Rede:
ID0406801900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 70
    1. der: 6
    2. —: 4
    3. des: 3
    4. ich: 2
    5. Wort: 2
    6. Verordnung: 2
    7. dem: 2
    8. Dezember: 2
    9. 1962: 2
    10. am: 2
    11. 18.: 2
    12. Ehe: 1
    13. weiter: 1
    14. das: 1
    15. gebe,: 1
    16. möchte: 1
    17. zu: 1
    18. Bemerkung: 1
    19. Herrn: 1
    20. Bundesministers: 1
    21. Auswärtigen: 1
    22. folgendes: 1
    23. feststellen.: 1
    24. Dem: 1
    25. Bundestag: 1
    26. ist: 1
    27. diese: 1
    28. Vierte: 1
    29. zur: 1
    30. Änderung: 1
    31. Ausfuhrliste: 1
    32. von: 1
    33. Bundesregierung: 1
    34. gezeichnet:: 1
    35. Stellvertreter: 1
    36. Bundeskanzlers: 1
    37. unter: 1
    38. 21.: 1
    39. mit: 1
    40. Vermerk: 1
    41. zugeleitet: 1
    42. worden:: 1
    43. „Die: 1
    44. wurde: 1
    45. im: 1
    46. Bundesanzeiger: 1
    47. Nr.: 1
    48. 238: 1
    49. veröffentlicht.",: 1
    50. Ich: 1
    51. stelle: 1
    52. fest,: 1
    53. daß: 1
    54. nach: 1
    55. Übung: 1
    56. dieses: 1
    57. Hauses: 1
    58. die: 1
    59. Dreimonatsfrist: 1
    60. bis: 1
    61. jetzt: 1
    62. übrigens: 1
    63. unbestritten: 1
    64. März,: 1
    65. 24: 1
    66. Uhr,: 1
    67. abläuft.Das: 1
    68. hat: 1
    69. Abgeordnete: 1
    70. Bading.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Inhalt: Zur GO: Rasner (CDU/CSU) 3061 B, C, 3062 A, B, C Dürr (FDP) 3061 C Dr. Mommer (SPD) 3061 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/858, IV/1071) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . 3062 C, 3065 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3064 C, 3071 D, 3076 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3065 A, 3074 C Bading (SPD) 3065 A, 3075 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 3066 B, 3073 D Dr. Deist (SPD) 3068 B Zoglmann (FDP) 3070 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3070 C Wittrock (SPD) 3074 C Beschlußunfähigkeit 3077 D Anlage 3079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. März 1963 3061 68. Sitzung Bonn, den 18. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 18. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Fürst von Bismarck 22. 3. Dr. Dörinkel 18. 3. Dr. Frede 20.4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gaßmann 5. 4. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Nordenham) 21.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Strauß 21.3. Frau Vietje 31. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt keine längeren Ausführungen zur Sache machen, sondern im Namen der Bundesregierung auf zwei Umstände aufmerksam machen, die bisher vielleicht nicht genügend berücksichtigt worden sind. Hier wird es um die Frage gehen, ob das Hohe Haus die Verordnung aufheben will oder nicht. Es wird natürlich auch die Frage sein, ob das Hohe Haus die Verordnung aufheben kann oder nicht. Das erste ist eine politische, das zweite eine juristische Frage.
    Zu der juristischen Frage zwei Anmerkungen. Wir befinden uns heute an einem Tage nach der Dreimonatsfrist. Dieses Argument benutze ich nur vorsorglich.
    Mein Hauptargument findet sich im § 27 des Außenwirtschaftsgesetzes, wo der Erlaß von Rechtsverordnungen geregelt ist. In dem vorletzten Satz dieses Absatzes 2 heißt es:
    Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrer Verkündung verlangt.
    Es heißt dann weiter:
    Satz 3
    — den ich soeben verlesen habe —
    findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat.
    Wir sind der Meinung, daß der NATO-Vertrag und der NATO-Beschluß einschlägig sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)






Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ehe ich weiter das Wort gebe, möchte ich zu der Bemerkung des Herrn Bundesministers des Auswärtigen folgendes feststellen. Dem Bundestag ist diese Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste von der Bundesregierung — gezeichnet: der Stellvertreter des Bundeskanzlers — unter dem 21. Dezember 1962 mit dem Vermerk zugeleitet worden: „Die Verordnung wurde im Bundesanzeiger Nr. 238 am 18. Dezember 1962 veröffentlicht.", Ich stelle fest, daß nach der Übung dieses Hauses die Dreimonatsfrist — bis jetzt übrigens unbestritten — am 18. März, 24 Uhr, abläuft.
