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    Deutscher Bundestag 61. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2775 A Fragestunde (Drucksachen IV/958, IV/967) Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße Altenahr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 2775 D, 2776 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2776 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Führung der B 10 bei Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2776 B, 2777 C, D, 2778 A, B, C Dr. Rutschke (FDP) . 2777 B, D, 2778 B, C Erler (SPD) . . . . . 2777 D, 2778 A Frage des Abg. Oetzel: Umgehungsstraße bei Witten . . . . 2778 D Fragen des Abg. Kuntscher: Selbstwählferndienst in Bremervörde Stücklen, Bundesminister 2779 A, B, C, D Kuntscher (CDU/CSU) . . 2779 A, B, C, D, 2780 A Frage des Abg. Hammersen: Vorwählnummern im Fernsprechverkehr Stücklen, Bundesminister 2780 B, 2781 A Dürr (FDP) 2780 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Lesbarkeit der Poststempel . . . . 2781 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierungsgesetz über das europäische Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 2781 A, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2781 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Formulare für den neuen Personalausweis Höcherl, Bundesminister . . . 2782 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2782 A Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Erhöhte Giftigkeit durch Abbaubarkeit der Detergentien . . . . . . . . 2782 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1963 Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Bevorratung mit Arzneimitteln bei chronischen Leiden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 2782 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) 2782 C Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksache IV/810); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/922, zu IV/922) — Zweite und dritte Beratung — Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 2783 A Soetebier (FDP) . . . . . . . . 2783 C Antrag betr. Raumordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/473) 2783 D Bericht über die Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 14. Juni 1961 betr. § 116 des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache IV/634) Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2784 A Wittrock (SPD) 2784 A Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2785 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2786 A Antrag betr. Nachwahlen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/982) 2786 C Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses über die Entwürfe der Verordnung über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger und der Verordnung über die Soziale Sicherheit der Saisonarbeiter (Drucksachen IV/375, IV/983) . . . . . 2786 C Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses über die Verordnung des Rates der EWG zur Abänderung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksachen IV/917, IV/984) 2786 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über die Verordnung über die Einzelheiten für die Feststellung der Ruhegehälter der in Artikel 83 Absatz 3 des Statuts genannten Beamten sowie für die Aufteilung der aus der Zahlung dieser Ruhegehälter entstehenden Lasten auf den Versorgungsfonds der EGKS und die Haushaltspläne der EWG und der EAG (Drucksachen IV/964, IV/985) 2787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG (Drucksache IV/744); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/910) — Zweite und dritte Beratung — 2787 A Große Anfrage betr. Umsatzsteuer-Systemreform (SPD) (Drucksache IV/548); in Verbindung mit der Großen Anfrage betr. Reform der deutschen Umsatzsteuer (FDP) (Drucksache IV/684), dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/866) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/867) — Erste Beratung — Kurlbaum (SPD) 2787 C Dr. Imle (FDP) 2789 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2791 A Nächste Sitzung 2802 C Anlagen 2803 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1963 2775 61. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Aschoff 15. 2. Dr. Atzenroth 15. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 15.2. Bauer (Wasserburg) 15. 2. Bazille 15. 