Rede:
ID0405912100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Engländer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2649 A Fragestunde (Drucksachen IV/947, IV/948) Frage des Abg. Hussong: Internationale Kommission zum Schutze der Saar vor Verunreinigung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2649 C, D, 2650 A Hussong (SPD) 2649 D Frage des Abg. Neumann (Berlin) : Verkehrsregelung an der Kreuzung Koblenzer Straße — Siebengebirgsstraße in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2650 A, C, D Neumann (Berlin) (SPD) . . 2650 B, C, D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Unfälle durch Verwechslung der Toilettentür mit der Ausgangstür von Eisenbahnwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2650 D, 2651 B, C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2651 B, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Unterversorgung der elektrifizierten Bundesbahnstrecken mit Strom Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2651 D, 2652 A, B Dr. Mommer (SPD) 2652 A, B Frage des Abg. Ertl: Umgehungsstraße im Bereich der Stadt Freising Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2652 B Fragen des Abg. Gehring: Entschädigung für Gebäude, die beim Ausbau der Autobahnen abgebrochen werden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2652 D, 2653 B, C Gehring (CDU/CSU) . . . . . 2653 B, C Frage des Abg. Neumann (Allensbach) : Keine Sechserkarten für die Bundesbahnstrecke Niederjosbach—Frankfurt 2653 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbesserung der Auslandswerbung für den Fremdenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2654 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Reiseverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2654 B, C Lemmrich (CDU/CSU) 2654 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Vergiftungen durch Gas Dr. Westrick, Staatssekretär 2655 A, C, D Dr. Bechert (SPD) 2655 B Jacobi (Köln) (SPD) 2655 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 Frage des Abg. Dr. Czaja: Bauliche Innenarbeiten im Winter Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2656 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 2656 B Farge des Abg. Dr. Czaja: Förderung des Bauens im Winter Dr. Claussen, Staatssekretär . 2656 B, D, 2657 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 2656 D Gerlach (SPD) . . . . . . . . 2657 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2657 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Gefährdung der Neugeborenen wegen Unverträglichkeit der Blutgruppen der Eltern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2657 C, D Dr. Bechert (SPD) 2657 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Bleierkrankungen bei Kindern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2658 A, B Dr. Bechert (SPD) 2658 A, B Frage des Abg. Junghans: Kleinpapierverbrenner Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2658 B, C Junghans (SPD) 2658 C Frage des Abg. Jacobi (Köln) (SPD) : Gesetz für Gasentgiftung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 2658 D, 2659 A, B Jacobi (Köln) (SPD) 2658 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2659 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940) Schwarz, Bundesminister . . . . . 2659 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (Drucksachen IV/630, IV/905) Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2666 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 2669 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 2670 B Glombig (SPD) 2671 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2673 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über die Verordnung Nr. .... des Rats (EWG) zur Änderung der Artikel 108 und 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung Nr..... des Rats (EAG) zur Änderung der Artikel 108 und 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Atomgemeinschaft Verordnung Nr..... des Rats (EWG und EAG) zur Änderung des Artikels 66 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft Verordnung Nr. des Rats (EWG und EAG) über die Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen IV/911. IV/952) 2673 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die neuen Vorschläge der Kommission zu Verordnungen des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen IV/898, IV/957) 2674 A Nächste Sitzung 2674 C Anlagen 2675 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 2649 59. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 9. 2. Arendt (Wattenscheid) * 9. 2. Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Aschoff 8. 2. Dr. Atzenroth 8. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 8. 2. Dr.-Ing. Balke 8. 2. Bals 8. 2. Bazille 8. 2. Bergmann * 9. 2. Birkelbach * 9. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 8.2. Frau Brauksiepe 8. 2. Brese 8. 2. Burckardt 8. 2. Dr. Burgbacher * 9. 2. Corterier 8. 2. Cramer 8. 2. Dr. Deist * 9. 2. Deringer * 9. 2. Dr. Dichgans * 9. 2. Dopatka 21. 2. Dr. Dörinkel 20. 2. Drachsler 8. