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ID0405911900

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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2649 A Fragestunde (Drucksachen IV/947, IV/948) Frage des Abg. Hussong: Internationale Kommission zum Schutze der Saar vor Verunreinigung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2649 C, D, 2650 A Hussong (SPD) 2649 D Frage des Abg. Neumann (Berlin) : Verkehrsregelung an der Kreuzung Koblenzer Straße — Siebengebirgsstraße in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2650 A, C, D Neumann (Berlin) (SPD) . . 2650 B, C, D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Unfälle durch Verwechslung der Toilettentür mit der Ausgangstür von Eisenbahnwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2650 D, 2651 B, C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2651 B, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Unterversorgung der elektrifizierten Bundesbahnstrecken mit Strom Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2651 D, 2652 A, B Dr. Mommer (SPD) 2652 A, B Frage des Abg. Ertl: Umgehungsstraße im Bereich der Stadt Freising Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2652 B Fragen des Abg. Gehring: Entschädigung für Gebäude, die beim Ausbau der Autobahnen abgebrochen werden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2652 D, 2653 B, C Gehring (CDU/CSU) . . . . . 2653 B, C Frage des Abg. Neumann (Allensbach) : Keine Sechserkarten für die Bundesbahnstrecke Niederjosbach—Frankfurt 2653 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbesserung der Auslandswerbung für den Fremdenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2654 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Reiseverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2654 B, C Lemmrich (CDU/CSU) 2654 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Vergiftungen durch Gas Dr. Westrick, Staatssekretär 2655 A, C, D Dr. Bechert (SPD) 2655 B Jacobi (Köln) (SPD) 2655 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 Frage des Abg. Dr. Czaja: Bauliche Innenarbeiten im Winter Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2656 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 2656 B Farge des Abg. Dr. Czaja: Förderung des Bauens im Winter Dr. Claussen, Staatssekretär . 2656 B, D, 2657 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 2656 D Gerlach (SPD) . . . . . . . . 2657 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2657 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Gefährdung der Neugeborenen wegen Unverträglichkeit der Blutgruppen der Eltern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2657 C, D Dr. Bechert (SPD) 2657 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Bleierkrankungen bei Kindern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2658 A, B Dr. Bechert (SPD) 2658 A, B Frage des Abg. Junghans: Kleinpapierverbrenner Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2658 B, C Junghans (SPD) 2658 C Frage des Abg. Jacobi (Köln) (SPD) : Gesetz für Gasentgiftung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 2658 D, 2659 A, B Jacobi (Köln) (SPD) 2658 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2659 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940) Schwarz, Bundesminister . . . . . 2659 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (Drucksachen IV/630, IV/905) Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2666 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 2669 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 2670 B Glombig (SPD) 2671 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2673 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über die Verordnung Nr. .... des Rats (EWG) zur Änderung der Artikel 108 und 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung Nr..... des Rats (EAG) zur Änderung der Artikel 108 und 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Atomgemeinschaft Verordnung Nr..... des Rats (EWG und EAG) zur Änderung des Artikels 66 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft Verordnung Nr. des Rats (EWG und EAG) über die Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen IV/911. IV/952) 2673 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die neuen Vorschläge der Kommission zu Verordnungen des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen IV/898, IV/957) 2674 A Nächste Sitzung 2674 C Anlagen 2675 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 2649 59. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 9. 2. Arendt (Wattenscheid) * 9. 2. Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Aschoff 8. 2. Dr. Atzenroth 8. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 8. 2. Dr.-Ing. Balke 8. 2. Bals 8. 2. Bazille 8. 2. Bergmann * 9. 2. Birkelbach * 9. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 8.2. Frau Brauksiepe 8. 2. Brese 8. 2. Burckardt 8. 2. Dr. Burgbacher * 9. 2. Corterier 8. 2. Cramer 8. 2. Dr. Deist * 9. 2. Deringer * 9. 2. Dr. Dichgans * 9. 2. Dopatka 21. 2. Dr. Dörinkel 20. 2. Drachsler 8. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Dr. Elsner * 9. 2. Etzel 8. 2. Faller * 9. 2. Felder 8. 2. Figgen 20.4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 9. 2. Frau Funcke (Hagen) 8. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Dr. Furler * 9. 2. Gaßmann 8. 2. Gedat 15. 2. Dr. Gleissner 8. 2. Haage (München) 8. 2. Hahn (Bielefeld) * 9. 2. Hammersen 8. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 8. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28. 2. Herold 8. 2. Hilbert 8. 2. Illerhaus * 9. 2. Jacobs 8. 2. Josten 8. 2. Kalbitzer * 9. 2. Katzer 28. 2. Keller 8. 2. Kemmer 8. 2. * Für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kipp-Kaule 8. 2. Dr. Klein (Berlin) 8. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Klinker * 9. 2. Kohlberger 8. 2. Frau Korspeter 8. 2. Dr. Kreyssig * 9. 2. Kriedemann * 9. 2. Kühn (Hildesheim) 8. 2. Kurlbaum 8. 2. Leber 8. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Brühl) * 9. 2. Dr. Löhr * 9. 2. Lücker (München) * 9. 2. Margulies * 9. 2. Mauk * 9. 2. Frau Dr. Maxsein 8. 2. Menke 8. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 2. Metzger * 9. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 2. Freiherr von Mühlen 8. 2. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Nordenham) 2. 3. Müser 8. 2. Neubauer 17. 2. Nieberg 8. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer 8. 2. Frau Dr. Pannhoff 8. 2. Paul 8. 2. Peters (Poppenbüll) 8. 2. Dr.-Ing. Philipp * 9. 2. Pöhler 8. 2. Frau Dr. Probst * 9. 2. Rademacher 8. 2. Richarts * 9. 2. Dr. Rieger (Köln) 8. 2. Ritzel 8. 2. Ruf 8. 2. Schmücker 8. 2. Schneider (Hamburg) 8. 2. Schulhoff 8. 2. Seidl (München) 8. 2. Seither 11. 3. Seuffert 8. 2. Stauch 8. 2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 8. 2. Stingl 8. 2. Dr. Stoltenberg 8. 2. Storch * 9. 2. Strauß 18. 3. Frau Strobel * 9. 2. Strohmayr 8. 2. Sühler 8. 2. Dr. Tamblé 8. 2. Frau Vietje 15.2. Wacher 8. 2. Dr. Wahl 28. 2. 2676 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1963 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Walter 8. 2. Weinkamm* 9. 2. Werner 24. 2. Wischnewski * 9. 2. Wittmer-Eigenbrodt 16. 2. Dr. Zimmermann (München) 8. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Löbe 1. 3. Dr. Stammberger 28. 2. * Für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/630 — betreffend Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (Drucksache IV/905). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag auf Drucksache IV/905 wird wie folgt geändert: 1. Hinter den Worten „Die Bundesregierung wird ersucht," wird folgender Absatz I eingefügt: „I. baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das bei Mißbildungen durch Arzneimittel sichergestellt wird, daß 1. für ärztliche Behandlung, 2. bei Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln, insbesondere orthopädische Versorgung, 3. bei Gewährleistung der erforderlichen Pflege sowie gegebenenfalls Unterbringung in geeigneten Einrichtungen sowie bei Hilfen zur Eingliederung und Ausbildung Einkommensprüfungen und Einkommenseinsatz entfallen;". 2. Der übrige, mit den Worten „in Zusammenarbeit mit" beginnende Text .des Antrages auf Drucksache IV/905 wird Absatz II. Bonn, den 7. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fragen der Agrarpolitik stehen gegenwärtig — insbesondere durch die Verhandlungen in Brüssel — wieder im Vordergrund des allgemeinen politischen Interesses. In der Regierungserklärung, die vorgestern der Herr Bundeskanzler hier abgegeben hat, sind bereits einige der wichtigsten agrarpolitischen Probleme angeschnitten worden. Gestatten Sie mir heute, die Situation der Landwirtschaft etwas eingehender zu erläutern. Bei der Schilderung der Lage der Landwirtschaft kann ich mich auf die Ergebnisse des Grünen Berichts stützen, der Ihnen als Drucksache vorliegt.
    Die Methoden zur Feststellung der Lage der Landwirtschaft sowie die Ergebnisse der Grünen Berichte sind allgemein als objektiv anerkannt. Das erleichtert die sachliche Diskussion über agrarpolitische Fragen. Wir können außerdem mit Genugtuung feststellen, daß die EWG-Kommission ebenfalls einen landwirtschaftlichen Lagebericht erstatten will, der im Aufbau und in der Methode unserem Bericht ähnlich werden soll.
    Die Entwicklung in der westdeutschen Landwirtschaft ist vor allem durch zwei Tatsachen gekennzeichnet: Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten hat sich seit 1950/51 um 1,6 Millionen verringert. Das ist ein Rückgang um 40 v. H. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr waren es rund 82 000 Arbeitskräfte, die aus der landwirtschaftlichen Produktion ausschieden. Die Zahl der landwirtschaftlichen Wirtschaftseinheiten mit 0,5 bis 10 ha Nutzfläche verminderte sich seit 1949 um 410 000 Einheiten. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Betriebe, die nach dem heutigen Stand der Landbautechnik zu klein sind und ihrer Besitzerfamilie keine ausreichende Existenzgrundlage mehr bieten. Die freigewordenen Flächen dienten zur Aufstockung von Betrieben, die sich dadurch zu bäuerlichen Vollerwerbsbetrieben entwickeln konnten. Damit ist eine Verbesserung der Agrarstruktur eingetreten.
    Diese nüchternen Zahlen fassen eine Entwicklung zusammen, die für die Betroffenen sehr einschneidende Veränderungen gebracht hat. Sie dokumentieren außerdem, daß die Landwirtschaft sich in einem großen Umstellungs- und Anpassungsprozeß befindet, den wir alle vor zehn Jahren kaum für möglich gehalten hätten. Damit wird aber auch zugleich die These widerlegt, daß die Landwirtschaft im Traditionellen verharrt und sich einer durch den technischen Fortschritt bedingten Wirtschaftsweise verschließt.
    Der Fortschrittswille der Landwirtschaft wird noch dadurch unterstrichen, daß trotz der Verringerung der Zahl der in der Landwirtschaft Tätigen die landwirtschaftliche Produktion beachtlich erhöht wurde. Hierdurch war es möglich, die Nahrungsmittelversorgung zu 70 v. H. aus inländischer Produktion sicherzustellen; ein Faktum, das jeder als beruhigend empfinden wird, der sich noch an Zeiten mit unzureichender Lebensmittelversorgung erinnern kann.
    Die Leistungssteigerung bei gleichzeitiger Verminderung der Zahl der Arbeitskräfte führte zu einer außerordentlichen Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Im Wirtschaftsjahr 1950/51 erzeugte eine Arbeitskraft 88 dz Getreideeinheiten, heute sind es 207 dz; das bedeutet eine Steigerung um 135 v. H.
    Diese beachtliche Verbesserung der Arbeitsproduktivität ist u. a. nur möglich geworden, weil Ma-



