Deutscher Bundestag
69. Sitzung
Bonn, den 27. März 1963
Inhalt:
Änderung einer Ausschußüberweisung . . 3081 A Fragestunde (Drucksache IV/1093)
Frage des Abg. Kahn-Ackermann:
Verwaltung deutscher Auslandsschulen
Dr. Schröder, Bundesminister . 3082 B, C
Kahn-Ackermann (SPD) 3082 C
Frage des Abg. Lenz (Bremerhaven) :
Vergabe von Schiffbauaufträgen ins Ausland
Hopf, Staatssekretär 3082 D
Frage des Abg. Kaffka:
Umstände des Todes des Gefreiten Werner Klein
Hopf, Staatssekretär . 3083 A, B, C
Kaffka (SPD) 3083 B
Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3083 C
Frage des Abg. Drachsler:
Anwendung des Bundesbaugesetzes in ländlichen Gegenden
Dr. Ernst, Staatssekretär 3083 D,
3084 A, B, C
Drachsler (CDU/CSU) 3083 D
Unertl (CDU/CSU) . . . . . 3084 A, B
Lermer (CDU/CSU) . . . . . . . 3084 C
Frage des Abg. Dr. Supf:
Beurteilung und Beförderung von Polizeibeamten im Zusammenhang mit Anzeigen und Ordnungsstrafen
Dr. Hölzl, Staatssekretär . 3084 D, 3085 A
Dr. Supf (FDP) 3085 A
Ertl (FDP) 3085 A, B
Frage des Abg. Rollmann:
Sirenen für den örtlichen Alarmdienst
Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3085 B, D
Rollmann (CDU/CSU) 3085 D
Frage des Abg. Rollmann:
Sicherung von Kulturgut
Dr. Hölzl, Staatssekretär 3086 A
Frage des Abg. Dr. Miessner:
Zusätzliches Entgelt für Sonn- und Feiertags-Dienst 3086 A
Frage des Abg. Dr. Miessner:
Zusätzliche Vergütung für Sonntagsdienst an Beamte in Nachbarländern . 3086 B
Frage des Abg. Dr. Miessner:
Gewährung einer allgemeinen „Erschwerniszulage" bei großen Betriebsverwaltungen 3086 B
II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963
Frage des Abg. Vogt:
Deutsche Arbeiterkonferenz in Leipzig
Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 3086 C, D,
3087 A, B
Vogt (CDU/CSU) 3086 D
Matthöfer (SPD) 3087 A
Wittrock (SPD) 3087 B
Eichelbaum (CDU/CSU) . . . 3087 B
Frage des Abg. Lemper:
Willkürmaßnahmen von Ausländern in der Bundesrepublik
Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 3087 C Frage des Abg. Ritzel:
Weitere Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Strauß im Bundesjustizministerium
Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3087 D,
3088 A, B
Ritzel (SPD) . . . . . . . 3088 A, B
Frage des Abg. Erler:
Höhe der Dolmetschergebühren
Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 3088 C Frage des Abg. Faller:
Hintergründe des Attentatsversuchs auf den Raketenforscher Dr. Kleinwächter 3088 C
Frage des Abg. Faller:
Zusammenhang zwischen Attentatsversuch auf Dr. Kleinwächter und Verschwinden von Dr. Krug und Dr. Pilz 3088 D
Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus:
Gleichberechtigte Behandlung von Töchtern und Söhnen als Hoferben
Dr. Bucher, Bundesminister 3088 D, 3089 A Frau Diemer-Nicolaus (FDP) . . . 3088 D Frage des Abg. Kuntscher:
Aufforderung der Deutschen Bundesbank zur Unterlassung der Aufnahme unnötiger Kredite
Dr. Dahlgrün, Bundesminister 3089 A, B, C, D Rehs (SPD) 3089 B, C
Dr. Czaja (CDU/CSU) 3089 C
Frage des Abg. Drachsler:
Zweites Vierjahresprogramm für den Straßenbau
Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3089 D
Frage des Abg. Drachsler:
Störung der langfristigen Straßenbauplanung durch Kürzung zweckgebundener Straßenbaumittel
Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 3090 A, B
Drachsler (CDU/CSU) 3090 B
Frage des Abg. Kaffka:
Hilfe für die deutsche Schuhindustrie
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3090 B,
3091 A
Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 3090 D Frage des Abg. Lang (München) :
Steigerung der Heizölpreise als Folge des strengen Winters
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 A Frage des Abg. Lang (München) :
Maßnahmen für eine zukünftige Verhinderung von Versorgungsengpässen
und unverantwortlicher Preissteigerung
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 B Frage des Abg. Matthöfer:
Verhalten der Fordwerke AG: Ankündigung weiterer Preissteigerungen
