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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1962 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/786, IV/814) Frage des Abg. Bazille: Überbrückungszulage an Kriegsopfer Blank, Bundesminister 2239 B Fragen der Abg. Dr. Jungmann und Frau Dr. Hubert: Bundesgesundheitsrat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2239 C, D Frage des Abg. Dürr: Zollboote auf dem Bodensee Qualen, Staatssekretär 2239 D Frage des Abg. Metzger: Gesetz über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften . . . 2240 B Frage des Abg. Ritzel: Einkommens- und Vermögensmillionäre Qualen, Staatssekretär 2240 B, 2241 A, B Ritzel (SPD) . . . . 2240 D, 2241 A, B Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Bayerisches Gesetz über den Verkehr mit Bier Qualen, Staatssekretär 2241 C, D, 2242 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2241 D Frage des Abg. Drachsler: Verkehrserschließung der Grenzland- und Randgebiete Bayerns Dr.' Seiermann, Staatssekretär . . 2242 B, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2242 C Frage 'des Abg. Drachsler: Ausbau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2242 C, D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2242 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Autounfälle auf der Autobahn Karlsruhe—Bruchsal Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2243 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 2243 A Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Leitplanken auf den Grünstreifen der Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2243 B, D, 2244 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2243 C Ritzel (SPD) 2243 D Dr. Bieringer (CDU/CSU) 2244 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Frage des Abg. Wittrock: Gutachten betr. internationaler Rechtshilfeverkehr Dr. Krone, Bundesminister . 2244 B, C, D Wittrock (SPD) . . . . . . 2244 B, C Dr. Mommer (SPD) 2244 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2244 D Frage des Abg. Fritsch: Autobahn Regensburg–Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär 2245 A, B, C Fritsch (SPD) 2245 B Frage des Abg. Ritzel: Versicherung von Fluggästen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2245 C, 2246 A, B, C Ritzel (SPD) 2246 A Börner (SPD) 2246 B Fragen des Abg. Dröscher: Verbeamtung der Angestellten des Flugsicherungsdienstes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2246 C, D, 2247 A, B, C, D 2248 A Dröscher (SPD) . . . . 2246 D, 2247 D, 2248 A Dr. Schäfer (SPD) 2247 A Börner (SPD) . . . . . 2247 B, 2248 A Frage des Abg. Ritzel: Langsamfahren auf den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär 2248 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 2248 C, D Frage des Abg. Müller-Emmert: Gutachten betr. Saar-Pfalz-Kanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2249 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . 2249 A, B Kulawig (SPD) . . . . . . 2249 B, C Frage des Abg: Bading: Schmale Bahnsteige und Zuggeschwindigkeit Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2249 C, D, 2250 A Bading (SPD) 2249 D, 2250 A Frage des Abg. Hammersen: Planungen für das Wasserstraßennetz Dr. Seiermann, Staatssekretär 2250 A, B, C, D Hammersen (FDP) 2250 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 2250 C Fragen des Abg. Folger: Betriebsgebäude der Bundespost in Rosenheim . . . . . . . . . . 2250 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Mithören im Telefonverkehr Stücklen, Bundesminister . . . . 2251 A Fragen des Abg. Dr. Zimmermann (München) : Südosteuropa-Gesellschaft Dr. Schröder, Bundesminister . . 2251 B, C Lemmrich (CDU/CSU) 2251 B Frage des Abg. Dr. Menzel: 10. Pugwash-Konferenz in London . • . 2251 C Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Internationale Verhandlungen und Wiedervereinigung Dr. Schröder, Bundesminister 2251 D, 2252 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 2251 D, 2252 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/407 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/770) — Zweite und dritte Bera- tung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2252 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2253 C, 2255 D, 2256 D, 2259 C Dr. Imle (FDP) 2254 C Katzer (CDU/CSU) 2255 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 2256 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2258 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2258 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) '2259 A, 2260 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/556) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/780) — Zweite und dritte Beratung — 2260 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 usw. (Truppenzollgesetz 1962) (Drucksache IV/695) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/758) —Zweite und dritte Beratung — 2261 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/699) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/784, zu IV/784) — Zweite und dritte Beratung — Schoettle (SPD) 2261 B Ritzel (SPD) 2261 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/612) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/767) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2263 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/768) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2263 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur Ergänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache IV/419) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/746) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2263 C Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses über den Antrag betr. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksachen IV/543, IV/769) . . . 