Rede von
Dr.
Adolf
Bieringer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens ,der Fraktion der CDU/CSU habe ich eine kurze Stellungnahme zu zwei der drei im Entwurf vorliegenden Sicherstellungsgesetze 'abzugeben, nämlich zum Entwurf eines Wirtschaftssicherstellungsgesetzes und zum Entwurf eines Ernährungssicherstellungsgesetzes.
Soweit das Wirtschaftssicherstellungsgesetz betroffen ist, ist die Materie ja nicht neu. Das Hohe Haus hatte sich schon mehrfach mit Gesetzen ähnlichen Inhalts zu befassen, zuletzt mit dem Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 22. Dezember 1959. Von keinem dieser Vorgängergesetze ist jemals Gebauch gemacht worden. Darin liegt, wie mir scheint, immerhin auch eine sehr beruhigende Aussage über die Gefahr des möglichen Mißbrauchs solcher gesetzlichen Ermächtigungen. Im Unterschied zu seinen Vorgängern enthält der uns vorliegende Entwurf des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes allerdings wesentlich weitergehende Vollmachten. Es sind Vollmachten, die im Notfall umfassende wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen ermöglichen würden.
Meine Damen und Herren, es ist notwendig, hinsichtlich dieser Sicherstellungsgesetze noch einmal darauf hinzuweisen, daß gerade sie — so wie die gesamte Notstandsgesetzgebung — unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels zu stehen haben. Wir wollen und dürfen der Regierung nicht mehr Vollmachten zum Erlaß von Rechtsverordnungen geben, als zur Bewältigung eines Notstandes jeweils erforderlich sind. Mit diesem Höchstmaß Ist allerdings gleichzeitig auch ein Mindestmaß gesetzt. Die Vorkehrungen, die wir treffen, müssen so beschaffen sein, daß die Bewältigung eines Notstandes, sei es im Falle eines äußeren Notstandes oder im Falle einer anderweitig nicht zu behebenden Versorgungskrise, auch möglich ist, soweit menschliche Kräfte dafür überhaupt ausreichen.
Wir werden uns mit den beiden Ermächtigungskatalogen zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den uns vorliegenden Entwürfen noch sehr ins einzelne gehend beschäftigen müssen. Heute geht es nur darum, ein grundsätzliches Ja zu diesen Entwürfen und zu der ihnen zugrunde liegenden Konzeption zu sagen. Wir von der CDU/CSU bejahen diese Konzeption. Wir bejahen sie als Teil der gesamten Notstandsgesetzgebung und der gesamten Notstandsplanung. Wir bejahen diese beiden Entwürfe in ihrer Konzeption als Maßnahme der Vorsorge für einen Fall, von dem wir alle, meine Damen und Herren, hoffen, daß er nie eintritt.