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ID0405209300

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    1. Herr: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Deist, Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 2293 A Abg. Engelbrecht-Greve legt sein Mandat nieder. Abg. Klinker tritt als Nachfolger in den Bundestag ein 2293 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2293 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2293 D Rehs (SPD) 2294 B Krüger (CDU/CSU) 2295 D Jaksch (SPD) . . . . . . . . 2295 D Dr. Rutschke (FDP) 2296 A Fragestunde (Drucksachen IV/832, IV/833) Frage des Abg. Ritzel: Umgehung von Vorschriften des Tierschutzgesetzes Schwarz, Bundesminister . . . . . 2296 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2296 D Dr. Schäfer (SPD) 2297 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2297 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Einreise kranker Fremdarbeiter Blank, Bundesminister . . . . . . 2297 C Frage des Abg. Lohmar: Truppenübungsplatz Senne . . . . 2298 A Frage des Abg. Diebäcker: Verweigerung von Landerechten in Nairobi Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2298 A van Delden (CDU/CSU) 2298 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2298 C Frage des Abg. Wächter: Verteuerung der Milchanlieferung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2299 A Frage des Abg. Peiter: Ersatzwohnungen für die Bewohner der „Linder Höhe" beim Flugplatz Wahn 2299 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: „Anzapfen" von Fernsprechleitungen Stücklen, Bundesminister . . . 2299 D Bauer (Würzburg) (SPD) 2299 D Dr. Schäfer (SPD) 2300 A Frage des Abg. Ritzel: Radioaktivität und Trinkmilchversorgung der Kleinkinder Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2300 B Ritzel (SPD) 2300 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 Frage des Abg. Ritzel: Schutz der Trinkwasserversorgung gegen erhöhte Radioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2300 D Frage des Abg. Dr. Nissen: Schutz der Bevölkerung gegen Luftverunreinigung mit Schwefeldioxyd Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2301 A Dr. Nissen (SPD) . . . . . . . 2301 B Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/826) Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 2301 D Dr. Serres (CDU/CSU) 2302 A Keller (FDP) . . . . . . . . 2302 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/793) . . . . . . . . 2303 À Übersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/835) . . . . . 2303 B Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz = 5. RAG) (Drucksache IV/702) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache IV/836) — Zweite Und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 2303 C, 2310 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2304 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 2305 A Stingl (CDU/CSU) . . . 2305 C, 2309 A Frau Korspeter (SPD) 2306 C Spitzmüller (FDP) . . . 2308 A, 2313 D Dr. Schellenberg (SPD) 2308 C, 2310 A, 2313 D Ruf (CDU/CSU) 2312 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 2313 A Antrag betr. Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Abg. Frau Dr. Hubert, Höfler, Frau Dr. Flitz [Wilhelmshaven] u. Gen.) (Drucksache IV/740) Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 2315 C Schütz (CDU/CSU) 2316 B Dürr (FDP) 2317 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil-und Handelssachen (Drucksache IV/570) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/807) — Zweite und dritte Beratung — 2318 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/808) — Zweite und dritte Beratung — 2319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung usw. (Drucksache IV/697); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/823) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2319 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache IV/397); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/827) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2319 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 2320 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2320 C Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 2321 A Dürr (FDP) 2321 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/559 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/829, zu IV/829) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2321 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz) (Drucksache IV/ 822) — Erste Beratung 2322 A Schriftlicher Bericht des Mittelstandsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Kreditversorgung des Mittelstandes (Drucksachen IV/ 192, IV/825) 2322 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 III Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs a) für Großhandelsberufe, b) für Hilfspersonen des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe), c) auf dem Gebiet der Rückversicherung und Retrozession, d) zur Aufhebung aller Verbote oder Behinderungen von Zahlungen für Leistungen, wenn der Dienstleistungsverkehr nur durch Beschränkungen der entsprechenden Zahlungen behindert ist (Drucksachen IV/761, IV/830, zu IV/830) . . . 2322 B Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies u. Gen. betr. intereuropäische Naturparks (Drucksachen IV/586, IV/777) 2322 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Futtergetreidepreise (Drucksachen IV/674, IV/831, zu IV/831) . . . 2322 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Reis (Drucksachen IV/507, IV/778) Margulies (FDP) . . . . . . . . 