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Dr. Elsner * 9. 2. Etzel 8. 2. Faller * 9. 2. Felder 8. 2. Figgen 20.4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 9. 2. Frau Funcke (Hagen) 8. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Dr. Furler * 9. 2. Gaßmann 8. 2. Gedat 15. 2. Dr. Gleissner 8. 2. Haage (München) 8. 2. Hahn (Bielefeld) * 9. 2. Hammersen 8. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 8. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28. 2. Herold 8. 2. Hilbert 8. 2. Illerhaus * 9. 2. Jacobs 8. 2. Josten 8. 2. Kalbitzer * 9. 2. Katzer 28. 2. Keller 8. 2. Kemmer 8. 2. * Für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kipp-Kaule 8. 2. Dr. Klein (Berlin) 8. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Klinker * 9. 2. Kohlberger 8. 2. Frau Korspeter 8. 2. Dr. Kreyssig * 9. 2. Kriedemann * 9. 2. Kühn (Hildesheim) 8. 2. Kurlbaum 8. 2. Leber 8. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Brühl) * 9. 2. Dr. Löhr * 9. 2. Lücker (München) * 9. 2. Margulies * 9. 2. Mauk * 9. 2. Frau Dr. Maxsein 8. 2. Menke 8. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 2. Metzger * 9. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 2. Freiherr von Mühlen 8. 2. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Nordenham) 2. 3. Müser 8. 2. Neubauer 17. 2. Nieberg 8. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer 8. 2. Frau Dr. Pannhoff 8. 2. Paul 8. 2. Peters (Poppenbüll) 8. 2. Dr.-Ing. Philipp * 9. 2. Pöhler 8. 2. Frau Dr. Probst * 9. 2. Rademacher 8. 2. Richarts * 9. 2. Dr. Rieger (Köln) 8. 2. Ritzel 8. 2. Ruf 8. 2. Schmücker 8. 2. Schneider (Hamburg) 8. 2. Schulhoff 8. 2. Seidl (München) 8. 2. Seither 11. 3. Seuffert 8. 2. Stauch 8. 2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 8. 2. Stingl 8. 2. Dr. Stoltenberg 8. 2. Storch * 9. 2. Strauß 18. 3. Frau Strobel * 9. 2. Strohmayr 8. 2. Sühler 8. 2. Dr. Tamblé 8. 2. Frau Vietje 15.2. Wacher 8. 2. Dr. Wahl 28. 2. 2676 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Walter 8. 2. Weinkamm* 9. 2. Werner 24. 2. Wischnewski * 9. 2. Wittmer-Eigenbrodt 16. 2. Dr. Zimmermann (München) 8. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Löbe 1. 3. Dr. Stammberger 28. 2. * Für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/630 — betreffend Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (Drucksache IV/905). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag auf Drucksache IV/905 wird wie folgt geändert: 1. Hinter den Worten „Die Bundesregierung wird ersucht," wird folgender Absatz I eingefügt: „I. baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das bei Mißbildungen durch Arzneimittel sichergestellt wird, daß 1. für ärztliche Behandlung, 2. bei Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln, insbesondere orthopädische Versorgung, 3. bei Gewährleistung der erforderlichen Pflege sowie gegebenenfalls Unterbringung in geeigneten Einrichtungen sowie bei Hilfen zur Eingliederung und Ausbildung Einkommensprüfungen und Einkommenseinsatz entfallen;". 2. Der übrige, mit den Worten „in Zusammenarbeit mit" beginnende Text .des Antrages auf Drucksache IV/905 wird Absatz II. Bonn, den 7. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, werde ich unseren Änderungsantrag gleich mit begründen. — Wir befassen uns heute wieder mit dieser tragischen Angelegenheit, der Verwendung des Arzneimittels Contergan, die die Menschen in der Bundesrepublik und darüber hinaus aufgeschreckt hat. Der Schriftliche Bericht auf Drucksache IV/905, der uns vom federführenden Ausschuß für Gesundheitswesen vorgelegt worden ist, darf wohl das Prädikat bekommen, daß in ihm, soweit es die Beratungen des Gesundheitsausschusses angeht, sehr sorgfältig darüber berichtet wird, was Mehrheit und Minderheit gesagt haben. Ich will hier nicht die Frage prüfen, warum das, was ich jetzt zu beanstanden habe, in den Bericht so hineingekommen ist. Ich möchte nur eines feststellen:
    Im ersten Absatz dieses Schriftlichen Berichtes heißt es:
    Der Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe hat sich in seiner Sitzung vom 15. November 1962 mit dem Antrag befaßt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß die Ablehnung des Antrags zu empfehlen, und zwar mit der Begründung, das Begehren der Antragsteller werde durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in ausreichendem Maße erfüllt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte, nachdem im Schriftlichen Bericht bei den Verhandlungen des federführenden Ausschusses von Mehrheit und Minderheit gesprochen wird, hier nicht den Eindruck entstehen lassen, als sei im Gegensatz dazu die Beschlußfassung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe einstimmig gewesen. Ich möchte vielmehr feststellen, daß sich selbstverständlich die Mitglieder der SPD-Fraktion der Auffassung nicht angeschlossen haben, daß in diesem Falle das Bundessozialhilfegesetz genügend Hilfen gebe. Es handelt sich um einen Mehrheitsbeschluß des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. Ich möchte das hier ausdrücklich festgehalten haben.