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3091 D,
3092 A, B, C
Matthöfer (SPD) . . . . . . 3092 A, B
Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 3092 C Frage des Abg. Matthöfer:
Ursachen des Preisauftriebs und der Arbeitslosigkeit in der amerikanischen Wirtschaft
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3092 D,
3093 A, B
Matthöfer (SPD) . . . . 3092 D, 3093 A
Gscheidle (SPD) 3093 A, B
Frage des Abg. Matthöfer:
Preispolitik der Fordwerke AG
Dr. Westrick, Staatssekretär 3093 B, C, D
Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3093 C Frage des Abg. Dr. Kohut:
Entwicklung der Kaufkraft der D-Mark
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3093 D,
3094 B, C, D
Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 3094 B, C
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3094 C
Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3094 D
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 III
Frage des Abg. Lemper:
Übernahme deutscher Röhrenlieferungen an Sowjetrußland im Transitverkehr durch italienische Firmen
Dr. Westrick, Staatssekretär . 3095 A, C
Liehr (SPD) 3095 B
Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3095 C
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO; in Verbindung mit der
Beratung der Sammelübersicht 15 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 28. Februar 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1070)
Frau Klee (CDU/CSU) 3095 D
Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Neugliederung des Bundesgebietes (Erstes Neugliederungsgesetz) (Drucksache IV/834); in Verbindung mit der
Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Neugliederung des Gebietsteiles Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg (Abg. Dr. Kopf, Dr. h. c. Güde, Hilbert, Dr. Hauser, Dr. Bieringer u. Gen.) (Drucksache IV/846)
Ausschußüberweisung 3099 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsauschusses (Drucksache IV/1063) — Zweite und dritte Beratung — 3099 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1066) — Zweite und dritte Beratung — 3099 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1073) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3100 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/1084) — Zweite und dritte Beratung — 3100 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1056); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1135) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3100 C
Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache
IV/1057) 3100 D
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG betr. „Allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung" gemäß Art. 128 des EWG-Vertrages (Drucksachen IV/567, IV/1074) 3100 D
Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betreffend die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen im Bereich der Berufstätigkeiten des Großhandels und der Hilfsberufe des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe) (Art. 54 und 63) (Drucksachen IV/963, IV/1091, zu IV/1091) 3101 A
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Verordnung des Rates der EWG zur Ergänzung des Art. 40 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und des Art. 68 der Verordnung Nr. 4 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 (Drucksachen IV/962, IV/1094) . . 3101 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurfeiner Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 9 über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen IV/1050, IV/1098) 3101 B
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot — Neufestsetzung) (Drucksachen IV/1041, IV/1085) 3101 C
IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963
