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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 27. März 1963 Inhalt: Änderung einer Ausschußüberweisung . . 3081 A Fragestunde (Drucksache IV/1093) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Verwaltung deutscher Auslandsschulen Dr. Schröder, Bundesminister . 3082 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 3082 C Frage des Abg. Lenz (Bremerhaven) : Vergabe von Schiffbauaufträgen ins Ausland Hopf, Staatssekretär 3082 D Frage des Abg. Kaffka: Umstände des Todes des Gefreiten Werner Klein Hopf, Staatssekretär . 3083 A, B, C Kaffka (SPD) 3083 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3083 C Frage des Abg. Drachsler: Anwendung des Bundesbaugesetzes in ländlichen Gegenden Dr. Ernst, Staatssekretär 3083 D, 3084 A, B, C Drachsler (CDU/CSU) 3083 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . 3084 A, B Lermer (CDU/CSU) . . . . . . . 3084 C Frage des Abg. Dr. Supf: Beurteilung und Beförderung von Polizeibeamten im Zusammenhang mit Anzeigen und Ordnungsstrafen Dr. Hölzl, Staatssekretär . 3084 D, 3085 A Dr. Supf (FDP) 3085 A Ertl (FDP) 3085 A, B Frage des Abg. Rollmann: Sirenen für den örtlichen Alarmdienst Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3085 B, D Rollmann (CDU/CSU) 3085 D Frage des Abg. Rollmann: Sicherung von Kulturgut Dr. Hölzl, Staatssekretär 3086 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Zusätzliches Entgelt für Sonn- und Feiertags-Dienst 3086 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Zusätzliche Vergütung für Sonntagsdienst an Beamte in Nachbarländern . 3086 B Frage des Abg. Dr. Miessner: Gewährung einer allgemeinen „Erschwerniszulage" bei großen Betriebsverwaltungen 3086 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Frage des Abg. Vogt: Deutsche Arbeiterkonferenz in Leipzig Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3086 C, D, 3087 A, B Vogt (CDU/CSU) 3086 D Matthöfer (SPD) 3087 A Wittrock (SPD) 3087 B Eichelbaum (CDU/CSU) . . . 3087 B Frage des Abg. Lemper: Willkürmaßnahmen von Ausländern in der Bundesrepublik Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 3087 C Frage des Abg. Ritzel: Weitere Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Strauß im Bundesjustizministerium Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3087 D, 3088 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3088 A, B Frage des Abg. Erler: Höhe der Dolmetschergebühren Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3088 C Frage des Abg. Faller: Hintergründe des Attentatsversuchs auf den Raketenforscher Dr. Kleinwächter 3088 C Frage des Abg. Faller: Zusammenhang zwischen Attentatsversuch auf Dr. Kleinwächter und Verschwinden von Dr. Krug und Dr. Pilz 3088 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Gleichberechtigte Behandlung von Töchtern und Söhnen als Hoferben Dr. Bucher, Bundesminister 3088 D, 3089 A Frau Diemer-Nicolaus (FDP) . . . 3088 D Frage des Abg. Kuntscher: Aufforderung der Deutschen Bundesbank zur Unterlassung der Aufnahme unnötiger Kredite Dr. Dahlgrün, Bundesminister 3089 A, B, C, D Rehs (SPD) 3089 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 3089 C Frage des Abg. Drachsler: Zweites Vierjahresprogramm für den Straßenbau Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3089 D Frage des Abg. Drachsler: Störung der langfristigen Straßenbauplanung durch Kürzung zweckgebundener Straßenbaumittel Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 3090 A, B Drachsler (CDU/CSU) 3090 B Frage des Abg. Kaffka: Hilfe für die deutsche Schuhindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3090 B, 3091 A Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 3090 D Frage des Abg. Lang (München) : Steigerung der Heizölpreise als Folge des strengen Winters Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 A Frage des Abg. Lang (München) : Maßnahmen für eine zukünftige Verhinderung von Versorgungsengpässen und unverantwortlicher Preissteigerung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 B Frage des Abg. Matthöfer: Verhalten der Fordwerke AG: Ankündigung weiterer Preissteigerungen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 D, 3092 A, B, C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3092 A, B Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3092 C Frage des Abg. Matthöfer: Ursachen des Preisauftriebs und der Arbeitslosigkeit in der amerikanischen Wirtschaft Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3092 D, 3093 A, B Matthöfer (SPD) . . . . 3092 D, 3093 A Gscheidle (SPD) 3093 A, B Frage des Abg. Matthöfer: Preispolitik der Fordwerke AG Dr. Westrick, Staatssekretär 3093 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3093 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entwicklung der Kaufkraft der D-Mark Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3093 D, 3094 B, C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 3094 B, C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3094 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3094 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 III Frage des Abg. Lemper: Übernahme deutscher Röhrenlieferungen an Sowjetrußland im Transitverkehr durch italienische Firmen Dr. Westrick, Staatssekretär . 