    (Abg. Dr. Willeke: Das ist richtig!)

    Im Ausschußbericht findet sich dann noch eine Bemerkung, die wohl nicht absichtlich so hineingekommen ist. Es heißt dort, daß die Minderheit die Auffassung vertreten habe, „wegen der staatlichen Kontrolle der Arzneimittel treffe den Staat in etwa ein Mitverschulden an den Mißbildungen". Meine Damen und Herren, das haben wir nicht behauptet. Wir reden nicht vom Mit verschulden, sondern wir reden von der Mit verantwortung des Staates an diesen Dingen. Diese Mitverantwortung des Staates, die wir sehen, ist ja überhaupt die tiefere Begründung dafür, daß wir unseren Antrag auf Vorlage eines besonderen Gesetzes in dieser Angelegenheit gestellt haben. Ich bitte also, das in diesem Sinne bei sich zu berichtigen. Wir möchten hier nicht von Schuld sprechen.
    Im übrigen hat es mich etwas verwundert, wenn ich die Protokolle des Gesundheitspolitischen Ausschusses nachsehe und finde, daß z. B. Frau Dr. Pannhoff dort schon erklärt hat:
    Deshalb könne von einer moralischen Verpflichtung oder gar Schuld des Staates oder des Herstellerwerkes nicht geredet werden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Bundestagsabgeordnete, gleichgültig in welcher Fraktion sie sitzen, doch dringend davor warnen, Dinge vorwegzunehmen. In diesem Falle ist der Herr Bundeskanzler nicht immer ein leuchtendes Beispiel. Man soll da lieber erst einmal die Prozesse abwarten.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn man jetzt schon bei uns sagt, daß das Herstellerwerk keine Schuld trifft, dann möchte ich einmal neugierig sein und möchte wissen, was das Herstellerwerk selbst sagt.



    Könen (Düsseldorf)

