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ID0405603400

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 2477 A, 2526 D Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 2491 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2495 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 2504 C Leber (SPD) . . . . . . . . 2507 A Sänger (SPD) 2516 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2523 D Entwurf eines Gesetzes über den Zivildienst im Verteidigungsfall (Zivildienstgesetz) (Drucksache 1V/450) — Erste Beratung —; in Verbindung mit .dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Drucksache IV/343) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufenthalts .der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz) (Drucksache IV/895) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/ 896) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2533 C Lünenstraß (SPD) . . . . . . . 2537 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2539 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 2541 D Busse (FDP) . . . . . . . . 2544 D Frau Renger (SPD) 2546 B Hansing (SPD) 2548 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2550 D Hübner (CDU/CSU) 2551 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894) — Erste Beratung — Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 2553 B Lange (Essen) (SPD) 2553 C Dr. Imle (FDP) 2555 D Lemmrich (CDU/CSU) 2556 C Überweisung der Gesetzentwürfe an Ausschüsse 2557 C Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Beratenden Versammlung des Europarates 2557 D Nächste Sitzung 2558 C Anlage 2559 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1963 2477 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Fran Albertz 24. 1. Arendt (Wattenscheid) 25.1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Atzenroth 25.1. Dr. Dr. h. c. Baade 25. 1. Bading 5.2. Bauknecht 25. 1. Fürst von Bismarck 25. 1. Dr. Bleiß 25.1. Dr. von Brentano 25. 1. Brese 25. 1. Deringer 24. 1. Dr. Dörinkel 4. 2. Drachsler 25. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28.2. Eisenmann 24. 1. Etzel 26. 1. Faller * 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 25. 1. Haage (München) 25. 1. Hahn (Bielefeld) 25. 1. Hammersen 24.1. Harnischfeger 25. 1. Hauffe 28.2. Hellenbrock 26. 1. Holkenbrink 26. 1. Dr. Hoven 25. 1. Illerhaus 24. 1. Kahn-Ackermann 25. 1. Kalbitzer 25. 1. Dr. Kanka 24. 1. Katzer 31. 1. Keller 25. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Klinker 25. 1. Koenen (Lippstadt) 25.1. Dr. Kohut 25. 1. Kriedemann* 25. 1. Kühn (Köln) 2.2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 26. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mattick 25. 1. Mauk 25. 1. Frau Dr. Maxsein 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. von Merkatz 4. 2. Dr. Miessner 31. 1. Missbach 25. 1. Dr. Morgenstern 25. 1. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Remscheid) 25. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17.2. Neumann (Berlin) 25. 1. Ollenhauer 25. 1. Dr.-Ing. Philipp 25. 1. Rademacher 31. 1. Ravens 25. 1. Dr. Reinhard 25. 1. Richarts 26. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Sander 25. 1. Schmücker 24. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Schröder (Osterode) 25. 1. Schütz 25. 1. Dr. Stammberger 3. 2. Dr. Starke 24. 1. Stein 24. 1. Frau Strobel * 25. 1. Struve 25. 1. Dr. Süsterhenn 25. 1. Urban 25. 1. Wacher 25. 1. Dr. Wahl 28. 2. Dr. Zimmer 26. 1. Zühlke 24. 1. b) Urlaubsanträge Dopatka 21.2. Werner 24. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl-Heinz Lünenstraß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kollegen haben über die Grundsätze und über die Grundzüge der sozialdemokratischen Auffassung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen gesprochen. Ich habe den Auftrag, einige Bemerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf über den Zivildienst im Verteidigungsfall zu machen. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich einige weitere Bemerkungen zu der Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden machen.