3095 A, C Liehr (SPD) 3095 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3095 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO; in Verbindung mit der Beratung der Sammelübersicht 15 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 28. Februar 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1070) Frau Klee (CDU/CSU) 3095 D Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Neugliederung des Bundesgebietes (Erstes Neugliederungsgesetz) (Drucksache IV/834); in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Neugliederung des Gebietsteiles Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg (Abg. Dr. Kopf, Dr. h. c. Güde, Hilbert, Dr. Hauser, Dr. Bieringer u. Gen.) (Drucksache IV/846) Ausschußüberweisung 3099 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsauschusses (Drucksache IV/1063) — Zweite und dritte Beratung — 3099 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1066) — Zweite und dritte Beratung — 3099 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1073) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3100 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/1084) — Zweite und dritte Beratung — 3100 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1056); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1135) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3100 C Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1057) 3100 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG betr. „Allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung" gemäß Art. 128 des EWG-Vertrages (Drucksachen IV/567, IV/1074) 3100 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betreffend die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen im Bereich der Berufstätigkeiten des Großhandels und der Hilfsberufe des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe) (Art. 54 und 63) (Drucksachen IV/963, IV/1091, zu IV/1091) 3101 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Verordnung des Rates der EWG zur Ergänzung des Art. 40 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und des Art. 68 der Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/962, IV/1094) . . 3101 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurfeiner Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 9 über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen IV/1050, IV/1098) 3101 B Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot — Neufestsetzung) (Drucksachen IV/1041, IV/1085) 3101 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Beratung des Schrifitlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Einundfünfzigste und Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/987, IV/1040, IV/1090) 3101 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben GmbH, Stullen (Oberpfalz), (VFG) in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksachen IV/849, IV/1086) . . . . 3101 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Schwarzenberg-Kaserne in Hamburg-Harburg an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen IV/941, IV/1087) . . . . 3101 D Beratung des Mündlichen Berichts Idles Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Proviantamtes in Düsseldorf an die Stadt Düsseldorf (Drucksachen IV/942, IV/1088) . . . 3102 A Beratung ides Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Alt Moabit 4-10/Ecke Invalidenstraße 57 bis 78, an das Land Berlin (Drucksachen IV/853, IV/1089) . . . . . . . . . 3102 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnants Barth (Drucksache IV/1062) 3102 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode 1962/63 (Drucksache IV/1076) 3102 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksache IV/178); Schriftlicher Bericht dies Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1020, zu IV/1020) — Zweite Beratung — Dr. Achenbach (FDP) . . 3102 C, 3107 A, 3108A, 3109 D Dr. Bucher, Bundesminister 3103 D, 3117 A, 3128B, 3137 A, 3138A, 3139B, 3140C Dr. Müller-Emmert (SPD) . 3105 B, 3107 D, 3109A, 3134D, 3137B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3106 B, 3109 D, 3116B, 3132 B, 3142 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3107 C, 3119 C, 3138 B, 3140 A, 3142 B, 3143 D, 3151 A Memmel (CDU/CSU) . . 3107 C, 3123 A, 3124 C, 3138 D Dr. Winter (CDU/CSU) 3108 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 3108 C, 3114 A, 3129 A, 3133 A, 3134 C, 3135 B, 3139A, 3139C, 3140B Dürr (FDP) 3108 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3109 C, 3120 B, 3152 A Busse (FDP) . . 3111 A, 3113 A, 3114C, 3137D, 3143B, 3144 C Hirsch (SPD) . . 3111 C, 3115 B, 3117 C, 3141 B, 3150 A Schlee (CDU/CSU) . . . 3112 B, 3127 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3113 C, 3131 B Jahn (SPD) . . . 3121 B, 3126 B, 3145 A Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . . 3130 C Benda (CDU/CSU) . . . 3136 B, 3147 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 3139 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3142 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 3143 C, 3144 A Beratung ides Mündlichen Berichts ides Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Strauß gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Adolf Miehr und Rolf Bossi, München, vom 8. August 1963 (Drucksache IV/977) Dürr (FDP) 3152 B Entwurfeines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen IV/527, zu IV/527, Nachtrag zu IV/527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3153 B Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3154 C Kuntscher (CDU/CSU) . . 3156 B, 3157 A Rehs (SPD) 3156 C Dr. Rutschke (FDP) . 3157 C Dr. Barzel, Bundesminister . . . . 3157 D Nächste Sitzung 3158 C Anlagen 3159 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3081 69. Sitzung Bonn, den 27. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 68. Sitzung Seite 3076 D Zeile 22 statt „uns darüber": uns nicht darüber; Seite 3077 A Zeile 5 statt „Auszeichnungen" : Aufzeichnungen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Atzenroth 27. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bergmann * 30. 3. Beuster 20. 4. Birkelbach * 30. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 27. 3. Brück 27. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Burgemeister 27. 3. Dr. Deist * 30. 3. van Delden 28. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gehring 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Heiland 27. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Holkenbrink 27. 3. Illerhaus * 30. 3. Jaksch 26. 4. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Kühn (Hildesheim) 27. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr * 30. 3. Lücker (München) * 30. 3. Margulies * 30. 3. Mauk * 30. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 3. Mertes 27. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Murr 27. 3. Nellen 29. 3. Oetzel 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Rademacher * 30. 3. Rasner 27. 3. Ravens 27. 3. Reichmann 27. 3. Richarts * 30. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schultz 27. 3. Seibert 27. 3. Seifriz * 30. 3. Dr. Starke * 30. 3. Storch * 30. 3. Frau Strobel * 30. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31.3. Weinkamm * 30. 3. Werner 28. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski * 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Zimmer 28. 3. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 6. 4. Frau Döhring 20. 4. Haage (München) 7. 5. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Dr. von Merkatz 7. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 22. März 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 255. Sitzung am 22. März 1963 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1963 verabschiedeten 3160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (UnfallversicherungsNeuregelungsgesetz — UVNG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die in der Anlage aufgeführten Entschließungen gefaßt. Dr. Meyers Vizepräsident Bonn, den 22. März 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. März 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. März 1963 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG) 1. Hinsichtlich einer höheren Beitragsbelastung im Bereich der Landwirtschaft wird erwartet, daß der Bund einen angemessenen Anteil dieser Mehrbelastung übernimmt, weil die schlechten Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft es den landwirtschaftlichen Betrieben unmöglich machen, die Mehrbelastung aus höheren Unfallversicherungsbeiträgen zu tragen. 2. Der Bundesrat macht sich den Inhalt der Entschließung des Deutschen Bundestages (Umdruck 205) zu eigen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 54 Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen. Im Hinblick auf die anerkannt schwierige Lage der deutschen Seeschiffahrt und die Inanspruchnahme auch der Seeberufsgenossenschaft zur Aufbringung der Altrenten im Bergbau erscheint es nicht vertretbar, daß die Seeberufsgenossenschaft aus ihren Mitteln weiterhin Renten für kriegsbedingte Unfälle gewährt, die sich vor dem 1. Januar 1942 und nach dem 8. Mai 1945 ereignet haben. Anlage 3 Umdruck 226 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In § 112 Abs. 3 wird nach den Worten „oder 177" eingefügt: „oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220 a Abs. 1 Nr. 1." b) § 112 Abs. 4 wird gestrichen. 2. In Artikel 3 wird als Nummer 6 angefügt: ,6. Als § 150 wird eingefügt: „§ 150 Ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassener Rechtsanwalt kann von der Verteidigung durch das erkennende Gericht nicht ausgeschlossen werden." ' 3. In Artikel 9 wird als Nummer 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In anderen Fällen ist die Sache an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung oder, wenn dies nicht möglich ist, an eine andere Kammer des Gerichts, dessen Urteil aufgehoben wird, zu verweisen." ' 4. In Artikel 11 wird als Nummer 2 a eingefügt: ,2a. Dem § 69 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Der Vorsitzende bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken; diese Anordnung kann nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder der Kammer nötig wird." ' Bonn, den 25. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 231 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 113 Abs. 1 folgende Fassung: "(1) Ist die Tat nur mit Gefängnis bis zu einem Jahr, mit Haft oder mit Geldstrafe, allein Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3161 oder nebeneinander, bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden." 2. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 121 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nicht aufrechterhalten werden." 3. Artikel 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Dieses Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft." Bonn, den 26. März 1963 Dr. Achenbach Dr. Kohut Dr. Imle Dr. Atzenroth Dr. Effertz Dr. Mälzig Zoglmann Burckardt Dr. Supf Dr. Hoven Dr. Rutschke Soetebier Dr. Hamm Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Walter Anlage 5 Umdruck 230 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In § 116 StPO wird der folgende neue Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Der Richter kann schließlich auch den Vollzug eines Haftbefehls, der nach § 112 Abs. 3 oder 4 erlassen worden ist, unter der Bedingung aussetzen, daß der Beschuldigte bestimmte Weisungen befolgt." b) (In § 116 StPO Abs. 3 werden die Worte „Absatz 1 oder 2" durch die Worte „Absatz 1, 2 oder 2 a" ersetzt. 