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ID0405605200

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 2477 A, 2526 D Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 2491 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2495 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 2504 C Leber (SPD) . . . . . . . . 2507 A Sänger (SPD) 2516 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2523 D Entwurf eines Gesetzes über den Zivildienst im Verteidigungsfall (Zivildienstgesetz) (Drucksache 1V/450) — Erste Beratung —; in Verbindung mit .dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Drucksache IV/343) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufenthalts .der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz) (Drucksache IV/895) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/ 896) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2533 C Lünenstraß (SPD) . . . . . . . 2537 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2539 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 2541 D Busse (FDP) . . . . . . . . 2544 D Frau Renger (SPD) 2546 B Hansing (SPD) 2548 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2550 D Hübner (CDU/CSU) 2551 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894) — Erste Beratung — Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 2553 B Lange (Essen) (SPD) 2553 C Dr. Imle (FDP) 2555 D Lemmrich (CDU/CSU) 2556 C Überweisung der Gesetzentwürfe an Ausschüsse 2557 C Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Beratenden Versammlung des Europarates 2557 D Nächste Sitzung 2558 C Anlage 2559 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1963 2477 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Fran Albertz 24. 1. Arendt (Wattenscheid) 25.1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Atzenroth 25.1. Dr. Dr. h. c. Baade 25. 1. Bading 5.2. Bauknecht 25. 1. Fürst von Bismarck 25. 1. Dr. Bleiß 25.1. Dr. von Brentano 25. 1. Brese 25. 1. Deringer 24. 1. Dr. Dörinkel 4. 2. Drachsler 25. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28.2. Eisenmann 24. 1. Etzel 26. 1. Faller * 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 25. 1. Haage (München) 25. 1. Hahn (Bielefeld) 25. 1. Hammersen 24.1. Harnischfeger 25. 1. Hauffe 28.2. Hellenbrock 26. 1. Holkenbrink 26. 1. Dr. Hoven 25. 1. Illerhaus 24. 1. Kahn-Ackermann 25. 1. Kalbitzer 25. 1. Dr. Kanka 24. 1. Katzer 31. 1. Keller 25. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Klinker 25. 1. Koenen (Lippstadt) 25.1. Dr. Kohut 25. 1. Kriedemann* 25. 1. Kühn (Köln) 2.2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 26. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mattick 25. 1. Mauk 25. 1. Frau Dr. Maxsein 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. von Merkatz 4. 2. Dr. Miessner 31. 1. Missbach 25. 1. Dr. Morgenstern 25. 1. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Remscheid) 25. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17.2. Neumann (Berlin) 25. 1. Ollenhauer 25. 1. Dr.-Ing. Philipp 25. 1. Rademacher 31. 1. Ravens 25. 1. Dr. Reinhard 25. 1. Richarts 26. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Sander 25. 1. Schmücker 24. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Schröder (Osterode) 25. 1. Schütz 25. 1. Dr. Stammberger 3. 2. Dr. Starke 24. 1. Stein 24. 1. Frau Strobel * 25. 1. Struve 25. 1. Dr. Süsterhenn 25. 1. Urban 25. 1. Wacher 25. 1. Dr. Wahl 28. 2. Dr. Zimmer 26. 1. Zühlke 24. 1. b) Urlaubsanträge Dopatka 21.2. Werner 24. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir einige Ausführungen zu dem Selbstschutzgesetz. Der Kollege Schmitt-Vockenhausen hat vorhin die Empfehlung gegeben, möglichst alle Menschen für den zivilen Bevölkerungsschutz zu gewinnen. Damit hat er gewissermaßen ein Arbeitsziel vorangestellt, das uns alle beseelen sollte und dem wir uns bestimmt anschließen werden. Aber der Kollege Schmitt-Vok-



    Hübner
    kenhausen hat damit auch ein Dilemma aufgezeigt; denn diese Forderung konnte nur deshalb in den Vordergrund gestellt werden, weil unsere Bemühungen, die wir mit diesen Notstandsgesetzen unternehmen, eine starke, eine große psychologische Barriere zu überwinden haben.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aber eine verständliche!)

