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    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 27. März 1963 Inhalt: Änderung einer Ausschußüberweisung . . 3081 A Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Verwaltung deutscher Auslandsschulen Dr. Schröder, Bundesminister . 3082 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 3082 C Frage des Abg. Lenz (Bremerhaven) : Vergabe von Schiffbauaufträgen ins Ausland Hopf, Staatssekretär 3082 D Frage des Abg. Kaffka: Umstände des Todes des Gefreiten Werner Klein Hopf, Staatssekretär . 3083 A, B, C Kaffka (SPD) 3083 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3083 C Frage des Abg. Drachsler: Anwendung des Bundesbaugesetzes in ländlichen Gegenden Dr. Ernst, Staatssekretär 3083 D, 3084 A, B, C Drachsler (CDU/CSU) 3083 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . 3084 A, B Lermer (CDU/CSU) . . . . . . . 3084 C Frage des Abg. Dr. Supf: Beurteilung und Beförderung von Polizeibeamten im Zusammenhang mit Anzeigen und Ordnungsstrafen Dr. Hölzl, Staatssekretär . 3084 D, 3085 A Dr. Supf (FDP) 3085 A Ertl (FDP) 3085 A, B Frage des Abg. Rollmann: Sirenen für den örtlichen Alarmdienst Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3085 B, D Rollmann (CDU/CSU) 3085 D Frage des Abg. Rollmann: Sicherung von Kulturgut Dr. Hölzl, Staatssekretär 3086 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Zusätzliches Entgelt für Sonn- und Feiertags-Dienst 3086 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Zusätzliche Vergütung für Sonntagsdienst an Beamte in Nachbarländern . 3086 B Frage des Abg. Dr. Miessner: Gewährung einer allgemeinen „Erschwerniszulage" bei großen Betriebsverwaltungen 3086 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Frage des Abg. Vogt: Deutsche Arbeiterkonferenz in Leipzig Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3086 C, D, 3087 A, B Vogt (CDU/CSU) 3086 D Matthöfer (SPD) 3087 A Wittrock (SPD) 3087 B Eichelbaum (CDU/CSU) . . . 3087 B Frage des Abg. Lemper: Willkürmaßnahmen von Ausländern in der Bundesrepublik Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 3087 C Frage des Abg. Ritzel: Weitere Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Strauß im Bundesjustizministerium Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3087 D, 3088 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3088 A, B Frage des Abg. Erler: Höhe der Dolmetschergebühren Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3088 C Frage des Abg. Faller: Hintergründe des Attentatsversuchs auf den Raketenforscher Dr. Kleinwächter 3088 C Frage des Abg. Faller: Zusammenhang zwischen Attentatsversuch auf Dr. Kleinwächter und Verschwinden von Dr. Krug und Dr. Pilz 3088 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Gleichberechtigte Behandlung von Töchtern und Söhnen als Hoferben Dr. Bucher, Bundesminister 3088 D, 3089 A Frau Diemer-Nicolaus (FDP) . . . 3088 D Frage des Abg. Kuntscher: Aufforderung der Deutschen Bundesbank zur Unterlassung der Aufnahme unnötiger Kredite Dr. Dahlgrün, Bundesminister 3089 A, B, C, D Rehs (SPD) 3089 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 3089 C Frage des Abg. Drachsler: Zweites Vierjahresprogramm für den Straßenbau Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3089 D Frage des Abg. Drachsler: Störung der langfristigen Straßenbauplanung durch Kürzung zweckgebundener Straßenbaumittel Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 3090 A, B Drachsler (CDU/CSU) 3090 B Frage des Abg. Kaffka: Hilfe für die deutsche Schuhindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3090 B, 3091 A Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 3090 D Frage des Abg. Lang (München) : Steigerung der Heizölpreise als Folge des strengen Winters Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 A Frage des Abg. Lang (München) : Maßnahmen für eine zukünftige Verhinderung von Versorgungsengpässen und unverantwortlicher Preissteigerung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 B Frage des Abg. Matthöfer: Verhalten der Fordwerke AG: Ankündigung weiterer Preissteigerungen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 D, 3092 A, B, C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3092 A, B Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3092 C Frage des Abg. Matthöfer: Ursachen des Preisauftriebs und der Arbeitslosigkeit in der amerikanischen Wirtschaft Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3092 D, 3093 A, B Matthöfer (SPD) . . . . 3092 D, 3093 A Gscheidle (SPD) 3093 A, B Frage des Abg. Matthöfer: Preispolitik der Fordwerke AG Dr. Westrick, Staatssekretär 3093 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3093 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entwicklung der Kaufkraft der D-Mark Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3093 D, 3094 B, C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 3094 B, C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3094 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3094 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 III Frage des Abg. Lemper: Übernahme deutscher Röhrenlieferungen an Sowjetrußland im Transitverkehr durch italienische Firmen Dr. Westrick, Staatssekretär . 3095 A, C Liehr (SPD) 3095 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3095 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO; in Verbindung mit der Beratung der Sammelübersicht 15 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 28. Februar 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1070) Frau Klee (CDU/CSU) 3095 D Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Neugliederung des Bundesgebietes (Erstes Neugliederungsgesetz) (Drucksache IV/834); in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Neugliederung des Gebietsteiles Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg (Abg. Dr. Kopf, Dr. h. c. Güde, Hilbert, Dr. Hauser, Dr. Bieringer u. Gen.) (Drucksache IV/846) Ausschußüberweisung 3099 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsauschusses (Drucksache IV/1063) — Zweite und dritte Beratung — 3099 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1066) — Zweite und dritte Beratung — 3099 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1073) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3100 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/1084) — Zweite und dritte Beratung — 3100 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1056); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1135) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3100 C Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1057) 3100 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG betr. „Allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung" gemäß Art. 128 des EWG-Vertrages (Drucksachen IV/567, IV/1074) 3100 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betreffend die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen im Bereich der Berufstätigkeiten des Großhandels und der Hilfsberufe des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe) (Art. 54 und 63) (Drucksachen IV/963, IV/1091, zu IV/1091) 3101 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Verordnung des Rates der EWG zur Ergänzung des Art. 40 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und des Art. 68 der Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/962, IV/1094) . . 