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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Reichmann: Absatzchancen für amerikanische Landwirtschaftsprodukte auf dem Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 3165 B Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der Erklärung von EWG-Präsident Hallstein auf die GATT-Verhandlungen in Genf und auf die Agrarpolitik der EWG Schwarz, Bundesminister 3165 D Frage des Abg. Liehr: Reduzierung des Butterüberschusses in der EWG durch Denaturierung Schwarz, Bundesminister . 3165 D, 3166 A Liehr (SPD) 3166 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Fangausfälle der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister 3166 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen): Ausgleich der Mindereinnahmen der kleinen Hochseefischerei Schwarz, Bundesminister . . . . 3166 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 3166 C Frage des Abg. Ertl: Finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues . . . . . 3166 D Frage des Abg. Krug: Benachteiligung inländischer Käsehersteller Schwarz, Bundesminister . 3166 D, 3167 B Krug (CDU/CSU) 3167 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3167 B Frage des Abg. Lemper: Hochwassergeschädigte im Erft- und Niersgebiet Schwarz, Bundesminister . . . . 3167 C, D Lemper (SPD) 3167 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verbot des Ausstellens deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris Schwarz, Bundesminister 3168 A Frage des Abg. Fritsch: Auflösung des Arbeitsamtes Cham Dr. Claussen, Staatssekretär 3168 B, C, D, 3169 A Fritsch (SPD) 3168 B Folger (SPD) 3168 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 3168 D, 3169 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 Frage der Abg. Frau Meermann: Beschäftigung von Wehrdienstverweigerern während ihrer Ersatzdienstzeit Dr. Claussen, Staatssekretär 3169 B, C, D, 3170 A, B Frau Meermann (SPD) . . . . . 3169 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3169 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 3169 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3170 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Erhöhung des Kindergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär . 3170 C, D, 3171 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3170 C Gscheidle (SPD) . . . . 3170 D, 3171 A Frage des Abg. Wegener: Möglichkeiten zur Informierung über Zugverspätungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 B Frage des Abg. Peiter: Hilfsmaßnahmen für die deutsche Binnenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3171 B, D Peiter (SPD) 3171 D Frage des Abg. Fritsch: Hochwasserschutzbauten in Vilshofen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3171 D, 3172 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3172 A, B Fragen des Abg. Krug: Baubeginn an der B 19 zwischen Immenstadt und Sonthofen, dortige Verkehrssituation Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3172 B, C, D, 3173 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3172 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Anbringung eines Münzfernsprechers am Bahnhof Neu Isenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3173 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3173 B, C Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung FreiburgBreisach—Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 3173 D, 3174 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 3174 A Frage des Abg. Cramer: Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 B Frage des Abg. Cramer: Dritter Bagger für die Vertiefung des Jadefahrwassers Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3174 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . 3174 C, D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau von Teilstrecken der B 212 zwischen Bookhorn und Nordenham Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister .. 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrsunfälle auf der B 212 im Landkreis Wesermarsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3175 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Mittel für Beseitigung der besonderen Unfallursachen auf der B 212 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3175 B, D, 3176 B Müller (Nordenham) (SPD) . . 