    — Das ist sehr richtig, das ist durchaus verständlich, und das müssen wir zweifellos berücksichtigen.
    Meine Damen und Herren, gerade das Selbstschutzgesetz wird viel tun müssen, um diese Barriere zu überwinden; denn das Selbstschutzgesetz besitzt wohl mit den umfassendsten Anwendungsbereich unter allen Notstandsgesetzen, weil es jeden einzelnen nicht nur in materielle, sondern auch in persönliche Verpflichtung nimmt. Gerade die persönliche Inanspruchnahme wird bei vielen Menschen ein besonderes Unbehagen erzeugen. Aber ich mache mir die Hoffnung, daß diese persönliche Inanspruchnahme, weil sie jeden einzelnen berührt und niemanden ausschließt, doch wohl auch zu einem Impuls umgewendet werden kann, zu einem Impuls für die bereitwillige anteilige Übernahme der Verpflichtungen. Das sollte um so leichter der Fall sein, als die Ansprüche, die an diese Verpflichtungen gestellt werden, in dem Gesetz so sparsam, so maßvoll wie möglich gehalten sind.
    Aber auch bei diesem Gesetz müssen wir immer noch damit rechnen — das ist heute schon mehrfach angerührt worden, ich möchte es noch einmal tun —, daß eine Anzahl von Menschen jede Vorsorge gegen Kriegseinwirkungen nur als eine sehr theoretische Bemühung, wenn nicht als ein theoretisches Spiel ansieht. Wir meinen aber, daß wir jedem, auch dem nicht abschätzbaren Unheil niemals abwartend oder gar tatenlos gegenübertreten dürfen. Alle Zweifel, die gegenüber Notstandsregelungen vorgebracht werden, sollten vor diesem Selbstschutzgesetz haltmachen; denn dieses Selbstschutzgesetz ist nicht nur ein Schutzgesetz für den einzelnen, es ist darüber hinaus ein Organisationsgesetz für die gegenseitige Hilfe. Wir haben gerade im vergangenen Jahr eine ernste Lehre darüber bezogen, wie notwendig gegenseitige Hilfe sein kann, wie wichtig die Organisation, die Vorarbeit für eine solche gegenseitige Hilfe ist.
    Insoweit ist dieses Gesetz — auch da stimme ich dem Herrn Kollegen Schmitt-Vockenhausen zu; er sagte, diese Gesetzgebung solle eine Maßnahme der Humanität sein, und das stimmt — eigentlich nur, ich möchte sagen: eine gesetzlich geordnete Menschenpflicht. Es organisiert die Hilfe und es erleichtert sie damit und kann sie damit zu einem besseren Erfolg führen.
    Hervorzuheben ist — ich glaube, daß ist noch nicht gesagt worden, aber das sollte dem Gesetz einen weiteren Impuls geben —, daß sich dieses Gesetz lediglich um den Schutz von Menschen bemüht, nicht um den Schutz von Sachwerten und daß es damit eine große und strenge Unterscheidung von früheren Regelungen findet. In der Sorge um den Menschen nimmt natürlich die Sorge um die
    Familie auch in diesem Gesetz bei uns einen besonderen Platz ein, der darin zum Ausdruck kommt, daß eine Befreiung von der Selbstschutzpflicht in Betrieben, wie sie vorgesehen ist, auch vorgenommen werden kann zugunsten der Wahrnehmung einer nötigen Selbstschutzpflicht in der Wohnstatt.
    Auf ein besonderes Organisationsmerkmal lassen Sie mich noch hinweisen! Im Rahmen der Selbstschutzorganisation wird nämlich die Verantwortung auf einzelne Personen abgestellt. Das erscheint mir sehr wichtig, weil bei erwarteten Katastrophen, denen wir nun einmal ganz nüchtern ins Gesicht sehen müssen, damit gerechnet werden muß, daß über Tage hinweg, vielleicht sogar über Wochen hin Gruppen von Menschen in eigener Verantwortung oder an abgestufter Verantwortung leben müssen. Das macht erforderlich, daß wir eine sehr sorgfältige Auslese der Träger der Verantwortung vornehmen. Eine in Spannungszeiten unentbehrliche persönliche Verantwortung wird natürlich jetzt um so schwerer in der Auslese, wenn ich einmal sagen darf, heranzuziehen sein, weil wir in einer Zeit stehen, in der Entscheidungen im allgemeinen in Institutionen oder aber in Kollegialorganen getroffen werden. Ich glaube, daß hier für den Bundesluftschutzverband eine sehr wichtige, aber auch eine dankenswerte Aufgabe vorliegt.
    Es ist nicht der Sinn einer ersten Lesung, auf Einzelheiten einzugehen. Ich möchte deshalb auch davon Abstand nehmen, auf Einzelheiten der Ausführungen einiger Kollegen, die eine Erwiderung verdient hätten, einzugehen. Wir werden diese Fragen alle zur Genüge im Ausschuß erörtern können.
    Nur auf eines lassen Sie mich noch eingehen. Unter den Punkten, die zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat strittig sind — Herr Hansen hat darauf hingewiesen —, wird darüber zu entscheiden sein, ob die Bundesregierung oder die Landesregierung über die Kompetenzzuweisung von Anweisungen an die Gemeinden oder die Gemeindeverbände zu bestimmen hat. Geregelt werden muß in dieser Frage wiederum die ganz eindeutige persönliche Verantwortung eines Selbstschutzleiters der Gemeinde oder der amtsfreien Gemeinde im Anwendungsfall. Ob der Bund oder die Länder die organisatorische Kompetenz hierfür in Anspruch nehmen, scheint mir — von den Bedürfnissen der Praxis her; ich gehe hier nicht auf die verfassungsmäßige Regelung oder auf die Regelungsnotwendigkeiten ein — nur eine Frage sekundärer Natur zu sein. Im Anwendungsfalle muß dem Bund aber der Weg für die unverzögerte Weisungserteilung an die Gemeinden bereitgestellt werden.
    Ich sagte schon, daß wir uns im Ausschuß über die einzelnen Probleme zu unterhalten haben. Bei allen anstehenden Entscheidungen darf sich unsere Arbeit aber nicht mit der Regelung der Sachfragen begnügen. Wir müssen vielmehr — ich weise nochmals darauf hin — der Empfehlung des Herrn Schmitt-Vockenhausen folgen und die Überzeugung der Bevölkerung für dieses Gesetz gewinnen. Es wäre gut, wenn dieses Gesetz mit dem gleichen Geist erfüllt werden könnte, der andere große Orga-