3101 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurfeiner Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 9 über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen IV/1050, IV/1098) 3101 B Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot — Neufestsetzung) (Drucksachen IV/1041, IV/1085) 3101 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Beratung des Schrifitlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Einundfünfzigste und Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/987, IV/1040, IV/1090) 3101 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben GmbH, Stullen (Oberpfalz), (VFG) in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksachen IV/849, IV/1086) . . . . 3101 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Schwarzenberg-Kaserne in Hamburg-Harburg an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen IV/941, IV/1087) . . . . 3101 D Beratung des Mündlichen Berichts Idles Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Proviantamtes in Düsseldorf an die Stadt Düsseldorf (Drucksachen IV/942, IV/1088) . . . 3102 A Beratung ides Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Alt Moabit 4-10/Ecke Invalidenstraße 57 bis 78, an das Land Berlin (Drucksachen IV/853, IV/1089) . . . . . . . . . 3102 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnants Barth (Drucksache IV/1062) 3102 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode 1962/63 (Drucksache IV/1076) 3102 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksache IV/178); Schriftlicher Bericht dies Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1020, zu IV/1020) — Zweite Beratung — Dr. Achenbach (FDP) . . 3102 C, 3107 A, 3108A, 3109 D Dr. Bucher, Bundesminister 3103 D, 3117 A, 3128B, 3137 A, 3138A, 3139B, 3140C Dr. Müller-Emmert (SPD) . 3105 B, 3107 D, 3109A, 3134D, 3137B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3106 B, 3109 D, 3116B, 3132 B, 3142 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3107 C, 3119 C, 3138 B, 3140 A, 3142 B, 3143 D, 3151 A Memmel (CDU/CSU) . . 3107 C, 3123 A, 3124 C, 3138 D Dr. Winter (CDU/CSU) 3108 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 3108 C, 3114 A, 3129 A, 3133 A, 3134 C, 3135 B, 3139A, 3139C, 3140B Dürr (FDP) 3108 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3109 C, 3120 B, 3152 A Busse (FDP) . . 3111 A, 3113 A, 3114C, 3137D, 3143B, 3144 C Hirsch (SPD) . . 3111 C, 3115 B, 3117 C, 3141 B, 3150 A Schlee (CDU/CSU) . . . 3112 B, 3127 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3113 C, 3131 B Jahn (SPD) . . . 3121 B, 3126 B, 3145 A Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . . 3130 C Benda (CDU/CSU) . . . 3136 B, 3147 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 3139 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3142 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 3143 C, 3144 A Beratung ides Mündlichen Berichts ides Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Strauß gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Adolf Miehr und Rolf Bossi, München, vom 8. August 1963 (Drucksache IV/977) Dürr (FDP) 3152 B Entwurfeines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen IV/527, zu IV/527, Nachtrag zu IV/527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3153 B Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3154 C Kuntscher (CDU/CSU) . . 3156 B, 3157 A Rehs (SPD) 3156 C Dr. Rutschke (FDP) . 3157 C Dr. Barzel, Bundesminister . . . . 3157 D Nächste Sitzung 3158 C Anlagen 3159 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3081 69. Sitzung Bonn, den 27. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 68. Sitzung Seite 3076 D Zeile 22 statt „uns darüber": uns nicht darüber; Seite 3077 A Zeile 5 statt „Auszeichnungen" : Aufzeichnungen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 27. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bergmann * 30. 3. Beuster 20. 4. Birkelbach * 30. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 27. 3. Brück 27. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Burgemeister 27. 3. Dr. Deist * 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Heiland 27. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Holkenbrink 27. 3. Illerhaus * 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Kühn (Hildesheim) 27. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr * 30. 3. Lücker (München) * 30. 3. Margulies * 30. 3. Mauk * 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 3. Mertes 27. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Murr 27. 3. Nellen 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Rademacher * 30. 3. Rasner 27. 3. Ravens 27. 3. Reichmann 27. 3. Richarts * 30. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schultz 27. 3. Seibert 27. 3. Seifriz * 30. 3. Dr. Starke * 30. 3. Storch * 30. 3. Frau Strobel * 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31.3. Weinkamm * 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski * 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 6. 4. Frau Döhring 20. 4. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Dr. von Merkatz 7. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 22. März 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 255. Sitzung am 22. März 1963 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1963 verabschiedeten 3160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (UnfallversicherungsNeuregelungsgesetz — UVNG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die in der Anlage aufgeführten Entschließungen gefaßt. Dr. Meyers Vizepräsident Bonn, den 22. März 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. März 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. März 1963 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) 1. Hinsichtlich einer höheren Beitragsbelastung im Bereich der Landwirtschaft wird erwartet, daß der Bund einen angemessenen Anteil dieser Mehrbelastung übernimmt, weil die schlechten Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft es den landwirtschaftlichen Betrieben unmöglich machen, die Mehrbelastung aus höheren Unfallversicherungsbeiträgen zu tragen. 