    Vorab eine allgemeine Bemerkung. Vor ungefähr einem Jahr fand die erste Lesung dieses Zivildienstgesetzes im Bundesrat statt. Schon damals hat die sozialdemokratische Fraktion hier in diesem Hause die Auffassung vertreten, daß es nicht glücklich sei, dieses Gesetz isoliert und für sich allein zu beraten. Die Mehrheit des Bundesrates hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Insbesondere der Herr Staatssekretär des Bundesinnenministeriums hat die besondere Dringlichkeit und die Eilbedürftigkeit des Gesetzes betont.
    Ich glaube, es war gut, daß die erste Beratung damals nicht erfolgt ist, und zwar aus zwei Gründen. Erstens ist nicht zu bezweifeln, daß das Gesetz in einem sachlichen Zusammenhang mit den heute zur Beratung stehenden Gesetzen steht; der Innenminister selbst sprach in dem Zusammenhang von einem Paket. Zum anderen — ich möchte mit allem
    Nachdruck und mit allem Ernst darauf hinweisen — handelt es sich bei der von Ihnen erwarteten und durchaus möglichen Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion zu der Grundgesetzänderung ja nicht nur für uns jedenfalls nicht nur — um eine Überprüfung der Gesetzgebung zur Änderung des Grundgesetzes. Vielmehr kommt es uns selbstverständlich entscheidend auch darauf an, wie diese Gesetze — ich darf es noch einmal sagen — innerhalb des gesamten Paketes gestaltet werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir werden also unsere Haltung und unsere mögliche Zustimmung davon abhängig machen, wie diese Gesetze — ich will keine Bewertung der einzelnen Gesetze vornehmen — gestaltet werden. Aber ich will in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß gerade das Gesetz über den Zivildienst von besonderer Bedeutung ist.
    Wir haben in unangenehmer Erinnerung den Entwurf für ein Notdienstgesetz aus dem Jahre 1960. Wir bedauern außerordentlich, daß wir bei ganzen Passagen und bei vielen Einzelstellen des vorliegenden Gesetzentwurfs an dieses Notdienstgesetz erinnert werden. Wir hätten es gern gesehen, wenn die Regierung und insbesondere der Herr Innenminister aus der .damaligen ersten Lesung und aus der öffentlichen Diskussion einige Konsequenzen bestimmter Art gezogen hätte. Nun gut, das ist nicht geschehen oder nur teilweise geschehen, nach unserer Auffassung unvollkommen geschehen. Wir werden in den zuständigen Ausschüssen — zusammen mit Ihnen — Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Wir werden den Versuch machen, über die Einzelheiten zusprechen und zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen.
    Der Herr Innenminister hat heute in seinen Stellungnahmen wiederholt darauf hingewiesen, daß man nicht allzuviel theoretisieren sollte und daß man sich hüten sollte, Regelungen und Formen zu schaffen, die nicht praktikabel seien. Ich glaube, das vorliegende Zivildienstgesetz bietet allen Anlaß, jedenfalls im Ausschuß zu überlegen, ob denn diese Formulierungen und Einzelbestimmungen wirklich praktikabel sind. Sowohl die Ordnungs- und insbesondere die Strafbestimmungen als auch die Erfassungsbestimmungen sind nach unserer Meinung nicht nur nicht liberal genug gehalten, sie erschweren auch das, was man in Wirklichkeit will. Am Wollen und am Willen zum Gemeinsamen sollte kein Zweifel bestehen.
    Ich darf, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige wenige Bemerkungen zu den Punkten machen, die hier erwähnt worden sind. Ich will mich dabei auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.
    Nach wie vor ist die Auswirkung des § 3 ungeklärt. Ungeklärt ist die Übereinstimmung mit Art. 12 des Grundgesetzes. Während in § 3 vom Einsatz im Bereich der Bundeswehr gesprochen wird, spricht Art. 12 vom Verband. Wir sind der Auffassung, daß hier eine korrekte und einwandfreie Abklärung zu erfolgen hat, und wir erwarten von der Bundesregierung in den zuständigen Ausschüssen nicht nur eine Aufklärung über diese Tatbestände, sondern eine wirkliche Klärung.