    Bundesminister Schwarz
    schinen und technische Einrichtungen in verstärktem Umfang in der Landwirtschaft zum Einsatz gekommen sind. Die Landwirtschaft investierte seit 1950/51 rund 27 Milliarden DM, davon 19 Milliarden DM allein für Maschinen. Im letzten Jahr haben sich die Investitionen gegenüber dem Vorjahr nicht mehr erhöht. Es bleibt abzuwarten, ob dies nur die Folge der schlechten Ertragslage ist oder ob bei einem Teil der Betriebe die technische Ausrüstung so weit vervollständigt ist, daß lediglich Ersatzbeschaffungen notwendig sind.
    Ist es schon nicht möglich, solche großen Investitionen allein aus den Erträgen zu finanzieren, so trug die schlechte Ertragslage der Landwirtschaft dazu bei, daß in großem Umfang Fremdkapital aufgenommen werden mußte. Die Schulden der Landwirtschaft, die nach der Währungsreform auf 2,5 Milliarden DM abgebaut worden waren, sind seitdem von Jahr zu Jahr angestiegen. Sie betragen zur Zeit rund 15 Milliarden DM. Die Zunahme des Fremdkapitals war infolge der ungünstigen Ertragslage im Wirtschaftsjahr 1961/62 mit rund 1,5 Milliarden DM wesentlich höher als in den Vorjahren. Die sich aus der Kreditaufnahme insgesamt ergebende Zinsbelastung beträgt — trotz der Zinsverbilligungsmaßnahmen des Grünen Plans — im Wirtschaftsjahr 1961/62 rund 770 Millionen DM, das sind 3,8 % der gesamten Verkaufserlöse der Landwirtschaft.
    Der Ersatz der menschlichen Arbeitskraft durch Maschinen und technische Einrichtungen in der Landwirtschaft hat zu einer verstärkten Arbeitsteilung mit anderen Wirtschaftsbereichen geführt. Zum Teil wurden Arbeiten aus der Landwirtschaft in die gewerbliche Wirtschaft verlagert, die früher in der Landwirtschaft selbst verrichtet wurden und nun als Vorleistungen anderer Wirtschaftszweige im landwirtschaftlichen Erzeugungsvorgang in Erscheinung treten. Die Arbeitsteilung hat — wie bereits erwähnt — zu einer beachtlichen Erhöhung der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft geführt, so daß immer weniger Arbeitskräfte für die Erzeugung des Nahrungsmittelbedarfs benötigt werden. Dieser Entwicklungsprozeß ist in vielen Ländern, vor allem in den Industrieländern, zu beobachten.
    Mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität als Folge der großen Anstrengungen der Landwirtschaft, die durch staatliche Maßnahmen unterstützt wurden, ist eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft einhergegangen. Das durchschnittliche Einkommen je landwirtschaftliche Arbeitskraft nahm in den letzten 8 Jahren um rund 1400 DM zu, das ist ein Anstieg um 60 v. H. Trotz dieser Entwicklung blieb aber das Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen hinter dem Einkommen vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen um 25 bis 30 v. H. zurück.
    Vom Wirtschaftsjahr 1956/57 bis zum Wirtschaftsjahr 1958/59 verringerte sich zwar der Einkommensabstand, aber in den letzten drei Jahren vergrößerte sich diese Differenz wieder. Wie ist das zu erklären?
    Für die landwirtschaftliche Produktion herrschten leider in weiten Teilen des Bundesgebietes in den letzten Jahren ungünstige Witterungsverhältnisse: 1959 hat die Trockenheit vielfach zu Ernteausfällen geführt. 1960 war, was die Erntemenge anbelangte, ein gutes Jahr; aber vielenorts verregnete sie, so daß die Qualität gemindert wurde und der verhältnismäßig große Aufwand für die Erntebergung eine vermehrte Kostenbelastung verursachte. Das Jahr 1961 brachte wegen des kalten Sommers niedrige Ernten bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben. Die tierische Produktion stieg zwar weiter an. Das war aber nur möglich durch eine erhebliche Erhöhung der Futtermitteleinfuhren. Der gegenüber dem Vorjahr schlechtere Ausgang der Ernte hatte eine größere Nahrungs- und Futtermitteleinfuhr zur Folge. Im Wirtschaftsjahr 1961/62 wurden für 2,5 Milliarden DM mehr Nahrungsmittel eingeführt als im Vorjahr. Gleichzeitig ging der Ausfuhrüberschuß von 7 auf 5 Milliarden DM zurück. Hieran wird die Bedeutung der Landwirtschaft für die deutsche Zahlungsbilanz erkennbar.
    Der erhöhte Futtermittelzukauf belastete die Ausgabenseite der Landwirtschaft mehr als in den Vorjahren. Durch diese und andere Kostenerhöhungen verminderte sich 1961/62 — trotz steigender Verkaufserlöse — der Unterschied zwischen Verkaufserlösen und Ausgaben um 900 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr. Berücksichtigt man, daß gleichzeitig die Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen der gewerblichen Wirtschaft anstiegen, so ergibt sich eine Erhöhung der Disparität gegenüber dem Vorjahr sogar um 1,8 Milliarden DM.
    Die Entwicklung der Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen der gewerblichen Wirtschaft verlief sehr viel günstiger. In den letzten 8 Jahren erhöhte sich dieses Einkommen um rund 2500 DM je Arbeitskraft, das ist eine Steigerung von 71 v. H. Die Aufwärtsentwicklung der Einkommen in der gewerblichen Wirtschaft wurde in keinem Jahr infolge der anhaltend guten allgemeinen wirtschaftlichen Situation gestört. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1961/62 verbesserte sich das Einkommen vergleichbarer Berufsgrupen der gewerblichen Wirtschaft um mehr als 500 DM je Arbeitskraft, während das Einkommen je landwirtschaftliche Arbeitskraft um rund 300 DM zurückging. Die Lage der Landwirtschaft wäre noch ungünstiger, wenn die Hilfen des Bundes für die Landwirtschaft nicht gegeben worden wären.
    Bei dem Vergleich der Jahreseinkommen muß weiter berücksichtigt werden, daß sich in der gewerblichen Wirtschaft die Arbeitszeit laufend verkürzt hat. In der Landwirtschaft hingegen konnte infolge des Arbeitskräftemangels die Arbeitszeit nicht verringert werden.
    Auf Grund der Schätzung der Verkaufserlöse und Betriebsausgaben für das laufende Wirtschaftsjahr 1962/63 kann angenommen werden, daß sich die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft 1962/63 gegenüber 1961/62 zwar verbessern werden. Schon jetzt steht aber fest, daß diese Einkommenserhöhung in der Landwirtschaft kaum ausreichen wird, um den Einkommensabstand zur übrigen Wirtschaft wesentlich zu verringern.