2. Der Bundesrat macht sich den Inhalt der Entschließung des Deutschen Bundestages (Umdruck 205) zu eigen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 54 Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen. Im Hinblick auf die anerkannt schwierige Lage der deutschen Seeschiffahrt und die Inanspruchnahme auch der Seeberufsgenossenschaft zur Aufbringung der Altrenten im Bergbau erscheint es nicht vertretbar, daß die Seeberufsgenossenschaft aus ihren Mitteln weiterhin Renten für kriegsbedingte Unfälle gewährt, die sich vor dem 1. Januar 1942 und nach dem 8. Mai 1945 ereignet haben. Anlage 3 Umdruck 226 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In § 112 Abs. 3 wird nach den Worten „oder 177" eingefügt: „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220 a Abs. 1 Nr. 1." b) § 112 Abs. 4 wird gestrichen. 2. In Artikel 3 wird als Nummer 6 angefügt: ,6. Als § 150 wird eingefügt: „§ 150 Ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassener Rechtsanwalt kann von der Verteidigung durch das erkennende Gericht nicht ausgeschlossen werden." ' 3. In Artikel 9 wird als Nummer 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In anderen Fällen ist die Sache an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung oder, wenn dies nicht möglich ist, an eine andere Kammer des Gerichts, dessen Urteil aufgehoben wird, zu verweisen." ' 4. In Artikel 11 wird als Nummer 2 a eingefügt: ,2a. Dem § 69 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Der Vorsitzende bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken; diese Anordnung kann nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder der Kammer nötig wird." ' Bonn, den 25. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 231 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 113 Abs. 1 folgende Fassung: "(1) Ist die Tat nur mit Gefängnis bis zu einem Jahr, mit Haft oder mit Geldstrafe, allein Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3161 oder nebeneinander, bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden." 2. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 121 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nicht aufrechterhalten werden." 3. Artikel 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Dieses Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 26. März 1963 Dr. Achenbach Dr. Kohut Dr. Imle Dr. Atzenroth Dr. Effertz Dr. Mälzig Zoglmann Burckardt Dr. Supf Dr. Hoven Dr. Rutschke Soetebier Dr. Hamm Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Walter Anlage 5 Umdruck 230 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In § 116 StPO wird der folgende neue Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Der Richter kann schließlich auch den Vollzug eines Haftbefehls, der nach § 112 Abs. 3 oder 4 erlassen worden ist, unter der Bedingung aussetzen, daß der Beschuldigte bestimmte Weisungen befolgt." b) (In § 116 StPO Abs. 3 werden die Worte „Absatz 1 oder 2" durch die Worte „Absatz 1, 2 oder 2 a" ersetzt. 2. Artikel 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert: In § 142 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie" gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 5 wird wie folgt geändert: § 148 Abs. 2 wird gestrichen. 4. Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: 02. § 153 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Ist bei einem Vergehen die Schuld des Täters gering, so kann die Staatsaniwaltschaft mit Zustimmung des zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts das Verfahren einstellen." b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31) Bonn, den 26. März 1963 Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 233 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 116 Abs. 2 Satz 2 gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Anlage 7 Umdruck 235 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Dr. Winter, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 142 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In den Fällen des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie des § 140 Abs. 2 können auch Rechtskundige, welche die vorgeschriebene erste Prüfung für den Justizdienst bestanden haben und darin seit mindestens einem Jahr und drei Monaten beschäftigt sind, für den ersten Rechtszug als Verteidiger bestellt werden, jedoch nicht für das Berufungsverfahren vor der Großen Strafkammer und nicht für die Verhandlung vor Richtern, denen sie zur Ausbildung überwiesen sind." ' Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Dr. Winter Lemmrich 3162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 4 1. Nummer i erhält folgende Fassung: ,1. § 136 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Der Beschuldigte ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern, und zu befragen, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle." ' 2. In Nummer 3 wird § 163 a wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder durch Beamte des Polizeidienstes sind die §§ 136 und 136 a anzuwenden. Ein Hinweis auf Strafvorschriften (§ 136 Abs. 1 Satz 1) ist bei der polizeilichen Vernehmung nicht erforderlich." b) Absatz 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Lemmrich Anlage 9 Umdruck 236 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Seidl (München) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 wird die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Seidl (München) Lang (München) Ehnes Lemmrich Anlage 10 Umdruck 243 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 5 Nr. 1 wird wie folgt geändert: In § 23 Abs. 1 StPO wird hinter „Ein Richter, der" eingefügt „gegen Einwendungen des Angeschuldigten nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeschuldigten außer Verfolgung zusetzen,". 2. Artikel 7 wird wie folgt geändert: Nach der Nr. 5 a wird eingefügt: ,5 b Nach § 202 a wird eingefügt: „§ 202 b (1) Richtet sich die Anklage gegen mehr als einen Angeschuldigten, dann kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die völlige oder teilweise Trennung der einzelnen Strafsachen anordnen, wenn diese Trennung für das Verfahren zweckmäßig isst oder gegenüber einzelnen Angeschuldigten der Billigkeit entspricht. (2) Sind durch die Anklage gegen denselben oder gegen mehr als einen Angeschuldigten Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören oder für die einzeln verschiedene Gerichtsstände begründet sind, miteinander verbunden worden, dann gilt die Vorschrift des Absatzes 1 entsprechend. