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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dehler 2331 A Abg. Frau Dr. Heuser tritt in den Bundes- tag ein 2331 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . 2331 B Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister . 2331 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 2333 A Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/67); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/760) — Zweite Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 2335 A Beuster (SPD) 2335 C Meis (CDU/CSU) . . . . . . . 2336 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 2338 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 2339 C Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament 2342 B Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/737, IV/839) 2342 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Rase- und Aufenthaltsbeschränkungen usw. b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern usw. (Drucksachen IV/739, IV/ 841) 2342 C Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten; Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen IV/826, IV/843) Bading (SPD) 2342 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/775) — Zweite und dritte Beratung - 2343 C Nächste Sitzung 2343 D Anlagen 2345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2331 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 48. Sitzung Seite 2162 B Zeile 6 statt „Erte" : Ertl; Zeile 7 statt „498": 698; 51. Sitzung Seite 2245A Zeile 16 statt „Sie": sie; Seite 2248 D Zeile 14 statt „erfaßt": erfaßbar; 52. Sitzung Seite 2317 C statt Zeilenfolge „1-2-34-5" : 4-1-2-3-5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauer (Wasserburg) 14.12. Bauknecht 15. 12. Dr. Bechert 14. 12. Benda 14. 12. Birkelbach * 14. 12. Dr. Birrenbach 14.12. Fürst von Bismarck 15. 12. Dr. Dehler 14. 12. Diebäcker 14. 12. Dr. Dittrich 14. 12. Drachsler 14. 12. Dr. Effertz 14. 12. Frau Dr. Elsner * 14. 12. Etzel 14. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Faller 14. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Furler * 14. 12. Gewandt 14. 12. Dr. Gradl 14. 12. Freiherr zu Guttenberg 14. 12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) 14. 12. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 14. 12. Hammersen 14. 12. Hauffe 15. 12. Frau Dr. Hubert 14. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs 14. 12. Jürgensen 15. 12. Kaffka 14. 12. Kemmer 14. 12. Dr. Klein (Berlin) 14. 12. Klinker 14. 12. Kohlberger 14. 12. Dr. Kreyssig * 14. 12. Kriedemann * 14. 12. Kühn (Köln) 15. 12. Leber 14. 12. Lenz (Brühl) * 14. 12. Dr. Löbe 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Löhr * 14. 12. Lücker (München) * 14. 12. Dr. Mälzig 14. 12. Margulies * 14. 12. Mengelkamp 14. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Müller (Remscheid) 14. 12. Murr 14. 12. Opitz 14. 12. Rademacher 15. 12. Frau Renger 14. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 14. 12. Sänger 14. 12. Schlick 14. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 12. Frau Schroeder (Detmold) 14. 12. Seidl (München) 14. 12. Seuffert 14. 12. Dr. Siemer 14. 12. Spitzmüller 14. 12. Stauch 14. 12. Dr. Stecker 14.12. Stephan 15. 12. Dr. Stoltenberg 14. 12. Storch * 14. 12. Frau Strobel * 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Tobaben 14. 12. Urban 14. 12. Verhoeven 14. 12. Frau Vietje 14. 12. Dr. Vogel 14. 12. Wacher 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 14. 12. Weinzierl 14. 12. Frau Welter (Aachen) 14. 12. Wendelborn 14. 12. Werner 14. 12. Dr. Winter 14. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 14. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 8. 1. Günther 13. 1. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Regling zur Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839). Am 7. Dezember 1962, in der 51. Sitzung des Bundestages, wurde dem Finanzausschuß die Drucksache IV/737 betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung am 12. 12. 1962 eingehend mit der Lage der deutschen Seeschiffswerften beschäftigt. Er kam dabei zu der Feststellung, daß die Ausfuhrvergütung nicht nur bei Wasserfahrzeugen neu geregelt werden müsse, sondern schnellstens auch für andere Wirtschaftsgüter erfolgen solle. Das gilt gleichermaßen auch für die Überarbeitung der heutigen steuerlichen Belastung bei der Einfuhr aller Güter. Die Bundes- * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. 