Rede:
ID0405605800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Lemmrich.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 2477 A, 2526 D Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 2491 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2495 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 2504 C Leber (SPD) . . . . . . . . 2507 A Sänger (SPD) 2516 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2523 D Entwurf eines Gesetzes über den Zivildienst im Verteidigungsfall (Zivildienstgesetz) (Drucksache 1V/450) — Erste Beratung —; in Verbindung mit .dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Drucksache IV/343) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufenthalts .der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz) (Drucksache IV/895) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/ 896) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2533 C Lünenstraß (SPD) . . . . . . . 2537 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2539 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 2541 D Busse (FDP) . . . . . . . . 2544 D Frau Renger (SPD) 2546 B Hansing (SPD) 2548 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2550 D Hübner (CDU/CSU) 2551 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894) — Erste Beratung — Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 2553 B Lange (Essen) (SPD) 2553 C Dr. Imle (FDP) 2555 D Lemmrich (CDU/CSU) 2556 C Überweisung der Gesetzentwürfe an Ausschüsse 2557 C Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Beratenden Versammlung des Europarates 2557 D Nächste Sitzung 2558 C Anlage 2559 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1963 2477 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Fran Albertz 24. 1. Arendt (Wattenscheid) 25.1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Atzenroth 25.1. Dr. Dr. h. c. Baade 25. 1. Bading 5.2. Bauknecht 25. 1. Fürst von Bismarck 25. 1. Dr. Bleiß 25.1. Dr. von Brentano 25. 1. Brese 25. 1. Deringer 24. 1. Dr. Dörinkel 4. 2. Drachsler 25. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28.2. Eisenmann 24. 1. Etzel 26. 1. Faller * 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 25. 1. Haage (München) 25. 1. Hahn (Bielefeld) 25. 1. Hammersen 24.1. Harnischfeger 25. 1. Hauffe 28.2. Hellenbrock 26. 1. Holkenbrink 26. 1. Dr. Hoven 25. 1. Illerhaus 24. 1. Kahn-Ackermann 25. 1. Kalbitzer 25. 1. Dr. Kanka 24. 1. Katzer 31. 1. Keller 25. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Klinker 25. 1. Koenen (Lippstadt) 25.1. Dr. Kohut 25. 1. Kriedemann* 25. 1. Kühn (Köln) 2.2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 26. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mattick 25. 1. Mauk 25. 1. Frau Dr. Maxsein 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. von Merkatz 4. 2. Dr. Miessner 31. 1. Missbach 25. 1. Dr. Morgenstern 25. 1. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Remscheid) 25. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17.2. Neumann (Berlin) 25. 1. Ollenhauer 25. 1. Dr.-Ing. Philipp 25. 1. Rademacher 31. 1. Ravens 25. 1. Dr. Reinhard 25. 1. Richarts 26. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Sander 25. 1. Schmücker 24. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Schröder (Osterode) 25. 1. Schütz 25. 1. Dr. Stammberger 3. 2. Dr. Starke 24. 1. Stein 24. 1. Frau Strobel * 25. 1. Struve 25. 1. Dr. Süsterhenn 25. 1. Urban 25. 1. Wacher 25. 1. Dr. Wahl 28. 2. Dr. Zimmer 26. 1. Zühlke 24. 1. b) Urlaubsanträge Dopatka 21.2. Werner 24. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gründlichkeit meiner Vorredner könnte mich sicherlich dazu veranlassen, mich im großen und ganzen auf ihre Ausführungen zu beziehen. Aber ich habe namens meiner Fraktion noch einige Erklärungen abzugeben. Ich glaube, die Stille dieses Hauses zeigt, daß wir uns bereits auf den morgigen Tag vorbereiten.
    Ich bin mit meinen Vorrednern der Meinung, daß es sich bei den drei Gesetzentwürfen — dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz und dem Ernährungssicherstellungsgesetz — um ein Ganzes handelt, das auch als Ganzes behandelt werden sollte. Es besteht wohl auch Einigkeit darüber, daß das, was mit diesen Gesetzen erreicht werden soll, für den Ernstfall unbedingt notwendig ist. Man kann an die Dinge nicht erst herangehen, wenn der Ernstfall kurz bevorsteht. Es ist vielmehr eine große Schubladenarbeit — so möchte ich es einmal nennen — zu leisten, damit in dem Augenblick, in dem etwas getan werden muß, die Dinge auf den Tisch gelegt werden können.



    Dr. Imle
    Es geht bei diesen Gesetzen um die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Exekutive, und da muß wirklich sehr eingehend geprüft werden, ob man mit dieser Übertragung so weit gehen kann, wie es hier im einzelnen vorgesehen ist. Auch muß genau geprüft werden, was alles in dieser Zuständigkeit getan werden kann.