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 wird in der Anordnung über die Trennung der Strafsachen auch bestimmt, vor welchem Gericht oder welchen ,Gerichten die getrennten Hauptverhandlungen stattfinden sollen." ' 5 c Nach § 202 b StPO wird eingefügt: „§ 202 c Hat die Staatsanwaltschaft bei der Bezeichnung des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, die Vorschriften der § 24 Abs. 1 Nr. 3, § 25 Nr. 2 Buchstabe c, § 26 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 2 oder § 74 b Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes angewandt, so kann auf Antrag oder von Amts wegen auch vor einem anderen zuständigen Gericht als dem in der Anklageschrift bezeichneten des Hauptverfahren eröffnet werden. Wohnt dem anderen Gericht die höhere Zuständigkeit bei, so werden die Akten diesem Gericht zur Entscheidung vorgelegt." ' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3163 3. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 3 wird in § 73 Absatz 3 gestrichen. b) In Nr. 4 wird in § 82 Abs. 2 der letzte Halbsatz gestrichen. 4. Artikel 13 wird wie folgt geändert: Nr. a 4 (betr. § 41 Abs. 2 Satz 2 IGG) wind gestrichen. Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Dr. h. c. GÜde Dr. Kanka Anlage 11 Umdruck 240 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 Nr. i erhält § 23 Abs. 2 StPO folgenden Satz 2: „Gleiches gilt für den Richter, der die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung oder ihre Fortdauer angeordnet, eine solche Anordnung bestätigt oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat." Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Dr. Kanka Anlage 12 Umdruck 237 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 7 wird die Nummer 5 a gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Lemmrich Seidl (München) Lang (München) Ehnes Anlage 13 Umdruck 242 (1 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 wird folgende Nr. 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) In anderen Fällen ist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht, dessen Urteil aufgehoben wird, zurückzuverweisen. Zugleich bestimmt das Revisionsgericht, daß die Sache nicht mehr von derselben Abteilung oder Kammer des Gerichts zu verhandeln und entscheiden ist, wenn es die Belange der Rechtspflege bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, angemessen erscheinen lassen. Das Revisionsgericht kann unter diesen Voraussetzungen die Sache an ein zu demselben Land gehörendes benachbartes Gericht gleicher Ordnung zurückverweisen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen."' Bonn, den 27. März 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Anlage 14 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178 und IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: ,02. § 153 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „und die Folgen der Tat unbedeutend sind" gestrichen."' b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31) Bonn, den 27. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 239 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes 3164 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 wird wie folgt geändert: Zwischen den Nrn. 01 und 02 wird die folgende neue Nr. 01 a eingefügt: ,01 a. In § 53 wird in Absatz 1 Nr. 3 hinter „ (vereidigte Bücherrevisoren)" das Wort „und" durch einen Beistrich ersetzt und hinter dem Wort „Steuerberater" eingefügt „und Steuerbevollmächtigte".' Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Anlage 16 Umdruck 227 Änderungsantrag der Abgeordneten Jahn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 11 Nr. 9 wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Jahn Haase (Kellinghusen) Biegler Frau Herklotz Blachstein Kaffka Dröscher Matthöfer Deringer Dr. Mommer Felder Dr. Reischl Flämig Dr. Schmidt (Offenbach) Gscheidle Schwabe Anlage 17 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395, IV/527). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 3 Nr. 2 (§ 30 Abs. 2 neue Sätze 2 und 3 LA-EG-Saar) werden jeweils die Worte „1. September 1962" ersetzt durch die Worte „1. Juni 1963". 2. In Artikel II § 6 Abs. 3 werden die Worte „1. Januar 1963" ersetzt durch die Worte„ 1. Juni 1963". Bonn, den 26. März 1963 Schmücker und Fraktion Heide Ollenhauer und Fraktion Dr. Danz Schultz und Fraktion Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard vom 15. März 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Junghans (Drucksache IV/1022, Fragen III/ 1 und III/2) Treffen Pressemeldungen zu, daß die von der Bundesregierung vorgesehene Ausgleichskasse für Blei und Zink vorerst nicht in Funktion treten wird? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um im verzerrten internationalen Wettbewerb den deutschen Metallerzbergbau und die deutsche Metallverhüttung zu schützen? 1. Die Bundesregierung hatte bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Antrag nach Artikel 226 des EWG-Vertrages auf Genehmigung einer Preisausgleichskasse für Blei und Zink gestellt. Die Kommission war aber lediglich bereit, den Antrag unter der Auflage zu genehmigen, daß die Einfuhren aus dem EWG-Bereich von der Ausgleichsabgabe entlastet werden. In dieser Form kann der Preisausgleich für Blei und Zink nicht durchgeführt werden, weil die Wettbewerbslage der deutschen Verarbeiter von Blei und Zink gegenüber den Industrien der anderen Mitgliedstaaten wesentlich beeinträchtigt würde. Die Bundesregierung hat daher den Antrag auf Genehmigung des Preisausgleichs zurückgezogen. 2. Die veränderte Situation erfordert eine erneute eingehende Prüfung, welche anderen Maßnahmen wirtschaftspolitischer und handelspolitischer Art getroffen werden können, um den deutschen Metallerzbergbau zu entlasten. Die Prüfung ist bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem ist von grundsätzlicher Bedeutung. Das Problem, Herr Kollege Jahn, ist nicht neu. Es taucht hier im Hause heute nicht zum erstenmal auf. Der Rechtsausschuß hat in seinen Beratungen über die Strafprozeßnovelle, die mehr als ein Jahr gedauert haben, Anlaß, Zeit und Gelegenheit genommen, sich mit dieser Frage sehr eingehend zu beschäftigen.
    Ich verstehe, Herr Kollege Jahn, zunächst einmal nicht Ihre Empfehlungen, die Sie uns für das Verfahren geben. Die ganzen Beratungen im Laufe des heutigen Tages über die Strafprozeßnovelle haben gerade auch von Ihrer Seite und von seiten Ihrer