2. Frau Berger-Heise 15. 2. Beuster 15. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Blachstein 15. 2. Böhme (Hildesheim) 15. 2. Corterier 15. 2. Dr. Danz 15. 2. Deringer 15. 2. Diebäcker 15.2. Dopatka 21.2. Dr. Dörinkel 20. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Ehren 15. 2. Frau Eilers 15. 2. Eisenmann 15. 2. Etzel 15. 2. Figgen 20.4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 15. 2. Fritsch 15. 2. Frau Funcke (Hagen) 15. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Dr. Furler 15. 2. Gaßmann 15. 2. Gedat 15. 2. Gehring 15.2. Freiherr zu Guttenberg 15. 2. Hahn (Bielefeld) * 15.2. Hamacher 15. 2. Hammersen 15. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28.2. Höfler 15. 2. Kalbitzer * 15.2. Katzer 28. 2. Dr. Kempfler 15.2. Frau Dr. Kiep-Altenloh 15. 2. Frau Kipp-Kaule 15. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Kohlberger 15.2. Dr. Kohut 15. 2. Dr. Kopf 15. 2. Frau Krappe 15. 2. Kraus 15. 2. Krug 15. 2. Dr. Krümmer 15. 2. Kühn (Hildesheim) 16. 2. Leber 15.2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 28. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Leonhard 15. 2. Liehr 15. 2. Dr. Löbe 1. 3. Lücker (München) 15. 2. Dr. Mälzig 15. 2. Margulies * 15. 2. Mattick 15. 2. Maucher 15. 2. Frau Dr. Maxsein 15. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 2. Metzger * 15. 2. Michels 15. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 2. Müller (Berlin) 31. 3. Müller (Nordenham) 2. 3. Murr 15. 2. Nellen 15.2. Neubauer 17. 2. Neumann (Allensbach) 15. 2. Neumann (Berlin) 23. 2. Oetzel 28. 2. Opitz 15. 2. Frau Dr. Pannhoff 15. 2. Dr.-Ing. Philipp 15. 2. Pöhler 15. 2. Ramms 15, 2. Dr. Reinhard 15. 2. Dr. Reischl 15. 2. Dr. Rieger (Köln) 15. 2. Ritzel 15.2. Ruf 16. 2. Sander 15. 2. Schoettle 15. 2. Dr. Schwörer 15.2. Seidl (München) 15. 2. Seither 11.3. Spitzmüller 15. 2. Dr. Stammberger 28.2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 15. 2. Stingl 15. 2. Dr. Stoltenberg 15. 2. Strauß 18. 3. Strohmayr 15. 2. Dr. Tamblé 15. 2. Urban 15. 2. Frau Vietje 15. 2. Dr. Wahl 28. 2. Weber (Georgenau) 15.2. Wellmann 15.2. Werner 24. 2. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Dr. Wuermeling 1. 3. Wullenhaupt 19.2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 2804 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1963 Anlage 2 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksachen IV/810, IV/922, zu IV/922). 1. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „30 vom Hundert" durch die Worte „45 vom Hundert" ersetzt. 2. § 4 Abs. 1 a erhält nachstehende neue Fassung: „(1 a) Aus den in § 5 des saarländischen Gesetzes Nr. 669 bezeichneten Versicherungsverträgen schuldet der Versicherer den Anspruchsberechtigten mit Wirkung vom 1. Januar 1963 zuzüglich zu der in § 6 des saarländischen Gesetzes Nr. 669 bestimmten zusätzlichen Versicherungssumme eine weitere zusätzliche Versicherungssumme in Höhe der sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des saarländischen Gesetzes Nr. 669 ergebenden zusätzlichen Versicherungssumme. § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 des saarländischen Gesetzes Nr. 669 gilt entsprechend." Bonn, den 14. Februar 1963 Schmücker und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Soetebier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen t und Herren! Die Freien Demokraten haben seit eh und je die Forderung nach Gleichstellung der Zwangsversicherten aus der Handwerkergesetzgebung und der sonstigen Sozialgesetzgebung mit den Versicherten anderer Sozialversicherungssparten erhoben. Wir freuen uns, daß durch diesen Änderungsantrag der Abschluß einer Ungerechtigkeit, die seit Jahren bestand, herbeigeführt wird. Wir glauben, daß damit auch denen Rechnung getragen wird, die sich damals unter dem Zwang der Zeit versichern mußten, bisher aber immer noch darauf warteten — vor allem die Älteren —, mit den durch die Sozialversicherung, ich möchte sagen, staatlich hundertprozentig anerkannten Versichertenkreisen gleichgestellt zu werden. Wir bitten also ebenfalls, diesem Antrag zuzustimmen, damit eine alte Ungerechtigkeit endlich ihre Beseitigung findet.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Keine weiteren Wortmeldungen. — Ich kann wohl über die Ziffern 1 und 2 des Antrags auf Umdruck 187 gemeinsam abstimmen lassen. Ich rufe also auf die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 187. Wer zustimmen will, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf § 4 mit diesen soeben beschlossenen Änderungen. Wer zustimmen will, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
