Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Nicht nur im Schwarzwald, sondern fast überall im Bundesgebiet können bei Kenntnis der entsprechenden Kennzahl einige Ortsnetze selbst gewählt werden, die noch nicht „zum Selbstwählferndient zugelassen" und deshalb in den amtlichen Unterlagen noch nicht verzeichnet sind. Die verschiedentlich geäußerte Vermutung, daß die Deutsche Bundespost diese Kennzahlen nicht veröffentliche, um die Ausnutzung des zum Teil billigeren Tarifs zu verhindern, ist unzutreffend. Als Ganzes gesehen ist der Selbstwählferndienst auch für die Deutsche Bundespost weitaus wirtschaftlicher als der handvermittelte Ferndienst. Außerdem bestehen größte Schwierigkeiten, den Personalbedarf für den handvermittelten Ferndienst zu befriedigen, weshalb die Deutsche Bundespost bestrebt ist, den restlichen handvermittelten Ferndienst baldmöglichst zu automatisieren. Die Automatisierung des Fernverkehrs ist aber ein gewaltiges Vorhaben, das auf Jahre hinaus die Planungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der Deutschen Bundespost und die Fertigungsmöglichkeiten der Fernmeldeindustrie in
Anspruch nimmt. Aus diesem Grund kann der Selbstwählferndienst nur schrittweise eingeführt werden.
Technisch liegt dem Umstand, daß manche Ortsnetze zwar anwählbar sind, obwohl sie noch nicht zum Selbstwählferndienst zugelassen sind, folgender Sachverhalt zugrunde. — Es tut mir leid, Herr Präsident, daß ich nun etwas ausführlicher werden muß, weil diese Frage wiederholt im Bundestag gestellt wurde und weil mir sehr daran liegt, daß hier endgültige Klarheit besteht. — Für den Selbstwählferndienst und den restlichen handvermittelten Ferndienst wird weitgehend ein gemeinsames Fernwahl-netz benutzt, über das fast alle Ortsnetze im Bundesgebiet erreichbar sind. Die restlose Zulassung der an sich anwählbaren Ortsnetze scheitert aber an zwei Gründen:
1. Die Aufnahme des Selbstwählferndienstes hat eine außerordentliche Verkehrssteigerung zur Folge, setzt also eine Vermehrung der Wahlleitungen voraus.
2. Im Selbstwählferndienst werden neben den unter Umständen schon vorhandenen Wahlleitungen außerordentlich aufwendige zentrale Einrichtungen für die automatische Leitweglenkung und Gebührenberechnung benötigt. Im allgemeinen sind diese Einrichtungen von vornherein für den späteren Vollausbau des Selbstwählferndienstes geeignet, ihrer Zahl nach aber nur für eine bestimmte Verkehrsmenge, die dem Leistungsvermögen des Fernwahlnetzes entspricht, bemessen.
Die genannten Einrichtungen für Leitweglenkung und Gebührenerfassung sind so beschaffen, daß der nicht zugelassene Verkehr im allgemeinen technisch verhindert wird. Aus wirtschaftlichen Gründen hat man aber auf eine bis zum letzten Ortsnetz gehende Unterscheidung verzichtet; man begnügt sich damit, den Verkehr gebietsweise zu steuern. In dem Bestreben, möglichst viel Selbstwählferndienste zuzulassen, wird bisweilen schon der Verkehr zu einzelnen Ortsnetzen zugelassen, obwohl die übrigen Ortsnetze dieses Gebiets wegen Mangels an Leitungen oder aus anderen technischen Gründen noch nicht zum Selbstwählferndienst zugelassen werden können. In diesen Fällen ist es bei Kenntnis der Kennzahlen möglich, auch andere, noch nicht zum Selbstwählferndienst zugelassene Ortsnetze dieses Gebietes anzuwählen.
Die Deutsche Bundespost mußte sich im Interesse der Teilnehmer entschließen, den einen oder anderen Weg zu gehen. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, haben wir bereits die technischen Einrichtungen für den Selbstwählferndienst in die Ämter eingebaut, obwohl die Leitungsbündel noch nicht ausreichend verstärkt werden konnten. Wenn wir neben der bereits installierten Technik für den Selbstwählferndienst die Leitungsbündel verstärkt haben, dann wird der Selbstwählferndienst offiziell freigegeben.