Rede:
ID0406317500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Frau: 1
    2. Abgeordnete: 1
    3. Schanzenbach: 1
    4. hat: 1
    5. das: 1
    6. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Weber (Koblenz) 2901 A Fragestunde (Drucksache IV/1019) Frage des Abg. Dr. Mommer: Unleserliche Stempelabdrucke auf Postsendungen 2901 B Frage des Abg. Hammersen: Waffengesetz Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2901 D, 2902 A Hammersen (FDP) . . . . . . . 2902 A Frage des Abg. Jahn: Angebliche Entführung des französischen Staatsangehörigen Argoud aus München Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 2902 B, 2903 A, B, C, 2904 A, B Jahn (SPD) 2902 D, 2903 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 2903 A, 2904 A Ritzel (SPD) 2903 B Dr. Mommer (SPD) 2903 C, D Wittrock (SPD) 2903 D Ertl (FDP) 2904 A Frage des Abg. Dr. Czaja: Beschleunigung der Abwicklung des Lastenausgleichs Grund, Staatssekretär . 2904 C, D, 2905 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2904 D, 2905 A Fragen des Abg. Vogt: Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs Grund, Staatssekretär . . . 2905 B, C, D Vogt (CDU/CSU) 2905 C, D Frage des Abg. Vogt: Wirkung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1953 Grund, Staatssekretär . . 2905 D, 2906 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2906 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Wirtschaftliche Benachteiligung der Familien mit Kindern . . . . . . 2906 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für soziale und pflegerische Berufe Blank, Bundesminister . 2906 D, 2907 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für entlassene Schülerinnen der Volksschule Blank, Bundesminister . . . . 2907 B, C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 C Frage des Abg. Fritsch: Auflösung von Melde- und Zahlstellen für Arbeitslose im Bayerischen Wald Blank, Bundesminister 2907 D, 2908 A Fritsch (SPD) . . . . . 2907 D, 2908 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Erfahrungen mit Maschendrahtzäunen in den USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 B Frage des Abg. Oetzel: Bedingungen für Zulassung von Öltransportwagen . . . . . . . . 2908 D Frage des Abg. Stingl: Erhöhung der Flugpreise von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 D, 2909 C, D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 2909 C Stingl (CDU/CSU) 2909 C, D Frage des Abg. Kubitza: Autobahnstrecken Würzburg— Schweinfurth und Schweinfurth —Brückenau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2909 D, 2910A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 2910 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verzeichnisse über Ankunft und Abfahrt von Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2910.A Frage des Abg. Wittrock: Halteverbot an Feuerlöschhydranten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2910 B, C, 2911 A Wittrock (SPD) . . . . 2910C, 2911 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Züge mit Dampflokomotiven wegen Strommangels Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2911 A, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2911 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Zugverspätungen im Dezember 1962 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2911 D Frage des Abg. Liehr: Tariferhöhung im Flugverkehr von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2912 A, B, C Liehr (SPD) 2912 B Börner (SPD) . . . . . . . . 2912 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Behebung der Frostschäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2912 C, 2913 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2913 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/979) — Zweite und dritte Beratung — 2913 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/988) — Zweite und dritte Beratung — 2913 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 2913 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2918 A Lücke, Bundesminister 2921 A Hammersen (FDP) 2923 A Frau Berger-Heise (SPD) 2923 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2925 B Große Anfrage betr. Neuordnung der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/882) Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 2928 D Blank, Bundesminister . 2931 B, 2945 D, 2949 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2932 A Fritsch (SPD) . . . . . .. . . 2935 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2938 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2942 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2943 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2946 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 2947 B Bazille (SPD) . . . . . . . . ..2947 D Dorn (FDP) 2949 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 2950 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 2950 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache IV/1021) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2952 A Entwurf eines Gesetzes zu dem. Abkommen vom 30. April 1962 mit der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973) — Erste Beratung — 2952 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997) — Erste Beratung — . . . 2952 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Schweizerfranken-Grundschulden (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hesberg, Dr. Kopf, Stiller u. Gen.) (Drucksache IV/953) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/902 [neu]) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923) — Erste Beratung — 2952 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (Drucksachen IV/800, IV/969) 2952 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Unertl (Drucksache IV/975) Wittrock (SPD) 2953 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Dörinkel (Drucksache IV/976) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 2953 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/994) 2953 D Entschließungen der 51. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/880) 2953 D Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen 1963 — II. Teil) (Drucksache IV/987) 2953 D Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Siemer, Wittmer-Eigenbrodt, Bading, Müller [Worms], Logemann u. Gen.) (Drucksache IV/951) Dr. Siemer (CDU/CSU) 2954 A Antwort des Bundesministers des Innern betr. Einführung der Fünf-Tage-Woche in der Bundesverwaltung (Drucksachen IV/913, IV/1026) 2954 B Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1017) . . . 2954 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) 2954 D Nächste Sitzung 2954 D Anlagen 2955 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 2901 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 8. 3. Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Arnold 8. 3. Dr. Atzenroth 8. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bals 9. 3. Bazille 8. 3. Dr. Bechert 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 3. Birkelbach* 8. 3. Dr. Birrenbach 8. 3. Fürst von Bismarck 8. 3. Frau Blohm 16. 3. Frau Brauksiepe 8. 3. Dr. Dichgans 8. 3. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 3. Frau Döhring (Stuttgart) 8. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Eilers 15. 3. Eisenmann 8. 3. Figgen 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 8. 3. Dr. h. c. Friedensburg 8. 3. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler 8. 3. Gaßmann 8. 3. Gehring 8. 3. Geiger 8. 3. Frau Geisendörfer 8. 3. Gerlach 8. 3. Gems 8. 3. Gewandt 8. 3. Dr. Gleissner 8. 3. Günther 8. 3. Haage (München) 8. 3. Hahn (Bielefeld)* 8. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 12. 3. Hauffe 16. 3. Heiland 8. 3. Hellenbrock 31. 3. Hoogen 8. 3. Hörmann (Freiburg) 8. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Horn 15. 3. Dr. Imle 11. 3. Katzer 31. 3. Kemmer 8. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 10. 3. Kohlberger 8. 3. Dr. Kreyssig* 8. 3. Kühn (Hildesheim) 8. 3. Kurlbaum 8. 3. Leber 8. 3. Leonhard 8. 3. Lohmar 30. 4. Maier (Mannheim) 8. 3. Majonica 8. 3. Dr. Mälzig 8. 3. Margulies* 8. 3. Mattick 8. 3. Mauk 8. 3. Meis 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Michels 8. 3. Dr. Miessner 8. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller (Remscheid) 8. 3. Murr 8. 3. Nieberg 8. 3. Frau Dr. Pannhoff 30. 3. Frau Dr. Probst 8. 3. Richarts 8. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 8. 3. Ruland 8. 3. Schlick 8. 3. Schultz 8. 3. Dr. Schwörer 8. 3. Seither 11. 3. Seuffert 8. 3. Stooß 8. 3. Storm 8. 3. Strauß 18. 3. Striebeck 8. 3. Frau Strobel* 8. 3. Dr. Tamblé 8. 3. Tobaben 8. 3. Unertl 8. 3. Frau Vietje 31. 3. Wacher 15. 3. Walter 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 15. 3. Wilhelm 8. 3. Wischnewski 8. 3. 2956 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 3. Dr. Zimmermann (München) 8. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Frede 20. 4. Dr. Hellige 20. 4. Anlage 2 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksachen IV/876, IV/988). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 wird Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a gestrichen. 2. In § 4 wird der Absatz 1 Nr. 5 gestrichen. 3. Hinter § 5 Nr. 5 wird eingefügt: „6. das Lebensalter und die Staatsangehörigkeit des Inhabers; 7. die Rechtsverhältnisse an den Räumen, die dem Betriebe des Handwerks dienen." Bonn, den 6. März 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie keine Sorge; ich werde jetzt nicht auf die Vielfalt der Probleme der Kriegsopferversorgung im einzelnen eingehen, werde auch nicht wiederholen, was man vielfach zu dem Problem der Kriegsopferversorgung selbst sagt. Ich brauche persönlich gar nicht besonders zu betonen — ich gehe davon aus und darf das für meine ganze Fraktion sagen —, daß wir es mit dem Kriegsopferproblem ernst meinen und ernst mit ihm ringen. Wenn in der Sache vielleicht dann und wann verschiedene Meinungen vertreten, vielleicht auch verschiedene Wege gegangen werden, ist es doch keineswegs so, daß in der grundsätzlichen Auffassung eine Meinungsverschiedenheit besteht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte deutlich sagen: man erweist den Kriegsopfern den schlechtesten Dienst, wenn man glaubt, vielleicht aus der einen oder anderen Aktion politisches und anderes Kapital schlagen zu können. Damit erreicht man genau das Gegenteil. Ich muß an dieser Stelle ganz klar und eindeutig feststellen: es ist den deutschen Kriegsopfern in den letzten Jahren gut bekommen, daß wir uns immer von allen Fraktionen zu einer einheitlichen Lösung zusammengefunden haben. Wenn ich ehrlich sozialpolitisch denke, dann denke ich sowohl an den Gebenden wie an den Nehmenden.
    Herr Kollege Fritsch, ich muß Ihnen ganz ehrlich sagen, dieser Stil hat mir nicht gefallen. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie hier nicht die Frage aufgeworfen hätten, wer das schlechte oder das gute Gewissen hat. An dem guten Gewissen sollten wir wirklich in keiner Weise bei irgendeinem Abgeordneten zweifeln.
    Wenn man weiter die Frage aufwirft, was getan werden kann, so ist es ganz selbstverständlich — ich billige das der Opposition zu —, daß die Opposition in manchen Fragen andere Anträge stellt als die Regierung. Herr Kollege Riegel, Sie wissen es doch ganz genau aus der Zeit, wo wir beide Landtagskollegen waren, wo ich in der Opposition war und Sie in der Regierung, wo wir von der Opposition auch eine andere Meinung hatten.