Ich rufe weiter auf § 5, — § 6, — § 7, — § 8, — § 9, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Lesung zustimmt, erhebe sich vom Platz. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung ides Antrags der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies, Jacobi (Köln) und Genossen betr. Raumordnung (Drucksache IV/473).
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Antrag zustimmt, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

(Drucksache IV/634. Vizepräsident Dr. Dehler Es liegt vor die Zuschrift des Bundesministers der Justiz vom 10. September 1962. Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor sich das Hohe Haus mit diesem Gegenstand befaßt, muß ich eine Veränderung bekanntgeben, die sich gegenüber dem Ihnen vorliegenden Bericht ergeben hat. Nach diesem Bericht, der vom 10. September 1962 stammt, handelte es sich um acht Richter und vier Staatsanwälte. Die Zahl hat sich inzwischen vermindert auf zwei Richter und vier Staatsanwälte. Ich glaube, daß diese Tatsache bei der Beratung des ganzen Komplexes berücksichtigt werden muß. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wittrock. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, daß der Bundestag Gelegenheit findet, den Bericht des Bundesministers der Justiz dem Rechtsausschuß zu überweisen. Der Antrag ,auf Überweisung an den Rechtsausschuß wird hiermit gestellt. Der Bundestag hat sich erstmalig — wie wir soeben gehört 'haben — am 14. Juni 1961 mit der beklagenswerten Tatsache befaßt, daß Richter vorhanden sind — einige wenige —, welche durch die Mitwirkung an vorwerfbaren Todesurteilen in der Zeit vor 1945, sei es durch Schuld oder sei es durch Verstrickung, dem Unrecht gedient haben, und der Bundestag war der Auffassung und auch der Rechtsausschuß des Bundesrates sowohl als auch der Rechtsausschuß des Bundestages waren der Auffassung, daß der Gesetzgeber hier eine gesetzliche Konsequenz zu ziehen habe. Der Kollege Hoogen hat damals als Berichterstatter des Rechtsausschusses mit Zustimmung des ganzen Hauses ausgeführt: Die rechtsstaatliche Justiz kann sich um der Glaubwürdigkeit der Justiz unter der neuen Ordnung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates willen unter keinen Umständen mit Verfehlungen der nationalsozialistischen Zeit in Verbindung bringen lassen. Der Bundestag hat dann in der am 14. Juni 1961 beschlossenen Entschließung folgendes ausgeführt: Der Bundestag erwartet, daß jeder Richter und Staatsanwalt, der wegen seiner Mitwirkung an Todesurteilen mit begründeten Vorwürfen aus der Vergangenheit rechnen muß, sich seiner Pflicht bewußt wird, jetzt aus dem Dienst auszuscheiden, um die klare Trennung zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart zu sichern. Es muß festgestellt werden, daß die überwiegende Zahl derer, um die es damals ging, den Appell des Bundestages verstanden und die vom Gesetzgeber gebaute Brücke des § 116 des Richtergesetzes beschritten hat. Ich sage ausdrücklich: die Zahl der Richter und Staatsanwälte, die § 116 meinte, war immer gering. Sie steht in keinem Verhältnis zu den verleumderischen Behauptungen, die jenseits der Zonengrenze über die Situation der Richterschaft in der Bundesrepublik erhoben worden sind. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte in der Bundesrepublik ist von dem uns jetzt beschäftigenden Problemkreis nicht betroffen. Das ist das Ergebnis sorgfältiger Überprüfungen und verdient von dieser Stelle aus ausdrücklich festgestellt zu werden. Der Bericht zeigt, daß nur in ganz wenigen vereinzelten Fällen diejenigen, die es angeht, den Appell des Bundestags nicht verstanden haben. Wir sind der Auffassung, daß der Gesetzgeber und gegebenenfalls der Verfassungsgesetzgeber die Konsequenzen zu ziehen hat. Hier ist der Bundestag im Wort. Der Bundestag hat in seiner Entschließung vom 14. Juni 1961 folgendes ausgeführt — ich bitte das zu beachten —: Der Bundestag wird, wenn es notwendig ist, eine grundgesetzliche Entscheidung treffen, daß jeder Richter und Staatsanwalt, der ein unverantwortliches und unmenschliches Todesurteil mitverschuldete, sein Amt verliert. Das