2263 D Entwurf eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/785) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2264 B, 2268 A, 2269 A Scheppmann (CDU/CSU) . 2265 D, 2280 D, 2281 C Dr. Nissen (SPD) 2266 C Behrendt (SPD) . . . . 2267 C, 2278 C Porten (CDU/CSU) .' 2268 C Franzen (CDU/CSU) . . 2268 D, 2269 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2269 D Dr. Besold (CDU/CSU) 2270 A Braun (SPD) 2230 B Stingl (CDU/CSU) 2275 C Liehr (SPD) 2276 B Hussong (SPD) 2276 D Diebäcker (CDU/CSU) 2278 A Dr. Danz (FDP) 2281 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (Drucksache IV/711) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/747) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2282 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1961 mit der Italienischen Republik über die Regelung gewisser vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Fragen (Drucksache IV/433) ; Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/772, IV/759) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2282 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 6. März 1959 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/434) ; Berichte des Haushalts- und des Auswärtig. Ausschusses (Drucksachen IV/ 773, IV/663) — Zweite und dritte Beratung — 2282 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 mit der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger usw. (Drucksache IV/438) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtig. Ausschusses (Drucksache IV/ 776) — Zweite und dritte Beratung — . 2282 D Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/64) — Erste Beratung — . . . . 2283 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Artzinger, Stein, Dr. Dichgangs u. Gen.) (Drucksache IV/564) — Erste Beratung — 2283 B Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuergesetz) (Abg. Dr. Luda, Dr. Artzinger, Burgemeister, van Delden, Illerhaus, Müller-Hermann u. Gen.) (Drucksache IV/660) — Erste Beratung — . . . 2283 B Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Etzel, Dr. Schmidt [Wuppertal], Brand, Wacher, Dr. Imle und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/661 [neu]) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2283 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug (SPD) (Drucksache IV/691 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2283 D Antrag betr. Umsatzsteuerbefreiung für freie Berufe und Handelsvertreter (FDP) (Drucksache IV/168) . . . . . . . . 2283 D Antrag betr. Umsatzbesteuerung von Leistungen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/736) 2284 A Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/737) 2284 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/651) — Erste Beratung — . . . . . 2284 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG (Abg. Wilhelm, Gottesleben, Dr. Schneider [Saarbrücken], Kulawig, Draeger, Ruland, Hussong, Klein [Saarbrücken], Baldauf u. Gen.) (Drucksache IV/744) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2284 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache IV/749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 2284 B Übersicht über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/754) 2284 C Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für einen Verordnungsentwurf über die Aussetzung der Anwendung von Artikel 85 EWGV betr. Beförderungen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, eine Stellungnahme der Kommission in Form eines Verordnungsentwurfs zur Aussetzung der Anwendung der Artikel 85 bis 94 EWGV auf die Seeschiffahrt und Luftfahrt (Drucksachen IV/665, IV/756) 2284 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksachen IV/133 [neu], IV/714) . . . 2284 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Hutier-Kaserne in Darmstadt (Drucksachen IV/620, IV/787) . . . 2284 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Loddenheide (Drucksachen IV/621, IV/788) 2285 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Fahrtruppenschule in Hannover (Drucksachen IV/622, IV/789) . 2285 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Schack-Kaserne in Hannover (Drucksachen IV/626, IV/790) . 2285 C Antrag betr. erweitertes juristisches Aktionsprogramm des Europarates (Abg. Dr. Süsterhenn, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/753) 2285 C Nächste Sitzung 2285 D Anlagen 2287 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2239 51. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 7. 12. Frau Albertz 15. 12. Altmaier * 7. 12. Dr. Arndt (Berlin) 7. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Dr. Atzenroth 7. 12. Bauer (Würzburg) * 7. 12. Bauknecht 15. 12. Bausch 7. 12. Berkhan* 7. 12. Fürst von Bismarck* 7. 12. Blachstein* 7. 12. Dr. Böhm (Frankfurt) 7. 12. Dr. h. c. Brauer * 7. 12. Frau Brauksiepe 7. 12. Dr. Deist 7. 12. Dr. Dittrich 7. 12. Dr. Dörinkel 7. 12. Ehnes 7. 12. Ehren 7. 12. Erler * 7. 12. Even (Köln) 7. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 7. 12. Gerns* 7. 12. Günther 7. 12. Haage (München) 15. 12. Haase (Kellinghusen) 7. 12, Hauffe 15. 12. Dr. Heck 7. 12. Häfler * 7. 12. Dr. Hoven 7. 12. Frau Dr. Hubert* 7. 12. Dr. Huys 7. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs* 7. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Kalbitzer 7. 12. Dr. Kempfler 7. 12. Killat 7. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 7. 1:2. Dr. Kopf * 7. 12. Dr. Kreyssig 7. 12. Kühn (Köln) * 7. 12. Kurlbaum 7. 12. Leber 7. 12. Lenze (Attendorn) * 7. 12. Lermer * 7. 12. Lohmar 7. 12. Margulies 7. 12. Mauk 7. 12. Frau Dr. Maxsein* 7. 12. Metzger ** 7. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 7. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Opitz 7. 12. Paul* 7. 12. Dr. Pflaumbaum 7. 12. Frau Dr. Probst** 7. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 7. 12. Frau Dr. Rehling * 7. 12. Frau Renger * 7. 12. Ruland 7. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Schneider (Hamburg) 7. 12. Seibert 7. 12. Seidl (München) * 7. 12. Dr. Serres * 7. 12. Seuffert ' 7. 12. Stephan 15..12. Dr. Stoltenberg 7. 12. Strohmayr 7. 12. Dr. Süstérhenn * 7. 12. Urban 7. ,12. Verhoeven 7. 12. Frau Vietje 8. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 7. 12. Weinklamm 7. 12. Wendelborn 7. 12. Wienand* 7. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Dr. Zimmer * 7. 12. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Kurlbaum für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug (Drucksache IV/691 [neu]). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat das heute in seiner Aktualität von niemandem mehr bestrittene Problem einer Umsatzsteuer-Systemreform als erste der Bundestagsfraktionen schon im Jahre 1956 mit ihrem Antrage Drucksache 2234 betr. Ums atzsteuersystem aufgegriffen. In der Begründung dieses Antrags in der 149. Sitzung am B. Juni 1956 wunden von unserer Seite bereits folgende drei entscheidende Argumente für die Notwendigkeit einer Umsatzsteuer-Systemreform in den Vordergrund gestellt: 1. Unser geltendes kumulatives Umsatzsteuerrecht begünstigt einseitig in unserer Wirtschaft die Angliederung vor- und nachgeordneter Produktionsoder Handelsstufen entweder durch Ausbau bisher vorhandener Unternehmen oder durch Verschmelzung bisher selbständiger Unternehmen oder durch 2288 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Abschluß von Organschaftsverträgen. Diese einseitige steuerliche Begünstigung für mehrstufige Unternehmen stellt eine akute Gefahr für die in der Regel kleinen oder mittleren selbständigen, nur einstufigen Unternehmen dar. Ihre Existenz kann langfristig dadurch gefährdet werden, daß sie von konkurrierenden mehrstufigen steuerbegünstigten Unternehmen unterboten und daher vom Markt verdräng\ werden oder sie müssen sich, wenn sie sich vom Markt nicht verdrängen lassen wollen, mit geringeren Gewinnspannen abfinden als die steuerbegünstigten mehrstufigen Konkurrenzunternehmen. Aber auch dann, wenn sie sich weiter auf dem Markte behaupten können, sind sie infolge ihrer geringen Gewinnspanne finanziell geschwächt und in ihrer Entwicklung behindert. 2. Unser geltendes kumulatives Umsatzsteuersystem behindert eine optimale Arbeitsteilung in unserer Volkswirtschaft und die Herausbildung von leistungsfähigen spezialisierten Zulieferer-Industrien. Es ist daher ein ernstes Hindernis für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Wege der Spezialisierung. 3. Das geltende kumulative Umsatzsteuersystem macht eine richtige umsatzsteuerliche Ent- oder Belastung beim Grenzübergang unmöglich. Das bedeutet, daß nach der Bundesrepublik eingeführte Waren nicht einwandfrei ebenso hoch mit Umsatzsteuer belastet sind wie die in der Bundesrepublik hergestellten konkurrierenden Erzeugnisse. Ebenso wenig ist es unter dem geltenden Umsatzsteuerrecht möglich, die in der Bundesrepublik hergestellten Waren beim Export entsprechend ihrer individuellen umsatzsteuerlichen Belastung völlig von der Umsatzsteuer zu entlasten. Schon im Jahre 1956 befand sich die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Anliegen und mit der Begründung ihres Anliegens in voller Übereinstimmung mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium von 1953 zur Steuerreform. In seinem damaligen Gutachten sagte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium sehr richtig von der Umsatzsteuer: „Die Umsatzsteuer soll eine allgemeine Verbrauchsteuer, nicht aber eine nach den Verhältnissen der steuerpflichtigen Unternehmer ausgestaltete Betriebssteuer sein." Abschließend empfiehlt der wissenschaftliche Beirat schon 1953 den Übergang zu einer nicht kumulativen Allphasen-Umsatzsteuer, d. h., zu einer alle Wirtschaftszweige erfassenden Mehrwertsteuer. Der Antrag der SPD-Fraktion vom März 1956 führte allerdings dann erst im Dezember 1958 zur Vorlage einer Denkschrift der Bundesregierung über die Umsatzbesteuerung. Man muß anerkennen, daß in dieser Denkschrift vom Jahre 1958 mindestens der Versuch einer sachlichen und umfassenden Behandlung des Problems einer Umsatzsteuerreform unternommen worden ist, im Gegensatz zur Denkschrift der Bundesregierung, Drucksache 1924 vom Dezember 1955 betr. Überprüfung des Umsatzsteuerrechts, in der noch der primitive Versuch unternommen wurde, die heute unbestrittene konzentrationsfördernde Wirkung des geltenden Umsatzsteuerrechts zu bagatellisieren. Allerdings hat die Bundesregierung weder in der Denkschrift von 1958 noch später irgendeinen verbindlichen Vorschlag zur Umsatzsteuer-Systemreform gemacht. Das ist auch deshalb ein bedenkliches Versäumnis, weil inzwischen die EWG-Kommission in ihrer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. die Umsatzsteuer den Vorschlag gemacht hat, daß alle Mitgliedstaaten, die bisher ein kumulatives Umsatzsteuersystem besitzen, also auch die Bundesrepublik, bis zum Beginn des Jahres 1967 zu einem nichtkumulativen Umsatzsteuersystem übergehen sollen. Diese Entschädigung der EWG-Kommission ist keineswegs überraschend gekommen, vielmehr mußte sie aufgrund verschiedener in den letzten Monaten veröffentlichter Gutachten erwartet werden. Die EWG-Kommission hat sich zu diesem Vorschlag nicht nur aus den gewichtigen Gründen entschlossen, die den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium schon 1953 zur Empfehlung einer Mehrwertsteuer bewogen haben und die die SPD-Bundestagsfraktion im Jahre 1956 zur Einbringung ihres Antrages veranlaßt haben, sondern nunmehr ist auch klar geworden, daß der grenzüberschreitende Warenverkehr nur dann von allen jetzigen Zoll- und Steuerformalitäten innerhalb des EWG-Raumes befreit werden kann, wenn mindestens gleichzeitig mit dem Fortfall der Zölle auch alle Partnerländer den Übergang zu einer Mehrwertsteuer vollzogen haben. Der notwendige Wechsel im System der Umsatzsteuer wirft aber erhebliche