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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1962 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/786, IV/814) Frage des Abg. Bazille: Überbrückungszulage an Kriegsopfer Blank, Bundesminister 2239 B Fragen der Abg. Dr. Jungmann und Frau Dr. Hubert: Bundesgesundheitsrat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2239 C, D Frage des Abg. Dürr: Zollboote auf dem Bodensee Qualen, Staatssekretär 2239 D Frage des Abg. Metzger: Gesetz über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften . . . 2240 B Frage des Abg. Ritzel: Einkommens- und Vermögensmillionäre Qualen, Staatssekretär 2240 B, 2241 A, B Ritzel (SPD) . . . . 2240 D, 2241 A, B Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Bayerisches Gesetz über den Verkehr mit Bier Qualen, Staatssekretär 2241 C, D, 2242 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2241 D Frage des Abg. Drachsler: Verkehrserschließung der Grenzland- und Randgebiete Bayerns Dr.' Seiermann, Staatssekretär . . 2242 B, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2242 C Frage 'des Abg. Drachsler: Ausbau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2242 C, D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2242 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Autounfälle auf der Autobahn Karlsruhe—Bruchsal Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2243 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 2243 A Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Leitplanken auf den Grünstreifen der Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2243 B, D, 2244 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2243 C Ritzel (SPD) 2243 D Dr. Bieringer (CDU/CSU) 2244 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Frage des Abg. Wittrock: Gutachten betr. internationaler Rechtshilfeverkehr Dr. Krone, Bundesminister . 2244 B, C, D Wittrock (SPD) . . . . . . 2244 B, C Dr. Mommer (SPD) 2244 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2244 D Frage des Abg. Fritsch: Autobahn Regensburg–Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär 2245 A, B, C Fritsch (SPD) 2245 B Frage des Abg. Ritzel: Versicherung von Fluggästen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2245 C, 2246 A, B, C Ritzel (SPD) 2246 A Börner (SPD) 2246 B Fragen des Abg. Dröscher: Verbeamtung der Angestellten des Flugsicherungsdienstes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2246 C, D, 2247 A, B, C, D 2248 A Dröscher (SPD) . . . . 2246 D, 2247 D, 2248 A Dr. Schäfer (SPD) 2247 A Börner (SPD) . . . . . 2247 B, 2248 A Frage des Abg. Ritzel: Langsamfahren auf den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär 2248 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 2248 C, D Frage des Abg. Müller-Emmert: Gutachten betr. Saar-Pfalz-Kanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2249 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . 2249 A, B Kulawig (SPD) . . . . . . 2249 B, C Frage des Abg: Bading: Schmale Bahnsteige und Zuggeschwindigkeit Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2249 C, D, 2250 A Bading (SPD) 2249 D, 2250 A Frage des Abg. Hammersen: Planungen für das Wasserstraßennetz Dr. Seiermann, Staatssekretär 2250 A, B, C, D Hammersen (FDP) 2250 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 2250 C Fragen des Abg. Folger: Betriebsgebäude der Bundespost in Rosenheim . . . . . . . . . . 2250 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Mithören im Telefonverkehr Stücklen, Bundesminister . . . . 2251 A Fragen des Abg. Dr. Zimmermann (München) : Südosteuropa-Gesellschaft Dr. Schröder, Bundesminister . . 2251 B, C Lemmrich (CDU/CSU) 2251 B Frage des Abg. Dr. Menzel: 10. Pugwash-Konferenz in London . • . 2251 C Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Internationale Verhandlungen und Wiedervereinigung Dr. Schröder, Bundesminister 2251 D, 2252 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 2251 D, 2252 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/407 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/770) — Zweite und dritte Bera- tung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2252 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2253 C, 2255 D, 2256 D, 2259 C Dr. Imle (FDP) 2254 C Katzer (CDU/CSU) 2255 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 2256 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2258 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2258 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) '2259 A, 2260 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/556) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/780) — Zweite und dritte Beratung — 2260 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 usw. (Truppenzollgesetz 1962) (Drucksache IV/695) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/758) —Zweite und dritte Beratung — 2261 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/699) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/784, zu IV/784) — Zweite und dritte Beratung — Schoettle (SPD) 2261 B Ritzel (SPD) 2261 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/612) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/767) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2263 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/768) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2263 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur Ergänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache IV/419) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/746) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2263 C Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses über den Antrag betr. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksachen IV/543, IV/769) . . . 2263 D Entwurf eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/785) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2264 B, 2268 A, 2269 A Scheppmann (CDU/CSU) . 2265 D, 2280 D, 2281 C Dr. Nissen (SPD) 2266 C Behrendt (SPD) . . . . 2267 C, 2278 C Porten (CDU/CSU) .' 2268 C Franzen (CDU/CSU) . . 2268 D, 2269 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2269 D Dr. Besold (CDU/CSU) 2270 A Braun (SPD) 2230 B Stingl (CDU/CSU) 2275 C Liehr (SPD) 2276 B Hussong (SPD) 2276 D Diebäcker (CDU/CSU) 2278 A Dr. Danz (FDP) 2281 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (Drucksache IV/711) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/747) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2282 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1961 mit der Italienischen Republik über die Regelung gewisser vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Fragen (Drucksache IV/433) ; Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/772, IV/759) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2282 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 6. März 1959 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/434) ; Berichte des Haushalts- und des Auswärtig. Ausschusses (Drucksachen IV/ 773, IV/663) — Zweite und dritte Beratung — 2282 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 mit der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger usw. (Drucksache IV/438) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtig. Ausschusses (Drucksache IV/ 776) — Zweite und dritte Beratung — . 2282 D Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/64) — Erste Beratung — . . . . 2283 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Artzinger, Stein, Dr. Dichgangs u. Gen.) (Drucksache IV/564) — Erste Beratung — 2283 B Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuergesetz) (Abg. Dr. Luda, Dr. Artzinger, Burgemeister, van Delden, Illerhaus, Müller-Hermann u. Gen.) (Drucksache IV/660) — Erste Beratung — . . . 2283 B Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Etzel, Dr. Schmidt [Wuppertal], Brand, Wacher, Dr. Imle und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/661 [neu]) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2283 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug (SPD) (Drucksache IV/691 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2283 D Antrag betr. Umsatzsteuerbefreiung für freie Berufe und Handelsvertreter (FDP) (Drucksache IV/168) . . . . . . . . 2283 D Antrag betr. Umsatzbesteuerung von Leistungen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/736) 2284 A Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/737) 2284 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/651) — Erste Beratung — . . . . . 2284 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG (Abg. Wilhelm, Gottesleben, Dr. Schneider [Saarbrücken], Kulawig, Draeger, Ruland, Hussong, Klein [Saarbrücken], Baldauf u. Gen.) (Drucksache IV/744) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2284 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 2284 B Übersicht über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/754) 2284 C Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für einen Verordnungsentwurf über die Aussetzung der Anwendung von Artikel 85 EWGV betr. Beförderungen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, eine Stellungnahme der Kommission in Form eines Verordnungsentwurfs zur Aussetzung der Anwendung der Artikel 85 bis 94 EWGV auf die Seeschiffahrt und Luftfahrt (Drucksachen IV/665, IV/756) 2284 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksachen IV/133 [neu], IV/714) . . . 2284 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Hutier-Kaserne in Darmstadt (Drucksachen IV/620, IV/787) . . . 2284 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Loddenheide (Drucksachen IV/621, IV/788) 2285 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Fahrtruppenschule in Hannover (Drucksachen IV/622, IV/789) . 2285 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Schack-Kaserne in Hannover (Drucksachen IV/626, IV/790) . 