2323 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2323 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für Rindfleisch sowie für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/ 555, IV/815) 2324 A Schriftlicher Bericht ,des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksachen IV/658, IV/796) 2324 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/688, IV/824) 2324 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fondantmasse, Kekse und Waffeln) (Drucksachen IV/662, IV/811) 2324 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Assoziation: EWG-Griechenland) (Drucksachen IV/729, IV/812) 2324 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für unverarbeiteten Tabak und für Tabakabfälle) (Drucksachen IV/730, IV/813) 2324 D Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten-und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksache IV/810) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Aufbesserung der Leistungen aus Versicherungen, die vor der Währungsreform eingegangen sind (SPD) (Drucksache IV/405) und idem Antrag betr. Gesetz über Ausgleichsbeträge (SPD) (Drucksache IV/654) Seuffert (SPD) . . . . . . 2325 A Nächste Sitzung 2325 C Anlagen 2327 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2293 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid)* 12. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauknecht 15. 12. Bergmann* 12. 12. Birkelbach* 14. 12. Dr. Birrenbach 12. 12. Fürst von Bismarck 15. 12. Burckardt 12. 12. Dr. Burgbacher* 12. 12. Dr. Deist 12. 12.Diebäcker 14. 12. Dr. Effertz 12. 12. Frau Dr. Elsner* 15. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Even (Köln) 13. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 12. Dr. Furler* 14. 12. Gehring 12. 12. Haage (München) 15. 12. Hauffe 15. 12. Hörmann (Freiburg) 12. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 12. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Dr. Klein .(Berlin) 14. 12. Kriedemann* 14. 12. Kühn (Köln) 13. 12. Kurlbaum 12. 12. Lenz (Brühl)* 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Martin 12. 12. Mauk* 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Dr.-Ing. Philipp* 12. 12. Pöhler 12. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 12. 12. Frau Renger 13. 12. Dr. Siemer 12. 12. Stephan 15. 12. Starch* 14. 12. Frau Strobel* 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Verhoeven 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 15. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz -5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: In §5 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 4. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: Der § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1962 Arndgen und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 4 Umdruck 168 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklä- 2328 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 ren, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Dezember 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Soweit bei dem Bundessozialhilfegesetz, den Miet- und Lastenbeihilfen nach dem Gesetz über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für den in Satz 1 genannten Zeitraum sind ferner bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenhilfe sowie der Altershilfe für Landwirte nicht zu berücksichtigen." Bonn, den 12. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 169 Änderungsantrag der Abgeordneten Spitzmüller, Unertl, Dr. Althammer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Drucksachen IV/397, IV/ 827) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 a erhält § 18 Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: „Die zuständige Behörde kann zulassen, daß das Zeugnis auch von einem Arzt, der über die für die Untersuchung notwendigen Einrichtungen verfügt, ausgestellt wird." Bonn, den 12. Dezember 1962 Spitzmüller Unertl Dr. Althammer Weber (Georgenau) Dr. Danz Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Eisenmann Dr. Atzenroth Dr. Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Knorr Krug Weinzierl Werner Stingl Ehnes Hesemann Wieninger Dr. Gleissner Dr. Franz Lermer Lemmrich Sühler Brese Dr. Brenck Hösl Dr. Zimmermann (München) Wagner Böhme (Hildesheim) Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/3) : Welche Gründe bestanden für die Bundesregierung, der im September 1962 in London durchgeführten 10. Pugwash-Konferenz, die von 220 Wissenschaftlern aus 35 Nationen beschickt worden war, keine Grußbotschaft zukommen zu lassen, obwohl sie sich mit Themen wie „Die Stellung des Wissenschaftlers in der Gesellschaft", „Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit", „Wissenschaft zur Unterstützung der Entwicklungsländer" sowie „Wissenschaft und Erziehung" beschäftigte? Die Bundesregierung hat die bisher abgehaltenen Pugwash-Konferenzen mit Interesse verfolgt, jedoch bisher davon abgesehen, ihnen durch Grußbotschaften eine Art offizieller Anerkennung zu geben. Zunächst standen diese Konferenzen unter einem beträchtlichen östlichen Einfluß. Die Bundesregierung hat mit Befriedigung festgestellt, daß seit 1960 in dieser Hinsicht eine Änderung zu verzeichnen ist, hat es aber doch für angezeigt gehalten, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten, ehe sie zum erstenmal und vor manchen anderen Teilnehmerländern eine Grußbotschaft sendet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/5) : Welche Schritte hat die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse des Prozesses Staschinskij bei der verantwortlichen sowjetischen Regierung unternommen, um sicherzustellen, daß fremde Geheimdienste auf deutschem Boden künftig keine planmäßigen Mordtaten verüben? Die Bundesregierung ist sich mit dem gesamten deutschen Volk einig in der Verurteilung der an den ukrainischen Emigrantenführern Bandera und Rebet begangenen Meuchelmorde, die durch den Bundesgerichtshof festgestellt worden sind. Wie das Gerichtsverfahren ergeben hat, ist nicht Staschinskij der eigentliche Verantwortliche, sondern der sowjetische Geheimdienst. Die Frage, welche weiteren Schritte die Bundesregierung in dieser Sache ergreifen wind, kann erst geprüft werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2329 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/3) : Hat die Bundesregierung statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik durchgeführt? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: Statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik konnten von der Bundesregierung nicht durchgeführt werden, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Vereine zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder e. V. Düsseldorf beträgt in der Bundesrepublik die Zahl der spastisch gelähmten Kinder im Alter bis zu 14 Jahren etwa 20 000. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Früherfassung spastisch gelähmter Kinder zu verbessern und Behandlungszentren für spastisch gelähmte Kinder zu errichten bzw. deren Errichtung zu fördern, wie sie in anderen Ländern (beispielsweise Schweden, England, USA) schon längere Zeit bestehen? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: In der Regierungsvorlage für den Entwurf eines Körperbehindertengesetzes war eine weitgehende Meldepflicht vorgesehen, die es ermöglicht hätte, auch spastisch gelähmte Kinder frühzeitig und lückenlos zu erfassen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung ist jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens so abgeschwächt worden, daß eine lükkenlose Erfassung zur Zeit nicht möglich ist. Hieran ist auch bei Übernahme der Vorschriften des Körperbehindertengesetzes in das Bundessozialhilfegesetz nichts geändert worden; die einschlägigen Vorschriften sind im Gegenteil weiter abgeschwächt worden. Ob es angezeigt ist, eine Verpflichtung zur Meldung behinderter Kinder bundesrechtlich festzulegen, wird nicht zuletzt angesichts der in jüngster Zeit beobachteten Häufung von angeborenen Mißbildungen erneut zu prüfen sein. Die Schaffung von Einrichtungen zur Betreuung spastisch gelähmter Kinder obliegt nicht dem Bund. Gleichwohl ist die Bundesregierung seit längerem bemüht, die Bestrebungen in den Ländern, auch für spastisch gelähmte Kinder moderne Einrichtungen in genügender Zahl zu schaffen, in geeigneter Weise zu fördern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage III/1): Wie hoch belaufen sich die Mittel, die der Bund der Stadt München zum Ausbau ihrer Verkehrswege in den Jahren 1960, 1961 und 1962 beigesteuert hat? Der Bund hat der Stadt München in den 3 Jahren 1960, 1961 und 1962 für die Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16 106 900 DM zur Verfügung gestellt. Auf das Jahr 1960 entfallen hiervon 3 135 000 DM; im Jahre 1961 waren es 8 083 700 DM; im Jahre 1962 wurden 4 888 200 DM bereitgestellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm au die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage 111/2): War die Stadt München in der Lage, die in den Jahren 1960, 1961 und 1962 für sie bereitgestellten Bundesmittel für den Ausbau ihrer Verkehrswege zu verbauen? Wie andere Großstädte hatte auch die Stadt München in den zurückliegenden Jahren gewisse Schwierigkeiten, die zur Verfügung stehenden Zuschußmittel zeitgerecht abzurufen. Diese Sachlage erklärt sich nicht zuletzt durch den hohen Schwierigkeitsgrad der Planungsarbeiten, der Freimachung des Baufeldes innerhalb der dicht besiedelten Stadtgebiete und der Baudurchführung selbst. Die von der Stadt in den einzelnen Jahren nicht abgerufenen Haushaltsmittel gingen nicht verloren, sondern wurden ihr im jeweils darauffolgenden Jahre als Ausgaberest wieder zur Verfügung gestellt. Wie die Stadt mitteilt, wird sie in diesem Jahre in der Lage sein, die ihr zur Verfügung stehenden Bundesmittel einschließlich des übertragenen Ausgaberestes aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt rd. 11 Mio DM bis auf einen unerheblichen Rest abrufen zu können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge auf Ausschußüberweisung. Es ist fraglich, in welcher Reihenfolge abgestimmt werden soll. Diese Frage ist bei den knappen Mehrheiten im Hause von Bedeutung, denn bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Das heißt, wenn ich
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2303
    Vizepräsident Dr. Schmid
    erst den Antrag zur Abstimmung stelle, daß der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend sein soll, so ist dieser Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt, und im anderen Falle ist es entsprechend. Wir wollen trotzdem so verfahren.
    Wer dafür ist, daß der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend sein soll, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Da die Ablehnung dieses Antrags eine Ablehnung auch des anderen Antrags logisch nicht ausschließen würde, ist auch über den zweiten Antrag abzustimmen, wonach der Ausschuß für Außenhandelsfragen federführend sein soll. Wer dafür ist, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war eindeutig die Mehrheit; federführend ist der Außenhandelsausschuß. Die beiden anderen sind mitberatend.
    Punkt 3:
    Beratung der Sammelübersicht 12 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/793).
    Niemand wünscht das Wort. — Das Haus stimmt den in der Sammelübersicht enthaltenen Anträgen des Ausschusses zu.
    Punkt 4:
    Beratung der Ubersicht 8 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache
    IV/835) .
    Wird hier ein Bericht erstattet? — Das ist nicht der Fall. Der Ausschuß beantragt, von einer Äußerung zu den in der Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Ist das Haus mit dem Antrag des Ausschusses einverstanden? — Das ist der Fall.
    Punkt 5 ist abgesetzt. Punkt 6:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz —5. RAG) (Drucksache IV/702),
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
    Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache
    IV/836)

