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ID0405600800

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 2477 A, 2526 D Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 2491 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2495 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 2504 C Leber (SPD) . . . . . . . . 2507 A Sänger (SPD) 2516 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2523 D Entwurf eines Gesetzes über den Zivildienst im Verteidigungsfall (Zivildienstgesetz) (Drucksache 1V/450) — Erste Beratung —; in Verbindung mit .dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Drucksache IV/343) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufenthalts .der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz) (Drucksache IV/895) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/ 896) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2533 C Lünenstraß (SPD) . . . . . . . 2537 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2539 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 2541 D Busse (FDP) . . . . . . . . 2544 D Frau Renger (SPD) 2546 B Hansing (SPD) 2548 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2550 D Hübner (CDU/CSU) 2551 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894) — Erste Beratung — Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 2553 B Lange (Essen) (SPD) 2553 C Dr. Imle (FDP) 2555 D Lemmrich (CDU/CSU) 2556 C Überweisung der Gesetzentwürfe an Ausschüsse 2557 C Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Beratenden Versammlung des Europarates 2557 D Nächste Sitzung 2558 C Anlage 2559 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1963 2477 56. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Fran Albertz 24. 1. Arendt (Wattenscheid) 25.1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Atzenroth 25.1. Dr. Dr. h. c. Baade 25. 1. Bading 5.2. Bauknecht 25. 1. Fürst von Bismarck 25. 1. Dr. Bleiß 25.1. Dr. von Brentano 25. 1. Brese 25. 1. Deringer 24. 1. Dr. Dörinkel 4. 2. Drachsler 25. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28.2. Eisenmann 24. 1. Etzel 26. 1. Faller * 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Freiherr zu Guttenberg 25. 1. Haage (München) 25. 1. Hahn (Bielefeld) 25. 1. Hammersen 24.1. Harnischfeger 25. 1. Hauffe 28.2. Hellenbrock 26. 1. Holkenbrink 26. 1. Dr. Hoven 25. 1. Illerhaus 24. 1. Kahn-Ackermann 25. 1. Kalbitzer 25. 1. Dr. Kanka 24. 1. Katzer 31. 1. Keller 25. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Klinker 25. 1. Koenen (Lippstadt) 25.1. Dr. Kohut 25. 1. Kriedemann* 25. 1. Kühn (Köln) 2.2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 26. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mattick 25. 1. Mauk 25. 1. Frau Dr. Maxsein 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. von Merkatz 4. 2. Dr. Miessner 31. 1. Missbach 25. 1. Dr. Morgenstern 25. 1. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Remscheid) 25. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17.2. Neumann (Berlin) 25. 1. Ollenhauer 25. 1. Dr.-Ing. Philipp 25. 1. Rademacher 31. 1. Ravens 25. 1. Dr. Reinhard 25. 1. Richarts 26. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Sander 25. 1. Schmücker 24. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Schröder (Osterode) 25. 1. Schütz 25. 1. Dr. Stammberger 3. 2. Dr. Starke 24. 1. Stein 24. 1. Frau Strobel * 25. 1. Struve 25. 1. Dr. Süsterhenn 25. 1. Urban 25. 1. Wacher 25. 1. Dr. Wahl 28. 2. Dr. Zimmer 26. 1. Zühlke 24. 1. b) Urlaubsanträge Dopatka 21.2. Werner 24. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)





    (Abg. Dr. Schäfer: Für den inneren Notstand!)