2285 C Antrag betr. erweitertes juristisches Aktionsprogramm des Europarates (Abg. Dr. Süsterhenn, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/753) 2285 C Nächste Sitzung 2285 D Anlagen 2287 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2239 51. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 7. 12. Frau Albertz 15. 12. Altmaier * 7. 12. Dr. Arndt (Berlin) 7. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Dr. Atzenroth 7. 12. Bauer (Würzburg) * 7. 12. Bauknecht 15. 12. Bausch 7. 12. Berkhan* 7. 12. Fürst von Bismarck* 7. 12. Blachstein* 7. 12. Dr. Böhm (Frankfurt) 7. 12. Dr. h. c. Brauer * 7. 12. Frau Brauksiepe 7. 12. Dr. Deist 7. 12. Dr. Dittrich 7. 12. Dr. Dörinkel 7. 12. Ehnes 7. 12. Ehren 7. 12. Erler * 7. 12. Even (Köln) 7. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 7. 12. Gerns* 7. 12. Günther 7. 12. Haage (München) 15. 12. Haase (Kellinghusen) 7. 12, Hauffe 15. 12. Dr. Heck 7. 12. Häfler * 7. 12. Dr. Hoven 7. 12. Frau Dr. Hubert* 7. 12. Dr. Huys 7. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs* 7. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Kalbitzer 7. 12. Dr. Kempfler 7. 12. Killat 7. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 7. 1:2. Dr. Kopf * 7. 12. Dr. Kreyssig 7. 12. Kühn (Köln) * 7. 12. Kurlbaum 7. 12. Leber 7. 12. Lenze (Attendorn) * 7. 12. Lermer * 7. 12. Lohmar 7. 12. Margulies 7. 12. Mauk 7. 12. Frau Dr. Maxsein* 7. 12. Metzger ** 7. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 7. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Opitz 7. 12. Paul* 7. 12. Dr. Pflaumbaum 7. 12. Frau Dr. Probst** 7. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 7. 12. Frau Dr. Rehling * 7. 12. Frau Renger * 7. 12. Ruland 7. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Schneider (Hamburg) 7. 12. Seibert 7. 12. Seidl (München) * 7. 12. Dr. Serres * 7. 12. Seuffert ' 7. 12. Stephan 15..12. Dr. Stoltenberg 7. 12. Strohmayr 7. 12. Dr. Süstérhenn * 7. 12. Urban 7. ,12. Verhoeven 7. 12. Frau Vietje 8. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 7. 12. Weinklamm 7. 12. Wendelborn 7. 12. Wienand* 7. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Dr. Zimmer * 7. 12. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Kurlbaum für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug (Drucksache IV/691 [neu]). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat das heute in seiner Aktualität von niemandem mehr bestrittene Problem einer Umsatzsteuer-Systemreform als erste der Bundestagsfraktionen schon im Jahre 1956 mit ihrem Antrage Drucksache 2234 betr. Ums atzsteuersystem aufgegriffen. In der Begründung dieses Antrags in der 149. Sitzung am B. Juni 1956 wunden von unserer Seite bereits folgende drei entscheidende Argumente für die Notwendigkeit einer Umsatzsteuer-Systemreform in den Vordergrund gestellt: 1. Unser geltendes kumulatives Umsatzsteuerrecht begünstigt einseitig in unserer Wirtschaft die Angliederung vor- und nachgeordneter Produktionsoder Handelsstufen entweder durch Ausbau bisher vorhandener Unternehmen oder durch Verschmelzung bisher selbständiger Unternehmen oder durch 2288 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Abschluß von Organschaftsverträgen. Diese einseitige steuerliche Begünstigung für mehrstufige Unternehmen stellt eine akute Gefahr für die in der Regel kleinen oder mittleren selbständigen, nur einstufigen Unternehmen dar. Ihre Existenz kann langfristig dadurch gefährdet werden, daß sie von konkurrierenden mehrstufigen steuerbegünstigten Unternehmen unterboten und daher vom Markt verdräng\ werden oder sie müssen sich, wenn sie sich vom Markt nicht verdrängen lassen wollen, mit geringeren Gewinnspannen abfinden als die steuerbegünstigten mehrstufigen Konkurrenzunternehmen. Aber auch dann, wenn sie sich weiter auf dem Markte behaupten können, sind sie infolge ihrer geringen Gewinnspanne finanziell geschwächt und in ihrer Entwicklung behindert. 2. Unser geltendes kumulatives Umsatzsteuersystem behindert eine optimale Arbeitsteilung in unserer Volkswirtschaft und die Herausbildung von leistungsfähigen spezialisierten Zulieferer-Industrien. Es ist daher ein ernstes Hindernis für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Wege der Spezialisierung. 3. Das geltende kumulative Umsatzsteuersystem macht eine richtige umsatzsteuerliche Ent- oder Belastung beim Grenzübergang unmöglich. Das bedeutet, daß nach der Bundesrepublik eingeführte Waren nicht einwandfrei ebenso hoch mit Umsatzsteuer belastet sind wie die in der Bundesrepublik hergestellten konkurrierenden Erzeugnisse. Ebenso wenig ist es unter dem geltenden Umsatzsteuerrecht möglich, die in der Bundesrepublik hergestellten Waren beim Export entsprechend ihrer individuellen umsatzsteuerlichen Belastung völlig von der Umsatzsteuer zu entlasten. Schon im Jahre 1956 befand sich die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Anliegen und mit der Begründung ihres Anliegens in voller Übereinstimmung mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium von 1953 zur Steuerreform. In seinem damaligen Gutachten sagte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium sehr richtig von der Umsatzsteuer: „Die Umsatzsteuer soll eine allgemeine Verbrauchsteuer, nicht aber eine nach den Verhältnissen der steuerpflichtigen Unternehmer ausgestaltete Betriebssteuer sein." Abschließend empfiehlt der wissenschaftliche Beirat schon 1953 den Übergang zu einer nicht kumulativen Allphasen-Umsatzsteuer, d. h., zu einer alle Wirtschaftszweige erfassenden Mehrwertsteuer. Der Antrag der SPD-Fraktion vom März 1956 führte allerdings dann erst im Dezember 1958 zur Vorlage einer Denkschrift der Bundesregierung über die Umsatzbesteuerung. Man muß anerkennen, daß in dieser Denkschrift vom Jahre 1958 mindestens der Versuch einer sachlichen und umfassenden Behandlung des Problems einer Umsatzsteuerreform unternommen worden ist, im Gegensatz zur Denkschrift der Bundesregierung, Drucksache 1924 vom Dezember 1955 betr. Überprüfung des Umsatzsteuerrechts, in der noch der primitive Versuch unternommen wurde, die heute unbestrittene konzentrationsfördernde Wirkung des geltenden Umsatzsteuerrechts zu bagatellisieren. Allerdings hat die Bundesregierung weder in der Denkschrift von 1958 noch später irgendeinen verbindlichen Vorschlag zur Umsatzsteuer-Systemreform gemacht. Das ist auch deshalb ein bedenkliches Versäumnis, weil inzwischen die EWG-Kommission in ihrer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. die Umsatzsteuer den Vorschlag gemacht hat, daß alle Mitgliedstaaten, die bisher ein kumulatives Umsatzsteuersystem besitzen, also auch die Bundesrepublik, bis zum Beginn des Jahres 1967 zu einem nichtkumulativen Umsatzsteuersystem übergehen sollen. Diese Entschädigung der EWG-Kommission ist keineswegs überraschend gekommen, vielmehr mußte sie aufgrund verschiedener in den letzten Monaten veröffentlichter Gutachten erwartet werden. Die EWG-Kommission hat sich zu diesem Vorschlag nicht nur aus den gewichtigen Gründen entschlossen, die den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium schon 1953 zur Empfehlung einer Mehrwertsteuer bewogen haben und die die SPD-Bundestagsfraktion im Jahre 1956 zur Einbringung ihres Antrages veranlaßt haben, sondern nunmehr ist auch klar geworden, daß der grenzüberschreitende Warenverkehr nur dann von allen jetzigen Zoll- und Steuerformalitäten innerhalb des EWG-Raumes befreit werden kann, wenn mindestens gleichzeitig mit dem Fortfall der Zölle auch alle Partnerländer den Übergang zu einer Mehrwertsteuer vollzogen haben. Der notwendige Wechsel im System der Umsatzsteuer wirft aber erhebliche Probleme auf, die kurzfristig nicht bewältigt werden können. Vielmehr muß der Übergang auf das sorgfältigste vorbereitet werden. Auch gerade bezüglich der Vorbereitungen dieses Überganges müssen der Bundesregierung schwere Vorwürfe gemacht werden. Noch im Mai d. J. hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 (Drucksache IV/420) vorgelegt, bezüglich dessen sie im Finanzausschuß des Bundestages das Geständnis ablegen mußte, daß die von ihr noch im Jahre 1962 vorgeschlagene Umsatzsteuerstatistik keine ausreichende statistische Grundlage weder für die Festlegung des Steuersatzes einer Mehrwertsteuer noch für die Abschätzung der Auswirkungen des Systemwechsels auf die einzelnen Wirtschaftszweige bietet. Wir wissen aus den Berechnungen, die eines der größten wirtschaftswissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik zur Ermittlung des Steuersatzes für unserer Mehrwertsteuer-Gesetzentwurf angestellt hat, daß heute wegen der Mängel der laufenden Umsatzsteuerstatistik noch immer auf die alten genaueren statistischen Ziffern von 1954 zurückgegriffen werden muß. Die Gedankenlosigkeit des Bundesfinanzministeriums hat also den Bundestag aus Gründen, die noch der Aufklärung bedürfen, hier in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht. Um insbesondere aus dieser Schwierigkeit so schnell wie möglich wieder herauszukommen, hat sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion entschlossen, den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2289 der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug vorzulegen. Seine schnelle Annahme würde es gerade noch gestatten, alle die Daten noch rechtzeitig zu erhalten, die für die Ausarbeitung eines endgültigen Mehrwertsteuer-Gesetzentwurfs und seine rechtzeitige parlamentarische Erledigung notwendig sind. Wir sind uns bewußt, daß Einzelheiten unseres Gesetzentwurfs noch einer eingehenden Beratung in den Fachausschüssen bedürfen. Da jedoch die Bundesregierung sich bisher der dringenden Aufgabe versagt hat, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, blieb diese Aufgabe den Fraktionen überlassen. Wir begrüßen es, daß sich in der CDU/CSU-Fraktion eine Gruppe von Abgeordneten gefunden hat, die mit der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion der Meinung ist, daß mit einer parlamentarischen Beratung des notwendigen Umsatzsteuer-Systemwechsels