    (Erste Beratung 48. Sitzung) Berichterstatter ist der Abgeordnete Biermann.


    (Abg. Biermann: Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    — Sie verweisen auf den Schriftlichen Bericht. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — § 4. — Wer einverstanden ist, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
    § 5! — Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 158 vor.

    (Abg. Stingl: Ist nicht verteilt!)

    — Doch, er ist verteilt; ich habe ihn hier.
    Zur Begründung der Herr Abgeordnete Meyer.
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Wie in jedem Jahre, wenn wir die Frage der Rentenanpassung behandeln, haben wir uns auch in diesem Jahre wieder mit dem Sonderzuschuß zu beschäftigen. Im Bericht lesen wir den Satz, daß die Mehrheit dieses Hauses die Einbeziehung des im Jahre 1957 gewährten Sonderzuschusses deshalb ablehnt, weil dieser Rentenbestandteil, wie es hier heißt, nicht „lohnbezogen" sei. Ich möchte mich deshalb mit dieser Frage grundsätzlich beschäftigen. Es geht hier immerhin um etwas mehr als 2 Millionen betroffene Menschen, die man wohl als Klein- und Kleinstrentner bezeichnen muß. Kann denn nun wirklich unterstellt und exakt bewiesen werden, daß der Sonderzuschuß nicht lohnbezogen ist und daß die im Jahre 1957 erfolgte pauschale Rentenumstellung nach sogenannten Faktoren exakt lohn- und beitragsbezogen durchgeführt wurde?
    Ich möchte mich auf zwei Beispiele beschränken, um zu zeigen, daß dieser Beweis — und wir bitten recht herzlich darum, endlich einmal den Beweis anzutreten — nicht vorhanden ist. Ich nehme das Beispiel zweier Schwestern in Bad Nauheim, die bis zur Rentenreform ungefähr die gleiche Rente — ein eigenartiger Zufall — von 144 DM erhielten. Jetzt erfolgte die pauschale Umstellung. Gerade dieses Beispiel — und es wären mehrere anzuführen
    — ist ein Beweis für die völlige Auseinanderzerrung der Fälle dieser 6,5 Millionen pauschal umgestellten Rentner.
    Wie sieht es hier nun aus? Die eine Rentnerin war nach altem Recht eine sogenannte Frühinvaliditätsrentnerin. Wie Kenner der Materie wissen, waren in den Tabellen für die Frühinvalidität besonders hohe Faktorenwerte angesetzt. Daher betrug diese Rente nach der Umstellung 210 DM. Dagegen wurde die Schwester, die eigenartigerweise auch eine Rente von 144 DM gehabt hatte, Bestandsrentnerin, d. h. sie blieb auf dem Status von 144 DM stehen. Und diese Rentnerin hat mehr an Beiträgen bezahlt als die andere, die als Frühinvaliditätsrentnerin 210 DM Rente erhielt.
    Die beiden, die in einem Haushalt leben, sind jetzt also um 100 DM auseinandergekommen, denn die andere hat ja nur die 21 DM Zuschuß auf die alte Rente bekommen, der nicht mit angepaßt wird, und das ist in jedem Jahr immerhin ein Betrag, der bei 12, 13, 14 DM im Jahre liegt. Wenn
    * siehe Anlage 2
    2304 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962
    Meyer (Wanne-Eickel)