2. Artikel 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert: In § 142 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie" gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 5 wird wie folgt geändert: § 148 Abs. 2 wird gestrichen. 4. Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: 02. § 153 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Ist bei einem Vergehen die Schuld des Täters gering, so kann die Staatsaniwaltschaft mit Zustimmung des zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts das Verfahren einstellen." b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31) Bonn, den 26. März 1963 Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 233 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 116 Abs. 2 Satz 2 gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Anlage 7 Umdruck 235 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Dr. Winter, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 142 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In den Fällen des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie des § 140 Abs. 2 können auch Rechtskundige, welche die vorgeschriebene erste Prüfung für den Justizdienst bestanden haben und darin seit mindestens einem Jahr und drei Monaten beschäftigt sind, für den ersten Rechtszug als Verteidiger bestellt werden, jedoch nicht für das Berufungsverfahren vor der Großen Strafkammer und nicht für die Verhandlung vor Richtern, denen sie zur Ausbildung überwiesen sind." ' Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Dr. Winter Lemmrich 3162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 4 1. Nummer i erhält folgende Fassung: ,1. § 136 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Der Beschuldigte ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern, und zu befragen, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle." ' 2. In Nummer 3 wird § 163 a wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder durch Beamte des Polizeidienstes sind die §§ 136 und 136 a anzuwenden. Ein Hinweis auf Strafvorschriften (§ 136 Abs. 1 Satz 1) ist bei der polizeilichen Vernehmung nicht erforderlich." b) Absatz 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Lemmrich Anlage 9 Umdruck 236 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Seidl (München) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 wird die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Seidl (München) Lang (München) Ehnes Lemmrich Anlage 10 Umdruck 243 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 5 Nr. 1 wird wie folgt geändert: In § 23 Abs. 1 StPO wird hinter „Ein Richter, der" eingefügt „gegen Einwendungen des Angeschuldigten nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeschuldigten außer Verfolgung zusetzen,". 2. Artikel 7 wird wie folgt geändert: Nach der Nr. 5 a wird eingefügt: ,5 b Nach § 202 a wird eingefügt: „§ 202 b (1) Richtet sich die Anklage gegen mehr als einen Angeschuldigten, dann kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die völlige oder teilweise Trennung der einzelnen Strafsachen anordnen, wenn diese Trennung für das Verfahren zweckmäßig isst oder gegenüber einzelnen Angeschuldigten der Billigkeit entspricht. (2) Sind durch die Anklage gegen denselben oder gegen mehr als einen Angeschuldigten Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören oder für die einzeln verschiedene Gerichtsstände begründet sind, miteinander verbunden worden, dann gilt die Vorschrift des Absatzes 1 entsprechend. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 wird in der Anordnung über die Trennung der Strafsachen auch bestimmt, vor welchem Gericht oder welchen ,Gerichten die getrennten Hauptverhandlungen stattfinden sollen." ' 5 c Nach § 202 b StPO wird eingefügt: „§ 202 c Hat die Staatsanwaltschaft bei der Bezeichnung des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, die Vorschriften der § 24 Abs. 1 Nr. 3, § 25 Nr. 2 Buchstabe c, § 26 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 2 oder § 74 b Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes angewandt, so kann auf Antrag oder von Amts wegen auch vor einem anderen zuständigen Gericht als dem in der Anklageschrift bezeichneten des Hauptverfahren eröffnet werden. Wohnt dem anderen Gericht die höhere Zuständigkeit bei, so werden die Akten diesem Gericht zur Entscheidung vorgelegt." ' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3163 3. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 3 wird in § 73 Absatz 3 gestrichen. b) In Nr. 4 wird in § 82 Abs. 2 der letzte Halbsatz gestrichen. 4. Artikel 13 wird wie folgt geändert: Nr. a 4 (betr. § 41 Abs. 2 Satz 2 IGG) wind gestrichen. Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Dr. h. c. GÜde Dr. Kanka Anlage 11 Umdruck 240 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 Nr. i erhält § 23 Abs. 2 StPO folgenden Satz 2: „Gleiches gilt für den Richter, der die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung oder ihre Fortdauer angeordnet, eine solche Anordnung bestätigt oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat." Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Dr. Kanka Anlage 12 Umdruck 237 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 7 wird die Nummer 5 a gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Memmel Schlee Lemmrich Seidl (München) Lang (München) Ehnes Anlage 13 Umdruck 242 (1 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 wird folgende Nr. 