2346 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 regierung hat sich zwar seit Monaten mit dem Gesamtproblem beschäftigt, sieht aber im Hinblick auf die dabei erforderlichen Untersuchungen und Verhandlungen in den EWG-Gremien keine Möglichkeit, in Kürze damit zum Abschluß zu kommen. Der Ausschuß äußerte große Bedenken aus dem Gesamtkomplex heraus, wonach für alle Im- und Exportgüter eine Neuregelung dringend erwartet wird, vorweg auf die Wünsche einzelner Branchen einzugehen. Nach Darlegung der derzeitigen Situation bei den Seeschiffswerften ist jedoch für diesen Bereich eine Sofortmaßnahme aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Der Exportanteil der westdeutschen Werften beträgt auf dem zivilen Sektor 80%, bei einzelnen Betrieben bis zu 90 %. Die in aller Welt für die konkurrierenden Seeschiffswerften gewährten Steuererleichterungen, Finanzvergünstigungen bis hin zu direkten Subventionen, haben die deutschen Seeschiffswerften in eine schwierige Lage gebracht, die noch durch die Folgen der DM-Aufwertung verstärkt wurde. Die bedrohliche Wettbewerbssituation in diesem stark exportintensiven Wirtschaftszweig ist nicht auf mangelnde Initiative oder sonstige Produktionsnachteile der deutschen Werften zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die den konkurrierenden ausländischen Werften von deren Regierungen gewährten offenen oder versteckten Wettbewerbsvorteilen. Die Bundesregierung sollte daher, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten; Maßnahmen zur Gewährung einer höheren Ausfuhrvergütung, die der tatsächlichen durchschnittlichen Umsatzsteuer bei Wasserfahrzeugen entspricht, schnellstens durchführen. Der Ausschuß hat sich bei drei Enthaltungen auf die Formulierung gemäß Drucksache IV/839 geeinigt und bittet das Hohe Haus, diesem Ersuchen an die Bundesregierung zuzustimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 50. Sitzung vom 5. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/2) : Hält der Herr Bundesinnenminister es für angebracht, die Jubiläumszuwendung nach § 80 a des Bundesbeamtengesetzes denjenigen Beamten nicht zu gewähren, deren Jubiläum — in Abweichung von den bisherigen Berechnungsgrundsätzen — nunmehr auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Oktober 1961 festgesetzt worden ist? Für Bundesbeamte, die nach bisherigen Bestimmungen eine Jubiläumszuwendung in Geld zu erwarten hatten, kann die zuständige oberste Dienstbehörde nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (BGBl. I S. 363) bis zum 30. September 1966 noch die Dienstzeit nach den bisherigen Berechnungsgrundsätzen zugrunde legen, wenn der Beamte bei Anwendung t der Dienstzeitvorschriften der Verordnung bis zum Erreichen der Altersgrenze keine Jubiläumszuwendung erhalten würde. Für Beamte, die nach bisherigen Bestimmungen nur eine Dankurkunde zu erwarten hatten, ist eine entsprechende Übergangsvorschrift nicht vorgesehen. In diesen Fällen bestand keine Anwartschaft auf eine Geldzuwendung, die hätte gewährt werden können. In Zukunft dürfte sich die Dienstzeitberechnung nach der Verordnung günstiger auswirken als bisherige Berechnungsgrundsätze. Die Härten, die sich für eine Übergangszeit daraus ergeben, daß Jubiläumszuwendungen nach der Jubiläumsverordnung erst ab 1. Oktober 1961 gewährt werden können, waren bei der Beratung der Verordnung bekannt. Es wurde daher zunächst erwogen, Beamten, die schon vor dem 1. Oktober 1961 eine Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren vollendet hatten und in den dauernden Ruhestand treten, ohne eine Geldzuwendung erhalten zu haben, bei ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Jubiläumszuwendung zu gewähren, die sie zuletzt erhalten hätten. Eine solche allgemeine Regelung hat sich jedoch leider nicht erreichen lassen. Es konnten vielmehr, wie eingangs erwähnt, nur bereits bestehende Anwartschaften auf eine Geldzuwendung in gewissem Umfange aufrechterhalten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage XI/2) : Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, bis wann mit der Vorlage eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften, die ursprünglich für die Besatzungsmächte arbeiteten und jetzt für die Stationierungsmächte tätig sind, und dessen Verabschiedung in der Fragestunde vom 19. April 1961 für das Ende der damaligen Legislaturperiode in Aussicht gestellt war, gerechnet werden kann. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung in der dritten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften und für gleichgestellte Betriebe hat gezeigt, daß zwischen der Bundesregierung und den Ländern grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über Voraussetzung und Ausmaß der erforderlichen Ausgleichsregelung bestehen. Da die Materie ides Gesetzes in engem Zusammenhang mit dem Gemeindesteuersystem steht, hat es das Bundesministerium der Finanzen unter diesen Umständen zunächst für zweckmäßig gehalten, die Angelegenheit durch die vorgesehene Sachverständigen-Kommission für die Finanzreform begutachten zu lassen. Da diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufnehmen konnte, wird die Bundesregierung nunmehr prüfen, ob die Arbeiten an dem Gesetzentwurf vorgezogen werden sollen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2347 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794 Frage II) : Wodurch ist es zu entschuldigen, daß in der Rückerstattungssache Otto Ernst Fritsch, Altenstadt (Hessen), Frankfurter Str. 25, gegen Deutsches Reich — Az 377 630 — Zo —, die seit 1953 anhängig ist, bis heute noch keine Entscheidung erging, das Entschädigungsamt Wiesbaden vielmehr 5 Jahre brauchte, um sich schließlich für unzuständig zu erklären und die Sache an die Wiedergutmachungsbehörde in Berlin zu verweisen, die 3 Jahre brauchte, um ihre Unzuständigkeit festzustellen und die Sache vor mehr als 1 Jahr nach München zu verweisen? Im besonderen Auftrag des Herrn Ministers über die bisherige Behandlung der Rückerstattungssache Fritsch teile ich Ihnen folgendes mit: Herr Fritsch hat im Jahre 1953 beim Entschädigungsamt Wiesbaden Entschädigungsansprüche angemeldet. Soweit dabei auch Ansprüche aus der Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände hergeleitet wurden, waren sie wegen der Subsidiarität des Entschädigungsrechts gegenüber dem Rückerstattungsrecht (§ 5 BEG) im Entschädigungsverfahren nicht durchsetzter. Diese Ansprüche konnten seinerzeit aber auch nicht in einem Rückerstattungsverfahren mit Erfolg geltend gemacht werden, weil die Anmeldefristen nach den von den alliierten Militärregierungen für die einzelnen Zonen Westdeutschlands und für Berlin (West) erlassenen Rückerstattungsgesetzen 1953 bereits abgelaufen waren. Die Rechtsgrundlage zur Verfolgung solcher Ansprüche hat vielmehr erst das am 23. Juli 1957 in Kraft getretene Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) gebracht. Gemäß § 30 BRUG ist dann die Sache an die 'Berliner Rückerstattungsorgane verwiesen und — nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit — an die Wiedergutmachungsorgane in München weiterverwiesen worden. Die Oberfinanzdirektion München hat den ihr erst am 19. Februar 1962 zugestellten Anspruch des Herrn Fritsch im Mai 1962 dem Grunde nach anerkannt. Eine Einigung über die Höhe des Anspruches war nicht möglich, weil Herr Fritsch, dessen Interessen im übrigen durch einen Rechtsanwalt wahrgenommen wenden, bisher keine ausreichenden Angaben zur Identifizierung der Gegenstände gemacht hat. Damit fehlt es an der Grundlage für die Bemessung des Schadensersatzbetrages. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen sollen nunmehr von der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht München vorgenommen werden, an die die 'Sache aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 1962 im Einvernehmen mit Herrn Fritsch verwiesen worden ist. Zu etwaigen Verzögerungen, die im Entschädigungsverfahren eingetreten sind, vermag ich nicht Stellung zu nehmen, da das Bundesentschädigungsgesetz von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird. Das Rückerstattungsverfahren hätte m. E. seit langem erledigt werden können, wenn Herr Fritsch die Ansprüche rechtzeitig substantiiert hätte. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage V) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne über die sogenannte Brunnenreihe hinaus? Wie ich bereits in der Fragestunde am 7. Dezember 1961 festgestellt habe, kann wegen des untragbaren Mangels an Übungsmöglichkeiten auf das westlich der Brunnenreihe liegende Gelände des Truppenübungsplatzes Senne nicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit soll bis Ende 1965 das überwiegend im Bundeseigentum befindliche Erweiterungsgebiet freigemacht und der Rest, soweit er nicht bundeseigen ist, erworben werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schwörer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Initiativgesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde am 7. Dezember 1961 dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er wurde vom Plenum am 14. März 1962 an den Finanzausschuß und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß überwiesen.
