Rede:
ID0406313900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Czaja.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Weber (Koblenz) 2901 A Fragestunde (Drucksache IV/1019) Frage des Abg. Dr. Mommer: Unleserliche Stempelabdrucke auf Postsendungen 2901 B Frage des Abg. Hammersen: Waffengesetz Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2901 D, 2902 A Hammersen (FDP) . . . . . . . 2902 A Frage des Abg. Jahn: Angebliche Entführung des französischen Staatsangehörigen Argoud aus München Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 2902 B, 2903 A, B, C, 2904 A, B Jahn (SPD) 2902 D, 2903 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 2903 A, 2904 A Ritzel (SPD) 2903 B Dr. Mommer (SPD) 2903 C, D Wittrock (SPD) 2903 D Ertl (FDP) 2904 A Frage des Abg. Dr. Czaja: Beschleunigung der Abwicklung des Lastenausgleichs Grund, Staatssekretär . 2904 C, D, 2905 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2904 D, 2905 A Fragen des Abg. Vogt: Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs Grund, Staatssekretär . . . 2905 B, C, D Vogt (CDU/CSU) 2905 C, D Frage des Abg. Vogt: Wirkung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1953 Grund, Staatssekretär . . 2905 D, 2906 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2906 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Wirtschaftliche Benachteiligung der Familien mit Kindern . . . . . . 2906 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für soziale und pflegerische Berufe Blank, Bundesminister . 2906 D, 2907 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für entlassene Schülerinnen der Volksschule Blank, Bundesminister . . . . 2907 B, C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 C Frage des Abg. Fritsch: Auflösung von Melde- und Zahlstellen für Arbeitslose im Bayerischen Wald Blank, Bundesminister 2907 D, 2908 A Fritsch (SPD) . . . . . 2907 D, 2908 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Erfahrungen mit Maschendrahtzäunen in den USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 B Frage des Abg. Oetzel: Bedingungen für Zulassung von Öltransportwagen . . . . . . . . 2908 D Frage des Abg. Stingl: Erhöhung der Flugpreise von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 D, 2909 C, D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 2909 C Stingl (CDU/CSU) 2909 C, D Frage des Abg. Kubitza: Autobahnstrecken Würzburg— Schweinfurth und Schweinfurth —Brückenau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2909 D, 2910A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 2910 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verzeichnisse über Ankunft und Abfahrt von Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2910.A Frage des Abg. Wittrock: Halteverbot an Feuerlöschhydranten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2910 B, C, 2911 A Wittrock (SPD) . . . . 2910C, 2911 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Züge mit Dampflokomotiven wegen Strommangels Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2911 A, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2911 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Zugverspätungen im Dezember 1962 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2911 D Frage des Abg. Liehr: Tariferhöhung im Flugverkehr von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2912 A, B, C Liehr (SPD) 2912 B Börner (SPD) . . . . . . . . 2912 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Behebung der Frostschäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2912 C, 2913 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2913 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/979) — Zweite und dritte Beratung — 2913 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/988) — Zweite und dritte Beratung — 2913 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 2913 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2918 A Lücke, Bundesminister 2921 A Hammersen (FDP) 2923 A Frau Berger-Heise (SPD) 2923 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2925 B Große Anfrage betr. Neuordnung der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/882) Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 2928 D Blank, Bundesminister . 2931 B, 2945 D, 2949 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2932 A Fritsch (SPD) . . . . . .. . . 2935 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2938 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2942 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2943 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2946 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 2947 B Bazille (SPD) . . . . . . . . ..2947 D Dorn (FDP) 2949 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 2950 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 2950 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache IV/1021) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2952 A Entwurf eines Gesetzes zu dem. Abkommen vom 30. April 1962 mit der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973) — Erste Beratung — 2952 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997) — Erste Beratung — . . . 2952 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Schweizerfranken-Grundschulden (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hesberg, Dr. Kopf, Stiller u. Gen.) (Drucksache IV/953) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/902 [neu]) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923) — Erste Beratung — 2952 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (Drucksachen IV/800, IV/969) 2952 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Unertl (Drucksache IV/975) Wittrock (SPD) 2953 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Dörinkel (Drucksache IV/976) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 2953 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/994) 2953 D Entschließungen der 51. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/880) 2953 D Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen 1963 — II. Teil) (Drucksache IV/987) 2953 D Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Siemer, Wittmer-Eigenbrodt, Bading, Müller [Worms], Logemann u. Gen.) (Drucksache IV/951) Dr. Siemer (CDU/CSU) 2954 A Antwort des Bundesministers des Innern betr. Einführung der Fünf-Tage-Woche in der Bundesverwaltung (Drucksachen IV/913, IV/1026) 2954 B Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1017) . . . 2954 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) 2954 D Nächste Sitzung 2954 D Anlagen 2955 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 2901 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 8. 3. Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Arnold 8. 3. Dr. Atzenroth 8. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bals 9. 3. Bazille 8. 3. Dr. Bechert 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 3. Birkelbach* 8. 3. Dr. Birrenbach 8. 3. Fürst von Bismarck 8. 3. Frau Blohm 16. 3. Frau Brauksiepe 8. 3. Dr. Dichgans 8. 3. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 3. Frau Döhring (Stuttgart) 8. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Eilers 15. 3. Eisenmann 8. 3. Figgen 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 8. 3. Dr. h. c. Friedensburg 8. 3. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler 8. 3. Gaßmann 8. 3. Gehring 8. 3. Geiger 8. 3. Frau Geisendörfer 8. 3. Gerlach 8. 3. Gems 8. 3. Gewandt 8. 3. Dr. Gleissner 8. 3. Günther 8. 3. Haage (München) 8. 3. Hahn (Bielefeld)* 8. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 12. 3. Hauffe 16. 3. Heiland 8. 3. Hellenbrock 31. 3. Hoogen 8. 3. Hörmann (Freiburg) 8. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Horn 15. 3. Dr. Imle 11. 3. Katzer 31. 3. Kemmer 8. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 10. 3. Kohlberger 8. 3. Dr. Kreyssig* 8. 3. Kühn (Hildesheim) 8. 3. Kurlbaum 8. 3. Leber 8. 3. Leonhard 8. 3. Lohmar 30. 4. Maier (Mannheim) 8. 3. Majonica 8. 3. Dr. Mälzig 8. 3. Margulies* 8. 3. Mattick 8. 3. Mauk 8. 3. Meis 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Michels 8. 3. Dr. Miessner 8. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller (Remscheid) 8. 3. Murr 8. 3. Nieberg 8. 3. Frau Dr. Pannhoff 30. 3. Frau Dr. Probst 8. 3. Richarts 8. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 8. 3. Ruland 8. 3. Schlick 8. 3. Schultz 8. 3. Dr. Schwörer 8. 3. Seither 11. 3. Seuffert 8. 3. Stooß 8. 3. Storm 8. 3. Strauß 18. 3. Striebeck 8. 3. Frau Strobel* 8. 3. Dr. Tamblé 8. 3. Tobaben 8. 3. Unertl 8. 3. Frau Vietje 31. 3. Wacher 15. 3. Walter 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 15. 3. Wilhelm 8. 3. Wischnewski 8. 3. 2956 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 3. Dr. Zimmermann (München) 8. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Frede 20. 4. Dr. Hellige 20. 4. Anlage 2 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksachen IV/876, IV/988). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 wird Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a gestrichen. 2. In § 4 wird der Absatz 1 Nr. 5 gestrichen. 3. Hinter § 5 Nr. 5 wird eingefügt: „6. das Lebensalter und die Staatsangehörigkeit des Inhabers; 7. die Rechtsverhältnisse an den Räumen, die dem Betriebe des Handwerks dienen." Bonn, den 6. März 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren! Meine Damen! Ich habe nur zu der Drucksache IV/971 zu sprechen, dem soeben von Herrn Dr. Hesberg begründeten Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen.
    Herr Minister, wenn jetzt, vier Monate vor der Freigabe der Mieten und der Aufhebung des Mieterschutzgesetzes in den 300 sogenannten weißen Kreisen, die Bundesregierung noch immer nicht in der Lage ist, ihr seit Jahren angekündigtes Wohnbeihilfengesetz dem Bundestag vorzulegen, so läßt sich das wohl schwer damit erklären, daß zwei neue Herren in Ihr Ministerium eingezogen sind.
    Auf die Frage meines Kollegen Reitz in der Fragestunde am 16. Dezember 1960 antwortete der Herr Staatssekretär Ernst, er wolle dem Kabinett die Vorlage über die endgültigen Miet- und Lastenbeihilfen im Frühjahr 1961 zuleiten. Wie wir den Herrn Staatssekretär kennen, ist anzunehmen, daß er das getan hat, was er zugesagt hatte. Aber jetzt, zwei Jahre später, wissen wir, daß das Bundeskabinett noch immer nicht dazu gekommen ist, die widerstreitenden Ansichten der Ressortminister auf einen Nenner zu bringen, um uns einen eigenen Entwurf vorzulegen. Oder sollte, Herr Minister, der Erbfolgekrieg hinter den Kulissen die ganze Zeit der Herren Minister in Anspruch nehmen? Ich hoffe, nicht. Wenigstens haben wir jetzt nach Ihren Aussagen die Aussicht, daß wir kurz vor dem Termin des 1. Juli wieder einen neuen Entwurf in den Ausschuß bekommen, den wir heute noch nicht kennen.
    Wir haben immer noch das schlechte Beispiel des Lückeschen Abbaugesetzes aus dem Jahre 1960 in Erinnerung. Sie entsinnen sich, da war bei einer Beratung über den Umbau des geheiligten Bürgerlichen Gesetzbuchs immer ein Aktenträger zwischen den Ausschüssen unterwegs, der dem einen Ausschuß die Ergebnisse des anderen mitteilte. Wir haben das für eine unwürdige Behandlung eines solchen Gesetzeswerks gehalten, und wir halten eis auch in diesem Fall nicht für statthaft, daß so verfahren wird.
    Nun haben die Koalitionsparteien heute diesen Gesetzentwurf IV/971 eingebracht. Aber es bleibt eben immer noch offen, ob das, was sie an finanziellen Belastungen in diesem Gesetz vorsehen, nachher auch die Koalitionsmehrheit finden wird.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Wir wollen es hoffen, weil sich dieser Entwurf vornehmlich durch stark heraufgesetzte Einkommensgrenzen von dem Referentenentwurf der Regierung unterscheidet.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Ich kann Ihnen jetzt nicht antworten; ich kann Sie kaum verstehen.
    Das ist schon deswegen wichtig, weil dieses Gesetz das endgültige Wohnbeihilfengesetz darstellen soll, das nach und nach — so nehme ich an — das