Probleme auf, die kurzfristig nicht bewältigt werden können. Vielmehr muß der Übergang auf das sorgfältigste vorbereitet werden. Auch gerade bezüglich der Vorbereitungen dieses Überganges müssen der Bundesregierung schwere Vorwürfe gemacht werden. Noch im Mai d. J. hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 (Drucksache IV/420) vorgelegt, bezüglich dessen sie im Finanzausschuß des Bundestages das Geständnis ablegen mußte, daß die von ihr noch im Jahre 1962 vorgeschlagene Umsatzsteuerstatistik keine ausreichende statistische Grundlage weder für die Festlegung des Steuersatzes einer Mehrwertsteuer noch für die Abschätzung der Auswirkungen des Systemwechsels auf die einzelnen Wirtschaftszweige bietet. Wir wissen aus den Berechnungen, die eines der größten wirtschaftswissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik zur Ermittlung des Steuersatzes für unserer Mehrwertsteuer-Gesetzentwurf angestellt hat, daß heute wegen der Mängel der laufenden Umsatzsteuerstatistik noch immer auf die alten genaueren statistischen Ziffern von 1954 zurückgegriffen werden muß. Die Gedankenlosigkeit des Bundesfinanzministeriums hat also den Bundestag aus Gründen, die noch der Aufklärung bedürfen, hier in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht. Um insbesondere aus dieser Schwierigkeit so schnell wie möglich wieder herauszukommen, hat sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion entschlossen, den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für eine einmalige statistische Steuererklärung auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2289 der Grundlage einer Mehrwertsteuer mit Vorumsatzabzug vorzulegen. Seine schnelle Annahme würde es gerade noch gestatten, alle die Daten noch rechtzeitig zu erhalten, die für die Ausarbeitung eines endgültigen Mehrwertsteuer-Gesetzentwurfs und seine rechtzeitige parlamentarische Erledigung notwendig sind. Wir sind uns bewußt, daß Einzelheiten unseres Gesetzentwurfs noch einer eingehenden Beratung in den Fachausschüssen bedürfen. Da jedoch die Bundesregierung sich bisher der dringenden Aufgabe versagt hat, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, blieb diese Aufgabe den Fraktionen überlassen. Wir begrüßen es, daß sich in der CDU/CSU-Fraktion eine Gruppe von Abgeordneten gefunden hat, die mit der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion der Meinung ist, daß mit einer parlamentarischen Beratung des notwendigen Umsatzsteuer-Systemwechsels unter keinen Umständen mehr gewartet werden kann. Wir hoffen auch immer noch auf die Unterstützung wenigstens eines Teiles der FDP- Bundestagsfraktion, insbesondere des amtierenden Bundesfinanzministers, der noch im Juni 1961 in der 163. Sitzung des Bundestages die damals alleinige Regierungsfraktion als Abgeordneter dafür verantwortlich gemacht hat, daß noch kein UmsatzsteuerReform-Vorschlag der Bundesregierung vorläge. Leider hat sich dann der bisherige Bundesfinanzminister in seiner Etatrede vom 7. November d. J. darauf beschränkt, von der Notwendigkeit einer wettbewerbsneutralen Umsatzsteuer ohne steuerlichen Anreiz zur Konzentration zu sprechen und den Bundestag damit zu vertrösten, gelegentlich der Beantwortung der schon im Juni d. J. eingereichten Großen Anfrage meiner Fraktion auf dieses Problem im einzelnen einzugehen. Die Beantwortung unserer Großen Anfrage ist dann leider auf Wunsch des Herrn Bundesfinanzministers immer wieder hinausgeschoben worden, so daß uns bis heute auch die Absichten der Bundesregierung unbekannt geblieben sind. Auf die Einzelheiten des von uns vorgeschlagenen Mehrwertsteuer-Gesetzes möchte ich nur in groben Zügen eingehen. Wir haben uns entschlossen, dem Vorumsatzabzug den Vorzug zu geben, weil wir befürchten, daß durch die bekannte Nachholwirkung beim Vorsteuerabzug z. B. die derzeitige Umsatzsteuerfreiheit der Landwirtschaft weitgehend illusorisch werden würde. Wir werden aber die Frage Vorumsatzabzug oder Vorsteuerabzug zu keiner Glaubensfrage machen, sondern sind dafür, daß diese Frage in ihren einzelnen Auswirkungen in den Fachausschüssen geklärt wird. Eine günstige Nebenwirkung unseres Vorschlages ist aber, daß eine sofortige Steuererklärung noch für das Jahr 1962, selbstverständlich nur auf der Grundlage des Vorumsatzabzuges, durchführbar ist. Bei der Einführung des Wahlrechtes bis zu 240 000 DM Jahresumsatz im § 18 unseres Gesetzentwurfes haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, daß alle kleinen und mittleren Steuerzahler mit Sicherheit davor geschützt werden sollten, eine höhere Steuer als bisher zu zahlen, und daß sie auch die Möglichkeit haben sollten, nach dem Steuersystem weiter besteuert zu werden, an das sie sich in langen Jahren gewöhnt haben. Bei den Befreiungen und bei den Begünstigungen durch einen ermäßigten Steuersatz haben wir uns die Zurückhaltung auferlegt, die notwendig war, damit der allgemeine Steuersatz nach den uns vorgelegten Berechnungen nicht höher als 10 % angesetzt werden muß. Aber auch hier sind wir der Meinung, daß Einzelheiten noch gründlich gemeinsam in den Fachausschüssen beraten werden sollten. Wir hoffen, daß die Mehrheit dieses Hauses sich zu einer schnellen Behandlung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes entschließt. Von dem schnellen Fortschritt unserer Arbeit an einer Systemreform wird es abhängen, ob der Deutsche Bundestag gezwungen sein wird, seine unbefriedigende Flickarbeiten am bisherigen Umsatzsteuersystem fortzusetzen oder nicht, die zu einer ständigen weiteren Verkomplizierung des geltenden Rechtes führen müssen. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß über die schon im Jahre 1957 eingereichte Verfassungsbeschwerde des Verbandes der weiterverarbeitenden Industrie in Lüdenscheid gegen das deutsche Umsatzsteuergesetz auch nach über fünf Jahren immer noch nicht entschieden worden ist; gewiß ein Zustand, der jedem guten Demokraten Sorge machen muß. Auch muß damit gerechnet werden, daß die jetzt versuchten Verbesserungen der umsatzsteuerlichen Be- und Entlastungen beim Grenzübergang im Rahmen des geltenden Umsatzsteuergesetzes zu neuen berechtigten Beanstandungen wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes führen werden. Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfes — federführend — an den Finanzausschuß und — mitberatend — an den Wirtschaftsausschuß und Mittelstandsausschuß und bitten nochmals um eine baldige Beratung und Verabschiedung in diesen Ausschüssen. Anlage 3 Umdruck 157 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/407 [neu], IV/770). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 8 Abs. 1 folgende Fassung: „ (1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt vorbehaltlich des Absatzes 2 für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 1962 abgeschlossen worden sind." Bonn, den 4. Dezember 1962 Dr. von Brentano und Fraktion 2290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Anlage 4 Umdruck 160 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Frau Welter (Aachen), Kühn (Hildesheim), Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hauser, Dr. Czaja, Dr. Süsterhenn, Bausch und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/407 [neu], IV/770). Der Bundestag wolle beschließen: In .Artikel 1 Nr. 1 erhält § 2 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Prämiensparer oder haben die Ehegatten Kinder im Sinne des Absatzes 1, so erhöhen sich die Höchstbeträge bei ein oder zwei Kindern um 60 Deutsche Mark, drei bis fünf Kindern um 160 Deutsche Mark, mehr als fünf Kindern um 240 Deutsche Mark." Bonn, den 4. Dezember 1962 Dr. Althammer Frau Welter (Aachen) Kühn (Hildesheim) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Hauser Dr. Czaja Dr. Süsterhenn Bausch Adorno Dr. Aigner Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Balkenhol Berberich Biechele Dr. Bieringer Frau Dr. Bleyler von Bodelschwingh Frau Brauksiepe Bühler Deringer Frau Engländer Dr. Even (Düsseldorf) Even (Köln) Dr. Franz Franzen Frau Geisendörfer Dr. Götz Gottesleben Dr. h. c. Güde Freiherr zu Guttenberg Haase (Kassel) Dr. Hahn (Heidelberg) Harnischfeger Dr. Heck Heix Hilbert Höher Holkenbrink Frau Jacobi (Marl) Dr. Jaeger Josten Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler Frau Klee Knobloch Krug Kuntscher Lang (München) Leicht Lenz (Brühl) Leonhard Leukert Dr. Lahr Maier (Mannheim) Maucher Memmel Menke Mick Frau Dr. Pannhoff Dr.-Ing. Philipp Porten Rollmann Rommerskirchen Ruf Frau Schroeder (Detmold) Schütz Seidl (München) Dr. Sinn Spies Stingl Stooß Sühler Teriete Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Vogt Wagner Weinzierl Winkelheide Dr. Winter Wieninger Dr. Wuermeling Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 161 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die Tarifpartner auf, bei künftigen Tarifverhandlungen vor weiteren Arbeitszeitverkürzungen einen längeren Mindesturlaub anzustreben. Bonn, den 6. Dezember 1962 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 3 werden die Worte „persönliche Gründe" durch die Worte „in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1962 Scheppmann Franzen Varelmann Porten Diebäcker Hesemann Lang (München) Müller (Remscheid) Schneider (Hamburg) Frau Schroeder (Detmold) Storch Anlage 7 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksachen IV/142, IV/207, IV/785). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 erhält Absatz 1 folgende Fassung: "(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 18 Werktage; maßgebend ist der Beginn des Kalenderjahres. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2291 2. In § 4 wird das Wort „ununterbrochenem" gestrichen. 3. In § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 4. § 15 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) In Kraft bleiben ferner 1. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung von Urlaub in Berlin vom 24. April 1952 (GVBl. S. 297) in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Urlaubsgesetzes vom (GVBl. S.... ); 2. die im Saarland geltenden Vorschriften über den Urlaub von Arbeitnehmern im Alter vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr." Bonn, den 6. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage IV). Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, nachdem die Neu- und Erweiterungsbauten des Post- und Telegrafenamtes Saarlouis abgeschlossen sind, auch den im Gebäude der alten Kommandantur untergebrachten Teil des Amtes — unter Erhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Fassade des Bauwerkes — baulich zu erneuern? Ein den derzeitigen Erfordernissen des Post- und Fernmeldewesens entsprechender Umbau des Gebäudes der alten Kommandantur ist mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten verbunden, weil sich das Gebäude in einem schlechten Bauzustand befindet und unter Denkmalschutz steht. Der Denkmalpfleger prüft zur Zeit, ob der Denkmalschutz des Gebäudes aufrechterhalten bleiben soll. Von der Entscheidung dieser Frage wird abhängen, ob und auf welche Weise das Gebäude baulich erneuert wird. Mit freundlichen Grüßen Stücklen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Ich rufe auf §§ 1,-2,-3,-4,-5,-6,—Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse darüber abstimmen.
    Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit, — aber knapp, meine Damen und Herren, bei dieser Besetzung des Hauses.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das
    Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; das Nachtragshaushaltsgesetz 1962 ist in dritter Lesung angenommen.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2263
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/ 612;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/767)