    Der Finanzausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 10. Mai und 15. November 1962 mit der Vorlage befaßt und sie mit Mehrheit — gegen die Stimmen der Antragsteller — abgelehnt. Die Mehrheit sprach dem Argument der Antragsteller, daß mit steigenden Löhnen auch die Weihnachtsfreibeträge angemessen verbessert werden sollten, eine gewisse Berechtigung nicht ab, hielt aber den vorgeschlagenen Weg nicht für richtig. Im Finanzausschuß sind zusammen mit den Antragstellern Überlegungen im Gange, gerade dem in unselbständiger Arbeit Stehenden steuerliche Verbesserungen bei gleichzeitiger Erleichterung und Vereinfachung der Handhabung zu gewähren.
    Abgesehen von diesen grundsätzlichen steuersystematischen Bedenken stieß der Antrag auch aus haushaltspolitischen Gründen auf Ablehnung. Allein für das Jahr 1962 würde die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages einen Steuerausfall von 330 Millionen DM verursachen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage des Bundes und angesichts der zwischen den Ländern und dem Bund zur Zeit laufenden Verhandlungen über eine Revision des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Mehrheit des Finanzausschusses der Ansicht, daß eine solche Einnahmeminderung im Augenblick nicht vertretbar sei.
    Namens der Mehrheit des Finanzausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Gesetzentwurf abzulehnen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Ich rufe auf: Artikel 1, — Artikel 2, — Artikel 3, — Einleitung und Überschrift. —
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Beuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obschon der auf Drucksache IV/67 eingebrachte Antrag meiner Partei von einer Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt wurde, möchte ich noch einmal zu der Grundsatzfrage Stellung nehmen.
    Es handelt sich bei diesem Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes darum, daß 200 DM von dem Einkommen der Lohnsteuerpflichtigen im Monat Dezember steuerfrei bleiben. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob eine Weihnachsgratifikation gewährt wird oder nicht. Dieser Weihnachtsfreibetrag soll auch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden. Für den Fall, daß mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen, soll der Betrag nur für das erste Beschäftigungsverhältnis absetzbar sein. Nach der bisherigen Regelung sind 100 DM steuerfrei. Unser Antrag beinhaltet praktisch eine Verdoppelung des Freibetrages. Dabei soll die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung unberührt bleiben.
    Meine Damen und Herren, dieses Hohe Haus beschäftigt sich praktisch seit 13 Jahren jährlich neu mit den steuerlichen Auswirkungen eines Freibetrages zu Weihnachten bzw. der Weihnachtsgratifikation. Das ist nicht zufällig. Es dürfte bei allen Parteien des Bundestages Übereinstimmung darin bestehen, daß eine Steuer- und Finanzreform dringend notwendig ist. Wenn zwischenzeitlich eine Neuregelung oder, besser gesagt, eine Anpassung entsprechend den gegebenen Verhältnissen bei der Lohnsteuergesetzgebung erfolgt wäre, hätten wir heute keine Veranlassung, uns mit diesem Sonderantrag zu beschäftigen.