    Bundesminister Schwarz
    Fassen wir die Tatbestände über die Einkommenssituation zusammen: Besonders bedauerlich ist es, daß die in den früheren Jahren erfolgte Annäherung der landwirtschaftlichen Einkommen und der entsprechenden gewerblichen Einkommen sich in den letzten Jahren nicht fortgesetzt hat. Der Abstand erweiterte sich sogar. Im Wirtschaftsjahr 1961/62 betrug diese Differenz rund 2300 DM je Arbeitskraft. Im laufenden Wirtschaftsjahr werden sich die Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft zwar verbessern, der Einkommensabstand zur übrigen Wirtschaft wird sich aber voraussichtlich nur wenig verringern.
    Vor diesem Hintergrund müssen wir die notwendigen agrarpolitischen Maßnahmen diskutieren. Sie werden aus dieser Situation heraus sicher auch meine Haltung verstehen, die ich in Brüssel bei den EWG-Verhandlungen hinsichtlich der Angleichung des deutschen Agrarpreisniveaus eingenommen habe. Es geht nach meiner Ansicht nicht, daß einem Wirtschaftszweig, der im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung derart zurückliegt, Preissenkungen zugemutet werden, während die anderen Preise ansteigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Lage der Landwirtschaft erfordert, wie Sie aus meinen Ausführungen entnehmen konnten, weitere staatliche Hilfen. Doch bevor ich auf die notwendigen staatlichen Maßnahmen eingehe, gestatten Sie mir, daß ich noch kurz einige betriebswirtschaftliche Probleme skizziere, die die Landwirtschaft — eventuell durch staatliche Hilfen unterstützt — selbst lösen muß; denn unsere Hilfen setzen den Selbsthilfewillen der Landwirtschaft voraus.
    Dank der sich ständig vergrößernden Anwendungsmöglichkeiten der Technik in der Landwirtschaft kann von einer Arbeitskraft mehr landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und mehr Vieh versorgt werden als früher. Viele der vorhandenen Kleinbetriebe bieten den Arbeitskräften nicht mehr die notwendigen Entfaltungsmöglichkeiten, die ihnen durch die technischen Hilfsmittel gegeben sind. Die Grenze des wirtschaftlich lebensfähigen Betriebes verschiebt sich zwangsläufig nach oben. Das Problem zu kleiner Betriebsgrößen sieht die Bundesregierung aber nicht nur — das möchte ich ausdrücklich betonen — von ,der ökonomischen Seite. Es hat auch eine soziale Seite, die durch unsere agrar- und sozialpolitischen Maßnahmen berücksichtigt wird.
    Anpassungsschwierigkeiten treten auch in den größeren Betrieben auf, die die Voraussetzungen für einen ökonomischen Einsatz der Arbeitskräfte bieten. Die allgemeine Spannung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich besonders auf diese Betriebe aus. Viele Landwirte sind wegen des Arbeitskräftemangels gezwungen, bislang bewährte Betriebsorganisationen aufzugeben und agrartechnische und betriebsorganisatorische Umstellungen vorzunehmen.
    Die bisherige vielseitige Wirtschaftsweise der landwirtschaftlichen Betriebe in Westdeutschland war auf die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sowie den Risiko- und Arbeitsausgleich gerichtet. Der
    Arbeitskräftemangel und der sich daraus ergebende Zwang zu Investitionen für Gebäude und Maschinen sowie die wachsenden fachlichen Anforderungen haben bereits in vielen Fällen zu einer Betriebsvereinfachung geführt. Der Betriebsleiter hat hierbei abzuwägen, wieweit unter den jeweiligen Verhältnissen eine Betriebsvereinfachung angebracht ist.
    Die Betriebsvereinfachung bringt ihrerseits betriebswirtschaftliche Probleme mit sich, die für den einzelnen vor allem in einer Vergrößerung des Risikos liegen.
    Der Ersatz menschlicher Arbeit durch Maschinen und technische Einrichtungen hat zu einer erheblichen Steigerung des Aufwandes für Maschinen und Geräte in den landwirtschaftlichen Betrieben geführt, so daß dieser Aufwandsposition besondere Bedeutung zukommt. Maschinen und technische Hilfsmittel belasten den Betrieb mit hohen Festkosten. Deshalb muß ein Arbeitsvolumen zur Verfügung stehen, das die Ausnutzung der Leistungskapazität der Maschinen gewährleistet.
    Infolge des reichlichen Angebots beherrscht der Käufer mit seinen Wünschen den Markt. Die Anforderungen an die Warendarbietung im Hinblick auf gebrauchsfertige Nahrungsgüter sind auf Grund des wachsenden Wohlstandes ebenfalls stark angestiegen. Dies und die Bevölkerungszunahme in den Ballungsräumen haben die Konzentration im Verarbeitungsgewerbe und im Handel begünstigt. Daraus ergibt sich für die Landwirte die verstärkte Forderung nach einem Angebot großer Warenmengen mit einheitlicher Qualität. Schon bei der Erzeugung muß diesen Forderungen Rechnung getragen werden. Der kleinere Betrieb ist — allein auf sich gestellt — nicht in der Lage, entsprechend große Mengen in gleichbleibender Qualität zu liefern, die für ein großhandelsfähiges Angebot notwendig sind. Durch Betriebsvereinfachung und Arbeitsteilung innerhalb der Landwirtschaft sowie durch einen Zusammenschluß der einzelnen Betriebe bei der Vermarktung kann auch der kleinere Betrieb die Vorteile eines größeren und einheitlichen Angebots nutzen.
    Viele Landwirte versuchen bereits, die Schwierigkeiten zu meistern, die durch das Hineinwachsen in eine durch die moderne Technik bestimmte Wirtschaft entstehen. Die Anpassungsprozesse, die sich seit längerer Zeit in der Landwirtschaft vollziehen, beweisen es. Der Zusammenschluß in der EWG verschärft viele Probleme, mit denen die Landwirtschaft deshalb beschleunigt fertig werden muß. Es ist Aufgabe des Staates, bei Umstellungsschwierigkeiten helfend einzugreifen, um Härten zu mildern. Gestatten Sie mir, nun die vorgesehenen agrarpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu erläutern.
    Meine Damen und Herren, zunächst einige Worte zur Höhe der Gesamtsumme des Grünen Planes 1963, wie er Ihnen als Drucksache vorliegt. Sie beträgt 2 Milliarden 114,5 Millionen DM und hält sich damit im Rahmen des Kabinettsbeschlusses vom 11. September 1962 über den Umfang des Bundeshaushalts 1963. Wenn ich Ihnen heute den Grünen Bericht 1963 mit den Zahlen über das Wirtschafts-