    — Ob Sie mit dem Minister aber in der Konsequenz einig sind, ist eine Frage, die ich lebhaft zu bezweifeln wage. Die Formulierungen über den inneren Notstand sind für meine Fraktion durchaus eine Diskussionsgrundlage. Inwieweit man nachher zu Änderungen in diesem Bereich kommen wird, ist eine ganz andere Frage, über die man sich im Ausschuß unterhalten muß. Wir werden einerseits ernsthaft bemüht sein müssen, vor allen Dingen alle Ermächtigungsbestimmungen so zu formulieren, daß ein Mißbrauch auch durch Böswillige ausgeschlossen wird. Wir werden andererseits nicht umhinkönnen, Tatbestände zu schaffen, die es ermöglichen, auch in solchen Situationen angemessen und gesetzmäßig zu handeln, die wir in ihren Ursachen und Auswirkungen heute noch nicht erkennen können. Ich meine aber, daß wir uns dieser Aufgabe gewachsen zeigen werden, wenn wir uns bei unseren Beratungen von zwei Gesichtspunkten leiten lassen, einmal davon, daß die gesetzliche Regelung gerade den Zweck verfolgen muß, auch unter Verhältnissen, in denen die normalen Institutionen unseres Staates nicht mehr aktionsfähig sind, noch gesetzmäßig handeln zu können. Die Rede des Cicero „Pro Milone", in der er ausführt: „Silent leges inter arma" — „Im Waffenlärm schweigen die Gesetze" — kann für uns nicht Grundlage der Betrachtung des äußeren Notstandes sein.
    Zum zweiten muß es letztes Ziel jeder Ausnahmegesetzgebung sein, den Ausnahmezustand zu beseitigen und für diesen Zweck die erforderlichen Mittel zu mobilisieren, um möglichst bald wieder zu
    normalen Zuständen zurückzukehren. Dazu gehört nach unserer Meinung auch, Herr Innenminister, daß der Erlaß von Notverordnungen nur dazu dienen kann, die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Notgesetze zu schaffen. Wir sollten uns aber von der Idee des Entwurfs freimachen, Gesetze durch Notverordnungen zu ersetzen,

    (Abg. Dr. Schäfer: Gut!)

    und, Herr Minister, ich meine, Sie sollten die Unabdingbarkeit, von der Sie im Zusammenhang mit dem Notverordnungsrecht gesprochen haben, wirklich einer ernsthaften Überprüfung unterziehen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Haltung, die Sie hier vertreten haben — j'y suis, et j'y reste; ich bin hier und ich bleibe hier, und ich bin nicht bereit, von dieser Auffassung abzugehen —, wird nach meiner Auffassung im Ausschuß noch zu erheblichen Auseinandersetzungen führen können.
    Ein anderes Problem, das hier angesprochen werden muß, ist der Einsatz von Streitkräften im Innern zur Bewältigung von polizeilichen Aufgaben und zur Unterstützung der Polizei. Auch wir sind der Meinung, daß im Bereich des äußeren Notstands eine einheitliche Führung durch einen Beauftragten notwendig ist, wenn eine solche Zwangslage, von der man in dem Gesetzentwurf ausgeht, eintritt, die den Einsatz der Streitkräfte erfordert. Aber da es auch hier eindeutig feststeht und expressis verbis im Gesetz verankert ist, daß es sich bei dem angesprochenen Einsatz um polizeiliche Aufgaben handelt, vertreten wir die Meinung, daß dieser Beauftragte zur Bewältigung der Zwangslage dann nur ein Vertreter der Polizei sein kann.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Nun hat Herr Kollege Hoogen — genau wie wir es damals in der Rundfunkdiskussion erlebt haben — bereits die Frage der Nachfolge des Kanzlers auch als Oberbefehlshaber der Bundeswehr angesprochen. Ich muß sagen, daß auch wir Ihre Bedenken und Sorgen, Herr Kollege Hoogen, teilen. Wir sind der Meinung, daß diese Frage unbedingt in diesem Gesetz geregelt werden muß.
    Nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem etwas heißen und, wenn Sie wollen, sehr umstrittenen Kapitel. Ich bin trotzdem der Meinung, daß wir die Dinge hier in aller Offenheit aussprechen sollten.
    Sowohl vom Herrn Minister wie auch vom Herrn Kollegen Schäfer ist die Frage des Streikrechts, die Frage der Koalitionsfreiheit angesprochen worden. Der Herr Minister hat erklärt, der Arbeiter denke, wenn eine solche Zwangslage bei uns eintrete, nicht in erster Linie an Streik. Wir sind mit Ihnen völlig einer Meinung, Herr Minister; nur, glaube ich, kann man bei einer gesetzlichen Regelung, die wir ja nicht für den augenblicklichen Zustand und vielleicht auch nicht für die augenblickliche wirtschaftspolitsche Situation unseres Volkes treffen, nicht davon ausgehen, daß immer alles so bleibt, wie es zur Zeit ist.