    (Erste Beratung: 40. Sitzung).

    Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneter Dr. Bieringer, ob er das Wort wünscht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Ich rufe auf §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, —7, — 8, — Einleitung und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.
    Ich lasse noch abstimmen über den Ausschußantrag auf Seite 2 der Drucksache IV/767. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Sie können ruhig zustimmen; hier steht es gedruckt.

    (Heiterkeit.)

    — Ja, meine Damen und Herren, wenn Sie keine Stellung nehmen wollen, müssen Sie es eben so glauben, wie ich auch. Wir stimmen am besten zu. In meiner Vorlage steht, daß der Antrag offenbar einmütig befürwortet wird.
    Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 13:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/768)

    (Erste Beratung: 44. Sitzung).

    Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Wilhelm, ob er das Wort wünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Ich rufe auf die §§ 1 bis 7 sowie Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enhaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich muß wieder über den Antrag des Ausschusses abstimmen lassen. Dort heißt es unter Ziffer 2:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    bis zum 1. Januar 1965 zu berichten, ob für die Sozialstatistiken eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann.
    Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 14:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur Ergänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache IV/419);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ar-
    beit (21. Ausschuß) (Drucksache IV/746)

    (Erste Beratung: 33. Sitzung).

    Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Stephan, ob er das Wort wünscht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 15 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe auf Punkt 16:

    ( Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Maucher, ob er das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Maucher verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. 2264 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 Präsident D. Dr. Gerstenmaier Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 17: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Dörinkel, ob er das Wort wünscht. — Er verzichtet. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe in der zweiten Lesung zunächst die §§ 1 und 2 auf. Hierzu sind keine Änderungsanträge gestellt. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den §§ 1 und '2 in der zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die §§ 1 und 2 sind angenommen. Jetzt folgt § 3. Dazu liegt unter Ziffer 1 des Umdrucks 165 *)


    (Erste Beratung: 12. und 17. Sitzung).



