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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Deist, Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 2293 A Abg. Engelbrecht-Greve legt sein Mandat nieder. Abg. Klinker tritt als Nachfolger in den Bundestag ein 2293 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2293 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2293 D Rehs (SPD) 2294 B Krüger (CDU/CSU) 2295 D Jaksch (SPD) . . . . . . . . 2295 D Dr. Rutschke (FDP) 2296 A Fragestunde (Drucksachen IV/832, IV/833) Frage des Abg. Ritzel: Umgehung von Vorschriften des Tierschutzgesetzes Schwarz, Bundesminister . . . . . 2296 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2296 D Dr. Schäfer (SPD) 2297 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2297 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Einreise kranker Fremdarbeiter Blank, Bundesminister . . . . . . 2297 C Frage des Abg. Lohmar: Truppenübungsplatz Senne . . . . 2298 A Frage des Abg. Diebäcker: Verweigerung von Landerechten in Nairobi Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2298 A van Delden (CDU/CSU) 2298 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2298 C Frage des Abg. Wächter: Verteuerung der Milchanlieferung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2299 A Frage des Abg. Peiter: Ersatzwohnungen für die Bewohner der „Linder Höhe" beim Flugplatz Wahn 2299 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: „Anzapfen" von Fernsprechleitungen Stücklen, Bundesminister . . . 2299 D Bauer (Würzburg) (SPD) 2299 D Dr. Schäfer (SPD) 2300 A Frage des Abg. Ritzel: Radioaktivität und Trinkmilchversorgung der Kleinkinder Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2300 B Ritzel (SPD) 2300 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 Frage des Abg. Ritzel: Schutz der Trinkwasserversorgung gegen erhöhte Radioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2300 D Frage des Abg. Dr. Nissen: Schutz der Bevölkerung gegen Luftverunreinigung mit Schwefeldioxyd Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2301 A Dr. Nissen (SPD) . . . . . . . 2301 B Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/826) Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 2301 D Dr. Serres (CDU/CSU) 2302 A Keller (FDP) . . . . . . . . 2302 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/793) . . . . . . . . 2303 À Übersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/835) . . . . . 2303 B Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz = 5. RAG) (Drucksache IV/702) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache IV/836) — Zweite Und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 2303 C, 2310 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2304 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 2305 A Stingl (CDU/CSU) . . . 2305 C, 2309 A Frau Korspeter (SPD) 2306 C Spitzmüller (FDP) . . . 2308 A, 2313 D Dr. Schellenberg (SPD) 2308 C, 2310 A, 2313 D Ruf (CDU/CSU) 2312 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 2313 A Antrag betr. Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Abg. Frau Dr. Hubert, Höfler, Frau Dr. Flitz [Wilhelmshaven] u. Gen.) (Drucksache IV/740) Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 2315 C Schütz (CDU/CSU) 2316 B Dürr (FDP) 2317 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil-und Handelssachen (Drucksache IV/570) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/807) — Zweite und dritte Beratung — 2318 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/808) — Zweite und dritte Beratung — 2319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung usw. (Drucksache IV/697); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/823) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2319 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache IV/397); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/827) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2319 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 2320 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2320 C Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 2321 A Dürr (FDP) 2321 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/559 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/829, zu IV/829) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2321 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz) (Drucksache IV/ 822) — Erste Beratung 2322 A Schriftlicher Bericht des Mittelstandsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Kreditversorgung des Mittelstandes (Drucksachen IV/ 192, IV/825) 2322 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 III Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs a) für Großhandelsberufe, b) für Hilfspersonen des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe), c) auf dem Gebiet der Rückversicherung und Retrozession, d) zur Aufhebung aller Verbote oder Behinderungen von Zahlungen für Leistungen, wenn der Dienstleistungsverkehr nur durch Beschränkungen der entsprechenden Zahlungen behindert ist (Drucksachen IV/761, IV/830, zu IV/830) . . . 