    Dorn
    Wenn man also an eine Regelung für die Zukunft geht, sollte man auch in aller Offenheit ernsthaft über die Frage sprechen, die hier aufgeworfen worden ist.
    Auch wir Freien Demokraten sind der ;Meinung, daß dieses Problem für den Fall des inneren Notstandes absolut keine Rolle spielt. Wir sind aber auch der Auffassung — und da dad ich hier eine Reihe von Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und auch von früheren Vertretern der deutschen Gewerkschaften zitieren —, daß wir für den Fall des äußeren Notstandes, also des Krieges, das Problem des Streikrechts ernsthaft prüfen müssen. Denn ich bin persönlich der Meinung, daß wir auch diese Frage in diesem Gesetz regeln müssen. In dem Moment, wo wir uns bereit finden, durch die Folgegesetze, das Selbstschutzgesetz und das Zivildienstgesetz, Millionen von Menschen zu verpflichten, für den Staat und für die Allgemeinheit in einer Sondersituation auf Zeit etwas Besonderes zu tun —wahrscheinlich müßten dann wiederum Millionen von Menschen in Uniformen Dienst tun; ich spreche nur vom äußeren Notstand —, sollte man, meine ich, die Frage prüfen, ob man für den Fall des äußeren Notstandes das Streikrecht noch akzeptieren kann. Wir gehen ja davon aus, daß der politische Streik nicht zur Diskussion stehen kann. Auch der DGB hat das sehr deutlich erklärt. Aber wegen sozialpolitischer Fragen wird man in einer solchen Zeit doch wohl nicht mehr daran denken, Streiks durchzuführen. Wenn man das nicht will, sollte man aber auch den Mut haben, diese Frage in diesem Gesetz sehr offen anzusprechen und zu regeln.
    Die Gewerkschaften in Deutschland haben sich dazu, auch zur Frage des politischen Streiks, ja eindeutig geäußert. Sie haben in der Frage des politischen Streiks eigentlich seit dem Gewerkschaftskongreß in Köln im Jahre 1905 konsequent immer eine bestimmte Richtung durchgehalten und bekennen sich heute erneut dazu. Uns liegen natürlich auch Äußerungen anderer Richtungen vor. Aber ich glaube, daß diejenigen, die im Deutschen Gewerkschaftsbund diese Frage dann zu entscheiden haben, sich so entscheiden werden, wie wir es von ihnen glauben erwarten zu können.
    Der Herr Bundesinnenminister hat gesagt, wir müßten bei der Durchsetzung dieses Gesetzes davon ausgehen, daß wir auf einen Teil der Freiheit vorübergehend verzichten müßten, um die Freiheit für uns alle gemeinsam auf Dauer zu erhalten. Herr Innenminister, wir sind völlig einig mit Ihnen. Die Frage ist nur, ob wir auch beide den gleichen Teil meinen, auf den wir hier vorübergehend verzichten müssen.
    Wenn wir uns — und damit lassen Sie mich zu dem nach unserer Auffassung politischen Kernstück des Entwurfs kommen — einmal vor Augen führen, auf welche Freiheiten wir hier vorübergehend verzichten sollen, so muß ich sagen, daß das, was auf Grund des vorliegenden Gesetzentwurfs soll eingeschränkt werden können — die Grundrechte aus Art. 5, Art. 8, Art. 9 Abs. 1 und 2 und Art. 11 des Grundgesetzes —, nach unserer Meinung viel zu weit geht. Denn mit dieser Formulierung können Sie praktisch die Grundrechte des Art. 5 des Grundgesetzes von vornherein außer Kraft setzen; mit dieser Formulierung bleibt in der Praxis von der Handhabung dieser Grundrechte nichts mehr übrig. Wenn man dazu bedenkt, daß das Einschränkungsrecht unter Umständen auch noch im Rahmen der Delegation auf die Landräte, Bürgermeister und Oberkreisdirektoren verlagert werden kann, sind wir Freien Demokraten der Auffassung, daß bier ein unübersehbares Stoppzeichen aufgerichtet werden muß. Bei aller Anerkennung der kommunalpolitischen Fachqualifikation muß doch gesagt werden, daß jeder Hauptverwaltungsbeamte von der Sache her völlig überfordert ist, wenn er entscheiden soll, welche Grundrechte in seinem Befugnisbereich eingeschränkt werden könnten.
    Auch wir sind der Meinung, daß im Kriegsfall, also im äußeren Notstand, die Übermittlung und Veröffentlichung von Nachrichten aus Gründen der militärischen Sicherheit unseres Volkes unter Umständen erheblich eingeschränkt werden müssen. Aber, Herr Minister, wir bekennen uns auf der anderen Seite zu dem uneingeschränkten Grundrecht der freien Meinungsäußerung, auch im Bereich der Publikation, auch im Zustand des äußeren Notstandes, und wir sind der festen Überzeugung, damit der Freiheit unseres Volkes den größten Dienst zu erweisen. Ein wahrhaft freiheitlicher Mensch wird sich nämlich immer in ganz besonderem Maße an die Einheit und die Verpflichtung zum Ganzen seines Volkes gebunden fühlen.
    Wir stimmen mit Ihnen überein, Herr Bundesinnenminister, daß der Freiheit des einzelnen die Verpflichtung des einzelnen unabdingbar gegenübersteht. Das wollen wir auch an dieser Stelle eindeutig bestätigen.
    Darüber hinaus müssen wir aber feststellen, daß zu den Grundsätzen, die einer Verfassungsänderung entzogen sind, auch die gewaltenteilende Grundordnung gehört, die Art. 20 des Grundgesetzes statuiert. Herr Kollege Schäfer hat diesen Problemkreis bereits angesprochen. Dadurch sollen Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit unabänderbar gewährleistet sein. Nach unserer Auffassung verstößt der Entwurf des uns vorliegenden Gesetzes gegen diesen Grundsatz, indem er die Rechtsetzungsbefugnis zwar nur im äußersten Falle, aber immerhin der Exekutive überantwortet. Man ist also im Begriff, die Pressefreiheit durch die verhängnisvollen Fehler des Pressenotrechts von 1931 erneut einzuschränken,