unter keinen Umständen mehr gewartet werden kann. Wir hoffen auch immer noch auf die Unterstützung wenigstens eines Teiles der FDP- Bundestagsfraktion, insbesondere des amtierenden Bundesfinanzministers, der noch im Juni 1961 in der 163. Sitzung des Bundestages die damals alleinige Regierungsfraktion als Abgeordneter dafür verantwortlich gemacht hat, daß noch kein UmsatzsteuerReform-Vorschlag der Bundesregierung vorläge. Leider hat sich dann der bisherige Bundesfinanzminister in seiner Etatrede vom 7. November d. J. darauf beschränkt, von der Notwendigkeit einer wettbewerbsneutralen Umsatzsteuer ohne steuerlichen Anreiz zur Konzentration zu sprechen und den Bundestag damit zu vertrösten, gelegentlich der Beantwortung der schon im Juni d. J. eingereichten Großen Anfrage meiner Fraktion auf dieses Problem im einzelnen einzugehen. Die Beantwortung unserer Großen Anfrage ist dann leider auf Wunsch des Herrn Bundesfinanzministers immer wieder hinausgeschoben worden, so daß uns bis heute auch die Absichten der Bundesregierung unbekannt geblieben sind. Auf die Einzelheiten des von uns vorgeschlagenen Mehrwertsteuer-Gesetzes möchte ich nur in groben Zügen eingehen. Wir haben uns entschlossen, dem Vorumsatzabzug den Vorzug zu geben, weil wir befürchten, daß durch die bekannte Nachholwirkung beim Vorsteuerabzug z. B. die derzeitige Umsatzsteuerfreiheit der Landwirtschaft weitgehend illusorisch werden würde. Wir werden aber die Frage Vorumsatzabzug oder Vorsteuerabzug zu keiner Glaubensfrage machen, sondern sind dafür, daß diese Frage in ihren einzelnen Auswirkungen in den Fachausschüssen geklärt wird. Eine günstige Nebenwirkung unseres Vorschlages ist aber, daß eine sofortige Steuererklärung noch für das Jahr 1962, selbstverständlich nur auf der Grundlage des Vorumsatzabzuges, durchführbar ist. Bei der Einführung des Wahlrechtes bis zu 240 000 DM Jahresumsatz im § 18 unseres Gesetzentwurfes haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, daß alle kleinen und mittleren Steuerzahler mit Sicherheit davor geschützt werden sollten, eine höhere Steuer als bisher zu zahlen, und daß sie auch die Möglichkeit haben sollten, nach dem Steuersystem weiter besteuert zu werden, an das sie sich in langen Jahren gewöhnt haben. Bei den Befreiungen und bei den Begünstigungen durch einen ermäßigten Steuersatz haben wir uns die Zurückhaltung auferlegt, die notwendig war, damit der allgemeine Steuersatz nach den uns vorgelegten Berechnungen nicht höher als 10 % angesetzt werden muß. Aber auch hier sind wir der Meinung, daß Einzelheiten noch gründlich gemeinsam in den Fachausschüssen beraten werden sollten. Wir hoffen, daß die Mehrheit dieses Hauses sich zu einer schnellen Behandlung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes entschließt. Von dem schnellen Fortschritt unserer Arbeit an einer Systemreform wird es abhängen, ob der Deutsche Bundestag gezwungen sein wird, seine unbefriedigende Flickarbeiten am bisherigen Umsatzsteuersystem fortzusetzen oder nicht, die zu einer ständigen weiteren Verkomplizierung des geltenden Rechtes führen müssen. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß über die schon im Jahre 1957 eingereichte Verfassungsbeschwerde des Verbandes der weiterverarbeitenden Industrie in Lüdenscheid gegen das deutsche Umsatzsteuergesetz auch nach über fünf Jahren immer noch nicht entschieden worden ist; gewiß ein Zustand, der jedem guten Demokraten Sorge machen muß. Auch muß damit gerechnet werden, daß die jetzt versuchten Verbesserungen der umsatzsteuerlichen Be- und Entlastungen beim Grenzübergang im Rahmen des geltenden Umsatzsteuergesetzes zu neuen berechtigten Beanstandungen wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes führen werden. Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfes — federführend — an den Finanzausschuß und — mitberatend — an den Wirtschaftsausschuß und Mittelstandsausschuß und bitten nochmals um eine baldige Beratung und Verabschiedung in diesen Ausschüssen. Anlage 3 Umdruck 157 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/407 [neu], IV/770). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 8 Abs. 1 folgende Fassung: „ (1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt vorbehaltlich des Absatzes 2 für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 1962 abgeschlossen worden sind." Bonn, den 4. Dezember 1962 Dr. von Brentano und Fraktion 2290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Anlage 4 Umdruck 160 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Frau Welter (Aachen), Kühn (Hildesheim), Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hauser, Dr. Czaja, Dr. Süsterhenn, Bausch und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/407 [neu], IV/770). Der Bundestag wolle beschließen: In .Artikel 1 Nr. 1 erhält § 2 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Prämiensparer oder haben die Ehegatten Kinder im Sinne des Absatzes 1, so erhöhen sich die Höchstbeträge bei ein oder zwei Kindern