3175 C, D Wächter (FDP) 3176 A Frage des Abg. Lemmrich: Straßen- und Brückenbaupreise 1962 im Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3176 B, C, D Lemmrich (CDU/CSU) 3176 C, D Frage des Abg. Wittrock: Zustand der. Fahrzeuge der amerikanischen Versorgungsbetriebe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3176 D, 3177 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3177 B Frage des Abg. Dr. Roesch: Stellenpläne bei Bundesbahn und Bundespost, Bewertung der Dienstposten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3177 C, 3138 A, B, C Dr. Roesch (SPD) 3178 A Gscheidle (SPD) 3178 B, C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 III Frage des Abg. Ertl: Voraussetzungen für den Empfang des 2. Fernsehprogramms 3178 C Frage der Abg. Frau Meermann: Faksimilestempel auf Drucksachen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3178 D, 3139 A, B, C, D, 3180 A Frau Meermann (SPD) . 3178 D, 3179 D Dürr (FDP) 3179 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3179 B, C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3180 A Frage des Abg. Memmel: Absatz von Wohlfahrtsbriefmarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 3180 B Memmel (CDU/CSU) 3180 B Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB) E 1962 (Drucksache IV/650) ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/970) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3180 D, 3220 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3190 C, 3222 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3137 C, 3203 D, 3224 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3197 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3204 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3209 D Dr. Aschoff (FDP) 3214 A Dr. Winter (CDU/CSU) 3215 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 3217 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/1092, zu IV/1092) — Zweite und dritte Beratung — Weber (Georgenau) (FDP) 3225 A, 3230 D, 3237 D Frehsee (SPD) . 3225 B, 3229 C, 3225 D, 3235 D, 3240 A Balkenhol (CDU/CSU) 3227 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3228 B Killat (SPD) 3231 B, 3233 C Berberich (CDU/CSU) . 3232 B, 3234 B Dr. Schellenberg (SPD) 3233 B, 3234 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 3234 D Blank, Bundesminister 3240 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes KnappschaftsrentenversicherungsÄnderungsgesetz) (Drucksache IV/296); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1146) — Zweite und dritte Beratung — Teriete (CDU/CSU) 3241 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3242 A Scheppmann (CDU/CSU) 3243 B Büttner (SPD) 3244 B, 3245 C Stingl (CDU/CSU) - 3246 A Dr. Rutschke (FDP) 3246 B Nächste Sitzung 3246 D Anlagen 3247 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3165 70. Sitzung Bonn, den 28. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 30. 3. Arendt (Wattenscheid)* 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 28. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Bergmann* 30. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Birkelbach* 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Burgbacher* 30. 3. Dr. Deist* 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer* 30. 3. Dr. Dichgans* 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner* 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 28. 3. Faller* 30.3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Franz 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31.3. Dr. Furler* 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29.3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Illerhaus* 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker* 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig* 30. 3. Kriedemann* 30. 3. Lenz (Brühl)* 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr* 30. 3. Lücker (München)* 30.3. Margulies* 30. 3. Mauk* 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger* 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller-Hermann* 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp* 30.3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher* 30. 3. Richarts* 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29.3. Seibert 29. 3. Seifriz* 30. 3. Dr. Starke* 30. 3. Storch* 30. 3. Frau Strobel* 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Weinkamm* 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. Anlage 2 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. „Vor Nummer 1 wird folgende Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld nach diesem Gesetz erhalten ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, deren Witwen oder Witwer und in landwirtschaftlichen Unternehmen mithelfende Familienangehörige." 