    Bevor ich zu unserem Änderungsantrag komme, noch eine Bemerkung. Herr Dr. Jungmann, Sie haben laut Protokoll gesagt:
    Er hoffe nicht, daß der Antrag — also der SPD —
    noch einem möglichen Ressentiment der Antragsteller gegenüber dem BSHG entspringe.
    Herr Dr. Jungmann, als wir uns in der Plenarsitzung erstmalig mit unserem Antrag befaßten, hatten Sie die Freundlichkeit, mir vorzuhalten, ich hätte das BSHG nicht gelesen, ich kennte es nicht. Herr Dr. Jungmann, ich will Ihnen etwas anderes sagen. Ob Sie das BSHG gelesen haben, will ich hier nicht zur Debatte stellen. Aber daß Sie die Sozialdemokraten nicht kennen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, und darüber hinaus nicht die Grundhaltung der Sozialdemokraten zu solchen Dingen, das beweist die Bemerkung, daß Sie ,,nicht hoffen". Kommen Sie bitte nicht und sagen Sie: ich habe ja ausdrücklich gesagt, ich hoffe nicht, daß es so ist. Man soll uns solche Dinge nicht unterstellen. Die positive Seite des BSHG, die Leistungsseite, ist nicht zuletzt unter tatkräftiger Mitwirkung von Sozialdemokraten geschaffen worden. Wir möchten nicht daran herumdeuteln lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Dinge, die heute beim Verfassungsgericht eine Rolle spielen, Herr Dr. Jungmann, beeindrukken und beeinflussen uns nicht, wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß die Contergan-geschädigten Kinder eine besondere Hilfe nötig haben. Was ist das für ein Gedankensprung! Ich muß schon sagen, dafür habe ich kein Verständnis. Es fehlt nur noch, daß jemand hier heraufkommt und sagt, wir wollten Propaganda machen. Dann langt es mir aber.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Das ist doch wirklich wahr. Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, wenn ich darüber ärgerlich bin. Aber das ist ein Punkt, in dem ich empfindlich bin. Andere Leute scheffeln Geld. Wir kümmern uns um die Leute, denen es schlecht geht; und dann muß man sich vorhalten lassen, man tue das, um billige Geschäfte zu machen. Ich bin nicht in einer anderen Fraktion, ich bin in der SPD-Fraktion.

    (Zuruf des Abg. Spies.)

    — Herr Spies, daß Sie das nicht von mir sagen werden, davon bin ich überzeugt, dafür kennen wir uns zu gut.
    Dann ist noch etwas Bedauerliches festzustellen. Wir hatten diesen Antrag gestellt — nach dem die Bundesregierung ersucht wurde, einen Gesetzentwurf vorzulegen — in der Hoffnung, daß uns im Ausschuß die Möglichkeit geboten würde — der Antrag mußte schnell gestellt werden; es war natürlich kein Gesetzentwurf, sondern ein Antrag —, die Dinge nunmehr eingehend zu besprechen.
    Leider kommt es nicht zu diesem Gesetzentwurf, wenn hier nicht anders entschieden werden sollte, weil es der Ausschuß ablehnt, den Teil I unseres
    Antrages, der hiervon spricht, zur Annahme zu empfehlen.

    (Abg. Dr. Willeke: Ist doch erfüllt!)

    Da es nicht darum ging, recht zu behalten und uns nur auf unseren Antrag festzunageln, haben wir dann im Laufe der Auseinandersetzung im Gesundheitsausschuß versucht, eine Regelung zu finden, die wir für bescheiden halten, die aber gegebenenfalls ein wenig geholfen hätte. Das war der Antrag — den ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten vorlesen darf —, einen § 47 a in das Bundessozialhilfegesetz einzubauen, der lauten sollte:
    Der Bund leistet einen Zuschuß zu den Aufwendungen, die dem Träger der Sozialhilfe durch Gewährung der Eingliederungshilfe nach den §§ 39 bis 43 an Personen entstehen, deren Behinderung Folge oder wahrscheinliche Folge einer Schädigung durch Arzneimittel ist. Der Zuschuß wird in Höhe der Mehraufwendungen des Trägers der Sozialhilfe gewährt, die sich aus der in diesen Fällen notwendigen Anwendung des § 84 Abs. 1 ergeben.
    Im Gegensatz zu dem, was ich aus dem Protokoll herauslesen konnte, zu dem, was seitens der CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses dazu gesagt worden ist, dreht es sich hier nicht etwa darum, einfach eine finanzielle Verlagerung vom Land auf den Bund vorzunehmen, sondern es dreht sich darum, den über das Einkommen hinausgehenden Mehrbetrag nicht zwischen den unglücklichen Eltern und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe — sprich: Land — nicht aufspalten, sondern vom Bund übernehmen zu lassen, d. h. den Betrag, der über die Einkommensgrenze hinaus gegebenenfalls in Anspruch genommen werden könnte. Das zur Richtigstellung.
    Auch das haben Sie abgelehnt. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen auf Umdruck 173 *) einen Änderungsantrag vorzulegen, der, kurz gesagt, das enthält, was unser ursprünglicher Antrag, der zu der heutigen Debatte geführt hat, enthalten hat. Wir haben es noch einmal abgeschrieben und wünschen, daß der Ausschußantrag, der Ihnen vorliegt, durch Teil I ergänzt wird mit dem Inhalt unseres ursprünglichen Antrages.
    Meine Damen und Herren, 'ich habe nicht die Absicht, Sie jetzt noch einmal mit all den Dingen bekanntzumachen, die wir zu der Frage selbst gesagt haben. Der Schriftliche Bericht enthält, abgesehen von dem kleinen Lapsus, von dem ich eben sprach, in durchaus ordentlicher Form die Stellungnahme der Opposition. Unsere ganze Auffassung zu diesem Fragenkomplex ist nicht etwa davon getragen, daß wir sehr sorgsam untersuchen wollten, ob das BSHG hier oder dort angeknackst wird, ob diese oder jene grundsätzliche Frage behandelt wird. Es ging ganz einfach und nüchtern darum, daß nach Auffasssung der SPD die Hilfebestimmungen im Verhältnis zu der Einkommensinanspruchnahme nicht ausreichen, um in solch schweren Fällen tatsächlich helfen zu können.
    *) Siehe Anlage 2