Das Wort hat der Abgeordnete Bading.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben von dem Berichterstatter, dem Kollegen Dr. Löhr, einen Bericht gehört. Ich muß sagen, ich finde es etwas sehr eigenartig, daß in diesem Bericht immer nur die Meinung der Bundesregierung bzw. der Minderheit in den Ausschüssen zum Ausdruck gekommen ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Zu einem Bericht gehört meines Erachtens, wenn man sich schon nicht nur auf das rein Formale beschränkt, sondern auch die Gründe angibt, die von der Bundesregierung vorgebracht worden sind, daß man auch auf die Gründe eingeht, die von der Mehrheit in den Ausschüssen vorgetragen worden sind und die dann zu den Beschlüssen geführt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sowohl im Außenpolitischen Ausschuß wie auch im federführenden Außenhandelsausschuß hat die Mehrheit gegen die von der Bundesregierung vorgebrachten Gründe gestimmt. Die Mehrheit hat sich keineswegs in allem den Gründen verschlossen. Die beiden Ausschüsse haben in sehr vielen und eingehenden Beratungen das Für und das Gegen erwogen und sich dann in ihrer Mehrheit für das Gegen entschieden.
    Ich halte es daher für notwendig, daß hier auch noch einmal etwas zu den Gründen gesagt wird, die die Mehrheit der Ausschüsse bewogen haben, einen Beschluß zu fassen, der auf die Aufhebung der Verordnung unter der Voraussetzung abzielt, daß die Bundesregierung sich nicht entschließen kann, die Genehmigung zur Durchführung der abgeschlossenen Verträge zu erteilen.
    Ich möchte hierbei nicht auf die rechtlichen Grundlagen eingehen, sondern ,das Wirtschaftliche in den Vordergrund stellen, und zwar insoweit, als es sich hier darum handelt, daß Verträge nicht ausgeführt werden sollen, die privatrechtlich gesehen völlig einwandfrei sind und zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, als die Verordnung, um die es sich hier handelt, von der Bundesregierung noch nicht erlassen worden war. Die Verträge sind in der Zeit vom 5. bis 10. Oktober abgeschlossen worden, während die Verordnung erst im November verkündet worden ist.
    Selbstverständlich sind die Verträge unter der Voraussetzung abgeschlossen worden, daß die Genehmigung erteilt wird. Natürlich kann es sich aber immer nur um Genehmigungen handeln, die zu der Zeit, als die Verträge abgeschlossen wurden, eben eingeholt werden mußten. Dazu gehört aber nicht die Verordnung zur Einschränkung der Ausfuhrliste. Insofern bin ich und ist mit mir auch meine Fraktion der Ansicht — und nicht nur meine Fraktion; ich möchte hier nur von den Mitgliedern der Ausschüsse sprechen: die sozialdemokratischen Mitgliedern der Ausschüsse, die FDP-Mitglieder der Ausschüsse und auch einige CDU-Mitglieder der Ausschüsse waren dieser Ansicht —, daß diese Verträge erfüllt werden müssen und daß man sich nicht darauf berufen kann: Es gibt höhere Gründe, politische
    Gründe, die nachträglich durch eine Verordnung manifestiert wurden, wodurch die Ausführung die ser Verträge unterbunden wird.
    Auch die Mehrheit der Ausschüsse war der Ansicht, daß selbstverständlich die deutsche Bundesregierung gebunden ist durch den NATO-Beschluß. Wir haben auch gar nichts dagegen eingewandt. Es ist überhaupt nicht darüber gesprochen worden, daß künftige Verträge, die nach dem Erlaß der Verordnung abgeschlossen werden, nun unter Umständen ebenfalls durchgeführt werden müßten. Darüber bestand völlige Einigkeit. Es handelt sich, wie gesagt, immer nur um die bereits vorher abgeschlossenen Verträge.
    Es ist vom Berichterstatter, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch gesagt worden, daß sich andere Länder ebenfalls diesem Beschlusse der NATO gefügt hätten. Ich kann nur sagen, daß nach unseren Informationen — und diesen Informationen ist im Ausschuß auch nicht von den Herren Regierungsvertretern widersprochen worden — nach dem NATO-Beschluß Firmen in England Verträge zur Lieferung von Großrohren mit Ostblockstaaten abgeschlossen haben und daß die Regierung von Großbritannien nichts gegen die Durchführung dieser Verträge unternommen hat. Insofern glaube ich, daß der Bericht in diesem Fall die Tatsachen nicht ganz richtig wiedergegeben hat.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich verpflichtet gefühlt, diese Ausführungen zu machen; denn ich glaube, daß ein solcher Bericht, wie er hier gegeben worden ist, unvollständig gewesen ist und infolgedessen richtiggestellt werden muß.

    (Beifall bei der SPD.)