2322 B Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies u. Gen. betr. intereuropäische Naturparks (Drucksachen IV/586, IV/777) 2322 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Futtergetreidepreise (Drucksachen IV/674, IV/831, zu IV/831) . . . 2322 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Reis (Drucksachen IV/507, IV/778) Margulies (FDP) . . . . . . . . 2323 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2323 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für Rindfleisch sowie für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/ 555, IV/815) 2324 A Schriftlicher Bericht ,des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksachen IV/658, IV/796) 2324 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/688, IV/824) 2324 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fondantmasse, Kekse und Waffeln) (Drucksachen IV/662, IV/811) 2324 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Assoziation: EWG-Griechenland) (Drucksachen IV/729, IV/812) 2324 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für unverarbeiteten Tabak und für Tabakabfälle) (Drucksachen IV/730, IV/813) 2324 D Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten-und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksache IV/810) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Aufbesserung der Leistungen aus Versicherungen, die vor der Währungsreform eingegangen sind (SPD) (Drucksache IV/405) und idem Antrag betr. Gesetz über Ausgleichsbeträge (SPD) (Drucksache IV/654) Seuffert (SPD) . . . . . . 2325 A Nächste Sitzung 2325 C Anlagen 2327 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2293 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid)* 12. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauknecht 15. 12. Bergmann* 12. 12. Birkelbach* 14. 12. Dr. Birrenbach 12. 12. Fürst von Bismarck 15. 12. Burckardt 12. 12. Dr. Burgbacher* 12. 12. Dr. Deist 12. 12.Diebäcker 14. 12. Dr. Effertz 12. 12. Frau Dr. Elsner* 15. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Even (Köln) 13. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 12. Dr. Furler* 14. 12. Gehring 12. 12. Haage (München) 15. 12. Hauffe 15. 12. Hörmann (Freiburg) 12. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 12. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Dr. Klein .(Berlin) 14. 12. Kriedemann* 14. 12. Kühn (Köln) 13. 12. Kurlbaum 12. 12. Lenz (Brühl)* 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Martin 12. 12. Mauk* 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Dr.-Ing. Philipp* 12. 12. Pöhler 12. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 12. 12. Frau Renger 13. 12. Dr. Siemer 12. 12. Stephan 15. 12. Starch* 14. 12. Frau Strobel* 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Verhoeven 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 15. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz -5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: In §5 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 4. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: Der § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1962 Arndgen und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 4 Umdruck 168 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklä- 2328 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 ren, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Dezember 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Soweit bei dem Bundessozialhilfegesetz, den Miet- und Lastenbeihilfen nach dem Gesetz über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für den in Satz 1 genannten Zeitraum sind ferner bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenhilfe sowie der Altershilfe für Landwirte nicht zu berücksichtigen." Bonn, den 12. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 169 Änderungsantrag der Abgeordneten Spitzmüller, Unertl, Dr. Althammer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Drucksachen IV/397, IV/ 827) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 a erhält § 18 Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: „Die zuständige Behörde kann zulassen, daß das Zeugnis auch von einem Arzt, der über die für die Untersuchung notwendigen Einrichtungen verfügt, ausgestellt wird." Bonn, den 12. Dezember 1962 Spitzmüller Unertl Dr. Althammer Weber (Georgenau) Dr. Danz Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Eisenmann Dr. Atzenroth Dr. Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Knorr Krug Weinzierl Werner Stingl Ehnes Hesemann Wieninger Dr. Gleissner Dr. Franz Lermer Lemmrich Sühler Brese Dr. Brenck Hösl Dr. Zimmermann (München) Wagner Böhme (Hildesheim) Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/3) : Welche Gründe bestanden für die Bundesregierung, der im September 1962 in London durchgeführten 10. Pugwash-Konferenz, die von 220 Wissenschaftlern aus 35 Nationen beschickt worden war, keine Grußbotschaft zukommen zu lassen, obwohl sie sich mit Themen wie „Die Stellung des Wissenschaftlers in der Gesellschaft", „Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit", „Wissenschaft zur Unterstützung der Entwicklungsländer" sowie „Wissenschaft und Erziehung" beschäftigte? Die Bundesregierung hat die bisher abgehaltenen Pugwash-Konferenzen mit Interesse verfolgt, jedoch bisher davon abgesehen, ihnen durch Grußbotschaften eine Art offizieller Anerkennung zu geben. Zunächst standen diese Konferenzen unter einem beträchtlichen östlichen Einfluß. Die Bundesregierung hat mit Befriedigung festgestellt, daß seit 1960 in dieser Hinsicht eine Änderung zu verzeichnen ist, hat es aber doch für angezeigt gehalten, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten, ehe sie zum erstenmal und vor manchen anderen Teilnehmerländern eine Grußbotschaft sendet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/5) : Welche Schritte hat die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse des Prozesses Staschinskij bei der verantwortlichen sowjetischen Regierung unternommen, um sicherzustellen, daß fremde Geheimdienste auf deutschem Boden künftig keine planmäßigen Mordtaten verüben? Die Bundesregierung ist sich mit dem gesamten deutschen Volk einig in der Verurteilung der an den ukrainischen Emigrantenführern Bandera und Rebet begangenen Meuchelmorde, die durch den Bundesgerichtshof festgestellt worden sind. Wie das Gerichtsverfahren ergeben hat, ist nicht Staschinskij der eigentliche Verantwortliche, sondern der sowjetische Geheimdienst. Die Frage, welche weiteren Schritte die Bundesregierung in dieser Sache ergreifen wind, kann erst geprüft werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2329 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/3) : Hat die Bundesregierung statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik durchgeführt? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: Statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik konnten von der Bundesregierung nicht durchgeführt werden, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Vereine zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder e. V. Düsseldorf beträgt in der Bundesrepublik die Zahl der spastisch gelähmten Kinder im Alter bis zu 14 Jahren etwa 20 000. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Früherfassung spastisch gelähmter Kinder zu verbessern und Behandlungszentren für spastisch gelähmte Kinder zu errichten bzw. deren Errichtung zu fördern, wie sie in anderen Ländern (beispielsweise Schweden, England, USA) schon längere Zeit bestehen? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: In der Regierungsvorlage für den Entwurf eines Körperbehindertengesetzes war eine weitgehende Meldepflicht vorgesehen, die es ermöglicht hätte, auch spastisch gelähmte Kinder frühzeitig und lückenlos zu erfassen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung ist jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens so abgeschwächt worden, daß eine lükkenlose Erfassung zur Zeit nicht möglich ist. Hieran ist auch bei Übernahme der Vorschriften des Körperbehindertengesetzes in das Bundessozialhilfegesetz nichts geändert worden; die einschlägigen Vorschriften sind im Gegenteil weiter abgeschwächt worden. Ob es angezeigt ist, eine Verpflichtung zur Meldung behinderter Kinder bundesrechtlich festzulegen, wird nicht zuletzt angesichts der in jüngster Zeit beobachteten Häufung von angeborenen Mißbildungen erneut zu prüfen sein. Die Schaffung von Einrichtungen zur Betreuung spastisch gelähmter Kinder obliegt nicht dem Bund. Gleichwohl ist die Bundesregierung seit längerem bemüht, die Bestrebungen in den Ländern, auch für spastisch gelähmte Kinder moderne Einrichtungen in genügender Zahl zu schaffen, in geeigneter Weise zu fördern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage III/1): Wie hoch belaufen sich die Mittel, die der Bund der Stadt München zum Ausbau ihrer Verkehrswege in den Jahren 1960, 1961 und 1962 beigesteuert hat? Der Bund hat der Stadt München in den 3 Jahren 1960, 1961 und 1962 für die Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16 