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ID0406804000

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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Inhalt: Zur GO: Rasner (CDU/CSU) 3061 B, C, 3062 A, B, C Dürr (FDP) 3061 C Dr. Mommer (SPD) 3061 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/858, IV/1071) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . 3062 C, 3065 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3064 C, 3071 D, 3076 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3065 A, 3074 C Bading (SPD) 3065 A, 3075 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 3066 B, 3073 D Dr. Deist (SPD) 3068 B Zoglmann (FDP) 3070 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3070 C Wittrock (SPD) 3074 C Beschlußunfähigkeit 3077 D Anlage 3079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. März 1963 3061 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 18. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Fürst von Bismarck 22. 3. Dr. Dörinkel 18. 3. Dr. Frede 20.4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gaßmann 5. 4. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Nordenham) 21.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Strauß 21.3. Frau Vietje 31. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ehe ich das Wort weitergebe, möchte ich im Hinblick auf eine zweite Bemerkung des Herrn Bundesaußenministers darauf hinweisen, daß der Präsident dieses Hauses bei der Fristenberechnung den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere dem § 187 Abs. 1 in Verbindung mit § 186 unterworfen ist. Danach läuft die Frist für diese Sache ab am 18. März, 24 Uhr.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wittrock.


Rede von Karl Wittrock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Hinweis des Herrn Präsidenten enthebt mich der Aufgabe, zu der von dem Herrn Bundesaußenminister aufgeworfene Frage der Fristberechnung Ausführungen zu machen.
Aber die wiederholten Ausführungen des Herrn Bundesaußenministers zu § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes müssen von dieser Stelle aus zurückgewiesen werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Warum?)

— Das will ich Ihnen gleich sagen; seien Sie nicht so ungeduldig! Meine Damen und Herren, es wäre zu erwarten gewesen, daß Herr Bundesminister Schröder sich die Aufgabe, den Rechtsstandpunkt, den er hier vertreten hat, zu begründen, nicht so leicht gemacht hätte. Wir hätten es nämlich begrüßt, wenn der Herr Bundesaußenminister hierzu einige nähere Ausführungen gemacht hätte. Das hat er unterlassen. Das hat er ganz einfach deshalb unterlassen, weil er den von ihm vertretenen Standpunkt auf § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes gar nicht stützen kann.
Er hat sich auf den letzten Satz dieses § 27 Abs. 2 berufen, wonach Satz 3 keine Anwendung findet. Dieser Satz 3 lautet wie folgt:
Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrer Verkündung verlangt.
Das heißt: Der Bundestag äußert das Verlangen, und die Bundesregierung hat die Verordnungen auf Grund dieses Verlangens aufzuheben. Was der Herr Bundesaußenminister vorgetragen hat, hat inhaltlich keine andere Bedeutung als die: Der Bundesaußenminister ist der Aufassung, der Bundestag ist überhaupt nicht legitimiert, das zu verlangen; wenn er es dennoch tut, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, diesem Verlangen Folge zu leisten.



Wittrock
Wenn der Bundesaußenminister eine so weitgehende Auffassung vertritt, dann liegt darin der Keim für einen möglichen Konflikt zwischen Parlament und Regierung, und es wäre die Pflicht des Sprechers der Bundesregierung gewesen, im Hinblick auf diesen mindestens im Keim möglicherweise drohenden Konflikt seine Auffassung etwas näher zu begründen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist keine Widerlegung!)

— Das kommt jetzt; seien Sie nicht so ungeduldig!
Meine Damen und Herren, diesen letzten Satz, auf den sich der Bundesaußenminister beruft, muß man einmal etwas auflösen. Er enthält zwei Alternativen. Die erste Alternative ist die folgende:
Satz 3
— d. h. also, daß der Bundestag das Verlangen äußern kann —
findet keine Anwendung auf Rechtsverordnungen, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen aus ratifizierten Vereinbarungen Beschränkungen des Warenverkehrs angeordnet hat.
Meine Damen und Herren, Verpflichtungen aus ratifizierten Vereinbarungen! Die ratifizierte Vereinbarung, um die es sich hier handelt, ist nicht die mehrfach erwähnte Empfehlung des NATO-Rates; denn die ist mindestens den meisten Mitgliedern überhaupt gar nicht bekannt.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Bündnisvertrag!)

— Ja, gut, daß Sie das sagen, Herr Kollege Schmidt. Der Bündnisvertrag kann nur der NATO-Vertrag sein, und dieser enthält keine unmittelbare Verpflichtung, auf die sich die Bundesregierung bei der Anordnung einer Beschränkung des Warenverkehrs berufen kann.

(Abg. Dr. Löhr: Oder in Wahrnehmung der Reichte!)

— Das ist die zweite Alternative, Herr Kollege Löhr, dazu kommen wir gleich. — Jedenfalls räumen Sie damit ein, daß die eben hier von mir dargelegte Alternative, die aus dieser Bestimmung zu entnehmen ist, hier keine Anwendung findet.

(Widerspruch in der Mitte.) Das möchte ich ausdrücklich feststellen.


(Abg. Dr. Löhr: Das sagen Sie!)

— Natürlich tue ich das.
Jetzt die zweite Alternative. Nach Satz 3 kann der Bundestag das Verlangen erheben, daß keine Anwendung auf Rechtsverordnungen stattfindet, durch welche die Bundesregierung in Wahrnehmung von Rechten aus ratifizierten Vereinbarungen Beschränkungen des Warenverkehrs angeordnet hat. Meine Damen und Herren, der Bundesaußenminister hat hier nicht vorgetragen, um welche Rechte aus ratifizierten Vereinbarungen es sich handelt, welche die Bundesregierung bei der Anordnung einer Beschränkung des Warenverkehrs geltend macht. Der
Bundesaußenminister ist sowohl zu der ersten Alternative dieses letzten Absatzes

(Unruhe)

— und wenn Sie noch so ungeduldig sind — wie auch zu der zweiten Alternative jede Begründung für die Untermauerung des Rechtsstandpunktes der Bundesregierung schuldig geblieben. Ich komme deshalb zu der Feststellung,

(Abg. Majonica: Herr Wittrock, wir sind nicht ungeduldig! Wir sind nur der Meinung — —)

daß das, was der Bundesaußenminister hier vorgetragen hat, keine Rechtsansicht ist, sondern das ist nichts anderes als der Versuch, das Parlament zu bluffen; nichts anderes ist das.

(Oho-Rufe von der CDU/CSU. — Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bading.