    Bundesminister Schwarz
    jahr 1961/62 vorgelegt habe, dann ist dabei zu berücksichtigen, daß angesichts der zu erwartenden Verschlechterung der Einkommenslage der Landwirtschaft in diesem Wirtschaftsjahr 1961/62 der Grüne Plan 1962 im Vergleich zu 1961 bereits aufgestockt worden war.
    Von dieser 1962 erreichten Höhe ging auch der Entwurf des Grünen Plans 1963 aus. Er entspricht sowohl der Höhe wie der Aufgliederung nach dem Entwurf des Einzelplanes 10 des Bundeshaushaltsplanes. Damit hängt direkt zusammen, daß ich von dem Vorbehalt bei der Einbringung des Bundeshaushaltsplanes, d. h. der Vorbemerkung zu Kap. 10 02, in der Ihnen vorliegenden Drucksache keinen Gebrauch gemacht hatte. In dieser Vorbemerkung war die Neubildung von Schwerpunkten im Rahmen des Grünen Planes auf folgenden Gebieten angekündigt: 1. für die Produktivitätssteigerung, 2. für die Qualitätssteigerung, 3. für die. horizontale Verbundwirtschaft, 4. für die vertikale Verbundwirtschaft.
    Durch die beiden letzteren Bezeichnungen soll die vielgenannte, aber oft mißverstandene „Integration" ersetzt werden. Diese vier genannten Aufgabengebiete sind von größter Bedeutung für die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft auf den europäischen Märkten. Die Konzentration der Nachfrage in den heutigen Ballungszentren erfordert eine dementsprechende Konzentration eines gleichartigen Angebots, um eine gleichgewichtige Partnerschaft von Erzeuger und Verbraucher zu ermöglichen. Es I ist eine dringende Aufgabe dieses und kommender Grüner Pläne, eine solche moderne Organisation der Märkte zu fördern. Auch wenn die genannten vier Schwerpunkte also nicht in dem Ihnen vorliegenden Entwurf erscheinen, dann sollte diese beabsichtigte Umgestaltung im Zuge der weiteren Beratungen des Bundeshaushalts 1963 erörtert werden. Ich werde schon deswegen auf diese geplanten Maßnahmen zurückkommen, weil die Große Anfrage der Regierungsparteien vom 15. November 1962 sich in ihrer Frage 3 ausdrücklich auf einige marktfördernde Maßnahmen von Mitgliedstaaten der EWG bezieht, und zwar mit der deutlichen Absicht, eine Ausschöpfung aller in unserer Hand befindlichen Möglichkeiten anzuregen.
    Der vorliegende Entwurf trägt hinsichtlich einzelner Positionen dem Wunsch nach einer besseren Abgrenzung zwischen Grünem Plan und dem Normalhaushalt Rechnung. So sind z. B. die Ansätze für Elektrifizierung, Kellerwirtschaft, Altershilfe und für die Schulmilchspeisung bei den sonstigen Titeln des Haushalts veranschlagt. Dagegen trägt der Entwurf aus zeitlichen Gründen der Empfehlung des Bundestages vom 16. Januar 1963 noch nicht Rechnung, auch die Mittel für ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbeseitigung und -verwertung in den Normalhaushalt zu übernehmen. Diese Übernahme ist für 1964 vorgesehen.
    Überblicken Sie im übrigen die Grünen Pläne von 1956 bis 1962, so finden Sie im großen Ganzen eine nicht zufällige, sondern beabsichtigte Kontinuität. Die tabellarische Übersicht, welche dem Entwurf des
    Grünen Planes 1963 beigegeben ist, zeigt zwar, daß einige einzelne Maßnahmen aufgenommen und nach Durchführung wieder ausgeschieden worden sind. Aber zwei Hauptgruppen von Maßnahmen stehen in allen bisherigen Grünen Plänen fest umrissen vor uns, nämlich: die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung.
    Diese Einteilung ist also siebenmal vom Bundestag gutgeheißen worden. Sie entspricht dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes, entspringt also nicht nur dem Wunsch nach Vergleichbarkeit der einzelnen Positionen des Grünen Planes von Jahr zu Jahr und damit also nicht nur praktischen Bedürfnissen von Gesetzgebung und Verwaltung. Auch der Grüne Plan 1963 ist nach dieser bewährten Unterteilung aufgebaut, d. h. Strukturmaßnahmen und einkommensverbessernde Maßnahmen machen seine Teile I und II aus. Der Entwurf trägt somit dem Beschluß des Bundestages vom 16. Januar 1963 hinsichtlich der spezifischen Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur Rechnung, nach dem diese Bestandteil des Grünen Planes bleiben sollen. Da im letzten Jahr die Maßnahmen zur Kreditverbilligung erheblich verstärkt wurden, erscheint es nun gerechtfertigt, sie als Teil III aus dem Teil II der früheren Grünen Pläne herauszulösen. Dies ist die einzige größere Veränderung im Aufbau des vorliegenden Entwurfs des Grünen Planes.
    Abgesehen von dieser mehr technischen Überlegung erhebt sich aber die grundsätzliche Frage: ist es gerechtfertigt, diesen Aufbau des Grünen Planes auch für 1963, auch in die werdende EWG hinein beizubehalten? Ich habe in meinen Ausführungen zum Grünen Bericht auf die gewaltige Veränderung hingewiesen, welche sich im Bereich der deutschen Agrarstruktur vollzogen hat, noch ehe dieser Umbau von der EWG beeinflußt werden konnte. Die steigenden Aufwendungen der Grünen Pläne für Strukturmaßnahmen von 1956: ca. 250 Millionen auf 956 Millionen für 1963 sind Ausdruck dafür, daß die Strukturpolitik der Bundesrepublik mit dieser Umstrukturierung Schritt gehalten hat. Die deutsche öffentliche Kritik hat an der Summe für diese Strukturmaßnahmen immer nur auszusetzen gehabt, daß sie nicht hoch genug sei oder daß sie nicht langfristig genug, d. h. auf 5 oder möglicherweise 10 Jahre vorgeplant seien.
    Neben diesem innerdeutschen Wunsch auf möglichste Erhöhung der Strukturmittel wendet sich auch das Interesse der Gemeinschaft verstärkt den Problemen der Agrarstruktur zu. Es ist selbstverständlich, daß während der Zeit der Einführung der gemeinsamen Marktordnungen der EWG das Schwergewicht der Tagesarbeit in Brüssel auf diesen hochaktuellen Maßnahmen auf dem Gebiet der Markt- und Preispolitik lag und zunächst noch weiter liegen wird. Es ist aber abzusehen, daß nach Abschluß dieser dringendsten Arbeiten die Koordinierung der Strukturpolitik der Partnerstaaten mehr in den Vordergrund treten wird.



    Bundesminister Schwarz
    Die verstärkte Berücksichtigung der Strukturmaßnahmen im Grünen Plan 1963 entspricht also nicht nur dem Bedürfnis, erfolgreich begonnene Maßnahmen fortzuführen und einen Kampf mit der Zeit nicht zu verlieren, sondern sie ist auch stärkstens vom Ziel der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft in der EWG bestimmt. Ich möchte auch keinen Zweifel daran lassen, daß Teilziele aus diesem Gesamtkomplex, wie z. B. bereinigte Fluren in der ganzen Bundesrepublik und eine an moderne Technik angepaßte Agrarstruktur in absehbarer Zeit zu erreichen sind, wenn so konsequent wie bisher an ihrer Erreichung weitergearbeitet wird. Ich habe mit Absicht im Grünen Plan das Beispiel des Standes der Flurbereinigung in Bayern aufgenommen, weil hier ein großer Bedarf bestand, der bereits zu einem Drittel erfüllt worden ist, während ein weiteres Viertel in Bearbeitung oder zur Flurbereinigung beantragt ist. Die Flurbereinigung ist also kein „Faß ohne Boden".
    Der Umbau der Agrarstruktur steht, als Ganzes gesehen, in engster Verbindung mit unserer technischen Zivilisation, und er kann also so lange weitergehen, bis ein neues Gleichgewicht zwischen Landwirtschaft und übriger Wirtschaft erreicht ist. Es ist infolgedessen heute noch nicht abzusehen, wie unsere landwirtschaftliche Betriebsstruktur etwa gegen Ende dieses Jahrhunderts aussehen wird. Eine solche Veränderung wird selbstverständlich nicht durch den Bundeshaushalt und dessen Mittel für Strukturmaßnahmen bewirkt. Diese haben die große Aufgabe, die Initiative der Landwirte zu wecken, zu unterstützen und den großen Anpassungsprozeß so zu steuern, daß er ein Minimum an Verlusten verursacht, an Verlusten materieller und ideeller Art.
    Nach diesen allgemeinen Bemerkungen zu den Strukturmaßnahmen lassen Sie mich zum Abschnitt II übergehen, d. h. zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Hier ist der Aufbau des Entwurfs mit einer wesentlichen Ausnahme unverändert geblieben. Diese Ausnahme ist der künftige Wegfall der Verbilligung der Handelsdünger. Der Grüne Plan 1963 enthält nur mehr den Betrag, der zur Abwicklung der laufenden Verpflichtungen für die Düngerjahre 1962/63 nötig ist. Im Grünen Plan 1964 soll die Maßnahme nicht mehr erscheinen.
    Zur Begründung dieser Veränderung verweise ich darauf, daß diese Beihilfe 1955 als eine vorübergehende Förderungsmaßnahme geschaffen worden war. Mein Vorgänger im Amt, der Herr Bundespräsident, hatte seinerzeit mit einer Laufzeit von drei Jahren gerechnet. Sie ist dann mit Rücksicht auf die Wünsche der Landwirtschaft erheblich länger, d. h. bis 1962 weitergelaufen, wenn auch in den letzten Jahren unter Kürzung um 50 %. Inzwischen ist die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes so weit fortgeschritten, daß auch die Beihilfen auf ihre Übereinstimung mit den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik überprüft werden müssen. In diesem Sinne sollen direkt produktionsfördernde Beihilfen abgebaut werden. Die durch den Wegfall gemachte Einsparung kommt uneingeschränkt der Verstärkung der Strukturmaßnahmen zugute.
    Die größte Position unter den Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage ist der Förderungszuschlag zum Auszahlungspreis für Qualitätsmilch, für den unter Berücksichtigung der Höhe der Milchablieferung und der Seuchenfreiheit 600 Millionen DM zur Verfügung stehen. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß mit diesem Förderungszuschlag eine echte, im Interesse der Volkswirtschaft und Volksgesundheit erbrachte Leistung abgegolten wird. Denn Ende 1962 sind 99,8 % aller in der Bundesrepublik vorhandenen Rinderbestände amtlich als tuberkulosefrei anerkannt. Das sind 131/4 Millionen Tiere. 6 Millionen tuberkulinpositiv reagierender Rinder mußten ausgemerzt werden. In zehnjähriger angestrengter Arbeit ist die deutsche Landwirtschaft damit dem Beispiel Dänemarks, Schwedens, Finnlands, der Niederlande, Norwegens, Liechtensteins, Großbritanniens und der Schweiz sowie der Vereinigten Staaten gefolgt. Es bleibt die Aufgabe, die sanierten Rinderbestände gegen jederzeit mögliche Reinfektionen zu sichern. Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt eine sogenannte Globalsubvention, die allen kuhhaltenden Betrieben ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße zugute kommt.
    Der Förderungszuschlag zum Milchauszahlungspreis und der durch den Grünen Plan 1962 gewährte Bonus für Werkmilchlieferungen im Jahre 1961 haben die Ertragslage der bäuerlichen Betriebe, vor allem der Futterbaubetriebe, günstig beeinflußt. Deshalb soll weiterhin ein Zuschlag zum Milchauszahlungspreis gewährt werden. Hingegen kann in Zukunft kein Bonus mehr für Werkmilchlieferungen gegeben werden, weil die Ausgleichsmaßnahmen in der Milchwirtschaft durch die Änderung des Milch- und Fettgesetzes voraussichtlich eine neue Grundlage erhalten werden. Deshalb muß der Betrag von 600 Millionen DM auf die gesamte Menge an Qualitätsmilch, die an Molkereien angeliefert wird, aufgeteilt werden. Dadurch ergibt sich je Kilogramm Milch ein Förderungszuschlag von etwa 3,75 Pf.
    Die von mir im Vorjahre bereits bei der Einbringung des Grünen Berichts und des Grünen Planes angesprochene Erhöhung des Trinkmilchpreises ist bislang nicht zum Zuge gekommen. Es fehlte bisher die Voraussetzung hierfür, nämlich die Änderung des Ausgleichs- und Stützungssystems nach § 12 des Milch- und Fettgesetzes. In der Zwischenzeit hat die Neufassung dieses Paragraphen, durch die eine Verlagerung des Schwerpunktes vom Länderausgleich auf den Bundesausgleich erfolgt, die Zustimmung des Ernährungsausschusses gefunden. Mein Haus ist zur Zeit dabei, eine neue Trinkmilchverordnung vorzubereiten. In Verbindung mit dem verbesserten Ausgleichssystem wird die Erhöhung des Trinkmilchpreises die Möglichkeit eröffnen, die Rentabilität der Milchwirtschaft noch weiter zu verbessern.
    Die Notwendigkeit, den Milchpreis zu erhöhen, ist seit längerer Zeit bekannt. Gründe hierfür sind in erster Linie der in der Bundesrepublik gegenüber den Nachbarländern in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft niedrigere Trinkmilchpreis sowie die gestiegenen Gestehungs-, Verarbeitungs-
    und Transportkosten. Es ist vorgesehen, den Preis für lose Trinkmilch um 6 Pf je Liter und den Preis