    Lünenstraß
    Ebenfalls liegt uns eine wirkliche Trennung der einzelnen Zuständigkeiten am Herzen. Ich kann es mir ersparen, hier heute weiteres dazu zu sagen; meine Kollegen haben schon einige Bemerkungen dazu gemacht. Die in diesem Gesetz niedergelegte Regelung versucht nicht nur, den Aufgabenbereich der zivilen Verteidigung, sondern versucht gleichzeitig auch Aufgaben in der Wirtschaft zu ordnen. Es bleibt abzuwarten und ist zu prüfen, ob das der einzig mögliche und in diesem Zusammenhang richtige Weg ist. Wir haben da berechtigte Zweifel. Wir möchten annehmen, daß nach einer gemeinsamen Beratung die Möglichkeit gegeben ist, Regelungen und Formulierungen zu finden, die der 'Sache nach gerecht sind.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, von dem heute schon einmal die Rede war. Es handelt sich um die Festlegung der Heranziehungsbehörden. Es hat darüber nicht nur im 3. Bundestag, sondern auch bei den Beratungen im Bundesrat Auseinandersetzungen gegeben. Daß die Meinungen darüber auseinandergehen, ist dem Hohen Hause bekannt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß es tunlich ist, damit die Arbeitsverwaltungen nicht zu beauftragen. Das im einzelnen zu begründen ist im Augenblick nicht erforderlich. Einige Gründe sind genannt worden. Es ist der Regierung bislang jedenfalls nicht gelungen, uns davon zu überzeugen, daß dieser Weg der einzig mögliche, der praktikable und sinnvolle ist. Das isst insbesondere aus dem
    Grunde nicht gelungen, weil sich im Rahmen der gesamten zivilen Notstandsplanung 'herausstellen wird, daß die unteren Verwaltungsbehörden auf der Ebene des Landkreises und der kreisfreien Städte nicht nur diese, sondern viele andere Aufgaben erledigen müssen.
    Im übrigen möchte ich mich der Auffassung anschließen, die in der Diskussion im Bundesrat zum Ausdruck gebracht worden ist: daß das Verständnis bei der Bevölkerung für eine Maßnahme, die von der unteren Verwaltungsbehörde veranlaßt worden ist, mit Sicherheit größer ist als für eine Maßnahme, die von der Arbeitsverwaltung getroffen worden ist. Wie gesagt, auch hier bleibt die Frage offen, welche Regelung im einzelnen als die richtige, als die praktikable anzusehen ist.
    Meine Damen und Herren, in der Begründung zu dem Entwurf der Regierung wird wiederholt auf den Vorrang der Freiwilligkeit hingewiesen. Nun, es gibt auch bei uns keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß wir allein mit dem Appell an die Freiwilligkeit und allein mit den Freiwilligen die vor uns stehenden Aufgaben mit Sicherheit nicht bewältigen können. Das bedeutet aber doch nicht im vorhinein — ich möchte es einmal plastisch sagen —, die Segel zu streichen, indem man den Vorrang der Freiwilligkeit eben nur so en passant zum Ausdruck bringt. Wir meinen vielmehr, daß müßte nicht nur verstärkt werden, sondern darüber hinaus müßten wir alle uns verpflichtet fühlen, in der Öffentlichkeit mehr für den Gedanken der Freiwilligkeit bei all diesen Dingen zu werben.
    Mein Kollege Schmitt-Vockenhausen hat vorhin I auf das Fiasko beim zivilen Bevölkerungsschutz hingewiesen. Das muß nicht unbedingt so sein. Man kann nicht sagen, daß die Maßnahmen, die dort in der Vergangenheit ergriffen worden sind, die einzig möglichen oder notwendigsten waren. Wir werden uns also bei den Beratungen im Ausschuß überlegen müssen, welche anderen Wege zu beschreiten sind. Es gibt in der Sozialdemokratischen Partei keine Meinungsverschiedenheiten — ich darf das wiederholen — über die Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung; sie wird auch von uns anerkannt. Wir brauchen in genügendem Umfang Kräfte für den zivilen Bevölkerungsschutz, für die Wahrnehmung lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben, z. B. in der öffentlichen Verwaltung, aber natürlich ebenso für den Sanitäts- und für den Polizeidienst.
    Über die Polizeireserve ist sowohl in den Diskussionsbeiträgen als auch vom Herrn Innenminister gesprochen worden.
    Als Grundlage für die gesamte Heranziehung halten wir eine Änderung des Grundgesetzes für zwingend notwendig. Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen Bestimmungen, die den Zivildienst im Bereich der Wirtschaft zulassen. Wir werden darüber in den Ausschüssen sprechen müssen, und wir erwarten, daß uns die Regierung ganz eindeutige Erklärungen darüber abgibt, wie in einem solchen Fall die Dinge geregelt werden sollen. Ich darf wiederholen, daß nach unserer Auffassung die Heranziehungsbehörden ganz allgemein die Behörden der öffentlichen Verwaltung sein sollten.
    Wir wünschen im übrigen, daß die Altersgrenze für die Heranzuziehenden einer genauen Prüfung unterzogen wird. Sie wissen, daß insbesondere um die Festsetzung der Altersgrenze für die Frauen eine lebhafte Diskussion eingesetzt hat. Uns allen ist bekannt, daß die Meinungen darüber nicht einheitlich sind,