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) In anderen Fällen ist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht, dessen Urteil aufgehoben wird, zurückzuverweisen. Zugleich bestimmt das Revisionsgericht, daß die Sache nicht mehr von derselben Abteilung oder Kammer des Gerichts zu verhandeln und entscheiden ist, wenn es die Belange der Rechtspflege bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, angemessen erscheinen lassen. Das Revisionsgericht kann unter diesen Voraussetzungen die Sache an ein zu demselben Land gehörendes benachbartes Gericht gleicher Ordnung zurückverweisen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen."' Bonn, den 27. März 1963 Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Anlage 14 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178 und IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: ,02. § 153 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „und die Folgen der Tat unbedeutend sind" gestrichen."' b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31) Bonn, den 27. März 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 239 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes 3164 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 wird wie folgt geändert: Zwischen den Nrn. 01 und 02 wird die folgende neue Nr. 01 a eingefügt: ,01 a. In § 53 wird in Absatz 1 Nr. 3 hinter „ (vereidigte Bücherrevisoren)" das Wort „und" durch einen Beistrich ersetzt und hinter dem Wort „Steuerberater" eingefügt „und Steuerbevollmächtigte".' Bonn, den 27. März 1963 Dr. Besold Busse Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Anlage 16 Umdruck 227 Änderungsantrag der Abgeordneten Jahn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/ 178, IV/1020). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 11 Nr. 9 wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963 Jahn Haase (Kellinghusen) Biegler Frau Herklotz Blachstein Kaffka Dröscher Matthöfer Deringer Dr. Mommer Felder Dr. Reischl Flämig Dr. Schmidt (Offenbach) Gscheidle Schwabe Anlage 17 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395, IV/527). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 3 Nr. 2 (§ 30 Abs. 2 neue Sätze 2 und 3 LA-EG-Saar) werden jeweils die Worte „1. September 1962" ersetzt durch die Worte „1. Juni 1963". 2. In Artikel II § 6 Abs. 3 werden die Worte „1. Januar 1963" ersetzt durch die Worte„ 1. Juni 1963". Bonn, den 26. März 1963 Schmücker und Fraktion Heide Ollenhauer und Fraktion Dr. Danz Schultz und Fraktion Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard vom 15. März 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Junghans (Drucksache IV/1022, Fragen III/ 1 und III/2) Treffen Pressemeldungen zu, daß die von der Bundesregierung vorgesehene Ausgleichskasse für Blei und Zink vorerst nicht in Funktion treten wird? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um im verzerrten internationalen Wettbewerb den deutschen Metallerzbergbau und die deutsche Metallverhüttung zu schützen? 1. Die Bundesregierung hatte bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Antrag nach Artikel 226 des EWG-Vertrages auf Genehmigung einer Preisausgleichskasse für Blei und Zink gestellt. Die Kommission war aber lediglich bereit, den Antrag unter der Auflage zu genehmigen, daß die Einfuhren aus dem EWG-Bereich von der Ausgleichsabgabe entlastet werden. In dieser Form kann der Preisausgleich für Blei und Zink nicht durchgeführt werden, weil die Wettbewerbslage der deutschen Verarbeiter von Blei und Zink gegenüber den Industrien der anderen Mitgliedstaaten wesentlich beeinträchtigt würde. Die Bundesregierung hat daher den Antrag auf Genehmigung des Preisausgleichs zurückgezogen. 2. Die veränderte Situation erfordert eine erneute eingehende Prüfung, welche anderen Maßnahmen wirtschaftspolitischer und handelspolitischer Art getroffen werden können, um den deutschen Metallerzbergbau zu entlasten. Die Prüfung ist bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke der Frau Berichterstatterin, gleichzeitig auch den Mitgliedern des Petitionsausschusses für ihre arbeitsreiche Tätigkeit.
    Das Wort zum Bericht wird nicht gewünscht. Wir stimmen ab über den Antrag dies Ausschusses — Drucksache IV/1070 —, die in der Sammelübersicht enthaltenen Anträge anzunehmen. Wer zustimmt, gebe bitte das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme!
    Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:
    a) Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 Abs. 1 bis 6 des Grundgesetzes (Erstes Neugliederungsgesetz) (Drucksache IV/834) ;
    b) Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. h. c. Güde, Hilbert, Dr. Hauser, Dr. Bieringer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung des Gebietsteiles Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg nach Artikel 29 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes (Drucksache IV/846).
    Die erste Beratung ist abgeschlossen und soll auch nicht wiederaufgenommen 'werden.
    Es besteht Klarheit darüber, daß die Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Inneres und den Rechtsausschuß überwiesen werden sollen. Offen ist die Federführung. Wir müssen darüber abstimmen. Wer an den Ausschuß für Inneres als federführenden Ausschuß überwiesen sehen will, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es besteht Unklarheit. Wir müssen zunächst einmal versuchen, durch Aufstehen Sicherheit zu gewinnen. Wer den Ausschuß für Inneres federführend sehen will, erhebe sich. — Gegenprobe! — Das zweite war die Mehrheit. Es steht damit fest, daß die Gesetzentwürfe an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Inneres — mitberatend — überwiesen sind.
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache IV/1063)

