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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Weber (Koblenz) 2901 A Fragestunde (Drucksache IV/1019) Frage des Abg. Dr. Mommer: Unleserliche Stempelabdrucke auf Postsendungen 2901 B Frage des Abg. Hammersen: Waffengesetz Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2901 D, 2902 A Hammersen (FDP) . . . . . . . 2902 A Frage des Abg. Jahn: Angebliche Entführung des französischen Staatsangehörigen Argoud aus München Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 2902 B, 2903 A, B, C, 2904 A, B Jahn (SPD) 2902 D, 2903 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 2903 A, 2904 A Ritzel (SPD) 2903 B Dr. Mommer (SPD) 2903 C, D Wittrock (SPD) 2903 D Ertl (FDP) 2904 A Frage des Abg. Dr. Czaja: Beschleunigung der Abwicklung des Lastenausgleichs Grund, Staatssekretär . 2904 C, D, 2905 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2904 D, 2905 A Fragen des Abg. Vogt: Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs Grund, Staatssekretär . . . 2905 B, C, D Vogt (CDU/CSU) 2905 C, D Frage des Abg. Vogt: Wirkung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1953 Grund, Staatssekretär . . 2905 D, 2906 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2906 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Wirtschaftliche Benachteiligung der Familien mit Kindern . . . . . . 2906 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für soziale und pflegerische Berufe Blank, Bundesminister . 2906 D, 2907 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für entlassene Schülerinnen der Volksschule Blank, Bundesminister . . . . 2907 B, C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 C Frage des Abg. Fritsch: Auflösung von Melde- und Zahlstellen für Arbeitslose im Bayerischen Wald Blank, Bundesminister 2907 D, 2908 A Fritsch (SPD) . . . . . 2907 D, 2908 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Erfahrungen mit Maschendrahtzäunen in den USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 B Frage des Abg. Oetzel: Bedingungen für Zulassung von Öltransportwagen . . . . . . . . 2908 D Frage des Abg. Stingl: Erhöhung der Flugpreise von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 D, 2909 C, D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 2909 C Stingl (CDU/CSU) 2909 C, D Frage des Abg. Kubitza: Autobahnstrecken Würzburg— Schweinfurth und Schweinfurth —Brückenau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2909 D, 2910A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 2910 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verzeichnisse über Ankunft und Abfahrt von Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2910.A Frage des Abg. Wittrock: Halteverbot an Feuerlöschhydranten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2910 B, C, 2911 A Wittrock (SPD) . . . . 2910C, 2911 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Züge mit Dampflokomotiven wegen Strommangels Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2911 A, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2911 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Zugverspätungen im Dezember 1962 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2911 D Frage des Abg. Liehr: Tariferhöhung im Flugverkehr von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2912 A, B, C Liehr (SPD) 2912 B Börner (SPD) . . . . . . . . 2912 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Behebung der Frostschäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2912 C, 2913 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2913 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/979) — Zweite und dritte Beratung — 2913 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/988) — Zweite und dritte Beratung — 2913 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 2913 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2918 A Lücke, Bundesminister 2921 A Hammersen (FDP) 2923 A Frau Berger-Heise (SPD) 2923 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2925 B Große Anfrage betr. Neuordnung der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/882) Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 2928 D Blank, Bundesminister . 2931 B, 2945 D, 2949 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2932 A Fritsch (SPD) . . . . . .. . . 2935 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2938 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2942 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2943 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2946 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 2947 B Bazille (SPD) . . . . . . . . ..2947 D Dorn (FDP) 2949 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 2950 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 2950 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache IV/1021) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2952 A Entwurf eines Gesetzes zu dem. Abkommen vom 30. April 1962 mit der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973) — Erste Beratung — 2952 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997) — Erste Beratung — . . . 