    (Zuruf des Abg. Dr. Even)

    — auch bei den Frauen nicht einheitlich sind, Herr Kollege Dr. Even, selbstverständlich nicht. Keine Meinungsverschiedenheiten sollte es über die nach unserer Auffassung zwingende Notwendigkeit geben, Untersuchungen hinsichtlich der Mütter mit Kindern und auch hinsichtlich der Altersgrenze für Frauen im Grundsätzlichen vorzusehen. Ich glaube, eine solche Regelung würde auch bei den Frauen selbst Beifall finden.
    Die Frage der Versorgung für die Zivildienstpflichtigen ist in diesem Gesetzentwurf nicht ausreichend gelöst. Wir werden uns im zuständigen Ausschuß von den mitberatenden Ausschüssen beraten lassen müssen, damit wir zu Regelungen kommen, die allen Notwendigkeiten Rechnung tragen.
    Abschließend zu diesem Gesetzentwurf lassen Sie mich sagen: wir knüpfen an die Beratungen die Erwartung, daß die Gesetzentwürfe und insbesondere der Gesetzentwurf für ein Zivildienstgesetz nach der ersten Lesung bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und bei der zweiten Le-



    Lünenstraß
    sung eine Form bekommen, die eine praktische
    Handhabung im Interesse der Sache möglich macht.
    Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zu dem auf der Tagesordnung an nächster Stelle aufgeführten Gesetzentwurf. Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung des Bundesgrenzschutzgesetzes. Der Herr Innenminister hat heute vormittag bei seiner Stellungnahme einige Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf gemacht. Er hat in erster Linie die in der Begründung zu dem Gesetzentwurf vorgebrachte Argumentation wiederholt, daß zwar auch aus verschiedenen anderen Gründen eine Gesetzesänderung notwendig sei, daß aber vor allem etwas geschehen müsse zum Schutze der Beamten im Bundesgrenzschutz selbst. Der Herr Innenminister ist einen Schritt weitergangen. Er hat geglaubt, daß der Kombattanten-Status möglicherweise — und er bezog sich da auf Aussprachen mit den Innenministern der Länder — auf die Polizeieinheiten oder die Bereitschaftspolizei in den Ländern ausgedehnt werden könnte. Er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das in diesem Gesetz nicht geschehen sei. Er hat aber auch nicht gesagt, daß er das für die Zukunft vorsieht.
    Im möchte in diesem Zusammenhang den Wunsch äußern, daß die Regierung Gelegenheit nimmt, uns im zuständigen Ausschuß — der Herr Innenminister hat das bereits in einem anderen Zusammenhang vorhin zugestanden — eine umfassende Konzeption des Gesamtbereichs vorzutragen, in dem der Bundesgrenzschutz in Zukunft seine Aufgaben zu erfüllen haben wird. Wir sind der Meinung, daß nur dieses eine Argument zum Schutz der Beamtenschaft nicht allein durchschlagend sein kann. Wir werden auch Gelegenheit nehmen müssen, Überlegungen anzustellen, ob und in welchem Umfange das überhaupt geschehen soll.
    Ich möchte eine Anmerkung zu dem § 2 b machen, der dem Minister die Vollmacht erteilen soll, in Übereinstimmung mit dem Finanzminister dieses Gesetz oder aber die Konsequenzen dieses Gesetzes auch auf die Zollbeamtenschaft zu übertragen. Wir sollten davon ausgehen, daß die Leute, die den Beruf des Polizeibeamten oder aber des Zollbeamten gewählt haben, sich für einen Zivilberuf entschieden haben, und wir werden ernsthaft überlegen und prüfen müssen, inwieweit die hier geforderten einzelnen Dinge nun in jedem Fall auch in Übereinstimmung mit diesem Erfordernis und mit dem Wunsch der Beamtenschaft selbst zu bringen sind. Wir sollten es uns nicht so einfach machen, daß wir durch die Verleihung des Kombattanten-Status zwar — so lautet auch die Argumentation der Regierung — hier eine Schutzmöglichkeit für den Betreffenden schaffen, andererseits aber in endlose Verwicklungen mit den Beamten, insbesondere mit der Zollbeamtenschaft selbst geraten.