    Nach § 1 will man z. B. auch Vorschriften über die Verwaltung von gewerblichen Betrieben erlassen. Ich weiß nicht, ob das richtig ist, weil hiernach das zuständige Landeswirtschaftsamt oder Ernährungsamt durch einen Obersekretär oder Inspektor schließlich bis in die kleinste Kleinigkeit in die ureigensten Angelegenheiten der Betriebe eingreifen könnte. Es erscheint mir sehr zweifelhaft, ob man so weit gehen soll. Allerdings gehen auch die soeben von Herrn Kollegen Lange angesprochenen Probleme der Übertragung doch wohl sehr weit. Die Bundesregierung soll nämlich die Möglichkeit haben, die Befugnis zum Erlaß der Rechtsverordnungen auf den Bundeswirtschaftsminister zu übertragen, und dieser soll die Befugnis weiter auf das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft übertragen können, „wenn die Bundesregierung festgestellt hat, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist". Diese Begriffsbestimmung ist mir etwas zu kautschukartig; denn das läßt sich einfach nicht nachprüfen. Wann tritt dieser Fall denn ein? Wenn die Bundesregierung das festgestellt hat, braucht sie nicht einmal selbst für diesen schweren Ernstfall die Verordnungen zu erlassen, sondern kann die Befugnis auf das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft übertragen.
    Besonders der Fall des § 2, der Fall der Versorgungskrise, muß sehr genau betrachtet werden. In § 3 ist vorgesehen, daß die Verordnungen schon erlassen werden können, „um eine dringend notwendige Steigerung der Versorgungsleistungen zu erreichen". Überspitzt ausgedrückt ist die Steigerung der Versorgungsleistungen dauernd notwendig, weil wir ja einen immer besseren Lebensstandard erreichen wollen. Das scheint mir sehr undurchsichtig und sehr angreifbar zu sein. Allerdings heißt es in Abs. 2, daß die Rechtsverordnungen auf das unerläßliche Maß zu beschränken und inhaltlich so zu gestalten sind, daß in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Beteiligten so wenig wie möglich eingegriffen und die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird. Danach habe ich fast den Eindruck, daß das eine leichte Beruhigung von uns allen sein soll.
    Auch das Problem der Geltungsdauer der Rechtsverordnungen muß meines Erachtens sehr genau geprüft werden. Wir werden — ich möchte das abschließend zu diesem Problem sagen — sehr genau darauf achten müssen, daß, solange nicht der Ernstfall als solcher eingetreten ist, auch das Parlament seine Zustimmung geben muß.
    Erlauben Sie mir noch ein Wort zu der weiteren Gestaltung der Beteiligung anderer Vereinigungen. Sowohl im Verkehrssicherstellungsgesetz als auch im Ernährungssicherstellungsgesetz ist darauf hingewiesen worden, daß Aufgaben auf andere Vereinigungen, die sich mit diesen Problemen befassen, übertragen werden können. Hier fehlt mir aber, Herr Bundesminister, der Hinweis auf die Beteiligung der Selbstverwaltung der Wirtschaft, die ja schon mit all diesen Dingen vertraut ist. Man sollte sie hier nicht ausschließen. Sicherlich werden wir uns auch mit diesen Fragen beschäftigen müssen.
    Wir möchten nur hoffen, daß sich in dem allgemeinen Gespräch hier im Hause eine Einigkeit der Standpunkte ergibt, die es uns erlaubt, diese Gesetze möglichst bald zu verabschieden.

    (Beifall bei der FDP und in der Mitte.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Lemmrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Heinz Lemmrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs hat gegenüber den beiden anderen Gesetzen noch ein weiteres in sich: Es befaßt sich nämlich mit der Sicherstellung von einigen Leistungen, die im Bundesleistungsgesetz nicht aufgeführt worden sind, insbesondere Leistungen der Bundesbahn. Die Bedeutung des Verkehrs im Verteidigungsfall wird bei einer etwaigen Auseinandersetzung ein wesentlich größeres Gewicht bekommen als im Krieg 1939 bis 1945. Der Verkehr hat bei uns für die gesamte Wirtschaft und für ihre Versorgung eine Basisfunktion. Damals, 1939, konnte der deutsche Raum aus dem Zentrum heraus versorgt werden. Unter den jetzigen Umständen isst unser Land ein Randgebiet geworden, und die Versorgung muß über weite Strecken sichergestellt werden. Wir werden im Verteidigungsfall weitgehend auf eine Versorgung aus überseeischen Ländern oder aus Ländern des westlichen Europas angewiesen sein.