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr gut!)

    indem man die Einschränkung der Pressefreiheit Verwaltungsbehörden überantwortet und diese damit zu Richtern in eigener Sache macht.
    Herr Innenminister, auch wir sind bereit, mit Ihnen gemeinsam Gespräche mit dem Deutschen Presserat oder den Vertretern der Presse in der Bundesrepublik zu führen, um ein System der freiwilligen Selbstkontrolle aufzubauen. Das schließt aber nicht aus, daß die Frage der Garantie der Pressefreiheit jetzt erst in diesem Gesetz geregelt werden muß, damit man nicht diese Dinge jetzt so regelt, wie sie im Entwurf stehen, und nachher braucht man natürlich



    Dorn
    keine Zweidrittelmehrheit mehr für die dann erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen.
    Meine Damen und Herren, wir werden um diesen Gesetzentwurf und die Entwürfe der Folgegesetze in den nächsten Monaten noch heftig ringen müssen. Lassen Sie uns aber bei den jetzt beginnenden Ausschußberatungen immer daran denken: die Freiheit kann man nicht organisieren, auch nicht durch noch so gut gemeinte Vorschläge und Verordnungen. Die Freiheit kann man nur erkämpfen, wenn man sie nicht besitzt. Wenn man sie aber besitzt, dann muß man sie mit kühlem Verstand und mit heißem Herzen davor bewahren, so sehr eingeschränkt zu werden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, die Mittagspause jetzt eintreten zu lassen. Wir unterbrechen unsere Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.35 bis 14.32 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leber.