2952 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Schweizerfranken-Grundschulden (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hesberg, Dr. Kopf, Stiller u. Gen.) (Drucksache IV/953) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/902 [neu]) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923) — Erste Beratung — 2952 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (Drucksachen IV/800, IV/969) 2952 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Unertl (Drucksache IV/975) Wittrock (SPD) 2953 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Dörinkel (Drucksache IV/976) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 2953 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/994) 2953 D Entschließungen der 51. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/880) 2953 D Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen 1963 — II. Teil) (Drucksache IV/987) 2953 D Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Siemer, Wittmer-Eigenbrodt, Bading, Müller [Worms], Logemann u. Gen.) (Drucksache IV/951) Dr. Siemer (CDU/CSU) 2954 A Antwort des Bundesministers des Innern betr. Einführung der Fünf-Tage-Woche in der Bundesverwaltung (Drucksachen IV/913, IV/1026) 2954 B Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1017) . . . 2954 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) 2954 D Nächste Sitzung 2954 D Anlagen 2955 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 2901 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 8. 3. Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Arnold 8. 3. Dr. Atzenroth 8. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bals 9. 3. Bazille 8. 3. Dr. Bechert 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 3. Birkelbach* 8. 3. Dr. Birrenbach 8. 3. Fürst von Bismarck 8. 3. Frau Blohm 16. 3. Frau Brauksiepe 8. 3. Dr. Dichgans 8. 3. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 3. Frau Döhring (Stuttgart) 8. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Eilers 15. 3. Eisenmann 8. 3. Figgen 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 8. 3. Dr. h. c. Friedensburg 8. 3. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler 8. 3. Gaßmann 8. 3. Gehring 8. 3. Geiger 8. 3. Frau Geisendörfer 8. 3. Gerlach 8. 3. Gems 8. 3. Gewandt 8. 3. Dr. Gleissner 8. 3. Günther 8. 3. Haage (München) 8. 3. Hahn (Bielefeld)* 8. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 12. 3. Hauffe 16. 3. Heiland 8. 3. Hellenbrock 31. 3. Hoogen 8. 3. Hörmann (Freiburg) 8. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Horn 15. 3. Dr. Imle 11. 3. Katzer 31. 3. Kemmer 8. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 10. 3. Kohlberger 8. 3. Dr. Kreyssig* 8. 3. Kühn (Hildesheim) 8. 3. Kurlbaum 8. 3. Leber 8. 3. Leonhard 8. 3. Lohmar 30. 4. Maier (Mannheim) 8. 3. Majonica 8. 3. Dr. Mälzig 8. 3. Margulies* 8. 3. Mattick 8. 3. Mauk 8. 3. Meis 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Michels 8. 3. Dr. Miessner 8. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller (Remscheid) 8. 3. Murr 8. 3. Nieberg 8. 3. Frau Dr. Pannhoff 30. 3. Frau Dr. Probst 8. 3. Richarts 8. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 8. 3. Ruland 8. 3. Schlick 8. 3. Schultz 8. 3. Dr. Schwörer 8. 3. Seither 11. 3. Seuffert 8. 3. Stooß 8. 3. Storm 8. 3. Strauß 18. 3. Striebeck 8. 3. Frau Strobel* 8. 3. Dr. Tamblé 8. 3. Tobaben 8. 3. Unertl 8. 3. Frau Vietje 31. 3. Wacher 15. 3. Walter 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 15. 3. Wilhelm 8. 3. Wischnewski 8. 3. 2956 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 3. Dr. Zimmermann (München) 8. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Frede 20. 4. Dr. Hellige 20. 4. Anlage 2 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksachen IV/876, IV/988). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 wird Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a gestrichen. 2. In § 4 wird der Absatz 1 Nr. 5 gestrichen. 3. Hinter § 5 Nr. 5 wird eingefügt: „6. das Lebensalter und die Staatsangehörigkeit des Inhabers; 7. die Rechtsverhältnisse an den Räumen, die dem Betriebe des Handwerks dienen." Bonn, den 6. März 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Fritsch, Sie haben sich eben mit sehr viel Verve für die Belange der Kriegsopfer eingesetzt. Ich stimme dem durchaus zu. Aber man muß dann auch eine gewisse Logik walten lassen. Ich möchte hoffen, daß Sie sich mit derselben Verve auch einmal vor eine Gewerkschaftsfunktionärsversammlung stellten und sagten: Nehmt das Sozialprodukt nicht ständig für euch in