106 900 DM zur Verfügung gestellt. Auf das Jahr 1960 entfallen hiervon 3 135 000 DM; im Jahre 1961 waren es 8 083 700 DM; im Jahre 1962 wurden 4 888 200 DM bereitgestellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm au die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage 111/2): War die Stadt München in der Lage, die in den Jahren 1960, 1961 und 1962 für sie bereitgestellten Bundesmittel für den Ausbau ihrer Verkehrswege zu verbauen? Wie andere Großstädte hatte auch die Stadt München in den zurückliegenden Jahren gewisse Schwierigkeiten, die zur Verfügung stehenden Zuschußmittel zeitgerecht abzurufen. Diese Sachlage erklärt sich nicht zuletzt durch den hohen Schwierigkeitsgrad der Planungsarbeiten, der Freimachung des Baufeldes innerhalb der dicht besiedelten Stadtgebiete und der Baudurchführung selbst. Die von der Stadt in den einzelnen Jahren nicht abgerufenen Haushaltsmittel gingen nicht verloren, sondern wurden ihr im jeweils darauffolgenden Jahre als Ausgaberest wieder zur Verfügung gestellt. Wie die Stadt mitteilt, wird sie in diesem Jahre in der Lage sein, die ihr zur Verfügung stehenden Bundesmittel einschließlich des übertragenen Ausgaberestes aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt rd. 11 Mio DM bis auf einen unerheblichen Rest abrufen zu können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich der Erklärung, die der Kollege Krüger abgegeben hat, anschließen. Auch die Kreise in meiner Fraktion, die sich mit den Fragen des Lastenausgleichs eingehend beschäftigt haben, sind der Meinung, daß die Entscheidung der Frage des Stichtags und damit die Entscheidung über die 16. Novelle nicht weiter hinausgeschoben werden kann. Wir bitten daher, den Antrag der SPD anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen? — Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag ist, die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes auf die Tagesordnung zu setzen, gebe das Handzeichen. — Meine Damen und Herren, es ist nicht deutlich festzustellen, wie die Mehrheitsverhältnisse sind. Ich bitte abzustimmen durch Erheben von den Sitzen. Wer dafür ist, erhebe sich von seinem Sitz. — Wer ist dagegen? — Es ist keine Einmütigkeit festzustellen. Wir müssen durch Hammelsprung entscheiden. — Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Abgegeben wurden insgesamt 389 Stimmen. 8 Mitglieder des Hauses haben sich der Stimme enthalten; mit Ja haben 190, mit Nein 191 gestimmt.

(Große Unruhe und Heiterkeit.) Damit ist der Antrag abgelehnt.

Damit, meine Damen und Herren, treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 auf:
Fragestunde (Drucksachen IV/832, IV/833).
Wir kommen zunächst zu ,der Frage — des Abgeordneten Ritzel — aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Abstellung der vielfachen Beschwerden über die Umgehung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes vom 18. August 1961 zu tun?

(Anhaltende Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, ich bitte doch, Privatgespräche draußen führen zu wollen. — Bitte, Herr Minister!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf die Frage des Herrn
    Kollegen Ritzel wie folgt beantworten. In den mir vorliegenden Beschwerden wird Klage ,darüber geführt, daß nach Italien Pferde als Nutz- und Zuchtpferde ausgeführt und dort geschlachtet würden. Auf Grund der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften ist die Ausfuhr nur von Schlachtpferden, nicht aber von Nutz- und Zuchtpferden verboten. Die Ausfuhr von Schlachtpferden kann daher nur im Wege der Ausnahmeerlaubnis erfolgen. Für die Ausfuhr von Schlachtpferden nach Italien wird eine Ausnahmeerlaubnis nicht erteilt. Nach italienischen Bestimmungen dürfen Pferde nach Italien nur eingeführt werden, wenn sie von einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind. Zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses werden die Pferde von einem beamteten Tierarzt untersucht. Bei dieser Untersuchung wird auch gleichzeitig geprüft, ob die Pferde für den in den Begleitpapieren angegebenen Zweck verwendungsfähig sind. Trifft diese Voraussetzung zu, dann kann nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtpferden nach Italien nicht unterbunden werden. Nachforschungen anzustellen, ob die Pferde in Italien auch zu dem angegebenen Zweck verwendet werden, ist mir nicht möglich, da deutsche Behörden nicht befugt sind, in Italien derartige Ermittlungen durchzuführen.
    Sollte der Nachweis erbracht werden, daß bei der Ausfuhr von Pferden nach Italien gegen das Ausfuhrverbot von Schlachtpferden verstoßen worden ist, wird es Aufgabe der zuständigen Landesbehörden sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.