    Hübner
    nisationen beseelt, die sich die Linderung menschlichen Leids zur Aufgabe gemacht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir werden über die Überweisung der Entwürfe 2u Punkt 6 am Schluß der Tagesordnung entscheiden, ebenso wie zu Punkt 5.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz)


(Drucksache IV/892),

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893),
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache
IV/894) .
Die Begründung ist erfolgt. Wir treten in die Aussprache ein. — Das Wort hat der Abgeordnete Bieringer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Bieringer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens ,der Fraktion der CDU/CSU habe ich eine kurze Stellungnahme zu zwei der drei im Entwurf vorliegenden Sicherstellungsgesetze 'abzugeben, nämlich zum Entwurf eines Wirtschaftssicherstellungsgesetzes und zum Entwurf eines Ernährungssicherstellungsgesetzes.
    Soweit das Wirtschaftssicherstellungsgesetz betroffen ist, ist die Materie ja nicht neu. Das Hohe Haus hatte sich schon mehrfach mit Gesetzen ähnlichen Inhalts zu befassen, zuletzt mit dem Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 22. Dezember 1959. Von keinem dieser Vorgängergesetze ist jemals Gebauch gemacht worden. Darin liegt, wie mir scheint, immerhin auch eine sehr beruhigende Aussage über die Gefahr des möglichen Mißbrauchs solcher gesetzlichen Ermächtigungen. Im Unterschied zu seinen Vorgängern enthält der uns vorliegende Entwurf des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes allerdings wesentlich weitergehende Vollmachten. Es sind Vollmachten, die im Notfall umfassende wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen ermöglichen würden.
    Meine Damen und Herren, es ist notwendig, hinsichtlich dieser Sicherstellungsgesetze noch einmal darauf hinzuweisen, daß gerade sie — so wie die gesamte Notstandsgesetzgebung — unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels zu stehen haben. Wir wollen und dürfen der Regierung nicht mehr Vollmachten zum Erlaß von Rechtsverordnungen geben, als zur Bewältigung eines Notstandes jeweils erforderlich sind. Mit diesem Höchstmaß Ist allerdings gleichzeitig auch ein Mindestmaß gesetzt. Die Vorkehrungen, die wir treffen, müssen so beschaffen sein, daß die Bewältigung eines Notstandes, sei es im Falle eines äußeren Notstandes oder im Falle einer anderweitig nicht zu behebenden Versorgungskrise, auch möglich ist, soweit menschliche Kräfte dafür überhaupt ausreichen.
    Wir werden uns mit den beiden Ermächtigungskatalogen zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den uns vorliegenden Entwürfen noch sehr ins einzelne gehend beschäftigen müssen. Heute geht es nur darum, ein grundsätzliches Ja zu diesen Entwürfen und zu der ihnen zugrunde liegenden Konzeption zu sagen. Wir von der CDU/CSU bejahen diese Konzeption. Wir bejahen sie als Teil der gesamten Notstandsgesetzgebung und der gesamten Notstandsplanung. Wir bejahen diese beiden Entwürfe in ihrer Konzeption als Maßnahme der Vorsorge für einen Fall, von dem wir alle, meine Damen und Herren, hoffen, daß er nie eintritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)