um 60 Deutsche Mark, drei bis fünf Kindern um 160 Deutsche Mark, mehr als fünf Kindern um 240 Deutsche Mark." Bonn, den 4. Dezember 1962 Dr. Althammer Frau Welter (Aachen) Kühn (Hildesheim) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Hauser Dr. Czaja Dr. Süsterhenn Bausch Adorno Dr. Aigner Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Balkenhol Berberich Biechele Dr. Bieringer Frau Dr. Bleyler von Bodelschwingh Frau Brauksiepe Bühler Deringer Frau Engländer Dr. Even (Düsseldorf) Even (Köln) Dr. Franz Franzen Frau Geisendörfer Dr. Götz Gottesleben Dr. h. c. Güde Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Dr. Hahn (Heidelberg) Harnischfeger Dr. Heck Heix Hilbert Höher Holkenbrink Frau Jacobi (Marl) Dr. Jaeger Josten Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler Frau Klee Knobloch Krug Kuntscher Lang (München) Leicht Lenz (Brühl) Leonhard Leukert Dr. Lahr Maier (Mannheim) Maucher Memmel Menke Mick Frau Dr. Pannhoff Dr.-Ing. Philipp Porten Rollmann Rommerskirchen Ruf Frau Schroeder (Detmold) Schütz Seidl (München) Dr. Sinn Spies Stingl Stooß Sühler Teriete Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Vogt Wagner Weinzierl Winkelheide Dr. Winter Wieninger Dr. Wuermeling Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 161 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die Tarifpartner auf, bei künftigen Tarifverhandlungen vor weiteren Arbeitszeitverkürzungen einen längeren Mindesturlaub anzustreben. Bonn, den 6. Dezember 1962 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 3 werden die Worte „persönliche Gründe" durch die Worte „in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1962 Scheppmann Franzen Varelmann Porten Diebäcker Hesemann Lang (München) Müller (Remscheid) Schneider (Hamburg) Frau Schroeder (Detmold) Storch Anlage 7 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 erhält Absatz 1 folgende Fassung: "(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 18 Werktage; maßgebend ist der Beginn des Kalenderjahres. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2291 2. In § 4 wird das Wort „ununterbrochenem" gestrichen. 3. In § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 4. § 15 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) In Kraft bleiben ferner 1. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung von Urlaub in Berlin vom 24. April 1952 (GVBl. S. 297) in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Urlaubsgesetzes vom (GVBl. S.... ); 2. die im Saarland geltenden Vorschriften über den Urlaub von Arbeitnehmern im Alter vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr." Bonn, den 6. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage IV). Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, nachdem die Neu- und Erweiterungsbauten des Post- und Telegrafenamtes Saarlouis abgeschlossen sind, auch den im Gebäude der alten Kommandantur untergebrachten Teil des Amtes — unter Erhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Fassade des Bauwerkes — baulich zu erneuern? Ein den derzeitigen Erfordernissen des Post- und Fernmeldewesens entsprechender Umbau des Gebäudes der alten Kommandantur ist mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten verbunden, weil sich das Gebäude in einem schlechten Bauzustand befindet und unter Denkmalschutz steht. Der Denkmalpfleger prüft zur Zeit, ob der Denkmalschutz des Gebäudes aufrechterhalten bleiben soll. Von der Entscheidung dieser Frage wird abhängen, ob und auf welche Weise das Gebäude baulich erneuert wird. Mit freundlichen Grüßen Stücklen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Hussong


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, den letzten Teil unseres Änderungsantrages zu begründen.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2277
    Hussong
    Unserem Antrag liegt folgender Tatbestand zugrunde. Bereits im Jahre 1947 ist im Saarland das Mindesturlaubsgesetz eingeführt worden. Nach diesem Gesetz erhalten die Arbeitnehmer und Lehrlinge wie auch in anderen Ländern grundsätzlich einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Um jedoch bei Vollendung des 18. Lebensjahres den Sprung von 24 Tagen Urlaubsanspruch nach dem Arbeitsschutzgesetz auf die Hälfte, nämlich 12 Tage, zu verhindern, bestimmt das saarländische Urlaubsgesetz, daß Arbeitnehmer von 18 bis 21 Jahren einen Anspruch von 18 Tagen Jahresurlaub haben. Diese Regelung dürfte der allgemeinen ärztlichen Erkenntnis entsprechen, daß im 18. Lebensjahr kein Einschnitt in der Entwicklung des jungen Menschen erfolgt und daß die körperliche Entwicklung vor dem 21. Lebensjahr nicht abgeschlossen ist. Wir bedauern es deshalb auch, daß die Mehrheit dieses Hauses, wenn sie schon nicht bereit war, einen generellen Anspruch von 18 Urlaubstagen anzuerkennen, wie er im Entwurf der SPD gefordert war, nicht wenigstens für die jugendlichen Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 21 Jahren einem Urlaubsanspruch von 18 Tagen zugestimmt hat.
