Es wäre nicht nur eine Teilreform. Teilreformen vollzieht der jeweilige Gesetzgeber — wir haben es gehört —seit mehreren Jahrzehnten.
    Ich möchte hier einmal — nicht mit Blickrichtung auf die bisherigen Sprecher, aber mit Blickrichtung auf das, was gelegentlich in der Öffentlichkeit gesagt wird — darauf hinweisen: es ist einfach falsch, wenn so getan wird, als sei das Strafgesetzbuch von 1871 zu reformieren. Das heutige Strafgesetzbuch ist — wir haben es gehört, und wir wissen es — nicht mehr das der Wilhelminischen Epoche. Aber wenn man es einer Gesamtreform unterziehen will, dann verdienen die bisher vorgetragenen Anregungen besondere Beachtung.
    Sie werden zugeben, die Verwirklichung dieser Anregungen entlastet die Gerichte und erlaubt dem Richter, den Blick für das wahrhaft Wesentliche freizuhalten. Das ist auch ein Reformanliegen. Die Verwirklichung entlastet auch die Vollzugsanstalten und deren Personal und eröffnet damit die Möglichkeit, sich besser und wirkungsvoller der Aufgabe zu widmen, dem außerhalb der Gemeinschaft befindlichen Verurteilten eine neue Chance des Starts als ein vollwertiges Glied der Gemeinschaft zu vermitteln.
    Hier liegt die vornehmste Aufgabe, die ein Freiheitsentzug zu erfüllen hat. Freiheitsentzug ohne eine gelungene Resozialisierung bewirkt bei dem entlassenen Strafgefangenen nichts anderes, als daß er den Keim neuer Kriminalität in sich trägt. Deshalb ist gelungene Resozialisierung des einmal straffällig gewordenen Menschen der beste Schutz der Gemeinschaft und des einzelnen vor künftiger Kriminalität. Anders formuliert, jeder Freiheitsentzug, jedenfalls der befristete Freiheitsentzug, auch wenn er in erster Linie die Gesellschaft vor dem verurteilten Täter sichern soll, muß von dem sittlichen Prinzip getragen sein, daß der in die Freiheit zurückkehrende Mensch als ein gemeinschaftsfähiger Mensch in die Gesellschaft zurückkehrt. Das ist die beste Sicherung vor der ständigen Gefahr des Rückfalls des einmal straffällig gewordenen Täters, die der Gesellschaft gegeben werden kann. Es lohnt sich, und zwar im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft, bei jedem Verurteilten an den Tag der Rückkehr in die Freiheit zu denken und alle Einwirkungsmöglichkeiten danach zu bestimmen. Das ist der beste Damm gegen eine jede Kriminalität. Das sind nüchterne Erwägungen. Es wäre begrüßenswert, wenn wir uns auf einer so nüchternen Basis verständigen könnten.
    Aus dieser Erwägung halten wir Sozialdemokraten bei der befristeten Freiheitsstrafe — bei der befristeten, betone ich — nichts von der Unterscheidung zwischen Gefängnis und Zuchthaus. Es ist unbestritten, daß es im Strafvollzug keine wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Arten der Strafe gibt. Übrig bleibt deshalb allein die besondere Schärfe des Makels, der dem Zuchthäusler anhaftet, also das Stigma der Ehrlosigkeit. Das ist das einzige, was bei der Differenzierung zwischen Zuchthaus- und Gefängnisstrafe übrig bleibt. Aber die brennende Schärfe dieses Makels fühlt der Verurteilte erst nach seiner Rückkehr in die Freiheit als ein alter Zuchthäusler. Dann reift der Keim neuer Kriminalität mit ihren neuen Gefahren für die Rechtsgüter des einzelnen und der Gemeinschaft. Aus dieser wohlverstandenen Überlegung, nicht aus dem, was man gelegentlich als Humanitätsduselei oder ähnlich bezeichnet, sind wir Sozialdemokraten der Auffassung, daß die Belange der Gesellschaft und auch der einzelnen, aus denen die Gesellschaft besteht, es gebieten, die Unterscheidung zwischen Gefängnisstrafe und befristeter Zuchthausstrafe fallen zu lassen. Die Durchsetzung dieses Gedankens wäre ein Stück echter Reform.
    Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß die zur Resozialisierung notwendige Einwirkung auf den Verurteilten nicht 'in einem Monat vollzogen werden kann. — Ich denke an ,die Mindestgefängnisstrafe von einem Monat. — Es ist deshalb unverständlich, daß der Entwurf eine solche Mindestgefängnisstrafe zulassen will, obgleich die Gefängnisstrafe an sich dazu bestimmt ist, eine Möglichkeit zur Resozialisierung zu eröffnen —. Es ist natürlich schwer, ohne weiteres ein anderes Mindeststrafmaß anzugeben, welches für die Erfüllung des notwendigen Resozialisierungszweckes notwendig ist; aber immerhin sollte Iman in den Beratungen eine Mindestgefängnisstrafe von sechs Monaten in Erwägung ziehen. Jedenfalls. wäre eine solche Lösung diskutabler und sinnvoller als die im Regierungsentwurf vorgesehene Mindestgefängnisstrafe.



    Wittrock
    In Zusammenhang damit erheben wir die rechtspolitische Forderung, überhaupt die kurzfristigen Freiheitsstrafen abzubauen. Den bereits bestehenden Instituten der Strafaussetzung zur Bewährung und der bedingten Entlassung, die ja der Entwurf so gut wie unverändert übernimmt, ist mehr Raum zu geben, als das in dem Entwurf geschieht, natürlich mit der Maßgabe von Auflagen und Weisungen. Auch das wäre ein Weg, von der Inflation kurzfristiger Freiheitsstraffen loszukommen. Die Statistik zeigt, daß von den 550 000 Menschen, die pro Jahr strafgerichtlich verurteilt wenden, gegen fast 150 000 Freiheitsstrafen verhängt werden, wobei es sich überwiegend um kurzfristige Freiheitsstrafen handelt. Was soll diese Freiheitsstrafeninflation, zumal die Begründung des Regierungsentwurfs auf Seite 165 über die kriminalpolitischen Nachteile der kurzfristigen Freiheitsstrafe feststellt, sie setzte den Gestrauchelten der Gefahr krimineller Ansteckung aus?
    Hier liegt ein Problem, meine Damen und Herren, das im Zuge der Reform angepackt werden muß. Wir sind der Meinung, daß die Lösungen, die sich aus dem Entwurf ergeben, unzureichend sind. Während nach dem Entwurf die Gefängnisstrafe, die also an sich dem Resozialisierungszweck dienen soll, bis in den Bereich von einem Monat, also in den Bereich, in dem eine Resozialisierung ja nicht in Betracht kommt, hineinragt, reicht der Rahmen der Strafhaft, die ja eine Besinnungs- older Denkzettelhaft sein soll, bis an die Grenze von sechs Monaten heran. Was soll das — so fragen wir — bei bloßen Fahrlässigkeitstätern, oder was soll das bei nicht für kriminelles Handeln anfälligen Personen, die nur einen Denkzettel verdienten? Eine größere Beschränkung des Denkzettelrahmens — wobei man etwa an ein Höchstmaß von vier Wochen denken könnte — wäre sinnvoller, wobei man sich gleichzeitig im Katalog der Auflagen und Weisungen durchaus weitergehende Möglichkeiten einfallen lassen oder in Erwägung ziehen könnte, als dies der Entwurf tut.
    Meine Damen und Herren! Die Lösung des Problems des Verhältnisses von Strafen und Maßregeln zueinander wind im übrigen eine der wichtigsten Aufgaben sein, vor denen die Träger der weiteren Gesetzgebungsarbeit stehen werden. Hier kann nur der allgemeine Gedanke vorgetragen werden, daß grundsätzlich vor jeder Strafe die Maßregel den Vorrang verdient, weil sie geeignet ist, als ein besonderer Ausdruck gezielten Handelns den Verurteilten auf die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft freier Menschen vorzubereiten.
    Hier muß vor allem noch besondere Aufmerksamkeit den Möglichkeiten gewidmet werden, die der Gesetzgeber zur wirksamen Einwirkung auf jüngere Täter schaffen kann. Die insoweit durchaus unbestechliche Statistik zeigt, daß besonders häufig junge Menschen etwa Anfang der zwanziger Jahre straffällig werden. Wieviele befinden sich unter diesen jugendlichen Tätern, die straffällig werden, weil sie in dein für sie beginnenden Berufsleben gescheitert sind! Die systematische Einordnung dieser jungen Menschen in das Berufs- und Sozialleben durch geeignete Maßregeln und Einrichtungen und Einwirkungsmöglichkeiten wäre das beste Mittel zum Schutz vor ich wiederholender Kriminalität.