war die Willenserklärung des Bundestags vom 14. Juni 1961. Wenn der Bundestag vor der Frage steht, die Konsequenzen zu ziehen, dann nicht unter dem Gesichtspunkt der Zahl. Auch wenn es nur ein einziger Richter sein sollte, der zur Zeit festgestellt ist, so wissen wir ohnedies auf Grund der Erfahrungen, daß die Zahl der festgestellten Fälle Schwankungen unterworfen ist. Wir haben aus der Presse entnommen, daß gerade in der jüngsten Vergangenheit einige Fälle festgestellt werden mußten. Uns ist bekannt — und es muß Aufgabe des Parlaments sein, sich damit zu beschäftigen —, daß es noch Akten gibt, die bis zur Stunde unzugänglich sind. Der Bundestag und alle in Betracht kommenden Stellen müssen Wege erschließen, den Zugang zu finden. Auch im Hinblick auf diesen Tatbestand muß der Bundestag unabhängig von der im Augenblick festgestellten Zahl die in seiner Entschließung vom 14. Juni 1961 angekündigte grundgesetzliche Entscheidung treffen. Aber selbst wenn die jetzt festgestellte Zahl unverändert bleibt, müssen wir davon ausgehen, daß letztlich jeder Richter, auch ein einzelner Richter, für den Rechtsuchenden, der ihm gegenübersteht, die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit repräsentiert. Aus diesem Grunde gilt es, auch dann, wenn man es nur mit einzelnen Fällen zu tun hat, um der Sicherung des Vertrauens in die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit willen die Konsequenzen zu ziehen. Wenn eine grundgesetzliche Entscheidung zu treffen ist, dann trifft die Besorgnis derer nicht zu — Wittrock das sei hier noch erklärt —, die meinen, dies sei ein erster Schritt zur Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit. Die richterliche Unabhängigkeit wird hier nicht berührt. Es ist der Wille all derer, die sich mit diesen Problemen befaßt haben, die richterliche Unabhängigkeit nicht anzutasten. Hier geht es um Konsequenzen aus Tatbeständen, die in einer Zeit entstanden sind, in der Personen, die heute als Richter tätig sind, nicht dem Recht, sondern dem Unrecht gedient haben. Sie haben vor 1945 nicht Recht vollzogen, sondern Unrecht gesetzt. Hieraus die Konsequenzen zu ziehen, ist keine Frage, die den Bestand und das Wesen der in der rechtsstaatlichen Ordnung gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit berührt. Lassen Sie mich als letztes folgendes sagen. Gelegentlich ist die Auffassung vertreten worden, die Grundgesetzänderung sei eigentlich ein Anliegen des Bundesrates. Es sei Sache der Länder, tätig zu werden, denn es gäbe ja nur in den Ländern Fälle, auf die die Grundgesetzänderung anzuwenden sei. Es ist falsch, wenn man das Problem unter dem Gesichtspunkt: Landesjustizverwaltung und Bundesjustizverwaltung sieht. Hier geht es um das Vertrauen in die Rechtsordnung schlechthin. So wie die Rechtsordnung unteilbar ist, so ist auch das Vertrauen in die Rechtsordnung unteilbar. Aus diesem Grunde ist es die Pflicht des Bundes und des Bundestages, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Wir verstehen den Antrag auf Überweisung des vorliegenden Berichts an den Rechtsausschuß so, daß damit ein Auftrag an den Ausschuß verbunden ist, dem Plenum des Bundestages Gesetzesänderungen und gegebenenfalls auch eine Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ich darf das hier um der Klarstellung willen erwähnen, damit ganz klar ist, was Umfang und Inhalt des Auftrags des Plenums des Bundestages an den Rechtsausschuß dieses Hauses ist. Das Wort nat der Abgeordnete Dr. Güde. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU habe ich folgendes zu erklären. Nicht mit jedem Wort, aber im Grunde mit der Tendenz dessen, was der Herr Kollege Wittrock soeben erklärt hat, sind auch wir einverstanden. Der Gesetzgeber ist im Wort; formell nicht dieser Bundestag, weil man sagen könnte, es sei der Bundestag der letzten Wahlperiode gewesen. Aber dem Gesetzgeber ist — das ist auch unsere Meinung — hier eine Aufgabe gestellt, der er sich nicht entziehen kann. Darin bin ich mit ,dem Kollegen Wittrock einig: Es ist keine Frage der Quantität, es ist eine prinzipielle Frage, die man nicht mit einer Minimalisierung von Zahlen aus der Welt schaffen kann. Das, was uns seit Jahren bedrückt — ich meine jetzt mit „uns" die deutsche Richterschaft, die deutsche Juristenschaft —, ist die Tatsache, daß die Fälle, die 1 nun aufgeworfen werden und die auch morgen