    Könen (Düsseldorf)

    Wir haben hier noch nicht davon gesprochen, wie es sich mit den vermögensrechtlichen Bestimmungen verhält. Sehen Sie sich das bitte an! Wir sind der Auffassung, daß man hier wirklich von der Betrachtungsweise rein formeller Art weggehen sollte: Kann das Gesetz das s o vertragen oder dieses vertragen. Darum haben wir gefordert, ein besonderes Gesetz zu machen.
    Wir wehren uns aber auch dagegen, wenn hier davon gesprochen wird, daß eine reine Sonderbehandlung für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen vorgenommen werden soll. Es sind bereits Sonderbehandlungen vorgesehen. Ich verrate Ihnen, meine Damen und Herren, kein Geheimnis: Wenn die berühmte Erfahrungszeit einmal hinter uns liegt, dann wird es dazu kommen, daß wir eine Revision der Einkommensbestimmungen auf der ganzen Linie fordern werden für alle Hilfen, die gegeben werden müssen, weil wir der Meinung sind, daß sich gezeigt hat, daß diese Bestimmungen zu eng sind. Das ist der Hintergrund unserer Anträge.
    Ich möchte Ihnen dazu noch eines sagen. Sie sprechen doch sehr viel von der Kausalität, von der Ursache, die nichts mit dem Gesetz zu tun habe, usw. Ich habe hier eine Notiz aus der „Welt am Sonntag" vom 1. September 1962 — diesmal bin ich etwas vorsichtiger, damit ich nicht gefragt werde: Woher haben Sie das? —. Danach hat Herr Dr. Host Labenzke gesagt:
    Die Hilfe für die geschädigten Contergan-Kinder hat aber auch eine finanzielle Seite. Allein die erste Versorgung eines einzigen Kindes kostet nach vorläufigen Schätzungen 5000 bis 7000 DM. Viel aufwendiger aber werden noch die Summen sein, die für neue Forschungsstätten, Schulungsheime und die Weiterentwicklung orthopädischer Hilfsgeräte benötigt werden. Die Gelder aber, die den betroffenen Familien nach dem Sozialhilfegesetz gezahlt werden, reichen nur für die dringlichsten Hilfsmaßnahmen aus.
    Meine Damen und Herren, ich will hier nicht die Frage aufwerfen — sie wäre sehr interessant, müßte aber in einem Ausschuß behandelt werden —, wie das dann nun mit den nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten wird, wenn die Dinge auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes ohne irgendwelche besondere Betrachtungsweise geregelt werden. Dann trifft es nicht nur die Eltern, sondern darüber hinaus auch eine Menge anderer Leute, die nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen werden.
    Wir sind der Auffassung, daß die großzügige Hilfsbereitschaft in den Ländern — so nennenswert sie ist — nicht auf so schwachen Füßen stehen darf, daß, wenn diese Dinge einmal abgeklungen sind, es keine rechtliche Handhabe dafür gibt, diese Großzügigkeit fortzusetzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist doch der Punkt, um den es hier geht. Wir werfen den Ländern nicht vor, sie seien kleinlich. Wir stellen nur fest, daß die Großzügigkeit der Länder nirgendwo eine Begründung findet, mit Ausnahme der sehr großzügigen Auslegung des § 84. Vielleicht werden wir uns in Zukunft auch wieder mit anderen Sachen befassen müssen; dann wird das tragische Schicksal der durch Contergan geschädigten Menschen nicht mehr im Vordergrund stehen; dann ist das vergessen, und das andere hat den Vorrang.
    Wir haben uns gefreut, 'daß der Ausschuß beantragt hat, den zweiten Teil unseres Antrags hier zur Beschlußfassung zu empfehlen. Es heißt in dem Ausschußantrag also:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    in Zusammenarbeit mit den Ländern die wissenschaftliche Forschung zu entwickeln, weiterzuentwickeln und die Erprobung orthopädischer und sonstiger Hilfsmaßnahmen, die bei Mißbildung durch Arzneimittel erforderlich werden, zu fördern.
    Damit wir uns richtig verstehen: Nach Aussage der Fachleute brauchen wir mindestens für die nächsten fünf Jahre Gelder, um Forschungsarbeit betreiben zu können. Selbst von seiten der Koalitionsparteien wurde im Ausschuß gesagt: Auch wir haben uns gefreut, daß dafür Mittel im Haushalt der Frau Gesundheitsministerin vorgesehen sind; auch wir können uns vorstellen, daß es mehr sein könnte.
    Wir wollen hier keine unbilligen Forderungen stellen; wir möchten nur klarstellen, daß das mit den Mitteln, die in den Bundeshaushalt 1963 eingesetzt werden, nicht erledigt sein kann.