    Frau Berger-Heise
    r halbe Dutzend anderer Mietbeihilfenregelungen ablösen soll. Dieses Gesetz wird benötigt. Der Bundeswohnungsbauminister rechnet, wie man nachlesen kann, mit einer Mietensteigerung von ungefähr 40 % in den Jahren von 1960 bis 1966, während der Bundesfinanzminister bei seiner Berechnung der Kosten Ihres Entwurfs, meine Herren, eine Mietensteigerung von 60 % zugrunde legt. Das würde, wenn der Entwurf so Gesetz wird, wie er hier vorgelegt worden ist, Bund und Länder mit je ungefähr 250 Millionen DM jährlich belasten.
    Nun wird in der Begründung dieses Entwurfs darauf verwiesen, daß die bisherigen gesetzlichen Mietbeihilfen Bund und Länder nicht wesentlich belasten, und es klingt die Hoffnung durch, die Mieter mögen auch von diesem Gesetz möglichst wenig Gebrauch machen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na!)

    Welche Gründe gab es denn bisher für die Zurückhaltung der Mieter? Erstens lag diese Zurückhaltung daran, daß die Mieten bisher gesetzlich begrenzt waren — das werden Sie mir zugestehen —, zweitens an den bisher zu niedrig festgelegten Einkommensgrenzen — die Beihilfen hätten oftmals nur wenige Mark für die Familie ausgemacht, und die Familie hat dann darauf verzichtet —, drittens an dem umständlichen Verfahren, wenigstens zu Beginn der Mietbeihilfenregelung — um eine Mietbeihilfe bewilligt zu bekommen, mußten zunächst einmal insgesamt 6 DIN-A-4-Seiten ausgefüllt werden —, und viertens kommt der Behördenkasse noch immer zugute, daß die meisten Menschen nur höchst ungern für ein paar Mark zum Amt gehen und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bloßlegen. Auch für dieses Wohnbeihilfegesetz kann man voraussagen, daß die Scheu vor der Offenlegung der Verhältnisse bleiben wird.
    Aber diesmal besteht, weil die Mieten nicht mehr begrenzt sein werden, die Gefahr, daß die Menschen dann lieber in hygienisch und sozial unzulängliche Wohnungen umziehen, um ihre Miete aus der eigenen Tasche zahlen zu können. Aus sozialen und aus gesundheitlichen Gründen wäre so eine Nivellierung nach unten höchst bedenklich!
    Darum muß diesem Entwurf der Fürsorgecharakter genommen werden. Es genügt dabei nicht, in dieses Gesetz hineinzuschreiben, daß die Mietbeihilfen keine Fürsorgeleistungen darstellen. Die Behörden müssen vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß das auch bei der Behandlung der Antragsteller zum Ausdruck kommen muß.
    Daß in diesem Entwurf nun vorgeschlagen wird, für Kellerwohnungen und abbruchreife Behausungen keine Wohnbeihilfen zu geben, ist wohnungspolitisch durchaus richtig. Nur müßte sich der Gesetzgeber dann auch endlich dazu bereit finden, für alle diese schlechten Wohnungen, für all die Bruchbuden, die von dem § 9 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes noch nicht einmal alle erfaßt werden, generell auch jede Mieterhöhung auszuschließen. Statt dessen werden am 1. Juli auch die miserabelsten Behausungen frei von jeder bisherigen Mietpreisbindung, und solange wir keinen Wohnungsmarkt mit ausreichenden Wohnungen haben, steigen auch diese Mietpreise. Der Bewohner einer solchen Wohnung aber kann keine Beihilfe beantragen; er wird also für eine schlechte Wohnung mehr bezahlen müssen, ist jedoch von der Mietbeihilfe ausgeschlossen.