    (Erste Beratung 54. Sitzung).

    Es liegt der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Elbrächter vor. Wünscht er eine Ergänzung? — Das ist nicht der Fall. Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf Art. I, — II, — III, — IV, — V, — VI, — VII, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich kann einstimmige Annahme feststellen und die zweite Beratung schließen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wer dem Gesetz in der vorliegenden Form seine Zustimmung gibt, erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache IV/1066)

    (Erste Beratung 51. Sitzung).

    Auch hier liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Elbrächter vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung des Berichts und eine Aussprache wird nicht gewünscht.
    Der Abstimmung liegen zugrunde die Drucksachen IV/749 und IV/1066. Ich rufe auf Art. I mit



    Vizepräsident Dr. Dehler
    der Änderung, die der Ausschuß vorgenommen hat, Art. II, — III, — IV, — V, — VI, — Art. VII in der vom Ausschuß geänderten Fassung. — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
    Ich schließe die zweite und eröffne die
    dritte Beratung.
    Wer dem Gesetz in dieser Fassung zustimmt, möge sich vom Platz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch in dritter Beratung einstimmige Annahme.
    Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache IV/1073)

    (Erste Beratung 63. Sitzung).

    Es liegt der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Lemmrich vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Aussprache wird nicht gewünscht; wir kommen zur Abstimmung.
    Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
    Ich schließe die zweite und eröffne die
    dritte Beratung.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer zustimmt, erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieses Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (1.1. Ausschuß) (Drucksache IV/1084)

    (Erste Beratung 64. Sitzung).

    Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Dr.
    Nissen vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    — Ergänzung und Aussprache werden nicht gewünscht.
    Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
    Ich schließe die zweite und eröffne die
    dritte Beratung.
    Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmt, erhebe sich vom Platze. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache IV/1056);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/1135)

    (Erste Beratung 67. Sitzung).

    Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten
    Dr. Kempfler. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    — Eine Ergänzung des Berichts und Aussprache werden nicht gewünscht.
    Ich rufe auf Art. 1, — 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
    Ich schließe die zweite und eröffne die
    dritte Beratung.
    Wer dem Gesetz zustimmt, erhebe sich vom Platze.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Es liegt vor ein Entschließungsantrag des Ausschusses für Inneres unter B Ziffer 2 des Schriftlichen Berichts Drucksache IV/1135. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 9:
    Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1057).
    Der Antrag des Ausschusses geht dahin, von einer
    Äußerung zu diesen Streitsachen abzusehen. — Es
    erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG betr. „Allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung" gemäß Artikel 128 des EWG-Vertrages (Drucksachen IV/567, IV/ 1074) .
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Der Antrag des Ausschusses geht dahin, daß der Bundestag beschließt, den Vorschlag und die in dem Bericht des Ausschusses mitgeteilten Bedenken zur Kenntnis zu nehmen. — Das ist geschehen; es ist so beschlossen.



    Vizepräsident Dr. Dehler
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betreffend die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen im Bereich der Berufstätigkeiten des Großhandels und der Hilfsberufe des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe) (Artikel 54 und 63) (Drucksachen IV/963, IV/1091, zu IV/1091).
    Der Abgeordnete Lange (Essen) hat einen schriftlichen Bericht erstattet. Will er den Bericht ergänzen? — Das ist nicht der Fall.
    Es ist dann über den Antrag des Ausschusses abzustimmen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    von den Vorschlägen der Kommission der EWG — Drucksache IV/963 — Kenntnis zu nehmen.
    Darf ich feststellen, daß der Bundestag Kenntnis genommen hat und daß dementsprechend beschlossen ist? — Ohne Widerspruch.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichrichtung vorgelegte Verordnung des Rates der EWG zur Ergänzung des Artikels 40 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und des Artikels 68 der Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/962, IV/1094).
    Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Langebeck. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht, auch keine Aussprache. Der Bundestag soll nach dem Antrag des Ausschusses auch hier beschließen, von der Verordnung Kenntnis zu nehmen. — Das ist geschehen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 9 über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen IV/1050, IV/1098).
    Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Haase (Kellinghusen). Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ergänzung und Beratung werden nicht gewünscht. Auch hier ist zu beschließen, daß der Bundestag von dem Verordnungsentwurf Kenntnis nimmt. — Ich stelle fest, daß das geschehen ist.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
    Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über 'die von der Bundesregierung erlassene Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot — Neufestsetzung) (Drucksachen IV/1041, IV/1085).
    Herrn Abgeordneten Junker danke ich für den Bericht. Ich stelle, wenn kein anderer Antrag vorliegt, fest, daß das Haus von der Verordnung Kenntnis genommen hat.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
    Beratung ides Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Einundfünfzigste und Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/987, IV/1040, IV/1090).
    Für den Bericht danke ich Herrn Abgeordneten Dr. Löhr. Keine Ergänzung? — Der Ausschuß schlägt vor, den Verordnungen unverändert zuzustimmen. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Haus hat zugestimmt.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben GmbH, Stulln (Oberpfalz), (VFG) in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksachen IV/849, IV/ 1086) .
    Für den Bericht danke ich Herrn Abgeordneten Keller.
    Es ist vorgeschlagen, dem Antrag nachträglich gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zuzustimmen. Ich nehme das Einverständnis des Hauses an.
    Tagesordnungspunkt 17:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Schwarzenberg-Kaserne in Hamburg-Harburg an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen IV/941, IV/1087).
    Zu dem Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Mälzig wird keine Ergänzung gewünscht? — Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, der Bundestag wolle diesem Antrag zustimmen. Darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen? — Es erhebt sich kein Widerspruch, Das Haus hat zugestimmt.