    Je nach der Situation, die im Verteidigungsfall eintritt, werden wir mit dem Ausfall von Häfen, Eisenbahnen und Straßen rechnen müssen. Insbesondere infolge der Elektrifizierung, die ja schon angesprochen worden ist, ist unser Eisenbahnnetz empfindlicher geworden. Es kann sich durchaus ergeben, daß unser Straßennetz die Versorgung und die Verkehrsleistungen zeitweilig weitgehend allein übernehmen muß. Deshalb wird es von großer Wichtigkeit sein, daß unser Straßennetz sehr eng geknüpft wird, und wir sollten die Vorsorge, die in dem Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs vorgesehen ist, auch im rechten Maße praktizieren.
    Zur Vorsorge gehört es, daß das Deutsche Straßennetz so engmaschig wie nur irgend möglich geknüpft wird und daß die entsprechenden Straßenbaupläne auch durchgeführt und nicht eingeschränkt oder beschnitten werden.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bei der nächsten Verkehrsdebatte, wenn wir über den Sockelabbau sprechen, werden wir an Sie herantreten!)

    — Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich werde mich freuen, wenn Sie uns unterstützen.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)




    Lemmrich
    Für die Versorgung unseres Landes auf längere Sicht muß man sich natürlich darüber klar sein, daß die großen Massengüter auf die Dauer nicht über die Straße herangeschafft werden können. Das Problem des Verkehrs ist nicht in erster Linie die Versorgung der Streitkräfte, sondern vor allen Dingen die Versorgung von mehr als 50 Millionen Menschen in unserem Lande. Die Versorgung mit Lebensmitteln, Arzneien und sonstigen Sachen, die gebraucht werden, ist ein Problem des Massenverkehrs. Wir werden hierbei auf die Bundesbahn nicht verzichten können. Auch hier muß die notwendige Vorsorge getroffen werden.
    Das steht sicherlich nicht so unmittelbar in dem Gesetz, aber auf diese Vorsorge muß hingewiesen werden, wenn man von der Sicherstellung des Verkehrs spricht.
    Wenn man diese Dinge einmal kurz überdenkt, kommt man zu dem Schluß, daß wir in der Bundesrepublik eine ausgewogene Verkehrsstruktur haben müssen, damit wir auch im Notstandsfalle die anfallenden Aufgaben und die entsprechenden Sicherstellungen vornehmen können. Die durch dieses Gesetz begründete Vorsorgepflicht wird unsere gesamte Verkehrspolitik und die Politik des Ausbaues der Verkehrswege beeinflussen müssen. Bei den einzelnen Baumaßnahmen sollten wir zu einfachen, unkomplizierten Lösungen kommen.
    Welche Bedeutung der Verkehr für die Versorgung hat, haben wir ja in jüngster Zeit kennengelernt, wo es bei einem, sagen wir einmal, etwas kräftigen Frost schon zu einigen Schwierigkeiten gekommen ist. Wir haben dabei gerade jetzt gemerkt, wo einige schwache Punkte liegen. Es reicht eben einfach nicht aus, wenn gewisse Heizölzentren nur einen Binnenschiffahrtsanschluß und keinen Gleisanschluß haben. All das zeigt letztlich, welche große Bedeutung der Verkehr für die Versorgung der Bevölkerung hat.
    Betrachtet man den Gesetzentwurf unter diesem Gesichtspunkt, so möchte ich meinen, daß einige Forderungen gestellt werden müssen, vor allen Dingen die, daß dieses Gesetz als Instrument brauchbar ist, daß es praktisch ist und daß es einfach zu handhaben ist, damit auch schnell und wirksam gehandelt werden kann. Das sollte klar sein, wenn wir wissen, daß davon die Versorgung mit Lebensmitteln und Arzneien abhängt.
    Bei unseren Beratungen werden wir besonderes Augenmerk darauf richten, daß die Parallelität der drei Sicherstellungsgesetze gewahrt bleibt, damit den Durchführenden bei ihrer Aufgabe keine allzu großen Schwierigkeiten bereitet werden. Es sollte bei der Erstellung der Verordnung .darauf Rücksicht genommen werden, daß die Bedarfsseite, nämlich die verladende Wirtschaft, eingeschaltet wird, damit eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsträgern und der verladenden Wirtschaft,
    d. h. denen, die die Güter benötigen, hergestellt wird. Es wäre notwendig, daß hier auch 'die Praktiker zum Zuge kommen.
    Wir von der Fraktion der CDU/CSU glauben, daß der vorliegendeEntwurf eine brauchbare Grundlage für die Beratungen im Ausschuß ist. Wir hoffen, daß wir gemeinsam eine vernünftige und praktikable Lösung finden werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)