    Es gibt aber größere Bevölkerungsschichten, die infolge der jetzt bestehenden Steuergesetzgebung finanziell schlechter wegkommen als andere. Neben der Gruppe, die von dem sogenannten Mittelstandsbauch in der Steuerprogression härter getroffen wird, sind es insbesondere die Lohn- und Gehaltsempfänger. Bei einem Vergleich der Steigerung der Brutto- und der Nettolohnsumme ergibt sich, daß ein wesentlicher Teil des Zuwachses an Lohn durch mehr Steuern wieder in Fortfall kommt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist logisch! — Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das ist doch der Sinn der Sache!)

    Ich verweise insbesondere auf die Ausführungen meines Kollegen Seuffert bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs am 14. März. Ich kann mich deshalb darauf beschränken, einige allgemeine Feststellungen zu treffen.
    Wenn wir die Steuereinnahmen in ein Verhältnis zum Sozialprodukt setzen, so ergibt sich, daß 22 % des gesamten Sozialprodukts im Jahre 1958 für Steuern aufgewandt werden mußten. Nach dem Finanzbericht für das Jahr 1963 steigt dieser Betrag
    2336 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962
    Beuster
    auf 25,1 %. Anders ausgedrückt: in diesem Zeitraum von fünf Jahren ist eine Steigerung des Anteilsatzes um 14 % erfolgt.
    Nicht unberührt bleiben darf dabei auch, daß das Sozialprodukt von 1960 bis 1963, wieder nach dem Finanzbericht, um 72,3 Milliarden DM wächst. Die Steuermehreinnahmen betragen im gleichen Zeitraum 23,6 Milliarden DM. Anders ausgedrückt: innerhalb von drei Jahren wird ein Drittel der Wachstumsrate des Sozialprodukts für Steuern verwendet. Während das Sozialprodukt also praktisch um 26,6 % stieg, beträgt die Steigerung bei den Steuern 34,5 %.
    Im Jahre 1961 ist die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme gegenüber dem Jahre 1960 um 12,7 % gestiegen; die Belastungen der Arbeitnehmer durch direkte Steuern und durch Beiträge zu öffentlichen Einrichtungen der Sozialversicherung sind im gleichen Zeitraum aber um 17,8 % gestiegen.
    Diese Zahlenbeispiele besagen klar und eindeutig, daß die lohnsteuerliche Belastung wegen der Progression im Steuertarif wesentlich stärker wächst als das Sozialprodukt.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Die Lohnsteuerpflichtigen sind in der Regel nicht an der Progression beteiligt!)

    Hiervon werden die Lohn- und Gehaltsempfänger ganz naturgemäß wesentlich stärker betroffen.
    Bei objektiver Auswertung dieser Zahlen kann man nur zu dem Schluß kommen, daß eine generelle Erhöhung des Freibetrages für alle Lohnsteuerpflichtigen längst überfällig ist. Formal sind zwar Steuererhöhungen nicht erfolgt; in Wirklichkeit haben wir es aber, soweit die Arbeitnehmer in Frage kommen, mit einer schleichenden Steuererhöhung zu tun. In diesem Sinne kann deshalb der Antrag meiner Fraktion als erster Schritt zu einer Neuregelung angesehen werden.