    Dr. Rutschke
    Anspruch, sondern laßt auch noch etwas für andere Leute übrig!

    (Zurufe von der SPD.)

    Da würden Sie diese Sachen wahrscheinlich nicht so laut vortragen. Eines ist ja wohl sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir mehr, als das Sozialprodukt ergibt, nicht ausgeben können. Da bestehen nun einmal Zusammenhänge, die man einfach nicht voneinander trennen kann.
    Herr Kollege Fritsch, Sie haben hier gerade den Vergleich zwischen der Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung gebracht.

    (Abg. Killat: Das haben auch Sie vorgestern schon gemacht!)

    — Jawohl, Herr Kollege Killat, und das würde ich auch heute wieder tun. — Man muß dann auch den Mut haben, bei anderen Gesetzen, wie ich es vorgestern getan habe, zu sagen: Denkt daran, es sind auch noch andere da! Das vergessen Sie leider immer.
    Sie kommen heute, Kollege Fritsch, und sagen, daß der Unfallrentner mehr als das Doppelte von dem erhält, was der Kriegsbeschädigte bekommt. Vorgestern haben Sie, Kollege Fritsch, aber kräftig mitgeholfen, diese Disparität noch zu vergrößern, anstatt, wie ich es getan habe, zu sagen: Jetzt warten wir erst einmal etwas zu, damit die Disparität nicht weiterhin so eklatant groß bleibt und noch vergrößert wird.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich freue mich, daß sowohl die CDU/CSU-Fraktion als auch die Bundesregierung den Vorstellungen, die wir Freien Demokraten schon im vorigen Bundestag gehabt hatten — ich denke an die Regelung der Berufsschadensrente im ersten Neuordnungsgesetz —, gefolgt sind, daß Sie die Gewährung der Berufsschadensrente, wie wir damals auch, auf die Witwen ausdehnen wollen, um einen Schadensausgleich zu erreichen. Wir glauben, daß hier noch sehr, sehr vieles im argen liegt und daß hier noch sehr viel Ungerechtigkeit auszuräumen ist. Wir freuen uns darüber, daß das sowohl Sie, Herr Kollege Stingl — für die CDU/CSU —, als auch Sie, Herr Minister Blank — für die Regierung — gesagt haben. Damit sind wir sehr einverstanden.
    Lassen Sie mich etwas zur Berufsschadensrente und zu der Frage der Grundrente sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kriegsopferversorgung kann entweder nach dem Fürsorgeprinzip oder nach dem Entschädigungsprinzip behandelt werden. Das Entschädigungsprinzip bedeutet in etwa, daß die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches — mindestens in den Grundlagen — gelten, also z. B. die Schadenshaftung und der Aufopferungsanspruch. Hierzu gehört eine strenge Kausalität. Außerdem müssen die Belange der Geschädigten mit dem in Einklang gebracht werden, was auf der anderen Seite zu leisten ist. Der Geschädigte beruft sich dann, wenn wir in der Kriegsopferversorgung
    das Entschädigungsprinzip verfolgen wollen, auf die Unverletzlichkeit seiner Person, die ihm durch das Grundgesetz gewährt wird. Wenn diese Unverletzlichkeit ihm vom Grundgesetz nicht garantiert werden konnte — und das ist im Kriegsfall nicht möglich —, dann muß der Staat auch bereit sein, eine Entschädigung für die Opfer, die er dem Betreffenden zugemutet hat, zu übernehmen. — Das ist der eine Grundsatz.
    Ein anderer Grundsatz ist im Fürsorgeprinzip enthalten. Das ist der Gedanke der Alimentation, wie er bei den Beamten im allgemeinen zur Anwendung kommt.

    (Abg. Stingl: Da würde ich vorsichtig sein!)

    Richtig, man ist in der Vergangenheit gerade mit diesem Alimentationsprinzip der Beamten — das Bundesverfassungs- oder das Bundesverwaltungsgericht hat sich sehr dezidiert dazu geäußert — nicht immer so zu Rande gekommen, wie es ursprünglich gedacht gewesen ist.
    Der Herr Kollege Dr. Dittrich von der CSU hat mich vorgestern, als ich einige Anmerkungen in der Unfallversicherungsdebatte machte, gefragt, ob ich den Unterschied zwischen dem Versicherungsprinzip und dem Versorgungsprinzip kennte. Er meinte, daß es sich da um zweierlei Paar Schuhe, um zwei verschiedene Dinge wie Äpfel und Birnen handle, die man nicht miteinander vergleichen könne. Ich bin der Meinung, das sind durchaus Sachen, die man miteinander vergleichen kann, denn der zugrunde liegende Sachverhalt ist grundsätzlich derselbe, nämlich, daß jemand entweder durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Verletzung im Kriege z. B. ein Bein verloren hat. Dem Betreffenden ist es grundsätzlich völlig gleichgültig, ob er nach dem Versicherungsprinzip oder nach dem Versorgungsprinzip behandelt wird. Er will jedenfalls so gestellt sein, daß er einen ausreichenden Ausgleich für den Verlust des Beines bekommt.
    Der Kollege Dr. Dittrich ist allem Anschein nach der Auffassung, daß grundsätzlich die Anwendung des Versorgungsprinzips die Hälfte der Leistungen ergebe, die nach dem Versicherungsprinzip zu gewähren seien. Da kann ich nicht mehr mit, denn ich bin der Meinung, daß das Versorgungsprinzip viel umfassender ist als das Versicherungsprinzip.