    Ich möchte hierbei feststellen, daß wir zumindest zu diesem Zeitpunkt glauben, eine Zustimmung nicht geben zu können. Wir werden aber auch hier den weiteren Gang der Beratungen in den Ausschüssen abwarten und natürlich unsere endgültige Entscheidung von dem Gang der Verhandlungen abhängig machen.
    Ich darf zum Schluß noch einmal darauf hinweisen, daß wir sowohl für das Zivildienstgesetz als auch für die Ergänzung des Bundesgrenzschutzgesetzes erwarten, daß die Regierung und die Mitglieder der Koalitionsfraktionen im zuständigen Ausschuß unsere Arbeit anerkennen, so wie wir unsererseits durchaus bereit sind, sachlich mitzuarbeiten, um beiden Gesetzen die erforderliche Form zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Even.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bert Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige Grundgedanken zu dem gesamten Notstandspaket äußern, über das wir jetzt diskutieren, und dann einige Bemerkungen zu dem Entwurf des Zivildienstgesetzes anfügen.
    Ich glaube, meine Herren Vorredner haben mit Recht darauf hingewiesen, daß diese Notstandsgesetze von der deutschen Bevölkerung in allen ihren Schichten weitreichende und einschneidende Opfer verlangen werden.

    (Abg. Brück: Sehr richtig!)

    Wir sollten den Mut haben, das unserem Volke in aller Offenheit zu sagen. Wir sollten dabei gleichzeitig darauf hinweisen, daß es auch angesichts dieses wenig erfreulichen Kapitels der Notstandsvorsorge nach wie vor das oberste Ziel aller deutschen Politik bleibt, den Frieden zu bewahren und unsere Freiheit zu sichern,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und zwar ohne daß dabei eine innere oder eine äußere Katastrophe eintritt. Eine verantwortungsbewußte Staatsführung muß aber auch für den äußersten Fall, nämlich für den Fall, daß das oberste Ziel ihrer Politik, die Sicherung des Friedens, nicht erreicht wird, Vorsorge treffen.
    Dieser Notstandsvorsorge dienen die vorliegenden Gesetze. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Zivilbevölkerung. Ich glaube, wir sind in diesem Hause ohne Illusionen über die Auswirkungen eines Verteidigungsfalles, wenn er uns mit voller Wucht treffen sollte. Wir sind aber, glaube ich, in diesem Hause auch darüber einig — ich habe das jedenfalls den Ausführungen meiner beiden Herren Vorredner entnommen —, daß es durchaus sinnvoll, ja daß es erforderlich ist, im Rahmen des Möglichen all die Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um im Notstandsfall gewappnet zu sein und die Schäden an Gesundheit, an Leben, aber auch an materiellen Dingen auf ein Mindestmaß beschränken zu können.
    Aber noch ein zweiter Gesichtspunkt muß bei dieser Notstandsgesetzgebung Berücksichtigung finden. So sehr für uns der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund steht, so klar ist es die zweite Aufgabe dieser Notstandsvorsorge, daß wir unsere Strategie der Abschreckung noch glaubhafter machen, als das bisher der Fall gewesen ist. Denn in unserer heutigen Zeit muß neben die militärische