    Wie der Herr Berichterstatter Dr. Schwörer schon ausgeführt hat, schätzt das Finanzministerium den Steuerausfall auf 330 Millionen DM. Man muß dabei natürlich berücksichtigen, daß ein 35%iger Bundesanteil nur einen Betrag von 115,5 Millionen, ein Bundesanteil von 40,5 % 133 Millionen DM als Belastung für den Bund ergibt. Leider gibt es aber keine beweiskräftigen Unterlagen, die eine genaue Berechnung des voraussichtlichen Steuerausfalls möglich machen. Wir selbst sind der Meinung, daß die vom Finanzministerium vorgenommene Schätzung zu hoch ist und sich für den Bund kaum mehr als eine Belastung von ca. 80 bis 90 Millionen DM ergeben dürfte. Hierbei sollte man aber auch nicht übersehen, daß dieser Ausfallbetrag fast restlos in den Konsum wandert und von der anderen Seite her deshalb wieder mit erhöhten Steuereinnahmen gerechnet werden kann.
    In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß der Gesetzentwurf meiner Partei auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale von 636 DM auf 900 DM im Fachausschuß anscheinend wohlwollend behandelt wurde. Erfreulicherweise scheint sich die Einsicht durchzusetzen, daß die jetzige Sonderausgabenpauschale den realen Gegebenheiten nicht mehr gerecht wird. Denn praktisch ist es so, daß diese Pauschale bei einem Bruttoeinkommen von 425 DM schon aufgezehrt wird und jeder Arbeitnehmer, der mehr verdient, die Möglichkeit hätte, über den Lohnsteuerjahresausgleich einen zusätzlichen Betrag zu erhalten. Leider beantragen aber viele Lohnsteuerpflichtige wegen der großen Umstände und wegen ihrer mangelnden Kenntnis einen solchen Lohnsteuerjahresausgleich nicht und schenken dadurch dem Fiskus wesentliche Beträge. Sachverständige schätzen, daß die Arbeitnehmer jährlich
    1 bis 2 Milliarden DM, die an Lohnsteuerjahresausgleich zurückfließen würden, nicht in Anspruch nehmen. Hierzu habe ich eine interessante Zahl. Es ist ja bekannt, daß in Dortmund eine Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler besteht. Sie hat für das Jahr 1961 insgesamt 2498 Anträge bearbeitet. Die Gesamtlohnsumme für diese 2498 Anträge betrug 19 600 000 DM, der einbehaltene Steuerbetrag rund
    2 Millionen DM. Der Erstattungsbetrag belief sich auf 675 500 DM. Anders ausgedrückt: 33,8 % der gezahlten Lohnsteuern wurden auf Grund des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückvergütet.
    Uns geht es darum, den Beschäftigten eine gewisse steuerliche Erleichterung zu verschaffen. Bei der letzten großen Änderung des Lohnsteuergesetzes ging man davon aus, daß 45% aller Lohnsteuerpflichtigen steuerfrei sein sollten. Herr Kollege Dr. Schmidt von der CDU schätzte bei der ersten Beratung die Zahl der Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit seien, auf 5 Millionen. Wenn diese Zahl richtig ist, würde sich ergeben, daß in den letzten Jahren der Anteil der Arbeitnehmer, die von der Steuer befreit sind, von 45 auf 20 % zurückgegangen ist.
    Bei der Beurteilung der Situation sollte auch nicht außer Betracht bleiben, daß die Weihnachtsgratifikationen in den letzten Jahren wesentlich gestiegen sind, und das ist gut. In der letzten Regierungserklärung betonte der Herr Bundeskanzler besonders, daß die menschliche Arbeitskraft unser wichtigstes Gut sei. Geben wir seinen Feststellungen einen sachlichen Inhalt. Betrachten wir diese 100 DM, die in dem Antrag genannt werden, als Anerkennung für gut geleistete Arbeit, als Beihilfe für vermehrte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest.
    Denken Sie aber bitte bei Ihrer Entscheidung auch daran, daß diese Vergünstigung einem Personenkreis zugute kommt, der absolut steuerehrlich ist, der sich aus pünktlichen Steuerzahlern zusammensetzt, die ihre Pflicht gegenüber dem Staat restlos erfüllen.
    Ich bitte Sie deshalb namens meiner Fraktion, unserem Antrag Ihre wohlwollende Unterstützung nicht zu versagen.

    (Beifall bei der SPD.)