    An dieser Stelle weise ich vor allem darauf hin, daß sich in diesem Bereich Kriminalpolitik und Sozialhilfe berühren. Es gehört zu den Mängeln dieses Entwurfs, daß er hierzu im wesentlichen schweigt. Wir sind der Meinung, es muß in den weiteren Beratungen, gerade weil wir es hier mit einer Gesamtreform zu tun haben, diesen Überlegungen größte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hierzu und überhaupt zu den differenzierten Möglichkeiten, auf straffällig gewordene Menschen mit dem Ziel ihrer vollwertigen Wiedereingliederung einzuwirken, muß sich der Gesetzgeber äußern. Dabei muß, das habe ich ja bereits zum Ausdruck gebracht, der Leitgedanke sein, möglicher Kriminalität vorzubeugen. Das ist wichtiger als jede kriminalpolitische Ideologie.
    Diesem Ziel, durch differenzierte Einwirkung bei den verschiedenen Tätergruppen eine Wiedereingliederung zu bewirken, kann man natürlich nicht mit den klassischen Einheitsanstalten näherkommen. Es sind deshalb unterschiedliche Einrichtungen und Anstalten erforderlich. Sie zu schaffen, ist Sache der Länder. Der Bundesgesetzgeber kann nur das kriminalpolitische Programm festlegen — also welche Sanktionsmöglichkeiten, welche Einwirkungsmöglichkeiten er vorsehen will —, und er muß dieses kriminalpolitische Programm mit Vorrang schaffen, damit die Länder sich auf die Konsequenzen einstellen können. Das hat ja auch der Herr Bundesminister der Justiz hier zum Ausdruck gebracht.
    Das bedeutet praktisch, daß der Bundestag in den Beratungen, die sich ja sicherlich über zwei Wahlperioden erstrecken werden, zunächst die hier in Betracht kommenden Bestimmungen des Allgemeinen Teils behandeln sollte, damit rechtzeitig das kriminalpolitische Programm wegen der Maßnahmen, die dann die Länder zu treffen haben, feststeht.
    Damit ist zeitlich ein gewisser Gleichklang einer Reform des Strafvollzuges mit der Reform des materiellen Strafrechts aufgezeigt. Es ist beklagenswert, daß alle Welt nur von der Strafrechtsreform spricht, ohne gleichzeitig die so notwendige Reform des Strafvollzuges zur Kenntnis zu nehmen. Es ist beklagenswert und es muß tin diesem Hohen Hause zur Kenntnis genommen werden, wenn Praktiker des Strafvollzuges darauf hinweisen müssen, daß die Strafvollzugsanstalten Ansteckungsherde der Kriminalität seien. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, meine Damen und Herren, daß es kürzlich demonstrativen Beifall gab, als bei einer Tagung in Regensburg der Strafvollzug für weibliche Minderjährige als ein glatter Skandal bezeichnet wurde. Wir Sozialdemokraten ziehen hieraus die Konsequenz: die Reform des Strafvollzuges ist und muß ein entscheidender Bestandteil einer echten Gesamtreform sein.



    Wittrock
    Zur Reform des Strafvollzuges muß auch die Hebung des sozialen Status und der Leistungsfähigkeit der im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe tätigen Menschen gehören.
    Es gibt übrigens Dinge, die man bereits heute tun kann, wenn man es will, und die man tun muß, weil sie bereits in einem Sachzusammenhang zu einer Reform des gesamten Rechtsgebietes des Strafrechts in einem umfassenden Sinne stehen. Reformbedürftig und auch schnell reformierbar ist beispielsweise das System der Vergütung von Gefangenenarbeit. Das gegenwärtige System der Arbeitsentlohnung dient zwar fiskalischen Belangen, es gibt aber dem Täter weder die Möglichkeit, einen durch die Straftat bewirkten Schaden wiedergutzumachen, noch erleichtert es ihm den Wiedereintritt in die Gemeinschaft freier Menschen.
    Zu den Dingen, die man heute schon tun kann, wenn man es will, und die man tun sollte, damit man auf diesem Gebiete vorwärtskommt, gehört eine Reform des Straftilgungs- und des Strafregisterwesens. Es gleicht einer Verhöhnung auch des Sühnegedankes und des Gedankens, daß neue Kriminalität durch eine Wiedereingliederung vermieden werden kann, wenn ein Mensch nach Verbüßung etwa einer Gefängnisstrafe von drei Monaten zwei Jahrzehnte lang mit dem Makel des Vorbestraften durch das Leben gehen muß. Wieviel gemeinschaftsschädliche seelische Bedrängnis wird hier geschaffen mit der Gefahr neuer Kriminalität! Meine Damen und Herren, es lohnt sich, bei all diesen Fragen den Hebel anzusetzen, und es lohnt sich, hierbei besondere Aufmerksamkeit den Erfordernissen einer Reform des Strafvollzuges zu widmen, so wie das die Sozialdemokraten bereits seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gefordert haben.