    (Abg. Stingl: Nur ist das Versorgungsprinzip eben kollektiver, in seinen Leistungen egaler!)

    — Nein, die Kollektivität kommt im Versicherungsprinzip stärker zum Ausdruck. Allerdings läßt das Versicherungsprinzip verschiedene Steigerungen zu; das will ich Ihnen gern zugeben.
    Jedenfalls ist es durch den Sachverhalt nicht gerechtfertigt, daß derjenige, der auf dem Weg zur Arbeit durch einen Unfall ein Bein verloren hat — vielleicht sogar durch eigenes Mitverschulden —, doppelt soviel erhält wie derjenige, der den gleichen Verlust an der Ostfront erlitten hat. Herr Kollege Stingl, Sie mögen das bestreiten. Der Unfallrentner kann sogar noch viel mehr bekommen als das Doppelte. Wir gehen ja von dem Durchschnittsbemessungsbetrag von 475 aus, und da bekommt



    Dr. Rutschke
    der Betreffende doch wirklich mindestens das Doppelte; das werden Sie mir zugeben müssen.
    Das Ziel der Fraktion der Freien Demokraten war von jeher, das Kriegsopferrecht in Richtung auf das Bundesentschädigungsgesetz auszubauen. Das Bundesentschädigungsgesetz sieht für die Opfer des Nationalsozialismus sehr gut durchdachte Regelungen vor. Die Tatbestände sind teilweise dieselben. Ob jemand seine körperliche Integrität durch einen KZ-Aufenthalt oder an der Ostfront verloren hat, ist im Effekt kein Unterschied. Wir meinen also, daß das Bundesentschädigungsgesetz durchaus eine Richtschnur, ein Ziel sein kann, welches wir für die Kriegsopferversorgung anstreben sollten.
    Seien Sie mir nicht böse, wenn ich jetzt einige wenige Zahlen nenne. Bei einer Erwerbsminderung von 40 %, d. h. z. B. beim Verlust eines Fußes, bekommt man bei Zugrundelegung eines niedrigeren durchschnittlichen Arbeitsverdienstes in der Unfallversicherung den Betrag von 187,60 DM, nach dem Bundesentschädigungsgesetz die Höchstrente — die also nicht für alle zutrifft — von 800 DM, aber sicherlich eine Rente von etwa 200 DM, und nach dem Bundesversorgungsgesetz sind es 45 DM. Das sind Diskrepanzen, die auf die Dauer unerträglich sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Daher rührte auch meine Empörung, oder wie man es nennen will, als ich vorgestern sah, wie großzügig man die Unfallversicherung noch weiter steigerte und sich keine Gedanken darüber machte, daß die Disparität zwischen der Kriegsopferversorgung und der Unfallrentenversicherung nun noch größer wird.
    Es wird immer wieder der Einwand gebracht: Nun ja, die Unfallversicherung wird doch von den Arbeitgebern bezahlt, während die Kriegsopfer aus dem Steueraufkommen versorgt werden müssen. — Im Prinzip ist das volkswirtschaftlich völlig gleichgültig; denn die Beiträge, die die Arbeitgeber zur Unfallversicherung leisten müssen — und das soll jetzt ein Mehr von etwa 350 Millionen DM sein —, sind ja Faktoren in der Kalkulation der Preise und gehen in die Preise ein. Sie werden dann von der Allgemeinheit bezahlt. Ob das nun ein so großer Unterschied ist?! Sicherlich, für den Herrn Bundesfinanzminister ist der Unterschied sehr groß, aber volkswirtschaftlich nicht. Herr Kollege Stingl hat ja vorhin gesagt, wir müßten die volkswirtschaftlichen Belange berücksichtigen; denn es bestünde die Gefahr, daß sonst die Währung zusammenbrechen könne. Nun ja, deshalb sind die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge auch in diesem Fall zu berücksichtigen.
    Ich will Sie nicht weiter mit Zahlen langweilen, aber auch bei der Witwenversorgung sind die Unterschiede zwischen Unfallversicherung, Bundesentschädigungsgesetz und Kriegsopferversorgung ganz offensichtlich, so daß wir alles tun sollten, um hier eine Änderung der Situation herbeizuführen.