Beratung des Schrifitlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Einundfünfzigste und Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/987, IV/1040, IV/1090) 3101 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben GmbH, Stullen (Oberpfalz), (VFG) in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksachen IV/849, IV/1086) . . . . 3101 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Schwarzenberg-Kaserne in Hamburg-Harburg an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen IV/941, IV/1087) . . . . 3101 D
Beratung des Mündlichen Berichts Idles Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Proviantamtes in Düsseldorf an die Stadt Düsseldorf (Drucksachen IV/942, IV/1088) . . . 3102 A
Beratung ides Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Alt Moabit 4-10/Ecke Invalidenstraße 57 bis 78, an das Land Berlin (Drucksachen IV/853, IV/1089) . . . . . . . . . 3102 A
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnants Barth (Drucksache IV/1062) 3102 B
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode 1962/63 (Drucksache IV/1076) 3102 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksache IV/178); Schriftlicher Bericht dies Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1020, zu IV/1020) — Zweite Beratung —
Dr. Achenbach (FDP) . . 3102 C, 3107 A,
3108A, 3109 D
Dr. Bucher, Bundesminister 3103 D, 3117 A,
3128B, 3137 A, 3138A, 3139B, 3140C Dr. Müller-Emmert (SPD) . 3105 B, 3107 D,
3109A, 3134D, 3137B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 3106 B, 3109 D,
3116B, 3132 B, 3142 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3107 C,
3119 C, 3138 B, 3140 A,
3142 B, 3143 D, 3151 A Memmel (CDU/CSU) . . 3107 C, 3123 A,
3124 C, 3138 D Dr. Winter (CDU/CSU) 3108 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 3108 C, 3114 A,
3129 A, 3133 A, 3134 C, 3135 B,
3139A, 3139C, 3140B Dürr (FDP) 3108 D
Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3109 C,
3120 B, 3152 A
Busse (FDP) . . 3111 A, 3113 A, 3114C,
3137D, 3143B, 3144 C
Hirsch (SPD) . . 3111 C, 3115 B, 3117 C,
3141 B, 3150 A
Schlee (CDU/CSU) . . . 3112 B, 3127 C
Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3113 C, 3131 B
Jahn (SPD) . . . 3121 B, 3126 B, 3145 A Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . . 3130 C Benda (CDU/CSU) . . . 3136 B, 3147 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 3139 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3142 D
Dr. Reischl (SPD) . . . . 3143 C, 3144 A
Beratung ides Mündlichen Berichts ides Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Strauß gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Adolf Miehr und Rolf Bossi, München, vom 8. August 1963 (Drucksache IV/977)
Dürr (FDP) 3152 B
Entwurfeines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen IV/527, zu IV/527, Nachtrag zu IV/527) — Zweite
und dritte Beratung —
Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3153 B Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3154 C Kuntscher (CDU/CSU) . . 3156 B, 3157 A
Rehs (SPD) 3156 C
Dr. Rutschke (FDP) . 3157 C
Dr. Barzel, Bundesminister . . . . 3157 D Nächste Sitzung 3158 C
Anlagen 3159
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3081
69. Sitzung
Bonn, den 27. März 1963
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01
Berichtigungen
Es ist zu lesen:
68. Sitzung Seite 3076 D Zeile 22 statt „uns darüber": uns nicht darüber; Seite 3077 A Zeile 5 statt „Auszeichnungen" : Aufzeichnungen.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Aigner * 30. 3.
Arendt (Wattenscheid) * 30. 3.
Dr. Arndt (Berlin) 31. 3.
Dr. Atzenroth 27. 3.
Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3.
Bergmann * 30. 3.
Beuster 20. 4.
Birkelbach * 30. 3.
Fürst von Bismarck 29. 3.
Dr. Bleiß 27. 3.
Brück 27. 3.
Dr. Burgbacher * 30. 3.
Burgemeister 27. 3.
Dr. Deist * 30. 3.
van Delden 28. 3.
Deringer * 30. 3.
Dr. Dichgans * 30. 3.
Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3.
Eisenmann 29. 3.
Frau Dr. Elsner * 30. 3.
Faller * 30. 3.
Figgen 20. 4.
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 28. 3.
Dr. Frede 20. 4.
Dr. Frey (Bonn) 31. 3.
Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3.
Funk (Neuses am Sand) 31. 3.