    Benda
    Kollegen zum Teil mit Recht die Forderung gebracht: Hier in diesem oder jenem Punkte müssen wir einmal eine klare Entscheidung treffen, hier müssen wir einen neuen Weg in die Zukunft weisen, hier müssen wir zeigen, welcher Auffassung wir sind. — Und nun — welche Töne, Herr Kollege Jahn, höre ich! „Wir wollen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir wollen auch nicht die Entwicklung ersticken. Wir müssen noch weitere Überlegungen anstellen. Wir brauchen mehr Gelassenheit. Wozu denn jetzt überhaupt eine Regelung!" Alles Ausdrücke, die Sie, Herr Kollege Jahn, verwendet haben.
    Sie haben freundlicherweise gesagt, daß Sie für die Argumente der Gegenauffassung — die Sie ja zusammengefaßt selber vorgetragen haben — viel Verständnis haben. Ich bedaure, Ihnen das gleiche nicht in allen Punkten bestätigen zu können; ich habe für einen guten Teil Ihrer Argumente wenig oder gar kein Verständnis.
    Kollege Jahn, hier liegt eine Forderung auf dem Tisch des Hauses, mit der sich der Strafrechtsausschuß des Deutschen Anwaltvereins in einer einstimmig angenommenen Entschließung im Jahre 1959 beschäftigt hat, in der der Strafrechtsausschuß der Rechtsanwälte gesagt hat: Hier ist ein Problem, das zu regeln überfällig ist, das keinen Aufschub duldet, das, wenn irgend möglich, noch vor Einbringung und Verabschiedung der Kleinen Strafprozeßreform verabschiedet werden sollte. — Dazu ist es — ich kann nur sagen: leider — nicht gekommen.
    Hier, meine Damen und Herren, liegt ein Problem auf dem Tisch, von dem die Internationale Strafrechtsvereinigung, ein internationales Juristengremium, auf ihrer Tagung in Lissabon 1961 mit aller Klarheit und Entschiedenheit dasselbe Ergebnis gefordert hat, zu dem wir nach einjährigen Ausschußberatungen über die Strafprozeßnovelle gekommen sind.
    Ich verstehe nicht, wie man angesichts dieser Situation, angesichts im übrigen, Herr Kollege Jahn, auch der eindeutigen Auffassung der übergroßen Mehrheit aller Mitglieder des Rechtsausschusses, gleichgültig welcher Fraktion sie angehören, heute sagen kann, daß das Problem eigentlich noch nicht durchdacht sei und daß man darüber zu einem späteren Zeitpunkt einmal nachdenken könne. So fortschrittlich, Herr Kollege Jahn, in einer Reihe von Punkten heute, und hier so langsam, so konservativ, Herr Kollege Jahn; ich bin versucht zu sagen: so reaktionär!