3248 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 b) wird hinter Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: „ (6) Als mithelfende Familienangehörige gelten a) Verwandte auf- oder absteigender Linie ides landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, b) sonstige Kinder des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten (§ 582 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung) , c) sonstige Verwandte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum dritten Grade, d) Verschwägerte des landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten bis zum zweiten Grade, wenn sie hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen ides landwirtschaftlichen Unternehmers tätig sind." ' 2. Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. Hinter § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2 a (1) Ein mithelfender Familienangehöriger erhält Altersgeld, wenn er a) das 65. Lebensjahr vollendet hat und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. und des 65. Lebensjahres überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 1 tätig war. (2) Vorzeitiges Altersgeld erhält ein mithelfender Familienangehöriger, wenn er a) erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist und b) in der Zeit zwischen der Vollendung des 15. Lebensjahres und dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit überwiegend hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne ides § 1 tätig war. (3) Bei Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b zählen die in § 1251 der Reichsversicherungsordnung genannten Ersatzzeiten nicht mit." ' 3. Hinter Nummer 4 wird folgende neue Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4 a eingefügt: „Heilverfahren § 4a Die landwirtschaftlichen Alterskassen können zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Heilverfahren gewähren, wenn hierdurch nach ärztlichem Gutachten eine in absehbarer Zeit drohende Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich verhütet oder eine bereits eingetretene Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ,behoben werden kann." ' Bonn, den 26. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Abgeordneten Berberich, Dr. Reinhard, Frehsee, Weber (Georgenau) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 werden hinter den Worten „auf seinen Antrag von der Beitragspflicht befreit worden" die Worte „oder wird er auf Grund seines vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangenen Antrags von der Beitragspflicht befreit" eingefügt. Bonn, den 27. März 1963 Berberich Frehsee Dr. Reinhard Weber (Georgenau) Anlage 4 Umdruck 246 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/901, IV/904, IV/1092). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entschließungsantrag des Ausschusses für Sozialpolitik auf Drucksache IV/1092 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gesetzentwurf und Bericht sind den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1963 vorzulegen." Bonn, den 28. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1963 3249 Anlage 5 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Drucksachen IV/296, TV/1146). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel i erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. T S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) vom ... Bundesgesetzbl. I S. ...), wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. § 46 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Auf Antrag erhält Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, der das 55. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit nach § 49 Abs. 4 erfüllt hat und eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nicht mehr ausübt." 2. § 49 Abis. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Wartezeit für Bergmannsrenten nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten zurückgelegt ist und während dieser Zeit 180 Kalendermonate Hauerarbeiten untertage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind". 3. § 49 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Wartezeit für das Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 46 Abs. 3 ist erfüllt, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen oder 2. eine Versicherungszeit von 300 Kalendermonaten mit einer Beschäftigung untertage zurückgelegt ist und während dieser Zeit Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, wenn diese wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit aufgegeben werden mußte." 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Soweit erst durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine Rente begründet wird, beginnt die Rente mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ihre Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind und der Antrag his zum 31. Dezember 1964 gestellt worden ist, anderenfalls gilt § 82 des Reichsknappschaftsgesetzes." Bonn, den 27. März 1963