    Bundesminister Schwarz
    für Trinkmilch in Flaschen um 8 Pf je Liter zu erhöhen. Die Bundesregierung wird die Verordnung zur Erhöhung des Trinkmilchpreises dem Deutschen Bundesrat so rechtzeitig vorlegen, daß sie zusammen mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes und dessen Durchführungsbestimmungen in Kraft treten kann.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Weitergewährung eines Förderungszuschlags zum Milchauszahlungspreis, der sich in den letzten Jahren entscheidend auf die Ertragslage der westdeutschen Landwirtschaft ausgewirkt hat, wird zugleich durch die Regelung notwendig, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für Milch und Milcherzeugnisse ins Auge gefaßt ist. Es ist jetzt schon zu erkennen, daß der angestrebte Richtpreis unter den gegebenen Erzeugungs- und Absatzverhältnissen über den Markt nicht realisiert werden kann. Um die Verbraucher in der Gemeinschaft nicht stärker als bisher zu belasten, erscheint es unumgänglich, am bisher in der Bundesrepublik gehandhabten System festzuhalten und diese Regelung auf den Gesamtbereich der EWG auszudehnen.
    Zur Verbesserung der Situation auf dem Markt für Milch und Milcherzeugnisse tragen ferner die strukturverbessernden Maßnahmen im Bereich der Molkereiwirtschaft bei. Ziel dieser in verstärktem Umfang zu fördernden Maßnahmen ist es einerseits, die Qualität der Milcherzeugnisse weiter zu heben und andererseits günstigere Voraussetzungen für eine Erhöhung des Auszahlungspreises für Milch zu schaffen. Wenn die Bundesregierung eine Fortführung dieser Maßnahmen vorschlägt, dann ist also die Frage des Verhältnisses dieses Förderungszuschlages zur EWG nicht übersehen worden. Es ist die erklärte Tendenz der gemeinsamen Marktpolitik in der EWG, alle diejenigen Beihilfen abzubauen, welche zu einer Verfälschung der Wettbewerbsverhältnisse beitragen oder die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses über seine Absatzmöglichkeiten hinaus anreizen könnten. Die Bundesregierung hat es als eine wichtige Aufgabe angesehen, im Ministerrat der EWG darauf zu drängen, daß alle im Agrarsektor der EWG gegebenen Beihilfen offengelegt werden. Ein erster Schritt dazu ist mit der Meldung solcher Beihilfen geschehen, wie sie 1962 durchgeführt wurde. Es wird Aufgabe der Kommission der EWG sein, für Vollständigkeit dieser Listen zu sorgen. Diese ist in der Bundesrepublik schon deshalb gegeben, weil alle Beihilfen im Bundeshaushalt verzeichnet sind.
    Gerade ein Partnerland der EWG, das selbst auf Offenlegung aller Subventionen drängt, muß gegenüber seinen eigenen Beihilfen ebenso kritisch sein. Die Folgerungen aus der EWG sind infolgedessen auch an anderer Stelle Ides Entwurfs berücksichtigt worden. Die ihrem Umfang nach zweithöchste Beihilfe des Grünen Planes ist die Betriebsbeihilfe zur Verbilligung von Gasöl. Sie ist auf Grund der Zunahme der Schlepper in der Landwirtschaft auf 123,5 Millionen DM erhöht worden. Es ist das Ziel unserer Agrarpolitik, der Landwirtschaft die wichtigsten Produktionsmittel zum gleichen Preis zur
    Verfügung zu stellen, wie sie von der konkurrierenden Landwirtschaft ,der Partnerstaaten bezogen werden können. Berücksichtigt man die in der Bundesrepublik höheren Rabatte, so liegt der Preis für Dieselöl heute nicht mehr über den in den Vergleichsländern zu zahlenden Preisen. Der Zweck der Verbilligung ist damit im wesentlichen erreicht. Bei einer weiteren Erhöhung der Beihilfen entstünde die Gefahr, daß nunmehr von seiten der EWG-Partner über eine Wettbewerbsverzerrung geklagt werden könnte.
    Nach diesen Ausführungen zum Teil II des Grünen Planes noch einige Worte zu den Maßnahmen des Teils III! Hier halte ich die seit 1954 laufende Zinsverbilligungsaktion für eine der wesentlichsten Hilfen, die der Landwirtschaft geboten worden sind: ist es doch durch diese Maßnahmen ermöglicht worden, daß dem Agrarbereich für wichtige Investitionen und für die Strukturverbesserung in .diesen 9 Jahren ein Kreditvolumen von rund 6 Milliarden — davon 3 Milliarden an landwirtschaftliche Betriebe unmittelbar — zu tragbaren Bedingungen zugeführt und dadurch eine beachtliche Wertsteigerung erzielt wurde.
    Sie wissen, daß seit dem vorigen Jahr durch Ergänzungen im Zinsverbilligungsprogramm dem Bauern nunmehr für alle investiven Bedürfnisse des Betriebes die Möglichkeit eines einheitlichen dreiprozentigen Hofkredits eröffnet ist. Auf diesem Weg soll weitergegangen werden, um den Betrieben zu ermöglichen, ein Optimum an Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
    So sind denn unsere Kreditförderungsmaßnahmen bewußt in die Zukunft gezielt. Die Korrektur von Gewesenem ist kein selbständiger Programmpunkt. Ich halte auch eine zur Zeit viel erörterte allgemeine Konsolidierung kurzfristiger Verbindlichkeiten für keine Aufgabe des Bundes, zumal das Bedarfsgefälle von Nord nach Süd sehr deutlich erkennbar ist. Wie gesagt, eine allgemeine Umschuldung ist nicht beabsichtigt, und mit ihr allein ist es auch für keinen Betrieb getan. Wo aber ein Bauer mit dem Blick auf das Kommende Investitionen plant, sie sorgfältig aufeinander abstimmt und in der logischen Reihenfolge verwirklichen will, da soll ihm auch die Möglichkeit gegeben werden, Überhänge kurzfristiger Verbindlichkeiten, die seine finanziellen Dispositionen stören, durch längerfristige Tilgungsdarlehen abzulösen. Diese sollen dann, wie ein Investitionskredit, auch nur 3 % Zinsen kosten. Wenn der Staat hierzu die Hand hinstreckt, so wird das hoffentlich für viele der Anreiz sein, ihre Wirtschaftsweise neu zu durchdenken und rationeller zu machen.
    Der Grüne Plan 1963, den ich Ihnen in großen Zügen vorgetragen habe, ist bereits im Sommer des Vorjahres aufgestellt worden. Die damals noch zu erwartende Besserung der Lage der Landwirtschaft auf Grund einer guten Getreide- und Hackfruchternte ist nicht oder jedenfalls nicht in dem Umfang eingetreten, wie ursprünglich angenommen werden konnte. Auf der anderen Seite sind, worauf ich bereits im Grünen Bericht hingewiesen habe, die Löhne in der gewerblichen Wirtschaft weiterhin an-