Dr. Furler * 30. 3.
Gaßmann 5. 4.
Gehring 29. 3.
Freiherr zu Guttenberg 31. 3.
Heiland 27. 3.
Hellenbrock 31. 3.
Dr. Hellige 20. 4.
Holkenbrink 27. 3.
Illerhaus * 30. 3.
Jaksch 26. 4.
Katzer 31.3.
Frau Kettig 29. 3.
Dr. Kliesing (Honnef) 29. 3.
Klinker * 30. 3.
Dr. Knorr 4. 4.
Dr. Kopf 29. 3.
Dr. Kreyssig * 30. 3.
Kriedemann * 30. 3.
Kühn (Hildesheim) 27. 3.
Lenz (Brühl) * 30. 3.
Dr. Löbe 29. 3.
Lohmar 30. 4.
Dr. Löhr * 30. 3.
Lücker (München) * 30. 3.
Margulies * 30. 3.
Mauk * 30. 3.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 3.
Mertes 27. 3.
* Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Metzger * 30. 3.
Dr. Miessner 29. 3.
Müller (Berlin) 31. 3.
Müller-Hermann * 30. 3.
Murr 27. 3.
Nellen 29. 3.
Oetzel 31. 3.
Frau Dr. Pannhoff 31. 3.
Dr.-Ing. Philipp * 30. 3.
Rademacher * 30. 3.
Rasner 27. 3.
Ravens 27. 3.
Reichmann 27. 3.
Richarts * 30. 3.
Dr. Rieger (Köln) 27. 3.
Frau Rudoll 31. 3.
Schlick 29. 3.
Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3.
Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3.
Schultz 27. 3.
Seibert 27. 3.
Seifriz * 30. 3.
Dr. Starke * 30. 3.
Storch * 30. 3.
Frau Strobel * 30. 3.
Urban 29. 3.
Frau Vietje 31.3.
Weinkamm * 30. 3.
Werner 28. 3.
Frau Wessel 29. 3.
Wischnewski * 30. 3.
Wittmer-Eigenbrodt 30. 4.
Dr. Zimmer 28. 3.
b) Urlaubsanträge
Bauer (Wasserburg) 6. 4.
Frau Döhring 20. 4.
Haage (München) 7. 5.
Hahn (Bielefeld) 20. 4.
Dr. von Merkatz 7. 4.
Frau Dr. Probst 22. 4.
Anlage 2
Der Präsident des Bundesrates
Abschrift
Bonn, den 22. März 1963
An den
Herrn Bundeskanzler
Bonn Bundeskanzleramt
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 255. Sitzung am 22. März 1963 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1963 verabschiedeten
3160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (UnfallversicherungsNeuregelungsgesetz — UVNG)
gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die in der Anlage aufgeführten Entschließungen gefaßt.
Dr. Meyers
Vizepräsident
Bonn, den 22. März 1963
An den Herrn
Präsidenten des Deutschen Bundestages
Bonn Bundeshaus
Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. März 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Dr. Meyers
Anlage
zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. März 1963 an den Bundeskanzler
Entschließungen des Bundesrates
zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung
(Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG)
1. Hinsichtlich einer höheren Beitragsbelastung im Bereich der Landwirtschaft wird erwartet, daß der Bund einen angemessenen Anteil dieser Mehrbelastung übernimmt, weil die schlechten Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft es den landwirtschaftlichen Betrieben unmöglich machen, die Mehrbelastung aus höheren Unfallversicherungsbeiträgen zu tragen.
2. Der Bundesrat macht sich den Inhalt der Entschließung des Deutschen Bundestages (Umdruck 205) zu eigen.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 54 Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen. Im Hinblick auf die anerkannt schwierige Lage der deutschen Seeschiffahrt und die Inanspruchnahme auch der Seeberufsgenossenschaft zur Aufbringung der Altrenten im Bergbau erscheint es nicht vertretbar, daß die Seeberufsgenossenschaft aus ihren Mitteln weiterhin Renten für kriegsbedingte Unfälle gewährt, die sich vor dem 1. Januar 1942 und nach dem 8. Mai 1945 ereignet haben.