    (Zuruf von der Mitte: Natürlich nicht!)

    Das ist eine Aufgabe von Jahren. — Ich nehme gern zur Kenntnis, daß man bei den Regierungsparteien der gleichen Auffassung ist.
    Nun heißt es hier: „die bei Mißbildung durch Arzneimittel erforderlich werden ...". Meine Damen und Herren, daß wir uns da recht verstehen: Das war ja ein Antrag, der die Regierung zu etwas bringen sollte. Das schaffen wir ja nun nicht. Aber nun möchte ich Ihnen doch sagen, was wir dann im Ausschuß gegebenenfalls noch dazu gesagt hätten.
    Wir bitten das so aufzufassen, daß 'diese Forderung nach den Mitteln für Forschung und Wissenschaft nichts anderes 'darstellen soll als den Beginn einer Arbeit, die zu etwas führt, was wir leider in unserer Wohlstandsrepublik immer noch nicht haben, nämlich zu einer zentralen Forschungsstelle, zu einer Zentrale, die Erfahrungen sammelt, austauscht, weitergibt, die Wissenschaft damit beschäftigt; einer zentralen Stelle — die wir noch nicht haben —, die sich dann nicht etwa nur mit 'den Notwendigkeiten für mißgebildete Kinder befaßt, deren Mißbildungen auf Arzneimittel zurückzuführen sind; wir hoffen vielmehr, daß diese Arbeit dazu führen wird, daß wir ein Zentrum bekommen, das helfen soll, wo überhaupt Mißbildungen vorhanden sind; daß wir also endlich einmal dazu kommen, die — wir haben das schöne Fremdwort dafür — Rehabilitation gründlich anzufassen. Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn heute mit dieser großen Arbeit der Anfang gemacht würde.

    (Beifall bei der SPD.)