    (Abg. Riegel [Göppingen] : Wir haben wirklich etwas verbessert!)

    Ihr mußtet eben in der Regierung, weil die Mittel nicht da waren, im Landtag von Baden-Württemberg einen Antrag von 8 Millionen DM ablehnen, wo wir in der Opposition waren und ihr dort in der Verantwortung. Ich mache das nur deutlich, damit man sieht, wie die Dinge im allgemeinen aussehen.
    Wenn wir die ganze heutige Diskussion betrachten, können wir, glaube ich, doch eines feststellen: daß in den grundsätzlichen Sachfragen hier von der Regierungsbank bis zur Opposition eine einheitliche Auffassung zu erkennen ist,

    (Widerspruch bei der SPD)

    eine einheitliche Auffassung in der Frage der harmonischen Weiterentwicklung des Rechts der Kriegsopferversorgung. — Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Sprecher der Sozialdemokratie, Herr Kollege Fritsch, nicht die Meinung der Fraktion vertreten. — Sie meinen vielleicht die Frage der Berufsschadensrente. Bitte, das sind einzelne Dinge. Aber klar und deutlich ist doch heute festzustellen, daß das ganze Haus der Meinung ist, daß auch die Grundrente weiter entwickelt werden soll. Das ist also unbestritten. In der Frage der Elternrenten gab es ebenfalls eine einheitliche Meinung. Was die Frage der Weiterentwicklung der Einkommensanrechnung, der Ausgleichsrenten anbelangt, so werden wir das im Ausschuß miteinander besprechen und überlegen. Es ist ganz klar, daß man die Witwe, deren Rente heute bei 220 DM liegt, dabei nicht stehenlassen kann, daß sie praktisch hier eine Lebenssicherung erhalten muß. Das ist das Kernproblem, das wir hier sehen müssen. Und das will auch der Bundesarbeitsminister.
    Bei gutem Willen zur gemeinsamen Zusammenarbeit können alle Risse und Lücken, die da und



    Maucher
    dort auftauchen, geschlossen werden. Nur wenn wir den guten Willen zur Gemeinsamkeit haben, werden wir das Bestmögliche erreichen und den Kriegsopfern den besten Dienst erweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Abgeordnete Schanzenbach hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Maucher, ich glaube, es trifft nicht zu, daß in diesem Hause eine einheitliche Auffassung in der Frage der Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts besteht. Es könnte sein, Herr Maucher, daß gewisse Gruppen in der CDU mit der Fraktion der SPD einige Gemeinsamkeiten haben. Aber nachdem Herr Stingl — Herr Stingl, Sie sind schuld, daß ich hier stehe —

    (Heiterkeit — Abg. Stingl: Welcher Kausalzusammenhang ist das?)