aufgeworfen werden können, bisher nicht nach klaren rechtlichen Maßstäben und in einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Lösung gebracht werden können. Dort liegt das Problem, nicht nur das Problem für den Staat, sondern auch das Problem für den betroffenen Richter und für die Richterschaft im ganzen. Ich will ein Wort sagen zu den rund 150, die sich auf den Appell des Bundestages aus dem Dienst begeben haben, ein Wort für sie, soweit sie einsichtig waren, ein Wort auch für diejenigen, die möglicherweise aus einem besonders zarten Gewissen. sich der weiteren Verantwortung und den weiteren Angriffen entzogen haben. Ich warne davor, alle 150 in einen Topf zu werfen und sie als mit einem Makel behaftet anzusehen. Der Bundestag wollte jene Tür aufmachen und er wollte an jener Tür nicht untersuchen, wieviel Schuld am einen oder anderen ist. Es ist durchaus angenehm, zu hören, daß es im Grunde und actualiter lediglich noch um zwei Fälle geht. Aber wenn die Frage, die damals gestellt war, wieder gestellt wird, ob zu besorgen ist, daß ein Richter oder Staatsanwalt, dem gegenüber diese Maßnahme geboten sein kann, sich noch im Amt befindet, so kann niemand mit gutem Gewissen diese Frage absolut verneinen, obwohl — und das muß man laut und deutlich feststellen — nicht zu besorgen ist, daß sich noch eine erhebliche Zahl von untragbar belasteten Richtern im Amt befindet. Ich bin kürzlich in einer Diskussion gefragt worden: Kann man den deutschen Juristen, kann man den deutschen Richtern nach allem, was geschehen ist, überhaupt noch vertrauen, kann man überhaupt noch Vertrauen zu ihnen haben? Ich habe gesagt: So viel Vertrauen kann man zu ihnen haben wie zum deutschen Volk. So viel Vertrauen kann das deutsche Volk zu seinen Richtern haben wie zu sich selbst. Denn man kann nicht verleugnen und nicht leugnen, daß auch in diesem Komplex ein Stück von Gesamtverantwortung aller steckt, von dem man nur wenige abheben kann. Im Grunde geht es nur um die wenigen — und ich sage, es sind sicher ganz wenige —, die durch besonderes Verhalten sich des Richteramtes in diesem Staat, in unserem Staat der Bundesrepublik, in diesem Rechtsstaat als unwürdig erwiesen haben. Aber die Voraussetzungen dafür — ich sage es noch einmal — nun tatbestandlich klar abzugrenzen, so daß auch derjenige geschützt werden kann, dem gegenüber unberechtigte Vorwürfe erhoben werden, und die Prüfung dieser Tatbestände in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu garantieren, darauf kommt es an. Den Auftrag an den Rechtsausschuß fasse auch ich so auf, wie es der Herr Kollege Wittrock eben formuliert hat: als einen Auftrag, alle Möglichkeiten zu prüfen bis zur Möglichkeit der Grundgesetzänderung, die allerdings nur die ultima ratio der Lösung dieses Problems sein kann, alle Möglichkeiten zu prüfen, die wenigen Fälle, die noch da sein Dr. h. c. Güde können, und vor allem die potentiellen Fälle zu regeln, ohne die richterliche Unabhängigkeit, das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit für die Zukunft zu gefährden. In diesem Sinne werden auch wir im Rechtsausschuß uns dieser Aufgabe unterziehen, sicher einer Aufgabe, die vorweg den Bundesgesetzgeber trifft, die aber zweifellos zu lösen sein wird mit den Ländern und mit dem Rechtsausschuß des Bundesrates. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Freien Demokraten darf ich folgendes erklären. Der Bericht des Bundesjustizministers über die Richter, die als untragbar in einem demokratischen Rechtsstaat empfunden wurden, zeigt die ganze Schwierigkeit dieser Frage. Von dem Herrn Kollegen Wittrock und vom Herrn Kollegen Güde wurden die Probleme mit aller Eindringlichkeit dargelegt. Schon die Tatsache, daß der Beschluß des Bundestages, der zu dem Bericht führte, vom 14. Juli 1961 datiert, und die weitere Tatsache, daß diesem Beschluß schon damals sehr eingehende und sehr gründliche Beratungen im Rechtsausschuß zugrunde lagen — auch gemeinsame Beratungen mit den Vertretern der Landesregierung —, zeigen die Schwierigkeit des Problems. Auf der einen Seite steht die für einen Rechtsstaat unbedingt erforderliche Unabhängigkeit der Richter. Gerade das „Dritte Reich" hat ja gezeigt, wohin es führen kann, wenn diese Unabhängigkeit nicht gewahrt bleibt. Auf der anderen Seite steht die Tatsache, daß sich bei manchen Richtern erst später — nach ihrer Ernennung — ergeben hat, daß wir sie als Richter nicht für tragbar halten. Es wird auch jetzt nicht einfach sein, im Rechtsausschuß und nachher im Bundestag eine Lösung zu finden; nicht wegen der zwei Richter, die jetzt noch bekannt sind und zur Diskussion stehen, sondern vor allen Dingen, worauf Herr Kollege Güde sehr eindringlich hingewiesen hat, wegen jener potentiellen Fälle, die wir nicht, noch nicht kennen können, weil viele Akten nicht zu unserer Verfügung stehen und wir nicht wissen, was in dieser Hinsicht noch vorgebracht werden kann. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß eine Grundgesetzänderung, gerade wenn sie mit der Unabhängigkeit der Richter in Zusammenhang steht, außerordentlich schwer genommen und sehr, sehr sorgfältig geprüft werden muß. Ich stimme insofern mit Herrn Kollegen Güde überein: das muß die ultima ratio sein. Hoffen wir, daß sich Wege finden lassen, die uns vor dieser ultima ratio bewahren. Aber wir können diese Frage nicht weiterhin ungelöst im Raum stehenlassen, sondern wir müssen Mittel und Wege zu ihrer Lösung finden, und zwar wegen des Vertrauens zu unserer Rechtspflege, aber vor allen Dingen auch wegen des Vertrauens des Rechtsuchenden, zu dem Richter, der seinen Fall entscheidet. Wenn dieses Vertrauen nicht gewahrt ist, dann ist eine wesentliche Grundlage unseres Rechtsstaates in Zweifel gezogen. Ich hoffe, daß es gelingt, für diese Frage unabhängig von Regierungskoalition und Opposition, gemeinsam im Bundestag eine Lösung zu finden, die von allen demokratischen Parteien getragen und auch von den Ländern mitgetragen wird. Das Haus stimmt der Überweisung des Berichts des Herrn Bundesministers der Justiz vom 10. September 1962 an den Rechtsausschuß zu. Ich rufe dann den ersten Zusatzpunkt unserer Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Nachwahlen Hier sind verschiedene Wahlvorschläge in einem Antrag zusammengefaßt. Bestehen dagegen Bedenken? — Das ist nicht der Fall. Dann können wir über diesen Antrag einheitlich abstimmen. Wer zustimmt, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe der Verordnung über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger und der Verordnung über die Soziale Sicherheit der Saisonarbeiter Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Klein vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Auch eine Aussprache wird nicht verlangt. Ich kann über den Antrag des Ausschusses abstimmen lassen. Wer ihm zustimmt, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich kann einstimmige Annahme feststellen. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegte Verordnung des Rates der EWG zur Abänderung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Hier liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Biermann vor. Ich danke dem Herrn Kollegen für den Bericht. Auch hier wird keine Aussprache begehrt. Es liegt der Antrag des Ausschusses vor, daß das Haus die Verordnungen zur Kenntnis nimmt. — Vizepräsident Dr. Dehler Ich kann feststellen, daß diese Kenntnisnahme erfolgt ist. Ich rufe den Zusatzpunkt 4 auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über eine von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegte Verordnung über die Einzelheiten für die Feststellung der Ruhegehälter der in Artikel 83 Absatz 3 des Statuts genannten Beamten sowie für die Aufteilung der aus der Zahlung dieser Ruhegehälter entstehenden Lasten auf den Versorgungsfonds der EGKS und die Haushaltspläne der EWG und der EAG Hier liegt ein Bericht des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen vor. Auch hier soll das Haus Kenntnis nehmen. — Das ist geschehen. Ich rufe auf den schon in der Sitzung vom 13. Februar in die Tagesordnung aufgenommenen Punkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Hussong. Ich danke dem Herrn Kollegen. Wird allgemeine Beratung in der zweiten Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf § 1, — § 1 a, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Nach der so lebhaften Geschäftsordnungsdebatte nunmehr einstimmige Annahme! Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur dritte Beratung. Wer dem Entwurf in der Fassung des Ausschusses zustimmt, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch hier kann ich einmütige Annahme feststellen. Das Gesetz ist so beschlossen. Ich rufe auf den Punkt 10 der gedruckten Tagesordnung: 10. a)