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Jahn: Das zeigt nur, daß Sie gar nicht verstanden haben, worum es geht!)

    Kollege Jahn, nichts gegen Anselm von Feuerbach. Feuerbach kannte das Fernsehen und die Filmkameras noch nicht.
    Sie haben gesagt — ich darf auf einige Ihrer Sachargumente eingehen —, das sei ja alles weiter nicht so schlimm, es sei ja bei allen Ereignissen von einem gewissen öffentlichen Rang üblich, daß da Fernsehen und Kamera dabei ist. Nun, ich will mich
    hier nicht darüber unterhalten, ob das an sich eine erfreuliche Sache ist oder ob das nicht auch seine Kehrseiten hat. Diese Möglichkeit ist zugelassen, dagegen ist im Rahmen der Aufrechterhaltung der Ordnung relativ wenig zu machen, und wir haben das hinzunehmen. Es gibt Situationen, in denen ich nicht überzeugt bin, daß damit der Sache, die dort abgehandelt wird, ein wirklich guter Dienst geleistet wird; ein Problem, das etwa auch in diesem Hause bei der Frage der Zulassung dieser Kommunikationsmittel eine Rolle gespielt hat.
    Herr Kollege Jahn, ich stutze sehr bei dem Ausdruck, daß es doch bei allen Ereignissen von einem gewissen öffentlichen Rang üblich sei, so zu verfahren. Meine Damen und Herren, ich halte den Strafprozeß nicht für ein „Ereignis von gewissem öffentlichem Rang". Ich halte ihn für ein Ereignis, bei dem es um das Schicksal eines Einzelmenschen geht und bei dem im Vordergrund aller Überlegungen nicht das Interesse der Öffentlichkeit, das berechtigt sein mag, zu erfahren, was sich zugetragen hat, stehen muß, sondern die Situation des Einzelmenschen, der in einer einmaligen, schwierigen Situation steht.
    Sicher, Kollege Jahn, Feuerbach hat schon recht: Weil das Volk urteilt und weil im Namen des Volkes geurteilt wird, ist das Volk berechtigt und sogar moralisch verpflichtet — da stimme ich Feuerbach und Ihnen zu —, zum Gericht zu gehen und Zeuge dieser Sache zu sein. Daß das auch nicht immer erfreulich ist, haben Sie, nebenbei bemerkt, zu Recht gesagt. Aber das sind Dinge, die wir hinzunehmen haben um der Ausübung der Kontrollfunktion des Volkes bei der Gerichtsbarkeit willen. Aber das Volk, Herr Kollege Jahn — und so sagt es Feuerbach —, muß hingehen, es muß sich der Situation im Gerichtssaal stellen. Es darf sich nicht zu Hause vor den Fernsehschirm setzen und das sehen, was ihm durch den Filter des Reporters oder der Fernsehkamera gegeben wird.