    Auf dieser Gesamtbasis bejahen wir eine umfassende Reform, nicht erst heute und jetzt. Beratungsgrundlage wird der Regierungsentwurf sein. Aber bei aller Anerkennung, die wir dem Sachverstand der Juristen zollen, denen wir den Entwurf verdanken, muß doch gesagt werden: hier geht es um mehr als um Strafrechtswissenschaft, um mehr als um Jurisprudenz. Das Strafrecht ist ein Bestandteil der sozialen Ordnung der Gesellschaft, zu der wir gehören. Diesen Bestandteil unserer sozialen Ordnung zu gestalten, ist vornehmlich eine politische Aufgabe. Das ist schon bei den Beratungen des alten Strafgesetzbuchs im Norddeutschen Reichstag vom 22. Februar 1870 von dem damaligen preußischen Justizminister Leonhardt anerkannt worden, und für unsere Zeit gilt das erst recht.
    Ich sagte: Beratungsgrundlage ist der Entwurf. Aber bei den Beratungen muß der kritische Blick auch in dem Bereich jenseits unserer Grenzen Umschau halten. Ich habe das vorhin schon als Antwort auf die Zwischenfrage der Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus erwähnt. Es muß uns zu denken geben, daß außerhalb der Bundesrepublik in anderen Ländern der westlichen Gemeinschaft bestimmte Dinge strafrechtlich irrelevant sind, die bei uns den Makel der Kriminalität tragen. Wir müssen in rechtsvergleichender Betrachtung und aus der Erwägung, Voraussetzungen für eine europäische Harmonisierung des Strafrechts zu schaffen, Umschau halten. Es genügt nicht, wenn wir so tun, als trage jeder Deutsche auch jenseits der Grenzen sein besonderes Strafgesetzbuch bei sich im Gepäck. Der Entwurf in seiner ganzen Strenge ignoriert die strafrechtliche Entwicklung und die strafrechtliche Situation in anderen europäischen Ländern.
    Meine Damen und Herren, nüchtern und recht pragmatisch werden die Sozialdemokraten in die weiteren Beratungen gehen. Wir werden nicht über Schuldprinzip oder „défense sociale" streiten. Die gemeinsame Basis, auf der wir stehen, ist das Grundgesetz und sein Bekenntnis zur Würde des Menschen.
    Die Anerkennung dieser Würde des Menschen verpflichtet den einzelnen, sein Tun und Handeln zu verantworten. Die Anerkennung der Würde des Menschen verpflichtet aber auch die Gemeinschaft, jedem einzelnen eine Chance zu geben, auch die Chance, sich dem Guten zuzuwenden, wenn ihn das Böse beherrscht hat. Auf dieser Grundlage anerkennen und bejahen wir die Verpflichtung des Gesetzgebers, ein Strafrecht zu schaffen, das dem Geiste des Grundgesetzes entspricht und damit dem Wohle des Volkes dient.
    Es wird gelegentlich die Frage nach der Berufung dieser Zeit zu einer solchen Gesetzgebung gestellt. Mein Vorredner hat sie hier auch berührt. Eine solche Frage wird immer gestellt, und sie ist zu allen Zeiten gestellt worden. Aus dem Protokoll der Reichstagssitzung vom 5. Mai 1871 können wir entnehmen, daß sie, als es um den gleichen Sachgegenstand ging, auch in der damaligen Zeit gestellt wurde. Eine Antwort auf die Frage, ob diese Zeit zu einer solchen Gesetzgebung berufen ist, kann erst dann gegeben werden, wenn das vollendete Werk vorhanden und zu sehen ist. Das Ergebnis der Arbeit, die Bewährung des Gesetzgebers, wird der Maßstab für das Urteil über die Berufung zur Gesetzgebung sein.
    Der Gesetzgeber wird sich bewähren, wenn das von ihm zu gestaltende Werk die Zustimmung des ganzen deutschen Volkes in allen seinen Teilen finden kann, auch des Teils, der durch seine Vertreter nicht aktiv an der Gesetzgebungsarbeit mitwirken kann. Das wird der Ausgangspunkt für unsere positive und gestaltende Mitarbeit in den weiteren Beratungen sein.

    (Beifall bei der SPD.)