    Das saarländische Urlaubsgesetz weicht in weiteren zwei Bestimmungen hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs von den entsprechenden Regelungen der übrigen Ländergesetze ab: Erstens wird bestimmt, daß sich die Urlaubsdauer bei einer Beschäftigungszeit von je fünf Jahren bei dem gleichen Arbeitgeber um einen Tag bis zur Höchstdauer von 18 Tagen erhöht. Zweitens erhält jede im Arbeitsverhältnis stehende Frau pro Kind für jedes Beschäftigungsjahr einen Zusatzurlaub von zwei Tagen, wenn das Kind unter 15 Jahre alt ist und sich im Haushalt der Mutter befindet.
    Hinsichtlich des letzten Punktes gehen die gesammelten Erfahrungen dahin, daß von diesem Recht nur in begrenztem Umfang Gebrauch gemacht worden ist. Mit aus diesem Grunde, aber auch — und das sei besonders betont — aus der Bereitschaft, an der Schaffung einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung des Bundesurlaubsrechtes mitzuwirken, haben wir die Aufnahme der saarländischen Regelung in dieses Gesetz nicht gefordert.
    Die Frage der Gewährung von Zusatzurlaub bei längerer Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und von Zusatzurlaub für Arbeitnehmer, die unter erschwerenden Arbeitsbedingungen zu arbeiten haben, ist im Ausschuß ausführlich behandelt worden. Die im ursprünglichen Entwurf der CDU/CSU enthaltene Bestimmung, die vorsah, bei einer fünfjährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen anzuerkennen, ist von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses nicht mehr in den Entwurf aufgenommen worden. Um auch bei dieser Teilfrage zu einer Rechtsvereinheitlichung zu kommen, haben wir hier ebenfalls davon abgesehen, eine Sonderregelung fü das Saarland im Rahmen dieses Gesetzes zu fordern. Es kann insoweit auch unterstellt werden, daß sich hier wegen des Interesses an der Schaffung einer betrieblichen Stammarbeiterschaft entsprechende tarifvertragliche oder einzelarbeitsvertragliche Regelungen finden lassen.
    Ich möchte ein Wort zu den Hinweisen sagen, die in der Diskussion zur Begründung der Nichtaufnahme einer Besitzstandsklausel für die an der Saar beschäftigten Arbeitnehmer von 18 bis 21 Jahren vorgebracht worden sind. Dabei ist darauf hingewiesen worden, daß der Urlaubsanspruch auf 18 Tage tarifvertraglich geregelt werden könne. Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen. Es gibt an der Saar wie überall eine große Anzahl von Tarifverträgen. Wir haben ja auch einige Erfahrungen bei der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes in den Bund gesammelt. Ich glaube, es ist irreal, anzunehmen, daß die Tarifverträge, die durch langwierige Verhandlungen abgeschlossen werden mußten, jetzt nur zu dem Zweck aufgekündigt werden sollen, für die Jugendlichen von 18 bis 21 Jahren nun einen Zusatzurlaub von 3 Tagen in neuen längeren Verhandlungen festzusetzen.