    (Abg. Börner: Wann werden Sie endlich begreifen, daß es sich um zwei ganz verschiedene Rechtstatbestände handelt?)

    — Herr Kollege Börner, ich habe mich vorhin bemüht, Ihnen klarzumachen, daß es dem Beschädigten doch völlig wurscht ist, wo er sein Bein verloren hat. Er stellt fest: Er hat sein Bein verloren und bekommt das einemal 80 DM und das anderemal 170 DM. Das ist für ihn das Entscheidende.

    (Abg. Börner: Das ist aber nicht richtig!)

    — Ja, in dieser Auffassung unterscheiden wir uns eben.

    (Abg. Börner: Objektiv stimmt es nicht!)

    — Ich bin gerne bereit, mich von Ihnen überzeugen zu lassen. Aber ich habe die Sache sehr wohl durchdacht, und deshalb habe ich auch auf die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge hingewiesen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Worte zur Grundrente sagen. Es wird — und das scheint mir recht gedankenlos zu sein — von vielen Leuten immer wieder gesagt: Wozu ist eigentlich die Grundrentenerhöhung notwendig? Wozu ist es notwendig, daß nun bei einer Beschädigung von 30% die Grundrente, die etwa ein Generaldirektor oder ein Staatssekretär erhält, um 3,50 oder 5 DM erhöht wird? Man soll doch lieber denen helfen, die nun wirklich in Not sind usw. usw. Nun, es sind sicherlich nicht mehr als 8% der gesamten Kriegsopfer, die in so hohen Einkommensregionen schweben und, sagen wir einmal, mehr als 1000 DM verdienen. Die können Sie wirklich zählen. Ich habe aber auch niemals gehört, daß ganze Bataillone von Generaldirektoren oder von Staatssekretären an der Ostfront eingesetzt waren. Sie können das doch nicht daran messen.
    Dabei möchte ich Sie, Herr Kollege Stingl, darauf hinweisen, daß auch beim Kindergeldgesetz der Generaldirektor das Kindergeld genauso bekommen soll, obwohl man hier denselben Einwand bringen könnte. Offensichtlich haben Sie aber leider seinerzeit vergessen, sich das bei Ihren Vorschlägen zu überlegen.
    Was ist denn der Sinn der Grundrente? Sinn der Grundrente ist doch der Ausgleich der Mehrkosten, die der Beschädigte durch seine Beschädigung zwangsläufig im Vergleich zu Gesunden hat. Er wird eben öfter einmal mit der Taxe fahren müssen, wenn er Beinamputierter ist. Oder er wird den Gepäckträger mehr in Anspruch nehmen oder, wenn er armamputiert ist, eine Taxe nehmen, mit der er sein Gepäck befördern kann. Das kann Ihnen jeder Beschädigte an Beispielen nachweisen. Man denkt ursprünglich gar nicht so daran, wenn man selbst beschädigt ist, welche Mehraufwendungen sich praktisch immer zwangsläufig einstellen. Man nimmt sie schon als so selbstverständlich hin, daß man eigentlich gar nicht mehr merkt, daß der Gesunde alle diese Aufwendungen nicht hat.
    Es ist also nicht so, daß die Grundrente ein Mehr für die Kriegsbeschädigten ist, sondern daß es von einem minus soundsoviel auf ± 0 geht. Das ist der Sinn der Grundrente. Die Aufwendungen entstehen dem Gutdotierten genauso wie dem Minderdotierten. Derjenige, der ein Häuschen hat und beinamputiert ist, wird nun mal eben sein 'Dach nicht mehr reparieren können, wie er es früher getan hat, son-