Rede von Hans Hörmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begründe den zur zweiten Beratung des Bundesurlaubsgesetzes gestellten Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 1. In diesem Antrag wird gefordert:
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 18 Werktage; maßgebend ist der Beginn des Kalenderjahres.
Wir wiederholen selbsverständlich diesen Antrag, weil wir immer noch der Auffassung sind, daß ein Mindesturlaub von 18 Tagen dringend notwendig ist, und weil wir immer noch die Hoffnung haben, daß es uns gelingt, Sie von der Fraktion der CDU/ CSU und auch von der Fraktion der FDP davon zu überzeugen, daß es notwendig ist, die noch bestehende kleine Hürde zu überwinden und einen Mindesturlaub von 18 Tagen festzulegen.
Wir hoffen auf Ihre Zustimmung insbesondere auch deshalb, weil wir heute einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zur dritten Lesung bekommen haben, der eine Art Zuckerbrot darstellt. Der Antrag verfolgt das Ziel, auf dem Wege über tarifvertragliche Vereinbarungen doch noch 18 Tage Urlaub zu erhalten. Er ist zwar gegenüber dem gestern gestellten Antrag noch einmal ein wenig reduziert worden, aber ich glaube, daß wir uns doch ziemlich nahegekommen sind.
Ich darf noch einmal die Grundsätze, die uns veranlassen, diesen Antrag zu stellen, kurz darlegen. Wir sagten bereits in unserem Regierungsprogramm: „Wir wollen ein gesundes Volk in einem gesunden Staat. Der Staat muß der Gesundheit seiner Bürger dienen. In der modernen Gesellschaft
*) Siehe Anlage 7
ist der Mensch nicht nur durch Krankheit, sondern auch durch frühzeitigen Verbrauch seiner Kräfte stark gefährdet. Der einzelne bedarf zur Erhaltung seiner Gesundheit einer ausreichenden Erholung. Die gegenwärtige Urlaubsdauer ist nach der Erkenntnis der ärztlichen Wissenschaft zu kurz."
Wir haben bereits bei der Begründung unseres Urlaubsantrags in der ersten Lesung auf diese grundsätzlichen Probleme hingewiesen. In Stichworten haben wir gesagt, daß die Verdichtung des Arbeitsprozesses mit stärkerer arbeitsphysiologischer Belastung, daß lange Wegstrecken zusätzlich zur Arbeitszeit, daß 'die starke Belastung der berufstätigen Frau, daß die bestehende Frühinvalidität einen Mindesturlaub von 18 Tagen unbedingt notwendig machen, um die Voraussetzung zu schaffen, daß die Arbeitskraft erhalten bleibt. Wir wollen doch schließlich die Möglichkeit finden, daß jeder Beschäftigte sein Arbeitsleben voll ausfüllen kann und nicht allzufrüh invalide wird.
Nun wurden der ersten Lesung bei der Begründung des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Urlaubsantrags ungefähr dieselben Argumente vorgebracht. Unser Grundsatz wurde im wesentlichen bestätigt. Es ergab sich nur ein Unterschied, indem nämlich auf den Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung — den wir nicht bestreiten — hingewiesen wurde. Es wurde gesagt, daß aus medizinischen Gesichtspunkten mehr Gewicht auf längeren Urlaub als auf weitere Arbeitszeitverkürzung gelegt werden müsse.
Wir glauben, daß diese Auslegung den Aussagen der medizinischen Sachverständigen nicht ganz gerecht wird; denn es wurde ganz einwandfrei gesagt und darauf abgehoben, daß aus medizinischen Gesichtspunkten sowohl Urlaubsverlängerung als auch Arbeitszeitverkürzung notwendig seien. Natürlich ergeben sich hierbei die entsprechenden Gesichtspunkte wirtschaftlicher Schwierigkeiten, über die wir sprechen müssen, um zu einer Einigung zu gelangen.
Wir betrachten den von der CDU/CSU-Fraktion eingereichten Entwurf eines Mindesturlaubsgesetzes als einen Erfolg unserer Bemühungen, zu einem solchen Mindesturlaub zu kommen. Aber ich glaube, dieser Entwurf war nur ein halber, ein zögernder Schritt zum Endziel. Mir kommt es eigentlich so vor — gestatten Sie mir, daß ich es sage —, wie wenn man zwar mit Vollgas hinter der Entwicklung her zu fahren versucht, dabei aber die Handbremse angezogen hat, um doch nicht allzu schnell dahin zu kommen, wohin man seiner Überzeugung nach eigentlich kommen müßte.

(Zustimmung bei der SPD.)

Herr Professor Dr. Graf hat bei der Sachverständigenanhörung, wie im Protokoll Nr. 107 auf Seite 27 nachzulesen ist, zu der Frage der medizinischen Probleme ganz klar Stellung genommen. Er hat insbesondere auch das Problem untersucht, ob vom ärztlichen Standpunkt aus der Mindesturlaub auf drei Wochen erhöht werden soll und muß, trotz der geforderten und in der Entwicklung befindlichen Fünftagewoche. Ich, möchte auf diese medizinischen
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1962 2265
Hörmann (Freiburg)

