Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/1071. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Präsidium ist im Zweifel; ich muß die Abstimmung wiederholen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Einigung im Präsidium; wir stimmen im Hammelsprung ab. —
Meine Damen und Herren, ich werde gefragt, ob die Berliner Mitglieder des Hauses Stimmrecht haben. Ich bedaure, darauf aufmerksam machen zu müssen, daß sie in dieser Sache kein Stimmrecht haben. Meine Damen und Herren, ich bitte die Türen zu schließen.
Ehe ich das Ergebnis der Auszählung bekanntgeben kann, mache ich darauf aufmerksam, daß — so leid es mir tut — die Berliner Mitglieder des
Hauses in dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt sind. Es wird mir gesagt, daß einige Berliner Mitglieder mitgestimmt hätten. Stimmt das?
— Gut, ich werde nachher noch die Schriftführer, die die Auszählung durchgeführt haben, befragen.
— Was ist denn, meine Damen und Herren? — Ich bitte, die Türen geschlossen zu lassen.
Wer sich nicht an der Abstimmung beteiligen will, muß so lange warten, bis der Bundestagspräsident das Ergebnis mitgeteilt hat.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung in Gestalt der Auszählung hat ergeben: für den Antrag des Ausschusses haben gestimmt 244 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses, ein Mitglied mit nein.
Es haben sich also 245 Mitglieder des Hauses an der Abstimmung beteiligt. Das Quorum für die Beschlußfähigkeit sind 250 Stimmen. Das heißt, das Haus ist nicht beschlußfähig.
Sie können die Türen öffnen. Aber der Präsident des Hauses sieht sich nach der Geschäftsordnung gezwungen, die Sitzung aufzuheben.
— Herr Kollege Schmid, ich könnte natürlich die nächste Sitzung für eine Viertelstunde später einberufen. Ich fürchte nur, daß das Ergebnis genau das gleiche wäre. Hier liegt ein politischer Akt vor, der einer Willenskundgebung gleichkommt. Das ist nicht eine zufällige Beschlußunfähigkeit des Hauses. Aber ich gebe anheim, den Antrag zu stellen. Auf jeden Fall hebe ich die Sitzung auf und berufe unverzüglich den Ältestenrat ein.