    Dr. Rutschke
    dern wird den Dachdecker holen und diesen bezahlen müssen. Man kann nicht von der Grundrente so sprechen, als wenn das nur ein Zigarettengeld wäre, das ,den Beschädigten nun so in Gottes Namen hingeworfen wird, sondern. sie hat schon ihren Sinn, und das steht ja im übrigen auch im Gesetz.
    Eine sehr schlechte Argumentation ist es, wenn man sagt, bei einem zu 30 % Beschädigten, der also immerhin den Vorfuß abgenommen bekommen oder ein Auge verloren hat, bedeutet eine 10%ige Erhöhung nur 3,50 DM, und was soll man so vielen Leuten, die das betrifft, 3,50 DM geben, man soll dafür lieber den Schwerbeschädigten 200 DM oder 100 DM oder 30 DM mehr geben! Meine Damen und Herren, das ist eine sehr gedankenlose Argumentation. Bei den Entschädigungsleistungen nach anderen 'Gesetzen, z. B. nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder dem Unfallversicherungsgesetz, würde eine 10%ige Erhöhung beim selben Schadenstatbestand eben 10 oder 30 DM ausmachen. Man kann nicht sagen: Weil ihr sowieso so wenig bekommt, ihr zu 30 % beschädigten Kriegsopfer, lohnt es sich überhaupt nicht, darüber zu reden, weil die 10 % dann nur 3,50 DM ausmachen. Ich halte diese Argumentation für unwürdig und eigentlich für empörend gegenüber den Kriegsopfern.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere, daß bei dieser Debatte niemand vom Verteidigungsministerium anwesend ist. Die Kriegsopferversorgung gilt nämlich genauso für unsere Bundeswehrsoldaten, wenn sie durch Unfälle verletzt oder getötet werden. Hier folgender Tatbestand: Ein Schlosser steht in der Panzerwerkstatt im Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis. Da ist nun andererseits der junge Soldat, der an sich einen ganz anderen Beruf haben möchte, der etwas anderes tun wollte, der aber nun seiner Dienstpflicht in der Bundeswehr genügen muß. Beide werden, sagen wir, von einem Panzer verletzt, es wird ihnen ein Fuß abgefahren. Dann bekommt der Schlosser aus der Panzerwerkstatt eine Unfallrente von 187,60 DM, der Bundeswehrsoldat aus dem Bundesversorgungsgesetz 45,— DM. Also, auch hier diese Disparität! Das beeinträchtigt doch die Verteidigungsbereitschaft. Man müßte den Soldaten das Gefühl vermitteln, daß man auch dann für sie sorgt, wenn sie sich im Interesse der Allgemeinheit aufopfern mußten. Meine Damen und Herren, auch daran sollten Sie denken: Auf die Dauer ist das unerträglich.
    Ich hoffe, daß der Herr Bundesverteidigungsminister von Hassel, der sich in dieser Richtung bisher sehr positiv geäußert haben soll, nicht die Tradition des Herrn Strauß fortsetzt, der sich um diese Fragen offensichtlich sehr wenig gekümmert hat.

    (Zuruf von der SPD: Ebenso wie Herr Blank! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Ich rede jetzt vom Verteidigungsminister, verehrter Herr Kollege Glombig, und ich meine, Sie haben es ja nun schon so gründlich besorgt, den Bundesminister Blank zu kritisieren, daß ich es mir ersparen kann — —

    (Abg. Memmel: Daß Sie nicht auch noch mit einstimmen! — Zuruf des Abg. Börner.)

    — Wissen Sie, in den menschlichen Beziehungen bin ich dieser Meinung. Wenn wir sachlich verschiedener Meinung sind, dann wird das sehr hart ausgetragen. Darauf können Sie sich verlassen, Herr Kollege Börner. Aber, was das Menschliche anlangt, das überlasse ich Ihnen; das ist Geschmacksfrage.


Rede von Holger Börner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Rutschke, darf ich meine Eindrücke über Ihre Meinung dahin zusammenfassen, daß Sie sich im Rahmen der Koalition dafür einsetzen wollen, daß die Beträge für die Kriegsopferversorgung in Zukunft im Verteidigungshaushalt etatisiert werden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dazu wird eventuell mein Kollege Reichmann noch sprechen. Das ist übrigens ein Antrag, den wir bereits im 3. Bundestag gestellt hatten.