    — passen Sie nur auf! Nachdem also Herr Stingl gesagt hat, daß die CDU befriedigt ist über das, was der Herr Bundesminister auf die Große Anfrage geantwortet hat, muß ich sagen, daß mich das sehr bedenklich stimmt; denn diese Antwort war über alle Maßen mager und hat die Kriegsopfer sehr enttäuscht.
    Da Sie auch die Fragen der Familienpolitik angeschnitten haben, muß ich etwas über die Hinterbliebenenversorgung sagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da hat der Minister auch etwas gesagt!)

    — Ja, vielleicht ist aber das, was ich sage, ein bißchen anders als das, was der Minister äußerte. Die Hinterbliebenenversorgung ist seit eh und je eine der schwächsten Stellen im Bundesversorgungsgesetz. Angesichts der bisherigen wirtschaftlichen Versorgung der Hinterbliebenen kann man sich des Eindrucks leider nicht erwehren — und, Herr Stingl, auch Ihre Rede bestärkt mich in diesem Eindruck —, daß ein Teil dieses Hauses und die Regierung wenig Verständnis für das Opfer haben, das in den vergangenen Kriegen von Frauen, Kindern und Eltern gefordert wurde.

    (Abg. Stingl: Nein, Frau Schanzenbach, das können Sie nicht sagen!)

    Da nicht einmal die Einsicht vorhanden ist, daß eine erträgliche wirtschaftliche Basis für die Familien gesichert werden muß, deren Ernährer gefallen oder vermißt ist, ist wahrscheinlich schon gar nicht zu erwarten, daß der menschliche Verlust, der das Leben der Hinterbliebenen wesentlich beeinflußt hat, in seinem ganzen Umfang auch nur annähernd eine gerechte Würdigung erfährt.

    (Abg. Dr. Martin: Den Satz haben Sie sich aber aufgeschrieben!)

    — Ich habe mir erst überlegt, was ich sagen will, dann habe ich es aufgeschrieben, und jetzt habe ich es fast abgelesen.

    (Abg. Dr. Martin: Das ist wirklich Ehrlichkeit!)

    — Gerade weil Sie von der Ehrlichkeit sprechen, bringe ich Ihnen jetzt sogar die Begründung meines Satzes. Wie wäre es sonst möglich, daß Herr Blank als der für die Kriegsopfer zuständige Bundesminister kürzlich die Vertreterin eines großen Kriegsopferverbandes, als sie ihm mit ihren männlichen Kollegen die Sorgen und Wünsche im Namen von mehr als 600 000 Hinterbliebenen vortragen wollte, nicht empfing, sondern daß er diese Kriegerwitwe dreieinhalb Stunden vor seiner Tür warten ließ, ohne sie anzuhören? Mit der Begründung, die er dann gegeben hat, er liebe keine Demonstrationen, ist diese Sache leider nicht abgetan. Dieses Verhalten des zuständigen Fachministers ist doch sehr zu beanstanden.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Von den Kriegerwitwen darf wohl gesagt werden, daß sie in der Vergangenheit in ihren Forderungen sehr bescheiden waren. Mit der geringen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und unter Einsatz ihrer eigenen Kraft und ihres Könnens haben sie ihre Familien wirtschaftlich durchgebracht. Darüber hinaus wirken viele Kriegerwitwen im öffentlichen und sozialen Leben unseres Staates mit. Ihre Arbeit ist aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben unserer Demokratie nicht mehr wegzudenken.
    Kriegshinterbliebene haben in ihrem Lebenskreis Leistungen vollbracht, die höher zu bewerten sind als manche Leistungen, für die das Bundesverdienstkreuz verliehen worden ist. Meine Damen und Herren, unter den 2 Millionen alleinstehenden Frauen, die wir in der Bundesrepublik haben, sind 1,2 Millionen Kriegshinterbliebene. Nach dem Bundesetat von 1963 sind 1 170 000 Witwen zu versorgen. 50 % dieser Frauen erhalten ausschließlich Grundrente, 113 000 erhalten Grundrente und volle Ausgleichsrente, und 520 000 Frauen beziehen Ausgleichsrente in verschiedener Höhe je nach ihrem Renteneinkommen oder ihrem Arbeitseinkommen.
    Über die Zahl der Hinterbliebenen, die einer vollen Erwerbsarbeit nachgehen, sind leider keine Angaben zu bekommen. Es wäre äußerst interessant, einmal nachzuweisen, wie viele Millionen in den vergangenen 12 Jahren, seit wir das Bundesversorgungsgesetz haben, dem Staat durch diese Frauen eingespart worden sind. Wenn die HinterbliebenenFamilien außer der Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz keine • weiteren Einnahmen hatten, waren die Mütter aus wirtschaftlicher Not gezwungen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, nicht weil sie übermütig waren und arbeiten wollten oder weil sie sich, wie es schon manchmal in diesem Hause zum Ausdruck gekommen ist, einen Luxusgegenstand anschaffen wollten.
    Diese Frauen waren wirklich aus wirtschaftlicher Not gezwungen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen; denn die Versorgungsrente lag ja teilweise unter dem Fürsorgerichtsatz. Ich erinnere noch einmal daran, daß die erste Grundrente für die Witwe nach dem Bundesversorgungsgesetz 40 DM und die Ausgleichsrente 30 DM betrug. Einer Frau, die kein