Anlage 3 Umdruck 226
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a) In § 112 Abs. 3 wird nach den Worten „oder 177" eingefügt:
„oder eines Verbrechens wider das Leben nach §§ 211, 212 oder 220 a Abs. 1 Nr. 1."
b) § 112 Abs. 4 wird gestrichen.
2. In Artikel 3 wird als Nummer 6 angefügt: ,6. Als § 150 wird eingefügt:
„§ 150
Ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassener Rechtsanwalt kann von der Verteidigung durch das erkennende Gericht nicht ausgeschlossen werden." '
3. In Artikel 9 wird als Nummer 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) In anderen Fällen ist die Sache an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung oder, wenn dies nicht möglich ist, an eine andere Kammer des Gerichts, dessen Urteil aufgehoben wird, zu verweisen." '
4. In Artikel 11 wird als Nummer 2 a eingefügt:
,2a. Dem § 69 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Der Vorsitzende bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken; diese Anordnung kann nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder der Kammer nötig wird." '
Bonn, den 25. März 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 231
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Achenbach und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 113 Abs. 1 folgende Fassung:
"(1) Ist die Tat nur mit Gefängnis bis zu einem Jahr, mit Haft oder mit Geldstrafe, allein
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3161
oder nebeneinander, bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden."
2. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 121 Abs. 1 folgende Fassung:
„(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nicht aufrechterhalten werden."
3. Artikel 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Dieses Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft."
Bonn, den 26. März 1963
Dr. Achenbach Dr. Kohut
Dr. Imle Dr. Atzenroth
Dr. Effertz Dr. Mälzig
Zoglmann Burckardt
Dr. Supf Dr. Hoven
Dr. Rutschke Soetebier
Dr. Hamm Dr. h. c. Menne (Frankfurt)
Walter
Anlage 5 Umdruck 230 (neu)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a) In § 116 StPO wird der folgende neue Absatz 2 a eingefügt:
„ (2 a) Der Richter kann schließlich auch den Vollzug eines Haftbefehls, der nach § 112 Abs. 3 oder 4 erlassen worden ist, unter der Bedingung aussetzen, daß der Beschuldigte bestimmte Weisungen befolgt."
b) (In § 116 StPO Abs. 3 werden die Worte „Absatz 1 oder 2" durch die Worte „Absatz 1, 2 oder 2 a" ersetzt.
2. Artikel 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
In § 142 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie" gestrichen.
3. Artikel 3 Nr. 5 wird wie folgt geändert: § 148 Abs. 2 wird gestrichen.
4. Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: 02. § 153 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„ (2) Ist bei einem Vergehen die Schuld des Täters gering, so kann die
Staatsaniwaltschaft mit Zustimmung des zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts das Verfahren einstellen."
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31)
Bonn, den 26. März 1963
Zoglmann und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 233
Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 116 Abs. 2 Satz 2 gestrichen.
Bonn, den 26. März 1963
Memmel Schlee
Anlage 7 Umdruck 235
Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Dr. Winter, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 142 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) In den Fällen des § 140 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 sowie des § 140 Abs. 2 können auch Rechtskundige, welche die vorgeschriebene erste Prüfung für den Justizdienst bestanden haben und darin seit mindestens einem Jahr und drei Monaten beschäftigt sind, für den ersten Rechtszug als Verteidiger bestellt werden, jedoch nicht für das Berufungsverfahren vor der Großen Strafkammer und nicht für die Verhandlung vor Richtern, denen sie zur Ausbildung überwiesen sind." '
Bonn, den 26. März 1963
Memmel Schlee
Dr. Winter Lemmrich
3162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963
Anlage 8 Umdruck 234
Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Artikel 4
1. Nummer i erhält folgende Fassung: ,1. § 136 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Der Beschuldigte ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern, und zu befragen, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle." '
2. In Nummer 3 wird § 163 a wie folgt geändert:
a) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder durch Beamte des Polizeidienstes sind die §§ 136 und 136 a anzuwenden. Ein Hinweis auf Strafvorschriften (§ 136 Abs. 1 Satz 1) ist bei der polizeilichen Vernehmung nicht erforderlich."