    Dr. Even (Düsseldorf)

    Vorsorge die zivile Vorsorge treten. Nur wenn die Völker in beiden Bereichen die notwendige Vorsorge treffen, wird gegenüber dem potentiellen Gegner jenes Maß an Gesamtabschreckung gewährleistet, das nötig ist, um einen bewaffneten Konflikt zu verhindern.
    Das setzt die Bereitschaft zum Opfer voraus. Wir müssen in diesem 4. Deutschen Bundestag den Mut haben, unserem Volke nicht nur Vorteile zu gewähren, uns nicht nur auf Versprechungen einzulassen und Wünsche zu befriedigen, die an uns herangetragen werden, sondern von unserem Volke auch Opfer zu verlangen, wenn davon die Sicherung all jener Werte abhängt, die für uns das Leben erst lebenswert erscheinen lassen. Wir wissen dabei, daß unser Volk zu derartigen Opfern, die zu seinem Schutz und zur Sicherung der Freiheit gebracht werden müssen, bereit ist. Für jedes Gut muß ein Preis bezahlt werden. Wie könnten wir, meine Damen und Herren, verlangen, daß wir für das höchste Gut im menschlichen Leben, nämlich die Freiheit, nichts zu bezahlen brauchten?
    Von diesen Grundgedanken, glaube ich, hat sich die Bundesregierung leiten lassen, als sie das sogenannte Notstandspaket auf den Tisch des Hohen Hauses legte. Wir von der CDU/CSU-Fraktion begrüßen daher die Vorlage dieser Gesetze. Wir sind bereit, ihre Grundsätze hier im Parlament wie auch draußen politisch zu vertreten. Wir sind dabei der Auffassung, daß man nicht in einen Streit über das Erstgeburtsrecht an bestimmten Vorsorgemaßnahmen eintreten sollte. Wir sollten nicht den Ehrgeiz haben, hier gewissermaßen das politische „Ius primae noctis" für den einen oder anderen in Anspruch zu nehmen,

    (Heiterkeit)

    sondern wir sollten davon ausgehen, daß wir alle fest davon überzeugt sind, daß nunmehr der Zeitpunkt gekommen ist, in einem großangelegten Maße die Vorsorge für den zivilen Bevölkerungsschutz im Falle des Notstandes in Angriff zu nehmen.
    Wir alle müssen anerkennen, daß es sehr leicht ist — und das sage ich an die Adresse der Opposition —, Forderungen zu stellen und zu sagen: Wir hätten dies damals schon tun müssen, wir haben das damals sogar gefordert. — Es ist nicht sehr schwer, derartige Forderungen zu erheben. Viel schwerer ist es, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um das durchzuführen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie haben doch noch nicht einmal das ausgegeben, Herr Kollege, was genehmigt war!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie einmal zusammenzählen, welche Anträge Sie gestellt haben — nicht nur auf diesem Gebiet, sondern auf allen Gebieten, vor allen Dingen auch auf dem sozialpolitischen Gebiet —, werden Sie zugeben müssen, daß wir, wenn wir diese Forderungen erfüllt hätten, nicht einmal das hätten
    tun können, was in den letzten sechs, sieben Jahren
    auf diesem Gebiet immerhin bereits geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)