    man das jetzt — vier Anpassungen haben wir hinter uns — zusammenrechnet, kommt man zu dem Ergebnis, daß der Unterschied zwischen diesen beiden ursprünglich gleich liegenden Renten inzwischen 100 DM ausmacht. Sie können doch nicht sagen, daß das damals eine exakte Lohnbezogenheit gewesen ist. Es war ein Regulativ, so möchte ich sagen, nach dem man sich in etwa gerichtet hat. Aber es sind dabei Ungerechtigkeiten und große Verzerrungen herausgekommen.
    Ein anderes Beispiel! Die Witwenrenten werden, wenn der Rentenfall nach 1957 eingetreten ist, zu einem neuen Rentenfall erklärt. Bei der Berechnung wird zunächst die Rente des Verstorbenen nach neuem Recht errechnet. Es werden nicht, wie es doch grundsätzlich 'beischlossen worden war, 60 % der Rente des Verstorbenen gewährt. Vielmehr ist dies bei diesen 6,5 Millionen pauschal umgestellten Renten nicht der Fall. Die Folge davon ist — wir haben sie hier in diesem Hause des öfteren angeprangert —, daß bei ungefähr 80 % der bisher eingetretenen Witwenrentenfälle die Rente nicht 60 % erreicht, sondern höchstens bei 35 oder 40 % der pauschal umgestellten Rente des Verstorbenen liegt. Hier haben Sie also wieder ein sehr interessantes Beispiel, wie es mit der „Lohnbezogenheit" aussieht.
    Wo ist denn nun die richtige Lohnbezogenheit der Rente bei den pauschal umgestellten Renten oder bei den Witwenrenten, die jetzt nur 35 % ausmachen? Man kann also nicht sagen, das sei eine exakt lohnbezogene Umstellung der Renten.
    Mir sind aus meiner Praxis allerdings auch einige Fälle bekannt, in denen die Witwen später mehr Rente bekommen als .die Rentner, deren Rente 1957 pauschal umgestellt worden ist.
    Das ist die Frage, die ich grundsätzlich ansprechen möchte. Wie in jedem Jahre bin ich sehr begierig darauf, nun endlich einmal den Nachweis der Lohnbezogenheit der seinerzeitigen Umstellung von 6,5 Millionen Renten zu bekommen. Dann könnten wir uns damit auseinandersetzen. Wenn Sie aber immer nur lapidar dieses Prinzip als Argument vorbringen, ist das wenig überzeugend.
    Eine andere Betrachtungsform! Ich will jetzt einmal das Grundsätzliche Ihrer Auffassung verlassen. Seinerzeit sind doch für weit über 2 Millionen Menschen — Kleinrentner — Sonderzuschüsse gegeben worden. Sagen Sie uns doch bitte einmal, aus welchem Grunde diese Sonderzuschüsse gewährt wurden. Hatten Sie dabei die Vorstellung, daß es sich um einen echten Teuerungszuschlag handelte, weil die Renten so klein waren, daß man angesichts der gestiegenen Preise einen Ausgleich über einen solchen Teuerungszuschlag oder Sonderzuschlag geben mußte; wir haben ja schon früher Teuerungszulagengesetze in der Rentenversicherung gehabt.

