Vor der Erteilung der Zollgenehmigung im Januar lag die Verordnung vom 14. Dezember, verkündet am 18. Dezember.
Und in der Zollgenehmigung ist ausdrücklich auf diese Verordnung vom 14. Dezember verwiesen worden.
Im übrigen ist auch noch etwas nicht richtig, was Sie gesagt haben. Diese Lohnveredelungsverträge sind nicht Bestandteil des Handelsvertrages, sondern sie wickeln sich außerhalb des Handelsvertrages ab. Im Handelsvertrag sind wohl für einen Betrag von 210 Millionen DM Lieferungen von Walzwerkserzeugnissen vorgesehen, darunter auch von Großrohren, aber nicht mit diesem Gewicht, wie es die Lohnveredelungsverträge ausmachen.
Diese Großrohre, die im Rahmen des Lohnveredelungsvertrages zur Auslieferung gelangen, machen
zusammen mit dem Roheisen, das von russischer
Seite geliefert wird, immerhin einen Wert von 180 Millionen DM aus. Wenn Sie das außerhalb des im Handelsvertrag vorgesehenen Kontingents von 210 Millionen DM betrachten, dann kommen Sie doch zu Größenordnungen, die im Interesse unserer Sicherheit — und das ist ja die Grundlage dieses NATO-Beschlusses — ernst zu nehmen sind.
Und, meine Damen und Herren, außenpolitische Überlegungen! Wir alle wissen, daß, aus welchen Gründen auch immer, in den Augen der Welt die innere Festigkeit der NATO etwas getrübt erschien. Sollen jetzt ausgerechnet wir Deutsche, um deren Schutz es in allererster Linie geht, von unserer Seite noch einmal etwas dazu tun, um die innere Geschlossenheit der NATO zu zerstören?
— Sie können die Anliegen, die Sie haben, bei Behandlung des Deutsch-Französischen Vertrages vorbringen. Aber hier stehen wir in einer unmittelbaren Verantwortung vor der ganzen Weltöffentlichkeit und vor allen Dingen vor unseren Verbündeten in der NATO. Ich bin der Meinung, die Bundesrepublik kann es sich aus ihrem vitalsten Interesse unter gar keinen Umständen leisten, etwas zu tun, was gegen einen einstimmigen NATO-Beschluß verstößt
und was im letzten Grunde unsere Sicherheit, unsere Freiheit gefährden müßte.