b) Absatz 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963
Memmel Schlee Lemmrich
Anlage 9 Umdruck 236
Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee, Seidl (München) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 5 wird die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 26. März 1963
Memmel
Schlee
Seidl (München) Lang (München) Ehnes
Lemmrich
Anlage 10 Umdruck 243
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 5 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
In § 23 Abs. 1 StPO wird hinter „Ein Richter, der" eingefügt „gegen Einwendungen des Angeschuldigten nach § 201 Abs. 1 Satz 1 oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeschuldigten außer Verfolgung zusetzen,".
2. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
Nach der Nr. 5 a wird eingefügt:
,5 b Nach § 202 a wird eingefügt:
„§ 202 b
(1) Richtet sich die Anklage gegen mehr als einen Angeschuldigten, dann kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die völlige oder teilweise Trennung der einzelnen Strafsachen anordnen, wenn diese Trennung für das Verfahren zweckmäßig isst oder gegenüber einzelnen Angeschuldigten der Billigkeit entspricht.
(2) Sind durch die Anklage gegen denselben oder gegen mehr als einen Angeschuldigten Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören oder für die einzeln verschiedene Gerichtsstände begründet sind, miteinander verbunden worden, dann gilt die Vorschrift des Absatzes 1 entsprechend.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 wird in der Anordnung über die Trennung der Strafsachen auch bestimmt, vor welchem Gericht oder welchen ,Gerichten die getrennten Hauptverhandlungen stattfinden sollen." '
5 c Nach § 202 b StPO wird eingefügt:
„§ 202 c
Hat die Staatsanwaltschaft bei der Bezeichnung des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, die Vorschriften der § 24 Abs. 1 Nr. 3, § 25 Nr. 2 Buchstabe c, § 26 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 2 oder § 74 b Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes angewandt, so kann auf Antrag oder von Amts wegen auch vor einem anderen zuständigen Gericht als dem in der Anklageschrift bezeichneten des Hauptverfahren eröffnet werden. Wohnt dem anderen Gericht die höhere Zuständigkeit bei, so werden die Akten diesem Gericht zur Entscheidung vorgelegt." '
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963 3163
3. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 3 wird in § 73 Absatz 3 gestrichen.
b) In Nr. 4 wird in § 82 Abs. 2 der letzte Halbsatz gestrichen.
4. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
Nr. a 4 (betr. § 41 Abs. 2 Satz 2 IGG) wind gestrichen.
Bonn, den 27. März 1963
Dr. Besold Busse
Dr. h. c. GÜde
Dr. Kanka
Anlage 11 Umdruck 240
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 5 Nr. i erhält § 23 Abs. 2 StPO folgenden Satz 2:
„Gleiches gilt für den Richter, der die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung oder ihre Fortdauer angeordnet, eine solche Anordnung bestätigt oder an einer dieser Entscheidungen mitgewirkt hat."
Bonn, den 27. März 1963
Dr. Besold Busse
Dr. Kanka
Anlage 12 Umdruck 237
Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 7 wird die Nummer 5 a gestrichen. Bonn, den 26. März 1963
Memmel
Schlee
Lemmrich
Seidl (München) Lang (München) Ehnes
Anlage 13 Umdruck 242 (1
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 9 wird folgende Nr. 4 angefügt: ,4. § 354 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„ (2) In anderen Fällen ist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht, dessen Urteil aufgehoben wird, zurückzuverweisen. Zugleich bestimmt das Revisionsgericht, daß die Sache nicht mehr von derselben Abteilung oder Kammer des Gerichts zu verhandeln und entscheiden ist, wenn es die Belange der Rechtspflege bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, angemessen erscheinen lassen. Das Revisionsgericht kann unter diesen Voraussetzungen die Sache an ein zu demselben Land gehörendes benachbartes Gericht gleicher Ordnung zurückverweisen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen."'