    Frau Schanzenbach
    anderes Einkommen hatte, standen viele Jahre hindurch nur 70 DM zur Verfügung. Diesen Betrag haben wir in der Zwischenzeit aufgestockt. Die Waisen bekamen ursprünglich nur 10 DM Grundrente und 21 DM Ausgleichsrente. Das brachte die Frauen viele Jahre hindurch in eine sehr schwierige Situation. Weder das Parlament noch die Regierung hat während dieser Zeit den Hinterbliebenen ausreichend geholfen. Sie waren sich selber überlassen.
    Diese Frauen nahmen die große Doppelbelastung der Haus- und Berufsarbeit auf sich und mußten auch noch die schwierige Aufgabe der Erziehung ihrer Kinder übernehmen. Niemand stand ihnen zur Seite. Gewiß, viele Kollegen der Gefallenen hatten früher im Krieg ihren Kameraden gesagt und den Frauen versprochen, daß sie mitsorgen würden, wenn der Vater nicht mehr zurückkäme. Aber leider war es später dann nicht so. Ich sage das nicht als Vorwurf. Es ist klar, daß jeder dann seine eigenen Wege gehen mußte. Ich will nur zum Ausdruck bringen, daß die Frauen bei der ganzen Erziehungsaufgabe überwiegend auf sich allein gestellt sind.
    Untersuchungen haben ergeben, daß diese Kriegshinterbliebenen meist schweren Herzens einer Erwerbsarbeit nachgingen, weil sie dadurch ihren Kindern, eben weil sie keinen Vater mehr hatten, nicht das Zuhause bieten konnten, auf das gerade diese Kinder einen Anspruch gehabt hätten. Um so höher ist es zu bewerten, daß diese Frauen die so schwierige Erziehungsaufgabe bewältigt haben.
    In zwei Fünfteln der Familien, in denen zwischen 1945 und heute vorschulpflichtige und schulpflichtige Kinder aufgewachsen sind, fehlt der Vater. Das sind überwiegend Kriegerwaisen. Das sind aber auch die Kinder, die nun wieder der Bundeswehr zur Verfügung stehen müssen. Sie haben nun die völlig unzureichende Versorgung ihrer Mütter vor Augen. Man kann sich vorstellen, daß das den Wehrwillen der jungen Leute nicht gerade erhöht.
    In der Rothenfelser Denkschrift der vier Professoren von 1955 heißt es zur Kriegsopferversorgung:
    Die Erziehung der Kinder, die im Krieg den Vater verloren haben, zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist ein staatspolitisches und gesellschaftliches Anliegen, das nicht wiederkehrt und das wohl die größte Verpflichtung darstellt, die aus diesem Kriege übriggeblieben ist.
    So sollte es sein, wie diese Professoren in der Denkschrift es gesagt haben. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Wie die wirtschaftliche Versorgung während dieser Zeit war, habe ich vorhin schon angeführt.
    Der Herr Bundesminister sprach vorhin von der Gerechtigkeit, die jedem, auch den Kriegsopfern, zuteil werden solle. Meinen Sie, es ist gerecht, Herr Bundesminister, wenn die Grundrente für eine Halbwaise heute 30 DM und die Ausgleichsrente 60 DM beträgt, wenn z. B. der Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz zwischen 78 und 95 DM liegt? Das Kind, das nach diesem Regelsatz unterstützt wird, bekommt in Großstädten 90 bis 95 DM. Die Waise bekommt auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes nur 90 DM.
    Ich habe den Eindruck, daß die Kriegerwitwen und die Waisen außerhalb des allgemein gültigen Rechts stehen, denn das Bundesversorgungsgesetz hat eine schlechtere Regelung für Hinterbliebene als das Beamten- und Sozialversicherungsrecht. Die Witwe hat nach dem Bundesversorgungsgesetz einen Rechtsanspruch auf eine Grundrente von 100 DM. Die Frau, die durch einen Unfall ihren Mann, der einen Monatslohn von 480 DM hatte, verloren hat
    — jetzt komme ich Ihnen zur Hilfe, Herr Dr. Rutschke; ich habe ein praktisches Beispiel, das nach dem Monatslohn errechnet worden ist —, hat einen Anspruch auf eine Unfallrente von 192 DM; also nach dem Bundesversorgungsgesetz 100 DM, nach dem Unfallversicherungsgesetz 192 DM. Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bekommt eine Frau, die selbst nebenher noch arbeitet und Unterhaltssicherungsbeiträge erhält, wenn ihr Mann 500 DM verdient hat, während der Ableistung seiner Wehrpflicht monatlich 320 DM. Trifft sie nun das Geschick, daß ihr Mann tödlich verunglückt, bekommt sie nach dem Bundesversorgungsgesetz nur einen Betrag von 100 DM.