    Bundesminister Schwarz
    gestiegen, und für das Frühjahr 1963 sind wieder Tarifkündigungen auf breiter Grundlage angemeldet. Es muß deshalb damit gerechnet werden, daß der Abstand zwischen dem Einkommen in der Landwirtschaft und dem Einkommen in der gewerblichen Wirtschaft, der seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 1961/62 am größten war, sich kaum verringern wird. Um dem Ziel des Landwirtschaftsgesetzes gerecht zu werden, habe ich deshalb dem Bundeskabinett eine weitere Aufstockung des Grünen Planes vorgeschlagen.
    Das Kabinett, insbesondere auch der Herr Bundesminister der Finanzen, hat sich den von mir vorgetragenen Gründen nicht verschließen können, hat aber auf der anderen Seite die Gesamthaushaltslage, die noch verschiedene Unsicherheitsfaktoren enthält, in Berücksichtigung ziehen müssen. Bei dieser Sachlage konnte das Kabinett auf seiner letzten Sitzung meinen Vorschlägen nur insoweit eine feste Zusage geben, als sie einen finanziellen Mehraufwand für dieses Haushaltsjahr von 240 Millionen DM nicht übersteigen.

    (Abg. Bauknecht: bas kann aber nicht das letzte Wort sein, Herr Minister, das reicht nicht aus!)

    — Herr Kollege Bauknecht, ich darf wiederholen: bei dieser Sachlage konnte das Kabinett auf seiner letzten Sitzung meinen Vorschlägen nur insoweit eine feste Zusage geben, als sie einen finanziellen Mehraufwand für dieses Haushaltsjahr von 240 Millionen DM nicht übersteigen. Diese zusätzlichen Mittel sollen Verwendung finden zur Verbesserung der Leistungen der Altershilfe. Ich darf mich insoweit auf die dem Hause bereits vorliegenden Initiativgesetze beziehen und den Wunsch hinzufügen, daß die beabsichtigten Verbesserungen mit dem 1. April 1963 in Kraft treten. Ferner sollen die zur Finanzierung des bereits im Vorspruch zum Haushaltsplan erwähnten Schwerpunktprogramms, nämlich der Förderung der Produktivität und der Qualität sowie der horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Weiter ist vorgesehen, das Zinsverbilligungsprogramm weiter auszubauen, insbesondere die für landeskulturelle und allgemeine agrarstrukturelle Maßnahmen notwendigen Kredite weiter zu verbilligen. Ich glaube, daß die vorgesehenen Maßnahmen sich auf die Verbesserung der Ertragslage spürbar auswirken werden, und ich begrüße es, daß mit der Verbesserung der Altershilfe der Beginn mit einer stärkeren sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen gemacht wird. Daß auf dem letzteren Gebiete weitere Anstrengungen notwendig sind, wird wohl von keiner Seite bestritten werden.
    Im letzten Teil meiner Ausführungen darf ich mich der agrarpolitischen Konzeption zuwenden, die jeder unserer Maßnahmen zugrunde liegen muß, wenn sie nicht aus tagesbedingten Aushilfen beste- hen sollen. Die deutsche Agrarpolitik hat eine gesetzliche und eine vertragliche Grundlage: das deutsche Landwirtschaftsgesetz und das Vertragswerk der EWG. Das Hohe Haus hat diese Grundlage deutlich in Erinnerung gebracht, als es nach den Brüsseler Januarbeschlüssen 1962 die Bundesregierung beauftragte, die Agrarpolitik nach folgenden Grundsätzen auszurichten: 1. Beachtung des deutschen Landwirtschaftsgesetzes und seines Auftrages für den Bauern, 2. Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem EWG-Vertrag ergeben, 3. Rücksicht auf den deutschen Verbraucher von Nahrungsmitteln und 4. Rücksicht auf den Bundeshaushalt. Diese vier Aufträge setzen in gewissem Sinne ebenso viele Begrenzungspfeiler; denn sie sprechen mit anderen Worten aus: die Anhebung der landwirtschaftlichen Einkommen findet ihre Begrenzung in der Rücksicht auf den Ernährungsindex und auf den Bundeshaushalt, der eine unangemessene Erhöhung von Beihilfen, sei es für Erzeuger oder Verbraucher, ausschließt; und alle drei genannten Faktoren müssen den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Gemeinschaft entsprechen, die Gesetzeskraft besitzen. Auch diese Regelungen müssen dem Gleichgewicht zwischen diesen grundsätzlichen, in letzter Zeit diskutierten Kriterien entsprechen: dem angemessenen Einkommen des Bauern, dem Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch auf dem Binnenmarkt der EWG und im Verkehr mit dritten Ländern und der Rücksicht auf die Finanzierungsmöglichkeiten der EWG. Die Gesichtspunkte dieses Auftrages des Bundestages kehren also zwangsläufig als Kriterien für die Festsetzung von Richtpreisen auf der Ebene der EWG wieder, und dies konnte auch gar nicht anders sein. Es gibt Zwangsläufigkeiten des volkswirtschaftlichen Zusammenhanges, die sich auf jeder politischen Ebene herausstellen, wenn sie für Zwecke der Gesetzgebung formuliert werden müssen.
    Die EWG ist für alle ihre Organe ebenso an den Art. 39 des Vertrages gebunden wie die Bundesregierung an das Landwirtschaftsgesetz. Mit dem wiederholten Bekenntnis zu diesen Artikeln und Paragraphen ist aber noch keine praktische Agrarpolitik gemacht. Diese besteht darin, den möglichen Ausgleich zwischen den genannten Forderungen oder Kriterien so zu finden, daß er politisch, sozial und wirtschaftlich für alle Beteiligten tragbar erscheint.
    Wir sind diesem Ausgleich näher gekommen. Aber der Prozeß der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung führt uns einem unbekannten Ziel zu: wer hätte noch vor dem ersten Weltkrieg abschätzen können, wohin allein die Verkehrsrevolution führen würde? Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, ob wir uns mit unserer Agrarpolitik auf dem richtigen Wege befinden. Diese Antwort könnte heute schon nicht mehr isoliert aus dem Bereich der Bundesrepublik allein gegeben werden. Der Vergleich der Agrarpolitik der sechs Teilnehmerstaaten ergibt ganz eindeutig, daß die großen Aufgaben allen Partnerländern im Grundsätzlichen gemeinsam sind und nur regional verschiedene Ausprägungen zeigen. Aber auch, wo die regionalen Schwierigkeiten am stärksten ausgeprägt sind, wie z. B. in den von Natur benachteiligten Gebieten innerhalb der EWG, müssen meist die gleichen Mittel zu ihrer Förderung angewandt werden. Jedes Partnerland hat seine Räume mit spezifischen Mängeln. Die Dynamik des Strukturwandels und der Anpassung der menschlichen Arbeitskraft an die Mittel der technischen Zivilisation ist nicht nur in



    Bundesminister Schwarz
    ) den EWG-Ländern, sondern in allen westlichen Industriestaaten die gleiche.
    Die Verwirklichung der EWG wird uns zweifellos noch vor schwierige Aufgaben stellen. Einige davon werden auch in meiner demnächst zu gebenden Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der FDP und der CDU/CSU vom 15. November 1962 anklingen. Andererseits kann uns die Gemeinsamkeit dieser Problematik in der Richtung unseres Weges bestärken. Es ist Ihnen heute, meine Damen und Herren, der Bericht über ein Wirtschaftsjahr vorgelegt worden, dessen naturbedingte Einbußen sich bis heute auswirken. Aber dieser Rückschlag bedeutet keine grundsätzliche Wendung in der Entwicklung, die von den sieben Berichten vor ihm verzeichnet worden ist. Vor einer solchen Auffassung müßte energisch gewarnt werden, weil sie voraussichtlich schon vom Grünen Bericht 1964 korrigiert werden könnte. Die Bundesregierung betrachtet es als ihre Aufgabe, der Landwirtschaft über diesen naturbedingten Rückschlag hinwegzuhelfen und ihr wieder den Anschluß an die allgemeine Entwicklung unserer Volkswirtschaft zu ermöglichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, die Aussprache am 13. Februar zu halten. Wir haben den Punkt 21 also durch den Vortrag de's Herrn Ministers erledigt.
Ich rufe auf Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (Drucksachen IV/630, IV/905.)
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Jungmann. Ich erteile ihm das Wort.

(Abg. Dr. Jungmann: Ich verzichte!)