Bonn, den 27. März 1963
Dr. h. c. Güde Dr. Kanka
Anlage 14 Umdruck 238
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178 und IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 10 Nr. 02 erhält folgende Fassung: ,02. § 153 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Worte „und die Folgen der Tat unbedeutend sind" gestrichen."'
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/1020 S. 31) Bonn, den 27. März 1963
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 239
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
3164 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1963
zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/178, IV/1020)
Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 wird wie folgt geändert:
Zwischen den Nrn. 01 und 02 wird die folgende neue Nr. 01 a eingefügt:
,01 a. In § 53 wird in Absatz 1 Nr. 3 hinter „ (vereidigte Bücherrevisoren)" das Wort „und" durch einen Beistrich ersetzt und hinter dem Wort „Steuerberater" eingefügt „und Steuerbevollmächtigte".'
Bonn, den 27. März 1963
Dr. Besold
Busse
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. h. c. Güde
Dr. Kanka
Anlage 16 Umdruck 227
Änderungsantrag der Abgeordneten Jahn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksachen IV/
178, IV/1020).
Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 11 Nr. 9 wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1963
Jahn Haase (Kellinghusen)
Biegler Frau Herklotz
Blachstein Kaffka
Dröscher Matthöfer
Deringer Dr. Mommer
Felder Dr. Reischl
Flämig Dr. Schmidt (Offenbach)
Gscheidle Schwabe
Anlage 17 Umdruck 228
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/250, IV/395, IV/527).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel I § 3 Nr. 2 (§ 30 Abs. 2 neue Sätze 2 und 3 LA-EG-Saar) werden jeweils die Worte „1. September 1962" ersetzt durch die Worte „1. Juni 1963".
2. In Artikel II § 6 Abs. 3 werden die Worte „1. Januar 1963" ersetzt durch die Worte„ 1. Juni 1963".
Bonn, den 26. März 1963
Schmücker und Fraktion Heide
Ollenhauer und Fraktion Dr. Danz
Schultz und Fraktion
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard vom 15. März 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Junghans (Drucksache IV/1022, Fragen III/ 1 und III/2)
Treffen Pressemeldungen zu, daß die von der Bundesregierung vorgesehene Ausgleichskasse für Blei und Zink vorerst nicht in Funktion treten wird?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um im verzerrten internationalen Wettbewerb den deutschen Metallerzbergbau und die deutsche Metallverhüttung zu schützen?
1. Die Bundesregierung hatte bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Antrag nach Artikel 226 des EWG-Vertrages auf Genehmigung einer Preisausgleichskasse für Blei und Zink gestellt. Die Kommission war aber lediglich bereit, den Antrag unter der Auflage zu genehmigen, daß die Einfuhren aus dem EWG-Bereich von der Ausgleichsabgabe entlastet werden. In dieser Form kann der Preisausgleich für Blei und Zink nicht durchgeführt werden, weil die Wettbewerbslage der deutschen Verarbeiter von Blei und Zink gegenüber den Industrien der anderen Mitgliedstaaten wesentlich beeinträchtigt würde. Die Bundesregierung hat daher den Antrag auf Genehmigung des Preisausgleichs zurückgezogen.
2. Die veränderte Situation erfordert eine erneute eingehende Prüfung, welche anderen Maßnahmen wirtschaftspolitischer und handelspolitischer Art getroffen werden können, um den deutschen Metallerzbergbau zu entlasten. Die Prüfung ist bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.