    (Abg. Stingl: Und die Ausgleichsrente! Unterschlagen Sie die nicht!)

    — Nein, Sie haben nicht genug aufgepaßt, Herr Stingl. Sie sind ein guter Sozialpolitiker, aber bei dieser Sache haben Sie nicht aufgepaßt. Ich habe vorhin ganz deutlich gesagt: eine Frau, die eigenes Arbeitseinkommen hat und deren Mann 500 DM verdient, bekommt dann die 320 DM. Dieselbe Frau, die weiterarbeitet, hat keinen Anspruch auf Ausgleichsrente, es sei denn, sie hat ein Arbeitseinkommen von weit unter 300 DM. Ich habe es richtig gesagt: dieselbe Frau bekommt, wenn ihr Mann tödlich verunglückt, nach dem BVG nur 100 DM. Das sind Regelungen, die in eine andere Ordnung gebracht werden müssen.

    (Abg. Stingl: Dann stellen Sie diesem Fall doch einmal den der Frau gegenüber, die kein Einkommen hat! Dann hat sie plötzlich in der Kriegsopferversorgung mehr als in der Unfallversicherung! — Gegenruf von der SPD: Wo gibt's denn so was?!)

    — Nein, Herr Stingl, die Tatsachen sind andere!
    Von den Kriegshinterbliebenen, die Rente beziehen, ist die Anrechnung der Rentenerhöhungen stets als große Ungerechtigkeit empfunden worden.

    (Zurufe in der Mitte und rechts.)

    — Nein, die kleinste Erhöhung der Invaliden- oder Angestelltenrente führt zur Verringerung der Ausgleichsrente. Nun haben wir zwar gehört, daß auch die Regierung beabsichtigt, diese Schwierigkeiten zu überbrücken; aber ich bin der Meinung, daß man das nicht wieder nur als Teillösung durchführen darf, sondern daß hier etwas Entscheidendes geschehen muß.
    Was will die Bundesregierung künftig für die Hinterbliebenen tun? Das, was der Herr Bundesminister hier vorgetragen hat, reicht nicht aus. Die



    Frau Schanzenbach
    Kriegshinterbliebenen kommen nun in die Jahre, in denen sie nicht mehr erwerbstätig sein können; das ist die Generation, die jetzt langsam an die Grenze von 60 Jahren herankommt.