Gesichtspunkte nicht naher eingehen. Ich nehme an, daß das im Verlaufe der Debatte einer meiner Kollegen tun wird.
Warum wird also in der jetzigen Vorlage nur ein Mindesturlaub von 15 Tagen vorgeschlagen? Ich konnte bisher keine Argumente finden, die mich hätten überzeugen können. Hauptsächlich wurden wirtschaftliche Bedenken vorgebracht, auch bei den Ausschußberatungen. Ich meine, zu diesen wirtschaftlichen Bedenken muß man folgendes sagen. Man sollte die Entwicklung nicht 2u kurzfristig beurteilen, sollte nicht nur kurze Zeiträume, die für die Konjunkturpolitik von Bedeutung sein können, berücksichtigen, sondern auf lange Sicht gerade aus gesundheitspolitischen Überlegungen einen ausreichenden Urlaub gewähren, weil das letzten Endes ein volkswirtschaftlicher Gewinn für uns alle sein wird.
Natürlich gibt es bei dieser Urlaubsgewährung Schwierigkeiten, insbesondere bei den Kreisen, die wir heute als Mittelschicht bezeichnen. Aber hier muß folgendes berücksichtigt werden. Wir können das Problem der unterschiedlichen Kastenlage nicht damit lösen, daß wir für gewisse Schichten die Sozialbedingungen zurückschrauben. Damit wäre, insbesondere bei dem heutigen Arbeitskräftemangel, keinem der Betroffenen gedient. Wenn diese Mittelschicht schlechtere Sozialbedingungen gewähren müßte, würde sie Arbeitskräfte an die Industrie, insbesondere an die Großindustrie, verlieren, weil diese in der Lage ist, günstige Arbeitsbedingungen, bessere soziale Bedingungen zu gewähren. Ich glaube, das muß man damit ausgleichen, daß diese Mittelschichten durch staatliche Förderung, durch wirtschaftspolitische, steuerpolitische und allgemeinpolitische Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitskräfte zu halten und zu erreichen, daß auch bei dem heute angespannten Arbeitsmarkt die Arbeitskräfte gerne in den Betrieben dieser Mittelschichten arbeiten.
Die Arbeitskraft ist knapp. Wir müssen mit der Arbeitskraft haushälterisch umgehen, und dazu gehört eben nach unserer Auffassung auch ein Mindesturlaub von 18 Tagen.
Ich darf bei dieser Gelegenheit vielleicht ein bißchen auf die tariflichen Probleme und die Frage der Tarifautonomie eingehen, weil sie durch den Antrag, den die FDP-Fraktion zur dritten Lesung gestellt hat, angeschnitten werden. Ich glaube nicht, daß man das Problem mit einer starken Bindung der Tarifparteien lösen kann. Man sollte das Vertrauen zu den Tarifparteien haben, daß sie in der Lage sind, abzuwägen, in welcher Form Arbeitszeitverkürzung und Mindesturlaub verankert werden können.

(Beifall bei der SPD.)

Ich persönlich habe jedenfalls dieses Vertrauen zu den Tarifparteien. Ich glaube, daß wir mit einem Mindesturlaub von 18 Tagen einen vernünftigen und guten Richtpunkt setzen.
Wir sollten bei dieser Gelegenheit auch an die 3 Millionen nicht tarifgebundener Arbeitnehmer denken, denen wir als Gesetzgeber ebenfalls aus gesundheitspolitischen Gründen einen Mindesturlaub garantieren sollten. Wenn wir untersuchen, welche Auswirkungen bei einem Urlaubsgesetz festzustellen sind, das für einen Teil der Beschäftigten nur 15 Tage vorsieht, dann stellen wir folgendes fest. Im Ausschußbericht wind die Mehrbelastung, die sich auf Grund des jetzt vorliegenden Bundesurlaubsgesetzes ergibt, mit ewas weniger als einem Tag Mehrurlaub im Durchschnitt aller Beschäftigten angegeben. Ich möchte fragen: Sollte es unvertretbar sein, daß auch der Rest der Beschäftigten zwischen 18 und 35 Jahren, denen man noch keine 18 Tage zubilligt, soweit es nicht der Tarifvertrag vorsieht, einen Anspruch auf 18 Tage Mindesturlaub bekommt? Dadurch wird keine wesentliche Erhöhung der Durchschnittsbelastung eintreten.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wenn wir das nicht tun, dann entstehen die folgenden Konsequenzen, auf die ich aufmerksam machen möchte. Jugendliche, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nunmehr Anspruch auf 24 Tage Urlaub haben, bekommen plötzlich, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, nur noch einen Mindesturlaub von 15 Tagen, wenn nicht der Tarifvertrag für sie eine bessere Regelung vorsieht. Wir sollten zweitens beachten, daß wir mit einem Mindesturlaub von 15 Tagen hinter der Sozialcharta zurückbleiben, die die Beratende Versammlung des Europarats schon vor geraumer Zeit aufgestellt hat. Dort wurde ein Mindesturlaub von drei Wochen gefordert. Wir sollten drittens beachten, daß, wenn wir jüngeren Menschen zwischen 18 und 35 Jahren einen geringeren Mindesturlaub zubilligen, das gerade auch für diese jüngeren Menschen aus gesundheitspolitischen Gründen auf lange Sicht nicht zweckmäßig und nicht vorteilhaft ist.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Ich meine, 18 Tage Urlaub für alle wäre ein echter Fortschritt. Ich glaube auch, daß es Ihnen möglich sein müßte, über diese restliche kleine Hürde noch hinwegzuspringen. Wir sollten vielleicht bei der Verabschiedung dieses Gesetzes nebenbei, sozusagen in Klammern, auch ein bißchen an unsere eigenen Urlaubsvorstellungen und -ansprüche denken.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wir sollten aber insbesondere an den Menschen denken, der in unserem sozialen Rechtsstaat im Mittelpunkt stehen soll und nach dem sich letzten Endes die wirtschaftlichen Bedingungen auszurichten haben.
Ich darf Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Scheppmann.