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Werner Schwarz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Ich darf die Frage 8 wie folgt beantworten: Die im Erft- und Niersgebiet aufgetretenen Überschwemmungen haben in erster Linie zu Schäden an Gebäuden und Vorräten geführt. Flurschäden konnten nur in geringem Umfang festgestellt werden. Insgesamt gesehen ist nach Ansicht der landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen kaum damit zu rechnen, daß durch die Überschwemmungsschäden Betriebe in ihrer Existenz gefährdet wurden.

      (I nehme ich insoweit Bezug. Diese Richtlinien hat der Deutsche Bundestag in seiner 137. Sitzung am 16. Dezember 1960einstimmig beschlossen. Auf Grund dieser Sachlage kann die Bereitstellung von Mitteln durch den Bund nicht in Betracht kommen. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, gestatten Sie bitte eine weitere Frage. Es handelt sich bei meiner Anfrage nicht nur um Schäden der Landwirtschaft, sondern insbesondere um Schäden bei Leuten, deren Einkommen derart gering ist, daß sie nicht in der Lage sind, die gröbsten Schäden zu beseitigen. Wäre die Bundesregierung eventuell bereit, nachdem die gesamten Schäden insbesondere im Erftund Niersgebiet festgestellt sind, diese Feststellung als Grundlage einer Erörterung im Bundeskabinett zu nehmen mit dem Ziel, eventuell doch Mittel zur Verfügung zu stellen? Herr Kollege, zunächst einmal müßte von seiten des Landes festgestellt werden, daß der Umfang der Schäden so groß ist, daß das Land allein nicht mit ihrer Regulierung fertig wird. Auch müßte der Antrag vom Land gestellt werden. Bisher ist uns nichts Derartiges zur Kenntnis gekommen. Frage VIII/9 — des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der französischen Veterinärverwaltung, die das Ausstellen deutscher Zuchtrinder auf der Landwirtschaftswoche in Paris vom 5. bis 13. März 1963 untersagt hat? Das vermehrte Auftreten der Maulund Klauenseuche in der Bundesrepublik im Jahre 1962 war für die französische Regierung Anlaß, die Einfuhr von Klauentieren aus der Bundesrepublik nach Frankreich zur Verhinderung von Seucheneinschleppungen zu untersagen. Im Zuge der Vorverhandlungen zur Beschickung der Ausstellung im Rahmen der Landwirtschaftswoche in Paris vom 5. bis 13. März 1963 konnte die Zusage erwirkt werden, daß Rinder aus solchen Bundesländern zur Ausstellung zugelassen werden sollten, die seit mindestens sechs Wochen frei von Maulund Klauenseuche sind. Während diese Voraussetzung für die Länder Bayern und Baden-Württemberg Ende 1962 noch zutraf, kam es im Laufe des Januar und Februar 1963 in Bayern zu 51 und in Baden-Württemberg zu 10 Neuausbrüchen von Maulund Klauenseuche. In Anbetracht dieser Entwicklung hat sich die französische Regierung nicht bereit gefunden, Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr der Ausstellungstiere zu erteilen. Veterinärpolizeiliche Einfuhrsperren zum Schutz der einheimischen Tierbestände vor Seucheneinschleppungen aus dem Ausland sind in allen Staaten üblich und werden auch nach den Bestimmungen des deutschen Viehseuchengesetzes angewandt. Unter diesen Gesichtspunkten muß die Maßnahme der französischen Regierung gesehen werden. Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Frage IX/1 — des Herrn Abgeordneten Fritsch —: Billigt die Bundesregierung die Auflösung des Arbeitsamtes Cham unter dem Gesichtspunkt, daß dabei wirtschaftliche Zusammenhänge weitgehend unberiicksichtigt blieben und insoweit die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 AVAVG nicht berücksichtigt wurden? Herr Abgeordneter, darf ich das wiederholen, was ich schon bei Ihrer ersten Anfrage gesagt habe. Die Bundesregierung hat sehr sorgfältig geprüft, ob die Bundesanstalt Recht und Satzung beachtet hat oder nicht. Es hat sich keinerlei Möglichkeit ergeben, den Beschluß der Selbstverwaltungsorgane zu beanstanden. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß es zur Glaubwürdigkeit einer grenzlandfördernden Politik gehört, solche Maßnahmen zu verhindern beziehungsweise, soweit sie geschehen sind, wieder aufzuheben? Das kann ich nicht ohne weiteres beantworten, Herr Abgeordneter, denn die einzelnen Tatsachen hat die Bundesanstalt selber zu vertreten. Zweite und letzte Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist es für die Bundesregierung und insbesondere für Ihr Ministerium kein Indiz dafür, daß es sich hier um eine der Grenzlandförderung zuwiderlaufende Maßnahme handelt, wenn bekannt ist, daß die bayerische Staatsregierung gegen diese Auflösungsmaßnahme Protest erhoben hat und daß insbesondere das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge diese Maßnahme schärfstens mißbilligt hat? Ich würde darauf antworten, Herr Abgeordneter, daß wir die Gründe, welche die Landesregierung Bayern gegen die Zusammenlegung angeführt hat, auch unsererseits sehr genau untersucht haben, daß aber die Stellungnahme der Landesregierung eine andere ist als diejenige, die die Bundesregierung einnehmen kann. Wir haben die Maßnahme nur darauf zu prüfen, ob Gesetz und Satzung beachtet sind, und bei dieser Prüfung hat sich ergeben, daß wir nicht eingreifen können. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Folger. Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse in einer dem Gesetz entsprechenden Weise berücksichtigt wurden, wenn Sie bedenken, daß der bisherige Arbeitsamtsbezirk Cham der in der Bundesrepublik am stärksten krisengefährdete Arbeitsamtsbezirk ist und daß der geplante zukünftige Arbeitsamtsbezirk Schwandorf mehr als 4 000 qkm umfassen wird, d. h. mehr, als das ganze Ruhrgebiet ausmacht, wo z. B. der Arbeitsamtsbezirk Oberhausen 165 qkm umfaßt? Ich würde darauf sagen, Herr Abgeordneter, die Verhältnisse des Ruhrgebiets und des Grenzraums können Sie überhaupt nicht miteinander vergleichen. Ich muß für die Bundesanstalt in Nürnberg in Anspruch nehmen, daß 'ihre Organe mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie mit den Vertretern der öffentlichen Körperschaften besetzt sind, daß diese die Fragen geprüft und in ihre Erwägungen einbezogen haben. Die Bundesanstalt muß in irgendeiner Weise ihre Organisation vereinfachen und verbessern. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Dittrich! Herr Staatssekretär, würden Sie bitte einmal die Frage beantworten, inwieweit die Bundesregierung überhaupt auf EntDr. Dittrich scheidungen dieser autonomen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Einfluß nehmen kann? Herr Abgeordneter, ich habe bei verschiedenen Gelegenheiten hier dem Hohen Hause gegenüber zu betonen Gelegenheit gehabt, daß die Bundesregierung in Achtung der Selbstverwaltung nur ganz wenige Möglichkeiten hat, einzugreifen, und zwar nur dann, wenn Gesetz und Recht verletzt sind. Die Beschlüsse sind rechtmäßig zustandegekommen. Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Vertreter der Behörden, die im Verwaltungsrat der Bundesanstalt sitzen, einen unmittelbaren Einfluß hinsichtlich der Abstimmung zu nehmen? Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten, Herr Abgeordneter: sie hat keine Möglichkeit. Ich rufe auf die Frage IX/2 — der Abgeordneten Frau Meermann —: Hält es die Bundesregierung für richtig, wenn ein Wehrdienstverweigerer während seiner Ersatzdienstzeit ausschließlich mit Kartoffelschälen und Gemüseputzen beschäftigt wird? Ich darf darauf antworten, daß der zivile Ersatzdienst dem Gesetz entsprechend in Kranken-, Heilund Pflegeanstalten geleistet wird. Die Ersatzdienstpflichtigen werden zu pflegerischen Tätigkeiten nur herangezogen, wenn sie dafür besonders geeignet sind und wenn sie sich dafür freiwillig melden. Im übrigen werden sie auch zu Hausarbeiten und zu anderen Arbeiten in Wirtschaftsund Nebenbetrieben herangezogen. Dazu gehören u. a. Arbeiten wie Kartoffelschälen und Gemüseputzen. Herr Staatssekretär, es ist Ihnen aber doch bekannt, daß die Krankenhäuser Wehrdienstverweigerer auch dann nur sehr ungern als Hilfskräfte zu pflegerischen Arbeiten heranziehen, wenn sie sich dazu melden, und das aus Gründen, die durchaus nicht immer in der Person des betreffenden Wehrdienstverweigerers liegen? Das ist uns nicht bekannt. Im Gegenteil, Frau Abgeordnete, wir wissen, daß ein sehr starker Bedarf an Arbeitskräften bei den Heilund Krankenanstalten besteht und daß diese gerne geeignete Ersatzdienstpflichtige nehmen, wenn sie sie im Krankendienst einsetzen können. Ich will Ihnen gelegentlich gerne ein paar Beispiele geben. Aber nun habe ich noch eine weitere Frage: Wäre es nicht möglich, die Wehrdienstverweigerer, die es ja oft schwerer haben als ihre Alterskameraden — ganz einfach deswegen, weil sie sich von diesen unterscheiden —, mehr, als das bisher wohl geschehen ist, darauf aufmerksam zu machen, daß es im Bundesarbeitsministerium eine Stelle gibt, an die sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten wenden können, so wie es ja auch für die Soldaten der Bundeswehr mittlerweile selbstverständlich geworden ist, sich an den Wehrbeauftragten zu wenden? Ich kann Ihnen sagen, Frau Abgeordnete, daß wir mit einem Wehrdienstverweigerer mehr Arbeit haben als die Bundeswehr mit zehn Soldaten. Herr Abgeordneter Dittrich. Herr Staatssekretär, sind in Ihrem Hause überhaupt Fälle bekannt, in denen Wehrdienstverweigerer während ihrer Ersatzdienstzeit ausschließlich — ich betone ausschließlich — mit Kartoffelschälen und Gemüseputzen beschäftigt werden? Nein, die sind uns nicht bekannt. (Zurufe rechts: Soviel Kartoffeln gibt's doch gar nicht!)


    Rede von Dr. Carlo Schmid
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)