    (Zuruf des Abg. Stingl.)

    — Das ist meine Generation, Herr Stingl, Ganz so jung sind wir nicht mehr.

    (Abg. Stingl: Ich meine: ich war auch im Krieg!)

    — Herr Stingl, Sie waren im Krieg. Aber Sie haben nicht so wie die Hinterbliebenen den Ernährer Ihrer Familie gespielt, den Haushalt daneben geführt und die Kinder erzogen. Das ist etwas völlig anderes. Das ist für mich ein Zeichen, daß Sie das, was ich zu Anfang ausführte, nicht einsehen, daß nämlich die Belastung der Kriegshinterbliebenen weit schwerer war als die der meisten Kriegsbeschädigten trotz ihrer Leiden.

    (Abg. Stingel: Ich meine, daß ich jetzt erst 44 Jahre alt bin und noch nicht 60!)

    — Das ist gut; da können Sie hier noch manche Schlacht schlagen!

    (Heiterkeit. — Abg. Stingl: Dafür kann ich nicht!)

    Das Parlament jedenfalls sollte bei der Aufgabe der Kriegsopferversorgung nicht bloß die Zahlen sehen, so wichtig das Geld auch ist und so notwendig es ist, es zu beschaffen. Vielmehr müssen auch die menschlichen Fragen gewürdigt und in die Betrachtungen einbezogen werden.
    Genauso wie die Witwenversorgung muß auch die Versorgung der Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz verbessert werden. Auch hier sind Versprechungen gemacht worden, daß der berüchtigte Begriff „Ernährereigenschaft" aus dem Gesetz herausgenommen werden wird. Die SPD-Fraktion hat das in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, ist aber stets von der Mehrheit dieses Hauses niedergestimmt worden. Ich hoffe aber, jetzt hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß eine Regelung mit dem Begriff „Ernährereigenschaft" einfach untragbar und, ich möchte sagen, unmoralisch ist.
    Die Regelsätze nach dem Sozialhilfegesetz liegen zum Teil höher als die Elternrenten. Also auch hier muß unbedingt etwas in Ordnung gebracht werden; denn es ist eine ungute Sache, wenn man den Kriegereltern zumutet, trotz ihrer Elternrenten nach dem BVG noch den Weg zum Sozialamt gehen zu müssen. Ich wäre also sehr dankbar, wenn diese Anrechnungsbestimmungen so bald wie möglich fielen.
    Das Bundesversorgungsgesetz muß fortentwickelt werden. In der Hinterbliebenenversorgung gilt es noch vieles auszugleichen und zu verbessern. Wir werden darüber gelegentlich sprechen. Ich hoffe, daß von den einzelnen Fraktionen Initiativen ergriffen und wir zu einer Lösung kommen werden, der wir vielleicht wieder gemeinsam zustimmen können. Ich bin aber der Überzeugung, daß Ihre Forderungen — gerade nach dem, was Sie, Herr Stingl, und was der Herr Minister heute gesagt haben — weit unter dem liegen werden, was wir für richtig halten. Wir haben in der Kriegsopferversorgung immer urmitgestimmt, obwohl unsere Forderungen nie restlos erfüllt worden sind; wir haben mitgestimmt, weil wir jede Verbesserung gutgeheißen haben. Das heißt aber nicht, daß wir mit dem bisher Erreichten zufrieden gewesen sind.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Alle Sozialpolitik — Herr Stingl, das haben Sie gesagt — ist auch ein Stück Familienpolitik.

    (Abg. Stingl: Selbstverständlich!)

    — Auch wenn Sie eine schlechte Regelung in der Krankenversicherung treffen, z. B. in der Frage der Selbstbeteiligung, wenn wir 'beim Kindergeld mit der Einkommensbegrenzung ansetzen, ist das ein Stück — nach meiner Meinung: schlechter — Familienpolitik.

    (Abg. Stingl: Darüber kann man verschiedener Meinung sein!)

    — Ich sage ja, nach meiner Meinung.