    Wenn die Mieten der schlechten Wohnungen frei werden und steigen und Wohnbeihilfen nicht gewährt werden, andere Wohnungen aber noch nicht zur Verfügung stehen, dann sind diese Mieter doppelt gestraft.
    Es müßte also eine Revision des „Bruchbudenparagraphen" erfolgen, eine viel weiter ausgelegte Begriffsbestimmung menschenunwürdiger Wohnungen vorgenommen werden, die dann von der Mietpreisfreigabe auszunehmen sind. Die Wohnungen, die der Ausschuß in Berliner Hinterhöfen oft schaudernd besichtigt hat, sind durch Urteile der letzten Jahre immer wieder als mieterhöhungswürdig anerkannt worden, weil eben der § 9 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes so auslegungsfähig ist.
    Um dem Bürger die Sorge vor dem 1. Juli zu nehmen, weist nun der Pressedienst der CDU/CSU dieser Tage auf den § 23 des Ersten Bundesmietengesetzes hin, nach dem bei lauf e n d en Mietverhältnissen die Mieterhöhung nur bis zu einer angemessenen Höhe erfolgen kann. Das trifft aber nur so lange zu — und das weiß der Pressedienst natürlich auch —, wie nicht der Vermieter durch Kündigung das laufende Mietverhältnis unterbricht und einen neuen Vertrag fordert, in dem er sich an die Kostenmiete nicht mehr zu halten braucht. Immerhin ist die Kostenmiete eine erste Bremse, aber nur für bestimmte Wohnungen. Wenn diese vorläufige Begrenzung etwas wirksamer werden soll — und dafür wären wir —, dann müßten der Bundesminister für Wohnungsbau und der Bundesminister für Wirtschaft beide von ihrem Recht gemäß § 23 des Ersten Bundesmietengesetzes Gebrauch machen und durch Rechtsverordnung Vorschriften darüber erlassen, wann in Fällen anderer Preisfreigaben — also am 1. Juli — eine Miete als angemessen erhöht anzusehen ist.
    Darum frage ich den Herrn Minister, wann er von diesem damals im Ersten Bundesmietengesetz festgelegten Recht Gebrauch zu machen gedenkt. Denn wenn in dieser Vorlage Drucksache IV/971 nach § 43 Abs. 5 die Länderregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung Obergrenzen für die Berücksichtigung der Mieten und Belastung festzusetzen, die sich an die Mieten des öffentlich geförderten Wohnungsbaues anlehnen, so werden dadurch ja nur die Wohnbeihilfen begrenzt, aber nicht etwa die Mieten.
    Es wäre zu diesem Entwurf noch vieles zu sagen; z. B. dazu, daß das Kindergeld des zweiten Kindes dem Einkommen zugeschlagen wird, während das beim dritten Kind nicht der Fall ist. Das zweite Kind, meine Herren, ißt und will gekleidet sein und wohnt genauso wie das dritte Kind.
    Die übrigen Unebenheiten dieses Entwurfs werden wir Sozialdemokraten im Ausschuß gemeinsam mit Ihnen zu planieren versuchen. Nur über eines