    Könen (Düsseldorf)

    Wir fordern also im Hintergrund diese zentrale Forschungsstelle für alle, die Mißbildungen erlitten haben, und ich darf sagen: das ist das Wenigste.
    Nun noch zu unserem Antrag. Ich habe wenig Hoffnung, meine Damen und Herren, ich bin im Grunde genommen sogar überrascht, daß noch so viele Kolleginnen und Kollegen hier sind. Aber sehen Sie einmal: Wir haben eben den Grünen Bericht gehört, und wir hören hier manches andere. Wir subventionieren mit einer Menge Geld Dinge, die die Wirtschaft betreibt. Wir subventionieren mit einer Menge Geld Dinge, die im harten Wind dieser freien Marktwirtschaft geknickt werden könnten. Wir stützen und helfen in der Wirtschaft. Ich bin der Auffassung, es würde der Bundesrepublik sehr gut anstehen, wenn sie auch beim Menschen, der in dem harten Wind der Wirklichkeit geknickt werden kann oder schon geknickt in diese harte Wirklichkeit hineingehen muß, subventionieren würde, Geld anlegen würde; nicht um der Wirtschaft willen, sondern um des Menschen willen. Darum geht's in dieser Angelegenheit.
    Ich darf Sie also herzlich bitten: Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, stellen Sie die Vorlage, wie wir sie ursprünglich eingebracht haben, wieder her! Wenn uns das Ministerium einen Gesetzentwurf vorlegt, werden wir uns darüber unterhalten können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Engländer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Engländer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Aus den Ausführungen unseres Kollegen Herrn Könen könnte sich der Eindruck ergeben, daß in den Ausschüssen für Gesundheitswesen und für Kommunalpolitik unsere Freunde und auch ich selbst nicht das genügende Verständnis für die so besonders tragische Lage der mißgebildeten Kinder und ihrer Eltern hätten. Das möchte ich unter keinen Umständen hier im Raum stehen lassen. Sie wissen, daß wir alle uns des schweren Schicksals dieser Kinder und der Not ihrer Eltern durchaus bewußt sind, und ich möchte auch sagen, daß viele von uns sich mit der Not dieser Kinder schon sehr intensiv befaßt und sehr vieles in die Wege geleitet haben.

    (Zuruf von der SPD: Was denn?)

    Trotzdem müssen wir den ersten Teil des Antrages der SPD ablehnen, weil die hier notwendige Hilfe nach unserer Meinung auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes in umfassender Weise geleistet werden muß und tatsächlich ja auch schon geleistet wird.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt ja gar nicht!)

    Ich darf Sie daran erinnern, daß es Aufgabe der Sozialhilfe ist — wie es in § 1 des Gesetzes unmißverständlich verankert ist —, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Es kann keine Rede davon sein, daß hier Almosen gewährt werden sollen. Wer
    Hilfe nötig hat, der soll Hilfe bekommen, und zwar soll er d i e Hilfe bekommen, die er persönlich für die Führung eines menschenwürdigen und sinnerfüllten Lebens braucht. Es handelt sich hier doch wirklich um eine Solidaritätshilfe, in die alle, auch die körperlich, geistig oder seelisch Behinderten, eingeschlossen sind.
    Ich brauche hier wohl nicht im einzelnen auf die Bestimmungen dieses guten, von uns allen gemeinsam erarbeiteten Gesetzes einzugehen.

    (Zuruf von der SPD: Das sollten Sie mal tun!)