— Sie verzichten und beziehen sich auf Ihren Schriftlichen Bericht. — Wortmeldungen? — Das Wort hat der Abgeordnete Könen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, werde ich unseren Änderungsantrag gleich mit begründen. — Wir befassen uns heute wieder mit dieser tragischen Angelegenheit, der Verwendung des Arzneimittels Contergan, die die Menschen in der Bundesrepublik und darüber hinaus aufgeschreckt hat. Der Schriftliche Bericht auf Drucksache IV/905, der uns vom federführenden Ausschuß für Gesundheitswesen vorgelegt worden ist, darf wohl das Prädikat bekommen, daß in ihm, soweit es die Beratungen des Gesundheitsausschusses angeht, sehr sorgfältig darüber berichtet wird, was Mehrheit und Minderheit gesagt haben. Ich will hier nicht die Frage prüfen, warum das, was ich jetzt zu beanstanden habe, in den Bericht so hineingekommen ist. Ich möchte nur eines feststellen:
    Im ersten Absatz dieses Schriftlichen Berichtes heißt es:
    Der Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe hat sich in seiner Sitzung vom 15. November 1962 mit dem Antrag befaßt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß die Ablehnung des Antrags zu empfehlen, und zwar mit der Begründung, das Begehren der Antragsteller werde durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in ausreichendem Maße erfüllt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte, nachdem im Schriftlichen Bericht bei den Verhandlungen des federführenden Ausschusses von Mehrheit und Minderheit gesprochen wird, hier nicht den Eindruck entstehen lassen, als sei im Gegensatz dazu die Beschlußfassung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe einstimmig gewesen. Ich möchte vielmehr feststellen, daß sich selbstverständlich die Mitglieder der SPD-Fraktion der Auffassung nicht angeschlossen haben, daß in diesem Falle das Bundessozialhilfegesetz genügend Hilfen gebe. Es handelt sich um einen Mehrheitsbeschluß des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. Ich möchte das hier ausdrücklich festgehalten haben.

    (Abg. Dr. Willeke: Das ist richtig!)

    Im Ausschußbericht findet sich dann noch eine Bemerkung, die wohl nicht absichtlich so hineingekommen ist. Es heißt dort, daß die Minderheit die Auffassung vertreten habe, „wegen der staatlichen Kontrolle der Arzneimittel treffe den Staat in etwa ein Mitverschulden an den Mißbildungen". Meine Damen und Herren, das haben wir nicht behauptet. Wir reden nicht vom Mit verschulden, sondern wir reden von der Mit verantwortung des Staates an diesen Dingen. Diese Mitverantwortung des Staates, die wir sehen, ist ja überhaupt die tiefere Begründung dafür, daß wir unseren Antrag auf Vorlage eines besonderen Gesetzes in dieser Angelegenheit gestellt haben. Ich bitte also, das in diesem Sinne bei sich zu berichtigen. Wir möchten hier nicht von Schuld sprechen.
    Im übrigen hat es mich etwas verwundert, wenn ich die Protokolle des Gesundheitspolitischen Ausschusses nachsehe und finde, daß z. B. Frau Dr. Pannhoff dort schon erklärt hat:
    Deshalb könne von einer moralischen Verpflichtung oder gar Schuld des Staates oder des Herstellerwerkes nicht geredet werden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Bundestagsabgeordnete, gleichgültig in welcher Fraktion sie sitzen, doch dringend davor warnen, Dinge vorwegzunehmen. In diesem Falle ist der Herr Bundeskanzler nicht immer ein leuchtendes Beispiel. Man soll da lieber erst einmal die Prozesse abwarten.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn man jetzt schon bei uns sagt, daß das Herstellerwerk keine Schuld trifft, dann möchte ich einmal neugierig sein und möchte wissen, was das Herstellerwerk selbst sagt.



    Könen (Düsseldorf)

    Bevor ich zu unserem Änderungsantrag komme, noch eine Bemerkung. Herr Dr. Jungmann, Sie haben laut Protokoll gesagt:
    Er hoffe nicht, daß der Antrag — also der SPD —
    noch einem möglichen Ressentiment der Antragsteller gegenüber dem BSHG entspringe.
    Herr Dr. Jungmann, als wir uns in der Plenarsitzung erstmalig mit unserem Antrag befaßten, hatten Sie die Freundlichkeit, mir vorzuhalten, ich hätte das BSHG nicht gelesen, ich kennte es nicht. Herr Dr. Jungmann, ich will Ihnen etwas anderes sagen. Ob Sie das BSHG gelesen haben, will ich hier nicht zur Debatte stellen. Aber daß Sie die Sozialdemokraten nicht kennen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, und darüber hinaus nicht die Grundhaltung der Sozialdemokraten zu solchen Dingen, das beweist die Bemerkung, daß Sie ,,nicht hoffen". Kommen Sie bitte nicht und sagen Sie: ich habe ja ausdrücklich gesagt, ich hoffe nicht, daß es so ist. Man soll uns solche Dinge nicht unterstellen. Die positive Seite des BSHG, die Leistungsseite, ist nicht zuletzt unter tatkräftiger Mitwirkung von Sozialdemokraten geschaffen worden. Wir möchten nicht daran herumdeuteln lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Dinge, die heute beim Verfassungsgericht eine Rolle spielen, Herr Dr. Jungmann, beeindrukken und beeinflussen uns nicht, wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß die Contergan-geschädigten Kinder eine besondere Hilfe nötig haben. Was ist das für ein Gedankensprung! Ich muß schon sagen, dafür habe ich kein Verständnis. Es fehlt nur noch, daß jemand hier heraufkommt und sagt, wir wollten Propaganda machen. Dann langt es mir aber.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Das ist doch wirklich wahr. Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, wenn ich darüber ärgerlich bin. Aber das ist ein Punkt, in dem ich empfindlich bin. Andere Leute scheffeln Geld. Wir kümmern uns um die Leute, denen es schlecht geht; und dann muß man sich vorhalten lassen, man tue das, um billige Geschäfte zu machen. Ich bin nicht in einer anderen Fraktion, ich bin in der SPD-Fraktion.

    (Zuruf des Abg. Spies.)

    — Herr Spies, daß Sie das nicht von mir sagen werden, davon bin ich überzeugt, dafür kennen wir uns zu gut.
    Dann ist noch etwas Bedauerliches festzustellen. Wir hatten diesen Antrag gestellt — nach dem die Bundesregierung ersucht wurde, einen Gesetzentwurf vorzulegen — in der Hoffnung, daß uns im Ausschuß die Möglichkeit geboten würde — der Antrag mußte schnell gestellt werden; es war natürlich kein Gesetzentwurf, sondern ein Antrag —, die Dinge nunmehr eingehend zu besprechen.
    Leider kommt es nicht zu diesem Gesetzentwurf, wenn hier nicht anders entschieden werden sollte, weil es der Ausschuß ablehnt, den Teil I unseres
    Antrages, der hiervon spricht, zur Annahme zu empfehlen.

    (Abg. Dr. Willeke: Ist doch erfüllt!)

    Da es nicht darum ging, recht zu behalten und uns nur auf unseren Antrag festzunageln, haben wir dann im Laufe der Auseinandersetzung im Gesundheitsausschuß versucht, eine Regelung zu finden, die wir für bescheiden halten, die aber gegebenenfalls ein wenig geholfen hätte. Das war der Antrag — den ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten vorlesen darf —, einen § 47 a in das Bundessozialhilfegesetz einzubauen, der lauten sollte:
    Der Bund leistet einen Zuschuß zu den Aufwendungen, die dem Träger der Sozialhilfe durch Gewährung der Eingliederungshilfe nach den §§ 39 bis 43 an Personen entstehen, deren Behinderung Folge oder wahrscheinliche Folge einer Schädigung durch Arzneimittel ist. Der Zuschuß wird in Höhe der Mehraufwendungen des Trägers der Sozialhilfe gewährt, die sich aus der in diesen Fällen notwendigen Anwendung des § 84 Abs. 1 ergeben.
    Im Gegensatz zu dem, was ich aus dem Protokoll herauslesen konnte, zu dem, was seitens der CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses dazu gesagt worden ist, dreht es sich hier nicht etwa darum, einfach eine finanzielle Verlagerung vom Land auf den Bund vorzunehmen, sondern es dreht sich darum, den über das Einkommen hinausgehenden Mehrbetrag nicht zwischen den unglücklichen Eltern und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe — sprich: Land — nicht aufspalten, sondern vom Bund übernehmen zu lassen, d. h. den Betrag, der über die Einkommensgrenze hinaus gegebenenfalls in Anspruch genommen werden könnte. Das zur Richtigstellung.
    Auch das haben Sie abgelehnt. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen auf Umdruck 173 *) einen Änderungsantrag vorzulegen, der, kurz gesagt, das enthält, was unser ursprünglicher Antrag, der zu der heutigen Debatte geführt hat, enthalten hat. Wir haben es noch einmal abgeschrieben und wünschen, daß der Ausschußantrag, der Ihnen vorliegt, durch Teil I ergänzt wird mit dem Inhalt unseres ursprünglichen Antrages.
    Meine Damen und Herren, 'ich habe nicht die Absicht, Sie jetzt noch einmal mit all den Dingen bekanntzumachen, die wir zu der Frage selbst gesagt haben. Der Schriftliche Bericht enthält, abgesehen von dem kleinen Lapsus, von dem ich eben sprach, in durchaus ordentlicher Form die Stellungnahme der Opposition. Unsere ganze Auffassung zu diesem Fragenkomplex ist nicht etwa davon getragen, daß wir sehr sorgsam untersuchen wollten, ob das BSHG hier oder dort angeknackst wird, ob diese oder jene grundsätzliche Frage behandelt wird. Es ging ganz einfach und nüchtern darum, daß nach Auffasssung der SPD die Hilfebestimmungen im Verhältnis zu der Einkommensinanspruchnahme nicht ausreichen, um in solch schweren Fällen tatsächlich helfen zu können.
    *) Siehe Anlage 2



