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ID0406804900

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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Inhalt: Zur GO: Rasner (CDU/CSU) 3061 B, C, 3062 A, B, C Dürr (FDP) 3061 C Dr. Mommer (SPD) 3061 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/858, IV/1071) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . 3062 C, 3065 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3064 C, 3071 D, 3076 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3065 A, 3074 C Bading (SPD) 3065 A, 3075 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 3066 B, 3073 D Dr. Deist (SPD) 3068 B Zoglmann (FDP) 3070 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3070 C Wittrock (SPD) 3074 C Beschlußunfähigkeit 3077 D Anlage 3079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. März 1963 3061 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 18. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Fürst von Bismarck 22. 3. Dr. Dörinkel 18. 3. Dr. Frede 20.4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gaßmann 5. 4. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Nordenham) 21.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Strauß 21.3. Frau Vietje 31. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch, zu dem möglicherweise im öffentlichen Recht eine Analogie gezogen werden kann — eine schwierige und nicht unstreitige Frage —, kann mich nicht bewegen, von meiner Argumentation abzugehen, daß nach meiner Auffassung die Frist am 17. abgelaufen ist. Wenn das streitig bleibt, gibt es in Deutschland eine Stelle, die das entscheidet: die Gerichte.

    (Anhaltende Heiterkeit und Beifall in der Mitte.)

    — Meine Damen und Herren, es tut mir leid, daß ich mich heute mit Jurisprudenz befassen muß; aber in dieser Auseinandersetzung werden wir vielleicht nicht ohne Jurisprudenz auskommen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sie können ja machen, was Sie wollen!)

    — Nein, Herr Kollege Schäfer, das muß ich energisch zurückweisen, in Deutschland entscheiden die Gerichte. Sie haben gerade den Zwischenruf gemacht: „Sie können machen, was Sie wollen". Das ist eine sehr unfreundliche Unterstellung. Herr Kollege Schäfer, wir leben in einem Land, in dem die Herrschaft des Rechts und schließlich der Vollzug des Rechts durch die Gerichte gilt. Das gilt für uns alle.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das bezieht sich natürlich auch auf die Auslegung des § 27. Ich habe mit großem Vergnügen Herrn Kollegen Wittrock — man hat immer ein gewisses fachmännisches Vergnügen, wenn es zu einer Unterhaltung unter Juristen kommt — zugehört. Die Sache war für Sie überraschend, und Sie haben die Sache interpretiert. Ich bin anderer Auffassung, und Sie werden sich erinnern, daß ich eingangs der Sitzung dieses Argument nur gebraucht habe, damit nicht der Bundesregierung in einem späteren Stadium vorgeworfen wird, sie hätte nicht alle rechtlichen Argumente in diese Debatte hineingebracht. Das ist jetzt geschehen. Wer in diesem Punkte recht hat, wird — wenn wir uns darüber verständigen können — wiederum nur eine Stelle in Deutschland entscheiden können: die Gerichte. Aber das gilt, wie ich schon sagte, für uns alle, und der Hinweis auf die Gerichte — Herr Kollege Wittrock, das werden Sie mir sicherlich zugeben — ist kein Versuch zu bluffen, sondern ist ein Hinweis auf die Stelle, die letztlich endgültig Recht schafft. Mehr kann man nicht tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Bundesminister Dr. Schröder
    Nun ist bezweifelt worden, daß meine Behauptung, die Sache sei in den Ausschüssen so und nicht anders wiedergegeben worden, richtig sei. Ich verfüge über die Aussage von zwei der Beteiligten, die ihre Auszeichnungen darüber kennen ; das ist Herr Krautwig und das ist Staatssekretär Lahr. Das eine war ein Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses und das andere war ein Außenhandelsausschuß; der eine tagte am 19. Februar und der letztgenannte am 14. März. Herr Lahr hat mir soeben noch einmal angestrichen, was er vorgetragen hat, und es trifft absolut zu, daß bis auf eine Einleitungsfloskel und bis auf einen Schluß das Materielle richtig wiedergegeben worden ist. Ich sage es jetzt noch einmal, um die Sache endgültig zu klären, daß der Beschluß dahin geht, laufende Verträge, existierende Verträge zu stoppen und neue Verträge zu verhindern. Das ist der Inhalt des NATO-Beschlusses.
    Nun noch ein letztes Wort. Meine Damen und Herren, hier wird wieder und wieder gesagt — ich begrüße das —, daß man für das Embargo sei. Wer für das Embargo ist — ich sage es noch einmal —, der kann es nicht zunächst auf Jahresfrist und damit im Effekt endgültig durchstoßen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/1071. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Präsidium ist im Zweifel; ich muß die Abstimmung wiederholen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Einigung im Präsidium; wir stimmen im Hammelsprung ab. —
Meine Damen und Herren, ich werde gefragt, ob die Berliner Mitglieder des Hauses Stimmrecht haben. Ich bedaure, darauf aufmerksam machen zu müssen, daß sie in dieser Sache kein Stimmrecht haben. Meine Damen und Herren, ich bitte die Türen zu schließen.
Ehe ich das Ergebnis der Auszählung bekanntgeben kann, mache ich darauf aufmerksam, daß — so leid es mir tut — die Berliner Mitglieder des
Hauses in dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt sind. Es wird mir gesagt, daß einige Berliner Mitglieder mitgestimmt hätten. Stimmt das?

(Zurufe: Nein!)

— Gut, ich werde nachher noch die Schriftführer, die die Auszählung durchgeführt haben, befragen.

(Abgeordnete der CDU/CSU erscheinen im Saal. — Abg. Büttner: Einmarsch der CDU! — Unruhe bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Die Schriftführer der CDU waren nicht im Saal!)

— Was ist denn, meine Damen und Herren? — Ich bitte, die Türen geschlossen zu lassen.

(Zustimmung und Heiterkeit links und rechts.)

Wer sich nicht an der Abstimmung beteiligen will, muß so lange warten, bis der Bundestagspräsident das Ergebnis mitgeteilt hat.

(Beifall bei der FDP.)

Meine Damen und Herren, die Abstimmung in Gestalt der Auszählung hat ergeben: für den Antrag des Ausschusses haben gestimmt 244 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses, ein Mitglied mit nein.

(Unruhe.)

Es haben sich also 245 Mitglieder des Hauses an der Abstimmung beteiligt. Das Quorum für die Beschlußfähigkeit sind 250 Stimmen. Das heißt, das Haus ist nicht beschlußfähig.
Sie können die Türen öffnen. Aber der Präsident des Hauses sieht sich nach der Geschäftsordnung gezwungen, die Sitzung aufzuheben.

(Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Und die nächste Sitzung einzuberufen auf wann?)

— Herr Kollege Schmid, ich könnte natürlich die nächste Sitzung für eine Viertelstunde später einberufen. Ich fürchte nur, daß das Ergebnis genau das gleiche wäre. Hier liegt ein politischer Akt vor, der einer Willenskundgebung gleichkommt. Das ist nicht eine zufällige Beschlußunfähigkeit des Hauses. Aber ich gebe anheim, den Antrag zu stellen. Auf jeden Fall hebe ich die Sitzung auf und berufe unverzüglich den Ältestenrat ein.