    Frau Berger-Heise
    sollten wir uns hier und heute schon klar sein — und das sage ich, weil Sie, Herr Minister, vorhin wieder davon sprachen, daß keine Familie unter ein Minimum an Wohnraum gelangen wird —:

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das hört sich doch so schön an!)

    Ein soziales Wohnbeihilfengesetz kann in bestimmten Grenzen einem Wohnungsinhaber wirtschaftlich helfen. Es kann ihm aber niemals — wie man immer wieder in Ihrer Presse liest — die Wohnung sichern. Die Sicherung der Wohnung wurde durch den Kündigungsschutz des Mieterschutzgesetzes gewährleistet. Wenn das Mieterschutzgesetz nach, dem Willen der CDU/CSU und der FDP am 1. Juli in den 300 weißen Kreisen wegfiele, bliebe nach den vorliegenden Entwürfen lediglich ein befristeter Räumungsschutz übrig und nicht mehr. Darum kann man nicht behaupten, dieses Wohngeldgesetz sichere jeder Familie ihre Wohnung. Sicherheit liegt nur in einem weiter fortgeführten Wohnungsbau — da sind wir mit Ihnen völlig einer Meinung, Herr Minister —, vor allem auch in einer Weiterführung des preisregulierenden sozialen Wohnungsbaues, und in einer Einkommens- und Rentengestaltung, die es dem Mieter gestattet, ohne Beihilfen seine Miete selbst zu bezahlen. Bis wir dahin kommen, ist ein Wohnungsgeldgesetz nötig. Wenn es aber richtig ist — was in der anscheinend gut unterrichteten Wohnungsbaupresse zu lesen steht —, daß sich der Finanzminister, der Wirtschaftsminister und der Wohnungsbauminister auch heute noch nicht über die Grundsatzfragen und die finanzielle Seite einig sind, möchte ich an dieses Haus appellieren, daß es gemeinsam ein möglichst gutes Wohnbeihilfengesetz schafft. Wir Sozialdemokraten sind gern bereit, daran mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Czaja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich auf einige sehr wesentliche Punkte der Ausführungen von Frau Berger-Heise eingehe, etwas Grundsätzliches sagen. Ich glaube, daß derjenige zum schweren Schaden des Mieters, aber auch des anständigen Hausbesitzers handelt, der übertriebene Behauptungen in die Welt setzt, statt beide Teile, Mieter und Vermieter, auf die rechtlichen Möglichkeiten hinzuweisen und über die zukünftigen Wege geordneten Vertragsrechts zu informieren. Wer nicht ununterbrochen beiden Teilen die rechtlichen Möglichkeiten und die Pflichten aufzeigt, sondern im Nebel allgemeinen Geredes mit Schlagworten um sich wirft, verwirrt und schadet der Bevölkerung.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Abg. Jacobi [Köln] : Wen meinen Sie damit?)

    — Den, der das tut. Ich habe hier keinen Namen genannt. Ich weiß gar nicht, warum Sie an dieser Stelle Ihren Zwischenruf gemacht haben.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ich will immer wissen, wer wen und was meint!)

    - Ja, dann bilden Sie sich doch selbst ein Urteil, Herr Kollege Jacobi. Derjenige, der das tut, nimmt irgendwie dem bedrohten Vertragspartner — und das möchte ich nur vermeiden — beim Mietvertrag den Mut, sich zu wehren. Er treibt ihm Schrecken ein; er läßt ihn dann unter diesem Schrecken unzulässige und ungesetzliche Forderungen akzeptieren oder gar in seiner Wohnungssituation und in seinen familiären Verhältnissen verzweifeln. Und gerade das möchten wir nicht. Weder dies möchten wir noch die unterschwellige Propaganda, daß man nach dem 1. Juli in weißen Kreisen alles fordern, daß man dort Uberforderungen zumuten könne und daß es keine geordneten Vertragsverhältnisse gebe.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Wer hat das heute hier gesagt?)

    — Ich habe nicht gesagt, daß das heute jemand hier gesagt hat. Ich habe Ihnen gesagt: bilden Sie sich selbst ein Urteil darüber, ob Sie dazu beitragen oder nicht. Ich habe diese Behauptung nicht aufgestellt. Ich habe nur gesagt, wer so handelt, der tut es. Ich habe hier nicht Roß und Reiter genannt. Ich will nur die Bevölkerung davor warnen und erreichen, daß man die Dinge nüchtern überschaut.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es gilt, die Bevölkerung auf die Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsrechts und der sozialen Hilfen aufmerksam zu machen.
    Und nun zum Praktischen! Ich glaube, daß das, was Sie an wohnungsstatistischen Angaben gemacht haben, wichtig ist. Ich glaube — und auch das sollte zur Beruhigung beitragen —, daß der Bundesminister — und ich darf das auch für die CDU/CSU erklären — sich auf den Standpunkt stellt, daß die neuesten Ergebnisse der Wohnungsstatistik der Entscheidung zugrunde gelegt werden müssen, ob in einem Kreis die Mietpreisbindung aufgegeben wird oder nicht. Das bedeutet — um auch hier das etwas düstere Bild, das Sie gezeichnet haben, aufzulokkern —: dort, wo heute nach den neuesten Ergebnissen die 3% überschritten werden, kann eine Freigabe nicht erfolgen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das werden wir sehen, Herr Kollege!)