    (Beifall.)

    Das, Herr Kollege Jahn, ist der entscheidende Unterschied.
    Ihr ganzes Gedankenmodell scheint mir etwas davon auszugehen, als ob das eine Art erweiterter Gerichtssaal wäre. Nun, darüber möchte man streiten. Aber es widerspricht den Realitäten. Es ist nicht so, daß man mit den Mitteln des Films oder des Fernsehens den Ablauf der Verhandlung tatsächlich von Anfang bis zum Ende miterlebt.

    (Abg. Blachstein: Der Zeitungsleser erlebt es auch nicht mit!)

    — Ich komme sofort auf das Problem des Zeitungslesers, Herr Blachstein, wenn Sie mir einen Augenblick Geduld schenken. Was dem Zuschauer am Bildschirm oder in der Wochenschau oder wo immer geboten wird, ist der Ausschnitt, ist die Selektion, die unter Umständen entstellende, durch Auslassung entstellende Darstellung eines Vorganges.
    Ich brauche es gerade Ihnen, Herr Kollege Jahn, der Sie die Unterlagen kennen, die von der Rechtsanwaltskammer gekommen sind, nicht vorzulesen. Aber ich denke etwa an das eine, was dort geschil-



    Benda
    dert wird — und das muß man im Auge haben —: die Möglichkeit der Schilderung eines Prozesses, der die Öffentlichkeit in starkem Maße erregt, eines Prozesses, in dem Massenmordfälle, politische Verbrechen, womöglich die scheußlichen Verbrechen der Vergangenheit vorkommen. Diese Dinge kann man manipulieren, indem man gegeneinanderstellt oder sogar durch Überspielung ineinanderblendet etwa die Darstellung des Plädoyers des Staatsanwalts in einem solchen Prozeß, der Anklage, und das Bild von Massengräbern von Ermordeten oder anderen Dingen, die dann optisch das Argument des Wortes unterstreichen und dadurch den Zuschauer hypnotisch geradezu zu einem bestimmten Vorurteil bringen. Meine Damen und Herren, das ist doch eine Sache, deren Gefährlichkeit, deren Problematik gar nicht zu übersehen ist und bei der man von einem fairen Prozeß, von dessen Notwendigkeit seit heute morgen den ganzen Tag mit Recht geredet worden ist, für den Angeklagten, sei er schuldig oder nicht schuldig — denn es ist erst das Ziel des Prozesses, das herauszubekommen —, vernünftigerweise und billigerweise nicht mehr sprechen kann.
    Herr Kollege Blachstein, Sie werfen ein: die Presse auch. Das ist richtig, die Presse auch. Die Presse bringt aber Berichte, von denen, wie ich glaube, der Zeitungsleser ernsthaft nichts anderes annehmen wird, als daß es die Mitteilung eines Reporters über das ist, was er selbst gesehen hat. Der Presse fehlt die uns allen bekannte eigentümliche Faszination des Bildes. In einem gewissen Umfange ist sie vorhanden, wenn etwa Pressefotografien dem Wortbericht beigefügt werden. Daß dort die Probleme beginnen, wissen wir auch alle. Das ist ja auch eines der Probleme aus diesem Komplex: das Foto des Angeklagten im Gerichtssaal und derartige Dinge, aber noch viel stärker. Jeder, der etwas von der Wirkung des Fernsehens oder überhaupt der optischen Mittel weiß, muß doch zugeben, daß die hypnotisierende und faszinierende Wirkung eines Bildeindrucks im Fernsehen oder im Film ungleich größer ist als der Bericht eines Reporters, wenngleich ich Ihnen natürlich zugeben muß, daß man sich in dem einen oder anderen Fall wirklich fragen muß, ob der Bericht eines Reporters, wenn es ein Teil der mehr zum Sensationellen neigenden Presse ist, nicht hart an die Grenzen dessen geht, was eigentlich noch erträglich ist, oder diese Grenzen nicht sogar überschreitet.
    Ich meine — um noch einmal auf das Argument der Öffentlichkeit im Gerichtssaal zurückzukommen, Herr Kollege Jahn —: Dinge, wie sie sich in bestimmten, uns allen bekannten Mordprozessen in München und anderswo abgespielt haben und leider noch immer abspielen, gehen an die 'Grenze dessen, was unter Aufrechterhaltung des von uns allen selbstverständlich anerkannten Prinzips der Öffentlichkeit des Verfahrens noch mit der Würde sowohl des Gerichts als auch Ides Angeklagten vereinbar ist; es liegt dann in der Verantwortung des Gerichtsvorsitzenden, für die Aufrechterhaltung der notwendigen Ordnung zu sorgen.
    Herr Kollege Jahn, es geht— ich darf es noch einmal sagen — um die Würde des Gerichts. Dabei
    'ist es nicht nur eine technische Frage, ob die Kabel im Saal herumliegen. Darüber ließe sich reden. Das ließe sich, wenn man es wollte, technisch überwinden, daß solche Dinge nicht auftreten. Das ist bare Selbstverständlichkeit. Es geht um die Würde des Gerichts, das in dem Raum vor dem Volk, das dort repräsentiert ist durch die zugelassene Öffentlichkeit, mit den Prozeßbeteiligten verhandelt und nicht zulassen darf, daß der Prozeß unter Umständen entstellt — wir wissen, daß es vorgekommen ist —, unter Umständen ausgewählt und — in jeder Auswahl liegt
    subjektives Moment — dann an die Öffentlichkeit weitergegeben wird. Das beeinträchtigt, wie ich glaube, die Würde des Gerichts, und es beeinträchtigt, was weitaus entscheidender ist, was ausschlaggebend ist und was doch der Leitgedanke unserer ganzen Überlegungen am heutigen Tage ist, in einem für mein Gefühl und wohl für das Gefühl der Mehrheit des Ausschusses unerträglichen Ausmaße die Würde des Menschen, der dort vor seinen Richtern in einer einmaligen, außerordentlich schwierigen Situation steht und der einen Anspruch darauf hat, daß die Menschen, mit denen er im Prozeß zu reden hat, und auch die Menschen, die Zeugen seines vielleicht psychischen und moralischen Zusammenbruchs sind, ihm genauso ins Auge sehen, wie er gezwungen ist, ihnen ins Auge zu sehen.
    Ich glaube, daß wir hier doch an eine Grundfrage kommen, die man mit technischen Methoden und technischen Vorschlägen nicht bereinigen kann. Hier, Herr Kollege Jahn, würden sich wirklich die Geister scheiden. Ich halte es für einen Fortschritt, daß der Rechtsausschuß — und das ist nur konsequent und zeigt, worum es wirklich geht — im Gegensatz zum Regierungsentwurf gesagt hat, daß auch und gerade bei der Urteilsverkündung eine solche Übertragung nicht zulässig ist. Denn das ist doch der entscheidende, der schrecklichste Augenblick für den von einem Strafverfahren betroffenen Menschen. Es wäre ein unerträglicher Gedanke, Un diesem Augenblick technische Mittel des Fernsehens und des Films und all die anderen Mittel zuzulassen und den Zusammenbruch eines Menschen verzerrt vor das Auge der Öffentlichkeit bringen zu lassen.
    Es wäre einiges hinzuzufügen. Ich möchte mich auf diese Bemerkungen beschränken. Herr Kollege Jahn, ich darf nur noch sagen: ich glaube nicht, daß Ihre verfassungsrechtlichen Argumente, die auf Art. 5 gestützt worden sind, die, wenn ich mich recht entsinne, übrigens dm Ausschuß im einzelnen erörtert worden sind — —

    (Zuruf des Abg. Jahn.)

    — Nein? Dann erinnere ich mich falsch. Aber diese Argumente sind mir nicht neu. Ich glaube nicht, daß sie begründet sind.
    Ich darf es noch einmal im letzten Satz sagen: Es stehen hier gegenüber das Interesse der Berichterstattung, das Interesse der Öffentlichkeit und das Interesse der Menschenwürde, Art. 1 des Grundgesetzes. Ich würde, vor diesen Konflikt gestellt, ohne Zögern dem Grundrecht der Menschenwürde



    Benda
    den Vorrang geben. Ich bitte Sie, den Antrag der Kollegen abzulehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß es mir in der Seele wehtut, meinem Freund Gerhard Jahn widersprechen zu müssen. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß ich das für sehr falsch halte, was er hier vorhat, muß ich es tun. Viel von dem, was ich sagen wollte, hat Herr Kollege Benda in seinen ausgezeichneten Ausführungen vorweggenommen. Ich glaube, ich kann mich daher sehr kurz fassen und mich damit begnügen, einige Dinge richtigzustellen, die vielleicht ¡in den Ausführungen des Kollegen Jahn etwas schief dargestellt worden sind.
    Zunächst möchte ich meinen — das ist vielleicht eine wesentliche Sache —, daß es ganz sicher unrichtig ist — darüber kann es eigentlich keinen Streit geben —, wenn Herr Jahn meint, die Sache sei noch nicht reif, man müsse das noch mehr überlegen und abwarten, wie die Dinge weiterlaufen. Ich möchte behaupten, die technischen Kommunikationsmittel oder, vielleicht besser gesagt in diesem Zusammenhang, Indiskretionsmittel unserer Zeit