    Vizepräsident Dr. Dehler Tagesordnungspunkt 18:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Proviantamtes in Düsseldorf an die Stadt Düsseldorf (Drucksachen IV/942, IV/1088).
    Auch hier soll entsprechend dem Bericht des Abgeordneten Dr. Mälzig gemäß dem Antrag des Ausschusses zugestimmt werden. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich darf feststellen, daß das Haus zugestimmt hat.
    Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Alt Moabit 4-10/ Ecke Invalidenstraße 57-78, an das Land Berlin (Drucksachen IV/853, IV/1089).
    Nach dem Bericht des Abgeordneten Dr. Mälzig und dem Antrag des Ausschusses soll auch hier zugestimmt werden. — Es erhebt sich kein Widerspruch; das Haus hat zugestimmt.
    Punkt 20 der Tagesordnung soll kurz zurückgestellt werden.
    Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnants Barth (Drucksache IV/1062).
    Es wird keine Aussprache gewünscht. Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (Drucksache IV/ 1076) .
    Auch hier wird eine Aussprache nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe nun Punkt 23 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung de's von dier Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPAG) (Drucksache IV/178);
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksachen IV/1020, zu IV/1020)

    (Erste Beratung 14. Sitzung).

    Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Kanka vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird eine Ergänzung des Berichts gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Eine allgemeine Aussprache wird nicht verlangt? — Wir treten dann in die Einzelberatung ein.
    Ich rufe Art. 1 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 226 *) Ziffer 1 vor. Soll der Antrag begründet werden? — Das ist nicht der Fall. Ich stelle diesen Antrag der SPD auf Änderung des Art. 1 Nr. 1 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    Ich rufe Art. 1 Nr. 1 — § 112 — in der Fassung des Ausschusses auf. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 1 — und damit § 112 — ist in der Fassung des Ausschusses angenommen.
    Ich rufe § 113 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen auf Umdruck 231 **) Ziffer 1 vor.


Rede von Dr. Ernst Achenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderungsanträge, die hier zu begründen ich die Ehre habe, haben als Ausgangspunkt die These, daß in Deutschland zu schnell, zu viel und zu lange verhaftet wird. Diesen Zustand möchten wir ändern. Wir sind der Meinung, daß die Vorschläge des Ausschusses nicht genügen. Wir sind der Ansicht, daß, wenn eine Tat nur mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann, jeder der sich dem Verfahren entzieht, sich im Grunde mehr ins eigene Fleisch schneidet, als wenn er sich dem Verfahren stellt. Infolgedessen ist es nicht notwendig, in solchen Fällen Untersuchungshaft zu verhängen.
Ich habe mich im Landtag von Nordrhein-Westfalen jahrelang mit diesem Problem beschäftigt und auch statistische Erhebungen veranlaßt. Dabei habe ich festgestellt, daß die Zahl der Untersuchungshäftlinge im Vergleich mit der Zahl der Strafgefangenen, die zu mehr als einem Jahr verurteilt sind, erschreckend hoch ist. Ich glaube, daß wir eine gute Tat vollbrächten, wenn wir die Verhängung der Untersuchungshaft in diesen Fällen ausschließen würden.
Ich darf vielleicht gleich die Begründung des Änderungsantrags Umdruck 231 Ziffer 2 zu § 121 anschließen. Hier handelt es sich in der Tat um eine einschneidende Änderung. Wir sind der Meinung, daß sich die Lage auf dem Sektor Untersuchungshaft in diesem Lande nur ändern wird, wenn die Untersuchungshaft ganz hart begrenzt ist. Ich kenne die Argumente, die gegen diese These vorgetragen werden; sie sind alle nicht stichhaltig.
Ich habe mir erlaubt, einmal eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ich wollte eine Antwort auf die Frage haben, ob es angesichts der feierlichen Sprache
*) Siehe Anlage 3 **) Siehe Anlage 4