    Wir haben in diesem Gesetz ganz bewußt davon abgesehen, Art und Ausmaß der Hilfe von bestimmten Ursachen, also auch von bestimmten Krankheiten, abhängig zu machen. Es soll also im Einzelfall von den zuständigen Behörden auch nicht geprüft werden müssen, auf welche Ursachen beispielsweise eine Mißbildung zurückzuführen ist. Wir haben uns davon überzeugt, daß auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes auch den mißgebildeten Kindern und ihren Eltern die Hilfe gewährt werden kann und muß, die sich aus der Besonderheit der Notlage ergibt.
    Wir sind der Auffassung, daß es einen nicht zu verantwortenden Rückschritt darstellen würde, wenn wir eine Sonderregelung einführten. Ohne daß ich mich hier mit der Frage beschäftigen möchte, wie die Entstehung von Mißbildungen zu erklären ist, muß ich doch mit aller Deutlichkeit feststellen, daß sich die Mehrheit des Ausschusses für Gesundheitswesen und auch des Ausschusses für Kommunalpolitik nicht davon überzeugen konnte, daß hier etwa eine Mitverantwortung des Staates vorliege und der Staat deshalb für diese Kinder und ihre Eltern mehr tun müßte als für die von anderen Mißbildungen oder Krankheiten schwer getroffenen Kinder und Eltern.
    Ich bin vielen Eltern begegnet, deren Kinder mißgebildet geboren wurden, die spastisch gelähmt sind, die geistig behindert sind oder an den Folgen einer Kinderlähmung leiden. Ich bin in der letzten Zeit immer wieder froh darüber gewesen, erleben zu können, welch großzügige Hilfsmöglichkeiten das Bundessozialhilfegesetz für sie enthält; und es werden immer mehr werden, je mehr Einrichtungen hierfür geschaffen worden sind. Das Gesetz ist zwar erst ein halbes Jahr in Kraft; doch wie viele Vereine haben seitdem schon ihre Arbeit zur Hilfe für solche armen Kinder aufnehmen können! Ich denke hierbei an die Vereine für Lebensbehinderte, die unter anderem Werkstätten bauten, oder an Vereine zur Förderung spastisch Gelähmter, die Behandlungszentren und Kindergärten einrichteten und jetzt Schulen planen. Alles das wird vom Staat wirklich großzügig unterstützt.
    Alle Kinder haben ein Recht auf die größtmögliche Ausbildung ihrer Gaben. Viele der von Mißbildungen Betroffenen sind sehr intelligent. Ich denke hier z. B. an einen Herrn, der in der Vogelkunde eine große Rolle spielt. Er ist vollkommen gelähmt. Im Kindesalter hatte sein Vater ihn im Rollstuhl in den



    Frau Engländer
    Garten gefahren und ihm auf seine Decke Vogelfutter gestreut. So kamen die ersten Vögel zu ihm, und er hat durch diese ersten Freuden einen Sinn in sein Leben bringen können und ist auch später für die Allgemeinheit ein großer Mann geworden.
    Darf ich noch einmal eindringlich darum bitten, in dieser sehr ernsten Frage nicht den falschen Eindruck zu erwecken, wir hätten nur ein herzloses Nein übrig. Es ist nicht wahr, was in der gestern uns zugegangenen Broschüre steht, daß niemand außer den Wissenschaftlern etwas von dieser Not wissen wolle. Auch die in dieser Broschüre aufgestellte Behauptung ist nicht richtig, daß die Bundesregierung nur 1,6 Millionen DM für diese Kinder aufbringen wolle, während das sehr viel kleinere Holland den zehnfachen Betrag aufgebracht habe. Wir wollen alles tun, was hier vernünftigerweise überhaupt getan werden kann.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Im Bundesetat sind auch die ersten Millionen bereitgestellt, die es den Ländern zusätzlich ermöglichen sollen, zu helfen, z. B. Ausbildungsstätten für die zu schaffen, die eine spezielle Heilgymnastik erlernen müssen, oder Kliniken zu bauen, in denen die Kinder mit ihren Eltern zusammensein können und die Eitern lernen, wie man Prothesen anlegt und mit ihnen arbeitet.
    Man darf wohl auch nicht übersehen, daß die für die Durchführung des Sozialhilfegesetzes verantwortlichen Länder — auch das Land Hessen — zu erkennen gegeben haben, daß sie sich mit diesem Gesetz durchaus in der Lage sehen, in allen, auch in den durch Mißbildungen entstandenen Notlagen, schnell und wirkungsvoll zu helfen. Wir sind doch alle bereit, alles dafür zu tun, daß diese armen Kinder trotz ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Not ein zufriedenes Leben führen können. Wir wissen aber auch, daß das Bundessozialhilfegesetz hierzu alle Möglichkeiten und Verpflichtungen enthält und daß die Selbstbeteiligung an den Kosten nur bei hohen Einkommen zumutbar ist.
    Darum schlagen wir vor, dem Ausschußbericht entsprechend den ersten Teil des Antrages der SPD abzulehnen. Den zweiten Teil nehmen wir aber gerne mit an, denn er enthält das, was auch wir für absolut notwendig und richtig halten.

    (Beifall in der Mitte.)