    Selbst wenn man unter diesen Voraussetzungen zu tariflichen Regelungen — wenn auch unter erschwerenden Umständen—kommen sollte, verbleibt immer noch der Rechtsanspruch vieler junger Menschen, für die tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen und für die ein Urlaubsanspruch deshalb auch nicht gesichert ist. Der Hinweis auf entsprechende Abmachungen im Einzelarbeitsvertrag vermag nicht zu überzeugen. Bei der engen individuellen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Bereich kann ein solcher vertraglicher Abschluß doch sicherlich nur unter erschwerenden Umständen erfolgen. Die im Ausschuß vorgetragene Hoffnung, daß die Arbeitgeber im Hinblick auf die fünfzehnjährige gesetzliche Regelung den 18- bis 21jährigen Arbeitnehmern weiterhin freiwillig 18 Tage statt der nunmehr gesetzlich fixierten 15 Tage Urlaub gewähren werden, ist sicherlich nur ein Wunschdenken. Das wird in einigen Fällen vielleicht so sein, in der Mehrheit der Fälle wird diese soziale und gesundheitsfürsorgliche Haltung sicherlich nicht bestehen.
    Meine Damen und Herren, bei dieser Sach- und Rechtslage werden künftighin im Saarland die Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 21 Jahren keine 18 Tage Urlaub mehr, sondern nur noch 15 Tage Mindesturlaub erhalten. 15 ahre lang ist das saarländische Urlaubsgesetz ohne Erschwernisse praktiziert worden, sogar in den letzten drei Jahren, in denen sich die saarländische Arbeitgeberschaft mit der bundesrepublikanischen Konkurrenz messen mußte. Ich will auch hier anerkennen, daß es von der Seite der Arbeitgeber in der Frage der Gewährung von drei Tagen Mehrurlaub für diesen jungen Personenkreis keinerlei Schwierigkeiten gegeben hat. Es wäre angesichts dieser Tatbestände für die betroffenen jungen Menschen an der Saar unverständlich, wenn ihnen ausgerechnet von diesem Hohen Hause und in dieser Stunde ein Recht genommen würde, das ihnen im Jahre 1947 von der französischen Besatzungsmacht zugestanden worden ist.
    Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, wird auch der Bundeshaushalt um keinen Pfennig mehr belastet. Es wird auch, obwohl es hier so oft betont worden ist, keinerlei Rechtsverwirrung entstehen. Die saarländischen Gewerkschaften, die Parteien, die Regie-
    2278 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962
    Hussong
    rung — die so zusammengesetzt ist wie die Regierung hier — und das Parlament an der Saar stehen hinter unserem Antrag. Der saarländische Landtag hat in dieser Woche einstimmig die Regierung beauftragt, im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu beantragen, wenn den jungen Menschen von 18 bis 21 Jahren nicht der Urlaubsanspruch von 18 Tagen im Jahr belassen wird.
    Darf ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal rückblickend an die Freizeitregelung erinnern, die für die Jugendlichen im Friseurhandwerk in den letzten Monaten hier getroffen worden ist. Auch damals haben Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, unseren Anträgen nicht zugestimmt. Erst als der Bundesrat seine Entscheidung genau im Sinne unserer Anträge getroffen hatte, ist auch Ihre Zustimmung damals erfolgt. Soll das bei diesem Gesetz genauso geschehen?
    Ich darf Sie deshalb recht herzlich bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Diebäcker:

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Diebäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den soeben begründeten Antrag abzulehnen. Natürlich kann das Gesetz für einen bestimmten, eng umgrenzten Personenkreis in bezug auf die Urlaubsdauer eine Verschlechterung bedeuten. Gewiß ist das möglich, nämlich dann, wenn nicht auf Grund eines Tarifvertrages ohnehin schon ein höherer Urlaub als 15 Tage festgelegt ist. Ich meine aber, man muß das Gesetz in seiner Gesamtheit sehen. Insgesamt bringt es doch ganz erhebliche Verbesserungen. Man kann hier nicht mit der sogenannten Rosinentheorie arbeiten. Wer den Kuchen will, muß den ganzen Kuchen wollen und kann nicht nur die Rosinen herauspicken.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es ist doch folgendes 2u berücksichtigen. Neben den 18 bis 21jährigen im Saargebiet, die vielleicht unter den Voraussetzungen, die ich eben genannt habe, hinsichtlich der Urlaubsdauer gewisse Nachteile hinnehmen müssen, steht der große Kreis derjenigen, die über 35 Jahre alt sind und einen längeren Urlaub erhalten werden. Das ist doch auch zu sehen!
    Und schließlich: Warum wollen wir überhaupt ein Bundesurlaubsgesetz? Doch auch, um die zahlreichen Vorschriften auf diesem Gebiete, insbesondere die Vorschriften in den Ländern, zu vereinheitlichen. Ich kann mich hier auf das beziehen, was der Kollege Stingl eben schon über Berlin gesagt hat, und bitte Sie nochmals, diesen Antrag abzulehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)