Dr. Achenbach
unseres Grundgesetzes und der Tatsache, daß die Bundesrepublik die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte ratifiziert hat, zulässig sein könnte, daß eine Untersuchungshaft länger als ein Jahr dauert. Das Bundesverfassungsgericht ist mit hervorragenden Leuten besetzt, und seine Position im Rahmen der Verfassung ist so, daß wir alle uns vor den Erkenntnissen dieses Gerichts zu beugen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß allein der Gedanke, es könne doch vielleicht nicht angängig sein, daß eine Untersuchungshaft so lange dauere, als total abwegig zu bezeichnen ist.
Wenn dem aber so ist, wenn auf einen solchen Gedanken eigentlich nur — ich möchte sagen — Winkeladvokaten oder Halbidioten kommen können, dann ist das ein Zustand, den dieses Parlament, das die Rechte des Bürgers und seine Freiheit zu verteidigen hat, nicht dulden kann. Dann muß das geändert werden. Es wird sich aber nicht ändern durch diese Novelle. Ich erkenne selbstverständlich den guten Willen aller Kollegen an, die im Rechtsausschuß tätig geworden sind und die den bestehenden Zustand verbessern wollen, weil sie ihn selber als unbefriedigend empfinden. Da aber in diesem Gesetzentwurf nach wie vor mit ausfüllungsbedürftigen Begriffen gearbeitet wird, sage ich Ihnen, daß sich nichts ändern wird.

(Abg. Memmel meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Darf ich meinen Gedankengang zu Ende bringen? Nachher, Herr Kollege Memmel!
Wenn Sie etwa bezweifeln, daß die jetzige Situation unbefriedigend ist, verweise ich Sie auf die statistische Erhebung über die Dauer der Untersuchungshaft, die Sie in der Drucksache 2784 aus der 3. Wahlperiode finden können. Wenn Sie diese Erhebung einmal sorgfältig prüfen, werden Sie z. B. eine Statistik aus dem Lande Niedersachsen für das Jahr 1959 finden und feststellen, daß in jenem Jahre rund 6000 Haftbefehle erlassen, aber 137 plus 1396 Leute praktisch freigesprochen bzw. zu Geldstrafen verurteilt wurden. Das sind insgesamt fast 25 %. Dieses Beispiel zeigt doch, daß mit weichen Bestimmungen betreffend Zulässigkeit und Dauer der Untersuchungshaft keine guten Ergebnisse erzielt werden.
Meine Damen und Herren, sehen Sie sich auch einmal diese Statistik für den Bundesgerichtshof an! Da hat es sich insgesamt um 79 Fälle gehandelt; von diesen 79 Fällen wurden allein 12 durch Freispruch oder durch Aussetzung zur Bewährung beendet. Das sind auch knapp 20 %.
Bei dieser Situation darf ich Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, daß wir mit dieser Novelle, wenn wir sie nicht schärfer fassen, keine wesentlichen Ergebnisse erzielen werden. Ich spreche nicht nur aus der eigenen Erfahrung, sondern eine Unzahl von Kollegen aus der Anwaltschaft wird diese Erfahrung bestätigen. Ich darf hinzufügen, daß mir aus führenden Kreisen der Evangelischen Kirche bekannt ist, daß die Anstaltspfarrer, die ja über genügend Unterlagen verfügen, diese These ebenfalls bestätigt haben, nämlich daß zu schnell, zu viel und zu lange verhaftet werde.
Wenn wir uns gegen diese Verhältnisse wenden wollen, müssen wir die Bestimmungen scharf fassen und müssen die von uns vorgeschlagenen Änderungen annehmen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich darf noch ein Wort zu Ziffer 3 des Antrags sagen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß das neue Gesetz erst am 1. Januar 1964 in Kraft treten soll. Nun ist ja der Gesamtausschuß der Meinung, daß etwas zu ändern ist, daß etwas geschehen muß, daß der augenblickliche Zustand unbefriedigend ist. Warum dann nicht das Gesetz einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten lassen? Wenn im Hinblick auf gewisse Paragraphen technische Schwierigkeiten vorhanden sind, möge man die ausnehmen. Im Hinblick auf die Änderung der Paragraphen betreffend die Dauer der Untersuchungshaft ist jedenfalls nicht einzusehen, warum wir bis zum 1. Januar 1964 warten sollen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.

(Abg. Memmel: Kann ich jetzt die Frage stellen?)

— Sie können später in der Debatte sprechen. — Die statistischen Unterlagen liegen vor. Wenn Ihnen daran liegt, daß in der ganzen Welt klar wird, daß diese Bundesrepublik gewillt ist, die Freiheit ihrer Bürger unter allen Umständen zu schützen, dann stimmen Sie diesen Anträgen zu!

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.