    (Abg. Frau Korspeter: Das war ein Wahlzuschlag!)

    — Ja, es scheint so! Wenn es sich hier aber um einen Teuerungszuschlag handelt, dann können Sie doch nicht sagen: „Dieser Teuerungszuschlag ist nicht mehr existent, dieser Teuerungszuschlag hat keine Bedeutung mehr, die Teuerung ist inzwischen abgebaut worden." Nein, ich muß Ihnen sagen, idaß die Teuerung ganz lustig weitergegangen ist. Wenn Sie also 1957 von diesen Vonstellungen eines Teuerungssonderausgleichs ausgegangen sind, können Sie doch jetzt in diesem Zustand einer verstärkten Teuerung nicht den Sonderzuschlag ausnehmen.
    Ich möchte meine Ausführungen zusammenfassen und feststellen: diesen 2 Millionen Kleinstrentnern ist nicht mit Ihren prinzipiellen Feststellungen geholfen, sondern diesen Rentnern ist nur damit geholfen, daß Sie sich endlich aufraffen und entschließen, auch .den Sonderzuschlag in die Rentenanpassung mit einzubeziehen. Denn nach unserer Auffassung müßten gerade die kleineren Renten stärker angehoben wenden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Kühn!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Meyer hat völlig recht gesagt: in jedem Jahre wieder das gleiche Problem. Nur daß es nicht sehr viel deutlicher dadurch wird, daß wir uns von beiden Seiten immer wieder die gleichen Argumente vorhalten. Wir sollten bei dieser Gelegenheit nicht eine ganze Reihe anderer Fragen mit anschneiden.
    Sie haben die Frage der Berechnung der Witwenrenten angeschnitten. Auch wir meinen, daß da Dinge sind, die untersucht werden müssen. Wir glauben aber nicht, daß das grundsätzlich zur Frage des 21-DM-Sonderzuschusses gehört. Es ist vielmehr ein eigenes Problem. Wir sind in unserer Fraktion jedenfalls dabei, diese Fragen einmal zu untersuchen, damit wir allmählich einen Überblick bekommen. Erst dann kommen wir dazu, alle diese Schwierigkeiten — wie wir es uns vorgenommen haben, Herr Professor Schellenberg — nach Abschluß der großen Arbeiten, die wir im Sozialpolitischen Ausschuß vor uns haben, zu überlegen.

    (Abg. Frau Döhring: Fünf Jahre!)

    — Ja, aber Frau Kollegin Döhring, Sie wissen ja, was der Sozialpolitische Ausschuß inzwischen zu tun gehabt hat und was er noch zu tun hat. Es ist selbstverständlich, daß diese Dinge sehr sorgfältig bearbeitet werden müssen. Herr Professor Schellenberg und die Mitglieder des Ausschusses werden bezeugen, daß wir die Unfallversicherung in einer guten Atmosphäre beraten. Wir sollten uns die Arbeit nicht dadurch erschweren, daß wir jetzt übermäßig viel Probleme hineinpacken.
    Zum Sonderzuschuß ist zu sagen — nur darum dreht es sich doch —: der Sonderzuschuß ist eben kein Bestandteil der Rente, der auf der Lohnbezogenheit aufbaut, sondern es ist in der Tat ein Sonderzuschuß, der seinerzeit all den Rentnern gegeben worden ist, die sonst zu keiner Verbesserung gekommen wären. Das muß man deutlich auseinanderhalten. Konsequenterweise müßte ja bei der inzwischen erfolgten Anpassung der Renten dieser Zuschuß, der gegeben worden ist, schon aufgezehrt
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2305
    Kühn (Hildesheim)

    sein. Dadurch, daß wir ihn ungekürzt bestehenlassen, gestehen wir ohnehin schon eine Sonderleistung zu.

    (Zuruf des Abg. Rohde.)

    — Ja, Herr Kollege Rohde, das ist in der Tat so. Wir sollten daher diese Dinge sorgfältig auseinanderhalten. Wir erweisen uns sonst selbst und auch den Rentnern in bezug auf die Ordnung der Dinge keinen guten Dienst.
    Namens meiner Fraktion bitte ich deshalb, den Antrag abzulehnen.

    (Beifall in der Mitte.)