    — Das ist unsere Auffassung, und das werden wir auch bei der Gesetzesberatung vertreten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich hätte es eigentlich begrüßt, Herr Kollege Jacobi, wenn Sie, um die Bevölkerung aufzuklären
    — ich bin davon überzeugt, daß die wohnungsstatistischen Daten, die Sie hier bis hinunter zu den kleinsten Gemeinden bekanntgegeben haben, dazu bestimmt sind, auch in der Ortspresse abgedruckt zu werden —, auch darauf hingewiesen hätten — insofern möchte ich Ihre Ausführungen jetzt ergänzen —, daß jede Gemeinde mit über 10 000 Einwohnern, auch in einem weißen Kreis, das Recht hatte, den Antrag auf Ausnahme von der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung am 1. Juli 1963 zu stellen, wenn sie jetzt noch einen Fehlbestand von 5 %



    Dr. Czaja
    hatte. Auch das muß zur Beruhigung und Aufklärung der Bevölkerung draußen gesagt werden.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das steht doch bereits seit Jahren im Gesetz!)

    — Doch, es steht im Gesetz, im Abbaugesetz.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ja, natürlich im Abbaugesetz!)

    Auch das muß man zur Abrundung sagen. Es muß hinzugefügt werden, daß die dynamisch wachsenden Gemeinden auch unter 10 000 Einwohnern ebenfalls dieses Antrags- und Ausnahmerecht haben. Schon damit könnten Sie in manchen weißen Kreisen viel von der Beunruhigung wegnehmen.
    Lassen Sie mich folgendes zur Situation in den weißen Kreisen hinzufügen, in denen die Mietpreisbindung nur unter der Voraussetzung auslaufen wird, daß die Miet- und Lastenbeihilfen bis 1. Juli in Kraft sind. In diesen Kreisen wird niemand fristlos auf die Straße gesetzt werden. Für niemand besteht dort die Gefahr, daß er bei Mietpreisanhebungen in seiner Miete überfordert wird. Zwei Dinge werden das hemmen.
    Als erstes nenne ich die bereits in Kraft getretenen Vorschriften des BGB. Frau Kollegin BergerHeise, Sie haben — vielleicht mit Recht — kritisiert, daß die Begleitumstände der Verabschiedung dieser Vorschriften infolge der Überlastung des Rechtsausschusses nicht immer erhebend waren. Aber Gott sei Dank haben wir nun die Bestimmungen zur Sicherung des Mieters in den weißen Kreisen. Die wichtigste Bestimmung davon bezieht sich auf die verlängerten Kündigungsfristen mit der Sozialklausel, nach denen der Mieter vor Gericht sein Recht suchen kann, wenn seine Existenz vernichtet würde. Diesen Bestimmungen, die Gott sei Dank schon gültig sind, brauchen wir nur noch einige Ergänzungen hinzuzufügen. Hoffentlich bringen wir sie schneller als das letzte Mal durch. Eine Regierungsvorlage dazu liegt ja bereits vor.
    Zweitens möchte ich die Initiative erwähnen, die die Regierungsmehrheit — CDU/CSU und FDP — ergriffen hat. Wir glauben, daß sie schon vor dem 1. Juli 1963 zum Ziele führen wird. Dabei hoffen wir auf Ihre loyale Mitarbeit bei einer sorgfältigen, zügigen, aber nicht überhasteten Beratung; diese Beratung soll, soweit das von der Sache her möglich ist, rasch erfolgen. Diese Wohnbeihilfen werden dann dazu führen, daß niemand über ein Maß hinaus mit Mietzahlungen für einen ausreichend bemessenen Wohnraum belastet wird, das bei seinen Einkünften vertretbar ist.
    Diese zwei Punkte müssen hier einmal klar herausgestellt werden, damit draußen in den Kreisen keine Panik entsteht. — Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen, Herr Kollege Jacobi?

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ja, ich kann das vielleicht im Wege der Zwischenfrage klären!)

    — Bitte sehr!