    (Beifall)

    zeichnen sich nicht dadurch aus, 'daß ihre Wirkung weniger wird, sondern dadurch, daß es immer schlimmer, wird. Was passiert alles auf diesem Gebiet! Jetzt haben wir das Schwarz-Weiß-Fernsehen. Bald kommt das Farb-Fernsehen. Die Technik wird sich vervollkommnen, aber das Problem als solches wird immer schlimmer werden und nicht weniger schlimm. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Sache nicht jetzt zu entscheiden, — so oder so. Ich meine, wir müssen sie so entscheiden, wie es der Rechtsausschuß getan hat, nämlich in dem Sinne, daß diese Übertragungen verboten werden.
    Ich meine, daß das Argument des Herrn Jahn, damit würde die Öffentlichkeit, die doch nötig sei, im Strafverfahren gefährdet, ganz sicher nicht richtig ist. Es ist noch niemand auf die dee gekommen, einem Richter vorzuschreiben, daß er eine unbeschränkte Zahl von Menschen in den Gerichtssaal hineinlassen müsse. Er muß nur so viel hineinlassen, wie der Gerichtssaal Plätze hat, und keinen einzigen mehr. Der Gesichtspunkt der Öffentlichkeit hat den Sinn, das Geheimverfahren zu vermeiden.

    (Abg. Jahn: Falsch!)

    Es hat aber nicht den Sinn, daß Menschen in Hemdsärmeln und Filzpantoffeln am häuslichen Herd sich anschauen, wie ein anderer Mensch leidet und in Sorge ist.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Ich glaube auch nicht, daß Herr Jahn recht hat, wenn er meint, die Beteiligten in dem Strafverfahren würden in ihrer Wirkungsmöglichkeit durch
    Fernsehen oder Rundfunk nicht beeinträchtigt. Es ist ein Unterschied, ob man in einem stillen Gerichtssaal vernommen wird, persönlich, oder ob ein Scheinwerfer auf das Gesicht gerichtet und eine Aufnahmekamera da ist. Schon wir Parlamentarier wissen, daß man dadurch in seiner Wirkungsmöglichkeit beeinträchtigt werden kann. Ein einfacher Mensch, der einen solchen Scheinwerfer auf sich gerichtet fühlt und merkt: Millionen hören zu und sehen mich!, ist nicht mehr unbefangen. Wollte man das bestreiten, würde man die Wirklichkeit auf den Kopf stellen.

    (Beifall.)

    Ich glaube auch, daß es nicht richtig ist, wenn Herr Jahn sagt, daß gegenwärtige Recht sehe doch bereits vor, daß solche Übertragungen nur mit Zustimmung aller Prozeßbeteiligten erfolgen 'dürften. Das ist nicht wahr. Die vorhin zitierte Entscheidung besagt, daß bis zur Urteilsverkündung und bei den Plädoyers nicht aufgenommen werden darf, wenn die Prozeßbeteiligten nicht einverstanden sind. Mit anderen Worten: gegen den Widerspruch des Verteidigers darf dessen Plädoyer nicht übertragen werden. Aber diese Entscheidung besagt nicht, daß auch die Urteilsverkündung und Urteilbegründung nicht übertragen werden dürfen. Ich möchte meinen, daß es gerade zu diesem Zeitpunkt ums Ganze geht. Nun dieses arme Menschlein, das vor Gericht gestanden hat, der sogenannten Öffentlichkeit aus Sensationslust zu präsentieren, ist eine so ungute Sache, daß ich mich beim besten Willen nicht damit einverstanden erklären kann.

    (Beifall.)

    Mit Herrn Kollegen Benda halte auch ich das Argument aus dem Art. 5 für in keiner Weise durchgreifend. Denn durch das Verbot der Übertragungsmöglichkeit aus dem Gerichtssaal wird die Berichterstattung von Film, Fernsehen und Rundfunk in keiner Weise beeinträchtigt. Berichten dürfen sie, so viel sie wollen, so viel sie können, um, wie es in den Richtlinien für Strafverfahren so schön heißt, das Strafverfahren unserem Volke nahezubringen. Wir haben ja den Versuch in dieser Serie: „Das Fernsehgericht tagt" gehabt; ob er gelungen ist oder nicht, möchte ich dahingestellt sein lassen. Hier wurde doch unseren Bürgern gezeigt, wie ein solches Strafverfahren abläuft. Das ist also eine Möglichkeit, den angestrebten Zweck zu erreichen.

    (Zuruf von der Mitte: Besser als „Der peinliche Prozeß"!)

    — Besser als der „Peinliche Prozeß".
    Das entscheidende ist aber folgendes. Es kommt — das hat Herr Benda sehr gut gesagt — sicher auch auf die Würde des Gerichtes an; aber wichtiger ist die Würde des Menschen. In Art. 1 unseres Grundgesetzes heißt es:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Ich meine, es ist Sache der Strafprozeßordnung, als
    Ausführungsgesetz zu diesem Art. 1 sicherzustellen,
    daß nicht über ihre Bestimmungen und die Behand-



    Hirsch
    lung des Strafprozesses in der sogenannten Öffentlichkeit der Art. 1 unseres Grundgesetzes zunichte gemacht wird.

    (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.)