    Könen (Düsseldorf)

    Wir haben hier noch nicht davon gesprochen, wie es sich mit den vermögensrechtlichen Bestimmungen verhält. Sehen Sie sich das bitte an! Wir sind der Auffassung, daß man hier wirklich von der Betrachtungsweise rein formeller Art weggehen sollte: Kann das Gesetz das s o vertragen oder dieses vertragen. Darum haben wir gefordert, ein besonderes Gesetz zu machen.
    Wir wehren uns aber auch dagegen, wenn hier davon gesprochen wird, daß eine reine Sonderbehandlung für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen vorgenommen werden soll. Es sind bereits Sonderbehandlungen vorgesehen. Ich verrate Ihnen, meine Damen und Herren, kein Geheimnis: Wenn die berühmte Erfahrungszeit einmal hinter uns liegt, dann wird es dazu kommen, daß wir eine Revision der Einkommensbestimmungen auf der ganzen Linie fordern werden für alle Hilfen, die gegeben werden müssen, weil wir der Meinung sind, daß sich gezeigt hat, daß diese Bestimmungen zu eng sind. Das ist der Hintergrund unserer Anträge.
    Ich möchte Ihnen dazu noch eines sagen. Sie sprechen doch sehr viel von der Kausalität, von der Ursache, die nichts mit dem Gesetz zu tun habe, usw. Ich habe hier eine Notiz aus der „Welt am Sonntag" vom 1. September 1962 — diesmal bin ich etwas vorsichtiger, damit ich nicht gefragt werde: Woher haben Sie das? —. Danach hat Herr Dr. Host Labenzke gesagt:
    Die Hilfe für die geschädigten Contergan-Kinder hat aber auch eine finanzielle Seite. Allein die erste Versorgung eines einzigen Kindes kostet nach vorläufigen Schätzungen 5000 bis 7000 DM. Viel aufwendiger aber werden noch die Summen sein, die für neue Forschungsstätten, Schulungsheime und die Weiterentwicklung orthopädischer Hilfsgeräte benötigt werden. Die Gelder aber, die den betroffenen Familien nach dem Sozialhilfegesetz gezahlt werden, reichen nur für die dringlichsten Hilfsmaßnahmen aus.
    Meine Damen und Herren, ich will hier nicht die Frage aufwerfen — sie wäre sehr interessant, müßte aber in einem Ausschuß behandelt werden —, wie das dann nun mit den nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten wird, wenn die Dinge auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes ohne irgendwelche besondere Betrachtungsweise geregelt werden. Dann trifft es nicht nur die Eltern, sondern darüber hinaus auch eine Menge anderer Leute, die nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen werden.
    Wir sind der Auffassung, daß die großzügige Hilfsbereitschaft in den Ländern — so nennenswert sie ist — nicht auf so schwachen Füßen stehen darf, daß, wenn diese Dinge einmal abgeklungen sind, es keine rechtliche Handhabe dafür gibt, diese Großzügigkeit fortzusetzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist doch der Punkt, um den es hier geht. Wir werfen den Ländern nicht vor, sie seien kleinlich. Wir stellen nur fest, daß die Großzügigkeit der Länder nirgendwo eine Begründung findet, mit Ausnahme der sehr großzügigen Auslegung des § 84. Vielleicht werden wir uns in Zukunft auch wieder mit anderen Sachen befassen müssen; dann wird das tragische Schicksal der durch Contergan geschädigten Menschen nicht mehr im Vordergrund stehen; dann ist das vergessen, und das andere hat den Vorrang.
    Wir haben uns gefreut, 'daß der Ausschuß beantragt hat, den zweiten Teil unseres Antrags hier zur Beschlußfassung zu empfehlen. Es heißt in dem Ausschußantrag also:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    in Zusammenarbeit mit den Ländern die wissenschaftliche Forschung zu entwickeln, weiterzuentwickeln und die Erprobung orthopädischer und sonstiger Hilfsmaßnahmen, die bei Mißbildung durch Arzneimittel erforderlich werden, zu fördern.
    Damit wir uns richtig verstehen: Nach Aussage der Fachleute brauchen wir mindestens für die nächsten fünf Jahre Gelder, um Forschungsarbeit betreiben zu können. Selbst von seiten der Koalitionsparteien wurde im Ausschuß gesagt: Auch wir haben uns gefreut, daß dafür Mittel im Haushalt der Frau Gesundheitsministerin vorgesehen sind; auch wir können uns vorstellen, daß es mehr sein könnte.
    Wir wollen hier keine unbilligen Forderungen stellen; wir möchten nur klarstellen, daß das mit den Mitteln, die in den Bundeshaushalt 1963 eingesetzt werden, nicht erledigt sein kann.

    (Zuruf von der Mitte: Natürlich nicht!)

    Das ist eine Aufgabe von Jahren. — Ich nehme gern zur Kenntnis, daß man bei den Regierungsparteien der gleichen Auffassung ist.
    Nun heißt es hier: „die bei Mißbildung durch Arzneimittel erforderlich werden ...". Meine Damen und Herren, daß wir uns da recht verstehen: Das war ja ein Antrag, der die Regierung zu etwas bringen sollte. Das schaffen wir ja nun nicht. Aber nun möchte ich Ihnen doch sagen, was wir dann im Ausschuß gegebenenfalls noch dazu gesagt hätten.
    Wir bitten das so aufzufassen, daß 'diese Forderung nach den Mitteln für Forschung und Wissenschaft nichts anderes 'darstellen soll als den Beginn einer Arbeit, die zu etwas führt, was wir leider in unserer Wohlstandsrepublik immer noch nicht haben, nämlich zu einer zentralen Forschungsstelle, zu einer Zentrale, die Erfahrungen sammelt, austauscht, weitergibt, die Wissenschaft damit beschäftigt; einer zentralen Stelle — die wir noch nicht haben —, die sich dann nicht etwa nur mit 'den Notwendigkeiten für mißgebildete Kinder befaßt, deren Mißbildungen auf Arzneimittel zurückzuführen sind; wir hoffen vielmehr, daß diese Arbeit dazu führen wird, daß wir ein Zentrum bekommen, das helfen soll, wo überhaupt Mißbildungen vorhanden sind; daß wir also endlich einmal dazu kommen, die — wir haben das schöne Fremdwort dafür — Rehabilitation gründlich anzufassen. Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn heute mit dieser großen Arbeit der Anfang gemacht würde.

    (Beifall bei der SPD.)




    Könen (Düsseldorf)

    Wir fordern also im Hintergrund diese zentrale Forschungsstelle für alle, die Mißbildungen erlitten haben, und ich darf sagen: das ist das Wenigste.
    Nun noch zu unserem Antrag. Ich habe wenig Hoffnung, meine Damen und Herren, ich bin im Grunde genommen sogar überrascht, daß noch so viele Kolleginnen und Kollegen hier sind. Aber sehen Sie einmal: Wir haben eben den Grünen Bericht gehört, und wir hören hier manches andere. Wir subventionieren mit einer Menge Geld Dinge, die die Wirtschaft betreibt. Wir subventionieren mit einer Menge Geld Dinge, die im harten Wind dieser freien Marktwirtschaft geknickt werden könnten. Wir stützen und helfen in der Wirtschaft. Ich bin der Auffassung, es würde der Bundesrepublik sehr gut anstehen, wenn sie auch beim Menschen, der in dem harten Wind der Wirklichkeit geknickt werden kann oder schon geknickt in diese harte Wirklichkeit hineingehen muß, subventionieren würde, Geld anlegen würde; nicht um der Wirtschaft willen, sondern um des Menschen willen. Darum geht's in dieser Angelegenheit.
    Ich darf Sie also herzlich bitten: Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, stellen Sie die Vorlage, wie wir sie ursprünglich eingebracht haben, wieder her! Wenn uns das Ministerium einen Gesetzentwurf vorlegt, werden wir uns darüber unterhalten können.

    (Beifall bei der SPD.)