    (Abg. Börner: Deswegen, meine ich!)

    Der Kollege Mischnick — im Augenblick sitzt er nicht auf der hohen Regierungsbank, sondern unten im Plenum — hat damals, wenn ich mich recht entsinne, diesen Antrag begründet. Jetzt wird es für ihn etwas schwierig sein. Aber wir sind ja nicht so arm an Leuten. Vielleicht wird es Herr Kollege Reichmann nochmals tun.
    Meine Damen und Herren, denken Sie auch an folgendes — und das ist auch ein Wort an den Herrn Bundesverteidigungsminister —: Man hat, jedenfalls soweit ich es übersehen kann, eine sehr gute Regelung für den Unterhalt der Ehefrauen der eingezogenen Wehrpflichtigen gefunden. Hier werden die Beträge großzügig gegeben, und das ist auch gut. Nur eines darf diesem Ehemann nicht Aaspieren: daß er einen Unfall erleidet mit tödlichem Ausgang. Dann werden nämlich die 400 DM, die die Ehefrau auf Grund der Einkommensverhältnisse vielleicht bekommt, radikal auf 100 DM, auf ein Viertel, gekürzt.

    (Abg. Arndgen: Das stimmt doch nicht!)

    Auch das ist eine Sache, die der Herr Verteidigungsminister einmal überprüfen sollte. — Das stimmt, doch, Herr Kollege Arndgen. Es hängt natürlich, wie ich sagte, von den Einkommensverhältnissen ab. — Also schön, ich lasse gern mit mir handeln; vielleicht waren es 350 DM. Ich habe das nur auf meinem Notizzettel gefunden und nicht nochmals nachgeprüft. Aber in etwa sind die Verhältnisse schon so.
    Leider hat die Regierung, was auch ich bedaure, für das Zweite Neuordnungsgesetz noch keinen genauen Termin genannt. Auch wir sind der Meinung, daß man nun endlich einen Termin festlegen sollte, zumal von allen Parteien, auch von der meinen durch ihren Bundesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden Erich Mende im Jahre 1961, entsprechende Aussagen gemacht worden sind. Davon rücken wir gar nicht ab. Wir haben uns auch bemüht — der damalige Bundesfinanzminister Dr. Starke z. B. legte Wert darauf —, daß in das Sozialpaket auch wenigstens die Finanzierung der Zahlungen für ein Kriegsopferneuregelungsgesetz aufgenommen wurde. Wir hatten das keineswegs vergessen. Nun, es



    Dr. Rutschke
    herrschen jetzt schwierige Etatverhältnisse. Aber wir stehen zu unserem Wort.
    Die Kriegsopferversorgung muß eben vorrangig sein. Wir haben auch den Mut, meine Herren von der SPD, zu sagen, daß andere Dinge etwas warten oder zurücktreten müssen. Solange die Kriegsopferversorgung nicht in Ordnung gebracht ist, sollten wir auch auf sozialpolitischem Gebiet die Kriegsopferversorgung erst einmal nachziehen, damit hier nicht weitere Disparitäten entstehen. Wir werden natürlich sehen, wie wir das mit der Haushaltslage, die wir im Bund heute nun einmal haben, vereinbaren können. Wir sind gern bereit, überall, angefangen beim Verteidigungsetat, bis zum letzten Etat zu prüfen, was für die Kriegsopferversorgung an Mitteln herauszuholen ist. Wir werden nicht kleinlich darin sein, und wir werden uns bemühen, diesen zu Recht gestellten Forderungen gerecht zu werden.
    Meine Damen und Herren, drei Millionen Kriegsopfer leben noch. Diese drei Millionen haben schwere, sehr schwere Opfer an Leib und Leben bringen müssen, ein Opfer für die Allgemeinheit. Jetzt sind wir als Vertreter des Volkes, also als Vertreter dieser Allgemeinheit, aufgerufen, alles zu tun, um diesen Menschen im Rahmen des Menschenmöglichen zu helfen. Jetzt dürfen wir uns auch nicht davor scheuen, ein, verglichen mit den Opfern, die unsere Kriegsopfer erbringen mußten, viel geringeres Opfer zu bringen, nämlich nur ein finanzielles. Wir müssen aber dazu den guten Willen haben.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD.)